Justiz in Hitlers Fußtapfen

1. endgültig vorbei?

Das ständige Erinnern an die Hitlerverbrechen soll uns signalisieren, daß diese schlimme Vergangenheit nun endgültig vorbei sei, daß heute die Antifaschisten und die geistigen Nachkommen der Widerstandskämpfer den Ton angeben und keineswegs Hitlers Gesinnungsgenossen. Das alles erinnert an Jesu Predigt, in der er die Worte der Pharisäer wiedergibt: „Hätten wir zu Zeiten unserer Väter gelebt, so wären wir nicht mit ihnen schuldig geworden am Blut der Propheten“ (Matth. 23,30). Die damaligen Pharisäer, die die Propheten angeblich nicht getötet hätten, haben aber danach getrachtet, den durch die Propheten verheißenen Christus umzubringen. Damit stehen auch sie in der Tradition der Prophetenmörder. Somit ist es eine Geschichtsfälschung, wenn die Pharisäer sich selbst in der Traditionslinie der gesteinigten Propheten darstellen. Tote Helden sind die besten Helden. Denn Tote können sich nicht wehren, wenn ihre Gegner dann unberechtigterweise deren Heiligenschein tragen. Zumindest sinngemäß kann man heute immer wieder hören: Hätten wir in der Hitlerzeit gelebt, wir hätten weder Juden vergast, noch Geisteskranke ermordet. Wir hätten gegen Hitlers Bluttaten Widerstand geleistet.

2. heutige Hitlerverbrechen

Die Geschwister Scholl hatten 1943 Flugblätter verbreitet und wurden zum Tode verurteilt. Auch ich habe Flugblätter gegen die heutigen Menschentötungen, den Kindermord im Mutterleib, verbreitet und kam deshalb insgesamt für 8½ Monate ins Gefängnis. Wer steht hier in wessen Tradition? Die Richter, die mich verurteilt haben, stehen jedenfalls nicht in der Tradition der Geschwister Scholl und der anderen Widerstandskämpfer, die durch ihre Aktionen das damalige Blutvergießen beenden wollten. Sondern sie stehen in der Tradition der Richter am Volksgerichtshof, die die Geschwister Scholl zum Tode verurteilt hatten. Angeblich wurde ich zu Recht verurteilt, weil ich einen „gesetzestreuen“1 Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder als „Berufskiller“ beleidigt hätte. Doch die Geschwister Scholl hatten „Schlimmeres“ getan. Sie haben unter Hinweis auf das Desaster von Stalingrad von der “genialen Führung des Weltkriegsgefreiten“ geschrieben. Dem Hitler, der sich die Rolle eines Messias angemaßt hat, die Qualifikation als obersten Heerführer absprechen, das war damals wesentlich “schlimmer“, als heute einen kleinen Tötungsspezialisten, dessen Bluttaten von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden, als „Berufskiller“ zu bezeichnen. Die Richter, die mich verurteilt hatten, haben somit mit den Richtern am damaligen nationalsozialistischen Volksgerichtshof gemeinsam, daß sie das Strafrecht mißbrauchen, um Kritik an Bluttaten zu unterdrücken.

Wer Böses tut, der haßt das Licht“ (Joh. 3,20) – lehrt Jesus Christus. Da sowohl die Nazis damals wie auch jetzt ihre angeblich antifaschistischen Nachfolger viel Böses taten bzw. tun, deshalb verfolgten bzw. verfolgen sowohl die einen als auch die anderen diejenigen, die wahre Tatsachen der Öffentlichkeit bewußtmachten bzw. bewußtmachen. In der Hitlerzeit wurden Menschen eingesperrt und vier Lübecker Geistliche2 sogar hingerichtet, weil sie unter anderem Predigten des Bischofs von Münster Clemens August von Galen (1878-1946) verbreitet hatten. In einer solchen Predigt vom 3. August 1941 lesen wir: „Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den ‚unproduktiven’ Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozess ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüßt haben! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als Schwerkriegsverletzte, als Krüppel, als Invaliden in die Heimat zurückkehren! Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, ‚unproduktive’ Mitmenschen zu töten – und wenn es jetzt zunächst auch nur arme wehrlose Geisteskranke trifft –, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den arbeitsunfähigen Krüppeln, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach sind und damit unproduktiv werden, freigegeben. Dann braucht nur irgendein Geheimerlass anzuordnen, dass das bei Geisteskranken erprobte Verfahren auch auf andere ‚Unproduktive’ auszudehnen ist, dass es auch bei den unheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Arbeitsinvaliden, bei den schwer kriegsverletzten Soldaten anzuwenden sei. Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher. … Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines gegenseitiges Misstrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre geduldet, angenommen und befolgt wird. Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volke, wenn das heilige Gottesgebot: ‚Du sollst nicht töten’, das der Herr unter Donner und Blitz auf Sinai verkündet hat, das Gott, als Schöpfer, von Anfang an in das Gewissen der Menschen geschrieben hat, nicht nur übertreten wird, sondern wenn diese Übertretung sogar geduldet und unbestraft ausgeübt wird!3. – Wie sehr der Bischof recht hatte, zeigt die Tatsache, daß nicht nur Schwerstgeisteskranke getötet wurden, sondern auch arbeitsunfähige Menschen mit leichteren psychischen Erkrankungen.

Ist man erst einmal auf die schiefe Bahn geraten, gibt es keinen Halt mehr. Das verdeutlicht auch der heutige Massenmord an den Kindern im Mutterleib. In unserer Zeit waren die Niederlande Vorreiter beim Kindermord. Kritische Stimmen befürchteten, daß die Alten die nächsten Opfer sein werden. Heute sind die Niederlande in der Tat Vorreiter in Sachen Euthanasie. Als der Kindermord seit den 70er Jahren im großen Stil praktiziert wurde, hatte man noch bestritten, daß es Menschen sind, die getötet werden. Denn damals warb man noch für die allgemeine Akzeptanz dieses Verbrechens. Heute wird der Kindermord allgemein akzeptiert, und auf das Erreichte wird aufgebaut, um die Euthanasie am Ende des Lebens salonfähig zu machen. Da man eine 90jährige Oma nun einmal nicht als „Schwangerschaftsgewebe“ bezeichnen kann, gibt man zu, daß der sogenannte „Schwangerschaftsabbruch“ Menschentötung ist. Man stellt die inzwischen allgemein akzeptierte vorsätzliche Menschentötung in den Dienst der „Menschenwürde“, auf die auch unsere alten und senilen Mitbürger, die den Zeitpunkt für ein „sozialverträgliches Frühableben“ verpaßt haben, ebenfalls einen Anspruch hätten.

Eine solche Entwicklung ist folgerichtig. Wenn der Mensch lediglich als höherentwickelter Affe betrachtet wird, worin sich Hitler4 und die heutige öffentliche Meinung einig sind, dann werden für unnütz gehaltene Menschen ebenso getötet wie eine Kuh, die keine Milch mehr gibt. Die Nutzlosigkeit der Kinder im Mutterleib kann man zwar bestreiten, nicht aber die Nutzlosigkeit der Geisteskranken, der 90jährigen, u. s. w. Wehe uns allen, wenn wir älter und kränker werden!

Damals als Bischof von Galen gegen die Euthanasie predigte, rang Deutschland um den „Endsieg“, der durch die Arbeitsunfähigen gefährdet zu sein schien. Der Bischof und die Verbreiter seiner Predigten haben somit immerhin Kriegsgeheimnisse verraten. Dadurch haben sie dazu beigetragen, erhebliche Teile der Bevölkerung gegen die Staatsführung aufzubringen. Die Einheit des Volkes im Krieg gegen den gemeinsamen äußeren Feind wurde in der Tat vermindert und die Kampfeskraft geschwächt. Wenn Bischof von Galen den Soldaten, die im selbstlosen Ringen für den vorhergesagten „Endsieg“ zu Invaliden werden, die Tötung in Aussicht stellt, so war das tatsächlich wehrkraftzersetzend.

3. gegen die christliche Verkündigung

Doch heute ist weder Krieg, noch ist die Ermordung der Kinder im Muterleib ein Geheimnis. So rechtfertigte der Nürnberger Berufskiller Dr. Freudemann in den Medien und in öffentlichen Veranstaltungen seine Bluttaten ganz offen. Wenn die Justiz in übler Nazitradition dennoch diejenigen hinter Gitter bringt, die die Öffentlichkeit auf unumstrittene Tatsachen über die heutigen vorsätzlichen Menschentötungen hinweisen, so richten sich derartige Aktionen eindeutig gegen die christliche Verkündigung. Denn die Sünde kann nie abscheulich genug dargestellt werden, damit die Umkehr zum Retter Jesus Christus als um so dringlicher empfunden wird. Indem sowohl die Nazijustiz als auch die heutige Justiz in unserem fälschlich sogenannten „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ diejenigen hinter Gitter brachte bzw. hinter Gitter bringt, die zu deutlich vor der Sünde warnten bzw. vor der Sünde warnen, kämpfte bzw. kämpft sie gegen die Botschaft vom Sünderheiland, der kam, um die Sünder zu retten. Nur der kann etwas mit dieser Botschaft anfangen, der weiß, daß er ein Sünder ist. Indem die Nazijustiz und die heutige Justiz diejenigen einsperrte bzw. einsperrt, die auf die Sünde hinweisen, um vor ihr zu warnen und um die Menschen zum Sünderheiland zu rufen, kämpfte bzw. kämpft sie gegen Jesus Christus.

