Einlassung des Angeklagten

Prozeßvorbereitung für den Strafprozeß wegen angeblicher Holocaustleugnung am 28. Juli 2016

1. auf Naziverbrechen hingewiesen

Die Behauptung, ich würde „die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten“ in Abrede stellen, entbehrt jeglicher Grundlage und ist, wie noch zu zeigen sein wird, durch die Zitate der Anklageschrift auch keineswegs bewiesen. Im Gegenteil: In meinen Texten erinnere ich auch an solche Hitlerverbrechen, die nicht allgemein bekannt sind, z. B. an die verhungerten sowjetischen Kriegsgefangenen1 und an die vier Lübecker Martyrer, die am 10. November 1943 in Hamburg unter dem Fallbeil starben, obwohl deren angebliche Straftaten selbst nach den Nazigesetzen kein Todesurteil gerechtfertigt hätten. Ich erinnerte auch an Fritz Gerlich und an Paul Schneider.2 Außerdem zitierte ich in meinen Texten Mein Kampf und Hitlers Reden in ablehnender Weise. Kein Neonazi hätte an die wenig bekannten Verbrechen erinnert. Auch das verfahrensgegenständliche Flugblatt ist nicht frei von Hitlerkritik. Deshalb wird es von den heutigen Nationalsozialisten abgelehnt und auch nicht verbreitet. So heißt es auf Seite 4: „Die meisten ‚Holocaustleugner’ sind Hitler-Fans, die lediglich die Lügen der Sieger entlarven, die Lügen und Verbrechen der Nazis aber verschweigen.“ Und im übernächsten Satz wird Goebbels als „Erzlügner“ bezeichnet. Die Verbrechen von Hitler und die Lügen von Goebbels brauchten im Flugblatt nicht näher beschrieben werden, weil sie als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können. Es ist aber nicht allen bewußt, daß Hitler und Goebbels nicht die einzigen Lügner waren. Das erklärt, daß der Hinweis auf unbestreitbare Lügen der Siegergeschichtsschreibung als Holocaustleugnung empfunden wird.

2. keine Leugnung zitiert

Würde das verfahrensgegenständliche Flugblatt tatsächlich den Holocaust leugnen, dann wäre die Leugnung in der Anklageschrift zitiert worden. Doch durch die zitierten politisch unkorrekten Äußerungen wird der Holocaust nicht geleugnet und der Straftatbestand des § 130 StGB nicht erfüllt. Trotzdem war mir von Anfang an bewußt, daß mein Verhalten gegen die ungeschriebenen Gesetze derer verstößt, die hinter den Kulissen die Macht ausüben und die sowohl die Politik als auch die Rechtsprechung steuern. Die Situation ist vergleichbar mit Palermo, das die Hauptstadt der Mafia ist. Dort weiß jeder, welches die ungeschriebenen Gesetze der Mafia sind. Und wer gegen diese Gesetze verstößt, wird hingerichtet, auch wenn sein „Fehlverhalten“ mit keinem Paragraphen des italienischen Strafgesetzbuches zu greifen ist.

In Deutschland sind die vergleichbaren Strukturen weniger offensichtlich. Hier spielt der Auftragskiller eine geringere Rolle als in Palermo. Dafür wird die von irgendwelchen Strippenziehern hinter den Kulissen gesteuerte Justiz im Sinne der Strippenzieher tätig. Die Unabhängigkeit der Richter ist eine faustdicke Lüge. Politiker wirken bei der Ernennung und Beförderung von Richtern mit – und daß Politiker mehrheitlich ein verabscheuungswürdiges Verbrecherpack sind, ist allgemein bekannt. Außerdem gibt es irgendwelche Mechanismen, mißliebige Richter loszuwerden. Das zeigt die Strafsache des „Holocaustleugners“ Günter Deckert. Sein Urteil auf Bewährung hatte natürlich keinen Bestand. Der Richter, der ihn mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ, ist zurückgetreten. Andere Richter fällen Fehlurteile, behalten aber ihren Posten. Der Rücktritt von Deckerts Richter widerlegt die Propagandalüge von der richterlichen Unabhängigkeit.

Der vorauseilende Gehorsam gegenüber den eigentlichen Machthabern hinter den Kulissen erfordert meine Verurteilung. Aufgabe von Staatsanwalt und Richter ist es, die Paragraphen des Strafgesetzbuches so hinzubiegen, daß meine Verurteilung den Anschein eines rechtstaatlichen Verfahrens erweckt. In dieser Dramaturgie wird das Strafverfahren durch die vom Staatsanwalt vorzulegende Anklageschrift eröffnet. Und da der Ankläger keinen passenderen Paragraphen findet, deshalb muß er mir „Holocaustleugnung“ unterstellen. Doch der entsprechende Maulkorbparagraph umfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen. Doch das verfahrensgegenständliche Flugblatt hat gar nicht die schlimme Vergangenheit zum Gegenstand, sondern lediglich die Änderungen der Geschichtsschreibung über die schlimme Vergangenheit. Und nicht jede Änderung kann als Korrektur früherer Irrtümer interpretiert werden, sondern es gibt auch entlarvte Lügen. Auf diese Änderungen hinzuweisen, ist keine Holocaustleugnung und wird daher auch nicht vom Maulkorbparagraphen 130 StGB erfaßt. Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, dann wäre ich gar nicht erst angeklagt worden. Doch die Rechtsstaatlichkeit ist lediglich eine Fassade, um vergleichbar mit Palermo ungeschriebene Gesetze durchzusetzen. Das ungeschriebene Gesetz ist das Verbot, Zweifel am Holocaustglauben zu fördern. Und der Hinweis auf die unumstrittene Tatsache, daß wir unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu haben, wird zwar nicht durch den Maulkorbparagraphen 130 StGB erfaßt, kann aber den Abfall vom Holocaustglauben begünstigen. Ich spreche hier bewußt vom Holocaustglauben, weil schon allein wegen des Geburtsdatums niemand von uns den Holocaust erlebt haben kann. Unsere Kenntnis stammt von Augenzeugen. Das Wissen, daß Zeugen auch gelogen haben, kann in der Tat glaubenszersetzend sein. Denn der gesunde Menschenverstand sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Doch die Glaubenszersetzung  ist mit dem Maulkorbparagraphen 130 StGB nicht zu greifen, da er nur das Leugnen von Fakten erfaßt, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Und daß wir belogen worden sind, ist eine unumstritten wahre Tatsache, die aber kein Allgemeinwissen werden soll. Daraus, daß Holocaustleugnung strafbar ist, folgt keineswegs, daß bereits das Nennen solcher unumstritten wahrer Tatsachen, durch die die Leute zur Holocaustleugnung verführt werden könnten, ebenfalls strafbar wäre.

