In eigener Sache

„Eine Zensur findet nicht statt“. Diese schönen Worte stehen in Artikel 5 des Grundgesetzes, der die freie Meinungsäußerung „garantiere“. Doch in Absatz 2 des gleichen Artikels heißt es: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Besonders die „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ bieten für die jeweilige Mehrheit im Bundestag die Möglichkeit, die freie Meinungsäußerung von Andersdenkenden zu kriminalisieren. Außerdem haben auch Kriminelle eine „persönliche Ehre“, die die freie Meinungsäußerung derer einschränkt, die kriminelle Handlungen verabscheuen. Das bedeutet, daß das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur für die Meinungen der jeweils Herrschenden gilt und für solche abweichende Meinungen, deren Äußerung die jeweils Herrschenden tolerieren. Dieser begrenzte Meinungspluralismus ist in gewisser Hinsicht gefährlicher als gar kein Pluralismus. Denn durch eine eingeschränkte Vielfalt von Informationen bleibt verborgen, daß es überhaupt eine Zensur gibt. Durch eine Vielfalt von Informationen bleibt der Bevölkerung verborgen, daß sie dadurch verdummt wird, daß ihr unliebsame Tatsachen und Argumente vorenthalten werden. Nicht nur Meinungen werden auf diese Weise unterdrückt, sondern auch Tatsachen und Sachargumente, durch die die angeblich mündigen Bürger zu unerwünschten, manchmal sogar zu strafbaren Meinungen „verführt“ werden könnten. Selbst wenn die unangenehmen Tatsachen keineswegs geheim sind und wenn es sich bei den Sachargumenten um Binsenweisheiten handelt, werden deren Verbreiter verurteilt. Ich persönlich habe dies bei zwei verschiedenen Themenkomplexen erlebt. Auf Flugblättern hatte ich die Tätigkeit des damaligen Nürnberger Tötungsspezialsten für ungeborene Kinder, Dr. Freudemann, beschrieben. Diese war keineswegs ein Geheimnis, da er in öffentlichen Veranstaltungen und über die Medien äußerte, daß er den Frauen „hilft“. Was diese „Hilfe“ für das Kind im Mutterleib bedeutet, ist medizinisch völlig unumstritten. Und so habe ich geschrieben, daß der Herzschlag des Kindes von 140 auf 200 Schläge pro Minute ansteigt, daß das Kind versucht, Dr. Freudemanns Mordinstrumenten auszuweichen und daß es bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt wird. Ich bezeichnete Dr. Freudemann als Folterknecht. Denn so werden Menschen bezeichnet, die anderen vorsätzlich erhebliche Schmerzen zufügen. Ich nannte ihn auch „Berufskiller“, um die Bezeichnung „Mörder“ zu vermeiden. Denn ein Mörder ist ein Straftäter. Ich aber wollte mich nicht zur Strafbarkeit seiner vorsätzlichen Menschentötungen äußern. Jemand, der vom Musizieren lebt, wird doch auch „Berufsmusiker“ genannt. Zwar wird die Bezeichnung „Berufskiller“ als erhebliche Kränkung empfunden; aber ich kann doch nichts dafür, daß vorsätzliche Menschentötungen in der Bevölkerung verabscheut und deren Täter allgemein verachtet werden. Ich habe lediglich Dr. Freudemanns vorsätzliche Menschentötungen, die keineswegs ein Geheimnis waren, wahrheitsgemäß beschrieben. Obwohl ich von niemandem beschuldigt worden war gelogen zu haben, war ich zweimal insgesamt 8½ Monate im Gefängnis.1 Das Recht der persönlichen Ehre eines „gesetzestreuen“2 Berufskillers schränkt somit nicht nur das Recht der freien Meinungsäußerung derer ein, die vorsätzliche Menschentötungen verabscheuen, sondern es unterbindet darüber hinaus auch den Hinweis auf solche unumstritten wahre Tatsachen, die in den Köpfen der Menschen die unerwünschten Meinungen bewirken könnten. Gegen die ungerechte Verurteilung legte ich Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde nicht zur Entscheidung angenommen.3 In der Begründung heißt es unter anderem: „Auch der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht zuzufügen“.

Dieser Satz zeigt, daß vorsätzliche Menschentötungen im Juristendeutsch der Bundesverfassungsrichter „vermeintliches Unrecht“ heißen. Nachdem mein juristischer Wortschatz durch den Nichtannahmebeschluß erweitert worden war, schrieb ich in anderem Zusammenhang vom „vermeintliche(n) Unrecht von Auschwitz“4, um die dortigen Menschentötungen zu beschreiben. Doch damit stach ich in ein Wespennest. Richter, denen das Juristendeutsch des Bundesverfassungsgerichtes unbekannt zu sein schien, verurteilten mich wegen dieser und anderer Äußerungen über die Hitlerverbrechen zu insgesamt einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung, da ich angeblich den Holocaust geleugnet hätte.

Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung darf nur durch „allgemeine Gesetze“ eingeschränkt werden. Der § 130 StGB, der die Leugnung des Nationalsozialistischen Völkermordes unter Strafe stellt, ist aber kein allgemeines Gesetz, sondern ein Sondergesetz. Denn jeder andere Völkermord darf straffrei geleugnet werden, nur Hitlers Völkermord nicht. Daß dieser Maulkorbparagraph kein „allgemeines Gesetz“, sondern ein Sondergesetz ist, spielt in einem Unrechtsstaat wie Deutschland keine Rolle. Außerdem habe ich gegen diesen verfassungswidrigen Paragraphen ohnehin nicht verstoßen, da ich den Holocaust überhaupt nicht geleugnet hatte. Ich habe lediglich an frühere Lügen der Holocaustprediger wie der Seife aus Menschenknochen und den Lampenschirmen aus Menschenhaut erinnert. Ich habe daran erinnert, daß die Gaskammer in Dachau eine Fälschung ist, daß neuerdings sogar von der angeblichen „Originalgaskammer“ in Auschwitz, deren Tür nach innen zu öffnen ist, eingeräumt wird, daß es sich um eine “Rekonstruktion“ – also um eine Fälschung – handelt. Ich habe die Binsenweisheit entfaltet, daß eine Lüge auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird, wohl aber für Wahrheit gehalten wird. Ich habe die Binsenweisheit entfaltet, daß unsere Bewegung mit der Erdoberfläche zur Folge hat, daß uns die Erde als feststehend erscheint, um die sich scheinbar die Himmelskörper bewegen. Damit habe ich die rein theoretische Denkmöglichkeit illustriert, daß, wenn wir von der gleichen Propaganda bewegt werden wie unsere Umgebung, wir diese Propaganda dann für Offenkundigkeit halten könnten, so daß uns die Leugner dieser scheinbaren Offenkundigkeit als Ketzer erscheinen. Weder die Anklageschrift gegen mich noch irgendein Gerichtsurteil konnte auch nur eine einzige Holocaustleugnung zitieren, weil ich den Holocaust in der Tat nicht geleugnet hatte. Ich hatte lediglich unumstrittene aber bewußt verschwiegene Tatsachen über Lug und Trug in Verbindung mit ebenfalls unumstrittenen Binsenweisheiten über die Methode der Erkenntnisgewinnung entfaltet. Wenn die Justiz meint, daß das die Holocaustleugnung zur Folge habe, so ist das für mich kein Grund damit aufzuhören, unumstrittene Tatsachen zu nennen.

Bei Ideologen steht am Anfang eine bestimmte Ideologie. Ideologen nehmen nur solche Tatsachen zur Kenntnis, die ihre vorgegebene Ideologie stützen. Sie erfinden Tatsachen, z. B. die Seife aus Menschenknochen, die Lampenschirme aus Menschenhaut und die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz. Sie unterdrücken Tatsachen, z. B., daß wir über Hitlerverbrechen belogen worden sind, daß wir unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit somit auch von Lügnern haben. Sie biegen die Tatsachen so zurecht, wie sie es brauchen.

Dagegen ist das christliche und wissenschaftliche Denken ein Denken in Wahrheitskategorien. Es darf nicht darum gehen, wem eine Aussage nützt und wem sie schadet. Sondern entscheidend muß sein, ob eine Aussage wahr ist oder nicht. Eine bestimmte Meinung darf nicht die Voraussetzung sein, sondern muß das Ergebnis von Wahrheitsforschung sein. Bei einem Ideologen ist aber die Meinung vorgegeben. Wo Ideologen die Macht haben, da erlassen sie Sondergesetze, von denen sie dreist lügen, es seien „allgemeine Gesetze“, um die Verbreitung mißliebiger Meinungen zu unterdrücken. Doch damit nicht genug: Sie schicken auch Leute ins Gefängnis, die unwiderlegbare wahre Tatsachen und solche Argumente verbreiten, die die Leute zu politisch unkorrekten Meinungen „verführen“ könnten. Deren Schriften werden vernichtet, ähnlich wie bei den Bücherverbrennungen der Nazis. Deren Internetseiten werden gelöscht. Davon ist meine Homepage www.johannes-lerle.de betroffen. Angeblich sei es Aufgabe der Presse, Mißstände aufzudecken. Da aber der Hinweis auf Mißstände entgegen dem Grundgesetz (Art. 5, Abs. 1, Satz 3) durch die Zensur weitgehend behindert wird, deshalb hat jemand die Internetseite www.johannes-lerle.net in einem Land registrieren lassen, in dem die Zensur weniger umfassend ist als in Deutschland. Diese neu eingerichtete Internetseite enthält die Texte, die bisher auf der Seite www.johannes-lerle.de abrufbar waren.

Indizierung der Internetseite angestrebt

Nun erreichte den ausländischen Inhaber der Internetseite folgende Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien liegt ein Indizierungsantrag zum Internetangebot „www.johannes-lerle.net“ vor, welches Sie über die Firma Domains by Proxy anbieten.

Ich möchte Sie bitten, uns Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit wir Ihnen den Antrag zustellen können und Sie Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten können.

Zu dem Angebot: Der Autor Johannes Lerle bringt in den vorliegenden Artikeln seine christlich-fundamentalistische Weltsicht zum Ausdruck. Gleichzeitig wird der systematische Massenmord an jüdischen Menschen während des NS-Regimes mehrfach angezweifelt bzw. relativiert.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Petra Meier

Ist die „christlich-fundamentalistische Weltsicht“ jugendgefährdend? „Fundamentalismus“ ist das Schimpfwort schlechthin. Der Unterschied von christlichem und islamischem Fundamentalismus wird dabei bewußt ausgeblendet, um das Christentum an den Negativemotionen teilhaben zu lassen, die die Bluttaten islamischer Fundamentalisten bewirken. Dabei ist durchaus bekannt, daß die von den Islamisten zitierten Aufforderungen zu Bluttaten tatsächlich im Koran stehen und daß der Religionsstifter Mohammed viele Kriege geführt und viel Blut vergossen hat. Das ist ein entscheidender Unterschied zu Jesus Christus, der weder jemanden getötet, noch Krieg und Blutvergießen gepredigt hat. Und im Unterschied zu Mohammed ist das Blut, das Christus vergossen hat, sein eigenes. Die Bluttaten der angeblichen Jesusjünger wie die Bluttaten der beiden US-Präsidenten Bush und vieler vor ihnen sind somit eindeutig eine Verhöhnung Christi, während die Bluttaten islamischer Fundamentalisten gelebte Koranfrömmigkeit in der Nachfolge Mohammeds sind. Somit ist lediglich der islamische Fundamentalismus zu verabscheuen. Dagegen beruht der christliche Fundamentalismus auf dem Fundament Jesus Christus (1. Kor. 3,11). Auf diesem Fundament Jesus Christus gedeiht die Nächstenliebe, während die Frucht des Islam überall in der Welt Haß, Mord und Krieg ist. Trotz dessen Friedfertigkeit ist der christliche Fundamentalismus verhaßt, und zwar bei denen, die die Welt durch ihre heidnische Religiosität prägen wollen. Denn wer fest auf dem Fundament Jesus Christus gegründet ist, ist nicht so leicht manipulierbar.

Eine heidnische Religion, die faktisch zur Staatsreligion geworden ist, ist die Lehre von der Einmaligkeit des nationalsozialistischen Völkermordes. Doch das Glaubensdogma von der Einmaligkeit widerspricht den Tatsachen. Stalin hatte mehr Menschen ermordet als Hitler. Und in der angeblich „rechtsstaatlichen“ Bundesrepublik wurden über zehn Millionen Menschen im Mutterleib getötet, also ebenfalls mehr Menschen als bei Hitler. Dem einzelnen Verbrechensopfer kann es egal sein, ob seine Tötung industriell abläuft, oder ob der Henker wie z. B. beim Kindermord im Mutterleib sich jedem einzelnen Tötungsvorgang individuell widmet. Hitler war keineswegs die Inkarnation Satans, die aus der Fülle gewöhnlicher Sünder herausragte, sondern einer von vielen Verbrechern wie Stalin, Roosevelt, Churchill, Bush der Ältere und der Jüngere und die heutigen Hintermänner der Kindermörder wie Kohl, Merkel, Schäuble und andere.5 Die Lehre von der Einmaligkeit von Hitlers Judenmorden ist somit ein religiöses Glaubensdogma. Diese Lehre setzt voraus, daß Juden als Angehörige eines auserwählten Volkes ganz besondere Menschen seien, so daß deren Tötung schwerer wiege als die Tötung anderer Menschen. Dieser religiöse Auserwähltheitsglaube ist in der Broschüre War Jesus Christus ein Volksverhetzer?, die auch auf dieser Internetseite abrufbar ist, thematisiert. Der Vorwurf, ich würde den Massenmord an den Juden relativieren, beinhaltet somit, daß ich einer religiösen Glaubenslehre widersprechen würde. Früher hieß ein derartiger Vorwurf “Ketzerei”.

Ein weiterer Vorwurf ist, ich hätte den Massenmord angezweifelt. Im Christentum gilt Zweifel als Sünde (Jak. 1,6-8). Daß der Zweifel am Massenmord als verwerflich gewertet wird, hat somit zur Voraussetzung, daß der Massenmord auch eine religiöse Glaubenslehre ist. Denn in der Wissenschaft, auch in der Geschichtswissenschaft, gilt der Zweifel an den überkommenen Auffassungen als Voraussetzung für Wissenschaft überhaupt. Ohne Zweifel keine Wissenschaft. Hätte niemand jemals daran gezweifelt, daß sich die Sonne um die Erde bewege, dann hätten wir noch heute das geozentrische Weltbild. Hätte niemand jemals an der Seife aus Menschenknochen und den Lampenschirmen aus Menschenhaut gezweifelt, dann  entsprächen diese Lügen noch heute der allgemeinen Auffassung. Hätte niemand jemals daran gezweifelt, daß sich in Dachau und in Auschwitz Originalgaskammern befinden, dann würden diese Fälschungen noch heute als Originale gelten. Zweifel bringen die Geschichtswissenschaft voran. Besonders notwendig sind sie dort, wo unsere Kenntnisse aus einem Lügenmilieu stammen. Und das ist bei den Hitlerverbrechen eindeutig der Fall.

