Dadurch, daß das Berufungsurteil keine einzige Holocaustleugnung zitieren konnte, wurde der Nachweis einer Straftat wiederum nicht erbracht. Um diesen Sachverhalt zu verdecken, wurde mir vorgeworfen, Zweifel daran geäußert zu haben, daß Tausend Personen pro Tag vergast und verbrannt worden sein könnten. Zweifel ist nach der Bibel (Jakobus 1,6-8) Sünde. Dagegen ist Wissenschaft ohne Zweifel nicht möglich. Hätte niemand jemals an der für offenkundig gehaltenen Bewegung der Sonne um die Erde gezweifelt, dann hätten wir noch heute das geozentrische Weltbild. Daß man mich wegen angeblicher Äußerung von Zweifeln ein halbes Jahr ohne Bewährung einkerkern will, beweist, daß es sich beim Holocaust um eine Glaubenslehre handelt, die ebensowenig angezweifelt werden dürfe wie die Botschaft der Bibel. Und der pseudoreligiöse Glaube an den einmaligen und offenkundigen Holocaust bewirkt eine Faktenresistenz, wie sie bei Trump und anderen Populisten beklagt wird. Wer aber wissenschaftlich denkt, der registriert bisher unbeachtete Tatsachen und stellt gegebenenfalls einen Erklärungsbedarf fest. Anders als im Berufungsurteil suggeriert, hatte ich nicht bezweifelt, daß es technisch möglich ist, tausend Menschen pro Tag zu vergasen und zu verbrennen. Der Erklärungsbedarf, auf den ich hingewiesen hatte, bezog sich lediglich darauf, wie es möglich ist, daß ein von mir genannter Einwohner von Auschwitz nichts von derartigen Vorgängen gewaltigen Ausmaßes mitbekommen hat. Bisher unbeachtete Tatsachen registrieren und eine Erklärungsbedarf feststellen, ist zentral für wissenschaftliches Denken. Doch dieses wissenschaftliche Denken fehlt dem Richter Bayerlein als auch den Staatsanwälten. Daß diese Personen trotz erbärmlicher intellektueller Fähigkeiten das Abitur und sogar einen Hochschulabschluß erhielten, offenbart die Misere in unserem „Bildungs“wesen. Wie Analphabeten einen Hauptschulabschluß haben, so erhalten solche Deppen das Abitur, die nur eingeschränkt denken können, die in der Schule anscheinend lediglich Fakten im Gehirn wie auf einer Computerfestplatte abgespeichert haben, aber völlig überfordert sind, einen Erkenntnisweg nachzuvollziehen oder einen Datensatz kritisch zu hinterfragen. Denn beides setzt den Zweifel voraus. Und solche faktenresistente Deppen, die sogar solche Informationen für offenkundig halten, die nachgewiesenermaßen aus einem Lügenmilieu stammen, entscheiden, wer ins Gefängnis kommt. Ist jemand gehbehindert, dann wird er nicht als Briefträger eingesetzt – Beamtenstatus hin, Beamtenstatus her. Ist aber jemand denkbehindert, oder täuscht er die Denkbehinderung vor, um seine vorsätzliche Rechtsbeugung zu verdecken, dann kann er sehr wohl als Staatsanwalt oder Richter tätig sein.
Darauf, daß wir unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu haben, hatte ich schon in früheren Veröffentlichungen hingewiesen. Anders als im Berufungsurteil behauptet, habe ich aus meiner Haft durchaus gelernt. Anders als in meinen früheren Schriften habe ich diesmal weder geschrieben, daß eine Lüge und ein Irrtum durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden, noch habe ich unser Bewegtsein durch Lügenpropaganda mit unserem Bewegtsein durch die Erdrotation verglichen. Sondern ich habe mich darauf beschränkt, solche entlarvte Lügen über den Holocaust zu registrieren, die inzwischen unumstritten sind. Das führt allerdings zum Zweifel an der Holocaust-Religion als solcher. Denn der gesunde Menschenverstand sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Doch Ketzerei ist kein Straftatbestand mehr. Folglich ist eine Verurteilung nur durch Rechtsbeugung möglich. Und die erforderliche Rechtsbeugung ist dann wesentlich offensichtlicher als bei meiner letzten Verurteilung, bei der es unklar geblieben ist, wegen welcher meiner politischen Unkorrektheiten ich im Gefängnis war. Für mich ist diese Angelegenheit erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe.