Dieses juristische Problem soll anhand eines Bildes aus der Physik veranschaulicht werden: Bei der offenkundigen Bewegung der Sonne um die Erde ist mit bloßem Auge erkennbar, daß die Sonne im Jahresrhythmus ihre Bahn verändert. Diese Beobachtung ist aber mit den Newtonschen Gesetzen unvereinbar. Da die Newtonschen Gesetze durch reine Denkarbeit nachprüfbar sind, ohne auf irgendwelche Messungen, die fehlerhaft sein könnten, angewiesen zu sein, wird geschlußfolgert, daß die Bewegung der Himmelskörper anders sein muß, als es offenkundig der Fall zu sein scheint. Daraus ergibt sich folgende juristische Frage: Hat ein Physiklehrer bereits dadurch den inzwischen allerdings gestrichenen Straftatbestand der Leugnung der offenkundigen Bewegung der Sonne um die Erde erfüllt, wenn er seinen Schülern die Newtonschen Gesetze vermittelt, auch wenn er sich nicht über die Bewegung der Himmelskörper äußert? Der Vergleich mit der Physik hinkt dadurch, daß der Hinweis auf Lügen über den Holocaust den Holocaustglauben weit weniger zwingend widerlegt als das geozentrische Weltbild durch die Newtonschen Gesetze widerlegt ist. Ob zwingend oder nicht – die Schlußfolgerungen werden gezogen. Dadurch stellt sich die Frage, ob der Hinweis auf unumstrittene Lügen über den Holocaust bereits den Straftatbestand des Maulkorbparagraphen 130 StGB erfüllt. In einem Rechtsstaat ist diese Frage eindeutig zu verneinen. Doch wenn das rechtsstaatliche Getue lediglich Fassade ist, wenn der Wortlaut der Paragraphen nicht wirklich ernstgenommen wird, dann ist wie bei der Mafia in Palermo nicht der Wortlaut irgendwelcher Gesetzestexte entscheidend, sondern die ungeschriebenen Gesetze derer, die die wirkliche Macht ausüben. Und die ungeschriebenen Gesetze schützen den Holocaustglauben auch vor Angriffen durch unumstritten wahre Tatsachen, während der geschriebene Maulkorbparagraph 130 StGB lediglich das Leugnen von Tatsachen erfaßt. Also: Ohne zu lügen kann man den Straftatbestand des Maulkorbparagraphen 130 StGB nicht erfüllen. Dagegen verstößt derjenige gegen die ungeschriebnen Gesetze der eigentlichen Machthaber, der die Wahrheit ausspricht. Denn daß wir über den Holocaust vorsätzlich belogen worden waren, darf deshalb nicht ausgesprochen werden, weil niemand diese Tatsache widerlegen kann. Weshalb ich bewußt und in aller Öffentlichkeit gegen die mir bekannten ungeschriebenen Gesetze verstoße, werden meine weiteren wenig schmeichelhaften Worte zu Politik und Rechtsprechung noch zeigen.

Es wäre die Aufgabe des Staatsanwaltes gewesen zu formulieren, was mir wirklich vorgeworfen wird. Doch das ist ihm deshalb nicht möglich, weil er von Amts wegen den Schwindel vom Rechtsstaat vertreten muß. Deshalb muß er uns irgendwie weismachen, ich müsse deshalb ins Gefängnis, weil ich gegen den Maulkorbparagraphen 130 StGB verstoßen hätte. Weil der Staatsanwalt aber nicht aussprechen darf, worum es wirklich geht, deshalb mußte ich als Angeklagter dessen Rolle in diesem Gerichtstheater mit übernehmen.

3. jüdische Regierung

Wer in Deutschland wirklich regiert, zeigt der Fall Jenning des Jahres 1988. Bundestagspräsident Jenninger war ein Freund des Staates Israel und hielt im Bundestag eine Rede, in der er versuchte, die Erfolge der Nazis bei der Rattenfängerei verständlichzumachen. Doch das hatte der anwesende Oberjude Bubis falsch verstanden. Unter Protest verließ er den Plenarsaal. Wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, verließen auch die Abgeordneten nach und nach den Plenarsaal, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Bänken abbrach. Jenningers politische Laufbahn ist beendet. Das zeigt, wer in Deutschland wirklich regiert, und daß die „Volksvertreter“ lediglich Marionetten sind. Diese und ähnliche Erfahrungen erklären den Maulkorbparagraphen 130 StGB. Er ist eindeutig gegen das Grundgesetz, da das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden darf, nicht aber durch Sondergesetze. Denn jeder andere Völkermord darf straffrei geleugnet werden. So hatte Stalin wesentlich mehr als sechs Millionen Menschen umgebracht. Das zu leugnen ist nicht strafbar; denn das waren „nur“ Russen und andere Nichtjuden. Die rote Fahne mit Hammer und Sichel darf öffentlich gezeigt werden, nicht aber die Hakenkreuzfahne. Der Gesetzgeber mißt somit mit zweierlei Maß. Die Infragestellung des Holocaust könnte die Ablaßzahlungen für die Sünden unserer Großväter an den Staat Israel, die Veruntreuung deutscher Steuergelder für die Subventionierung israelischer U-Boote und ähnliches gefährden. Der Blick auf die Hitlerverbrechen scheint die Unterstützung israelischer Politik zu erfordern, und er verhindert die Thematisierung von Regierungskriminalität.