Wenigstens taucht die Verleumdung nicht mehr auf, ich hätte den Holocaust geleugnet. Denn das habe ich wirklich nicht getan. Vielmehr nenne ich bei jeder Gelegenheit solche unumstrittene Tatsachen, die andere verschweigen. Und verschwiegen wird, daß wir über die Hitlerverbrechen in erheblichem Ausmaß belogen worden sind. Erschwerend kommt hinzu, daß noch kein falscher Zeuge der gerichtlich „festgestellten“ Hitlerverbrechen bestraft worden ist. Somit wird die Lügerei durch unsere ohnehin verlogene Politikerkaste gedeckt. Viele Leute meinen: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Die Holocaustleugnung ist die Folge. Doch nicht ich habe die um sich greifende Holocaustleugnung zu verantworten, sondern die Lügner und deren Hintermänner in der Politik, die den Lügnern und Betrügern Straffreiheit verschaffen.

Die Hitlerverbrechen liegen nun über 66 Jahre zurück. Kaum ein Betroffener lebt noch. Wieso ist eine falsche Aussage darüber, was irgendwelche Tote sich gegenseitig angetan haben, jugendgefährdend? Aus der Sicht der heutigen Jugend, von der manche Hitler mit Honecker verwechseln, ist alles sehr lange her. Sollte es das Anliegen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sein, einem eventuellen Zweifel am „systematischen Massenmord an jüdischen Menschen“ entgegenzuwirken, dann würde sich die Bundesprüfstelle als Religionswächter verstehen. Derartige Wächter wachen z. B. Im Iran über den Islam. Denn – wie schon dargelegt – ist Zweifel nur dann verwerflich, wenn es der Zweifel an der richtigen Religion ist. Keineswegs ist aber der Zweifel an einem Geschichtsbild verwerflich.

Wenn der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien der Jugendschutz wirklich am Herzen liegen sollte, dann sollte sie vor allem die pornographischen Inhalte der „Wissensvermittlung“ an den Grundschulen indizieren. Genauestens werden Neunjährige und jüngere über das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane unterrichtet. Vor allem wird den Grundschulkindern der Geschlechtsakt als überaus lustvoll angepriesen. Darüber hinaus lernen sie in der Schule, daß bei sexuellen Entscheidungen ihr Gefühl11 immer recht habe. Die Kombination dieser beiden Lerninhalte (Geschlechtsverkehr lustvoll und das Gefühl ist maßgebend) ist höchst jugendgefährdend. Denn diese „Wissensvermittlung“ motiviert Kinder, sexuelle Kontakte mit Erwachsenen anzustreben. Somit trägt die schulische „Wissensvermittlung“ in erheblichem Ausmaß dazu bei, daß Kinder Opfer des sexuellen Mißbrauchs durch Erwachsene werden. Es ist völlig undenkbar, daß die Kultuspolitiker, in deren Auftrag die Vorgeschichte einer Schwangerschaft als überaus lustvoll angepriesen wird, das Gefährdungspotential nicht sehen würden. Diese schulische „Wissensvermittlung“ ist nur so zu erklären, daß die Grundschulkinder bewußt an die Sexualität herangeführt werden sollen, damit Erwachsene ihren „Spaß“ mit ihnen haben können. Denn die Pädophilie ist gesellschaftlich akzeptiert, zumindest bei jener „Elite“, die die Fäden im Hintergrund zieht. Das sieht man z. B. daran, daß Volker Beck von seiner Partei (GRÜNE) immer wieder für den Bundestag aufgestellt wird, obwohl er bereits 1988 schrieb: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, …“.6Viele Beispiele dafür, wie Pädophilie gesellschaftsfähig gemacht werden soll, sind in der Broschüre Kinder als Staatseigentum zitiert, die ebenfalls auf www.johannes-lerle.net abrufbar ist. Alice Schwarzer erinnert daran, daß „Sex mit Kindern“ in der dekadenten Nach-68er Hippie-Ära als „ganz besonders frei“ galt und daß ihre Zeitschrift Emma im Jahre 1980 als einzige öffentliche Stimme die von der SPD im Namen des Fortschritts geplante Streichung des Pädophilie-Paragraphen verhindert habe.7 Wie sehr Pädophilie bei den Mediengewaltigen allgemein  akzeptiert ist, zeigt die Berichterstattung über den sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule. Die Frankfurter Rundschau hatte in ihrer Ausgabe vom 17. November 1999 über die dortigen sexuellen Übergriffe berichtet.8 Doch seinerzeit griffen weder andere Zeitungen noch das Fernsehen dieses Thema auf. Es gab auch keine Talkshows. Auch die Frankfurter Rundschau verfolgte das Thema nicht weiter. Erst zehn Jahre später nach dem Fehlverhalten einiger katholischer Priester erschien das Thema als geeignet, um eine Pogromstimmung besonders gegen die Katholische Kirche zu inszenieren. Es wurde in den Medien hochgekocht und verschwand wieder aus den Medien, nachdem Fälle in nichtkatholischen Einrichtungen wie z. B. der Odenwaldschule verstärkt ins Bewußtsein der Öffentlichkeit kamen. Die Täter an der Odenwaldschule hatten Kontakte zur sogenannten Frankfurter Schule.9 Das ist ein Arbeitskreis vorwiegend „jüdischer“ „Kulturwissenschaftler“, die vor den Nazis nach Amerika geflohen waren und nach ihrer Rückkehr durch die Besatzer in Schlüsselpositionen gelangten, so daß sie das gesamte „Bildungs“wesen durch ihren Pornodreck prägen konnten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß im Talmud (ein Lehrdokument des fälschlich als “jüdisch“ bezeichneten Glaubens) steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei.10 Und so preisen Grundschulen und manchmal sogar schon Kindergärten den Beischlaf als überaus lustvoll an. Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht11unterstützen die talmudgemäße schulische Werbung für den Beischlaf im Interesse derer, die Kinder sexuell mißbrauchen.

Die große Macht bestimmter „jüdischer“ Seilschaften beruht auf der schlimmen Vergangenheit. Und was wir darüber zu wissen meinen, sind z. T. Tatsachen, z. T. aber auch Propagandalügen wie z. B. die Seife aus Menschenknochen, die Lampenschirme aus Menschenhaut und die den Touristen gezeigten angeblichen Originalgaskammern in Dachau und in Auschwitz. Die Macht talmudischer Seilschaften beruht z. T. auf einem Lügenfundament. Wird dieses Lügenfundament beschädigt, dann könnte das die Macht dieser Seilschaften schwächen, die im Interesse der Pädophilen den Grundschülern die sexuellen Kontakte als überaus lustvoll anpreisen. Somit dient die Entlarvung von Lug und Trug in Bezug auf die Hitlerverbrechen dem Jugendschutz.

Aus der Perspektive der Achtjährigen liegen die Hitlervebrechen in einer sehr sehr fernen Vergangenheit, so daß nicht einmal eine falsche Darstellung die Kinder gefährden könnte. Sollte der Jugendschutz wirklich das Anliegen der Bundesprüfstelle sein, dann würde sie sich anstatt mit der Vergangenheit, an der wir ohnehin nichts ändern können, mit der Gegenwart befassen. Dann würde sie die Werbung für sexuelle Kontakte indizieren, die die Grundschulen zur Freude der Pädokriminellen betreiben.

Doch es ist zu befürchten, daß der Jugendschutz lediglich ein Vorwand ist. In der Vergangenheit hat man mir rechtswidrig die Domain www.johannes-lerle.de entzogen. In Spanien hat man erreicht, daß meine Texte nicht mehr auf www.johannes-lerle.com veröffentlicht werden. Wer weiß, was man sich mit der Domain www.johannes-lerle.net noch einfallen läßt. Da eine Indizierung droht, sollten die Texte von möglichst vielen abgespeichert werden, damit sie auch in einem solchen Fall weitergegeben werden können.

1Die sehr umfangreichen Gerichtsunterlagen sind veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003. Diese Dokumentation ist auch im Internet abrufbar unter www.kindermordgegner.de

2Die Verwendung des Wortes „gesetzestreu“ im Zusammenhang mit vorsätzlichen Menschentötungen stammt von Richterin Rosinski vom Amtsgericht Erlangen (Strafurteil gegen Johannes Lerle vom 24.1.2000 mit dem Aktenzeichen 1 Ds 404 Js 47438/98, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 82, auch im Internet abrufbar unter www.kindermordgegner.de )

3Az.: 1 BvR 1204/99, Johannes Lerle vom 24.1.2000 mit dem Aktenzeichen 1 Ds 404 Js 47438/98, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 45, auch im IInternet abrufbar unter www.kindermordgegner.de

4Die Broschüre Wieder Christenverfolgung in Deutschland, S. 5, auch auf dieser Homepage.

5Deren Namen sind dokumentiert in den Plenarprotokollen des Deutschen Bundestags, 13. Wahlperiode, S. 3795-3798.

6Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

7Kirchenhasser freuen sich über Kindsmißbräuche, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 16. Okt. 2009 16:02.

8Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268   S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

9Näheres in der Broschüre Kinder als Staatseigentum, Abschnitt: 17. Die Odenwaldschule, abrufbar auf der Internetseite www.johannes-lerle.net

10Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

11Siehe das Flugblatt Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande, abrufbar auf der Internetseite www.johannes-lerle.net

Erfolgte Indizierung

Nun wurde diese Internetseite als “jugendgefährdend” indiziert. Der überlange Beschluß ist wegen der breiten juristischen Ausführungen nicht lesenswert. Weil ich aber jegliche Zensur als Relikt aus der Zeit der Ketzerverfolgungen und der Zeit des Dr. Goebbels und der DDR-Zeit verabscheue, deshalb möchte ich mich nicht selbst als Zensor betätigen. Deshalb füge ich an dieser Stelle den Indizierungsbeschluß als pdf-Datei ein.

Bundespruefstelle_JOHANNES-LERLE.NET

Einleitung eines medienrechtlichen Verfahrens

Das intellektuelle Niveau der Zensurbehörde erschien mir als zu niedrig, um darauf einzugehen. Doch die “Einleitung eines medienrechtlichen Verfahrens” zwang mich, mich in die geistigen Niederungen des Mainstream-Akademikertums zu begeben.

MA_HSH2014

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
D-23560 Lübeck
Handy 01578-4042875

Medienanstalt
Hamburg Schleswig-Holstein
Rathausallee 72
22846 Norderstedt

Betreff: Stellungnahme zu Az. 14.3.122

Lübeck, der 9.7.2014

Weder bin ich Domaininhaber von www.johannes-lerle.com, noch von www.johannes-lerle.net. Ich war Domaininhaber von www.johannes-lerle.de. Doch diese Seite wurde mir weggenommen. In Erwartung oder als Reaktion auf diese Sperrung haben Personen im Ausland die Domains www.johannes-lerle.com und www.johannes-lerle.net eingerichtet und dort Texte von mir veröffentlicht. Da ich nicht der Domaininhaber bin, richten sich schon aus diesem Grunde die beiden Verfahren gegen die falsche Person. Im Impressum von www.johannes-lerle.net ist meine aktuelle Adresse angegeben. Doch auch während meiner Haftzeit (bis Juni 2012) war die damals aktuelle Adresse der JVA Lübeck angegeben, und das, obwohl ich während dieser Zeit keinen Internetzugang hatte. Somit folgt aus dem, was irgendwer im Internet geschrieben hat, nicht, daß ich auch der Domaininhaber sei.

Ich habe keine „wirtschaftliche(n) Vorteile“ aus den angeblichen „Ordnungswidrigkeiten“ gezogen. Zur Zeit lebe ich von Hartz IV. Doch das alles ist schon allein deshalb belanglos, weil die beanstandeten Texte nicht strafrechtlich relevant sind und in ihnen der Holocaust auch nicht geleugnet wird.

Denn § 130 StGB umfaßt lediglich das leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf Tatsachen, schon gar nicht den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Und eine Tatsache, die deshalb nicht bestritten werden kann, weil sie gut dokumentiert ist, ist nun einmal, daß sich die Geschichtsschreibung über den Holocaust geändert hat. Nicht alle früheren fehlerhaften Darstellungen lassen sich als Irrtümer entschuldigen. Die Behauptung, die Nazis hätten Seife aus menschlichen Knochen gefertigt, mag ein Irrtum gewesen sein. Guido Knopp führt es auf einen Irrtum zurück, daß man von den Lampenschirmen im KZ Buchenwald, die nach heutiger Auffassung aus Papier bestehen, den Touristen gesagt hatte, daß sie aus Menschenhaut gefertigt worden seien. Doch bei der Gaskammer in Dachau ist es völlig ausgeschlossen, daß es sich um einen Irrtum gehandelt haben könnte. Denn sie wurde nach dem Krieg von Kriegsgefangenen gebaut.

In Auschwitz gibt es die Rekonstruktion einer Gaskammer. Bevor ein Amerikaner Gestein herausgebrochen hatte, das keine erhöhten Werte an Eisenzyanid enthält, galt diese Gaskammer als Originalgaskammer. Wenn jemand die Rekonstruktion eines Dürer für Millionenbeträge als Original verkauft, dann nennt der Staatsanwalt das „Betrug“. Ebenso wurden die Touristen in Auschwitz betrogen, ebenso die Öffentlichkeit, der im Frankfurter Auschwitz-Prozeß von 1963-1965 weisgemacht worden war, die angeblich erhaltengebliebene Originalgaskammer sei ein Beweis für die Vergasungen. Die Geschichtsschreibung hat sich geändert. In der Zeitschrift osteuropa (Mai 2002, S. 631ff), deren damaliger Präsident der Herausgeberschaft Rita Süßmuth (kein Neonazi) war, hat der Spiegel (kein Naziblatt)- Redakteur Fritjof Meyer geschrieben, daß in Auschwitz selbst niemand vergast worden sei, sondern in zwei abgelegenen Bauernhäusern ohne Gleisanschluß. Außerdem gab er die Zahl der Toten mit 500 000 an. Das ist ein Achtel des Wertes einer früheren Geschichtsschreibung von vier Millionen. Obwohl gegen Meyer Strafanzeige wegen Verharmlosung des Holocausts erstattet worden war, ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht. Somit entspricht Meyers Darstellung dem zur Zeit aktuellen Geschichtsbild. Hat Meyer recht, dann haben die Zeugen im Frankfurter Auschwitz-Prozeß das Blaue vom Himmel gelogen. Da Lügen nun einmal kurze Beine haben, blieben sie nicht unentdeckt. So hat der pensionierte Finanzrichter Wilhelm Stäglich in seinem Buch Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit? (1979) zwingend nachgewiesen, daß die Vorgänge im KZ Auschwitz unmöglich so gewesen sein können, wie im Auschwitz-Prozeß dargestellt. Sein Buch wurde verboten, und dieses Verbot hatte sogar vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand.1 Dadurch wird offenbar, daß große Deppen, die lediglich Entscheidungskompetenz, aber keine Sachkompetenz haben, oder gar kriminelle Rechtsbeuger die Justiz beherrschen. Die Deppen oder Rechtsbeuger hatten unter Verletzung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung einen Wust von Lügen geschützt.