Ständig werfen Rechtsbeuger meine Brüder uns Schwestern in Christus ins Gefängnis. Mein Anliegen ist, das Juristenpack als Bande krimineller Rechtsbeuger verächtlichzumachen. Und bei einer Verurteilung, bei der man keine einzige Holocaustleugnung zitieren kann, ist die Rechtsbeugung besonders offensichtlich. In meiner Einlassung verglich ich die Justiz mit der Mafia, die die geschriebenen Gesetze ignoriert und mit kriminellen Mitteln ihre ungeschriebenen Gesetze durchsetzt. Das Berufungsurteil bestätigt diese Einschätzung dadurch, daß es den Maulkorbparagraphen auf das Nennen unumstritten wahrer Tatsachen über Lügen in der Holocaust-Geschichtsschreibung ausdehnt.
Weil das verfahrensgegenständliche Flugblatt keine einzige Holocaustleugnung enthält, unterstellte mir das Berufungsurteil indirekt die Aussage „vermeintliches Unrecht von Auschwitz“, wegen der ich bereits im Gefängnis war. Damals hatten die Rechtsbeuger meinen Hinweis ignoriert, daß „vermeintliches Unrecht“ das Juristendeutsch der Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig für vorsätzliche Menschentötungen ist. Da nach dem Grundgesetz (Art. 3, Abs. 1) alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, hatte ich die vorsätzliche Tötung der jüdischen Übermenschen in der Weise ausgedrückt, in der Bundesverfassungsrichter die vorsätzliche Tötung solcher Untermenschen beschreiben, die sich noch in den Leibern ihrer Mütter befinden. Die Tötung dieser Untermenschen wird sogar in der Schule propagiert und die Rechnung für den Henker vom Steuerzahler übernommen. Wäre die Bundesrepublik wirklich ein Rechtsstaat, wie uns ständig vorgelogen wird, dann wären die jüdischen Übermenschen und die Untermenschen in den Leibern ihrer Mütter vor dem Gesetz gleich. Dann würde die Propagierung von Gaskammern für unsere jüdischen Mitbürger, wie man sie mir unterstellt hatte , strafrechtlich nicht anders bewertet werden als die Werbung für den Kindermord.
Wenn das Berufungsurteil zutreffend feststellt, daß durch meine Flugblätter das „Vertrauen … in die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland empfindlich gestört wird“, so ist das strafrechtlich nicht relevant. Ebenfalls strafrechtlich nicht relevant ist der Vorwurf, „daß die bisher erfolgte Vergangenheitsbewältigung in Frage gestellt“ wird. Die Vergangenheitsbewältigung enthielt nicht nur Irrtümer, sondern war auch voll von vorsätzlichem Lug und Trug. Denn bei einer Gaskammer, die nach dem Krieg gebaut worden war, kann es kein Irrtum sein, daß dort Menschen vergast worden wären. Natürlich begünstigt das Wissen von vorsätzlichen Lügen die strafrechtlich relevante Holocaustleugnung. Denn der gesunde Menschenverstand sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Aber ich habe den Holocaust nicht geleugnet. Im Gegenteil: Ich habe die Menschen vor dieser Straftat gewarnt. Die Gedanken sind frei. Somit ist meine tiefe Verachtung gegenüber unserem Verbrecherstaat, der vorsätzliche Menschentötungen als „vermeintliches Unrecht“ zur gesellschaftlichen Aufgabe erhebt, strafrechtlich nicht relevant. Ebenfalls nicht strafrechtlich relevant ist mein Abscheu vor der Karlsruher Verbrecherbande, die manchen Berufskillern das Grundrecht auf rechtswidrige Menschentötungen zuerkannt hat (BVerfGE 98, 265, I). Auch ist meine Verachtung von Rechtsbeugern, von denen es bei der Justiz nur so wimmelt, nicht strafrechtlich relevant. Da es ohne Gesetz keine Strafe geben darf (GG, Art. 103), ist die Äußerung meiner von der Justiz verabscheuten Gedanken nur dann strafbar, wenn diese Äußerung mit einem Paragraphen des Strafgesetzbuches zu greifen ist. In einem Rechtsstaat, wie er uns vorgegaukelt wird, bleibt großes Fehlverhalten dann straffrei, wenn es mit keinem geschriebenem Gesetz zu greifen ist, während Kleinkram deshalb strafrechtlich verfolgt werden kann, weil es ein Gesetz gibt. Mein Hinweis auf Lügen fördert Holocaustleugnung. Aber der Maulkorbparagraph 130 StGB erfaßt nur das Leugnen von Tatsachen. Folglich ist mein Bekanntmachen von Lügen strafrechtlich nicht relevant. Und ich bin nicht bereit, mir von einer Justiz, die vergleichbar mit der Mafia irgendwelche ungeschriebenen Gesetze durchsetzen will, den Hinweis auf entlarvte Lügen verbieten zu lassen. Sollte ich trotz fehlender gesetzlicher Grundlage ins Gefängnis kommen, dann wäre das ein zusätzlicher Beweis für meine Aussage, daß die Justiz von einer Bande krimineller Rechtsbeuger dominiert wird.
