Obwohl seit den 80er Jahren in Großbritannien die BSE-Seuche wütet, galt Deutschland lange Zeit offiziell als BSE-frei. Doch als der Mythos der BSE-Freiheit Ende 2000 zusammenbrach, wurden eine Zeit lang fast tägliche neue Krankheitsfälle in der Öffentlichkeit bekannt. Hatte denn in der Zeit, als unsere Politiker die Verbraucher noch in Sicherheit wiegten, in der Fachwelt wirklich niemand etwas von der tödlichen Gefahr geahnt? Befürchtungen gab es durchaus. Doch es war nicht ungefährlich, die Rindfleischesser zu “verunsichern”, wie der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst zeigt.
Frau Dr. Herbst untersuchte auf dem Schlachthof Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein die lebenden Rinder und stellte ab 1990 bei einigen Tieren Verhaltensauffälligkeiten, die auf BSE hindeuteten, fest. Ihre Vorgesetzten gaben aber die “Verdachtsrinder” zur Schlachtung frei.1 Bei den untersuchten Rinderhirnen ergäben sich “kein eindeutiger Hinweis auf Veränderungen wie bei BSE”2 Da die Tiere (z. T. trotz gegenteiliger Empfehlung von Dr. Herbst) auf Anordnung ihres Vorgesetzten mit einem Bolzenschußgerät getötet worden waren, sind die Ergebnisse der Untersuchung im Hinblick auf die Zerstörungen im Gehirn möglicherweise nur bedingt aussagekräftig.3 Im Klartext: Durch die Tötungsmethode hat man das Beweismittel, also das Gehirn, beschädigt und dadurch den Nachweis einer Erkrankung erschwert. Dazu paßt die Aussage von Frau Dr. Herbst, daß ihr durch einen Kollegen mitgeteilt wurde, ihre Vorgesetzten würden in Zukunft “alles tun, um einen “amtlichen BSE-Nachweis zu verhindern”.4
Irgendwann im Jahre 1992 wurde Frau Dr. Herbst überwiegend nicht mehr zur Lebenduntersuchung der angelieferten Schlachttiere, sondern am Band des Schlachthofes zur Untersuchung der frisch geschlachteten Tiere eingesetzt und hat unter anderem “Schlachterarbeiten” durchgeführt, z. B. Rinderschwänze und Nieren abgeschnitten.5 Über die von ihr vermuteten Hintergründe gibt sie in einem Brief an einen Landrat vom 30.8.1992 Auskunft: “Die Ärzteschaft macht uns Tierärzten in einem umfassenden Memorandum den Vorwurf, daß eine Patientensicherheit in Bezug auf Anwendung von Medikamenten und Impfstoffen tierischer Herkunft nicht mehr gewährleistet ist, solange wir nicht auf das Vorkommen der …-Erreger untersuchen…. Da inzwischen vermehrt Schlachter, Schlachthauspersonal, Tierärzte, … Hilfspersonal, Landwirte und Personal der Tierkörperbeseitigungsanlagen an der Kreuzfeldt-Jakob-Krankheit verstorben sind, hat das Bundesgesundheitsamt bereits diesbezüglich genauere Untersuchungen eingeleitet. Der größte Teil unserer Tierärzteschaft schweigt weiterhin zu dieser Problematik. Eine Meldung der anzeigepflichtigen BSE-Erkrankung unterbleibt, weil man die betreffenden Kunden nicht verlieren will”.6
Der Konflikt eskalierte, nachdem Frau Dr. Herbst am 23.2.1994 aufgrund der Symptome eines Schlachtrindes eine BSE-Erkrankung vermutete. Das Tier wurde zur Notschlachtung freigegeben. Frau Dr. Herbst gelang es nicht, eine notwendige Gehirnuntersuchung zu veranlassen. Außerdem waren ihr in den ersten Monaten des Jahres 1994 Gerüchte zu Ohren gekommen, daß von Mastbetrieben in Schleswig-Holstein billige Kälber, die aus Großbritannien stammten, aufgekauft und später als Schlachtrinder an den Schlachthof, auf dem sie arbeitete, geliefert worden seien. Daraufhin entschloß sich Frau Dr. Herbst, an die Öffentlichkeit zu gehen.7
Der Betreiber des Schlachthofes, in dem sie arbeitete, und andere Interessenvertreter waren entsetzt, weil der Fleischverkauf zurückging und Arbeiter entlassen werden mußten. Außerdem: Daß “BSE auch für Menschen ansteckend sei, könne man fast völlig ausschließen” (Segeberger Zeitung vom 28.5.1994, S. 3).8 Der Streit eskalierte. Frau Dr. Herbst wurde von ihrem Arbeitgeber, dem Kreis Segeberg, abgemahnt, weil sie durch einen Fernsehauftritt ihre Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt habe.9
