1. Frühere Rechtsbeugung: Grundrecht, Menschen rechtswidrig töten zu dürfen
Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben schon früher das Verbrechen der Rechtsbeugung begangen. So haben sieben von ihnen, unter ihnen der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Papier, entschieden, daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte.1 Im gleichen Urteil (S. 297) wird aber auch eingeräumt, daß die sogenannten „Schwangerschaftsabbrüche“ „rechtswidrig“ sind. Somit haben die beschwerdeführenden Berufskiller das Grundrecht, Menschen rechtswidrig töten zu dürfen. Die Anfänger im Jurastudium lernen die Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Somit kann niemand ein Grundrecht haben, irgendwelche rechtswidrige Taten ausführen zu dürfen. Da es völlig undenkbar ist, daß diese den Studienanfängern vermittelte Binsenweisheit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Dr. Papier unbekannt sein könnte, hat Herr Dr. Papier somit das Recht gebeugt. Und vorsätzliche Rechtsbeugung ist nach der Definition des Strafgesetzbuches (§ 339 und § 12) ein Verbrechen. Somit ist der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ein Verbrecher.
2. Frühere Rechtsbeugung: Schulbesuchspflicht
Ein Verbrecher begeht gewöhnlich immer neue Verbrechen, bis er gestoppt wird. Da aber niemand die Richter am obersten deutschen Gericht stoppt, begehen sie das Verbrechen der Rechtsbeugung am laufenden Band. Ein weiteres Beispiel für eine Rechtsbeugung ist die Begründung eines Nichtannahmebeschlusses2 einer Verfassungsbeschwerde gegen die Schulbesuchspflicht. Dieser Nichtannahmebeschluß wurde zwar nicht durch Präsident Papier unterzeichnet, dafür aber von drei anderen Richtern, unter ihnen Richter Bryde. In diesem Nichtannahmebeschluß ist von einem „dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordneten staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG“ [Hervorhebungen hinzugefügt] die Rede. Doch Art. 7 Abs. 1 GG lautet wörtlich: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Eine Aufsicht des Staates ist aber noch kein Erziehungsauftrag. Daß das Gaststättenwesen unter der Aufsicht des Staates steht, bedeutet doch auch nicht, daß es einen Speisungsauftrag des Staates gäbe, aufgrund dessen es strafbar wäre, das Gaststättenessen abzulehnen und statt dessen selbst zu kochen. Der von Richter Bryde behauptete Erziehungsauftrag widerspricht sogar dem Grundgesetz. Denn in Art. 6 Abs. 2 GG heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ [Hervorhebung hinzugefügt]. „Zuvörderst“ ist etwas anderes als „gleichgeordnet“. Da davon auszugehen ist, daß Richter Bryde des Lesens kundig ist, deshalb muß er wissen, daß das Grundgesetz keinen Erziehungsauftrag des Staates kennt, der der elterlichen Erziehungspflicht dann auch noch „gleichgeordnet“ wäre. Die gegenteilige Behauptung ist eine glatte Lüge, die nicht dadurch zur Wahrheit wird, daß sie von vielen Richtern ständig wiederholt wird. Wenn Richter Dr. Bryde seine Entscheidung auf diese eindeutige handfeste Lüge gründet, dann ist auch er ein Rechtsbeuger und gehört somit der gleichen Verbrecherbande an wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Papier.
3. Ziel: Völkermord am Gottesvolk
Das Ziel dieser verbrecherischen Rechtsbeugung geht aus folgender Formulierung des gleichen Nichtannahmebeschlusses hervor: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“. Also nicht die Schwachen sollen vor den Übergriffen eines übermächtigen Staates geschützt werden, nicht die Minderheit. Das Ziel dieser Rechtsbeugung ist es vielmehr, religiöse Minderheiten im angeblichen Interesse der Allgemeinheit zu „integrieren“. Das heißt, sie zwangsweise zu assimilieren. Doch dies wäre das Ende des freiheitlich-pluralistischen Rechtsstaates. Das wäre kultureller Mord und ist deshalb im Völkerstrafgesetzbuch dem Völkermord zugeordnet.3 Im entsprechenden Gesetzestext heißt es: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören … 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“. Worin unterscheidet sich diese Definition von „Völkermord“ von folgender Begründung aus dem Nichtannahmebeschluß, die da lautet: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“? Was unterscheidet „integrieren“ von der Aussage „in eine andere Gruppe überführen“? Wenn „integrieren“ dasselbe sein sollte wie das Überführen in eine andere Gruppe, dann hätte Richter Bryde den Völkermord an den „religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’“ gefördert und hätte somit ein Verbrechen begangen.