Wir wurden über den Holocaust vorsätzlich belogen. Weil diese Tatsache in meinem Flugblatt zwingend nachgewiesen worden war, deshalb konnte sie kein Staatsanwalt und kein Richter bestreiten. Wenn es wahr ist, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, dann soll das auch jeder wissen. Deshalb mein Flugblatt. Um zu verhindern, daß der Lug und Trug allgemein bekannt wird, wollen Rechtsbeuger mich ohne gesetzliche Grundlage einkerkern.
Weil das Flugblatt keine Holocaustleugnung enthält, deshalb werden die Worte meiner Verteidigung als Holocaustleugnung gewertet. Doch angeklagt war ich wegen des Flugblattes und nicht wegen meiner Einlassung vor Gericht. Ständig wurden in der Holocaust -Geschichtsschreibung solche Lügenbastionen geräumt, die nicht mehr zu halten waren. Doch die Korrektur der Auschwitz-Geschichtsschreibung hatte der Spiegelredakteur Fritjof Meyer in einer von Rita Süssmuth herausgegebenen Zeitschrift übertrieben. Gegen ihn und gegen Rita Süssmuth wurde Strafanzeige erstattet, aber nicht ermittelt. Unser Auschwitzbild beruht auf den durch Folter bewirkten Tätergeständnissen und auf dem Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß der Jahre 1963-65. Sollte Meyer darin Recht haben, daß auf dem KZ-Gelände niemand in Gaskammern starb, dann wäre die bisherige Auschwitzgeschichtsschreibung keineswegs nur durch Irrtümer belastet, sondern ein Betrug gigantischen Ausmaßes. Die Gaskammer, die wir heute besichtigen können, wäre eine Fälschung und die vielen Zeugen hätten gemeinschaftlich gelogen, daß sich die Balken biegen. Es wäre kaum vorstellbar, daß in einem Prozeß, der sich über Jahre hinzieht, kein Staatsanwalt und kein Richter nicht eine Lüge entdeckt haben könnte. Meyers Artikel bedeutet, daß der Frankfurter Auschwitz-Prozeß, mit dem die Justiz die Offenkundigkeit des Holocaust begründet, eine großangelegte Betrugsveranstaltung gewesen sein müßte. Was sich Meyer da geleitet hat, ist eine ungeheuerliche Ketzerei. Diese habe ich zum Zwecke meiner Verteidigung lediglich referiert, sie mir aber nicht zu eigen gemacht. Ich wollte damit zeigen: Wenn dieser große Ketzer nicht einmal angeklagt worden war, dann bin auch ich freizusprechen, der im Unterschied zu Meyer nichts leugnet, sondern lediglich auf unumstritten wahre Tatsachen über vorsätzlichen Lug und Trug hingewiesen hat, der allerdings der Allgemeinheit unbekannt bleiben soll. Wie die Nazis den Zusammenbruch der Ostfront durch „Frontbegradigungen“ verhindern wollten, so bereitete auch Meyer im Jahre 2002 eine „Frontbegradigung“ vor. Diese wurde dann doch nicht durchgeführt. Er kam nicht ins Gefängnis, da man erkannte, daß er durch Räumung einzelner Positionen den Holocaust-Glauben als solchen retten wollte. Im Unterschied zu Meyer habe nie die Holocaust-Geschichtsschreibung korrigiert. Ich habe lediglich solche Änderungen registriert, die andere vorgenommen hatten. Dabei habe ich mich auf solche Änderungen konzentriert, die man nicht als Korrektur von Irrtümern darstellen kann. Wenn trotz Strafanzeigen weder Fritjof Meyer noch Rita Süssmuth im Gefängnis waren, dann erfordert die vom Grundgesetz (Art. 3) geforderte Gleichheit aller vor dem Gesetz, daß auch ich auf freiem Fuß bleiben muß.