4. „positives Christentum“

Hitlers NSDAP bekannte sich in ihrem Parteiprogramm zum „positiven Christentum“. Und am 31. Jan. 1939 verkündete Hitler mit großer Scheinheiligkeit: „In Deutschland ist niemand wegen seiner religiösen Einstellung bisher verfolgt worden, noch wird deshalb jemand verfolgt werden“.5 Mit dem sogenannten „positiven Christentum“, zu dem sich die NSDAP bekannte, war nicht etwa die Lehre Jesu gemeint. Gemeint war auch nicht, daß man es duldet, wenn jemand im Sinne Jesu lebt und entsprechend handelt. Was die Nazis unter „positivem Christentum“ verstanden, war etwas ganz anderes. „Positives Christentum“ war für sie ein angebliches „Christentum“, das sie ihrer Ideologie gemäß als „positiv’“ werteten. Es war durch ihre Ideologie zurechtgestutzt, und zwar so, daß es keinerlei Widerstand gegen ihre durch und durch antichristliche Naziideologie zur Folge hatte. So zurechtgestutzt war es ein „Christentum“, das keine Taten bewirkt, die den Nazis mißfallen könnten.

Anders das biblische Christentum: Schon die alttestamentlichen Propheten haben gegen die heidnischen Götzen ihrer Zeit wie z. B. den Baal, die Astaroth und andere gepredigt; sie haben gegen die Sünde gewettert und wurden deshalb gesteinigt. So richtete sich auch Jesu Predigt gegen die Teufelslehren seiner Zeit, und man trachtete ihm nach dem Leben. Das gleiche ist von Jesu Aposteln zu sagen, und sie starben fast alle eines gewaltsamen Todes. So verlief die gesamte Kirchengeschichte bis zur Nazizeit. Der katholische Journalist Fritz Gerlich (1883-1934) hatte vor allem in der Wochenschrift Der gerade Wegschon vor 1933 den kriminellen Charakter der Hitlerreligion aufgezeigt. Als Folge davon wurde er am 9.3.1933 verhaftet, war schwersten Mißhandlungen ausgesetzt und wurde am 30. Juni 1934 im KZ Dachau ermordet. Und der evangelische Dorfpfarrer Paul Schneider (1897-1939) predigte gegen die nationalsozialistische Volksverführung. Außerdem hatte er veranlaßt, daß drei NSDAP-Mitglieder wegen unchristlichen Lebenswandels aus seiner Gemeinde ausgeschlossen worden sind. Daraufhin kam er nach mehreren Gefängnisaufenthalten im Okt. 1937 ins KZ Buchenwald, wo er als Folge seines Martyriums am 18. Juli 1939 „starb“.6 Die bereits erwähnten Lübecker Geistlichen haben neben der Verbreitung der Galen-Predigten sich auch gegen die Naziideologie gewandt. Auch deswegen starben sie in Hamburg am 10. Nov. 1943 im Abstand von wenigen Minuten unter dem Fallbeil. „In Deutschland ist niemand wegen seiner religiösen Einstellung bisher verfolgt worden, noch wird deshalb jemand verfolgt werden“, sagte Hitler. Nicht wegen ihrer Einstellung starben diese Martyrer, sondern weil sich ihre Einstellung in ihrem Handeln und in ihrer Verkündigung ausgewirkt hatte und sie dabei die Grenzen überschritten haben, die die Nazis gesetzt hatten.

5. „Glaubensfreiheit“

In genau der gleichen Weise wird auch heute das im Grundgesetz (Art. 5) „garantierte“ Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gewährt. Wegen seiner religiösen Einstellung wird wie in der Hitlerzeit auch heute angeblich niemand verfolgt. Man darf seine Auffassung sogar äußern, doch alles in Grenzen. Dieses Grundrecht findet seine Schranke in den Grundrechten anderer. Selbst wer vorsätzlich andere Menschen tötet, hat Grundrechte. Auch dessen Menschenwürde (Art. 1 GG) ist unantastbar. Jedoch die “Menchenwürde” der “gesetzestreuen” Tötungsspezialisten schränkt das Grundrecht der freien Meinungsäußerung derer ein, die vorsätzliche Menschentötungen verabscheuen. Nicht nur Meinungsäußerungen werden eingeschränkt, sondern sogar das Nennen unumstritten wahrer Tatsachen. Weil man unumstrittene Tatsachen nicht widerlegen kann, deshalb dürfen sie nicht ausgesprochen werden. So war ich wiederholt im Gefängnis, weil ich die „Ehre“ des „gesetzestreuen“ Tötungsspezialisten Dr. Freudemann dadurch verletzt haben soll, daß ich wahrheitsgemäß beschrieben hatte, wie das Kind im Mutterleib in panischer Todesangst dessen Folterinstrumenten auszuweichen versucht, wie sein Pulsschlag von 140 auf 200 Schläge pro Minute ansteigt und daß dieser Überlebenskampf dennoch vergeblich ist, da Dr. Freudemann das Kind bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt. Zwar sind heute nach dem Grundgesetz (Art. 3) alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Trotzdem wird nicht eines jeden Menschen Ehre in gleicher Weise geschützt. Die Bluttaten von Nazischergen und von gesetzwidrigen Mördern darf man unter Namensnennung der Täter beschreiben, nicht aber die Bluttaten der „gesetzestreuen“ Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder. Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Es ist der Ungeist der Nazijustiz, daß der politische Wille für die „Recht“sprechung entscheidend ist, nicht aber Gesetze, die für alle in gleichem Maße gelten. Heute ist grünes Licht für den millionenfachen Völkermord im Mutterleib nun einmal der politische Wille.

Um die Tatsache der vorsätzlichen Menschentötungen zu verschleiern, deshalb darf über die im Mutterleib getöteten Kinder nicht in gleicher Weise gesprochen werden, wie politisch korrekt über die Auschwitzhäftlinge gesprochen wird, deren Mörder namentlich genannt werden dürfen. Hinter dieser Ungleichbehandlung steckt, daß den Kindern im Mutterleib das Menschsein abgesprochen wird. Das, was von Anfang meiner Prozesse an klar war, wurde in späteren Gerichtsurteilen durch den Vorwurf bestätigt, daß ich „feststehende Begriffe“ wie „Mensch“ und „Embryo“ „verdreht“ hätte.7 Doch daß diese Kinder bereits Menschen sind, ist nicht nur eine medizinische Binsenweisheit, sondern darüber hinaus auch Bibellehre. Und diese Bibellehre verdeutliche ich dadurch, daß ich über diese von Dr. Freudemann ermordeten Kinder in gleicher Weise spreche, wie über die ermordeten Auschwitzhäftlinge gesprochen wird. Wäre es verboten, den Namen Hitlers und anderer Nazischergen im Zusammenhang mit Mord zu nennen, dann würde ich auch den Namen Dr. Freudemanns nicht erwähnen. Da aber hinter der Ungleichbehandlung der Namensnennungen die Auffassung steht, die Kinder im Mutterleib seien nicht im gleichen Sinne Menschen wie die Auschwitzhäftlinge, deshalb muß ich über Dr. Freudemann in gleicher Weise sprechen, wie heutzutage politisch korrekt über die Nazischergen  gesprochen wird. Das gehört zur christlichen Verkündigung, über die wir in Art. 4 GG lesen: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“. Diese schönklingenden Worte des Grundgesetzes dürfen wir aber nicht überbewerten, da sie ihre Schranke in anderen Grundrechten (z. B der Menschenwürde von „gesetzestreuen“ Berufskillern, Art. 1 GG) haben. Es wird eine Abwägung der einzelnen Grundrechte vorgenommen. Diese geschieht völlig willkürlich, und zwar so, wie man es braucht. Dann hat die „Menschenwürde“ irgendwelcher Tötungsspezialisten Vorrang vor der Verkündigung des Gotteswortes.

