Kindeswohl durch Kindersex?

1. „Wissenschaft“ gegen gesunden Menschenverstand

Der Pädagogikprofessor Helmut Kentler (1928-2008), der in Hannover die Lehrer ausgebildet hatte, setzte sich für die Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern ein. Denn er war der Meinung, „dass sich päderastische Verhältnisse sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswirken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist“.1 Die Ziele der Sexualpädagogik formulierte der spätere Professor Helmut Kentler bereits 1970 in seinem Buch Sexualerziehung2:

1. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein »gesundes Kleinkind« ein Bedürfnis nach Onanie hat;

2. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;

3. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koituserfahrung zu erleichtern;

4. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;

5. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.

Jeder mit gesundem Menschenverstand, der nicht ganz so verkommen ist wie Prof. Kentler, lehnt dessen Ziele der Sexualpädagogik ab. Doch Helmut Kentler war Universitätsprofessor. Und ein Professor gilt als Garant für Wissenschaftlichkeit und ist mit einer Aura der Unfehlbarkeit umgeben.

Der Gegensatz von „Wissenschaft“ und gesundem Menschenverstand war auch auf einem anderen Gebiet zutage getreten. Vor Jahren ergaben „wissenschaftliche“ „Untersuchungen“, über die auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen informierte, daß Haschisch zwar gesundheitsschädlich sei, aber weniger als Alkohol und daß daher ein Verbot nicht zu rechtfertigen sei. Später stellte sich heraus, daß die Finanzkraft der kolumbianischen Drogenmafia das „Untersuchungsergebnis“ entscheidend beeinflußt hat. Das wirtschaftliche Interesse an der Drogenfreigabe hatte somit zu solchen „Forschungsergebnissen“ geführt, die der Drogenmafia gefielen.

Helmut Kentler war bekennender Homosexueller. Und diese sexuelle Minderheit ist bekanntlich verstärkt an Kindern interessiert. Wenn diese Leute das Kindeswohl definieren, dann ist es kein Wunder, wenn sie durch „wissenschaftliche Arbeit“ „herausfinden“, „dass sich päderastische Verhältnisse sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswirken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist“.

2. Schule im Dienst der Pädokriminellen

Professor Kentler war in der Humanistischen Union mit anderen Erziehungs„wissenschaftlern“ und mit Politikern, die das Tabu des Umgangs Erwachsener mit Kindern aufheben wollen, vernetzt. Zum Beirat der Humanistischen Union gehörten neben Prof. Helmut Kentler auch Renate Künast, Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger und Prof. Hartmut von Henting. Prof. Hartmut von Henting3 war homosexueller Lebenspartner von Gerold Becker. Und Gerold Becker arbeitete am Hessischen Institut für Bildungsplanung.4 Gerold Becker war auch Haupttäter beim sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule. Wenn solche Verbrecher wie der Haupttäter an der Odenwaldschule an einem Institut für Bildungsplanung arbeiten dürfen, dann ist es kein Wunder, wenn die Schule dem dient, was Pädokriminelle als „Kindeswohl“ deklarieren. Das ist vergleichbar mit der Werbung von Zigarettenherstellern, die noch nach dem Zweiten Weltkrieg behauptet hatten, daß ihre Marke nicht gesundheitsschädlich sei. Dabei wußten schon vor dem Krieg viele aus Erfahrung von den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens. Jedem stand es frei, sich vom gesunden Menschenverstand leiten zu lassen und die Lügen über die Sargnägel einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen. Doch vergleichbare Freiheitsrechte werden Kindern und Jugendlichen vorenthalten. Sie müssen die Indoktrination im Sinne eines von Pädokriminellen definierten „Kindeswohls“ über sich ergehen lassen. Natürlich bescheinigen sich diese Verbrecher gegenseitig die „Wissenschaftlichkeit“ ihres Verständnisses von „Kindeswohl“. Dadurch, daß die Pädokriminellen z. B. in der Humanistischen Union untereinander und auch mit der Politik vernetzt sind, können sie ihre Gesinnungsgenossen auf Universitätslehrstühle und in andere Schlüsselpositionen hieven.