Im verfahrensgegenständlichen Flugblatt habe ich Fritjof Meyer überhaupt nicht erwähnt. Somit hätte ich wegen seiner Ketzerei nicht verurteilt werden dürfen. Ich wurde wegen der Aussage „Wir wurden belogen“ verurteilt. Somit soll ich wegen einer Tatsachenfeststellung, die niemand widerlegen kann, für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Meine Tatsachenfeststellung, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, ist für den Flugblattleser nachprüfbar. Das unterscheidet sie von einer Meinung, die auch falsch sein kann. Das Wissen, daß wir unsere Kenntnis aus einem Lügenmilieu haben, fördert den Zweifel an der Holocaust-Religion. Das ist aus Sicht der Holocaustprediger äußerst verwerflich. Auf einen vergleichbaren Verstoß gegen die ungeschriebenen Gesetze der Mafia steht in Palermo die Todesstrafe. Durch meinen vorsätzlichen Verstoß gegen ungeschriebene Gesetze will ich erreichen, daß die „ehrenwerte Gesellschaft“ in der Justiz, die meine Brüder und Schwestern in Christus einkerkert, als ein mit der Mafia vergleichbares Verbrecherpack entlarvt wird. Während meine Aussage, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, für die Flugblattleser nachprüfbar ist, beruft sich Meyer auf „Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“, die seinen Lesern unbekannt sind. Dadurch ist Meyers Sicht über Auschwitz lediglich eine Meinung, die auch falsch sein kann. Und Meinungsäußerungen werden im Unterschied zur Feststellung unumstritten wahrer Tatsachen vom Maulkorbparagraphen 130 StGB durchaus erfaßt. Daß Meyer trotz eines anwendbaren Paragraphen nicht einmal angeklagt worden war, ich aber ohne gesetzliche Grundlage ins Gefängnis soll, und das noch dafür, daß ich nicht einmal im verfahrensgegenständlichen Flugblatt, sondern lediglich zum Zwecke meiner Verteidigung Meyers Ketzerei referiert habe, zeigt, daß die „ehrenwerte Gesellschaft“ in der Justiz bei der Verteidigung der Holocaust -Religion sich einen Dreck um ihre eigenen rechtsstaatlichen Prinzipien schert.
Der Holocaust gilt auch weiterhin als Tatsache, obwohl viele frühere Aussagen nicht aufrechterhalten werden können. Wer aber dem Zeitgeist widerspricht, bei dem wird aus dem kleinsten und unbedeutendsten Irrtum geschlußfolgert, daß sämtliche anderen Aussagen ebenfalls falsch, zumindest aber nicht lesenswert seien. Da im Berufungsurteil meine Aussage, niemand sei „auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in Gaskammern eines KZ gestorben“, als „nachweislich falsch“, wenn auch nicht als strafbar bezeichnet wird, deshalb soll auch darauf eingegangen werden. Meine Aussage werde durch die Internetseite Mauthausen-Memorial.org widerlegt, wonach es in Mauthausen eine Gaskammer gegeben haben soll. Mauthausen liegt in Österreich, und die Räubereien der Nazis sollten wir nicht als Bestandteile des Deutschen Reiches anerkennen. Außerdem wird im Anschluß eine Mitteilung des militärpolizeilichen Dienstes von 1948 wiedergegeben, in dem auch Mauthausen unter den KZs ohne Gaskammer genannt ist. Dieses Schreiben kam erst viel später an die Öffentlichkeit. Lügen über den Holocaust werden nicht widerrufen, sondern lediglich nicht wiederholt. Dadurch geraten sie in Vergessenheit. Das schließt aber nicht aus, daß diese und jene alte Lüge erneut an die Öffentlichkeit kommt und im Internet verbreitet wird.
Johannes Lerle
Nachfolgende PDF-Datei sind die Seiten 27-29 folgender Veröffentlichung von Karl Philipp E. G. Kögel: Wahrheit für Deutschland. Wird der Zahn gezogen?