4. Umstrittenes Theaterprojekt
Wie schon gesagt, begehen Verbrecher immer wieder neue Verbrechen. Das sehen wir an der Begründung eines weiteren Nichtannahmebeschlusses, der ebenfalls von Richter Bryde und darüber hinaus auch von dem bereits erwähnten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier und von Richter Schluckebier unterzeichnet ist.4 Nicht angenommen wurde eine Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen ein Bußgeld, das ihnen auferlegt wurde, weil sie ihre Grundschulkinder nicht an einer Karnevalsveranstaltung und an einem Theaterprojekt teilnehmen ließen. Es handelte sich um das Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir“. Angeblich soll dieses Theaterprojekt der Prävention vor sexuellem Mißbrauch dienen. Der „Körpersong“, der der Merk- und Leitsong dieses Theaterprojekts ist, hat folgenden Wortlaut:
“1. Str.: Mein Körper springt lustig umher, fliegt durch die Luft, denn das ist nicht schwer Dein Körper ist auch einmal still, unser Körper macht, was immer er will
Refrain: Mein Körper gehört mir allein! Du bestimmst über Dein` und über mein`!
2. Str.: Wenn ich berührt werde, weiß ich wie`s mir geht! Mein Gefühl, das ist echt, mein Gefühl hat immer Recht Nein zu sagen stark zu bleiben, ist oft sehr schwer – doch ein Nein-Gefühl sagt mir, ich will das nicht mehr!
3. Str.: Schlag mich nicht und tritt mich nicht und schubs mich auch nicht weg, umarm mich nicht zu stark, denn das macht mich nur hart! Ich habe mich von Kopf bis Fuß sehr gern! Ich gebe auf mich acht, ich bin mein eigner Stern!“ [Hervorhebungen hinzugefügt].
5. Förderung der Pädophilie5
In der Tat scheint das Theaterprojekt die Kinder in ihrem Widerstand gegen Sexualkontakte mit Erwachsenen zu stärken. Aber es richtet sich nicht gegen alle Sexualkontakte mit Erwachsenen. Es richtet sich nicht gegen einvernehmliche Sexualkontakte. Denn es heißt im Text: „mein Gefühl hat immer Recht“. Tatsache ist: Es gibt nicht nur Vergewaltigung von Kindern, sondern auch Verführung. Auch die sexuelle Verführung von Kindern ist strafbar (§ 176 StGB). Angestrebt wird jedoch, daß einvernehmliche Sexualkontakte Erwachsener mit Kindern straffrei bleiben sollen. So fordert Volker Beck: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, …“6. Herr Volker Beck ist nicht etwa Gefängnisinsasse, sondern er ist Bundestagsabgeordneter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Pädophilie wird auch durch die Broschüre „Körper, Liebe, Doktorspiele – 1. – 3. Lebensjahr“, einem sogenannten „Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung“, gefördert. Herausgeber dieses „Ratgebers“ ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
In die gleiche Richtung zielen Aktivitäten von „Bildungs“politikern der Bundesländer, die bereits Kinder an die Sexualität heranführen und auf diese Weise schlafende Hunde wecken. So werden in Bayern laut Lehrplan die Viertkläßler nicht nur über Vorgänge informiert, die nun einmal einer Schwangerschaft vorausgehen, sondern auch darüber, wie lustvoll diese Vorgeschichte sei.7 Kinder ahmen bekanntlich das nach, was sie bei den Erwachsenen sehen. Und so sehen sie in dem Pornofilm „So kriegt man also Kinder“, den bayrische Kreismedienstellen für die dritten bis sechsten Klassen zur Verfügung stellen, Zeichentrickfiguren beim Geschlechtsverkehr. An der Bessunger Schule in Darmstadt (Hessen) wurden im Schuljahr 1988/89 die Drittklässler mit folgenden Fragen konfrontiert: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“8 Diese Fragen befanden sich in einem Schriftstück, das ein erzürnter Vater von der Pinnwand des Klassenzimmers seiner Tochter entfernte. Nur weil er der Lehrerin an Körperkraft überlegen war, konnte er es mit aus der Schule mitnehmen. Das bedeutet, daß man hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und somit ohne Wissen der Eltern die Kinder mit Pornodreck überschüttet. Dazu paßt es, daß Interessierte nicht im Unterricht hospitieren dürfen, nicht einmal interessierte Eltern. Die Pornokraten wollen eben keine Zeugen, wenn sie für das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane werben. „Wer Böses tut, der haßt das Licht“ – steht in der Bibel (Joh. 3,20). Deshalb wünscht das lichtscheue Gesindel von Pornokraten und Richtern nicht, daß ihre Namen genannt werden.
Die „Wissensvermittlung“ über das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane kommt den Pädophilen sehr entgegen, können sie doch die Neugierde der Kinder befriedigen, die erfahren wollen, was das für ein Gefühl sei, von dem sie in der Schule gelernt haben. Und wenn Pädophile den Kindern weismachen, daß das ein angenehmes Gefühl sei, was spricht dann noch gegen einen Sexualkontakt mit Erwachsenen? „Mein Gefühl hat immer Recht“ – lernen die Kinder durch den „Körpersong“, der angeblich der Prävention vor sexuellem Mißbrauch dienen soll. Es besteht somit eine unheilige Allianz von Bundestagsabgeordneten wie Volker Beck und Mitarbeitern der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (die darauf hinarbeiten, die Strafbarkeit der Pädophilie zu überwinden) und von Pornokraten im „Bildungs“wesen (die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und somit hinter dem Rücken des Wählers die Schulpflicht mißbrauchen, um bei den Grundschulkindern für das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane zu werben) und der Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier (die durch die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde die schulische Förderung der Pädophilie unterstützen).
6. Antichristliche Indoktrination
Und irgendwann werden die Kinder erwachsen. Gilt auch dann: „Mein Gefühl hat immer Recht“? Ehebrecher werden diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten. Somit wird durch das Theaterprojekt die nächste Generation von Ehebrechern herangezüchtet. Warum auch nicht die Ehe brechen? „Unser Körper macht, was immer er will“ – so endet die erste Strophe des „Körpersongs“. Daran schließt sich der Refrain an: „Mein Körper gehört mir allein!“. Also mir allein, nicht meinem Ehepartner und schon gar nicht Christus. Durch diesen antichristlichen Unterrichtsinhalt verstößt die Schule gegen die weltanschauliche Neutralität, zu der sie unter anderem durch das Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 1/17) verpflichtet ist. Doch in einem Unrechtsstaat gilt eben nicht gleiches Recht für alle. Der Anblick eines Kreuzes, das stumm an der Wand hängt, könne nichtchristliche Kinder „gefährden“. Doch von christlichen Schülern sei die massive antichristliche Indoktrination hinzunehmen, wie sie zum Beispiel durch das Theaterprojekt geschieht. Denn die Aussage: „Mein Körper gehört mir allein!“ ist zentral gegen die biblische Lehre gerichtet.