Gegen den Maulkorbparagraphen 130 StGB, von dem Rechtsbeuger im Bundesverfassungsgericht behaupten, er sei mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 124, 300), habe ich nicht verstoßen. Denn er umfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen, nicht aber das Nennen unumstritten wahrer Tatsachen. Und solch eine unumstritten wahre Tatsache, die man lediglich vor der breiten Öffentlichkeit verborgen haben will, die aber vom Maulkorbparagraphen 130 StGB nicht umfaßt wird, ist, daß wir über die schlimme Vergangenheit belogen worden waren. Auf diese unumstritten wahre Tatsache habe ich wiederholt hingewiesen, und ich will auch in Zukunft auf diese Tatsache immer wieder hinweisen. Das ist zwar unerwünscht, nicht aber strafbar.

Und durch unumstritten wahre Tatsachen kann die Jugend auch nicht gefährdet werden. Oder doch? Der Volksmund sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Und in der Tat: Aus den unbestreitbaren Lügen über die Nazis schlußfolgern manche, daß alles Schlechte, das wir über Hitler hören, Lüge sei. Somit haben die Lügner die verbreiteten Leugnungen und Verharmlosungen des Holocausts zu verantworten, nicht aber diejenigen, die die Lügen bekannt machen. In rechtsradikalen Kreisen hält man mich für einen Deppen, der zwar einzelne Lügen erkannt hat, der aber vielen Schwindel noch glauben würde. In meinen Texten habe ich viel Schlechtes über Hitler geschrieben, ohne aber bewußt zu lügen. Ich erinnere auch immer wieder an solche Verbrechen, die nicht allgemein bekannt sind und die von den Neonazis verschwiegen werden, z. B. an die verhungerten sowjetischen Kriegsgefangenen und an die vier Lübecker Märtyrer, die am 10. Nov. 1943 unter dem Fallbeil starben. Meine Hitlerkritik soll beruhen auf dem Pfosten der Wahrheit, nicht aber geschehen auf Kosten der Wahrheit. Wem meine Hitlerkritik oder das Aufdecken der Lügen über Hitler nutzt oder schadet, darf dabei keine Rolle spielen.

Wiederholt wurde ich gefragt, ob ich glaube, daß es Gaskammern gegeben hat. Diese Frage zeigt, worum es wirklich geht. Es geht um einen religiösen Glauben, der auch dann fortbesteht, wenn sich herausstellt, daß er zum Teil auf einem Lügenfundament beruht. Dieser Glaube ist in Deutschland Staatsreligion, und Gerichte verteidigen ihn gegen Ketzerei. Genau darum geht es. Denn jeder andere Völkermord darf straffrei geleugnet werden, nur Hitlers Völkermord nicht. So interessierte es keinen Staatsanwalt, daß die Anwältin eines Nürnberger Berufskillers den Babycaust dadurch geleugnet hatte, daß sie in einem Zivilprozeß log: „Im Klinikum Nord findet kein Kindermord statt“.

Werden meine Texte als jugendgefährdend empfunden, dann doch wohl deshalb, weil der Holocaustglaube dadurch geschwächt werden könnte, daß die Jugend begreift, daß dieser Glaube zum Teil auf einem Lügenfundament beruht. Mein Ziel ist es, Lügen zu entlarven, ganz gleich, welche Folgen es hat. Doch in Politik, Justiz und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gibt es verabscheuungswürdige Charaktere, die sogar Lügen für ein legitimes Mittel im Kampf gegen Ketzerei halten. Nur so ist es zu erklären, daß besonders die Jugend nicht erfahren soll, daß wir über die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz vorsätzlich belogen worden waren.

Nun zu den Zitaten angeblich holocaustleugnenden Inhaltes:

Das erste Zitat aus dem Text War Jesus Christus ein Volksverhetzer?, beginnend S. 2 unten:  “Der Völkermord der Nationalsozialisten ist inzwischen eindeutig Geschichte. Die Leugnung desselben zu bestrafen, bedeutet, Menschen wegen Verbreitung eines politisch unkorrekten Geschichtsbildes einzusperren. Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. […] Doch das paßt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben. Um die Zahl sechs Millionen zu halten, erhöhte sich die Zahl der Toten in den Gaskammern der besetzten Gebiete. So starben vier Millionen in Auschwitz. Allerdings ist diese Zahl inzwischen wieder im Sinken, wodurch der Anschein einer “Frontbegradigung” entsteht. Bei der unvorstellbar großen Zahl von vier Millionen stellt sich nämlich die Frage, wie diese Zahl mit manchen Naturgesetzen (z. B. mit den Eigenschaften des Entlausungsmittels Zyklon B, der Größe der Gaskammern, der Dauer einer Vergasung einschließlich der notwendigen Belüftung der Gaskammern, der Kapazität der Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib der 15 000 Tonnen Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist […]. Als Beweis für die Gaskammern gilt das Geständnis des Lagerkommandanten Höss. Dieses wurde allerdings durch britische Folterspezialisten zustande gebracht. Die uns erhaltenen Foltergeständnisse aus der Zeit des Hexenwahns, die ebenfalls den uns bekannten Naturgesetzen widersprechen, gelten doch auch nicht als Beweis dafür, daß Hexen z. B. auf Besen durch die Lüfte fliegen können. Warum glaubt man den Foltergeständnissen von Höss, während den Geständnissen aus der Zeit des Hexenwahns selbstverständlich nicht gegelaubt wird? Warum wurde bisher noch nie ein ehemaliger KZ-Häftling, der einer Falschaussage überführt wurde, wegen Meineides bestraft? […] Die Gaskammern in Auschwitz seien offenkundig. Früher galt es als offenkundig, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang eine Lüge stand, vergleichbar mit der Lüge über die Gaskammern in Dachau; daß diese Lüge dann erst durch ständiges Wiederholen zur Offenkundigkeit geworden ist?” Worin die Holocaustleugnung dieses Zitats bestehen soll, wurde nicht gesagt, sondern kann lediglich vermutet werden. In diesem Zitat wurde auf den Wandel in der Geschichtsschreibung hingewiesen. Doch dieser Wandel ist nun einmal eine unbestreitbare Tatsache. Die einzig mögliche Erklärung für diesen Wandel ist nun einmal, daß über die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz vorsätzlich gelogen worden war, daß diese Lügen aber kurze Beine hatten und deshalb im Zuge etlicher „Frontbegradigungen“ aufgegeben werden mußten. Der Hinweis auf die Naturgesetze und auf die Foltergeständnisse des Lagerkommandanten Höss bezieht sich nicht auf das aktuelle Geschichtsbild, sondern auf Lügenbastionen, die im Zuge von „Frontbegradigungen“ inzwischen geräumt worden sind. An die geräumten Lügenbastionen mußte erinnert werden um deutlichzumachen, daß eine lediglich behauptete Offenkundigkeit kein Wahrheitsbeweis ist. Deshalb mußte auch daran erinnert werden, daß die Bewegung der Sonne um die Erde ebenso als offenkundig galt wie später die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz.

Das zweite Zitat, wiedergeben auf S. 3 unten, lautet: „da die Menschentötungen im Mutterleib ebenso als ‚legale berufliche Aufgabe’ gewertet werden wie seinerzeit das vermeintliche Unrecht von Auschwitz“. Durch die Formulierung „vermeintliches Unrecht“ hatte ich keineswegs irgendwelche Verbrechen geleugnet, sondern ich hatte lediglich das Juristendeutsch der Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig übernommen, um auf die Menschentötungen in Auschwitz Bezug zu nehmen. Denn mein juristischer Wortschatz wurde durch den Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 1204/99) vom 6. Sept. 19992 erweitert. In diesem wurde meine Verfassungsbeschwerde gegen meine Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung eines allerdings „gesetzestreuen“ Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder nicht zur Entscheidung angenommen. Unter den Gründen hieß es: „Auch der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht zuzufügen“. Aus dieser Formulierung schlußfolgerte ich, daß vorsätzliche Menschentötungen im Karlsruher Juristendeutsch „vermeintliches Unrecht“ heißen. Nachdem mein Wortschatz durch den Nichtannahmebeschluß erweitert worden war, schrieb ich vom „vermeintliche(n) Unrecht von Auschwitz“, um auf die dortigen Menschentötungen Bezug zu nehmen. Ich habe also die Tötung der höchsten Übermenschen, als die die Juden gelten, mit genau den gleichen Worten ausgedrückt, mit denen die Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig über die Tötung der niedersten Untermenschen geschrieben hatten.

Das dritte Zitat , wiedergegeben in S. 4: “Folgendes haben alle Lügensysteme gemeinsam: Zuerst steht eine gewisse Aussage fest, z. B. die Gaskammer in Auschwitz, daß wir höherentwickelte Affen seien und andere. Dann werden Tatsachen, die diese Auffassungen stützen oder zu stützen scheinen, zusammengetragen und entsprechend zurechtgebogen. Tatsachen, und seien sie noch so wahr, die aber zum Zweifel an der zu propagierenden Lehraussage führen könnten, werden unterdrückt.” Wahrscheinlich wird die Holocaustleugnung darin gesehen, daß die Gaskammer in Auschwitz den Lügensystemen subsumiert ist. Doch ich habe weder den Holocaust noch die Gaskammermorde als solche subsumiert, sondern nur die Gaskammer in Auschwitz. Und diese den Touristen gezeigte Gaskammer wurde in der Geschichtsschreibung aus einer „Originalgaskammer“ zu einer „Rekonstruktion“. Da es kein Irrtum gewesen sein kann, daß es sich um eine Originalgaskammer handele, deshalb muß die Gaskammer von Auschwitz in den Bereich der Lügensysteme eingeordnet werden.

Das vierte Zitat über den 11. Sept. 2001: Dieses Zitat geht auf die Tatsache ein, daß es allgemeine Auffassung ist, daß islamische Terroristen die Wolkenkratzer in New York zum Einsturz gebracht hätten. Doch Volksmeinung und Wahrheit sind zweierlei. Dachau und Auschwitz dienten lediglich als Beispiele um zu illustrieren, daß Volksverdummer jedem Schwindel den Anschein einer offenkundigen Tatsache geben können. Anstatt etwas zu beweisen, wird es lediglich behauptet, und diese Behauptung wird bei jeder Gelegenheit ständig wiederholt. Diese Methode des ständigen Wiederholens einer Lüge hatte wesentlich dazu beigetragen, daß es allgemeine Auffassung war, daß in Dachau Menschen vergast worden seien und daß man in Auschwitz eine Originalgaskammer besichtigen könne. Nach heutiger Geschichtsschreibung war das aber nicht der Fall. Wer einmal gelogen hat, dem sollten wir nichts und auch gar nichts glauben. Folglich sollten wir den amerikanischen Lügenbaronen, die in Dachau eine Gaskammer bauen ließen, ihren Schwindel über den 11. September nicht glauben. Von Holocaustleugnung kann schon deshalb keine Rede sein, weil lediglich solche Details über die schlimme Vergangenheit verneint werden, die die Lügenbarone im Zuge von „Frontbegradigungen“ inzwischen aufgegeben haben.

Die Tatsache, daß wir wiederholt vorsätzlich belogen worden waren, ist deshalb nicht allgemein bekannt, weil die Lügen nicht öffentlich widerrufen, sondern lediglich nicht wiederholt werden. Durch den Generationswechsel geraten sie in Vergessenheit. So wächst eine Jugend heran, die nichts von Seife aus Menschenknochen und nichts von Lampenschirmen aus Menschenhaut gehört hat, die nicht einmal „weiß“, daß in Dachau Menschen vergast worden sein sollen. Worin soll die Jugendgefährdung bestehen, wenn ich dieses mein „Schulwissen“ weitergebe? Die Jugend soll doch Tatsachen zur Kenntnis nehmen. Und eine unbestreitbare Tatsache ist es nun einmal, daß unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu stammt. Wer mir die Verbreitung solcher Tatsachen zum Vorwurf macht, der bestätigt folgende Aussage aus dem dritten Zitat: „Tatsachen, und seien sie noch so wahr, die aber zum Zweifel an der zu propagierenden Lehraussage führen könnten, werden unterdrückt“. Da die unhaltbaren Lügen nicht widerrufen werden, bestehen sie neben neueren Geschichtsbildern fort. Denn Jugendliche bekommen auch ältere Bücher in die Hände, und ältere Menschen und auch Lehrer erzählen das weiter, was sie in ihrer Jugend „gelernt“ hatten. Durch nebeneinander existierende und sich zum Teil widersprechende Geschichtsbilder entsteht ein Gefühl, daß die Zustände während der Nazizeit schlimm, entsetzlich und unaussprechlich waren. Und da über die unaussprechlichen Einzelheiten auch nicht gesprochen wird, bleiben die Widersprüche in der Geschichtsschreibung, die auf Lug und Trug hindeuten, verborgen. Denn um Einzelheiten geht es ohnehin nicht, sondern um den Holocaustglauben als solchen, der in Deutschland Staatsreligion ist. Denn, wie schon erwähnt, darf jeder andere Völkermord straffrei geleugnet werden, nur Hitlers Völkermord nicht. Staatsanwälte, Gerichte und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien werden als Religionswächter tätig, vergleichbar mit den Religionswächtern im Iran. Da frühere Lügen nicht widerrufen werden, messen sie meine Aussagen an ihrem längst veralteten „Schulwissen“. Die Religionswächter von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien haben lediglich Entscheidungskompetenz, die sie mit Sachkompetenz verwechseln.