4. ab drei Jahren und einen Tag zum Beischlaf geeignet

Weil jüdische Seilschaften die Richtlinien der Politik vorgeben, deshalb sollte registriert werden, daß nach dem Talmud eine  Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei.3 Es ist auch nicht belanglos, daß es sich bei der sogenannten „Frankfurter Schule“, die das deutsche „Bildungs“wesen geprägt hat, um einen Kreis vorwiegend jüdischer „Kultur“wissenschaftler handelt, die während der Nazizeit nach Amerika emigrierten und nach dem Krieg durch die amerikanischen Besatzer in Schlüsselfunktionen gelangten. So wird die Pädokriminalität von unterschiedlichen staatlichen Stellen gefördert. Ein von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) herausgegebener Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr4 und einer vom 4. – 6. Lebensjahr5 enthalten Anweisungen zur Sexualisierung von Kleinkindern. In der Grundschule befassen sich Drittkläßler z. B. mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“6 Jede Menge weiteren schulischen Pornodrecks könnte noch zitiert werden.

Im Strafgesetzbuch § 176 Absatz 5 heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen.“ Somit ist der bereits zitierte schulische Pornodreck und weiterer schulischer Pornodreck, der noch zitiert werden könnte, strafbar. Doch die Pornokraten im „Bildungs“wesen ignorieren diese eindeutige Gesetzeslage ebenso, wie die Mafia in Palermo die Gesetze Italiens ignoriert. Und Richter beugen ständig das Recht, indem sie entscheiden, daß derartiger schulischer Pornodreck seine Richtigkeit habe.

In einer derartigen Rechtsbeugung durch Frau Richterin Gertraud Brühl vom Landgericht Gießen heißt es: „Freilich ließen sich die Vorstellungen der Angeklagten, dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lektüre genannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“7. „Keine festgelegte, untere Altersgrenze“ – das bedeutet: Sexualität auch mit Kindern. Frau Richterin Gertraud Brühl nimmt den von ihr erhofften „breiten Konsens in der Gesellschaft“ für den Umgang mit Kindern vorweg und ignoriert die noch geltende Rechtslage ebenso, wie die Mafia inPalermo die Gesetze Italiens ignoriert.

Diese richterliche Parteinahme für die Sache der Pädokriminellen ist kein Einzelfall, sondern gängige Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht. In Salzkotten in NRW kamen Eltern ins Gefängnis, weil sie ihre Grundschulkinder von der schulischen sogenannten Sexualerziehung ferngehalten hatten. In dem dort benutzten „Unterrichtsmaterial“ erklärt ein Vater seinen Kindern: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.8 Genau die gleichen Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier hatten auch einen anderen Nichtannahmebeschluß9 gefaßt. Dieser hat Verfassungsbeschwerden gegen ein Bußgeld zum Gegenstand, das solchen Eltern auferlegt worden war, die ihre Kinder von einer angeblichen Präventionsveranstaltung gegen sexuellen Mißbrauch ferngehalten hatten. In dem Leitsong dieser Veranstaltung heißt es: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Dieser Aussage können Ehebrecher nur zustimmen. Für Kinder ist diese Aussage solange ungefährlich, solange sie noch nicht wissen, welches Gefühl mit bestimmten Handlungen verbunden ist. Dieser befürchteten kindlichen Unwissenheit wurde durch die schulische „Wissensvermittlung“, gegen die sich die andere soeben erwähnte Verfassungsbeschwerde richtet, entgegengewirkt. Die Karlsruher Rechtsbeuger mögen über jeden einzelnen ihrer beiden Nichtannahmebeschlüsse lügen, er würde nicht den sexuellen Mißbrauch von Kindern begünstigen. Denn im ersten Fall ginge es nur um schulische „Wissensvermittlung“, und bei der „Präventionsveranstaltung“ ginge es um Abwehr sexueller Belästigungen. Doch dadurch, daß beide Nichtannahmebeschlüsse von ein und denselben Rechtsbeugern gefaßt worden waren, haben sie das Grundschulwissen über sexuelle Lust zum Handlungskriterium für Grundschulkinder erhoben. Diese Gehirnwäsche dient somit nicht der Prävention vor sexuellem Mißbrauch. Im Gegenteil: Sie begünstigt, daß Kinder von diesen Verbrechern verführt werden.

5. Völkermord am Gottesvolk

Immer häufiger kommen Gläubige ins Gefängnis, und dort bleiben sie auch immer länger. Denn das Gottesvolk soll ausgerottet werden. Das geht mit aller Deutlichkeit aus folgender Formulierung hervor, die sich wortwörtlich immer wieder in Nichtannahmebeschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes und in anderen Gerichtsurteilen findet: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‘Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“.10 Doch diese beabsichtigte Zwangsintegration erfüllt den Straftatbestand des Völkermordes. Der entsprechende Paragraph 6 des „Gesetz(es) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ vom 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254) hat folgenden Wortlaut: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, … 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“. Das Verbot des Völkermordes dient nicht nur dem Schutz der Juden, sondern dem Schutz aller Völker, folglich auch dem Schutz des Gottesvolkes. Dessen ethnische Besonderheit ist, daß jeder von ihnen in seinem ganzen Leben nur mit einer einzigen Person des anderen Geschlechts zu tun hat. Diese Parallelgesellschaft derer, die zwischen der eigenen Frau und anderen Frauen unterscheiden, soll in die Gemeinschaft der Ehebrecher und der Homosexuellen „integriert“ werden. Wenn „integrieren“ dasselbe ist wie „überführen“, dann haben Richterin Gertraud Brühl, die Bundesverfassungsrichter Jaeger, Hömig, Bryde, Papier, Schluckebier und viele andere das Verbrechen des Völkermordes  begangen und gehören somit lebenslänglich ins Gefängnis.