Selbst wenn die Rechtsgüter ohne Rechtsbeugung juristisch sauber gegeneinander abgewogen werden würden, muß doch eines klar sein: Das Grundgesetz ist von Menschen verfaßt worden, das Gotteswort wurde aber vom Allmächtigen offenbart. Deshalb hatten oder haben weder Hitler noch die heutigen Machthaber die Vollmacht zu verbieten, irgendwelche Aussagen des Gotteswortes zu verkündigen. Wenn Hitler scheinheilig behauptet: „In Deutschland ist bisher niemand wegen seiner religiösen Einstellung bisher verfolgt worden“, so ist das bestenfalls nur die halbe Wahrheit. Denn christlicher Glaube ist mehr als nur eine „religiöse Einstellung“. Christlicher Glaube ist, seinem König Jesus Christus nachzufolgen, in ihm seinen einzigen Führer zu sehen. Dieses Verständnis von Jesusnachfolge konnte jener Scharlatan, der sich selbst als „Führer“ betrachtete, nicht dulden. Jesus Christus nachfolgen bedeutet, Christi gesamte Botschaft zu verbreiten, auch diese Inhalte, die den jeweils Mächtigen mißfallen. Und zur gesamten Botschaft gehört auch, nach dem Vorbild der alttestamentlichen Propheten und nach dem Vorbild Jesu und seiner Apostel die jeweils aktuellen Teufelslehren zu thematisieren und zu bekämpfen. Weil sie das taten, deshalb wurden Fritz Gerlich, Paul Schneider, die vier Lübecker Märtyrer und andere umgebracht.

6. Gott geben, was Gottes ist

Dabei spielt es keinerlei Rolle, in welchem Maße Hitler oder seine Nachfolger demokratisch legitimiert sind. Jesusnachfolger sind nämlich keine Demokraten, sondern Monarchisten. Nicht der Wille der Vielen, die gemäß der Predigt Jesu (Matth. 7,13) auf dem Breiten Weg der Verdammnis entgegengehen, ist für sie entscheidend, sondern der Wille ihres Königs Jesus Christus. Sie sind Bürger des Reiches Gottes, dessen König Christus ist. In den einzelnen Ländern leben sie lediglich als Fremdlinge, als Ausländer, nicht aber als Bürger. Diesen Unterschied haben die Gegner der ersten Christen sehr zutreffend empfunden, indem sie die ersten Christen beschuldigten: „Diese alle handeln gegen des Kaisers Gebot und sagen, ein anderer sei König, nämlich Jesus“ (Apg. 17,7). Diese Anschuldigung ist nur zum Teil berechtigt. Als Fremdlinge im Römischen Reich, in Hitlerdeutschland oder heute in der Bundesrepublik geben die Jesusjünger dem „Kaiser“, was „des Kaisers“ ist (Matth. 22,21). Sie sollten aber auch Gott geben, was Gottes ist. Nicht alles ist des „Kaisers“, von dem der „Kaiser“ behauptet, es sei sein.

Das Römische Reich war nicht nur ein politisches Gebilde, sondern auch eine Glaubensgemeinschaft, deren oberster Götzenpriester ebenfalls der Kaiser war. Von daher konnten die „Juden“ den Pöbel gegen die ersten Christen aufhetzen, da diese in der Tat in Jesus Christus ihren König gesehen hatten.

In der Hitlerzeit sprach man weder vom Kaiser, noch vom König, sondern vom „Führer“. Dieser betrachtete sich nicht nur als Staatsoberhaupt, sondern vor allem als geistiger Führer. Damit trat er in einen direkten Gegensatz zu Jesus Christus. Daher war es aus seiner Sicht folgerichtig, diejenigen umzubringen, die die geistige Führerschaft Hitlers ablehnten und statt dessen ihrem König Jesus Christus nachfolgten.

Auch die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur ein politisches Gebilde, sondern wie das Römische Reich und Nazideutschland auch eine Bekenntnisgemeinschaft. Denn in Art. 1 GG heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. … Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. Ich aber bekenne mich zu Jesus Christus. Und in seinem Wort habe ich weder etwas von Menschenwürde noch von Menschenrechten gelesen. Wie hohl dagegen das Geschwafel von Menschenwürde und Menschenrechten ist, erkennt man auch an der Tatsache, daß in Deutschland jedes Jahr ca. 300 000 Inhaber der Menschenrechte mit unantastbarer Menschenwürde bei vollem Schmerzempfinden schon im Mutterleib lebendig zerstückelt werden. Daß die Menschenrechte für Jesusnachfolger ohnehin nicht gelten, macht folgende Äußerung von Landrat Sven-Georg Adenauer (ein Urenkel des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer) deutlich: „Fundamentalisten haben bei uns nichts zu suchen“.8 Die von ihm als „Fundamentalisten“ geschmähten Personen sind Christen, die ihre Kinder wegen der antichristlichen „Bildungs“inhalte nicht den Staatsschulen anvertrauen wollen und sie statt dessen selbst unterrichten. Früher hatten „Juden“ in Deutschland „nichts zu suchen“, wurden „Juden“ aus Deutschland hinausgejagt. Das zeigt, daß der Naziungeist in heutigen Politikern, z. B. in Landrat Adenauer, fortbesteht. Das zeigt, daß die im Grundgesetz „garantierte“ Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht mehr wert ist als das Bekenntnis zum „positiven Christentum“ im Parteiprogramm der NSDAP.

7. Justiz atheistisch

Wie unter Hitlers „positivem Christentum“ nicht die Lehre Jesu verstanden wurde, so gilt die im Grundgesetz „garantierte“ Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht für den biblischen Glauben, sondern beschränkt sich wie im Nationalsozialismus lediglich auf „christliche“ und andere religiöse Folklore. Denn unsere Justiz entscheidet auf atheistischer Grundlage. Die „Verantwortung vor Gott“, von der wir in der Präambel des Grundgesetzes lesen, ist reine Heuchelei, wie sie für unseren fälschlich sogenannten „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ so typisch ist. Für unsere Justiz existiert Gott nicht. Sie glaubt auch nicht, daß der König Jesus Christus lebt. Und ein toter König ist für sie lediglich Folklore wie eine Schönheitskönigen, eine Weinkönigin, ein Spargelkönig und andere „Könige“, denen keinerlei hoheitliche Kompetenz eingeräumt wird. Allerdings wird die religiöse Folklore durch das Grundgesetz geschützt. Da Gott für die Justiz aber nicht existiert, könne er folgerichtig auch weder über dem Grundgesetz noch über anderen Gesetzen oder politischen Entscheidungen stehen. Somit sei die im Grundgesetz “garantierte“ religiöse Folklore zumindest solchen Einschränkungen zugänglich, die sich aus dem von Menschen gemachten Grundgesetz tatsächlich oder auch nur angeblich ergäben. Menschliche Entscheidungen über dem Gotteswort – das haben die Nazis gemeinsam mit unserem fälschlich sogenannten „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“.