Dabei wirkt sich auch aus, daß es nicht nur bei Hauptschülern eine Pisakatastrophe gibt, sondern auch bei Akademikern, einschließlich den Religionswächtern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Denn von einem Akademiker sollte man erwarten, daß er anders als eine Computerfestplatte nicht nur „Wissen“ abspeichern und irgendwelche Aussagen mit dem ihm während seiner Schulzeit eingetrichterten Datensatz abgleichen kann, sondern daß er auch in der Lage ist, Erkenntniswege nachzuvollziehen. Ein Akademiker sollte wissenschaftliches Denken verinnerlicht haben. Und wissenschaftliches Denken ist, induktiv Tatsachen festzustellen und in nachvollziehbaren Gedankenketten Schlußfolgerungen zu ziehen. Beim Aberglauben, vornehm auch als „Ideologie“ bezeichnet, ist eine bestimmte Auffassung der Ausgangspunkt. Von der vorgegebenen Gesamtauffassung wird in deduktiver Weise auf das Detail geschlossen. Nur solche Tatsachen werden registriert, die die vorgegebene Auffassung zu stützen scheinen. Ansonsten werden Tatsachen ignoriert. Beispiel: Das angeblich wissenschaftlich gesicherte und offenkundige Geschichtsbild von den sechs Millionen Gaskammermorden. Von dieser behaupteten Offenkundigkeit werden die Details der Gaskammern in Dachau und in Auschwitz abgeleitet. Doch dann kam der Leuchter-Report zu dem Ergebnis, daß das Gestein der angeblichen Originalgaskammer in Auschwitz keine erhöhten Werte an Eisenzyanid aufwies. Ein induktiv forschender Wissenschaftler, der vom Detail (z. B. von der Gaskammer in Auschwitz) ausgeht, würde den Leuchter-Report überprüfen und gegebenenfalls sein Geschichtsbild ändern. Doch Ideologen denken deduktiv. Sie bewerten den Leuchter-Report danach, ob er ihre Holocaustpredigt unterstützt oder aber schadet. Deshalb wurde er sowohl von der Presse als auch vom Fernsehen totgeschwiegen.

Daß ich auf den Leuchter-Report hinwies, machen mir die Religionswächter von der Bundesprüfstelle für jungendgefährdende Medien zum Vorwurf. Wie wenig sie das induktive wissenschaftliche Denken verinnerlicht haben, zeigt auch folgender Vorwurf: „Auch Aussagen, wonach die von Historikern genannten Opferzahlen nicht mit ‚manchen Naturgesetzen … vereinbar’ sei, zielen darauf ab, die Existenz von Gaskammern in Auschwitz zu leugnen und damit den nationalsozialistischen Massenmord zumindest entscheidend zu relativieren“. „Zielen darauf ab “ – diese Unterstellung verrät: Hier spricht kein Wissenschaftler, sondern ein Religionswächter nimmt eine Verteidigungsposition im Kampf gegen Ketzerei ein. Denn ein Wissenschaftler fragt: Sind die angeführten Naturgesetze richtig beschrieben? Doch das interessiert die Religionswächter nicht. Sie wählen die Naturgesetze und die Tatsachen, über die sie sprechen, nicht nach deren Wahrheitsgehalt aus, sondern nach dem Nutzen oder Schaden für die eigene Propaganda. Was haben die Religionswächter Petra Meier, Stephan Schmidt und Margitta Neuwald-Golling überhaupt in der Schule gelernt? Vielleicht haben sie irgendwelche Fakten in ihren Gehirnen wie auf einer Computerfestplatte abgespeichert, aber ein Denken in Beweisketten, wie es ihr Mathematiklehrer ihnen vermittelt haben sollte, haben sie überhaupt nicht verinnerlicht. Und diese denkbehinderten Primitivlinge wollen mit ihrer Entscheidungskompetenz, die sie mit Sachkompetenz verwechseln, die unwiderlegbare Tatsache, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen worden waren, vor der Jugend verbergen.

„Die benannten Äußerungen [gemeint ist die unwiderlegbare Tatsache, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen worden waren] stehen im krassen Widerspruch zu den im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden, in der Gesellschaft vorherrschenden Erziehungszielen“. Und deshalb dürfen die Jugendlichen nichts von den Gaskammer-Fälschungen in Dachau und in Auschwitz erfahren? Diese Entrechtung unserer jungen Mitbürger läßt erkennen, daß man sie als Staatseigentum betrachtet, das keine eigenen Freiheitsrechte hat. Denn niemand fragt, ob sie sich auch erziehen, also dadurch manipulieren lassen wollen, daß irgendwelche Religionswächter solche wahren Informationen über Lug und Trug ausfiltern, die als „Eingriff in die Erziehungsziele“ verstanden werden. Es sei „prinzipiell unmöglich, im Rahmen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen einen vollständigen Überblick über die Geschichte aufzubauen. Erziehungsziel ist es daher im Bereich der politischen Bildung, das von Geschichtswissenschaftlern aufgearbeitete und bereitgestellte Wissen von der Vergangenheit im Hinblick auf Fragen, Situationen und Entwicklungen zu untersuchen, die für uns in Gegenwart und absehbarer Zukunft von besonderer Bedeutung sind. Erziehungsziel ist die Entwicklung eines historischen Bewußtseins, ebenso wie die Fähigkeit zu historisch angemessen differenziertem Urteilsvermögen“. Und Voraussetzung für ein „historisch angemessenes differenziertes Urteilsvermögen“ ist, auch die unwiderlegbaren Tatsachen über Lug und Trug zu kennen, um nicht irgendwelchen Betrügern auf den Leim zu gehen, die das „Wissen“ bereitstellen und es dabei nach den Erfordernissen der beabsichtigten Volksverdummung selektieren.

Der Jugendschutz kann unmöglich das wirkliche Ziel der Indizierung sein, sondern er ist lediglich der Vorwand. Denn die Nazizeit liegt zu lange zurück, als daß deren falsche Darstellung einen Jugendlichen gefährden könnte. Ein heute 14jähriger wurde 55 Jahre nach Kriegsende geboren. Rechne ich diesen zeitlichen Abstand auf mein Geburtsjahr (1952) um, dann wäre es das Jahr 1897. Eine falsche Darstellung des damaligen amerikanisch-spanischen Krieges hätte mich unmöglich gefährden können. Gleiches gilt für die Nazizeit aus der Sicht der heutigen Jugend, von denen manche Hitler mit Honecker verwechseln.

Würde es der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und der Medienanstalt Hamburg Schleswig -Holstein wirklich um den Jugendschutz gehen, dann hätten sie schon längst solche jugendgefährdenden Machwerke indiziert, die bereits solche Kinder gefährden, die noch zu jung sind, um die Internetseiten www.johannes-lerle.com und www.johannes-lerle.net zu besuchen. Sie hätten solche Machwerke wie z. B. Krabat indiziert, die Kinder in die Welt des Okkultismus einführen. Denn die Erfahrung zeigt, daß Kinder den Hexen und Zaubergestalten um so mehr Realität beimessen, je öfter sie sich mit ihnen befassen. Sie hätten das Machwerk Ben liebt Anna indiziert, das Kinder an das Verhalten von Erwachsenen heranführt. Sie hätten das Machwerk Peter, Ida und Minimum indiziert. Dieses mit dem Deutschen Jugendbuchpreis ausgezeichnete Bilderbuch, angeblich geeignet für Kinder ab sechs Jahren, enthält unter anderem auch Grafiken splitternackter Menschen. Anhand dieser Abbildungen wird den Kindern der für die Fortpflanzung relevante anatomische Unterschied zwischen Mann und Frau und zwischen Kindern und Erwachsenen erklärt. Im Text sagt Ida zu ihren Eltern: „Ihr wollt uns doch erzählen, wie man Kinder macht“. Darauf Peter, der noch in den Kindergarten geht: „Ich weiß, man bumst“. Im weiteren Gesprächsverlauf sagt der Vater: „Wenn Mama und ich uns umarmen, kriegen wir manchmal Lust, miteinander zu schlafen. Dann wird mein Glied groß und steif“. Die Mutter ergänzt: „Wenn wir so liegen, will ich, daß Papas Glied in meine Scheide kommt“. Ida fragt: „Will er das denn auch?“. Die Mutter antwortet: „Ja, wir beide wollen das, und es geht leicht, denn meine Scheide ist dann weich und feucht“. Der Vater erklärt anhand einer Skizze: „Hier liegen wir so nah beieinander, wie wir können. Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“.

Diesen Pornodreck könnte man auch als „Wissensvermittlung“ rechtfertigen. Doch wenn man das tut, was will man dann gegen die „Wissensvermittlung“ der Drogenhändler sagen, die ebenfalls auf Gefühle hinweisen, die der Drogenkonsum angeblich bewirke? Jugendgefährdend wird die „Wissensvermittlung“ über die Lust, die Sexualkontakte zur Folge hätten, durch die Kombination mit „Werten“, die den Kindern durch andere Medien vermittelt werden. So heißt es in dem „Körpersong“, der der Merk- und Leitsong eines Theaterprojekts für Grundschulkinder ist, das angeblich der Prävention vor sexuellem Mißbrauch dienen soll: „mein Gefühl hat immer Recht“. Und die „Wissensvermittlung“ über das Gefühl, das mit Sexualkontakten verbunden sei, wurde bereits zitiert. Die Kombination von „Wissens- und Wertevermittlung“ kommt den Pädokriminellen sehr entgegen, die gerne den soeben zitierten Schulstoff mit den Kindern „vertiefen“. In dem Film So kriegt man also Kinder, den bayrische Medienstellen für die dritten bis sechsten Klassen zur Verfügung stellen, sehen Kinder Zeichentrickfiguren beim Geschlechtsverkehr. Das ist nur etwas Pornodreck aus der Zuständigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein.

Sollten die Einrichtungen auch für Unterrichtsbögen in den Grundschulen zuständig sein, dann wäre auf wesentlich mehr jugendgefährdendes Material, das dringendst einer Indizierung bedarf, hinzuweisen. Z. B. befaßten sich im Schuljahr 1998/99 Drittkläßler in der Bessunger Schule in Darmstadt mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“ In den Sexualkundematerialien einer hessischen Grundschule, die ich digital gerne als E-Mail-Anhang zuschicke, ist die „Spirale“ unter den Verhütungsmitteln aufgeführt. Doch die „Spirale“ verhütet nicht oder fast nicht. Sie bewirkt aber eine Entzündung in der Gebärmutter mit der Folge, daß sich der im Eileiter gezeugte Mensch nicht in die Gebärmutter einnisten kann. Die „Spirale“ ist somit kein Verhütungsmittel, sondern ein reines Mordinstrument. Die Grundschulkinder werden also dadurch gefährdet, daß man sie anstiftet, später ihre Kinder umzubringen. Das ist wirkliche Jugendgefährdung, nicht aber irgendwelche Äußerungen, die sich auf Vorgänge beziehen, die inzwischen schon über 70 Jahre zurückliegen.

Die Gehirnwäsche im Interesse der Pädokriminellen ist jugendgefährdend, nicht aber irgendwelche Darstellungen darüber, welches Unrecht sich irgendwelche inzwischen verstorbene Personen gegenseitig zugefügt haben. Und die Pädokriminalität ist gesellschaftlich akzeptiert. Als die Frankfurter Rundschau am 17. Nov. 1999 über den sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule berichtete, griffen weder andere Zeitungen noch das Fernsehen dieses Thema auf. Kein Staatsanwalt wurde aktiv. Das wäre aber mit Sicherheit anders gewesen, hätten die Täter sich nicht an Kindern vergangen, sondern statt dessen den Holocaust geleugnet. Die mediale Aufmerksamkeit kam erst zehn Jahre später, als man meinte, mit dem Thema des sexuellen Mißbrauchs eine Pogromstimmung gegen die Katholische Kirche inszenieren zu können, und es verschwand wieder aus den Medien, als der Öffentlichkeit bewußt zu werden drohte, daß es außerhalb der Katholischen Kirche wesentlich mehr Pädokriminelle gibt als in ihr. Die Pädokriminalität wird von den Meinungsmachern gezielt gefördert. Bundestagsabgeordneter Volker Beck (GRÜNE) schrieb im Jahre 1988: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, …“.3 Danach, im Jahre 2002, erhielt er auf Vorschlag jüdischer Organisationen das Bundesverdienstkreuz.

Die schulische Werbung und die Medienwerbung für Sexualkontakte geht von der sogen. Frankfurter Schule aus. Es ist sicherlich kein Zufall, daß die geistigen Väter dieser Bewegung (Marx, Freud, Marcuse, Adorno und andere) ein fälschlicherweise als „jüdisch“ bezeichnetes Erbe haben. Und im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei.4 Auf diesem Hintergrund müssen wir es sehen, daß die Werbung im Interesse der Pädokriminellen nicht als jugendgefährdend gilt, wohl aber der Hinweis auf die Fälschungen der Gaskammern in Dachau und in Auschwitz. Denn die Macht „jüdische“ Seilschaften beruht auf der Holocaustreligion, und dieser Glaube könnte Schaden nehmen, wenn die nächste Generation erfährt, daß wir über die schlimme Vergangenheit vorsätzlich belogen worden waren. Und die „jüdische“ Lobby demonstriert ihr Macht ganz offen: Im Jahre 1988 hielt Bundestagspräsident Philipp Jenninger im Bundestag eine Rede, die der anwesende Oberjude Bubis anscheinend falsch verstanden hat. Jenninger war ein Freund Israels und hatte selbst aus „jüdischer“ Sicht nichts Falsches gesagt. Er wollte lediglich verständlichmachen, warum seinerzeit so viele auf den Rattenfänger Hitler hineingefallen waren. Bubis verließ demonstrativ den Raum. Wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Domtuers reagieren, folgten ihm nach und nach die Abgeordneten, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Sitzen abbrach. Danach war Jenninger zurückgetreten. Dieser Vorgang zeigte in aller Öffentlichkeit: Der Wähler kann wählen wen er will. Die Bundestagsabgeordneten wissen aber, wer ihr wirklicher Chef ist. Denn irgendein Oberjude braucht nur den Daumen zu senken, und die politische Laufbahn ist beendet.

Ich bin ein Hitlergegner und drückte meinen Abscheu vor diesem Scharlatan ständig bei verschiedenen Gelegenheiten aus. Lediglich verabscheue ich im Unterschied zu vielen angeblichen Antifaschisten die Lüge als Kampfmittel selbst beim verabscheuungswürdigsten Gegner. Daß dennoch gerade ich von der Nürnberger Justiz wegen „Holocaustleugnung“ zu einem Jahr ohne Bewährung zuzüglich drei Monate als Folge eines Bewährungswiderrufes wegen einer anderen angeblichen Straftat verurteilt worden war, hat andere Gründe. Wie der Fall Gustl Mollath zeigt, sind in Nürnberg Steuerhinterzieher, Schwarzgeldverschieber, Justiz und Politiker durch mafiaähnliche Strukturen miteinander verbunden. Mehrfach wurde ich wegen angeblicher Beleidigung eines Nürnberger Berufskillers und des Fürther Wahlkämpfers Dr. Theo Waigel verurteilt. Die Prozeßunterlagen sind sowohl gedruckt5 als auch auf www.kindermordgegner.de veröffentlicht. Ständig hatte ich die Inkompetenz und das niedrige intellektuelle Niveau von Justizangerhörigen thematisiert. Ich sprach auch von Rechtsbeugung, da – wie ich lediglich behauptet hatte, es aber nicht beweisen konnte – Richter unmöglich so dumm sein können, wie sie den Eindruck erwecken. Zweimal wurde ich wegen meines Vorwurfs der Rechtsbeugung verurteilt. Doch keines dieser Urteile wurde rechtskräftig. Einmal unterstellte mir die Revisionsinstanz fälschlicherweise, ich hätte mit „Rechtsbeugung“ lediglich einen Rechtsfehler gemeint, einmal hat die Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Berufungsrichters das Verfahren unter Kostenragung der Staatskasse eingestellt. Doch die wirkliche Ursache war, daß die Rechtsbeugungen zu offensichtlich waren, das aber nicht durch einen Freispruch zugegeben werden sollte. Doch als man die „Möglichkeit“ „erblickte“, mit der „Auschwitz-Keule“ auf mich einzuschlagen, hat man diese Gelegenheit „genutzt“. Ich wurde verurteilt, obwohl niemand auch nur eine Holocaustleugnung zitieren kann. Da strafbare Handlungen aber nachgewiesen werden müssen, war meine Verurteilung eindeutig Rechtsbeugung. Das Kapitel der Rechtsbeugung ist für mich erst dann abgeschlossen, wenn ich voll rehabilitiert bin und für die 15 Monate Haftentschädigung erhalten habe. Bis dieses Ziel erreicht ist, überlege ich, wie ich so lautstark wie möglich in die Welt hinausrufen kann: „Wir wurden belogen “. 