Weil diese Völkermörder das Gottesvolk ausrotten wollen, deshalb will ich diesem Verbrecherpack an die Gurgel springen. Ich will dieses Verbrecherpack gegenüber einer möglichst breiten Öffentlichkeit als Bande krimineller Rechtsbeuger verächtlichmachen. Auf vergleichbare Rufschädigung der Mafia steht in Palermo die Todesstrafe. Doch in einem Rechtsstaat, wie er uns vorgegaukelt wird, darf es ohne Gesetz keine Strafe geben.

6. Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen

Um eine Anklage zu provozieren, weise ich bei jeder Gelegenheit in meinen Texten auf eine ganz besonders offensichtliche Rechtsbeugung von Bundesverfassungsrichtern hin, nämlich auf das vermeintliche Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen. So etwas hatte es nicht einmal bei Hitler gegeben. Zwei Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten Verfassungsbeschwerde gegen ein bayrisches Gesetz ein, das die Einnahmen aus Menschentötungen auf 25% der Gesamteinnahmen begrenzt. Denn durch dieses Gesetz würde ihr Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) unzulässig eingeschränkt. Und ihre Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Doch die Bundesverfassungsrichter konnten eine Entscheidung des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1975, daß die vorgeburtlichen Menschentötungen rechtswidrig sind, nicht ignorieren. Deshalb haben sie auf S. 297 ihrer Entscheidung11 eingeräumt, daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller rechtswidrig ist. Das bedeutet: Die beschwerdeführenden Tötungsspezialisten haben ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen.

Doch die Studienanfänger der Rechtswissenschaft lernen die absolut denknotwendige Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Somit kann niemand ein Grundrecht nicht nur für rechtswidrige Menschentötungen, sondern auch für keinerlei andere rechtswidrige Taten haben. Da es völlig undenkbar ist, daß den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern diese den Studienanfängern vermittelte absolut denknotwendige Binsenweisheit unbekannt sein könnte, deshalb haben die Richter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig vorsätzlich das Recht gebeugt. Das vermeintliche Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, bedeutet: Nun herrscht reine Willkür. Der Rechtsstaat, falls es ihn vorher gegeben haben sollte, ist nun endgültig abgeschafft. In jedem Beruf gibt es Kriminelle. Doch es hat sich nicht nur ein „Schwarzes Schaf“ in das Bundesverfassungsgericht eingeschlichen, sondern das Recht wurde gemeinschaftlich gebeugt. Das ist organisierte Kriminalität , vergleichbar mit dem Chicago der 30er Jahre. Wie kriminelle Banden damals die Stadt regiert hatten, so regiert heute eine Verbrecherbande, die irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht einräumt, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen, die gesamte Justiz. Auf diese Ungeheuerlichkeit weise ich bei jeder Gelegenheit hin, um die Justiz einer möglichst breiten Öffentlichkeit als Bande krimineller Rechtsbeuger vorzuführen. Bewußt will ich eine Anklage provozieren, um die Frage in den Raum stellen zu können, wie jemand trotz der den Studienanfängern vermittelten absolut denknotwendigen Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen haben kann. Obwohl ich auch auf der Hamburger Mahnwache, die auf youtube abrufbar ist, unter Angabe meiner Personalien in aller Öffentlichkeit das Bundesverfassungsgericht als Verbrecherbande verächtlichgemacht habe, erfolgte keine Reaktion. Das kann nur als Schuldeingeständnis gewertet werden.

7. Kampf gegen Völkermörder

Kultusministerien und Justiz, einschließlich der Karlsruher Verbrecherbande, beabsichtigen den Völkermord am Gottesvolk; und ich suche nach einer Möglichkeit, diesen Völkermördern an die Gurgel zu springen. Da man sich aber wohlweislich hütet, durch eine Anklage zu riskieren, daß ich die Frage in den Raum stelle, wie jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen haben kann, suchte ich nach einer anderen Möglichkeit, die Völkermörder anzugreifen. Dabei machte ich mir zu nutze, daß die Völkermörder auf die Vokabel „Holocaust“ reagieren wie der Stier auf das rote Tuch. Das „rote Tuch“ setzte ich ganz bewußt ein und verteilte ca. 500 Exemplare des verfahrensgegenständlichen Flugblattes bei der Pegida-Demonstration in Dresden. Doch der „Stier“ bewegte sich nicht. Deshalb fuhr ich weiter nach Nürnberg zum Dokumentationszentrum.

In Nürnberg wurde ich schon einmal wegen Holocaustleugnung verurteilt, obwohl keiner auch nur eine einzige Leugnung zitieren konnte. Das war eindeutig Rechtsbeugung; und für mich ist der Fall erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe. Auch das ist ein Motiv, die Justiz als Bande krimineller Rechtsbeuger vorzuführen. Das verfahrensgegenständliche Flugblatt ist so formuliert, daß die Rechtsbeugung, durch die allein eine Verurteilung möglich ist, wesentlich offensichtlicher sein muß als bei den früheren Flugblättern. Es fehlt der von den Bundesverfassungsrichtern Papier, Grimm und Hömig übernommene Ausdruck „vermeintliches Unrecht“ für vorsätzliche Menschentötungen. Denn so, wie sie den Kindermord im Mutterleib nannten, bezeichnete ich den Judenmord in Auschwitz. Natürlich sagte ich im Strafprozeß, was „vermeintliches Unrecht“12 im Karlsruher Juristendeutsch bedeutet. Doch da das Urteil anscheinend schon vorher feststand, wurde ich dennoch verurteilt.

In den damaligen verfahrensgegenständlichen Schriften entfaltete ich auch die Binsenweisheit, daß ein Irrtum und eine Lüge durch die Häufigkeit der Wiederholung nicht zur Wahrheit werden. Das ist strafrechtlich nicht relevant.

