Kindermord im Klinikum Nord
Dr. Freudemann tötet Kinder im Mutterleib (5. Auflage)
Serienweise werden hier im Nürnberger Klinikum in der „Frauenarzt – Praxis“ Dr. Freudemanns unerwünschte Menschen getötet – wie früher im KZ. Dr. Freudemanns Opfer werden ohne Betäubung lebendig in Stücke zerrissen. Das Schreckliche ist, daß dies im Leib der eigenen Mutter geschieht.
Hier durchleidet ein Kind schreckliche Qualen. Hier kämpft es seinen Todeskampf. Die moderne Wissenschaft macht es möglich, die einzelnen Phasen des Todeskampfes zu registrieren: Der Herzschlag steigt von 140 auf 200 Schläge pro Minute. Ultraschall läßt erkennen, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es zappelt, wie es um sein kleines Leben ringt und versucht, den Mordinstrumenten auszuweichen. Doch sein Überlebenskampf ist ein Todeskampf ohne auch nur die geringste Chance, das Martyrium zu überleben. Der Ablauf des Tötungsvorgangs steigert sich zu einer Horrorvision des Grauens, wenn schließlich die einzelnen zerfetzten Körperteilchen nebeneinander gelegt werden, um die vollständige „Entfernung“ des Kindes aus der Gebärmutter in Endkontrolle zu überprüfen, ehe der grausige Akt mit der abschließenden Entsorgung der Leichenteile zum Klinikmüll beendet ist. Solches geschieht nicht etwa in seltenen Ausnahmefällen, sondern massenhaft: allein durch Dr. Freudemann ca. 3 000 mal pro Jahr; in ganz Deutschland ca. 300 000 mal! Dieses Morden verschleiern die dafür Verantwortlichen, indem sie es verharmlosend als „Schwangerschaftsabbruch“ bezeichnen, als ob es das Kind nicht gäbe.
Dadurch, daß der Deutsche Bundestag die sogenannten „Schwangerschaftsabbrüche“ für straffrei erklärt und darüber hinaus die Bundesländer verpflichtet hat, ein „ausreichendes Angebot“ an Einrichtungen zur Vornahme derselben „sicher“zustellen,1 wurden diese Morde nicht nur legalisiert, sondern darüber hinaus sogar zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben. Doch Mord an unschuldigen Menschen kann von keiner Staatsgewalt entkriminalisiert werden. Er bleibt immer ein verabscheuungswürdiges Verbrechen und eine himmelschreiende Sünde vor dem allmächtigen Gott!
Diese Lehre sollten besonders wir Deutschen aus der Hitlerzeit gelernt haben. Die Parallele ist erschreckend: Damals wie heute wurden bzw. werden staatlich gewollt unerwünschte Menschen massenhaft getötet. Nur die Klasse der Willküropfer ist eine andere. Doch für die Opfer ist es genauso schlimm, ob sie unter der vielgeschmähten Hitlerdiktatur oder aber in unserem hochgelobten angeblich „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ liquidiert wurden bzw. liquidiert werden.
In gewisser Hinsicht ist es heute sogar noch schlimmer. Denn das oberste Gericht Deutschlands hat dem Dr. Freudemann für seine Menschentötungen sogar das Grundrecht der freien Berufswahl zuerkannt!2 So etwas hatte es nicht einmal unter Hitler gegeben! Deswegen ist Dr. Freudemann in der Tat ein Berufskiller – zwar kein Mafiakiller, aber trotzdem als ein unter dem Schutz des Bundesverfassungsgerichtes stehender Auftragskiller für seine Opfer nicht weniger tödlich.
Einem derartigen Verbrechertum hat Jesus Christus die Liebe zum Nächsten entgegengesetzt, wie er sie auch selbst vorgelebt hat. Am Beispiel des barmherzigen Samariters (Luk. 10), der einem unter Räuber gefallenen Opfer zur Hilfe kam, hat Jesus Christus gezeigt, daß uns die Unrecht und Not leidenden Mitmenschen nicht gleichgültig sein dürfen, sondern daß wir verpflichtet sind, ihnen beizustehen. Schon im alten Testament heißt es: „Tue deinen Mund auf für die Stummen, verhelfe zum Recht allen Kindern, die zerschnitten werden“ (Spr. 31,8 wörtlich übersetzt). Deshalb können Jesusnachfolger unmöglich solche Parteien und Politiker wählen, die diesen Babycaust unterstützen, wie: SPD, FDP, Grüne, PDS und leider auch CDU und CSU. Wer es dennoch tut, der macht sich an diesen Morden mitschuldig.
Christus hat auch vom höllischen Feuer gepredigt. Dort ist die Zukunft derer, die irgendwie am Kindermord beteiligt sind. Diejenigen aber, die ihre Sünden bereuen und hassen, bekennen und lassen, und an Jesus Christus als Sohn Gottes glauben und Seine Worte befolgen, dürfen Hoffnung schöpfen, selbst dann, wenn sie unschuldige Kinder im Mutterleib umgebracht haben. Denn durch seinen stellvertretenden Sühnetod am Kreuz von Golgatha hat Christus allen reumütigen und gläubigen Menschen die Vergebung ihrer Sünden erwirkt und ihnen ein neues, für die Ewigkeit bestimmtes, glückliches Leben ermöglicht, ein Leben aus Gnaden und Glauben, in Gottesfurcht und Liebe nach seinen Geboten.
V. i. S. d. P. Johannes Lerle
1Im § 13 des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21.8.1995, Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1052.
2Siehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.10.98 (BVerfGE 98, 265, I).