Ein übler Einfluß ging von der sogenannten Frankfurter Schule aus. Dabei handelt es sich um einen in den 20er Jahren gegründeten Kreis vorwiegend „jüdischer“ „Kulturwissenschaftler“, die auf dem Gedankengut von Karl Marx (1818-1883) und Sigmund Freud (1856-1939) eine neue Pädagogik entwickelten, durch die ein neuer Mensch geformt werden soll. Während der Hitlerzeit emigrierten die Glieder dieses Arbeitskreises vorwiegend in die USA und kamen nach dem Krieg mit der amerikanischen Besatzung nach Frankfurt zurück. Durch die Besatzer gelangten sie in Schlüsselpositionen. Dadurch konnten sie das gesamte „Bildungs“wesen prägen. Weil es sich vorwiegend um „jüdische“ Emigranten handelt, ist auf den Talmud hinzuweisen, der ein Lehrdokument des fälschlicherweise als „jüdisch“ bezeichneten Glaubens ist. Darin steht, daß eine Nichtjüdin ab einem Alter von drei Jahren und einem Tag zum Beischlaf geeignet sei.5 Diese Aussage spiegelt nicht etwa die wirklichen Interessen der Kinder wider, sondern sie gibt Auskunft über die Wünsche der Erwachsenen, die den Talmud verfaßt hatten.

Eine detaillierte Anweisung zur Sexualisierung von Kleinkindern gibt der Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr (Bestellnummer 13660100), herausgegeben unter der Verantwortung des Familienministeriums von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Darin heißt es: Mütter und Väter zögern nämlich noch, „von sich aus das Kind anzuregen, und äußern die Sorge, es könne ‚verdorben’ oder zu früh ‚aufgeklärt’ werden … Nach allem, was an Untersuchungen vorliegt, kann diese Sorge als überflüssig zurückgewiesen werden“. „Was an Untersuchungen vorliegt“. Wer hat was mit welchem Interesse und in wessen Auftrag „untersucht“? Wenn die Drogenmafia „Untersuchungen“ über die gesundheitlichen Folgen des Haschischkonsums oder die Zigarettenfirmen über die des Rauchens in Auftrag geben, dann sind die „Untersuchungsergebnisse“ vorhersehbar. Wenn die Interessenvertreter der Pädokriminellen wie z. B. Prof. Helmut Kentler von der Universität Hannover mit den „Untersuchungen“ über kindliche Sexualität etwas zu tun haben, dann kann das „Ergebnis“ nur im Sinne der Pädokriminellen sein.