Als zweites verglich ich unser Bewegtsein durch Lügenpropaganda mit unserem Bewegtsein durch die Erdoberfläche. Dadurch erscheint diese als feststehend, um die sich die Sonne bewege. Werden alle durch die gleichen Propagandalügen bewegt, dann haben wir zu niemandem einen Unterschied im Denken, und die von allen geglaubten Lügen werden als offenkundige Tatsachen empfunden. Für einen Akademiker sollte es selbstverständlich sein, auch in fremden Gedankensystemen zu denken; und es ist Ausdruck der Pisakatastrophe bei Akademiken, wenn Staatsanwälte und Richter mir das zum Vorwurf machen. Zumindest ist es aber nicht strafbar.

Als drittes wies ich auf entlarvte Lügen der Holocaustprediger hin. Dieser Hinweis auf entlarvte Lügen wird durch den Maulkorbparagraphen 130 StGB ohnehin nicht erfaßt.

Die Grundschulkinder lernen: 0+0+0=0. Doch bei der Justiz ergibt „keine Straftat“ + „keine Straftat“ + „keine Straftat“ ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Das Strafurteil zitiert zwar aus den verfahrensgegenständlichen Papieren, verschweigt aber, worin die Holocaustleugnung bestehen soll. Aus meiner Gefängnisstrafe habe ich gelernt und in dem jetzt verfahrensgegenständlichen Flugblatt weder die Binsenweisheit entfaltet, daß eine Lüge und ein Irrtum durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden, noch habe ich mich zur Bewegung der Himmelskörper geäußert. Sondern ich habe mich darauf beschränkt, inzwischen unumstrittene Lügen der Holocaustgeschichtsschreibung zu registrieren. Sollte ich verurteilt werden, dann kann nur das der Grund sein; und der Tatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung wäre wesentlich offensichtlicher als beim vorigen Mal. Denn der Maulkorbparagraph 130 StGB umfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber das vermitteln unumstritten wahrer Tatsachen.

Ständig wird mir geraten, ich solle um die Holocaustproblematik einen großen Bogen machen. In Afrika meiden die Menschen solche Orte, wo sich Löwen aufhalten könnten. Trotzdem gibt es Krieger, die versuchen, mit einem Speer einen Löwen zu töten. Denn ein Löwe hat eine ungeheure Körperkraft, die er mißbraucht, um Hütten einzureißen und deren Bewohner zu töten. In Deutschland geschieht ein Völkermord am Gottesvolk. Mein Leben geht seinem Ende entgegen, und ich habe bisher kaum etwas anderes getan als das Kriegshandwerk zu erlernen. Deshalb will ich wie ein afrikanischer Krieger solche Bestien töten, die über Kinder und Jugendliche herfallen, da eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei. Die eigentliche politische Macht hat in Deutschland ein Volk, das als auserwählt gilt, wie der bereits erwähnte Fall Jenninger mit aller Deutlichkeit gezeigt hat. Und die Macht der Auserwählten beruht auf dem Holocaust. Zu dem großen Unrecht, das Hitler diesem Volk angetan hat, wurden noch manche Details hinzugelogen. Und Lügen haben nun einmal kurze Beine. Das ist die Schwachstelle der eigentlichen Machthaber hinter den Kulissen. Und diese Schwachstelle in der geistigen Auseinandersetzung zu nutzen, wird vom Maulkorbparagraphen 130 StGB nicht erfaßt.

Ich bin kein Antisemit. Denn nicht derjenige gilt als Antisemit, der die Juden nicht mag, sondern derjenige wird so geschmäht, den die Juden nicht mögen. Die Juden waren seinerzeit gegen Jesus und trachteten danach, ihn zu töten. Und heute betreiben die geistigen Nachkommen der damaligen Feinde Jesu den Völkermord am Gottesvolk, indem sie es schon vom Grundschulalter an in die Gemeinschaft der Ehebrecher und der Homosexuellen integrieren wollen. Ich kann schon deshalb kein Antisemit sein, weil Jesus Jude war. Das ist keineswegs eine Nebensächlichkeit, sondern sehr zentral. Denn in der Bibel steht geschrieben: „Das Heil kommt von den Juden“ (Joh. 4,22), womit der Jude Jesus Christus gemeint ist. Mit Jesus kam es zur Spaltung im Judentum. Die Kontinuität des jüdischen Volkes verläuft über den Glauben an Christus und nicht über die Abstammung im Sinne des von den Nazis eingeführten Ahnenpasses. Deshalb bin ich ein Jude. Seinen Gegnern unter denen, die sich unberechtigterweise selbst für Juden hielten, sagte Jesus, daß sie den Teufel zum Vater haben. Und den Teufel nennt Jesus einen Mörder und Lügner (Joh. 8,37-45). Das erklärt die vielen Lügen in der Geschichtsschreibung über den Holocaust. Weil die Lügen nur vom Teufel stammen können, deshalb ist es nicht unchristlich, deren Entlarvung allgemein bekannt zu machen. Das ist auch nicht gegen den Maulkorbparagraphen 130 StGB. In Palermo wäre der Wortlaut irgendwelcher Gesetze unerheblich; und die strafrechtlich nicht relevanten Zitate der Anklageschrift verraten, daß die Staatsanwaltschaft wünscht, daß das zu fällende Urteil ebenfalls ungeschriebene Gesetze beachtet.