8. antichristliche „Bildungs“inhalte

Und dieser fälschlich sogenannte „freiheitlich-demokratische Rechtsstaat“ ist, wie schon erwähnt, in übelster Nazitradition nicht nur ein politisches Gebilde, sondern auch eine Bekenntnisgemeinschaft, die das „Bildungs“wesen mißbraucht, um die antichristliche Staatsreligion zu vermitteln. Wenn Analphabeten die Hauptschulen verlassen, wenn Schulabgänger gerade mal auf Grundschulniveau rechnen können, dann wird zwar in Sonntagsreden immer wieder Besserung gelobt, die Bildungsmisere bleibt aber erhalten. Denn die Vermittlung der Kulturtechniken ist ohnehin nur Vorwand, um alle Kinder in die Staatsschulen zu zwingen, um sie im antichristlichen Sinne zu indoktrinieren. Zwar wird in fast allen und vielleicht sogar in allen Verfassungen der Bundesländer, die für das „Bildungs“wesen zuständig sind, die „Ehrfurcht vor Gott“ als oberstes Bildungsziel genannt, aber das ist lediglich ein weiteres Beispiel für die bereits erwähnte allgemeine Heuchelei. Diesem angeblichen „Bildungsziel“ dient es jedenfalls nicht, wenn Grundschulkinder in die Welt der Magie und des Okkultismus eingeführt werden. In meiner Broschüre „Die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14,34). Warum Deutschland pleite geht habe ich die Hexenliteratur mit dem verglichen, was an Grundschulen getrieben wird. Die Übereinstimmung ist erschreckend. In der gleichen Broschüre wies ich auch auf vielen Pornodreck hin, darunter auf einen Porno-„Lehrkoffer“, der die Plastik eines erigierten Gliedes enthält, das dazu dient, die Verwendung eines Kondoms zu demonstrieren. In einem Strafurteil gegen Eltern, die ihre Kinder von solch einer Porno-Schule genommen haben, schreibt Frau Richterin Gertrud Brühl vom Landgericht Gießen (Hessen): „Zu den von den Angeklagten zum Sexualkundeunterricht vorgetragenen Bedenken gelangte die Kammer zu der Auffassung, dass sich selbst die in Rede stehenden extremen Beispiele für angeblich verfehlten Unterricht im Rahmen dessen bewegen, was die Schule sensiblen, andersdenkenden Eltern im Ergebnis zumuten darf“.9 Von Richtern sollte man erwarten, daß sie das intellektuelle Niveau haben, wie man es bei Akademikern für selbstverständlich halten sollte. Das würde für Frau Richterin Brühl bedeuten, daß sie den Maßstab nennt, an dem gemessen der Porno-„Lehrkoffer“ zumutbar sei. Ist die pornokratenfreundliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur „Sexualerziehung“, aufgrund derer der Versuch einer Indoktrination der Schüler zu unterlassen ist der Maßstab ?10 Ist der christliche Glaube, von dem allgemein gemeint wird, daß auch dessen ungestörte Ausübung durch Art. 4 des Grundgesetzes gewährleistet sei der Maßstab? Diese doch so naheliegende Frage nach dem Maßstab thematisiert Frau Richterin Brühl in ihrem Urteil überhaupt nicht, sondern behauptet aus ihrem hohlen Bauch heraus, daß der beanstandete Pornodreck zumutbar sei. Das bedeutet: Faktisch erhebt sie ihre persönliche Verkommenheit zum Maßstab, an dem sich entscheidet, ob der schulische Pornodreck auch für solche Personen zumutbar sei, die auf einem höheren sittlichen Niveau stehen als sie selbst. In ihrer Verkommenheit verkündet sie im gleichen Urteil: „Freilich ließen sich die Vorstellungen der Angeklagten, dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lektüre genannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“.11 [Hervorhebungen hinzugefügt] Also: Nicht das Gotteswort, sondern der „breite Konsens in der Gesellschaft“ – biblisch ausgedrückt: der Breite Weg, der in die Verdammnis führt (Matth. 7,13) – sei der Maßstab für das eigene Sexualverhalten. Nicht Gott habe über unsere Sexualität zu bestimmen, sondern „jedermann und jede Frau“ habe „über die eigene Sexualität frei und autonom“, also ohne nach dem Willen Gottes zu fragen, selbst zu bestimmen. Da es dabei “keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“, gilt das auch für jedes Kind!

Es ist allgemein bekannt, daß es im Gotteswort heißt: „Weder die Unzüchtigen, noch die Götzendiener noch die Ehebrecher noch die Homosexuellen noch … werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9f). Somit dient die okkultistische und pornographische Indoktrination der Kinder einzig und allein dem Ziel, sie von Jesus Christus zu trennen. Das, und nur das, ist der wirkliche Sinn und Zweck der Schulbesuchspflicht, wie es sie sonst nirgendwo in Europa gibt. Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, lernen mehr als in den staatlichen Schulen, wo manche sogar Analphabeten bleiben. Die in Europa einmalige Schulbesuchspflicht stammt aus dem Jahre 1938 und ist somit ein Erbe aus der Nazizeit. Daß unsere Justiz, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts,12 diese mit Zähnen und Klauen verteidigt, zeigt, wessen Geistes Kind sie ist. Und der bereits erwähnte Volksverhetzer, Landrat Sven-Georg Adenauer, behauptet, daß das Recht auf Religionsfreiheit nicht die Schulpflicht außer Kraft setze.13 Das bedeutet: Die Glaubensfreiheit, die Erlaubnis, Jesus Christus nachfolgen zu dürfen, werde begrenzt durch Gesetze, die von Menschen gemacht worden sind. Das ist der Geist Adolf Hitlers, der „Glaubensfreiheit“ ebenfalls nur im Rahmen des „positiven Christentums“ gewährte.

Wem schaden die Gläubigen, wenn sie geschlechtlich sauber leben, wenn sie in ihrem gesamten Leben nur mit einem einzigen Partner zu tun haben, wenn sie diesen Weg der Jesusnachfolge ihren Kindern vermitteln, wenn als Folge davon die Ehen stabil bleiben und wenn sich diese Stabilität im Kinderreichtum auswirkt? Doch Ziel der pornokratischen Indoktrination ist es ohnehin nicht, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden, sondern Hitler und seine jetzigen Nachfolger betrachten das deutsche Volk als eine Glaubensgemeinschaft („Das deutsche Volk bekennt sich … zu … Menschenrechten“, Art. 1 GG). Der Einzelne soll nicht Jesus Christus nachfolgen, sondern, wie es Richterin Gertrud Brühl formulierte, sich am „breiten Konsens in der Gesellschaft“ ausrichten. Völlig anders ist dagegen  die Idee des „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates“, die im Grundgesetz ihren Ausdruck finde. Nach dem angeblichen Geist des Grundgesetzes schließt Freiheit auch die Freiheit des Andersdenkenden ein. Nach dem Grundgesetz haben auch solche Minderheiten Grundrechte, die den „breiten Konsens in der Gesellschaft“ verabscheuen. Zu den Grundrechten der Minderheiten gehört die „ungestörte Religionsausübung“ (Art. 4 GG). Und zur Religionsausübung gehört, den schulischen Pornodreck abzulehnen. Doch diese juristische Binsenweisheiten scheinen Frau Richterin Gertrud Brühl völlig unbekannt zu sein. Daher verwechselt sie Demokratie mit geistiger Unterdrückung der Minderheit durch die Mehrheit. Somit hat sie ein Demokratieverständnis wie in Honeckers Deutschen Demokratischen Republik. Dort wurde Demokratie als „Diktatur des Proletariats“ verstanden. Das wurde dort so erklärt, daß Demokratie die Herrschaft der überwältigenden Mehrheit über die Minderheit sei. Wenn das Demokratie sein soll, dann sind Jesusnachfolger eben Antidemokraten. Denn sie verabscheuen den „breiten Konsens in der Gesellschaft“, der Unzucht, Ehebruch, Homosexualität und andere schlechte Sachen akzeptiert. Die im Grundgesetz „garantierten“ Grundrechte gelten für Jesusnachfolger ohnehin nicht. Denn in Art. 18 GG steht: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung … zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte“. Und so erleben es viele Gläubige, die von der Justiz verfolgt werden, auch ständig, daß die Grundrechte für sie nicht gelten.

9. gegen „Objektivitätsfimmel“

Andererseits sind laut Grundgesetz „alle Menschen“ „vor dem Gesetz gleich“ (Art. 3). Daß viele Gläubige und auch andere politisch unkorrekte Menschen davon nichts merken, liegt am Verzicht auf Objektivität, wie schon Hitler ihn predigte. So beklagte er in Mein Kampf den „Objektivitätsfimmel“ der Deutschen.14 Und das hat Auswirkungen. So heißt es ebenfalls in Mein Kampf: „Die Aufgabe der Propaganda ist z. B. nicht ein Abwägen verschiedener Rechte, sondern das ausschließliche Betonen des einen eben durch sie zu vertretenden. Sie hat nicht objektiv auch die Wahrheit, soweit sie den anderen günstig ist, zu erforschen, … es wäre richtig gewesen, diese Schuld [am Ersten Weltkrieg] restlos dem Gegner aufzubürden, selbst wenn dies wirklich nicht so dem wahren Hergange entsprochen hätte“.15 Im Klartext: Für Hitler ist nicht der wirkliche Sachverhalt entscheidend, sondern die Tatsachen sind nach den Erfordernissen der Propaganda zurechtzubiegen.

In genau diesem Sinne handeln Hitlers Gegner, die den Zweiten Weltkrieg gewonnen haben. Und wer den Krieg gewinnt, der schreibt die Geschichte und beantwortet die Frage nach der Kriegsschuld. Selbstverständlich wird diese dann im Geiste Hitlers „dem Gegner“, also dem besiegten Deutschland, „restlos“ aufgebürdet. Von Amerika aus gesehen lag Deutschland weit weg. Deshalb benötigten die Amerikaner auch nach dem Krieg besondere Gründe, um den Tod der vielen amerikanischen Soldaten zu rechtfertigen. Deshalb erlog man die Seife aus Menschenknochen. Deshalb fertigte man Lampenschirme an, von denen man log, sie seien aus der Haut von KZ-Häftlingen gefertigt worden. Deshalb ließ man in Dachau von deutschen Kriegsgefangenen eine Gaskammer errichten und zeigte diese den amerikanischen Soldaten, die dann die Schrecken der Nazigreuel überall in Amerika verbreiteten.