Und die Erfahrung zeigt, daß eine Lüge dann als Wahrheit gilt, wenn sie ständig wiederholt wird. Das gilt besonders dann, wenn sie von Universitätsprofessoren wie z. B. Prof. Kentler vertreten wird. Doch wie wird man Universitätsprofessor? Angeblich durch fachliches Können. Doch wer stellt dies anhand welcher Kriterien fest? Politiker entscheiden über die Besetzung der Professorenstellen und somit darüber, wer definiert, was als „Wissenschaft“ gelten soll. Es ist allgemein bekannt, daß Politiker ein charakterloses verlogenes kriegshetzerisches (Frau Merkel hetzte für den Irakkrieg des Jahres 2003.) käufliches („Parteispenden“, die durch Gegenleistungen bewirkt werden) und gegeneinander intrigierendes Heuchlerpack sind, das mit Folterstaaten (USA und Israel) freundschaftlich verbunden ist und jeden anständigen Menschen aus den eigenen Reihen als Fremdkörper ausstößt. Diese Ganoven entscheiden entgegen ihrem Amtsmeineid nicht zum Wohle des deutschen Volkes, sondern im persönlichen Interesse und im Interesse der zum Teil verborgenen Seilschaft, durch die sie ihren Posten erhalten haben oder eine Position anstreben. „Überzeugungen“ wechseln dabei nach taktischen Erwägungen. So konnte ein NSDAP-Mitglied (Kiesinger) Bundeskanzler werden, und auch ehemalige Mitglieder von Honeckers Mauermörderpartei sind inzwischen durch andere Parteien in politische Ämter gelangt. Bei der Charakterlosigkeit, die die Voraussetzung für das persönliche politische Fortkommen ist, ist kein Widerstand gegen eine „Erziehungsdiktatur“6 zu erwarten, die der Repräsentant der Frankfurter Schule Marcuse („jüdischer“ Abstammung) forderte. Durch die „Erziehungsdiktatur“ soll das Bewußtsein der nachwachsenden Bevölkerung gemäß der marxistischen Weltanschauung verändert werden. Zu dieser Gehirnwäsche gehört die sexuelle Stimulierung im Interesse der Pädokriminellen und der Schwachsinn, daß die Identität als Mann oder Frau nicht biologisch vorgegeben sei, sondern in der Kindheit erworben werde. Unter dem verlogenen und scheinheiligen Vorwand, daß sich Kinder in sexuellen Dingen auskennen müßten, um Gefahren durch Erwachsene erkennen zu können, wurden sie in der Schule mit der Sexualität konfrontiert. Doch man machte den „Bock zum Gärtner“. Pädokriminelle wie der bereits erwähnte Gerold Becker von der Odenwaldschule gestalteten die Lehrpläne. Folglich lernen die Kinder bereits in der Grundschule, wie lustvoll Sexualkontakte seien. Natürlich geschieht die Auswahl des Unterrichtsstoffes nach „wissenschaftlichen“ Kriterien, und natürlich haben die maßgebenden „Kulturwissenschaftler“ wie Prof. Kentler und Gerold Becker die „Weisheit mit Löffeln gefressen“.

3. Wie in der DDR

Das alles erinnert an die DDR. Die dortige marxistische Staatsideologie galt ebenfalls als „Wissenschaft“, und mit viel bla bla wurde die eigene angebliche Überlegenheit über die dekadente und untergehende kapitalistische Welt verkündet. Doch entgegen dieser Propaganda war die sozialistische Wirtschaft nicht nur in der DDR, sondern überall in der Welt erfolglos. Spötter drückten diese Beobachtung folgendermaßen aus: „Die Christen predigen die Armut, die Marxisten verwirklichen sie“. Auch die 68er Bewegung, die die Macht in Deutschland ergaunert hat, einschließlich die Macht im „Bildungs“wesen, ist in ihrem Wesen marxistisch. Doch weil der Marxismus lediglich ein philosophisches Wahngebilde mit gestörtem Bezug zur Wirklichkeit ist, deshalb sind die 68er „Bildungs“politiker ebenso erfolglos wie die DDR-Kommunisten in der Wirtschaft. In einer Sendung des Deutschlandfunks7 wurde mitgeteilt, daß 14,5% der Erwachsenen ohne Migrationshintergrund funktionale Analphabeten sind. Selbst in der DDR konnten alle Erwachsenen lesen und schreiben. Allerdings vermittelten dort die Schulen keine Kenntnis über das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane. Ähnlich erfolglos wie bei den Kulturtechniken sind die 68er „Bildungs“politiker bei der Vermittlung von sozialer Kompetenz. Deshalb kam es in der Berliner Rütli-Schule zu Kampfhandlungen zwischen Schülern und der Polizei. Weil die Kinder in der Schule wenig Nützliches, dafür aber viele schlechte Sachen lernen, deshalb nahmen Eltern ihre Kinder aus der Schule und unterrichteten sie selbst. Doch auf eine Flucht aus dem staatlichen „Bildungs“wesen reagiert die Staatsmacht in typisch marxistischer Weise. In der DDR kamen diejenigen ins Gefängnis, die einen Fluchtversuch überlebt hatten. Ebenso ergeht es den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten. Daß sie dabei wesentlich bessere Ergebnisse erzielen als die Staatsschulen (14,5% funktionale Analphabeten), interessiert nicht. Denn wesentlich höhere Priorität als die Vermittlung der Kulturtechniken hat die Gehirnwäsche, besonders die Gehirnwäsche im Bereich des Sexualverhaltens.