8. Zitate der Anklageschrift

Im ersten Zitat der Anklageschrift heißt es: „Es bedarf somit einer Erklärung, wie dieser Vorgang gewaltigen Ausmaßes von den Einwohnern in Auschwitz unbemerkt geblieben sein könnte“. Wer das wissenschaftliche Denken, das ein Denken in Wahrheitskategorien ist, verinnerlicht hat, der registriert auch solche Fakten, die nicht zu erwarten waren. Beispiel: Es ist zu erwarten, daß jeder Körper die Temperatur seiner Umgebung hat. Doch ein Klumpen Radium ist wärmer. Wäre Staatsanwalt Hartlieb Physiker, dann würde er die Thermometer manipulieren und Meßergebnisse verschwindenlassen und auf diese Weise die Übereinstimmung mit der Raumtemperatur sicherstellen. Doch echte Wissenschaftler suchten nach einer Erklärung für die unerwartete Beobachtung und fanden die Kernspaltung. Wie die höhere Temperatur eines Klumpens Radium eine Tatsache ist, so ist es ebenso eine Tatsache, daß ein Zeuge nichts von den täglich über 1000 Vergasungen und Leichenverbrennungen in Auschwitz mitbekommen hat. Wer mir zum Vorwurf macht, daß ich auf einen Erklärungsbedarf hingewiesen habe, gibt sich als Ideologe zu erkennen, dem elementarstes wissenschaftliches Denken in Wahrheitskategorien und in nachvollziehbaren Beweisketten fehlt. Diese Entgleisung von Staatsanwalt Hartlieb ist typisch für marxistisches „Denken“, das im Zuge der 68er Kulturrevolution ebenso zum Niedergang der Bundesrepublik führt, wie es schon zum Staatsbankrott der DDR geführt hat. In der DDR-Veröffentlichung Weltall-Erde-Mensch heißt es: „So müssen denn die Resultate der Naturwissenschaften durch die Erkenntnisse der Philosophie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Menschen zu gelangen“.13 Vergleichbar mit diesem DDR-Schwachsinn handeln Staatsanwälte und Richter nach folgendem Motto: So müssen denn die Tatsachen, die sich auf den Holocaust beziehen könnten, durch „die gefestigte Rechtsprechung, die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen ‚Offenkundigkeit’ als überflüssig erachtet“, überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bild vom Holocaust zu gelangen.

Die Anklageschrift verleumdet mich, ich hätte „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ geleugnet oder verharmlost. Es konnte aber keine einzige Leugnung zitiert werden. Ich habe lediglich auf die nicht widerlegbare Tatsache hingewiesen, daß im Zuge von „Frontbegradigungen“ Lügenbastionen geräumt worden sind wie z. B. die Gaskammermorde in Dachau. Doch das scheint Staatsanwalt Hartlieb ebensowenig zu interessieren, wie es die Mafia in Palermo interessiert, ob ein Fehlverhalten mit irgendwelchen italienischen Gesetzen zu greifen ist.

Daß es ungeschriebene Gesetze sind, deren Verstoß mir zur Last gelegt wird, geht auch aus dem zweiten strafrechtlich nicht relevanten Zitat der Anklageschrift hervor: „Durch Hitlers Holocaust werden die Verbrechen der Sieger relativiert und erhebliche Zahlungen für den von Terroristen gegründeten Schurken- und Folterstaat Israel erpresst“. Die Unvergleichbarkeit des Holocaust darf lediglich nach ungeschriebenen Gesetzen nicht infragegestellt werden. Es gibt keinen Paragraphen des Strafgesetzbuches, gemäß dessen dieses vermeintliche Fehlverhalten strafbar wäre. Das gleiche gilt für die Vokabel „erpresst“ in Bezug auf Zahlungen an den Staat Israel, die offensichtlich durch politischen Druck geschahen. Auch ist es ein ungeschriebenes Gesetz, daß man über den Staat Israel nicht in gleicher Weise sprechen dürfe wie über andere Staaten. Es wäre nicht beanstandet worden, hätte ich Nordkorea, Rußland oder einen anderen Staat, gegen den Amerika einen Krieg vorbereitet, als „Schurken- und Folterstaat“ bezeichnet und an die Staatsgründung durch Terroristen erinnert. Vom Holocaust„glauben“ zu sprechen ist nicht strafbar, sondern berechtigt. Denn ob es sich um richtigen oder falschen Glauben handelt, bleibt offen. Da niemand von uns Augenzeuge ist, wird irgendwelchen Darstellungen geglaubt. Das gilt besonders für den „kleinen Mann auf der Straße“, der vom Holocaust überzeugt ist, obwohl er keinerlei Kenntnis über die Herkunft unseres „Wissens“ hat. Und in Bezug auf Glaubensdinge ist die Vokabel „Ketzerei“ sachgemäß. Der Kampfbegriff „Maulkorbparagraph“ muß in einer Demokratie zulässig sein. Denn dem Wähler muß gesagt werden dürfen. Weshalb er den bisherigen Gesetzgeber nicht wiederwählen sollte.

9. Mathematiklehrer

Es gehört zum Kern wissenschaftlichen Denkens, über den Erkenntnisweg Rechenschaft abzulegen. Diese Denkweise bemüht sich der Mathematiklehrer seinen Schülern zu vermitteln. Der Mathematiklehrer sagt nicht: Der Satz des Pythagoras braucht nicht bewiesen zu werden. Denn viele Mathematiker haben ihn bereits bewiesen. Außerdem ist er in allen diesbezüglichen Formelsammlungen und Lehrbüchern dokumentiert. Somit ist eine weitere „diesbezügliche Beweiserhebung“ wegen Offenkundigkeit überflüssig. Der Mathematiklehrer bemüht sich seinen Schülern zu vermitteln, daß der Satz des Pythagoras eines Beweises bedarf, obwohl dieser Satz von niemandem bestritten wird. Auch der Holocaust wird von niemandem bestritten. Denn wer ihn bestreitet, ist entweder im Gefängnis oder will nicht hineinkommen. Auch ich habe den Holocaust nicht bestritten. Ich habe lediglich dessen Offenkundigkeit bestritten, wie ein Mathematiklehrer die Offenkundigkeit des Satzes des Pythagoras bestreitet und von seinen Schülern verlangt, diesen zu beweisen. Dabei gibt er sich nicht mit einem Bekenntnis zu diesem Lehrsatz zufrieden; denn es handelt sich nicht um eine Glaubensfrage. Es reicht auch nicht aus, wenn am Ende der Beweisführung aus unerklärlichen Gründen das richtige Ergebnis steht. Sondern ein Mathematiklehrer beanstandet auch die Fehler der Beweisführung.