So schreibt der Apostel Paulus den Römern: „Ich ermahne euch nun, liebe Brüder, durch die Barmherzigkeit Gottes, daß ihr eure Leiber hingebt als Opfer, das lebendig, heilig und Gott wohlgefällig ist. Das sei euer vernünftiger Gottesdienst. Und stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern ändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene“ (Röm. 12,1-2). Und zuvor schrieb der Apostel: „So laßt nun die Sünde nicht herrschen in eurem sterblichen Leibe, und leistet seinen Begierden keinen Gehorsam“ (Röm. 6,12). Auch heißt es: „Zieht an den Herrn Jesus Christus und sorgt für den Leib nicht so, daß er den Begierden verfällt“ (Röm. 13,14). Außerdem schreibt der Apostel: „Wißt ihr nicht, daß eure Leiber Glieder Christi sind?“ (1. Kor. 6,15). Das bedeutet, daß mein Körper nicht mir allein gehört, sondern er gehört Christus allein. Und über die Konsequenz schreibt der Apostel: „Sollte ich nun die Glieder Christi nehmen und Hurenglieder daraus machen? Das sei ferne!“ (1. Kor. 6,15).
7. Antichristliche Entscheidungsgrundlage
Angeblich hätte die „Präventionsveranstaltung“ – so der Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts – „die Kinder nicht dahin beeinflußt“, „ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen“. Aber das Theaterprojekt vermittelt den Kindern eine antichristliche Grundlage für deren Entscheidungen, die das eigene Sexualverhalten betreffen. Die Alternative ist folgende: Gehört mein Körper mir allein, wie der „Körpersong“ es den Kindern vermittelt; oder gehört er aber Christus allein, wie es die Bibel lehrt? Soll mein Körper machen, was immer er will; oder soll er machen, was immer Christus will? Hat „mein Gefühl“, das schon viele zum Ehebruch verführt hat, immer Recht; oder hat aber das Gotteswort immer Recht, das uns vor der Sünde warnt?
Daß das Theaterprojekt die Kinder im antichristlichen Sinne indoktriniert, haben die Beschwerdeführer in ihrer Verfassungsbeschwerde9 idiotensicher genug dargelegt, so daß es selbst Menschen mit beschränkter Denkfähigkeit begreifen müßten. Somit ist es ein weiterer Fall bewußter Rechtsbeugung, wenn sich die Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier so dumm stellen, als ob sie dies nicht begreifen würden.
8. Grundrechte aushebeln
Das Theaterprojekt vermittelt somit eindeutig antichristliches Gedankengut. Und gemäß dem Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 93, 1) umfaßt die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Glaubensfreiheit auch das Recht der Eltern, nicht geteilte Ansichten von ihren Kindern fernzuhalten. Die Methode, die vielen schönklingenden Grundrechte auszuhebeln, ist folgende: Ein Grundrecht findet seine Schranke in einem anderen Grundrecht. Es wird eine völlig willkürliche Grenze zwischen den beiden Grundrechten gezogen, so daß von dem ursprünglich zu schützenden Grundrecht fast nichts mehr übrig bleibt. Beispiel: Jeder hat das Recht auf Leben, auch das Kind im Mutterleib. Dem gegenüber steht das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, so daß das Kind in „Ausnahmefällen“ getötet werden darf. Die „Ausnahmefälle“ sind aber so umfassend, daß innerhalb einer willkürlich gesetzten Frist faktisch alle Kinder zur Tötung freigegeben werden, so daß von deren im Grundgesetz garantierten „Recht auf Leben“ faktisch nichts mehr übrigbleibt.
9. „herrschende Meinung“
Auf gleiche Weise wird das Grundrecht der Glaubensfreiheit ausgehebelt. Dazu benötigt man ein anderes Grundrecht, um eine willkürliche Grenzziehung vornehmen zu können. Da man aber kein geeignetes findet, lügt man einen staatlichen Erziehungsauftrag herbei, der sich aus folgender Formulierung des Grundgesetzes ergäbe: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“ (Art. 7, Abs. 1 GG). Da den Nichtjuristen diese Schlußfolgerung unverständlich ist, soll jetzt der Begriff „herrschende Meinung“ erklärt werden, der im Nichtannahmebeschluß zwar nicht vorkommt, der das „Denken“ der Juristen aber wesentlich prägt. In einer Juravorlesung erklärte der Professor den Begriff “herrschende Meinung“ folgendermaßen: „Was ich sage, das ist hier im Hörsaal die herrschende Meinung“. Daraufhin fragte ich ihn: „Was ist, wenn Sie sagen, daß 2×2=5“? Seine Antwort war: „Wenn ich sage, daß 2×2=5, dann ist das hier im Hörsaal die herrschende Meinung“.