Nachdem dieser Schwindel aufgeflogen war, gewann in der Propaganda die Gaskammer von Auschwitz an Bedeutung. Vier Millionen Menschen seien dort vergast worden. In der Folgezeit wurde diese Zahl nach und nach reduziert. Die zur Zeit neueste Version ist die des Spiegel (kein Naziblatt)-Redakteurs Fritjof Meyer, die er in der Zeitschrift ost europa,16 deren Präsident der Herausgeberschaft Prof. Dr. Rita Süßmuth (kein Neonazi) ist, veröffentlicht hat. Danach befand sich in Auschwitz selbst keine Gaskammer, dafür aber in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern ohne Gleisanschluß.17 Nach Meyer starben in Auschwitz und Außenstellen ca. eine halbe Million Menschen, davon 356000 im Gas.18 Trotz einer Strafanzeige wegen Verharmlosung der Naziverbrechen auf ein Achtel der ursprünglich genannten vier Millionen wurde kein Ermittlungsverfahren gegen Fritjof Meyer eingeleitet. Somit scheint die Zahl von nur einer halben Million in der Tat der neuesten „Frontbegradigung“ zu entsprechen.

Millionen von Touristen hatten die angebliche Originalgaskammer in Auschwitz gesehen, deren Tür nach innen zu öffnen war. Viele Augenzeugen bestätigten die makabre Nutzung dieser Räumlichkeiten. Personen, die bei den angeblichen Vergasungen mitwirkten, wurden in der angeblich rechtsstaatlichen Bundesrepublik verurteilt. Somit kann es sich bei der den Touristen gezeigten angeblichen Originalgaskammer in Auschwitz unmöglich um einen Irrtum handeln. War es aber kein Irrtum, dann kann es nur vorsätzlicher Betrug gewesen sein. Wenn man bis in unsere Gegenwart hinein als „Beweis“ die Geständnisse des Auschwitzer Lagerkommandanten Höss veröffentlicht, ohne die Tatsache zu erwähnen, daß diese durch Folter erpreßt worden waren, wenn nicht einmal Studenten der Geschichte während ihres fünfjährigen Studiums erfahren, daß die Geständnisse durch Folter erpreßt worden sind, so ist das kriminelle Volksverdummung.

10. Ein verbotenes Buch

Da auch die Lüge von der Originalgaskammer in Auschwitz kurze Beine hat, wurde mancher stutzig, z. B. der pensionierte Richter Dr. Wilhelm Stäglich. Nach rund zehnjähriger Nachforschung veröffentlichte er im Frühjahr 1979 folgenden Buchtitel: Der Auschwitz-Mythos, Legende oder Wirklichkeit? Eine kritische Bestandsaufnahme. Dieses Buch wurde verboten. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges legten Verleger und Verfasser Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Diese wurde nicht zur Entscheidung angenommen.19 Die Nichtannahme wurde unter anderem wie folgt begründet: „Die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kann zwar nicht durch Gesetz beschränkt werden; sie ist aber auch nicht gänzlich schrankenlos gewährt. In einem Spannungsverhältnis mit anderen Grund- und Verfassungsrechten kommt der Wissenschaftsfreiheit gegenüber solchen mit ihr kollidierenden, gleichfalls verfassungsrechtlich geschützten Prinzipien nicht schlechthin Vorrang zu (vgl.  BVerfGE 57, 70 <99> m.w.N.). Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die angegriffenen Entscheidungen zu dem Ergebnis gekommen sind, die drohende Verwirklichung der Tatbestände der Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß stellten eine Gefahr für die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) von Teilen der Bevölkerung dar, so daß im Hinblick auf die das ganze grundrechtliche Wertesystem als oberster Wert herrschende Garantie der Würde des Menschen die Wissenschaftsfreiheit jedenfalls einen solchen Angriff nicht rechtfertigen könne“.

Wissenschaft ist aber Wahrheitsforschung. Wenn festgestellt wird, daß irgendwer nicht vergast wurde – und das kann man von jedem von uns sagen, da wir noch leben – wieso ist diese Feststellung gegen die Menschenwürde gerichtet? Haben etwa nur diejenigen eine Menschenwürde, die vergast worden sind? Haben wir, die wir noch leben, etwa deshalb keine Menschenwürde, weil wir nicht vergast worden sind? Wenn Dr. Wilhelm Stäglich im Jahre 1979 ermittelte, was heute weitgehend unumstritten ist, daß auf dem KZ-Gelände in Auschwitz keine Gaskammern zum Zwecke von Menschentötungen betrieben worden seien, so richteten sich seine Forschungsergebnisse doch nicht gegen die Menschenwürde der „Juden“, sondern höchstens gegen die Menschenwürde von Lügnern, von Betrügern, von falschen Zeugen, gegen die Menschenwürde von britischen und polnischen Folterknechten und gegen die Menschenwürde von Rechtsbeugern, die die angeblichen Betreiber der Gaskammern verurteilt hatten. Die Bundesverfassungsrichter Dr. Benda, Dr. Katzenstein und Dr. Henschel räumen der „Menschenwürde“ dieses Abschaums von Kriminellen den Vorrang vor der Wissenschaftsfreiheit ein. Im Klartext bedeutet das: Die „Menschenwürde“  der Kriminellen hat Vorrang vor der Wahrheitsforschung und der Verbreitung von deren Forschungsergebnissen.  Eine derartige Rangordnung entspricht aber dem Ungeist Adolf Hitlers, der in Mein Kampf gegen den „Objektivitätsfimmel“ wetterte und seine Anhänger aufforderte, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen, wenn es die Propaganda erfordere.

Ein solcher Ungeist wie bei Adolf Hitlers lebt nicht nur in den Bundesverfassungsrichtern Dr. Benda, Dr. Katzenstein und Dr. Henschel fort, sondern er prägt auch die gesamte Justiz. So berichtet die taz vom 9. Febr. 2007 auf S. 6 über den Strafprozeß gegen Holocaustleugner Ernst Zündel: „Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht“.

11. verführerische Argumente

Einem historischen Laien wie mir erscheint die Argumentation in dem verbotenen Buch einleuchtend, zumal Stäglich auch mit Naturgesetzen argumentiert, die die Nazis außer Kraft gesetzt haben mußten, um in einem begrenzten Zeitraum vier Millionen Menschen vergasen und verbrennen zu können. Gern hätte ich erfahren, was die Holocaustprediger zu den von Stäglich vorgetragenen Argumenten sagen. Doch eine Antwort, die zur Klarheit beiträgt, gibt es nicht. Denn das Buch Der Auschwitz-Mythos ist meines Wissens nach wie vor verboten. Das heißt: Es existiert faktisch nicht. Jedes Bücherverbot erweckt den Anschein geistiger Unterlegenheit. Auf diese Weise haben auch Stalin und Hitler reagiert, wenn sie einer geistigen Auseinadersetzung nicht gewachsen waren. Deshalb wurden auch Fritz Gerlich, Paul Schneider und die vier Lübecker Märtyrer ermordet.

Heutzutage wird eingeräumt, daß im KZ Auschwitz selbst keine Menschen vergast worden sind, wie dies Fritjof Meyer dargelegt hat, ohne von der Justiz behelligt worden zu sein. Genau zu diesem Ergebnis kam auch Stäglich in seinem wohl immer noch verbotenem Buch Der Auschwitz-Mythos. Das bedeutet: Durch dieses Bücherverbot wurde und wird die Wahrheit unterdrückt. Die angebliche Originalgaskammer, viele, viele überlebende Augenzeugen, die Geständnisse des Lagerkommandanten Höss, verschiedene Dokumente, das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß und … – das alles sind entweder zwingende Beweise oder aber ein großer Betrug. Vier Millionen Gaskammer-Tote auf dem KZ-Gelände in Auschwitz – also mehr als Berlin Einwohner hat – das ist eine zu große Zahl, als daß es sich um einen Irrtum gehandelt haben könnte. Daß irgend etwas mit Auschwitz nicht stimmt, müssen die Geschichtsprofessoren gewußt haben. Wie ist es denn sonst zu erklären, daß bisher noch keine Doktorarbeit über Auschwitz geschrieben worden ist? Eine Dissertation ist etwas anderes als eine Sammlung offenkundiger Aussagen, sondern sie enthält bisher Unbekanntes. Die Professoren müssen somit gewußt haben, daß es sich bei Auschwitz um so etwas wie ein „vermintes Gelände“ handelt, von dem die Studenten fernzuhalten sind. Daß vier Millionen Gaskammermorde auf dem KZ-Gelände dennoch als Stand der Geschichtswissenschaft galt, zeigt, was für ein feiges Professorenpack auf den Universitätslehrstühlen sitzt.