Johannes Lerle

1 Wigbert Grabert, Geschichtsbetrachtung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen 1984.

2 Veröffentlicht in Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 49, auch auf www.kindermordgegner.de

3 Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

4 Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

5 Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003.

Am 3. November 2014 wurde bei Johannes Lerle aufgrund des im Anschluß wiedergegebenen Gerichtsbeschlusses eine Haussuchung durchgeführt.

Durchsuchungsbeschluss

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

Lübeck, der 8.11.2014

Betreff: Rechtsmittel gegen den Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Lübeck mit dem Az. 100 Gs 1788/14

Hiermit lege ich Rechtsmittel gegen die bereits erfolgte Wohnungsdurchsuchung ein und fordere die sofortige Herausgabe sämtlicher geraubter Papiere und des geraubten Laptops.

Begründung:

Die Unterstellung, ich hätte in dem vom Beschluss zitierten Text irgendeine „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ geleugnet, ist in keiner Weise haltbar. Der genannte Maulkorbparagraph 130 StGB umfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf Tatsachen, schon gar nicht den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Und eine Tatsache, die man deshalb nicht bestreiten kann, weil sie gut dokumentiert ist, ist nun einmal, daß sich die Geschichtsschreibung über die schlimme Vergangenheit geändert hat.

Es mag ein Irrtum gewesen sein, daß z. B. von den Lampenschirmen, die man im KZ Buchenwald besichtigen konnte und die nach heutiger Auffassung aus Papier bestehen, behauptet worden war, sie seien aus Menschenhaut gefertigt worden. Doch nicht jede falsche Darstellung in der Vergangenheit kann durch Irrtum entschuldigt werden. Es gab auch eindeutige Lügen. Der Maulkorbparagraph bezieht sich auf Ereignisse von vor 1945 und nicht auf die Deutung der Änderung in der Geschichtsschreibung über dieselben. Aus der Tatsache, daß wir über die Hitler-Verbrechen vorsätzlich belogen worden waren, wird von manchen geschlußfolgert, die Nazis hätten keine Verbrechen begangen. Doch die strafrechtliche Relevanz einer derartigen Meinungsäußerung bedeutet keineswegs, daß der Maulkorbparagraph auch das Aufdecken von Lug und Trug umfassen würde. Natürlich ist der Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen wirksamer als die strafrechtlich relevante Äußerung einer Meinung, die auch falsch sein könnte. Doch wäre Deutschland ein Rechtsstaat, dann würde die Forderung des Grundgesetzes beachtet werden: Ohne Gesetz keine Strafe (Art. 103 GG).

Daß „Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz“ zu den Hitler-Verbrechen „hinzugelogen“ (zitiert im Durchsuchungsbeschluss) worden waren, ist keine Tatsache aus der Nazi-Zeit, auf die sich der Maulkorbparagraph bezieht, sondern die Lügen wurden nach 1945 verbreitet. So heißt es am Anfang des Dachau-Artikels der Internetencyklopädie Wikipedia: „Das KZ Dachau war kein Vernichtungslager; gleichwohl wurden in keinem anderen KZ so viele politische Morde verübt“. Doch früher war die Geschichtsschreibung anders. Amerikaner sagten mir, Kriegsteilnehmer hätten ihnen gesagt, sie hätten die „Gaskammer“ in Dachau gesehen. Mein Vater erzählte mir, daß der im ehemaligen KZ Dachau internierte Kriegsgefangene August Schmidt [Schreibweise unbekannt] ihm gesagt hatte, daß deutsche Kriegsgefangene die „Gaskammer“ gebaut und daß vor allem amerikanische Soldaten die Stätte des Grauens besichtigt hatten. In der Bundestagsdebatte am 28. Sept. 1960 sagte Dr. Carstens, daß der Elektriker Martin Fiedler vom Amtsgericht Dachau wegen Leugnung der Gaskammermorde im KZ Dachau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war (Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171). Und heute werden die Gaskammermorde in Dachau sogar in Wikipedia geleugnet. Wenn deutsche Kriegsgefangene die „Gaskammer“ in Dachau gebaut haben, dann kann es kein Irrtum gewesen sein, daß dort Menschen vergast worden wären. Somit ist es eine Tatsache, daß wir über Dachau vorsätzlich belogen worden waren. Auf diese Tatsache, daß wir über Dachau belogen worden waren, habe ich immer wieder hingewiesen, und ich will es auch weiterhin tun. Mir geht es dabei nicht um die Nazi-Vergangenheit, sondern um die Vorgänge nach 1945; mir geht es um die Lügen, den Betrug und die Verbrechen derer, die mit großer Scheinheiligkeit über die Nazis herziehen, ihnen aber an krimineller Energie nicht nachstehen.

Wir wurden nicht nur über Dachau vorsätzlich belogen, sondern auch über Auschwitz. In Wikipedia heißt es unter dem Stichwort Gaskammer (Massenmord) zu Auschwitz: „Die heute im Stammlager gezeigte Gaskammer ist eine Rekonstruktion“. Warum hatte ein Fred Leuchter in Amerika das nicht gewußt? Denn hätte er das gewußt, dann wäre er nicht aus Amerika nach Polen gereist, um heimlich Gestein aus der dortigen „Gaskammer“ herauszubrechen, um es auf Rückstände aus den Vergasungen hin untersuchen zu lassen. Tatsache ist: Die angebliche Originalgaskammer wurde erst dann zur „Rekonstruktion“ zurückgestuft, nachdem durch den Leuchter-Report der Schwindel mit der „Originalgaskammer“ entlarvt worden war. Die Änderungen in der Geschichtsschreibung zeigen, daß Lügenbastionen erst nach verlorenen Kämpfen mit den Revisionisten geräumt werden.

Als vorsichtige Vorbereitung einer weiteren „Frontbegradigung“ müssen wir den von mir in Die Wissenschaft hat erwiesen, daß … erwähnten Artikel des Spiegelredakteurs Fritjof Mayer in der Zeitschrift osteuropa sehen. Wie Der Spiegel kein Naziblatt ist, so ist der damalige Präsident der Herausgeberschaft, Rita Süßmuth, kein Neonazi. Unter dem Anschein neuer Erkenntnisse wird die Zahl der Toten auf 500 000 reduziert und die Vergasungen werden nicht nur auf 300 000 reduziert, sondern vollständig von Auschwitz weg- und in zwei inzwischen abgerissene Bauernhäuser ohne Gleisanschluß hinverlegt. Diese Darstellung begann im Jahre 2002 als Außenseitermeinung und soll wohl allmählich nach und nach als neuer Verlauf der Holocaust-Front etabliert werden. Für diese Vermutung spricht die Tatsache, daß trotz einer Strafanzeige wegen Verharmlosung der Nazi-Verbrechen kein Staatsanwalt aktiv wurde. Nochmals: In meinen Texten geht es nicht um die von Lügnern verfälschte Nazizeit, deren Darstellung durch den Maulkorbparagraphen normiert wird, sondern um Schlußfolgerungen aus Veränderungen in der Geschichtsschreibung, die vom Maulkorbparagraphen nicht erfaßt werden.

Über die „Frontbegradigungen“ an der „Auschwitz-Front“ schwiegen die „Qualitätsmedien“, dienen sie doch nicht der Information der Bevölkerung, sondern der Meinungsmache, also der Volksverdummung. Das gilt nicht nur für die Verlegung der Vergasungen in zwei Bauernhäuser, sondern auch schon für den Leuchter-Report, der seinerzeit an alle Zeitungsredaktionen verschickt worden war. Nochmals: Nicht das ist wichtig, ob die Gaskammer in Auschwitz ein Original oder eine Rekonstruktion ist, sondern größte Bedeutung kommt folgender Tatsache zu: Wir wurden belogen. Ein Beweis – und zwar die angebliche Originalgaskammer – wurde gefälscht.

Einfache Leute mit gesundem Menschenverstand wissen: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht. Das bedeutet: Die Greuelstorys über die Nazis mögen wahr sein, doch solange wir das nur von Lügnern wissen, ist Vorsicht geboten. Selbst wenn sie der allgemeinen Auffassung entsprechen, sind sie nicht offenkundig. Denn die Erfahrung lehrt, daß Lügen und Irrtümer dann als Wahrheit gelten, wenn sie häufig genug wiederholt werden. Beschrieben ist diese Lebenserfahrung im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Folglich können Aussagen, die aus einem Lügenmilieu stammen, unmöglich offenkundig sein. Auf diese Binsenweisheit wird hier deshalb hingewiesen, weil Gerichte lediglich „Offenkundigkeit“ behaupten, wenn sie Holocaustleugner einkerkern, es aber wegen der behaupteten „Offenkundigkeit“ für überflüssig erklären, die geleugneten Nazi-Verbrechen zu beweisen.

Die soeben entfalteten Binsenweisheiten über die Methode der Erkenntnisgewinnung scheinen viele Menschen geistig zu überfordern. Denn wie im Deutschlandfunk am 18.8.2014 in der Sendung ab 18.40 Uhr geäußert worden war, sind 14,5% der erwachsenen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund funktionale Analphabeten. Da unter den Blinden bekanntlich der Einäugige König ist, meinen viele, die lesen und schreiben können, den Gipfel der Gelehrsamkeit bereits erklommen zu haben. Viele dieser halbgebildeten mögen zwar viel Wissen wie auf einer Computerfestplatte in ihren Gehirnen abgespeichert haben, aber ein Denken in Beweisketten haben sie nie verinnerlicht. Das wird in der Schule auch kaum vermittelt. Denn deren Schwerpunkt sind schon in der Grundschule Pornokenntnisse und Hexerei, keineswegs aber eigenständiges Denken, das sich der Kontrolle durch irgendwelche anonyme Meinungsmacher entziehen könnte. Und wer nicht selbständig denken kann, der kann sich weder eine eigene Meinung bilden, noch Meinungen Andersdenkender anhand von deren Argumenten bewerten, sondern er ist dem jeweiligen Mainstream schutzlos ausgeliefert. Der Mainstream dient ihm als Datensatz, mit dem er irgendwelche Äußerungen abgleicht und entsprechend seiner Programmierung durch Schule und Studium in die Kategorien „politisch korrekt“, „noch zu tolerieren“, „unerträglich“ und „strafrechtlich relevant“ einordnet.

Solch ein denkbehinderter Primitivling ist Richter Hentschel vom Amtsgericht Lübeck. Wie ein Pawlowscher Hund reagierte er auf meine Formulierung „noch Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz hinzugelogen“. Denn ein Hund kann nicht denken, und vergleichbar mit diesem Tier reagiert Richter Hentschel reflexhaft auf die Kombination der Reizwörter „Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz“ und „hinzugelogen“. In allen meinen Texten, einschließlich dem, aus dem Richter Hentschel zitiert, habe ich mich um maximale Volkstümlichkeit bemüht, auch um Staatsanwälte und Richter nicht intellektuell zu überfordern. Doch ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich noch idiotensicherer schreiben kann. Ich kann es beim besten Willen nicht vermeiden, ein Mindestmaß an geistigen Fähigkeiten vorauszusetzen.

Immer wieder wird mir vorgeschlagen, um die Holocaustproblematik einen großen Bogen zu machen. Doch ich habe Gründe, das nicht zu tun, über die ich gerne Auskunft gebe. Doch das würde den Rahmen dieser Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung und den Raub des Laptops und der Papiere sprengen. Ich kann sehr wohl unterscheiden zwischen dem vom Maulkorbparagraphen 130 StGB umfaßten Leugnen von Tatsachen und dem strafrechtlich nicht relevantem Aufdecken von Lügen der Holocaustprediger. Ich bin nicht bereit, mir letzteres von irgendwelchen Primitivlingen mit Entscheidungskompetenz, die sie mit Sachkompetenz verwechseln, verbieten zu lassen. Meine Texte mag man als unerträglich werten. Wäre Deutschland aber ein Rechtsstaat, dann würden sich alle Staatsanwälte und Richter an die Vorgabe des Grundgesetzes halten, wonach es ohne Gesetz keine Strafe geben darf (Art. 103 GG).

Doch wen idiotensicher dargelegte einfache Gedankenketten intellektuell überfordern, der vermeidet eigenständige geistige Arbeit dadurch, daß er sich völlig in den Mainstream integriert und so entscheidet wie seine Kollegen. Und aus meinen Akten geht nun einmal hervor, daß ich wegen Holocaustleugnung ein Jahr im Gefängnis war. Doch die bayrische Justiz, die mich verurteilt hatte, konnte keine einzige Holocaustleugnung zitieren. Ich hatte aber bei verschiedenen Gelegenheiten Rechtsfehler auf Rechtsbeugung und auf eingeschränkte geistige Fähigkeiten zurückgeführt. Daraufhin schlug man mit der „Auschwitz-Keule“ zurück. Für mich ist dieses Kapitel erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe.

Daß die bayrische Justiz eine Ansammlung krimineller Rechtsbeuger ist, die sich gegenseitig decken, ist nicht nur meine persönliche Erfahrung, sondern das zeigt auch die Freiheitsberaubung von Gustl Ferdinand Mollath, der solche kriminellen Machenschaften gestört hatte, in denen auch Justizangehörige involviert waren. Und der Mollath-Rechtsbeuger Otto Brixner ist meines Wissens immer noch nicht im Gefängnis.