Das, was der halbwegs gesunde Menschenverstand als Schwachsinn empfindet, ist nur auf dem Hintergrund einer „Denk“weise verständlich, wonach es keine unwandelbare absolute Wahrheit gäbe, sondern lediglich Meinungen, die sich ständig ändern. Dagegen ist christliches Denken ein Denken in Wahrheitskategorien. Der Unterschied wurde deutlich, als sich Jesus und Pilatus gegenüberstanden. Jesus sagte: „Ich bin ein König. Ich bin dazu geboren und in die Welt gekommen, daß ich die Wahrheit bezeugen soll. Wer aus der Wahrheit ist, der hört meine Stimme“. Darauf Pilatus: „Was ist Wahrheit!“ (Joh. 18,37). Das Fragezeichen, das gewöhnlich in Bibelübersetzungen steht, wurde von den Übersetzern hinzugefügt. Die Evangelisten haben ein Griechisch ohne Satzzeichen geschrieben. Pilatus fragte somit nicht, was Wahrheit ist, sondern er meinte zu wissen, daß es keine Wahrheit gäbe. Das christliche Denken ist dagegen ein Denken in Kategorien unveränderlicher Wahrheit und unveränderlicher ethischer Normen für Gut und Böse. Dieses Verständnis setzen Christen häufig voraus, wenn sie die schönklingenden Worte des Grundgesetzes lesen. Doch die Grundrechte werden ständig mit Füßen getreten. Deshalb wenden sich Betroffene an die Karlsruher „Verfassungshüter“.
Doch die Bundesverfassungsrichter „denken“ wie Pilatus und die 68er Neomarxisten überhaupt nicht in Kategorien unveränderlicher Wahrheit und unveränderlicher ethischer Normen. Unter marxistischer „Denk“voraussetzung ist das, was im Grundgesetz steht, völlig belanglos. Entscheidend ist vielmehr der politische Wille. Und der ist nun einmal der Völkermord an den „religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’“. Die relevanten Artikel des Grundgesetzes biegen die „Verfassungshüter“ schon irgendwie zurecht. Geht das aber nicht, dann lassen sie die Maske der Rechtsstaatlichkeit fallen und lügen ganz dreist, daß Art. 7 GG einen staatlichen Erziehungsauftrag beinhalte.
Für einen Lesekundigen ist dieser angebliche Erziehungsauftrag nirgendwo im Grundgesetz zu finden. Trotzdem entspricht dieser der „herrschenden Meinung“. Wie der bereits erwähnte Professor festlegt, was im Hörsaal die „herrschende Meinung“ ist, so legen die fälschlich sogenannten „Verfassungshüter“ die „herrschende Meinung“ für sämtliche Gerichte Deutschlands fest. Und die vielen Richter Deutschlands führen als Anwälte der „herrschenden Meinung“ den Willen ihres Führers, des Bundesverfassungsgerichts, aus. Und der Völkermord an den „religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’“ ist nun einmal der Wille ihres Führers. Und so steht in vielen Gerichtsurteilen mit genau den gleichen Worten wie in dem oben zitierten Nichtannahmebeschluß, daß „die Allgemeinheit“ „ein berechtigtes Interesse“ daran habe, „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“. Ebenso steht in vielen Gerichtsurteilen von dem „dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilten Erziehungsauftrag“. Und dieser Erziehungsauftrag wird deshalb so beharrlich in das Grundgesetz hineingelogen, weil das Grundrecht der Glaubensfreiheit nur solchen Einschränkungen zugänglich ist, die sich aus der Verfassung selbst ergeben.