Zur Zeit des Buchverbotes war bekannt, daß über die Hitlerzeit gelogen worden war. Es war bekannt, daß in Dachau eine Fälschung als Originalgaskammer gezeigt worden war. Es war bekannt, daß der Elektriker Martin Fidler zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden war, weil er die Gaskammermorde im KZ Dachau geleugnet hatte.20 Es war bekannt, daß die Geschichtsschreibung über die Hitlerverbrechen voller Lug und Trug ist. In diese Situation traf das Buch Der Auschwitz-Mythos. Ein Verbot dieses Buches – so der Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts – sei selbst dann mit der grundgesetzlich geschützten Wissenschaftsfreiheit vereinbar, wenn man den wissenschaftlichen Charakter des Werkes unterstelle, da die „Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) von Teilen der Bevölkerung“ Vorrang habe. Das heißt: Die Bundesverfassungsrichter Dr. Benda, Dr. Katzenstein und Dr. Henschel haben von vornherein in Kauf genommen, daß sie eventuell durch die Bestätigung eines Buchverbotes die Wahrheit im Interesse von Lügnern und von Betrügern, die nie genug Wiedergutmachungszahlungen erhalten können, unterdrücken könnten. Was für ein niedriges sittliches Niveau müssen diese Bundesverfassungsrichter gehabt haben, daß sie nach der ungerechten Verurteilung des Elektrikers Martin Fidler der Menschenwürde irgendwelcher Lügner und Betrüger den Vorrang einräumen vor der Erforschung der Wahrheit über die Gaskammern in Auschwitz! Wer nicht so sittlich verkommen ist wie diese drei Bundesverfassungsrichter, der denkt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Das bedeutet: Wenn über die Gaskammer in Dachau gelogen worden war, dann bedürfen die Gaskammern in Auschwitz einer Überprüfung. Das heißt: Wahrheitsforschung darf nicht durch Bücherverbote behindert werden.

Vielleicht trägt der Hinweis etwas zum Verständnis bei, daß der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Dr. Ernst Benda sich früher große Verdienste als Wiedergutmachungsanwalt erwarb und 1967 bis 1970 Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft war.21 Dr. Benda und Dr. Katzenstein hatten schon früher an einer Entscheidung mitgewirkt, die die Pornokraten als grünes Licht verstehen, um die Schulkinder mit Pornodreck zu überschütten. Doch darauf wird noch eingegangen werden.

12. Justiz gegen Wahrheit

Ich wurde wegen „Holocaustleugnung“ zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl ich ihn überhaupt nicht geleugnet hatte.22 Ich hatte lediglich inzwischen unumstrittene Tatsachen über Lug und Trug wie Seife aus Menschenknochen, Lampenschirme aus Menschenhaut und  Gaskammerfälschungen in Dachau und in Auschwitz in Verbindung zu verschiedenen Binsenweisheiten gebracht. Eine solche von mir entfaltete Binsenweisheit ist z. B., daß eine Lüge und ein Irrtum durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden, wohl aber für Wahrheit gehalten werden. Meine Aussagen in ihrer Gesamtheit seien Holocaustleugnung. Wenn Staatsanwälte und Richter das wirklich meinen, dann müßten sie den Holocaust verneinen, wenn sie intellektuell redlich wären. Aber wie Hitler denken auch sie überhaupt nicht in Wahrheitskategorien, sondern biegen im Geiste von Mein Kampf die Tatsachen nach den Erfordernissen der Propaganda zurecht.

Hitler und die heutige Justiz dienen der Propaganda und nicht der Wahrheit. Sind Tatsachen wahr und kann man sie deshalb nicht widerlegen, dann werden diejenigen eingesperrt, die diese Tatsachen verbreiten. Deshalb wurden die vier Lübecker Märtyrer hingerichtet, die die Nachricht von der Ermordung der Geisteskranken verbreitet hatten. Deshalb wurde ich zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil man weder die von mir aufgelisteten Tatsachen noch die von mir entfalteten Binsenweisheiten widerlegen kann. Jesus sagte zu den „Juden“, die nicht an ihn glaubten, also zu den geistigen Vorfahren derer, die sich heute für „Juden“ halten und die ihre besondere „Würde“ auf den Holocaust gründen: „Ihr habt den Teufel zum Vater … Der ist ein Mörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er Lügen redet, so spricht er aus dem Eigenen; denn er ist ein Lügner und der Vater der Lüge“ (Joh. 8,44). Mit vielen Lügen haben die „Juden“ den Holocaust zur Staatsreligion erhoben; mit Lug und Trug und Rechtsbeugung verteidigt die Justiz diese Staatsreligion gegen die Ketzerei. Die falschen Zeugen über die Gaskammern in Auschwitz kommen nicht ins Gefängnis, obwohl Meineid als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Gefängnis bedroht wird. Aber ich wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, obwohl ich nicht einmal beschuldigt worden bin, gelogen zu haben. Denn der Teufel und diejenigen, die ihn zum Vater haben, wie „Juden“, Staatsanwälte und Richter denken überhaupt nicht in Wahrheitskategorien, sondern für sie ist lediglich entscheidend, wem eine Aussage nutzt und wem sie schadet. Anders der Geist Christi. Bei jeder Gelegenheit habe ich Schlechtes über Hitler gesagt. Auch das entspricht dem Geiste Christi, der manches sagte, was heute den Straftatbestand der Beleidigung und Volksverhetzung erfüllen würde. Aber wenn Hitler keine Seife aus Menschenknochen fertigte und weder in Dachau noch in Auschwitz Gaskammern betrieb, dann weise ich auch darauf hin, ganz gleich, wem diese Aussage zu nützen oder zu schaden scheint.

13. Wo schulischer Pornodreck bei den Nazis?

Wenn bisher gezeigt wurde, daß unsere heutige Justiz in Hitlers Fußtapfen wandelt, so hat diese Darstellung eine Schwachstelle. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch die Instanzgerichte verteidigen den Mißstand, daß über die Schulkinder der Pornodreck kübelweise ausgeschüttet wird. Hitler war gewiß kein Keuschheitsapostel. Doch mir ist bisher kein vergleichbarer Pornodreck aus der Hitlerzeit bekannt, mit dem damals die Schulkinder überschüttet worden wären, wie ich ihn z. B. in der Broschüren „Die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14,34) und Kinder als Staatseigentum zitiert habe. Es wäre bedauerlich, wenn durch meine Unkenntnis der Eindruck entstünde, bei den Nazis wären die Mißstände im „Bildungs“wesen weniger schlimm gewesen als heute. Deshalb bitte ich alle meine Leser, mich auf schulischen Pornodreck aus der Nazizeit hinzuweisen, damit ich ihn in einer überarbeiteten Fassung dieses Flugblattes berücksichtigen kann.

14. Pädophilie

Auch bitte ich meine Leser, mir zu zeigen, wo bereits die Nazis die Pädophilie gefördert hatten, damit mir in Zukunft niemand zum Vorwurf machen kann, ich sei auf dem rechten Auge blind, wenn ich die heutige Förderung der Pädophilie thematisiere, die entsprechenden Schandtaten der Nazis aber nicht einmal erwähne. Daß unsere heutige Politik und Justiz die Pädophilie fördern, habe ich in folgenden Flugblättern gezeigt: Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande und Wider die schwarzen Rattenfänger.23 Daß unsere heutige Justiz die Sache der Pädophilen vertritt, wurde durch das Zitat aus einem Urteil von Frau Richterin Gertrud Brühl gezeigt, wonach es für Sexualität „ keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“. Schon lange gibt es Bestrebungen, die Strafbarkeit der Pädophilie abzuschaffen. So berichtet die katholisch geprägte Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 16. Okt. 2009, daß Frau Schwarzer behauptet, daß ihre Zeitschrift Emma im Jahre 1980 als einzige öffentliche Stimme die von der SPD im Namen des Fortschritts geplante Streichung des Pädophilie-Paragraphen verhindert habe. Wiederholt habe ich den Bundestagsabgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zitiert, und ich zitiere ihn hier nochmals, da man ihn nicht häufig genug zitieren kann. Jeder soll sehen, welcher Abschaum die politischen Parteien dominiert. Denn ein Sachwalter der Pädophilen wird immer wieder als Bundestagskandidat aufgestellt. Zitat: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, …24. Die Gesinnungsgenossen von Volker Beck geben in den Kultusministerien der Länder die Richtlinien für die Schulen vor. Gesinnungsgenossen von Volker Beck vertreten innerhalb der Justiz die Sache der Pädophilen. Was interessiert die Grundschulkinder, was Erwachsene so treiben? Weshalb müssen sie gemäß Lehrplan wissen, daß das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane lustvoll sei? Diese „Information“ kann doch nur einen Sinn haben, nämlich im Interesse der Pädophilen unter den Grundschulkindern für den Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen zu werben.

