Einwendung gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens

Gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Volksverhetzung bringe ich folgende Einwendungen vor:

Die „Anklageschrift“ verdient diese Bezeichnung nicht, da lediglich behauptet wurde, ich hätte den Holocaust geleugnet oder relativiert, diese Unterstellung aber durch kein einziges Zitat belegt werden konnte. Deshalb wurden solche Formulierungen zitiert, die Geschichtsschreibung, Gesetzgebung und Rechtsprechung kritisieren , den Straftatbestand des § 130 StGB jedoch in keiner Weise erfüllen. Es ist Rechtsbeugung („Keine Strafe ohne Gesetz“), den § 130 StGB so hinzubiegen, um mich wegen meines unerwünschten Verhaltens, das mit keinem Paragraphen des Strafgesetzbuches zu greifen ist, einzusperren. Nun zu den beiden strafrechtlich nicht relevanten Zitaten:

Erstes Zitat: „… . Selbst bei „nur“ einer Million Vergaster sind das immerhin tausend am Tag, die auch noch verbrannt worden sein müssen, was eine erhebliche Menge an knapper Kohle (100 kg pro Körper) erfordert hätte. Es bedarf somit einer Erklärung, wie dieser Vorgang gewaltigen Ausmaßes von den Einwohnern in Auschwitz unbemerkt geblieben sein konnte. …“ Der ursprüngliche Zusammenhang ist: Der Bruder von Dr. theol. Dollinger hatte in Auschwitz gelebt und von den täglich über tausend Vergasungen und Leichenverbrennungen nichts mitbekommen. Daß er nichts mitbekam, ist eine Tatsache. Tatsachen feststellen, ist zentral für wissenschaftliches Denken. Dagegen registrieren Ideologen nur solche Fakten, die ihre Ideologie stützen. Ein Wissenschaftler sucht nach Erklärungen für unerwartete Fakten. Mir zum Vorwurf zu machen, daß ich auf einen Erklärungsbedarf hingewiesen habe anstatt Fakten zu verschweigen, zeigt, daß Staatsanwalt Hartlieb wie ein Ideologe denkt, dem wissenschaftliches Denken fremd ist. Und die Justiz zu mißbrauchen um zu verhindern, daß Tatsachen allgemein bekannt werden, war typisch für Stalin, Hitler, Honecker und andere, die ihre Macht auf Lug und Trug gegründet hatten. Mir zum Vorwurf zu machen, daß ich die Öffentlichkeit auf Tatsachen hinweise, zeigt, daß Staatsanwalt Hartlieb den Holocaust für Lug und Trug hält. Denn weil Lügen kurze Beine haben, deshalb müssen sie von wahren Tatsachen abgeschirmt werden. Denn wäre Staatsanwalt Hartlieb von der „Offenkundigkeit“ unseres Geschichtsbildes wirklich überzeugt, dann würde er es begrüßen, wenn auf Erklärungsbedarf hingewiesen wird, so daß wir durch Beantwortung der aufgeworfenen Fragen die schlimme Vergangenheit besser verstehen können.

Was beim nächsten Zitat strafbar sein könnte, ist nicht gesagt.

… . Durch Hitlers Holocaust werden die Verbrechen der Sieger relativiert und erhebliche Zahlungen für den von Terroristen gegründeten Schurken- und Folterstaat Israel erpresst. Während jeder andere Völkermord straffrei geleugnet werden darf, wird der Holocaustglaube durch den Maulkorbparagraphen 130 StGB vor Ketzerei geschützt. Dabei ist lediglich das Leugnen von Tatsachen strafbar. Doch wegen lediglich behaupteter Offenkundigkeit halten Richter es nicht für nötig, den „Holocaustleugnern“ irgendwelche Tatsachen über Hitlers Völkermord nachzuweisen. Wegen ihrer großen Dummheit oder wegen ihrer großen kriminellen Energie halten sie ein Geschichtsbild, das aus einem Lügenmilieu stammt, für offenkundig. …

Die Feststellung, daß durch den Holocaust die Verbrechen der Sieger relativiert werden, ist nicht strafrechtlich relevant. Daß mit dem Holocaust erhebliche Finanzströme zu dem Staat Israel begründet werden, ist unumstritten. Die Britten hatten spätere israelische Politiker als Terroristen gesucht. Auch das ist allgemein bekannt. Israel ist offiziell ein Folterstaat. Lediglich diese Vokabel wird vermieden. Auch ist die Bezeichnung „Schurkenstaat“ nicht strafrechtlich relevant. Fakten zu diesem Thema sind mir aus meiner Lübecker Haftzeit durch palästinensische Mithäftlinge bekannt. Weder ist es strafrechtlich relevant, Holocaustleugnung als Ketzerei zu werten, noch einen Paragraphen des Strafgesetzbuches als „Maulkorbparagraphen“ zu bekämpfen. Der Kampf gegen den Maulkorbparagraphen ist keine Holocaustleugnung. Denn die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, wie Rosa Luxemburg gesagt haben soll. Sind die Argumente der Andersdenkenden aber verborgen, weil diese Menschen im Gefängnis sind oder nicht hineinkommen wollen, dann deutet das auf Unterlegenheit in der geistigen Auseinandersetzung hin. Auf diese Weise kompensierten Stalin und Hitler ihre geistige Unterlegenheit. Die Verurteilung des Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis wegen Leugnung der nach damaliger Siegergeschichtsschreibung offenkundigen Gaskammermorde in Dachau zeigt, daß auch die Justiz in unserem angeblichen „Rechtsstaat“ die Unterlegenheit in der geistigen Auseinandersetzung durch den Mißbrauch des Strafrechts kompensiert. Daß wir unsere Kenntnis über den Holocaust aus einem Lügenmilieu haben, ist nun einmal eine Tatsache. Und es ist, wie schon gesagt, für wissenschaftliches Denken zentral, Tatsachen zu registrieren. Und weil wir unsere Kenntnis aus einem Lügenmilieu haben, deshalb ist es wichtig, die entlarvten Lügen bekanntzumachen. Wer das kritisiert, dem ist wissenschaftliches Denken fremd, der hat sich in die Niederungen politischer Agitation begeben. Mich dafür mit Gefängnis zu bedrohen, das entspricht der kriminellen Energie eines Stalin und Hitler, bei denen die Justiz den Lug und Trug, auf den deren Schurkenstaaten gegründet waren, absicherte.