10. Die Kinder von Christus trennen
Es sei hier nochmals daran erinnert, daß dieser Nichtannahmebeschluß nicht etwa die Schulbesuchspflicht als solche zum Gegenstand hat, sondern lediglich die verpflichtende Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung und an dem umstrittenen Theaterprojekt. Welches Ziel verfolgt die Schule durch den erlogenen Erziehungsauftrag, das derart wichtig wäre, daß das Grundrecht der Glaubensfreiheit zurücktreten müßte? Angeblich die Prävention vor sexuellem Mißbrauch. Doch indem die Beschwerdeführer ihren Kindern vermitteln, daß jegliche außereheliche Kontakte abzulehnen sind, schützen sie ihre Kinder nicht nur vor nichteinvernehmlichen Kontakten, wie es das Theaterprojekt angeblich tut, sondern darüber hinaus auch vor einvernehmlichen Sexualkontakten mit Erwachsenen, zu denen das Theaterprojekt und die als Pornounterricht praktizierte schulische Sexualerziehung10 verführen. Die Prävention durch die beschwerdeführenden Eltern ist also umfassender. Indem man aber dennoch auf der Teilnahme am umstrittenen Theaterprojekt besteht, gibt man zu erkennen, daß das wirkliche Ziel des herbeigelogenen staatlichen Erziehungsauftrags ein anderes ist als die Prävention vor sexuellem Mißbrauch. Die Kinder sollen lernen, daß ihr Körper ihnen gehöre und nicht Christus, daß ihr Gefühl immer Recht habe und nicht das Gotteswort. Und wenn sie als Kinder oder später als Erwachsene durch ihr Gefühl zur Sünde verführt werden, dann verlieren sie Christus, wie geschrieben steht: „Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, Ehebrecher, Homosexuelle … werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9f). Somit ist das wirkliche Ziel, das mit dem erlogenen staatlichen Erziehungsauftrag verfolgt wird, die Kinder aus der christlichen “Parallelgesellschaft“, die auf dem Schmalen Weg dem himmlischen Ziel entgegengeht (Matth. 7,14), herauszureißen und sie in die Gruppe der Unzüchtigen, der Götzendiener, Ehebrecher und Homosexuellen zu überführen. Doch das ist nach der Definition des Völkerstrafgesetzbuches Völkermord am Gottesvolk. Und dieser ist, wie bereits gezeigt, auch von den Bundesverfassungsrichtern Papier, Bryde und Schluckebier beabsichtigt.
11. Rechtsbeugung
Nochmals: Nicht das ist das Problem, daß den Bundesverfassungsrichtern Rechtsfehler unterlaufen wären. Deshalb kann auch die gelehrteste Argumentation der besten Rechtsanwälte nichts ausrichten. Sondern es liegt das Verbrechen der Rechtsbeugung vor. Nicht Fehler, wie sie jedem von uns ständig unterlaufen, sind das eigentliche Problem, sondern der verabscheuungswürdige Charakter der Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier. Diesen gilt es zu thematisieren. Deshalb ist im Untertitel dieses Flugblattes von der Karlsruher Verbrecherbande die Rede. Zwar ist keiner von diesen Rechtsbeugern bisher strafrechtlich verurteilt worden. Doch nicht einmal Hitler wurde als Verbrecher verurteilt, obwohl er zweifellos einer war. Denn nur „die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“. Als Hitler auf dem Höhepunkt seiner Popularität war, wäre es unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz als ungehörig empfunden worden, diesen Raubmörder als Verbrecher zu bezeichnen. Und heute genießen die angeblichen “Verfassungshüter“ hohes Ansehen. Dabei sind deren Verbrechen der Rechtsbeugung ebenso mit Händen zu greifen, wie es seinerzeit viele Hitlerverbrechen waren.