Wer es nicht für möglich hält, daß das die wirkliche Absicht sein könnte, der sollte bedenken, daß der Pornounterricht eine „Errungenschaft“ der 68er Bewegung ist. Deren geistiges Zentrum war die sogenannte Frankfurter Schule. Die Frankfurter Schule ist ein in den 20er Jahren gegründeter Kreis vorwiegend „jüdischer“ „Kulturwissenschaftler“, die auf dem Gedankengut von Karl Marx (1818-1883, „jüdischer“ Abstammung) und Sigmund Freud (1856-1939, „jüdischer“ Abstammung) eine neue Pädagogik entwickelten, durch die ein neuer Mensch geformt werden soll. Während der Hitlerzeit emigrierten die Glieder dieses Arbeitskreises vorwiegend in die USA und kamen nach dem Krieg mit der amerikanischen Besatzung nach Frankfurt zurück. Durch die Besatzer gelangten sie in Schlüsselpositionen.

Wir sehen es doch ständig, daß Menschen, die sich für „Juden“ halten, hier in Deutschland die wirkliche Macht ausüben. Wieviel deutsches Steuergeld wurde für den Bau von U-Booten veruntreut, die dem Staat Israel geschenkt wurden! Als Bundestagspräsident Philipp Jenninger im Jahre 1988 vor dem Bundestag eine Rede hielt, in der er nichts Falsches sagte, die dem damaligen Vorsitzenden des „Zentralrates der Juden“ Bubis aber mißfiel, verließ Bubis demonstrativ den Plenarsaal. Wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, folgten ihm nach und nach die Abgeordneten, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Bänken abbrach. Jenninger war seinen Posten los. Dieser Vorfall macht deutlich: Der Wähler mag wählen, wen er will; die Richtlinien der Politik geben die „jüdischen“ wirklichen Machthaber vor. In stärkerem Maße als der Wähler dieses kann, können sie das Ende einer politischen Laufbahn verfügen. Wer die Wünsche und Tabus dieser wirklich Mächtigen mißachtet, der begeht politisch Selbstmord. Das zeigt der Fall von Martin Hohmann (CDU). In einer Rede25 am 3. Okt. 2003 erwähnte Hohmann die unter Historikern allgemein bekannte Tatsache, daß „Juden“ unter den Tätern des bolschewistischen Terrors in der Sowjetunion erheblich überrepräsentiert waren. Dieser Hinweis hatte das Ende seiner politischen Laufbahn zur Folge. Frau Merkel (CDU) hatte ihn aus ihrer Partei hinausgejagt. Denn manche unumstritten wahre Tatsachen, die zum Zweifel an dem zur Zeit politisch korrekten Geschichtsbild führen könnten, dürfen deshalb nicht ausgesprochen werden, weil deren Wahrheitsgehalt nicht widerlegt werden kann.

Eine derart unumstritten wahre Tatsache ist es auch, daß die meisten der prominenten Führer der Frankfurter Schule, die den Pornodreck in das deutsche „Bildungs“wesen hineintrug, „jüdischer“ Abstammung sind. Auch wenn deren „Judentum“ ihnen nichts bedeuten sollte, so wirkt doch ein „jüdisches“ Erbe nach. Dieser „jüdische“ Glaube ist nicht der Glaube des Alten Testaments, in dem Jesus Christus verkündigt wird. Deshalb wird hier die Vokabel „Jude“ in Anführungsstiche gesetzt. Sondern der Glaube, der allgemein als „jüdisch“ bezeichnet wird, ist der Glaube des Talmud. Im Talmud wurde in den Jahrhunderten nach Christus die bis dahin nur mündlich tradierte Lehre der Pharisäer niedergeschrieben. Er enthält unflätigste Schmähungen Jesu. Christus bescheinigte den „Juden“, die nicht an ihn glaubten: „Ihr habt den Teufel zum Vater“ (Joh. 8,44). Diese Teufelskindschaft hat zur Folge, daß der Talmud ebenfalls ein okkultistisches Machwerk ist. Im Talmud ist auch die pädophile Schändlichkeit zu lesen, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag zum Beischlaf geeignet sei.26

Und die geistigen Nachkommen derjenigen, die nach Jesu Worten den Teufel zum Vater haben, haben heute faktisch die politische Macht. Deshalb führen Grundschulen die Kinder spielerisch in die Welt des Okkultismus ein. Da eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag zum Beischlaf geeignet sei, deshalb wird an Grundschulen für das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane geworben, ja nicht nur an Grundschulen, sondern bereits in Kindergärten. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Broschüre „Körper, Liebe, Doktorspiele – 1. – 3. Lebensjahr“, einem sogenannten „Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung“, hingewiesen. Herausgeber dieses „Ratgebers“ ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

15. Bundesverfassungsgericht fördert Pädophilie

Überall, wo Macht und Einfluß ausgeübt wird, da ziehen „Juden“ (im Hintergrund) die Strippen. In diesem Zusammenhang könnte es erwähnenswert sein, daß Ernst Benda von 1971 bis 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes war. Sein Großvater hieß Ben [hebräisch: Sohn] David und änderte aus Assimilierungsgründen seinen Namen in Benda. Ernst Bendas Familie mußte im Dritten Reich leiden,27was darauf hindeutet, daß die Nazis „jüdische“ Wurzeln vermutet hatten. Als Bundesverfassungsrichter wirkte er an dem bereits erwähnten Nichtannahmebeschluß der Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Stäglichs Auschwitz-Mythos mit.

Er wirkte vor allem an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. 12. 1977 mit,28 durch die die Schulpflicht mißbraucht wird, um bei den Kindern, die ja gemäß des Talmud ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag zum Beischlaf geeignet seien, für den Geschlechtsverkehr zu werben. In Art. 7, Abs. 1 des Grundgesetzes, wo es heißt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, hat diese Entscheidung einen Erziehungsauftrag des Staates hineingelogen, der auch den Bereich der Sexualität einschließe. Allerdings ist der „Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen zu unterlassen“.29 Diese Einschränkung wird im Schulalltag einfach ignoriert. Den Jugendlichen und sogar den Kindern wird vermittelt, daß der Geschlechtsverkehr unter Unverheirateten ebenso selbstverständlich sei wie z. B. essen und trinken. Das Verbot einer Indoktrinierung und andere Bedingungen werden in den Gerichtsentscheidungen, in denen die Klagen von Eltern gegen diesen Unterricht abgewiesen wurden, regelmäßig zitiert. In keinem einzigen Streitfall hat, so viel uns bekannt ist, ein Gericht nachgeprüft, ob diese einschränkenden Bedingungen auch eingehalten wurden, noch wurde im Falle einer Verletzung den Eltern Recht gegeben und die Schule bestraft. Rechtsnormen, auf die keine Sanktionen erfolgen, sind wirkungslos. Da allgemein bekannt ist, daß „Sexualerziehung“ als Pornounterricht praktiziert wird, handeln Richter wider besseres Wissen, wenn sie einfach unterstellen, daß die Vorschriften befolgt werden, anstatt ihrer richterlichen Pflicht nachzukommen, die Wahrheit des strittigen Sachverhaltes zu prüfen. Sie zeigen dadurch, daß sie parteiisch sind im Interesse derer, die meinen, eine Nichtjüdin sei ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag zum Beischlaf geeignet.

Indem die Justiz beharrlich die eigenen Gesetze ignoriert, führt sie die Tradition der Nazijustiz fort. Die bereits erwähnten Fritz Gerlich und Paul Schneider wurden ohne Gerichtsurteil gestorben. Die „Verbrechen“ der vier Lübecker Märtyrer reichten selbst nach den Nazigesetzen nicht für ein Todesurteil aus. Die Ermordung der Geisteskranken war gegen die damals gültigen Gesetze, so wie auch die heutige pornographische Indoktrination der Kinder gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist. Bischof von Galen erstattete Strafanzeige. Doch seine Strafanzeige hatte ebensowenig Erfolg wie heute die Beschwerden gegen die schulische Werbung für den Geschlechtsverkehr. Übrigens erinnern auch die roten Roben unserer heutigen Bundesverfassungsrichter – wenn auch unbeabsichtigt – an das Erscheinungsbild der Richter am nationalsozialistischen Volksgerichtshof, die ebenfalls rote Roben trugen. Damals wie heute war bzw. ist Rechtsbeugung gang und gäbe, während die Fassade rechtsstaatlich war bzw. ist.