In der JVA Lübeck lernte ich Werner Mazurek kennen. Ihm wurde die im September 1981 geschehene Entführung mit Todesfolge der zehnjährigen Ursula Herrmann angelastet. Da dieses Verbrechen nicht aufgeklärt werden konnte, hatte die Augsburger Justiz 27 Jahre nach der Tat, also kurz vor Ablauf der 30jährigen Verjährungsfrist, Herrn Mazurek angeklagt und im März 2010 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dadurch wurde die Aufklärungsstatistik geschönt. Doch wie die Akten zeigen, gibt es keine Beweise für Herrn Mazureks Täterschaft. Lediglich ein psychisch kranker Wichtigtuer hatte ihn belastet, der aber keine Kenntnis hatte, die darüber hinausgeht, was in der Zeitung stand. Indizien sprechen aber für die Täterschaft von einem entlassenen Polizisten. Doch da Justiz und Polizei zusammenhängen und weil nicht sein kann, was nicht sein darf, deshalb wurde diese Spur nicht weiter verfolgt.

Außerdem besitze ich einen offenen Brief des bayrischen pensionierten Richters Heindl, dessen Kopie ich gerne weitergebe. Darin beschreibt er die mafiösen Strukturen der bayrischen Justiz unter Bezugnahme auf den Fall Gustl Mollath.

Eine Verurteilung durch eine Justiz, bei der Rechtsbeugung gang und gäbe ist, die auch keine Holocaustleugnung zitieren kann, beweist somit keineswegs, daß ich irgendwelche Nazi-Verbrechen geleugnet hätte. Im Gegenteil: Ich habe ständig – sogar in dem Zitat in dem Durchsuchungsbeschluss – meinen Abscheu vor der braunen Barbarei zum Ausdruck gebracht. Ich verabscheue es aber auch, wenn Holocaustprediger vorsätzlich lügen und Beweise fälschen. Deshalb will ich auch weiterhin so laut wie möglich in die Welt hinausrufen:

Wir wurden belogen

Johannes Lerle

Ein weiteres Schreiben der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

MA_HSH_Dezember2018

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck
Handy 01578-4042875

Direktor der
MA HSH
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt

Lübeck, der 5.1.2019

Widerspruch

Gegen den Bescheid mit dem Az. 14.3.122 vom 21. Dezember 2018 lege ich Wider­spruch ein.

Begründung

Die Domain www.johannes-lerle.net gehört mir nicht, sondern jemandem im Aus­land. Da diese Person mehr Computerkenntnisse hat als der ausländische Inhaber der Seite www.johannes-lerle.com, konnte sie ihre Anonymität bewahren. Ich bin Inhaber der Internetseiten www.kindermordgegner.de und www.ernst-lerle.de. Für beide Seiten habe ich natürlich die Benutzernamen, wie ich auch einen Wohnungsschlüssel habe. Als ich am Institut für Anorganische Chemie der Erlanger Universität gearbeitet hatte, hatte ich nachweislich einen Institutsschlüssel, der mir zu jeder Tages- und Nachtzeit den Zutritt ermöglichte. Doch diese technische Möglichkeit beweist keineswegs, daß ich der Eigen­tümer der teuren Laboreinrichtungen gewesen oder auch nur befugt gewesen wäre, diese zu entwenden und zu verkaufen. Wie die Verfügung über einen Institutsschlüssel nichts beweist, so beweist auch die unterstellte Kenntnis eines Benutzernamens nicht, daß ich die beanstandeten Texte ins Netz gestellt hätte. Allerdings habe ich die inkriminierten Texte verfaßt und in Papierform und digital in einer Weise verbreitet, daß jedem Empfän­ger bewußt gewesen sein muß, daß eine Weiterverbreitung von mir gewünscht wird. Das trifft auch für die Ge­richtsurteile und für die Schreiben der MA HSH zu. Daß, wie ich beim Formulieren dieses Widerspruchs feststellte, die Schreiben der MA HSH zumindest mit meinem Browser nicht gelesen werden können, bedaure ich; und ich hoffe, daß dieser technische Mangel noch behoben werden wird. Denn die Texte der Justiz und der MA HSH sprechen für sich und sind geeignet, Justiz- und Behördenmitarbeiter als Deppen oder kriminelle Rechtsbeuger verächtlichzumachen, was meine Absicht ist.

Wäre die nach mir benannte Internetseite geeignet, den öffentlichen Frieden zu stö­ren, dann hätte sie dieses Potential in den Jahren ihres Bestehens auch entfaltet. Diese Seite wird von Google nicht angezeigt und ist daher nur sehr wenigen bekannt. Da meine Daten angegeben sind, weiß ich, daß es fast keine Besucherreaktionen gibt. Noch nie hatte mich ein Jugendlicher, der diese Seite besucht haben könnte, kontaktiert. Außerdem ist diese Internetseite mit einem Gemischtwarenladen vergleichbar. Die wenigen Bezug­nahmen auf den Holocaust gehen unter in der Vielzahl von Texten auch anderer Verfas­ser, in Texten theologischer Bücher (z. B. über Taufe und Tausendjähriges Reich) und in theologischen Abhandlungen. Die Formulierungen, in die Holocaustleugnung hineininter­pretiert wurde, sind somit zu sehr versteckt, als daß sie den öffentlichen Frieden stören oder die Jugend gefährden könnten. Da die Bundesprüfstelle auf einen am 4.5.2011 ein­gegangenen Indizierungsantrag reagierte, muß diese Seite zu diesem Zeitpunkt schon bestanden haben. In den mehr als sieben Jahren hat sie den öffentlichen Frieden nicht gestört; und es ist nicht erkennbar, wieso sie geeignet sein soll, in Zukunft den öffentli­chen Frieden zu stören. Die (wahrscheinlich Lübecker) Staatsanwaltschaft hatte somit ihre Gründe, daß sie – wie auf S. 4 des Bescheids eingeräumt – mit Verfügung vom 8. Mai 2014 „von der Wiederaufnahme der Ermittlungen abgesehen“ hat. Zu dem anderen Verhalten der Nürnberger Justiz werde ich mich weiter unten äußern.

Weder in dem Bescheid vom 21. Dez. 2018 mit dem Az. 14.3.122, noch in dem vorausgehenden Schreiben mit dem gleichen Az., noch in der Entscheidung Nr. 9864(V) der Bundesprüfstelle vom 27.6.2011 konnte eine einzige Holocaustleugnung zitiert wer­den. Da es nach Art. 103 GG ohne geschriebenes Gesetz keine Strafe geben darf, ist der In­halt von www.johannes-lerle.netstrafrechtlich nicht relevant, und meine Verurteilungen waren nur durch Rechtsbeugung möglich. Doch darauf gehe ich weiter unten noch ein. Zwar wirken Aufzählungen unwiderlegbarer Lügen in der Geschichtsschreibung stärker als eine strafrechtlich relevante Holocaustleugnung, die lediglich eine Meinung ist, die auch falsch sein könnte. Aber der Maulkorbparagraph 130 StGB erfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen, auch dann nicht, wenn es sich um unwiderlegbare Tatsachen über Lügen in der Holocaustge­schichtsschreibung handelt. In einem Rechtsstaat darf ich erst dann verurteilt werden, nachdem der Bundestag den Maulkorbparagraphen in einer Weise erweitert hat, daß er auch das Bekanntmachen von Lüge der Holocaustprediger unter Strafe stellt.

Daß die Lügen in der Geschichtsschreibung nicht allgemein bekannt sind, beweist nicht, daß es sie nicht gäbe. Denn bei der Geschichtsschreibung geht es nicht um die Vergangenheit, an der wir ohnehin nichts ändern können, sondern darum, das Denken der Menschen für die Gegenwart und für die Zukunft zu manipulieren. Zu diesem Zweck werden Fakten ausgewählt oder bewußt verschwiegen, aber auch zurechtgebogen oder erlogen. So gibt es unumstrittene Tatsachen, die trotz ihrer Relevanz nicht allgemein be­kannt sind. Während des Kalten Krieges gegen das „Reich des Bösen“ (Reagan) wußte ca. die Hälfte der amerikanischen Schulabgänger nicht, daß Stalins Sowjetunion der Waf­fenbruder im Kreuzzug gegen die Hitlerbarbarei für Menschenrechte, Demokratie und Glaubensfreiheit war. Das war zwar kein Geheimnis, auch in Amerika nicht, aber dieses Wissen hatte keine Funktion bei der Gehirnwäsche – die Bundesprüfstelle spricht von „Er­ziehungszielen“. Von den Gaskammern wußten natürlich alle Schulabgänger. Manche hatten von einem Veteranen gehört, daß dieser mit eigenen Augen die Gaskammer in Dachau gesehen hatte. Doch diese hatten deutsche Kriegsgefangene gebaut. Doch das ist in Deutschland weniger bekannt als in Amerika die Beteiligung der Sowjets an der Er­richtung der ewigen Friedensära, die sich an die Beseitigung der Hitlerbarbarei anschlie­ßen werde. Es ist Anliegen der Volksverdummer, „Minderjährige … vor Konfrontation mit solchen Inhalten zu schützen“ (S. 13 des Schreibens vom 21.12.2018). Die Untertanen sollen somit nicht erfahren dürfen, daß sie von der Obrigkeit vorsätzlich belogen und be­trogen wurden. Man führte Schulklassen in die Gaskammer nach Dachau. Bis in die 60er Jahre stand auf einer Tafel am Eingang, daß dort 40 000 Menschen vergast worden sei­en. Nachdem der Schwindel zu sehr bekannt geworden war, steht an der Gaskammer: „Gaskammer. Hier befand sich das Zentrum des möglichen Mas­senmordes.“ Ich habe eine Axt. Sie ist das Werkzeug einer möglichen Mordtat. In Wahrheit wurde mit meiner Axt aber niemand ermordet, noch habe ich sie zu diesem Zwecke ge­kauft. Die Beschriftung in Dachau vermittelt den Schulkin­dern, daß dort Menschen vergast wor­den seien. Doch an­dererseits können die Volksverdum­mer behaupten, daß sie genau das nicht aussagen würden. Nach wie vor werden Kinder und Jugendliche vorsätzlich belogen. In Bezug auf Dachau geschieht das neuerdings lediglich dadurch, daß man mit voller Absicht ein Miß­verständnis provoziert. Und wenn ich die Untertanen auf den Betrug der Obrigkeit hinwei­se, dann sei das „entwicklungsbeeinträchtigend“ oder „jugendgefährdend“ (S. 10 des Schreibens vom 21.12.2018).

Die „Entwicklungsbeeinträchtigung“ wird offensichtlich in den Grautönen gesehen, die in das von der Obrigkeit angestrebte Schwarz-Weiß-Bild hineinkommen könnten. Deshalb soll der Jugend verborgen bleiben, daß Hitler nicht der einzige Verbrecher und Goebbels nicht der einzige Lügner war. Während Hitler nicht schwarz genug dargestellt werden kann, verkörpern solche Untermenschen, die foltern lassen wie z. B. Bush der Jüngere, sowie deren politische Freunde wie die Kriegshetzer für den Golfkrieg des Jah­res 2003 Merkel, Beckstein, Kanzlerkandidat Stoiber und weitere verabscheuungswürdige Untermenschen die Westliche Wertegemeinschaft. Mit weit über zehn Millionen ermorde­ter Kinder im Mutterleib stellt die freiheitlich rechtstaatliche Bun­desrepublik Deutschland Hitlers Völkermord bei weitem in den Schatten. Die politisch kor­rekte Verteilung der Far­ben Schwarz und Weiß entspricht somit keineswegs den Tatsa­chen. Es war schon immer so gewesen, daß die jeweils Mächtigen sich selbst in den hellsten Farben darstellen und ihre Gegner verteufeln. Hitler zeichnete den Stalin in den schwärzesten Farben, während für die Amerikaner Hitler als Inkarnation Satans galt und Stalin lediglich als gewöhnlicher Sünder. Erst im Kalten Krieg wurde die Sowjetunion zum „Reich des Bösen“. Tatsachen werden registriert, verschwiegen, zurechtgebogen oder erfunden, wie es das eigenen Glaubenssystem zu erfordern scheint.

Daß auch der Holocaust unter die Glaubenslehren einzuordnen ist, zeigt der Straf­prozeß gegen Ernst Zündel. Die taz vom 9. Febr. 2007 berichtete auf S. 6: „Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust statt­gefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.“ Keineswegs sollen alle Aussagen der Holocaustprediger als Lüge eingestuft werden. Auch viele Verbrechen Stalins, auf die Hitler hingewiesen hatte, waren tatsächlich geschehen. Doch darum ging es dem Hitler nicht, sonst hätte er nicht ver­gleichbares in seinem Machtbereich getan. Seine zu vermittelnde Glaubenslehre war: Er – der Führer – sei die Lichtgestalt und Stalin der Teufel. Heute gilt der Nationalsozialis­mus als finstere Epoche im Vergleich zur Westlichen Wertegemeinschaft. Und Minderjäh­rige müssen „vor der Konfrontation“ (S. 13) mit „entwicklungsschädigende(n) oder ju­gendgefährdende(n)“ unumstritten wahren Tatsachen geschützt werden, die sie verleiten könnten, das von der Obrigkeit verordnete Schwarz-Weiß-Bild in Frage zu stellen. Hier bedienen sich Volksverdummer der Staatsmacht, um „Minderjährige … vor der Konfronta­tion mit solchen Inhalten zu schützen“ (S. 13 des Schreibens vom 21.12.2018). Mit „sol­chen Inhalten“ sind unwiderlegbare Tatsachen über entlarvte Lügen in der Geschichts­schreibung gemeint.

In der Entscheidung vom 27.6.2011 über die Eintragung in Teil D der Liste der ju­gendgefährdenden Medien, auf die die Schreiben der Medienanstalt sich beziehen, wird auf S. 4 behauptet, meine Gegenüberstellung von Aussagen von Historikern mit manchen Naturgesetzen „zielen darauf ab, die Existenz von Gaskammern in Auschwitz zu leugnen und damit den nationalsozialistischen Massenmord zumindest entscheidend zu relativie­ren“. Die Zensoren Petra Meier, Stephan Schmidt und Margitta Neuwald-Golling, auf de­ren Entscheidung die MA HSH aufbaut, betrachten den Holocaust somit nicht als Ergebnis einer wissenschaftlichen Beweisführung, sondern als eine Glaubenslehre, die vor Angrif­fen zu schützen sei. Genau das beinhaltet die Formulierung „zielen darauf ab“. Ob eine Tatsache wahr oder unwahr ist, ist völlig unabhängig davon, aus welchen Motiven auf diese Tatsache hingewiesen wird. Ist ein Ideologe aber vom Wahrheitsgehalt seiner eige­nen Ideologie selbst nicht überzeugt, dann hat er ein Motiv, solche Tatsachen zu unter­drücken, von denen er befürchtet, daß sie seine Ideologie widerlegen könnten. Wer mei­nen Hinweis auf Naturgesetze und auf unwiderlegbare Lügen in der Geschichtsschrei­bung als Holocaustleugnung wertet, gibt damit zu erkennen, daß er den Holocaust nicht für eine Tatsache hält. Denn Tatsachen können nicht durch unwiderlegbare Tatsachen widerlegt werden. Somit bin nicht ich der Holocaustleugner, sondern all die Staatsanwälte, die Richter und die Zensoren der KJM und der MA HSH, die mir vorwerfen, meine Nen­nung unumstritten wahrer Tatsachen „zielen darauf ab …“, sind die wirklichen Holocaust­leugner. Denn wer wirklich vom Holocaust überzeugt ist, dem muß es absurd erscheinen, daß diese Lehre durch den bloßen Hinweis auf unwiderlegbar wahre Tatsachen geleugnet werden könnte.