Im Untertitel dieses Flugblattes wurden die hochangesehenen Rechtsbeuger auch bewußt als „Bande“ bezeichnet, und zwar in Anlehnung an die Bezeichnung „Baader-Meinhof-Bande“ der 70er Jahre. Zu einer Zeit, als diese Straftäter noch nicht verurteilt worden waren, sprachen SPD-Abgeordnete im Bundestag von der „Baader-Meinhof-Gruppe“, und CDU-Abgeordnete riefen dazwischen ‚“Bande“, „Bande“. Wenn man Personen, die die ihnen zur Last gelegten Verbrechen eventuell doch nicht begangen haben könnten und für die daher die Unschuldsvermutung galt, als „Bande“ bezeichnen darf, wie viel mehr dann solche Personen, bei denen der Wortlaut der rechtsbeugerischen Entscheidungen völlig unumstritten ist! „Verbrecherbande“ drückt zwar eine Unwertbekundung aus, aber wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, wenn sowohl Hitler, als auch die Baader-Meinhof-Angeklagten, als auch die Bundesverfassungsrichter vor dem Gesetz gleich sind, dann ist nicht einzusehen, warum Unwertbekundungen nur bei den Schwachen und Wehrlosen möglich sein sollten, nicht aber bei den zur Zeit Mächtigen.
12. Diener des Teufels
Der Gedanke des Rechtsstaates ist doch der, daß nicht Fürstenwillkür entscheidet, sondern unabhängige Richter urteilen einzig und allein nach Recht und Gesetz. Doch wenn sich Richter nicht ihrer Verantwortung vor Gott bewußt sind, dann kommt die kriminelle Energie, die nach biblischer Lehre11 in jedem Menschen – und folglich auch in jedem Bundesverfassungsrichter – steckt, voll zum Tragen. Niemand kann sich Gott gegenüber neutral verhalten. Ist jemand kein Diener Christi, dann ist er eben ein Diener des Teufels. Und – wie in der Bibel (2. Kor. 11,14) geschrieben steht – verstellt sich der Teufel zum Engel des Lichts und seine Diener zu Dienern der Gerechtigkeit. Und wenn solche angeblichen Diener der Gerechtigkeit – auch „Rechtshüter“ oder „Verfassungshüter“ genannt – unseren angeblichen “Rechtsstaat“ verteidigen, dann muß er zwangsläufig zum Unrechtsstaat verkommen.
Die angeblichen Diener der Gerechtigkeit, die in Wirklichkeit Diener des Teufels sind, errichten im staatlichen „Bildungs“wesen ein Monopol für die Botschaft des Teufels. Um sich nicht allzusehr zu entlarven, vermitteln der Teufel und seine Diener den Schülern nicht allzu deutlich ein bestimmtes Sexualverhalten. Anstatt die Kinder mit zu vielen üblen Früchten zu überschütten, erlügen sie einen staatlichen Erziehungsauftrag, um in den Kindern einen üblen Baum zu pflanzen, aus dem die üblen Früchte von selbst herauswachsen. Der üble Baum ist die in den Schulen vermittelte Teufelslehre, daß die Entscheidungen, die das eigene Sexualverhalten betreffen, unabhängig vom Gotteswort getroffen werden dürften. Dann wird in der Schule ein „Wissen“ über das Gefühl vermittelt, das beim Zusammentreffen der Geschlechtsorgane aufkomme. Was kann an bloßer Wissensvermittlung schon verwerflich sein? Und im „Körpersong“ lernen die Kinder, daß ihr Gefühl immer Recht habe. Und wenn die Kinder schon als Kinder aus dem in der Schule Gelernten die von den Pornokraten gewünschten Schlußfolgerungen ziehen, dann können die Diener des Teufels scheinheilig behaupten, in der Schule werde kein bestimmtes Sexualverhalten vermittelt. Lediglich „Wissen“ über das Gefühl, das ein Zusammentreffen der Geschlechtsorgane zur Folge habe, werde vermittelt – was für ein trockener und stinklangweiliger „Lernstoff“!, den die Grundschulkinder aber unbedingt beherrschen müssen, um zu lebenstüchtigen Persönlichkeiten heranzureifen.