Der Holocaust wurde in vielen Gerichtsprozessen aufgrund vieler Zeugenaussagen bewiesen. Z. B. sagte ein amerikanischer Offizier unter Eid aus, bei der Befreiung des KZ Dachau eine Vergasung miterlebt zu haben.14 Diese und andere Zeugenaussagen gelten heute als Meineid. Durch diese und andere Lügen wird der Holocaust ebensowenig widerlegt, wie der Satz des Pythagoras durch den Fehler eines Schülers widerlegt wird. Aber man kann sehr wohl sagen, daß der Holocaust ebenso eines Beweises bedarf wie der Satz des Pythagoras. Folglich kann er nicht offenkundig sein. Und dieses Bestreiten der Offenkundigkeit erfüllt nicht den Straftatbestand des § 130 StGB. Doch vieles deutet darauf hin, daß der Holocaust als Glaubenslehre empfunden wird, die auch dann als solche erhalten bleibt, wenn deren Faktenfundament durch das Aufdecken einzelner Lügen Schaden leidet. Und in dem Maße, in dem der Holocaust unabhängig von einzelnen Beweisen als Glaubenslehre empfunden wird, ist es angebracht, Glaubenszersetzung als Ketzerei zu werten.

Die soeben entfalteten Gedanken über einen Mathematiklehrer und seine Schüler sollten für jeden Akademiker eine Binsenweisheit sein. Doch bekanntlich erleidet das deutsche „Bildungs“wesen eine Pisakatastrophe. In einer Sendung des Deutschlandfunks15 wurde mitgeteilt, daß 14,5% der Erwachsenen ohne Migrationshintergrund funktionale Analphabeten sind. Diese Aussage ist keine Holocaustleugnung. Indem ich sie weitergebe, leugne auch ich nicht den Holocaust. Ich leugne auch dann nicht den Holocaust, wenn ich ergänze, daß es auch bei Akademikern eine Pisakatastrophe gibt, selbst dann nicht, wenn ich hinzufüge, daß das auch Staatsanwälte und Richter einschließt. Im verfahrensgegenständlichen Flugblatt erinnerte ich an Martin Fiedler, der wegen Leugnung der Gaskammermorde in Dachau zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Dabei hatte er lediglich die spätere Geschichtsschreibung vorweggenommen. Sein Richter vom Amtsgericht Dachau war entweder zu dumm oder zu kriminell, um zwischen Offenkundigkeit und Siegergeschichtsschreibung durch amerikanische notorische Lügner zu unterscheiden, die in ihrer Geschichte schon immer Kriegsgründe herbeigelogen hatten und nach dem Zweiten Weltkrieg gegenüber der amerikanischen Bevölkerung die eigenen Opfer rechtfertigen mußten. Daß Kriegspropaganda verlogen ist, wissen wir nicht erst seit dem Vietnamkrieg und den beiden Irakkriegen. Als Martin Fiedler verurteilt wurde, war die Lüge noch allgemein bekannt, daß während des Ersten Weltkrieges deutsche Soldaten in Belgien Hände abgehackt haben sollen und kleine Kinder in die Luft geworfen und mit dem Bajonett aufgespießt hätten. Trotz der allgemein bekannten amerikanischen Lügentradition wurde Martin Fiedler aufgrund amerikanischer Kriegspropaganda verurteilt. Der in der Anklageschrift zitierte Hinweis auf richterliche Dummheit oder kriminelle Energie ist somit berechtigt. Jedenfalls erfüllt er nicht den Straftatbestand der Holocaustleugnung.

Daß in viele meiner Formulierungen Holocaustleugnung hineininterpretiert wird, hat zur Voraussetzung, daß man anders als bei der Mathematik den Holocaust wie eine Glaubenslehre behandelt und nicht als Ergebnis einer zwingenden Beweiskette. Der Hinweis auf manche Tatsachen, und seien sie noch so wahr, die aber Glaubenszweifel begünstigen könnten, wird als Holocaustleugnung gewertet. Andererseits habe ich weder gehört noch gelesen, daß irgendein falscher Zeuge für seine Falschaussagen bestraft worden wäre. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Meineid ist ein Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft wird (§ 154 StGB). Während diese eindeutigen Verbrecher frei herumlaufen, soll ich ins Gefängnis, obwohl mir niemand vorwirft gelogen zu haben. Wie man den Holocaust leugnen kann ohne dabei zu lügen, bleibt das Geheimnis des Staatsanwaltes. Das verfahrensgegenständliche Flugblatt mag ketzerisch sein. Doch man möge zur Kenntnis nehmen, daß der Straftatbestand der Ketzerei schon seit langem abgeschafft ist. Und der Holocaust gilt offiziell auch nicht als Glaubenslehre, sondern als wissenschaftlich gesicherte Tatsache. Deshalb sollte mit ihm in gleicher Weise umgegangen werden wie mit anderen wissenschaftlichen Fragestellungen. Um das wissenschaftliche Denken zu verinnerlichen, befassen sich Schüler mit Mathematik. Kein Mathematiklehrer würde sich anstelle einer Beweiskette mit dem Bekenntnis zufrieden geben: „Ich glaube an alles, was im Mathematikbuch steht“. Das gilt besonders, wenn der Schüler nicht weiß, was im Mathematikbuch steht. Die Mathematikbücher widersprechen sich wenigstens nicht gegenseitig. Dagegen widersprechen sich die Holocaustbücher sehr wohl. Folglich kann nur der allem zustimmen, was in den Holocaustbüchern steht, der deren Inhalt nicht kennt.