Das wissenschaftliche Denken, das den Zensoren der KJM und der MA HSH fremd ist, ist ein Denken in Wahrheitskategorien. Denn Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Tatsachen werden auch dann registriert, wenn sie bestehende Auffassungen zu widerle­gen scheinen. Beispiel: In einem Raum haben alle Körper die gleiche Temperatur. Doch ein Klumpen Radium ist wärmer, obwohl keine chemische Reaktion stattfindet. Die Zenso­ren der KJM, der MA HSH und andere Primitivlinge würden in solch einem Fall die Tem­peratur des Radium mit einem Spezialthermometer messen, das eine Temperatur an­zeigt, durch die die „offenkundigen“ Naturgesetze, wie sie im Schulbuch stehen, nicht „ge­leugnet“ werden. Doch wirkliche Wissenschaftler hatten die Fakten nicht nach ihrer „of­fenkundigen“ Schulbuchphysik zurechtgebogen und fanden als Erklärung den radioakti­ven Zerfall. Die Zensoren der KJM und der MA HSH und die Justiz kennen nicht den Un­terschied von Leugnung des Holocaust und der Leugnung der Offenkundigkeit des Holo­caust. Nur die Holocaustleugnung ist strafbar, nicht aber die Leugnung der Offenkundig­keit des Holocaust. Beides ist keineswegs dasselbe.

Der Mathematiklehrer in der Schule leugnet nicht den Satz des Pythagoras, aber er bestreitet die Offenkundigkeit dieses Lehrsatzes und behauptet zum Ärger seiner Schüler, daß dieser Lehrsatz eines Beweises bedürfe. Doch der faule Schüler bestreitet die Not­wendigkeit eines Beweises und behauptet dessen Offenkundigkeit. Und in der Tat: Dieser Satz wird von allen Mathematikern gelehrt, und er steht in allen entsprechenden Schulbü­chern und Formelsammlungen. Es gibt keine Bücher oder Personen, die ihn leugnen und deshalb verboten bzw. eingesperrt werden müßten. Somit ist der Lehrsatz des Pythago­ras wesentlich offenkundiger als der Holocaust. Trotzdem beweist ihn der Mathematikleh­rer jeder Generation von Schülern. Damit will der Lehrer die Schüler lehren, in zwingen­den Beweisketten zu denken. Doch der faule Schüler vermeidet dadurch eigenständige geistige Arbeit, indem er wie ein Papagei allem zustimmt, was Lehrer und Schulbücher lehren, selbst dann, wenn er nicht weiß, was sie lehren. Ohne in Beweisketten denken zu können, lavieren sich viele durch Schule, Abitur, Studium und sogar Promotion. Und dann entscheiden sie als Richter, wer eingesperrt wird, oder als Zensoren, mit welchen Inhalten Jugendliche nicht konfrontiert werden dürfen.

Als ob sie anstelle eines Gehirns lediglich eine Computerfestplatte im Kopf hätten, können sie meine Äußerungen lediglich mit ei­nem vermuteten vorgegebenen Datensatz abgleichen, von dem sie lediglich behaupten, er sei offenkundig. In Wirklichkeit ist er aber unbestimmt und ständig im Wandel. Mar­schierten in Auschwitz die Häftlinge in brennende Gräben, wie Lügenbaron, Friedensno­belpreisträger und Bundesverdienstkreuzträger Elie Wiesel (1928-2016) unmittelbar nach dem Krieg behauptete, als von Gaskammern in Auschwitz noch keine Rede war? Warum hört man nichts mehr von Seife aus Menschen­knochen und von Lampenschirmen aus Menschen­haut? Ein amerikanischer Offizier sagte beim Nürnberger Siegertribunal unter Eid aus, in Dachau eine Gaskammer in Betrieb ge­sehen zu haben. Martin Fiedler wurde zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt, weil er die Gaskammer in Dachau geleugnet hatte (Steno­graphische Berichte des Deutschen Bun­destags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171). Und jetzt wird diese Lüge den Kindern immer noch durch eine bewußt mißver­ständliche Formulierung suggeriert. Starben in Auschwitz 4 Millionen oder nur 1 bis 1,5 Millionen durch Gas? Oder starb in Auschwitz niemand durch Gas, wie Spiegelredakteur Fritjof Meyer behauptet? Warum wurde gegen diesen Redakteur des Spiegel nicht einmal ermittelt? Eine „Originalgaskammer“ wurde zur „Rekonstruktion“.

Entlarvte Lügen werden nicht widerrufen, sondern lediglich nicht wiederholt. Dadurch sollen sie in Vergessenheit geraten und der Holocaustglaube als solcher erhalten bleiben. Doch ich erinnere an sie. Das kann zur Erkenntnis führen, daß wir unsere Kenntnis aus einem Lügenmilieu haben. Und Leute mit gesundem Menschenverstand meinen: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Mein Verhalten kann man als verwerflich verurteilen, ist aber strafrechtlich nicht relevant. Denn der Maulkorbparagraph erfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Und ohne Ge­setz keine Strafe (Art. 103 GG). Gemeint sind geschriebene Gesetze. Doch ein Rechts­beugerpack in der Justiz will ungeschriebene Gesetze durchsetzen wie die Mafia in Ita­lien. Wer dort einen Namen im Zusammenhang mit dieser „ehrenwerten Gesellschaft“ nennt, wird hingerichtet, obwohl diese Namensnennung gegen kein geschriebenes Ge­setz verstößt. Und wenn meine Tex­te als „jugendgefährdend“ eingestuft werden, dann kann die „Gefährdung“ nur in der Bot­schaft gesehen werden, daß Goebbels nicht der ein­zige Lügner und der Holocaust nicht offenkundig ist, sondern eines Beweises bedarf.

Nach Ansicht der Mathematiklehrer bedarf sogar der Satz des Pythagoras eines Beweises, und das, obwohl dieser Lehrsatz seit der Antike bis in unsere Gegenwart im­mer wieder überprüft wurde und in jeder Schulklasse erneut überprüft wird. Doch der Ho­locaust sei im Unterschied zum Satz des Pythagoras trotz der vielen entlarvten Lügen und trotz seines unbestimmten Lehrinhaltes derart offenkundig, daß man angebliche Holo­caustleugner bis zu fünf Jahren einsperren könne. Warum sperrt man ständig viele Men­schen ein, anstatt den Holocaustleugnern durch eine zwingende Beweisführung ein für allemal das Maul zu stopfen? Es wurden wiederholt Diskussionsveranstaltungen organi­siert – und das nicht nur im Iran –, bei denen sich die Holocaustprediger zu den Argumen­ten der Holocaustleugner äußern sollten. Doch jedes Mal blieben die Holocaustleugner unter sich. Ihre geistige Unterlegenheit gleichen die Holocaustprediger durch Gefäng­nisstrafen für Ketzer aus. Da muß der Verdacht aufkommen, daß der allgemeine Konsen­sus, auf dem die angebliche Offenkundigkeit zu ruhen scheint, dadurch bewirkt worden sein könnte, daß nur derjenige Professor, Lehrer oder Journalist werden kann, der den Holocaust für eine Tatsache hält. Daß auch die Bevölkerung vom Holocaust überzeugt ist, könnte daran liegen, daß Andersdenkende im Gefängnis sind oder nicht hineinkommen wollen. In diesem Sinne könnte der Holocaustglaube vergleichbar sein mit der Prophetie der Nazis vom Endsieg. Wer dieser Prophetie widersprach, wurde hingerichtet oder wollte nicht hingerichtet werden.

Die Prophetie vom Endsieg und der Glaube an die Gaskammern sind vergleichbar mit der Bewegung der Sonne um die Erde. Diese Bewegung, wie sie jeder sieht, galt als offenkundig. Meinen Vergleich der Holocaustproblematik mit der Kontroverse um Koper­nikus wertet man als Holocaustleugnung. Allen Richtern, die mich verurteilten, und allen Zensoren unterstelle ich, daß sie dem Kopernikus zustimmen. Doch bei dem niedrigen Bildungsniveau und bei der beschränkten Denkfähigkeit, wie sie mir ständig begegnet sind, würde es mich nicht wundern, wenn sie keine Argumente gegen das geozentrische Weltbild anführen könnten, das einmal als offenkundig galt und dessen Leugnung strafbar war. Denn wer eine Computerfestplatte anstatt eines Gehirns im Kopf hat, der kann nur das Weltbild abspeichern, gemäß dem er indoktriniert worden war, so daß es an seinem Programmierer liegt, ob er die Himmelskörper geozentrisch oder heliozentrisch betrachtet. Der Vorwurf der Jugendgefährdung bedeutet, daß ich die Programmierung der Jugend, die zum Staatseigentum degradiert wird, behindere. Wer aber im Unterschied zu einer Computerfestplatte Argumente nachvollziehen kann, für den ist der allgemeine Konsen­sus kein Beweis für die Historizität des Holocaust. Wer im Unterschied zu einem Compu­ter auch in anderen Gedankensystemen denken kann, der überlegt, was wäre, wenn er durch den allgemeinen Konsensus ebenso bewegt würde, wie er durch die rotierende Erdoberfläche bewegt wird, wie sich das auf sein Geschichtsbild auswirken würde.

Die Frage ist: Ist der Holocaust eine Glaubenslehre, deren Herkunft nicht interessiert und die gegen Ketzerei notfalls mittels Strafrecht und Zensur zu verteidigen ist, oder aber eine Überzeugung, über deren Herkunft ebenso Rechenschaft gegeben wird, wie ein Ma­thematiker seine Lehrsätze beweist? Mit letzterem sind Buchverbote unvereinbar sowie jegliche Unterdrückung von Argumenten, auch Jugendlichen gegenüber. Zensur und strafrechtliche Verfolgung Andersdenkender nähren den Verdacht, daß es irgendwelche Argumente und Fakten geben könnte, die wir Untertanen deshalb nicht kennen dürfen, weil sie das von der Obrigkeit verordnete Geschichtsbild widerlegen. Dadurch wird der Zweifel genährt. Und Zweifel ist ein wesentlicher Bestandteil wissenschaftlichen Denkens. Hätte niemals jemand an der für offenkundig gehaltenen Bewegung der Sonne um die Erde gezweifelt, dann hätten wir noch heute das geozentrische Weltbild. Und der Zweifel am Holocaust wird vom Maulkorbparagraphen nicht erfaßt. Somit sind die Zitate in dem Schreiben vom 21. Dezember 2018 mit dem Az. 14.3.122, die den Zweifel nähren, straf­rechtlich nicht relevant.

Auch der auf S. 7 zitierte Ausdruck „vermeintliches Unrecht von Auschwitz“ ist keine Holocaustleugnung. Denn „vermeintliches Unrecht“ ist das Juristendeutsch der Bundes­verfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig für vorsätzliche Menschentötungen. Somit habe ich durch diese Formulierung keineswegs den Holocaust geleugnet, sondern in dem Juristendeutsch von Bundesverfassungsrichtern meinen Abscheu vor Hitlers Bluttaten zum Ausdruck gebracht. Die Formulierung „vermeintliches Unrecht“ hat folgende Vorge­schichte: Auf Flugblättern hatte ich einen Nürnberger Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder als „Berufskiller“ bezeichnet. In dem Strafurteil (Az. 45 Cs 404 Js 43127/97) von Richter Ackermann vom Amtsgericht Nürnberg, das rechtskräftig wurde und mich für 58 Tage ins Gefängnis brachte, wird die Strafbarkeit meines Flugblattes u. a. durch folgende Formulierung begründet: „Zu Lasten des Angeklagten ist jedoch zu berücksichtigen, daß hier immerhin eine Wortwahl betrieben wird, die zu schlimmsten Befürchtungen Anlaß gibt. Der Angeklagte möge sich vor Augen halten, daß im Mittelalter Grundlage des Ver­bots der Abtreibung nicht so sehr moralische Gründe waren sondern die Tatsache, daß die Herrscher darauf angewiesen waren auf zahlreiche Nachkommenschaft ihrer Unterta­nen, damit sie diese als Soldaten einsetzen oder als Soldaten verkaufen konnten. Der Angeklagte muß auch daran denken, daß im Mittelalter mancher Scheiterhaufen nur des­wegen gebrannt hat, weil darauf eine der „weisen Frauen“ stand, die über geheimes Wis­sen zur Abtreibung verfügt haben. Der Schritt von der verbalen Kriegsführung mit allen nur möglichen Mitteln und Schlägen unter die Gürtellinie bis zu einem echten Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen ist leider nur allzu schnell getan.“ Motive für das Fehlver­halten irgendwelcher Menschen im Mittelalter waren also der Grund für meine Verurtei­lung. Und in der Tat wurde durch meine Verurteilung und Gefängnisaufenthalt ein „echter Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen“ verhindert. Meine nach Ausschöpfung des Rechtswegs erfolgte Verfassungsbeschwerde wurde „nicht zur Entscheidung angenom­men“ (Az. 1 BvR 1204/99). In der Begründung heißt es: „Auch der Kampf gegen ein ver­meintliches Unrecht gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, seinerseits anderen Un­recht zuzufügen.“ Und in diesem Juristendeutsch für vorsätzliche Menschentötungen hat­te ich an Hitlers Völkermord erinnert.

Die Formulie­rung „vermeintliches Unrecht“ ist auch für jemanden, dem die Juristen­sprache unbekannt ist, keine Rechtfertigung, mir Holocaustleugnung zu unterstellen. Al­lenfalls könnte man diese Worte im Sinne von Akzeptanz mißverstehen. Und Akzeptanz von vorsätzlichen Menschentö­tungen ist etwas anderes als deren Leugnung. Auch heute werden vorsätzliche Men­schentötungen akzeptiert, z. B. von den Zensoren Petra Meier, Stephan Schmidt und Margitta Neuwald-Golling auf S. 4 der Entscheidung der KJM vom 27.6.2011, wo es heißt: „Hier wird ein legaler Schwangerschaftsabbruch mit der planmä­ßigen Vernichtung von Menschen aufgrund ihrer Abstammung oder Religionszugehörig­keit gleichgesetzt.“ Wenn unsere heutige Obrigkeit vorsätzliche Menschentötungen an einer willkürlich abgegrenz­ten Personengruppe zu „legalem“ Handeln aufwerten kann, dann konnten das auch frühe­re Obrigkeiten. Die in die Formulierung „vermeintliches Un­recht“ hineininterpretierte Ak­zeptanz von Menschentötungen muß somit daran gemessen werden, daß die Tötung von Juden damals ebenso als „gesetzestreu“ (Die Bezeichnung „gesetzestreu“ für vorsätzliche Menschentötungen stammt von Richterin Rosinski vom AG Erlangen, Az. 1 Ds 404 Js 47438/98) galt wie heute der Kindermord. Somit konnte in kei­nem Schreiben der MA HSH oder der KJM eine Holocaustleugnung zitiert werden.

