Rechtsbeugung gang und gäbe

Politische Prozesse strotzen häufig nur so vor „Rechtsfehlern“. Bei einer derartigen Häufung von Fehlern elementarster Art drängt sich der dringende Verdacht auf, daß das Recht vorsätzlich gebeugt wird. Doch nach dem Strafgesetzbuch ist Rechtsbeugung ein Verbrechen (§ 336 u. § 12 StGB), das mit 1-5 Jahren Gefängnis bedroht wird.

In jedem Berufsstand gibt es Kriminelle, warum sollte es gerade beim Richterberuf anders sein? In der Nazizeit wurde – so die heutige Geschichtsschreibung – Recht gebeugt. Doch bisher wurde noch kein einziger Richter der Bundesrepublik Deutschland wegen Rechtsbeugung verurteilt. Gibt es heute keine Rechtsbeuger mehr? Sind die heutigen Richter etwa heiliger als ihre Kollegen vor 1945? Sind sie heiliger als die Angehörigen anderer Berufe? Ein Richter kann nur durch andere Richter wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung verurteilt werden. Und der Volksmund sagt: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Und wenn eine „Krähe“ das Recht beugt, dann finden die anderen „Krähen“ bestenfalls irgendwelche „Rechtsfehler“, können aber in den eingeräumten „Fehlern“ keine vorsätzliche Rechtsbeugung erkennen.

Gemäß allgemeiner Auffassung leben wir in einem Rechtsstaat. Deshalb erscheint es vielen als völlig absurd, daß unsere Justiz mit einer Mafiabande vergleichbar sein könnte, deren Glieder sich bei ihren Straftaten gegenseitig unterstützen. Wer eine derartige Hochachtung vor dieser scheinbar ehrenwerten Gesellschaft hat, der sollte die scheinbaren „Rechtsfehler“ der Richterin Rosinski und den Umgang ihrer Kollegen mit denselben zur Kenntnis nehmen. Diese schon lange zurückliegenden „Rechtsfehler“ beim Erlanger Amtsgericht werden hier deshalb thematisiert, damit der Leser erkennt, daß es in der Tat bandenmäßige Rechtsbeugung gibt. Nur wem das klar ist, der kann die weiter unten aufgelisteten Fälle von Rechtsbeugung zur Kenntnis nehmen, ohne sie von vornherein als völlig absurd abzutun.

Wer sich fragt, warum nicht schon längst ein Berufsjurist, z. B. ein Rechtsanwalt, Rechtsbeugung in der Öffentlichkeit thematisiert hat, der wird weiter unten die Antwort finden. Ich wurde angeklagt, weil ich Richterin Rosinski öffentlich als Rechtsbeugerin bezeichnet hatte. Hätte ein Rechtsanwalt das getan, dann müßte er um seine Anwaltslizenz fürchten. Da ich aber weder eine Anwaltslizenz noch irgendwelche materiellen Güter habe, die man mir wegnehmen könnte, deshalb habe ich die Freiheit, das auszusprechen, was für Berufsjuristen eine Binsenweisheit ist, was viele juristische Laien aber dennoch für absurd halten.

Weitere Rechtsbeugungen

Wo Staatsanwälte und Richter ihre Verantwortung vor Gott (Präambel des Grundgesetzes) ignorieren, da entfalten sie die kriminelle Energie, die nach biblischer Lehre in jedem Menschen wohnt. Die Folge ist, daß Rechtsbeugung gang und gäbe ist, während allenfalls die Fassade Rechtsstaatlichkeit vortäuscht.

Auf der Internetseite www.justizkacke.de ist eine unüberschaubar große Fülle weiterer Rechtsbeugungen aufgelistet.

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