13. Christenverfolgung
Weil der Teufel gemäß der Lehre Jesu (Joh. 8,44) sowohl ein Mörder als auch ein Lügner und ein Vater der Lüge ist, deshalb lügen seine Diener mit großer Dreistigkeit, daß in unserem angeblichen „Rechtsstaat“ das Grundrecht der Glaubensfreiheit garantiert sei. Doch die „Glaubensfreiheit“ endet dann, wenn sich der Glaube an Christus im Leben auswirkt, wenn die Jesusjünger nach dem Willen Gottes leben und die „Wissensvermittlung“ durch die Pornokraten im Interesse der Pädophilen ablehnen. Doch Christus sagte uns voraus: „Der Knecht ist nicht größer als sein Herr, haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen“ (Joh. 15,20). So ergeht es den Beschwerdeführern, die sich der antichristlichen Indoktrination ihrer Kinder widersetzen.
Doch diese Verfolgung können wir vermeiden, wenn wir den Schmalen Weg der Jesusnachfolge verlassen. Zur Hitlerzeit wurden wahrhaft Gläubige, die die Hitlerreligion als Teufelslehre entlarvt hatten, umgebracht. Doch die Kirchenführer, die wie der Rattenfänger von Hameln das Kirchenvolk auf dem Weg in den Nationalsozialismus anführten, waren bei den Nazis hoch geehrt. So ist es auch heute. Papst Benedikt XVI. begrüßte bei einem Deutschlandbesuch den Pornokraten Stoiber, der in Bayern für den schulischen Pornodreck politisch verantwortlich war, auf dem Münchener Flughafen, als ob er ein Bruder in Christus wäre. Katholische und evangelische Kirchenfürsten sind in dem schulischen Pornodreck involviert.12 Von der Karlsruher Verbrecherbande und von anderen Wölfen mit oder ohne Schafspelz können wir nichts anderes erwarten. Doch die Judase, auch die Judase von der Evangelischen Allianz und von deren Nachrichtenmagazin ideaSpektrum, die immer wieder die Verfolger der Gemeinde als vermeintliche Brüder in Christus aufwerten, sind am gefährlichsten. Denn durch ihren Judasdienst helfen sie zwar Verfolgung zu vermeiden, führen aber das Kirchenvolk auf den Breiten Weg der Sünde, vor dem Christus uns warnt.
1BVerfGE 98, 265, I vom 27. 10. 98, S. 266.
2Vom 29. April 2003, Aktenzeichen 1 BvR 436 und ist unter www.johannes-lerle.de zu lesen.
3„Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ § 6, 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42, S. 2254).
4 Nichtannahmebeschluß vom 21. 7. 2009 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1358/09, im Internet abrufbar unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html
5Über die Hintergründe der staatlichen Förderung der Pädophilie siehe das Flugblatt: Wider die schwarzen Rattenfänger, veröffentlicht unter www.johannes-lerle.de
6Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.
7Dr. Hans-Dieter Göldner, Georg Hahn, Dr. Werner Schrom: Lehrplan für die Grundschule in Bayern. Texte/Kommentare/Handreichungen, München 2000, Abschnitt 71.45, S. 9. Auf wörtliche Wiedergabe wird hier verzichtet, da zum Zitieren zu schmutzig.
8Der Name der Lehrerin war Glockenbring, der der Direktorin Mangelsdorf. Der damals politisch verantwortliche Kultusminister hieß Hartmut Holzapfel (SPD) und sein Ministerpräsident war der spätere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD).
9Der Text der Verfassungsbeschwerde ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.neuesundaltes.de/docs/vfb_salzkotten-260509.rtf
10Über deren Hintergründe siehe: Ein Freund der Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe: Die Hintergründe der staatlichen „Sexualerziehung“. Warum dem Staat so viel daran liegt, sie ausnahmslos allen Kindern aufzuzwingen, veröffentlicht im Internet unter www.johannes-lerle.de
111. Mose 8,21; Matth. 15,19; Röm. 7,18.
12Die beiden Großkirchen haben der schulischen Sexual„erziehung“ zugestimmt (Eine Erklärung der [wahrscheinlich katholischen] Bischöfe vom 30. 4. 1979 [Erfahrungen mit der Sexual„erziehung“. In: FGM-INFORMATION, Herausgeber: Freundeskreis Maria Goretti e. V., Nr. 92, München Nov. 2007, S. 5]).