4. Justiz

Um diejenigen, die die Gehirnwäsche ablehnen, einsperren zu können, bedienen sich die Gesellschaftsveränderer der Justiz. Ein verabscheuungswürdiges Gesindel von Politikern gestaltet nicht nur den „Bildungs“bereich, sondern ernennt auch die obersten Richter, einschließlich die Bundesverfassungsrichter. Folglich ernennen sie solche Personen, die ihnen geistig nahestehen, also ebensolche Lumpen, wie sie selbst welche sind. Die Charakterlosigkeit von Richtern hat zur Folge, daß der politische Wille Vorrang hat vor irgendwelchen Gesetzen und vor dem Grundgesetz. Und eine „Erziehungsdiktatur“ ist von den 68er Chaoten, die als Folge ihres „Marsches durch die Institutionen“ die Macht im Staat, einschließlich „Bildungs“einrichtungen und Justiz, ergaunert haben, politisch gewollt.

Diesem Ziel dient die Frühsexualisierung. Dieses verfolgte man seit den 60er Jahren in kleinen Schritten, um die Bevölkerung nicht all zu sehr aufzuschrecken. Denn ein Frosch springt aus heißem Wasser heraus. Tut man ihn aber in kaltes Wasser und erhitzt es nur langsam, dann springt er nicht heraus, sondern stirbt. Am 3. Oktober 1968 beschloß die Ständige Konferenz der Kultusminister die Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen. Damals waren noch keine GRÜNE in den Landtagen. Folglich ist diese Partei, die vom politischen Gegner als „Pädophilen-Partei“ bezeichnet wird, keine Voraussetzung für den schulischen Pornodreck. Selbst im CSU-regierten Bayern, wo die GRÜNEN bis heute ohne politische Bedeutung sind, führen Zeichentrickfiguren8 den Dritt- bis Sechskläßlern den Geschlechtsverkehr vor, werden Schüler angehalten, sich auf das „erste Mal“9 vorzubereiten.

Mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) befaßte sich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21.12.77.10 Darin zitiert das Bundesverfassungsgericht zustimmend: „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude muß heute auch in der Erziehung junger Menschen ausdrücklich Anerkennung finden. Eine Sexualerziehung, die sich vorwiegend nur negative Ziele setzt, indem sie abschirmt oder unterdrückt, kann den Anforderungen unserer Zeit nicht mehr genügen“.11Woher diese „Weisheit“? „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ von selbstverständlich noch unverheirateten Jugendlichen oder gar Kindern? Prof. Kentler und andere Interessenvertreter der Pädokriminellen würden diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten. Prof. Kentler würde auch bestätigen, daß – was ebenfalls gefordert wird12 – es „wissenschaftlich fundiert und methodisch durchdacht“ sei, wenn Kindern und Jugendlichen die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ angepriesen wird. „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ von der Ehe abkoppeln, das entspricht der sittlichen Verkommenheit von Politikern und der sittlichen Verkommenheit der Bundesverfassungsrichter Dr. Benda, Dr. Haager, Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse, Dr. Katzenstein und Dr. Niemeyer, die derartige Jugendgefährdung zustimmend zitieren. Die angestrebte sexuelle Verwahrlosung der Jugend dient einer „Erziehungsdiktatur“13, um die Gesellschaft durch Abschaffung des Bürgertums, der Familie, des Volkes, der Religion und der Moral umgestalten zu können. Die Verfassungsgerichtsentscheidung stammt aus dem Jahre 1977, also aus einer Zeit, als das Wasser, in dem der Frosch sitzt, lediglich geringfügig erwärmt war. Daher die scheinheilige Vorgabe, „jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen (zu) unterlassen“.14 Von Grundschulkindern, die heute mit Pornodreck überschüttet werden, war damals noch keine Rede. Doch wie vorhersehbar, wurden in der Folgezeit unter Ignorierung der scheinheiligen Vorgabe Sexualkontakte angepriesen.