Aufgrund der Vorwürfe von Frau Dr. Herbst und ihrer Kollegen legte Anfang Oktober 1994 der zuständige schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Dr. Hans Wiesen (SPD) einen Bericht vor, in dem die skandalösen hygienischen Zustände im Schlachthof, in dem Frau Dr. Herbst arbeitete, dokumentiert sind. Aufgrund dieser Feststellungen wurde der Leiter des Fleischhygieneamtes des Kreises Segeberg vorläufig vom Dienst suspendiert.10
Aber zu den wesentlich schwerwiegenderen BSE-Verdachtsfällen heißt es im Bericht des Ministers: “In allen Fällen, in denen der Verdacht durch den Amtstierarzt nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte, wurden ergänzende Untersuchungen in Fachinstituten mit eindeutig negativem Ergebnis (Unterstreichung durch den Verf. der Studie) auf BSE durchgeführt. Der Vorwurf, BSE-verdächtige Rinder seien in Bad Bramstedt geschlachtet worden, trifft eindeutig nicht zu.”11
Doch dieser Bericht des Ministers unterscheidet sich wesentlich von den Ergebnissen der “Untersuchungen in Fachinstituten”, die er angeblich wiedergibt. Denn diese ließen lediglich die Feststellung zu, daß “keine sicheren Anahltspunkte für BSE” und “kein eindeutiger Hinweis auf Veränderungen wie bei BSE” vorlagen.12Es sei nochmals daran erinnert, daß sichere Anhaltspunkte für BSE eventuell deshalb nicht gefunden wurden, weil durch den Tötungsvorgang das Beweismittel, das Gehirn, beschädigt worden war. Aber immerhin: Von einem “eindeutig negativem Ergebnis”, wie im Ministerbericht behauptet, ist in den Untersuchungsergebnissen der Fachinstitute keine Rede.
Es ist doch nicht möglich, daß die Akademiker, die den Bericht des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministers Dr. Wiesen ausgearbeitet haben, nicht wüßten, daß “keine sicheren Anhaltspunkte für BSE” etwas anderes ist als ein “eindeutig negatives Ergebnis”. Der Bericht des Ministers zeigt, wie Politiker in die kriminellen Machenschaften derer verstrickt sind, die aus Profitgier das Leben der Rindfleischesser gefährden.
Doch es kommt noch dicker: Der Arbeitgeber von Frau Dr. Herbst, der Kreis Segeberg, also die öffentliche Hand, kündigte dieser Tierärztin am 16. Dez. 1994 fristlos. In der Begründung wird ihr Rufschädigung vorgeworfen. Durch ein Interview, das sie gegeben hatte, erwecke sie “den Eindruck eines ungeheuerlichen Fehlverhaltens des Fleischhygieneamtes und damit letztlich des Kreises Segeberg”. Ausdrücklich wird der Bericht des Ministers zitiert, wonach “der Vorwurf, BSE-verdächtige Rinder seien in Bad Bramstedt geschlachtet worden, eindeutig nicht zutrifft”.13
Gegen die Kündigung klagte Frau Dr. Herbst vor dem Arbeitsgericht, jedoch ohne Erfolg. Auch ihre Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Kiel wurde mit dem Urteil vom 15.11.1995 abgewiesen.14 Frau Herbst habe “ohne zwingenden Grund” ihre Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt, sie habe sich nicht intensiv um eine innerdienstliche Aufklärung bemüht. “Da demnach weder der Nachweis einer BSE-Erkrankung noch zumindest ein Hinweis hierauf vorlag, konnte die Beklagte [der kündigende Arbeitgeber, der Kreis Segeberg] davon ausgehen, daß sich der Verdacht der Klägerin nicht bestätige. Soweit die Klägerin meint, ihr Verdacht sei hierdurch nicht ausgeräumt worden, kann dem nicht gefolgt werden”. Außerdem habe Frau Dr. Herbst “den Bestand des Schlachthofes Bad Bramstedt nachhaltig gefährdet”. Durch ihre “unbedachten Äußerungen” habe sie Ängste in der Bevölkerung geschürt, was sich negativ “auf den Umsatz des Schlachthofes” auswirke. In ihrer “Hartnäckigkeit und Uneinsichtigkeit” sahen die Richter auch einen Grund, der es ihrem Arbeitgeber unzumutbar mache, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Waren die Richter wirklich so naiv, daß sie nichts davon mitbekamen, daß sogar staatliche Stellen die kriminellen Machenschaften der Fleischlobby vertuschten? Haben die Richter wirklich nicht gemerkt, daß es eine höchstkriminelle Verfälschung von Untersuchungsergebnissen ist, wenn aus “keine sicheren Anhaltspunkte für BSE” ein “eindeutig negatives Ergebnis” wird? Es sei nochmals daran erinnert, daß nicht nur eine, sondern zwei gerichtliche Instanzen derart obrigkeitswohlgefällig entschieden haben.