16. heutige Naziverbrechen

Für den heutigen schulischen Pornodreck suche ich immer noch nach einer Entsprechung in der Nazizeit, und ich bitte meine Leser nochmals, mir dabei zu helfen. Keine Entsprechung hätten aber die millionenfachen Naziverbrechen in der heutigen Zeit, so die gängige politisch korrekte Auffassung. Warum nicht? Wenn allein in Deutschland jedes Jahr ca. 300 000 Menschen im Mutterleib ermordet werden, so wurden nach dem Krieg über 10 Millionen ermordet, also mehr Menschen als damals „Juden“ unter Hitler. Es kommen noch ca. sechs Millionen Menschen aus den deutschen Ostgebieten hinzu, die bei Flucht und Vertreibung zu Tode kamen. Allein in den Westzonen kommen noch 5,7 Millionen Menschen hinzu, die als Folge einer nach dem Krieg künstlich herbeigeführten Hungersnot starben.30Was ist unter diesen Umständen an den Naziverbrechen überhaupt noch einmalig? Man sagt, daß die Nazis den Völkermord mittels Gaskammern industriell abgewickelt hätten. Das ist in der Tat einmalig, zumal sie sich in ihrer abgrundtiefen Bosheit nicht nur über die Anforderungen der Humanität, sondern sogar über die Naturgesetze31 hinweggesetzt haben mußten, um die Gaskammern betreiben zu können. Doch aus der Sicht des einzelnen Verbrechensopfers macht es keinen Unterschied, ob es industriell getötet oder aber einzeln durch Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder mit dem Messer bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt oder durch Vakuum in Stücke gerissen wird.

Wenn man die heutigen Verbrechen mit denen der Nazizeit vergleicht, dann darf man nicht nur die Regierungskriminalität miteinander vergleichen, sondern muß die Gesamtverbrechen, bestehend aus Regierungskriminalität und der von der Regierung tolerierten Kriminalität, miteinander vergleichen. Denn für die Betroffenen macht es keinen Unterschied, ob sie durch Staatsbüttel sterben oder aber durch Kriminelle. In einem Zoo hatte einmal ein Wolf einem zweijährigen Kind den Arm abgebissen. Dafür wurde der Zoodirektor verantwortlich gemacht. Denn ob es eine Zooordnung gibt, die es den Tieren verbietet, den Zoobesuchern die Arme abzubeißen, ist nicht relevant, da die Raubtiere ohnehin keine Regeln befolgen. Wie es im Zoo Wölfe gibt, so gibt es außerhalb des Zoos zweibeinige Bestien, die ebenfalls keine Regeln beachten. Von diesen geht soviel Kriminalität aus, wieviel der Staat toleriert. Und das ist heute erheblich mehr, als zur Hitlerzeit toleriert wurde.

Auf dem Münchener S-Bahn-Gelände wurde am 12. Sept. 2009 ein Mann ermordet, weil er Jugendlichen zur Hilfe kam, die von zwei Räubern bedrängt worden waren. Die beiden Mörder waren bereits polizeibekannt. Somit tragen Gesetzgeber oder Richter oder beide die Hauptschuld an diesem Mord, weil sie diese Bestien wieder auf die Allgemeinheit losgelassen hatten. Dabei gäbe es in den Gefängnissen genug Platz, wenn man nicht so viele Falsche einsperren würde. Nicht ins Gefängnis gehört zum Beispiel Ernst Zündel, der wegen (allerdings tatsächlicher) Holocaustleugnung zu fünf Jahren verurteilt worden ist, ohne daß ihm die zweijährige Auslieferungshaft in Kanada angerechnet worden ist. Wäre Ernst Zündel Fahrgast der S-Bahn und die Gewalttäter im Gefängnis, wir hätten einen Mord weniger. Vor Jahren ging der Fall des Münchener türkischen minderjährigen Intensivtäters „Mehmet“ durch die Presse. Er beging eine Straftat nach der anderen. Doch das kriminelle „Kindchen“ konnte nicht gestoppt werden, war es doch noch nicht strafmündig. Und es gibt viele strafunmündige kriminelle „Kinderchen“. Ein Hitler wäre mit den Kriminellen schon fertig geworden. Die Verbrecher wurden weggesperrt. Straßen, U-Bahnen, S-Bahnen und Schulen waren sicher. Was ist schlecht an dieser Sicherheit, auf die unsere alten Mitbürger mit Sehnsucht zurückblicken?

Der auf dem Münchener S-Bahn-Gelände Ermordete, die Opfer des von der Obrigkeit geduldeten minderjährigen Intensivtäters „Mehmet“ und alle anderen Verbrechensopfer haben Menschenrechte, die in unserem fälschlich sogenannten „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ durch das Grundgesetz „garantiert“ würden. Auch die Kriminellen sind verpflichtet, diese zu beachten. Tun sie das nicht, dann werden sie von der Justiz verfolgt – oder auch nicht. Die Menschenrechte sind doch nur so viel wert, wie der Staat entschlossen ist, deren Beachtung von den Kriminellen zu erzwingen. Jedenfalls gibt es kein Grundrecht auf Bestrafung derjenigen, die die Grundrechte anderer mißachten. Solange solch ein Grundrecht fehlt, können sich viele Grundrechtsträger mit ihren Grundrechten den Hintern abputzen. Wozu könnten die Grundrechte denn sonst gut sein, wenn Regierung, Gesetzgeber und Justiz den Schutz der Bevölkerung vernachlässigen, dafür aber die Interessen der Kriminellen und der Pädophilen vertreten?

 

 

1Die Verwendung des Wortes „gesetzestreu“ im Zusammenhang mit vorsätzlichen Menschentötungen stammt von Richterin Rosinski vom Amtsgericht Erlangen (Strafurteil gegen Johannes Lerle vom 24.1.2000 mit dem Aktenzeichen 1 Ds 404 Js 47438/98, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 82, auch im Internet abrufbar unter www.kindermordgegner.de )

2Hermann Lange, Eduard Müller, Johannes Prassek und Karl Friedrich Stellbrink (Ökumene im Widerstand. Der Lübecker Christenprozeß 1943, Lübeck 2006; Else Pelke, Der Lübecker Christenprozeß, Mainz 1974; „Lösch mir die Augen aus …“. Leben und gewaltsames Sterben der vier Lübecker Geistlichen in der Zeit des Nationalsozialismus, Lübeck 1994).

3Predigten in dunkler Zeit. Clemens August Kardinal von Galen 1878-1946, Münster 2005, S. 56f.

4Mein Kampf, 167.-169. Auflage von 1935, S. 70, 145, 314, 316f, 323, 494-496.

5Max Domarus [Hrsg.], Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band II, Würzburg 1963, S. 1058.

6Claude R. Foster: Paul Schneider. Seine Lebensgeschichte, Holzgerlingen 2001.

7Richter Kuda vom Landgericht Nürnberg-Fürth, in einem Strafurteil vom 24.11.1998  mit der Geschäftsnummer 8 Ns 404 Js 43127/97, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 34, auch im Internet abrufbar unter www.kindermordgegner.de

8Hubertus Hartmann im Westfalen Blatt vom 14.4.05.

9Strafurteil des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, S. 16.

10Urteil vom 21. 12.1977, BVerfGE 47, S. 47 und S. 77.

11a. a. O., S. 17.

12Siehe meine Broschüren, die ebenfalls auch auf der Homepage www.johannes-lerle.net veröffentlicht worden sind: Grünes Licht für den Völkermord. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung der Bundesverfassungsrichter Jaeger, Hömig und Bryde und Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande.

13 IdeaSpektrum 4/2006, S. 9.

14Mein Kampf, 167.-169. Auflage von 1935, S. 201.

15a. a. O. S. 200.

16Mai 2002, S. 631ff.

17S. 635 und S. 638.

18S. 359.

19 1 BvR 408/83; 1 BvR 409/83, veröffentlicht in: Wigbert Grabert, Geschichtsschreibung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen, Buenos Aires – Montevideo 1984, S. 287-289.

20Aussage von Dr. Carstens im Bundestag am 28. Sept. 1960 (Stenographische Berichte des Bundestags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171).

21Dr. Gerhard Frey [Hrsg.], Prominente ohne Maske, München 1984, S. 31.

22Die Gerichtsunterlagen sind veröffentlicht auf www.johannes-lerle.de unter der Rubrik „Strafprozeß“.

23Veröffentlicht auf meiner Homepage www.johannes-lerle.net

24 Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

25Hohmanns vollständige Rede ist im Internet unter folgender Adresse dokumentiert: www.tagesschau.de/inland/meldung229950.html

26Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

27Dr. Gerhard Frey [Hrsg.], Prominente ohne Maske, München 1984, S. 31.

28BVerfGE 47, S. 46-85. Beteiligte Richter: Dr. Benda, Dr. Haager, Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse, Dr. Katzenstein, Dr. Niemeyer.

29BVerfGE 47, S. 47.

30Helmut Schröcke, Kriegsursachen und Kriegsschuld des Zweiten Weltkrieges, 6. Aufl., Viöl 2002, S. 312.

31Daß die Nazis in der Tat die Naturgesetze außer Kraft gesetzt haben mußten, damit ihre Gaskammern funktioniert haben konnten, geht aus folgenden Büchern hervor: Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, 2. korrigierte Auflage, Basel 1993; Dr. Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit? Eine kritische Bestandsaufnahme, Tübingen 1979 (Diese Buch wurde inzwischen verboten).

 

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