Verteidigung in der Berufungsverhandlung

 am 13. Oktober 2016

 

1. Keine Gaskammermorde in KZs im Reichsgebiet

Im Unterschied zur Anklageschrift, die mir Holocaustleugnung vorwirft, ohne auch nur eine einzige Holocaustleugnung zitieren zu können, weist das angefochtene Urteil auf eine Aussage hin, die Holocaustleugnung sein soll. Dadurch habe ich die Möglichkeit, zu einer konkreten Aussage Stellung zu nehmen. Das angefochtene Urteil gründet sich auf ein falsches Verständnis eines Zitats. Anders als in Punkt III der Urteilsbegründung zu lesen, hatte ich nicht behauptet, es hätte keine Gaskammermorde gegeben; sondern ich schrieb lediglich, daß auf dem Gebiet des Deutschen Reiches niemand in Gaskammern eines KZsgestorben ist. Dadurch vermied ich Aussagen über Gaskammermorde in den KZS in Polen. Denn ich wollte auch wegen fehlender Sachkenntnis nicht in irgendwelchen Kontroversen Stellung beziehen. Denn nicht die Hitlerverbrechen sind der Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Flugblattes, sondern lediglich die entlarvten Lügen über die Hitlerverbrechen. Deshalb habe ich nicht die Hitlerverbrechen registriert, sondern die Änderung der Geschichtsschreibung über die Hitlerverbrechen. Leider hatte ich im verfahrensgegenständlichen Flugblatt versäumt, eine sehr wesentliche neue Variante der Geschichtsschreibung über Auschwitz zu erwähnen. In der von der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth herausgegebenen Zeitschrift osteuropa veröffentlichte im Mai 2002 (S. 631ff) der Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer den von den Revisionisten sehr beachteten Artikel Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde. Nach Meyer seien in Auschwitz nicht vier Millionen, sondern lediglich eine halbe Million gestorben, davon etwa 356 000 im Gas (S. 359). Die Gaskammern hätten sich übrigens nicht auf dem KZ-Gelände, sondern in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern befunden (S. 635 und 638). Sollte Meyer darin Recht haben, daß es auf dem KZ-Gelände keine einzige Gaskammer gegeben hätte, dann wäre das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß der Jahre 1963-1965 reine Makulatur. Die vielen vom Gericht zusammengetragenen Zeugenaussagen und die durch Folter bewirkte Tätergeständnisse, auf die sich das Urteil gründet, wenn es feststellt, wie die Arbeitsunfähigen bei ihrer Ankunft direkt von der Rampe in die Gaskammern geschickt wurden, wären dann Falschaussagen. Die Geschichte über Auschwitz müßte neu geschrieben werden. Trotz Strafanzeigen wurde weder gegen Meyer noch gegen Rita Süssmuth ermittelt. Denn die Erfahrung zeigt: „Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“. Es ist die ständige Erfahrung, daß die Justiz an kleinen und wehrlosen Leuten wie mich ein Exempel statuiert, während sie sich hütet, einen Mächtigen wie z . B. eine Bundestagspräsidentin oder einen Spiegel-Redakteur anzuklagen oder gar zu verurteilen. Hätte ich den Artikel des Spiegel-Redakteurs im Flugblatt erwähnt, dann wäre ich vielleicht nicht angeklagt worden.