Angeblich sind Gerichte unabhängig. Daß das eine Lüge ist, davon konnte sich die breite Öffentlichkeit durch die Medienberichte in einer ganz anderen Sache überzeugen: Der damalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert wurde auf Bewährung verurteilt, weil er bestritt, daß in Auschwitz Menschen in Gaskammern getötet worden waren. Im Zuge der durch die Medien inszenierten allgemeinen Empörung über die Milde des Strafmaßes war der Richter zurückgetreten.
Auf dem Papier sind Richter unabhängig und können deshalb wegen eines Fehlurteils weder abgesetzt noch zur Rechenschaft gezogen werden. Daß der Richter trotzdem zurücktreten mußte, beweist, daß es irgendwelche der Öffentlichkeit unbekannte Möglichkeiten geben muß, den Richtern deren Urteile vorzuschreiben.
Wer meint, daß in dem Arbeitsgerichtsverfahren der Frau Dr. Herbst die Richter nicht vorsätzlich das Recht gebeugt hätten, der müßte folgerichtig behaupten, daß die Richter sehr große Dummköpfe waren, die nicht einmal merken, daß “keine sicheren Anhaltspunkte für BSE” etwas anderes ist als ein “eindeutig negatives Ergebnis”. Außerdem haben die Richter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einfach übersehen. Doch soviel Inkompetenz bei solch hochgelehrten Leuten ist äußerst unwahrscheinlich.
Die weitere Entwicklung hat den BSE-Verdacht von Frau Dr. Herbst bestätigt. Doch ihr Gerichtsurteil ist rechtskräftig. Und es bleibt rechtskräftig, obwohl es sich als Fehlurteil erwiesen hat. Frau Dr. Herbst ist somit ihren Job los, und sie hat ihn bis heute nicht zurückerhalten. Warum sollte denn die öffentliche Hand, der Kreis Segeberg, auch eine kompetente Fachkraft einstellen, von der zu befürchten ist, daß sie auch in Zukunft den Verbraucherschutz über die wirtschaftlichen Interessen ihres Arbeitgebers und dessen Kunden stellen wird?
Dabei ist Frau Dr. Margrit Herbst noch glimpflich davongekommen, weil sie “nur” ihren Job verloren hat. Denn die Betreiberin des Schlachthofes, auf dem Frau Dr. Herbst eingesetzt war, die Norddeutsche Fleischzentrale GmbH, reichte Schadensersatzklage ein. Doch in seinem Urteil vom 19.1.1996 wies das Landgericht Kiel derartige Ansprüche ab, da die Behauptungen von Frau Dr. Herbst wahr seien. Das gleiche tat das Oberlandesgericht Schleswig in seinem Berufungsurteil vom 23.5.1997. Darin heißt es: “Es liegt auf der Hand, daß ´keine eindeutigen Hinweise auf BSE´ etwas grundlegend anderes ist als ´eindeutig kein Hinweis auf BSE´. Damit konnte sich (nicht nur) für die Beklagte (=Frau Dr. Herbst) der Verdacht aufdrängen, daß den staatlichen Stellen durchaus im Einklang mit den fleischerzeugenden und – verarbeitenden Betrieben sehr daran gelegen war, einen amtlichen BSE-Nachweis, wenn irgendmöglich zu verhindern”.15
Man stelle sich vor, die Richter des Oberlandesgerichts hätten im gleichen Sinne entschieden wie die Trottel oder Rechtsbeuger des Landesarbeitsgerichtes und Frau Dr. Herbst zu Schadensersatz verurteilt. Die Höhe der Schadensersatzforderung wäre emens. Bei fünfzig Schlachtungen pro Stunde16 würden die Schadensersatzforderungen selbst bei geringem Umsatzrückgang in die Millionen gehen. Die Folge wäre gewesen, daß ihr sämtlicher Besitz gepfändet worden wäre. Darüber hinaus hätte man ihr in den nächsten dreißig Jahren den Teil ihrer Einnahmen, der das Sozialhilfeniveau übersteigt, abgenommen. Die möglichen Folgen zeigen das Risiko, das jeder eingeht, der sich einer Mafia aus skrupellosen Geschäftemachern, Politikern und Richtern entgegenstellt.