Die „Offenkundigkeit“ zu bestreiten, ist keine Holocaustleugnung und somit nicht strafbar. Denn es gibt viele Wahrheiten, die nicht offenkundig sind. Richtern „Dummheit“ oder „kriminelle Energie“ zu unterstellen, ist nicht strafbar, sondern berechtigt. Denn der gesunde Menschenverstand weiß: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Dagegen hinterfragen Richter nicht einmal im Blick auf entlarvte Lügen die „Offenkundigkeit“. Das kann durch Dummheit kaum entschuldigt werden, selbst wenn diese noch so groß sein sollte. Das deutet auf vorsätzliche Rechtsbeugung hin. Der Verdacht von Rechtsbeugung wird dadurch erhärtet, daß aus unumstrittenen Fehlern anderer Richter nicht gelernt wird. Ich denke dabei nicht nur an den Unfug mit den Hexen, die laut gerichtlicher Feststellung auf einem Besen zum Brocken geflogen sein sollen. Sondern bei jeder Gelegenheit erinnere ich an Martin Fiedler, der wegen Leugnung der Gaskammermorde in Dachau zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Dabei hat er lediglich die heutige Geschichtsschreibung vorweggenommen. Im Blick auf Martin Fiedler und andere Fehlurteile kann eine „Bezugnahme auf die gefestigte Rechtsprechung“ nur eine Bezugnahme eines Rechtsbeugers auf andere Rechtsbeuger bedeuten. Doch die Problematik der „Offenkundigkeit“ stellt sich erst, wenn man zumindest eine der „unter der nationalsozialistischern Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten gegenüber der jüdischen Bevölkerung“, die ich angeblich geleugnet hätte, benennen kann. Doch das hat die „Anklageschrift“ nicht getan. Ich habe lediglich Änderungen in der Geschichtsschreibung registriert und nur solche „Unrechtstaten“ bestritten, die als Folge geänderter Geschichtsschreibung nicht mehr behauptet werden. Es ist eine Tatsache, daß nicht jede Änderung als Korrektur früherer Irrtümer gedeutet werden kann, sondern es gibt auch entlarvte Lügen. Mir ist bewußt, daß der Hinweis auf vorsätzliche Lügen und Fälschungen stärker wirkt als eine strafrechtlich relevante Holocaustleugnung. Denn daraus wird gefolgert: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Und so habe ich wiederholt erlebt, daß man mich in manchen Kreisen wegen meiner ständigen Hitlerkritik für einen Deppen hält, der zwar manche Lüge im Detail erkannt hat, der aber dennoch den Schwindel der Siegergeschichtsschreibung glaubt. Die wirklich Schuldigen an der um sich greifenden Holocaustleugnung sind somit diejenige, die uns über die schlimme Vergangenheit belogen hatten. Und weil Lügen nun einmal kurze Beine haben, deshalb wurden sie aufgedeckt. Ich habe nicht einmal eine Lüge aufgedeckt, sondern ich bin lediglich der Überbringer von Informationen über aufgedeckte Lügen. Und das Überbringen von Nachrichten mit unumstrittenem Wahrheitsgehalt ist nicht strafbar. Dagegen ist Meineid ein Verbrechen. Somit gehöre nicht ich ins Gefängnis, sondern die große Meute der falschen Zeugen, die zum Teil unter Eid gelogen hatten, daß sich die Balken biegen. Mir ist nicht bekannt, daß auch nur ein einziger falscher Zeuge der Hitlerverbrechen verurteilt worden ist. Dadurch erweist sich die Justiz als Komplize von wirklichen Verbrechern.

Da das mir zugesandte Schriftstück den inhaltlichen Anforderungen einer Anklageschrift nicht genügt, sollte Staatsanwalt Hartlieb eine Anklageschrift verfassen, die diese Bezeichnung auch verdient, in der zumindest eine Holocaustleugnung zitiert ist. Doch das wird ihm nicht möglich sein, weil ich kein einziges Naziverbrechen geleugnet, sondern im Gegenteil wiederholt meinen Abscheu vor dem braunen Unrat ausgedrückt habe. Deshalb ist das Strafverfahren einzustellen.

Johannes Lerle

 

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