Mir liegt es fern, Meyers umstrittene Aussagen zu bewerten. Denn ich habe mich auf solche Änderungen in der Geschichtsschreibung konzentriert, die zwingend zeigen, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Denn wenn man nach dem Krieg in Dachau eine Gaskammer baut, dann kann es kein Irrtum sein, daß dort Menschen vergast worden wären. Deshalb habe ich nicht die Gaskammermorde allgemein, sondern nur die Gaskammermorde in den KZs des Deutschen Reiches bestritten. Begründet hatte ich das im Flugblatt nicht, da ich dies für den allgemeinen Kenntnisstand hielt, der schon seit langem besteht. Um so mehr war ich überrascht, daß Richter Schuberth einen anderen Kenntnisstand hat. Sowohl in seiner mündlichen Urteilsbegründung, in der er Wikipedia erwähnte, als auch in seiner schriftlichen Urteilsbegründung stellte er nicht nur die Gaskammermorde in den okkupierten Gebieten als Tatsache hin, sondern auch die Gaskammermorde in „Mauthausen, Sachsenhausen, Ravensbrück, Stutthof und Neuengamme im Gebiet des Deutschen Reiches“. Mir liegt ein Schreiben des Militärpolizeilichen Dienstes des Alliierten Militärkommandos vom 1.10.1948 vor , das erst viel später an die Öffentlichkeit kam und das ich dem Gericht hiermit übergebe. Die dort aufgeführte Liste der Konzentrationslager ohne Gaskammer enthält auch einige Konzentrationslager, die im angefochtenen Urteil genannt wurden. Daß das Schreiben nicht schon im Jahre 1948, sondern erst viel später, eventuell erst Ende 1987, veröffentlicht wurde, bestätigt die zentrale Aussage des verfahrensgegenständlichen Flugblatts, daß es bei der Holocaust-Geschichtsschreibung nicht um die historische Wahrheit geht, sondern um Propaganda. Diese sollte allerdings glaubwürdig sein. Deshalb wurden solche Lügen aussortiert, die zu absurd sind. So schrieb der spätere Direktor des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, also der spätere Historikerpapst, Martin Broszat am 19.8.1960 in einem Brief an die ZEIT: „Weder in Dachau noch in Bergen-Belsen noch in Buchenwald sind Juden oder andere Häftlinge vergast worden“.1 Damit gab er zu, daß vieles seit 1945 über die reichsdeutschen Gaskammern Gesagte Lug und Trug gewesen war. Die Gaskammern wurden kurzerhand auf das sowjetisch besetzte und lästigen Beobachtern verschlossene Polen reduziert. Da es im Reichsgebiet weder Originalgaskammern noch entsprechende Dokumente gab, beruht unsere „Kenntnis“ auf Zeugenaussagen und auf Tätergeständnissen. Wie letztere zustande kamen, hatte bereits 1948 eine amerikanische Untersuchungskommission unter Leitung von Richter Simpson und Van Roden festgestellt: Hiebe, Zerquetschen der Hoden, Ausschlagen der Zähne etc. Aufgrund der durch Folter erpreßten Geständnisse wurden viele Angeklagte hingerichtet.2 Durch die Todesurteile wurde sichergestellt, daß die Beschuldigten ihre Geständnisse nicht widerrufen.

Daß ich bereits zweimal das Jahr 1948 im Zusammenhang mit dem Abbau von Holocaust -Lügen nannte, dürfte mit dem beginnenden Kalten Krieg zusammenhängen. Nun brauchten die Amerikaner die alten Nazis als Bündnispartner gegen die Sowjetunion. Das zeigt: Bei der Holocaust-Geschichtsschreibung geht es nicht um die historische Wahrheit, sondern Tatsachen werden nach den Erfordernissen der politischen Propaganda registriert, zurechtgebogen, verschwiegen oder erfunden, wie es benötigt wird. Anders als im angefochtenen Urteil unterstellt (Punkt III), betrachte ich mich nicht als „zeitgeschichtlich informiert“, auch bemühe ich mich nicht um umfassende Kenntnisse über die Nazizeit. Denn dadurch würde ich lediglich im Datenmüll ersticken. Sondern ich unterscheide zwischen unwichtigem Datenmüll und wichtigen Fakten. Und eine Tatsache von höchster Wichtigkeit ist, daß wir belogen worden waren. So sind nicht die Nazi-Verbrechen der Inhalt des verfahrensgegenständlichen Flugblattes, sondern die Tatsache, daß wir belogen worden sind. Natürlich hat dieses Wissen Konsequenzen, und ich habe meine Gründe, weshalb ich entlarvte Lügen in die Öffentlichkeit trage. Aber der Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen ist keine Holocaustleugnung und wird daher vom Maulkorbparagraphen nicht erfaßt. Folglich bin ich freizusprechen.