Doch der Fall Dr. Margrit Herbst ist kein Einzelfall. Reinhard Wandtner hat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)vom 28.11.2000, S. 1 von Fällen berichtet, in denen Beschäftigte, insbesondere auch Wissenschaftler, in Schwierigkeiten gerieten, wenn sie sich bei öffentlichen Äußerungen nicht im Rahmen dessen bewegten, was von ihnen (von vorgesetzten Dienststellen) erwartet wurde. Wandtner hat sogar die Auffassung vertreten: “die Geschichte des Rinderwahnsinns ist eine Geschichte von Lug und Trug”.17
Auch die EU versuchte eine Zensur auszuüben. So wurde das deutsche Gesundheitsministerium von der EU-Bürokratie aufgefordert, “dafür zu sorgen, daß deutsche Wissenschaftler, die mit ihrer Einschätzung der Gefahr von BSE für den Menschen vom ´Konsens´ des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses abwichen, diese Meinung nicht mehr öffentlich vertreten”. In einem Schreiben des Chefs der EU-Agrardirektion, Guy Legras, heißt es: “Ich halte es für unannehmbar, daß Beamte einer nationalen Regierung versuchen sollten, Gemeinschaftsgesetze – insbesondere in einer so heiklen Frage – auf diese Weise zu unterminieren. Die betreffenden Personen hatten in Gemeinschaftsausschüssen Gelegenheit, ihre Auffassungen zu diskutieren. Sie wurden von einer Mehrheit von EU-Sachverständigen abgelehnt. Ich möchte Sie daher bitten, dafür zu sorgen, daß diese Diskussion – insbesondere auf internationaler Ebene – nicht fortgesetzt wird”.18
Auch deutsche Behörden versuchten, sachkundigen Wissenschaftlern einen Maulkorb zu verpassen, wie das Beispiel des Wissenschaftlers Klaus Hoffmann zeigt. Er war bei der Bundesanstalt für Fleischforschung beschäftigt. In einer Fernsehsendung im Februar 1997 äußerte er, daß auch in deutschen Tiermehlfabriken das aus Kadavern verarbeitete Material “wahrscheinlich nicht ausreichend erhitzt” werde, so daß nicht alle potentiellen BSE-Erreger abgetötet würden. In gleicher Sendung erklärte sein höchster Vorgesetzter, der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Borchert (CDU), deutsches Tiermehl sei “absolut sicher”. Am nächsten Morgen wurde Hoffmann telefonisch zu einem sofortigen Rückzieher aufgefordert. Als Hoffmann später trotzdem in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung bei seiner in der Fernsehsendung kundgetanen Auffassung blieb, teilte ihm der Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium (BLM) Kurt Padberg mit, künftig habe er so lange keine Ergebnisse zu veröffentlichen, “bis nach der Erörterung im BML dafür ausdrücklich grünes Licht gegeben wird”.19
Wie kriminell deutsche Behörden gehandelt haben, wird auch daran erkennbar, daß in Deutschland britisches Rindfleisch importiert wurde. Allerdings durfte das Fleisch nur aus solchen Herden stammen, die seit mindestens zwei Jahren BSE-frei waren. Etwa zur gleichen Zeit, in der der Konflikt von Frau Dr. Herbst mit ihrem Arbeitgeber eskalierte, weigerte sich in Großbritannien eine Veterinärin, eine Unterschrift zu leisten, mit der sie das Rindfleisch für den Export nach (Kontinental)Europa freigeben sollte. Denn es fehlten die vorgeschriebenen Begleitpapiere. Außerdem kamen die Rinder aus einer Gegend, in der damals etwa 85% der Milchkuhherden von BSE betroffen waren. Dieser Veterinärin wurde gekündigt.20
Ob deutschen Behörden die Zustände auf dem konkreten Exportschlachthof bekannt waren, ist nicht entscheidend. Denn Politiker wissen, daß man auf dem Papier alles mögliche bescheinigen kann. Politiker wissen, daß Betrug in der Wirtschaft gang und gäbe ist. Es war doch bekannt, daß britische Behörden die BSE-Seuche vertuscht und verharmlost hatten. Es war bekannt, daß in Großbritannien BSE-Rinder zum Staatseigentum erklärt wurden mit der Folge, daß weder nichtstaatliche noch ausländische Forschungseinrichtungen Gewebe von verseuchten Tieren erhielten.21 Unter diesen Umständen die Einfuhr von Rindfleisch aus Großbritannien zu gestatten, nur weil auf dem Papier igendetwas bescheinigt worden ist, ist kriminell.