Daraufhin kam es zu weiteren Verfassungsbeschwerden, die aber nicht zur Entscheidung angenommen wurden. Obwohl die Beschwerdeführer die Indoktrination zu einem verlotterten Sexualverhalten idiotensicher dargelegt hatten, unterstellt das Bundesverfassungsgericht wiederholt,15 daß seine scheinheiligen Vorgaben eingehalten werden würden. Entlarvend ist folgende Formulierung, die sich wortwörtlich in Nichtannahmebeschlüssen und in Gerichtsurteilen findet: “Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“.16 Das ist die bereits erwähnte „Erziehungsdiktatur“. Die „religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’“ sollen vor allem deshalb „integriert“, also beseitigt, werden, weil deren Angehörige nicht so leicht zu manipulieren sind. Denn sie orientieren sich am Gotteswort und weniger an Prof. Helmut Kentler, an Gerold Becker, an dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebenen Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung und an anderen Verführern zum Kindersex. Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist es, die Freiheitsrechte des Einzelnen gegen einen übermächtigen Staat zu verteidigen, also die Schafe vor den Wölfen zu schützen. Statt dessen stellt es sich aber in den Dienst der Wölfe, indem es der „Allgemeinheit“ derer dient, die hinter Kindern her sind wie Prof. Kentler, Gerold Becker und andere „Kulturwissenschaftler“ der Frankfurter Schule, um Kinder in die Gemeinschaft der Pädokriminellen zu „integrieren“. Das ist Rechtsbeugung.

5. Rechtsbeugung

Rechtsbeugung ist gewöhnlich in scheinbar gelehrten Gedankengängen versteckt. Dadurch wird der Vorsatz, durch den ein Rechtsfehler die Qualität von Rechtsbeugung erlangt, schwer nachweisbar. Doch es gibt Beispiele, bei denen der „Rechtsfehler“ dermaßen offenkundig ist, daß er durch keine auch noch so große richterliche Dummheit entschuldigt werden kann. Ein Beispiel ist das vermeintliche Grundrecht von Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder für ihre rechtswidrigen Menschentötungen. Zwei Berufskiller legten Verfassungsbeschwerde gegen ein bayrisches Gesetz ein, durch das sie ihr Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) verletzt sahen, weil sie nur 25% ihrer Einnahmen durch Menschentötungen erzielen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen recht. In seiner Entscheidung17 nahm es aber auf S. 297 bezug auf eine frühere Entscheidung18 des anderen Senats, wonach die vorgeburtlichen Menschentötungen „rechtswidrig“ sind. Das bedeutet, bestimmte Berufskiller haben ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen. Die Studienanfänger lernen aber die absolut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Somit kann niemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben. Da es völlig undenkbar ist, daß diese den Studienanfängern vermittelte Binsenweisheit den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte, haben sie somit das Recht gebeugt, was nach der Definition des Strafgesetzbuches ein Verbrechen ist. Man kann somit nicht nachdrücklich genug darauf hinweisen, daß das Bundesverfassungsgericht von gemeingefährlichen Verbrechern dominiert wird. Solch ein Verbrecher ist Bundesverfassungsrichter Papier, der später an der nachfolgend beschriebenen Rechtsbeugung mitgewirkt hat.