Auch die Nürnberger Justiz konnte keine einzige Holocaustleugnung zitieren. Meine Verurteilungen waren nur durch das Verbrechen der Rechtsbeugung möglich. Das obige Zitat mit den brennenden Scheiterhaufen zeigt, was von der Nürnberger Justiz zu halten ist. Daß Rechtsbeugung in Nürnberg gang und gäbe ist, zeigt auch der Fall Gustl Mollath. Mollath wurde hochgestellten bayrischen Politikern und Geschäftsleuten bei ihren Schwarzgeldgeschäften gefährlich. Daraufhin wurde er verleumdet. Käme er ins Gefäng­nis, dann könnte er nach seiner Haftentlassung erneut gefährlich werden. Deshalb kam er in die Psychiatrie. Der Hinweis auf Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypo-Vereinsbank dien­te als Beweis für Wahnvorstellungen. Die von ihm vorgelegten detaillierten Informationen wurden nicht überprüft. Auch meine Beispiele für Lügen in der Geschichtsschreibung wurden ungeprüft als Holocaustleugnung gewertet. Nach § 267 StPO muß die Urteilsbe­gründung auf die behaupteten Umstände eingehen, die die Strafbarkeit ausschließen. Doch mein Hinweis, daß „vermeintliches Unrecht“ das Juristendeutsch von Bundesverfas­sungsrichtern für vorsätzliche Menschentötungen ist, wurde in keiner Urteilsbegründung erwähnt. Daß es auch eine andere Rechtsprechung gibt als in Nürnberg, zeigt das Lübecker Amtsgericht. Auch dort wurde ich wegen Holocaustleugnung angeklagt. Doch nachdem ich dem Richter beiliegenden Beweisantrag geschickt hatte, wurde das Verfah­ren eingestellt.

Da die Internetseite www.johannes-lerle.netweder Holocaustleugnung noch jugend­gefährdende Inhalte enthält, ist somit kein Jugendschutzbeauftragter notwendig. Außer­dem bin ich ohnehin nicht der Ansprechpartner für derartige Forderungen, da ich nicht der Seiteninhaber bin. Außerdem: Wer soll ihn bezahlen? Wer hat die notwendige Qualifikati­on? Wahrscheinlich würde die MA HSH Leute wie den Pädagogikprofessor Helmut Kent­ler (1928-2008) akzeptieren, der sich für die Legalisierung von Sex zwischen Erwachse­nen und Kindern aussprach, oder den Mitarbeiter am Hessischen Institut für Bildungspla­nung und Haupttäter beim Mißbrauchskandal an der Odenwaldschule Gerold Becker. Wie meine umfangreichen Zitate pornographischen Inhaltes in meiner Stellungnahme vom 9.7.2014 zeigen, kann es der MA HSH unmöglich um den Jugendschutz gehen. Denn dann hätte sie schon längst etwas gegen den schulischen Pornodreck unternommen. Mit­arbeiter der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wie Petra Meier, Stephan Schmidt und Margitta Neuwald-Golling wären wegen ihres erschreckend niedrigen Bil­dungsniveaus ebenfalls ungeeignet. Jedenfalls bin ich wesentlich kompetenter, meine Formulierungen nach Gesichtspunkten des Jugendschutzes zu beurteilen, als Pornokra­ten oder Primitivlinge, die die MA HSH akzeptieren würde.

Da ich nicht der Seiteninhaber bin, fehlt die rechtliche Grundlage für ein Zwangsgeld. Es könnte außerdem auch nicht gepfändet werden, da – wie der Gerichtsvollzieher erst unlängst festgestellt hat – bei mir nichts zu holen ist. Außerdem bin ich Rentner, und mei­ne monatliche Rente beträgt nur 188,78 Euro. Zusätzlich erhalte ich Grundsicherung.

Johannes Lerle

Anlage:

Beweisantrag in einem Lübecker Strafverfahren

Im folgenden wird der dem Widerspruch beigelegte  Beweisantrag wiedergegeben:

Johannes Lerle
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

Lübeck, der 20.5.2017

Az.: 64 Ds 702 Js 37202/14 (162/16)

Beweisantrag

Hiermit beantrage ich, die Gaskammermorde auf dem Gelände des KZ Auschwitz zu beweisen.

Der Beweisantrag bezieht sich nicht auf den Völkermord als solchen, sondern nur auf die Mordmethode mittels Giftgas und nur auf den Tatort des KZ-Geländes Auschwitz. Denn lediglich die Leugnung dieses Details wirft mir die Anklageschrift vor.

Begründung:

Daß ich den Holocaust als solchen nicht geleugnet habe, geht sogar aus den Zitaten der Anklageschrift hervor, gemäß derer ich Hitlers Bluttaten angeprangert hatte. Im § 130 StGB kommt weder die Vokabel „Dachau“, noch die Vokabel „Auschwitz“, noch die Voka­bel „Gaskammer“ vor. Da es nicht aus dem Gesetzestext hervorgeht, muß die Anklage beweisen, daß in Auschwitz Gaskammern betrieben worden waren.

Ein Beweis ist für eine Verurteilung auch deshalb erforderlich, weil die Gaskammer­morde auf dem KZ-Gelände keineswegs offenkundig sind. Gegen die behauptete Offen­kundigkeit des Details, daß auf dem KZ-Gelände Menschen vergast worden seien, spricht folgendes: Meine inkriminierte Aussage in der verfahrensgegenständlichen Broschüre Die Wissenschaft hat erwiesen, daß… habe ich einem Zeitschriftenartikel[1]von Fritjof Meyer entnommen. Fritjof Meyer ist Redakteur des politisch korrekten Spiegel. Der damalige Präsident der Herausgeberschaft der Zeitschrift, in der Meyers Artikel erschien, ist die ehemalige politisch korrekte Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth. In der Folgezeit nach dem Erscheinen von Meyers Artikel wurde die Tötungsmethode durch Giftgas verschwie­gen (siehe meine beiliegende unbeantwortet gebliebene Anfrage beim Nürnberger Doku­mentationszentrum). Somit hatte ich Veranlassung davon auszugehen, daß sich die Ge­schichtsschreibung gewandelt hat. Eine Rückkehr zur früheren Geschichtsschreibung hatte ich nicht vorhergesehen. Das alles spricht gegen die Offenkundigkeit der Gaskam­mern in Auschwitz, so daß ein Beweis erforderlich ist, wenn das Verneinen dieses Details als Leugnung des Völkermordes strafrechtlich verfolgt wird.

Gegen Fritjof Meyer wurde nicht einmal ermittelt, obwohl ihm die Geständnisse des Lagerkommandanten Höss als auch das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß von 1963-65 bekannt gewesen sein mußten, mit denen die Offenkundigkeit üblicherweise begründet wird. Die Geständnisse von Höss wurden durch Folter bewirkt; und die Beweiskraft derar­tiger Geständnisse wird von Historikern in anderen Fällen, z. B. bei den auf Besen fliegen­den Hexen, verneint. Außerdem gestand Höss die Ermordung von drei Millionen Men­schen. Wenn heute von nur einer Million Mordopfern die Rede ist, dann sagt man damit indirekt, daß man den Foltergeständnissen von Höss nicht glaubt. Somit können sie keine Offenkundigkeit begründen.

Auch das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß kann keine Offenkundigkeit be­gründen. Der pensionierte Richter Dr. Wilhelm Stäglich – also kein juristischer Laie – zeigte in seinem Buch Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit? Eine kritische Bestandsaufnahme (Tübingen 1979) Fehler in der Beweisführung auf und behauptete eine Unvereinbarkeit der Darstellung des Auschwitz-Geschehens mit den Naturgesetzen. Sein Buch wurde verboten. Das bedeutet, es wird so behandelt, als ob es diese Veröffentli­chung nicht gäbe. Die Folge ist, daß nirgendwo zu erfahren ist, was in dem faktisch nicht existierendem Buch falsch ist. Die Tatsache eines Buchverbotes beweist, daß es irgend­welche Argumente gibt, die wir nicht kennen dürfen. Doch eine „Offenkundigkeit“, die vor verführerischen Argumenten geschützt werden muß, ist keine Offenkundigkeit. Im Ver­botsurteil[2]wird aus Stäglichs Buch zwar ausführlich zitiert, es wird aber kein Versuch unter­nommen, seine überzeugenden Argumente zu widerlegen. Statt dessen wird das Verbot mit dem „wissenschaftlich gesicherte(n), historisch erwiesene(m) und deshalb of­fenkundige(n) Geschichtsbild“ begründet.[3]Doch wenn „Wissenschaftler“ nicht einmal stut­zig wurden, wenn bei einer angeblichen „Originalgaskammer“ die Tür nach innen zu öffnen ist, dann kann von „wissenschaftlich gesichert“ keine Rede sein. Zwar wurde die angebli­che „Originalgaskammer“ inzwischen zur „Rekonstruktion“ zurückgestuft, aber dadurch wird die behauptete „Offenkundigkeit“ erst recht absurd. Daß die gezeigte Räumlichkeit eine „Originalgaskammer“ sei, konnte unmöglich ein Irrtum gewesen sein. Somit wurden wir vorsätzlich belogen. Doch Informationen, die aus einem Lügenmilieu stammen, können nicht offenkundig sein. Bei den Gaskammern in Auschwitz muß bei der Beweisführung die Gefahr besonders beachtet werden, daß Informationen, auf die die Beweisführung baut, ebenfalls Lügen sein könnten.

Das Buchverbot hatte vor dem BVerfG bestand.[4]Zwar wurde die Verfassungsbe­schwerde nicht zur Entscheidung angenommen, aber der Nichtannahmebeschluß wurde begründet und entfaltet daher die Wirkung einer BVerfGE. Der Nichtannahmebeschluß wird nicht mit dem „wissenschaftlich gesicherte(n), historisch erwiesene(m) und deshalb offenkundige(n) Geschichtsbild“ begründet, sondern mit der „Menschenwürde“, durch die das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt werden könne. Die Bundesver­fassungsrichter scheinen empfunden zu haben, daß es anfechtbar sein könnte, von einem „wissenschaftlich gesicherte(n), historisch erwiesene(m) und deshalb offenkundige(n) Ge­schichtsbild“ zu sprechen.

Wer diesen Beweisantrag liest, wurde nicht vergast. Diese Feststellung ist kein An­griff auf die Menschenwürde irgendeines Lesers dieses Beweisantrags. Es ist nicht er­sichtlich, wieso die Menschenwürde von Juden dadurch beeinträchtigt werden könnte, wenn von ihnen behauptet wird, sie seien nicht vergast worden.

Doch Juden betrachten ihr Volk als den „Gottesknecht“, dessen Leiden und Sterben der Prophet Jesaja im 53. Kapitel beschreibt. Beim Holocaust geht es um religiöse Emp­findungen. Und diese Empfindungen können es begünstigen, daß ein Geschehen als „of­fenkundig“ bezeichnet wird, das in Wirklichkeit eines Beweises bedarf.

Wie sehr religiöse Leidenschaft die Wahrnehmung verfälschen kann, zeigt sich darin, daß im Jahre 1990 die Zahl der Auschwitz-Toten von 4 Millionen auf 1,5 Millionen redu­ziert werden mußte. Das geschah ohne Angabe von Gründen. Diese gewaltige Reduzie­rung 25 Jahre nach dem Auschwitz-Prozeß widerlegt die behauptete Offenkundigkeit.

Johannes Lerle

 

[1] Fritjof Meyer: Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkennt­nisse durch neue Ar­chivfunde, in der Zeitschrift: ost europa, Mai 2002, S. 631ff.

[2]veröffentlicht in: Wigbert Grabert, Geschichtsschreibung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen 1984, S. 163ff und S. 265ff.

[3]a. a. O., S. 229.

[4]Veröffentlicht a. a. O., S. 287-289.

 

Trotz des eingelegten Widerspruchs erging nachfolgender „Widerspruchs- und Zwangsgeldbescheid“:

MA_HSHZwanngsgeld-j-lerle-net16052019

 

Anmerkungen zum „Widerspruchs- und Zwangsgeldbescheid“

Kein Schreiben der MA HSH und kein Strafurteil, auf das sich die MA HSH bezieht, geht auf den bei jeder Gelegenheit geäußerten Hinweis ein, daß der Ausdruck „vermeintliches Unrecht“ das Juristendeutsch der Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig für vorsätzliche Menschentötungen ist. Somit ist die Formulierung „vermeintliches Unrecht von Auschwitz“ keine Holocaustleugnung, sondern im Gegenteil: Im Juristendeutsch von Bundesverfassungsrichtern werden Hitlers Bluttaten verabscheut.

Der Zwangsgeldbescheid räumt indirekt ein, daß keine Holocaustleugnung zitiert werden kann, diese sich aber aus dem „konkreten Kontext“ ergäbe. Und der Kontext ist, daß unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu stammt. Der gesunde Menschenverstand sagt aber: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Und dieser gesunde Menschenverstand fehlt häufig bei Entscheidungsträgern. So log die amerikanische Kriegspropaganda im Jahre 1991, daß die Iraker in Kuwait Frühgeburten aus deren Brutkästen entfernt hätten. Trotz dieser bewußt miterlebten Brutkastenlüge forderten der damalige Kanzlerkandidat Dr. Stoiber (CSU) und Frau Dr. Merkel (CDU) im Jahre 2003 wegen der angeblichen Massenvernichtungswaffen die deutsche Beteiligung am Irakkrieg. Denn ihnen fehlte der gesunde Menschenverstand, der besagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Und Prof. Dr. Wolfgang Bauchowitz behauptet in seinem Zwangsgeldbescheid (S. 9) trotz der vielen unbestreitbaren Lügen in der Geschichtsschreibung, Hitlers Massenmord sei „eine offenkundige und anerkannte geschichtliche Tatsache“. Bei Dr. Stoiber, Dr. Merkel und Prof. Dr. Bauchowitz handelt es sich keineswegs um einzelne intellektuelle Fehlleistungen, sondern es fehlt der gesunde Menschenverstand als solcher, der besagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Der gesunde Menschenverstand ist also keine zwingende Voraussetzung für eine Promotion, wie die Doktortitel dieser Deppen beweisen. Weil der gesunde Menschenverstand aber bei Jugendlichen befürchtet wird, deshalb wird in dem Hinweis auf unwiderlegbare Lügen in der Geschichtsschreibung eine „entwicklungsgefährdende Wirkung“ gesehen.

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