Warum im einzelnen sich britische und deutsche Behörden so verhalten haben, wie sie sich verhalten haben, das bleibt dem verborgen, der weder die Schmiergeldströme noch andere Praktiken kennt, durch die politische Entscheidungen beeinflußt werden. Aber es ist offensichtlich, daß die wesentlichen Fehlentscheidungen und Versäumnisse im Zusammenhang mit BSE nicht an Fehlern liegen, wie sie jeder von uns ständig macht, sondern daß mit Vorsatz gehandelt wurde.
Es ist sicherlich kein Zufall, daß sowohl Großbritannien als auch Deutschland Kindermörderstaaten sind. Und man kann Kinder, die noch nicht die Leiber ihrer Mütter verlassen haben und deshalb kein todeswürdiges Verbrechen begangen haben können nur dann vorsätzlich töten, wenn man gedanklich davon ausgeht, daß es keine Moral und keine Ethik gäbe. Und genau das ist die Auffassung von Verbrechern. Wenn Herr Müller und Herr Meier sich einigen, Herrn Schulze zu töten, dann weiß weder Herr Müller noch Herr Meier, ob sein Mittäter nicht eventuell auch ihn umbringt. Wenn wir Politiker wählen, die den millionenfachen Kindermord ermöglichen oder gar fördern, dann wählen wir Schwerstverbrecher. Und niemand sollte meinen, daß die Charakterlosigkeit auf die Förderung des Massenmordes an unseren ungeborenen Mitbürgern beschränkt bleiben könnte.
Wir dürfen uns nicht wundern, wenn unsere Regierung und die “Opposition”, die sich in der Förderung des Kindermordes einig sind, auch anderes Unheil bringen, daß sie uns z. B. in den Dritten Weltkrieg hineinführen. Die Hörigkeit, mit der unsere Politiker den kriegslüsternen US-Präsidenten unterstützen, läßt schlimmes befürchten. Natürlich werden die Kriege völlig selbstlos und aus lauter christlicher Nächstenliebe geführt. Um uns zum Mitmachen zu bewegen, verbreitet man irgendwelche Propagandalügen. So hieß es während des ersten Golfkrieges (1991), irakische Truppen hätten in Kuweit Frühgeburten aus den Brutkästen entfernt. Wer einmal gelogen hat, dem sollten wir nichts und auch gar nichts glauben. Wer weiß!, welche Lügen mit welchen gefälschten “Beweisen” wir im Dritten Weltkrieg noch zu hören bekommen!!!
Aber eines ist klar: Personen, die durch ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag am 29. Juni 1995 die Bundesländer verpflichtet haben, Kapazitäten für die Tötung von Kindern im Mutterleib sicherzustellen, haben eine Verbrechergesinnung, die auch für die Zukunft viel Schlimmes befürchten läßt. Wer zu diesen kindemordfördernden Bundestagsabgeordneten gehört, ist in den Plenarprotokollen Bundestages von 1995 auf S. 3795-3797 veröffentlicht. Und der Wähler sollte keine Partei wählen, die um Stimmen für irgendjemanden bittet, der damals die Tötung unschuldiger Menschen zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben hat. Denn wer kindermordfördernde Politiker wählt, ist selbst schuld, wenn er an BSE stirbt oder im Dritten Weltkrieg umkommt.
Johannes Lerle
1Dieter Deiseroth: Whistleblowing in Zeiten von BSE. Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst, Berlin 2001, S. 28.
11Bericht vom 5.10.1994, zitiert a. a. O., S. 58.
13 Das Kündigungsschreiben wurde a. a. O. auf S. 61-63 abgedruckt.
14 abgedruckt a. a. O., S. 73-75.
18 Irene Soltwedel-Schäfer und Karin Köster-Lösche: Das BSE-Komplott. Das Protokoll des kalkulierten Wahnsinns, Bad Dürkheim, 2001, S. 117f, zitiert in : Dieter Deiseroth: Whistleblowing in Zeiten von BSE. Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst, Berlin 2001, S. 164.
19 Dieter Deiseroth: Whistleblowing in Zeiten von BSE. Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst, Berlin 2001, S. 165.