6. Werbeagentur für Pädokriminelle

Der zehnjährige David wurde in der vierten Klasse der Liborius-Grundschule in Salzkotten (NRW) anhand des Bilderbuches Peter, Ida und Minimum unterrichtet. Darin sagt ein Vater: „Wenn Mama und ich uns umarmen, kriegen wir manchmal Lust, miteinander zu schlafen. Dann wird mein Glied groß und steif“. Die Mutter ergänzt: „Wenn wir so liegen, will ich, daß Papas Glied in meine Scheide kommt“. Ida fragt: „Will er das denn auch?“. Die Mutter antwortet: „Ja, wir beide wollen das, und es geht leicht, denn meine Scheide ist dann weich und feucht“. Der Vater erklärt anhand einer Skizze: „Hier liegen wir so nah beieinander, wie wir können. Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Wozu muß der zehnjährige David das schon wissen? Kriminelle wie Prof. Kentler, Gerold Becker und andere „Erziehungswissenschaftler“, die hinter Kindern her sind, können diese Frage beantworten. Da weder David noch seine Eltern die Notwendigkeit einer derartigen „Wissensvermittlung“ erkennen konnten, nahm David in der Folgezeit nicht am Pornounterricht teil. Daraufhin wurden seine Eltern von der Justiz verfolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat deren Verfassungsbeschwerde „nicht zur Entscheidung angenommen“.19 Der Nichtannahmebeschluß enthielt im Unterschied zu den anderen Nichtannahmebeschlüssen keinerlei Begründung. Verstecken Bundesverfassungsrichter ihre Rechtsbeugungen gewöhnlich unter juristischen Erörterungen, so war das in diesem Fall nicht möglich. Denn es ging nicht um die Schulpflicht als solche. Das soeben zitierte „Wissen“, daß Sexualkontakte lustvoll seien, dient den zehnjährigen Kindern offensichtlich auch nicht zum Schutz vor sexuellem Mißbrauch. Mit der Behauptung „Das ist ein sehr schönes Gefühl.“ werben Drogendealer und Pädokriminelle. Somit war die Schule, die David besuchte, als Werbeagentur für letztere tätig. Diesen Mißbrauch der Schule hatten die Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier nicht unterbunden. Wie schon erwähnt, hatte Bundesverfassungsrichter Papier dadurch das Verbrechen der Rechtsbeugung begangen, daß er zwei Berufskillern das vermeintliche Grundrecht zuerkannt hat, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen.

Daß neben Herrn Papier auch die Richter Bryde und Schluckebier gemeingefährliche Verbrecher sind, zeigt ein Vergleich mit einem anderen Nichtannahmebeschluß,20 der von genau den gleichen drei Rechtsbeugern gefaßt worden war. Dieser hat Verfassungsbeschwerden gegen ein Bußgeld zum Gegenstand, das solchen Eltern auferlegt worden war, die ihre Kinder von einer angeblichen Präventionsveranstaltung gegen sexuellen Mißbrauch ferngehalten hatten. In dem Leitsong dieser Veranstaltung heißt es: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Dieser Aussage können Ehebrecher nur zustimmen. Für Kinder ist diese Aussage solange ungefährlich, solange sie noch nicht wissen, welches Gefühl mit bestimmten Handlungen verbunden ist. Dieser befürchteten kindlichen Unwissenheit wurde durch die schulische „Wissensvermittlung“, gegen die Davids Eltern Verfassungsbeschwerde einlegten, entgegengewirkt. Die Karlsruher Rechtsbeuger mögen über jeden einzelnen ihrer beiden Nichtannahmebeschlüsse lügen, er würde nicht den sexuellen Mißbrauch von Kindern begünstigen. Denn in Davids Fall ginge es nur um schulische „Wissensvermittlung“, und bei der „Präventionsveranstaltung“ ginge es um Abwehr sexueller Belästigungen. Doch dadurch, daß beide Nichtannahmebeschlüsse von ein- und denselben Rechtsbeugern gefaßt worden waren, haben sie das Schulwissen über sexuelle Lust zum Handlungskriterium für Grundschulkinder erhoben. Diese Gehirnwäsche dient somit nicht der Prävention vor sexuellem Mißbrauch. Im Gegenteil: Sie begünstigt, daß Kinder von diesen Verbrechern verführt werden.

7. Wertewandel

Indem die Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier den sexuellen Umgang mit Kindern fördern, unterstützen sie den Mißbrauch der Schule für den bewußt vorangetriebenen gesellschaftlichen Wertewandel. Schon das bereits zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1977 über die schulische Sexualerziehung geht wie selbstverständlich davon aus, daß die Ehe keine zwingende Voraussetzung für Sexualkontakte sei. Damals waren homosexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren noch strafbar, heute werben Schulen für dieselben. Noch heißt es in dem zur Zeit geltendem Strafgesetzbuch (§ 176, Abs. 5): „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen“. Somit ist der Pornounterricht, wie er gang und gäbe ist und wie ihn David erlebt hat, strafbar. Doch in einem Unrechtsstaat wie Deutschland spielt das keine Rolle. In einem Unrechtsstaat wie Deutschland sind nicht irgendwelche Gesetze oder gar das Grundgesetz maßgebend, sondern der politische Wille. Und das nächste Ziel im politisch gewollten Wertewandel sind Straffreiheit und gesellschaftliche Akzeptanz des sexuellen Umgangs mit Kindern. Das hat Volker Beck schon 1988 gefordert: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, …“.21 Danach, im Jahre 2002, erhielt er das Bundesverdienstkreuz und ab 2002 bis heute gehört er dem Bundestag an. Entlarvend ist auch ein Lexikonartikel, in dem das Schulfach Sexualkunde folgendermaßen beschrieben wird: „über die sexuelle Aufklärung hinaus eine der jeweiligen Entwicklungsstufe des Kindes und Jugendlichen angemessene Hinführung zur Sexualität“.22 Kinder zur Sexualität hinführen? Man will also ganz bewußt schlafende Hunde wecken.