Und weil Staatsanwälte und Richter sich in der Holocaustproblematik nicht auskennen, deshalb werden die Angeklagten lediglich allgemein der Verbreitung des Unglaubens beschuldigt, ohne aber die Glaubenszersetzung zu konkretisieren. So heißt es in der Anklageschrift: „In diesen Textpassagen stellt der Angeschuldigte bewußt die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten gegenüber der jüdischen Bevölkerung, insbesondere unter Bezugnahme auf die gefestigte Rechtsprechung, die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen ‚Offenkundigkeit’ als überflüssig erachtet, in Abrede, verharmlost diese zumindest.“ „Die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten“ – welche Unrechtstaten? Die Anklageschrift konnte nicht eine einzige Unrechtstat zitieren, die ich angeblich in Abrede gestellt hätte. Ich hatte keineswegs „die Unrechtstaten“ in Abrede gestellt, sondern lediglich einzelne Unrechtstaten wie z. B. die Verarbeitung von Menschen zu Seife und zu Lampenschirmen und die Gaskammermorde in Dachau, die von der neueren Geschichtsschreibung nicht mehr aufrechterhalten werden konnten, weil sich inzwischen herausgestellt hat, daß es ich zumindest um Irrtümer, wenn nicht sogar um vorsätzliche Lügen handelt. Da ich aber keine einzige Unrechtstat, von der heute noch behauptet wird, daß sie geschehen ist, geleugnet habe, deshalb habe ich den angeklagten Straftatbestand der Holocaustleugnung – und nur darum darf es in diesem Strafprozeß gehen – nicht erfüllt. Ganz gleich, für wie verabscheuungswürdig mein Verhalten gewertet wird – es ist mit dem § 130 StGB nicht zu greifen. Da es aber laut Art. 103 GG ohne Gesetz keine Strafe geben darf, bin ich freizusprechen.

 

Schlußwort

Meine Ankläger konnten keine einzige heute noch behauptete nationalsozialistische Unrechtstat, die ich angeblich geleugnet hätte, zitieren. Folglich habe ich den Straftatbestand des § 130 StGB, der nur das Leugnen von Tatsachen erfaßt, nicht erfüllt. Ich habe keine Tatsachen geleugnet, sondern – im Gegenteil – ich habe auf die unwiderlegbare Tatsache hingewiesen, daß wir belogen worden sind. Die Kenntnis dieser unwiderlegbaren Tatsache wirkt glaubenszersetzender als eine strafrechtlich relevante Leugnung, die lediglich die Äußerung einer womöglich falschen Meinung ist. Mein Handeln mag als wesentlich verwerflicher gewertet werden als eine strafrechtlich relevante Holocaustleugnung; aber mein Hinweis auf die unwiderlegbare Tatsache, daß wir belogen worden sind, ist mit keinem Paragaraphen des Strafgesetzbuches zu greifen. Und weil meine Äußerungen ohnehin nicht strafbar sind, sind meine Motive, die mich zu meinen nicht strafbaren Äußerungen bewegt haben, für diesen Strafprozeß auch nicht entscheidungsrelevant. Keine Frage, ich will die Justiz im allgemeinen und das Bundesverfassungsgericht im besonderen, die die Gläubigen in zunehmendem Maße wegen ihrer gelebten Jesusnachfolge ins Gefängnis schickt, als Bande krimineller Rechtsbeuger verächtlichmachen. Doch dieses mein Anliegen ist keine Holocaustleugnung – und nur diese war angeklagt. In Deutschland ist der Holocaustglaube Staatsreligion; und Glaubenszersetzung durch den Hinweis auf die unwiderlegbare Tatsache, daß wir belogen worden sind, gilt als besonders verwerflich. Ein aus Sicht der Mafia vergleichbares Fehlverhalten führt in Palermo zur Exekution. Ob es in Italien dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, ist nicht relevant, denn der Mafia ist rechtsstaatliches Denken fremd.

Mein „ceterum censeo“16 ist, daß auch Deutschland kein Rechtsstaat, sondern ein mit der Mafia vergleichbarer Unrechtsstaat ist, in dem der politische Wille entscheidend ist und nicht das Grundgesetz oder andere Gesetze. Das wird durch die Rechtsbeugung des Bundesverfassungsgerichtes besonders offensichtlich, wonach manche Berufskiller ein Grundrecht hätten, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen. Meine Verurteilung würde mein „ceterum censeo“ bestätigen, daß die Bundesrepublik ein mit Nazideutschland und der DDR vergleichbarer Unrechtsstaat ist, in dem ständig das Recht gebeugt wird. Dagegen würde ein Freispruch mich in Verlegenheit bringen. Denn ich müßte erklären, wie ein Urteil, das das Grundgesetz und die geltenden Gesetze beachtet, mit dem von mir ständig behaupteten Vorrang des politischen Willens zusammenpaßt.

 

1 Hexenwahn, Holocaust und Evolution; Jesus Christus und der Holocaust; Die dreistesten Rechtsbeugungen der Karlsruher Verbrecherbande

2 Wieder Christenverfolgung in Deutschland; Justiz in Hitlers Fußtapfen

3 Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

4 Bestellnummer 13660100.

5 Bestell-Nr. 13660200.

6 Diese Fragen enthielt ein Schriftstück, das ein erzürnter Vater im Schuljahr 1998/99 von der Pinnwand eines Klassenzimmers der Bessunger Schule in Darmstadt (Hessen) entfernte. Der Name der Lehrerin war Glockenbring, der der Direktorin Mangelsdorf. Der damals politisch verantwortliche Kultusminister hieß Hartmut Holzapfel (SPD) und sein Ministerpräsident war der spätere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD).

7 Urteil vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, S. 17.

8 Aktenzeichen: 1 BvR 2724/08.

9 Vom 21.7.2009, Az.: 1 BvR 1358/09, veröffentlicht unter: www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html.

10 Richterin Jaeger und die Richter Hömig und Bryde vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluß vom 29. April 2003 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 436/03.

11 BVerfGE 98, 218, I.

12 Nichtannahmebeschluß vom 6. September 1999 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1204/99

13 Alle Auflagen ab 1967, S. 217, rechte Spalte.

14 http://ip-klaeden.selfhost.eu/webseiten/hitler/berlin/dachau02.htm

15 am 18.8.2014 in der Sendung ab 18.40 Uhr.

16 Ein römischer Senator schloß jede seiner Reden mit folgenden Worten: Im übrigen sage ich (ceterum censeo), daß Karthago zu zerstören ist.

 

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