Den angestrebten Wertewandel nahm ein Gerichtsurteil der Richterin Gertrud Brühl vom Landgericht Gießen vorweg: „Freilich ließen sich die Vorstellungen der Angeklagten, dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lektüre genannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“.23 „Keine festgelegte, untere Altersgrenze“ – das bedeutet: Sexualität auch für den zehnjährigen David. Denn sein „Gefühl hat immer Recht“. Da aber befürchtet wird, er könnte noch nicht wissen, welches Gefühl mit Sexualkontakten verbunden sei, deshalb „mußte“ er in der Schule lernen: „Das ist ein wunderschönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Weil aber seine „uneinsichtigen“ Eltern sein „Kindeswohl“ dadurch „gefährdeten“, daß sie ihm „Bildung“ vorenthielten, deshalb mußten sie ins Gefängnis. Denn Bundestagsabgeordnete wie Volker Beck, Erziehungs„wissenschaftler“ wie Prof. Kentler und Gerold Becker, Mitarbeiter im Familienministerium, Richter wie Gertrud Brühl, Bundesverfassungsrichter wie Papier, Grimm und Schluckebier und viele andere Angehörige der „Elite“ gehen davon aus, daß das „Kindeswohl“ auch Sexualkontakte erfordern würde.

 

1 Lorenz Jäger, Unter Humanisten, FAZ.NET, 20.03.2010, zitiert in Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 312f.

2 Helmut Kentler, Sexualerziehung, Rowolt-Taschenbuch 1970, wiedergegeben in: Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313.

3 Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313. Frau Kuby verweist auf http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/

4 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268   S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

5 Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

6 Herbert Marcuse, Der eindimensionale Mensch, Neuwied u. Berlin 1971, S. 61.

7 am 18.8.2014 in der Sendung ab 18.40 Uhr.

8 Der Pornofilm: So kriegt man also Kinder.

9 Das Lehrermaterial „LIZA“ (Liebe in Zeiten von Aids), das am 17. 11. 2004 vom Bayerischen Kultusministerium verschickt wurde, wonach den Schülern „die Planbarkeit“ des ersten Geschlechtsverkehrs vermittelt werden soll (FGM-INFORMATION (Herausgeber: Freundeskreis Maria Goretti e. V.) Nr. 89, August 2006, S. 8).

10 BVerfGE 47, 46.

11 BVerfGE 47, S. 52.

12 BVerfGE 47, S. 49.

13 Herbert Marcuse, Der eindimensionale Mensch, Neuwied u. Berlin 1971, S. 61.

14 BVerfGE 47, S. 47.

15 Z. B. der Nichtannahmebeschluß vom 29. April 2003 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 436/03 und der Nichtannahmebeschluß vom 31. Mai 2006 mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1693/04.

16 z. B. der Nichtannahmebeschluß mit dem Az.: 1 BvR 436/03 und der Nichtannahmebeschluß mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1693/04.

17 Entscheidung vom 27.10.1998, BVerfGE 98, 265, I.

18 vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1.

19 Aktenzeichen: 1 BvR 2724/08.

20 Vom 21.7.2009, Az.: 1 BvR 1358/09, veröffentlicht unter: www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html.

21 Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

22 Universallexikon 2004.

23 Strafurteil des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, S. 17.

 

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