Daß auf dem Gebiet des Deutschen Reiches niemand in Gaskammern eines KZs gestorben ist , erwähnte ich nur beiläufig. Diese Aussage hielt ich für Allgemeinwissen. Deshalb hatte ich versäumt, in Wikipedia nachzusehen. Hätte ich gewußt, was in Wikipedia steht, dann hätte ich diese Aussage entweder weggelassen oder aber näher begründet. So etwas ohne nähere Begründung zu behaupten, war eine weitere schriftstellerische Fehlleistung neben der Nichterwähnung von Meyers Artikel. Doch diese Fehlleistung erfüllt nicht den Straftatbestand der Holocaustleugnung. Wie schon gesagt, war schon in den 60er Jahren bekannt, daß in den KZs im Reichsgebiet niemand in Gaskammern starb. Doch Wikipedia gibt es erst seit 2001. Daß Wikipedia einen stark veralteten Wissensstand wiedergibt, liegt daran, daß die entlarvten Lügen lediglich nicht wiederholt, nicht aber widerrufen werden. Denn die historischen Machwerke, die das angefochtene Urteil für „sachliche Literatur“ hält, dienen nicht der historischen Wahrheit, sondern der Meinungsmache, also der Volksverdummung. Sie enthalten einen Wust aus Tatsachen, Halbwahrheiten und eindeutigen Lügen. Da Lügen aber kurze Beine haben, mußten wiederholt einzelne Lügenbastionen geräumt werden. Wer wie die Schreiber von Wikipedia nicht weiß, daß wir unsere Kenntnis über den Holocaust aus einem Lügenmilieu haben, der kommt nicht auf den Gedanken, daß historische Aussagen veralten könnten, der vertritt dann immer noch solche Lügen, die von den Lügenbaronen längst aufgegeben worden sind. Das verfahrensgegenständliche Flugblatt will diesen Sachverhalt vermitteln, damit die Menschen unterscheiden zwischen wirklichen Tatsachen und solchen Lügen, die lediglich deshalb für Tatsachen gehalten werden, weil sie ständig wiederholt werden und weil ihnen niemand widerspricht.

Daß Wikipedia die längst entlarvten Holocaust-Lügen noch nicht entfernt hat, zeigt den Mangel an Wahrheitsliebe. Denn auf metapedia.org, eine Internetenzyklopädie, die wie Wikipedia aufgebaut ist und gegen die Wikipedia polemisiert, wird mit Belegstellen aufgezeigt, daß die Gaskammer mit Krematorien in Mauthausen nach dem Krieg von deutschen Kriegsgefangenen errichtet worden war, daß die Vergasungsanlage und die Genickschußanlage in Sachsenhausen auf sowjetische Anweisung hin eingebaut wurden und daß die einzig erhaltene Gaskammer, die sich in Ravensbrück befunden haben soll, nie von Forensikern untersucht wurde und zu keinem Zeitpunkt besichtigt werden konnte. Daß Richter Schuberth Metapedia kennt, ist unwahrscheinlich. Und so hat er sich an der politisch korrekten Wikipedia orientiert, als er bereits vor dem Prozeß entschieden hatte, mich wegen der Bestreitung der Gaskammern in den KZs im Reichsgebiet zu verurteilen.

2. Verfolgung Andersdenkender

Zu meinen, dort wurden Menschen vergast, ist das eine; jemanden, der beiläufig etwas anderes äußert, ein halbes Jahr ohne Bewährung einzukerkern, das andere. Wie Mitarbeiter der Gedenkstätte Dachau den Holocaust nicht dadurch leugnen, daß sie die dortigen Gaskammermorde verneinen, so leugne auch ich nicht dadurch den Holocaust, daß ich den jetzt aktuellen allgemeinen Kenntnisstand über fehlende Gaskammermorde in anderen KZs weitergebe. Das Problem von Richter Schuberth bestand darin, daß Holocaustleugnung zwar strafbar ist, der Inhalt der verbindlichen Lehre über den Holocaust aber in keinem Gesetzblatt definiert ist. Dadurch, daß es eine unüberschaubare Vielfalt von sich gegenseitig widersprechenden Lehren über den Holocaust gibt, wird das Verbot der Holocaustleugnung zu einem unbestimmten Rechtsbegriff. Daß Angeklagte trotz dieser Unbestimmtheit ins Gefängnis kommen, beweist, daß die Bundesrepublik kein Rechtsstaat ist. Selbst das Mittelalter war in dieser Beziehung rechtsstaatlicher. Zwar kamen dort die Ketzer nicht mit fünf Jahren Gefängnis davon, sondern sie erhielten lebenslänglich, wurden geköpft, ertränkt, gehängt oder lebendig verbrannt; aber es war in den Gesetzestexten eindeutig definiert, was richtige Lehre und was Ketzerei sei.

Da Richter Schuberth bereits vor Prozeßbeginn entschieden hatte mich zu verurteilen, hielt er es nicht für notwendig, das vom Grundgesetz geforderte rechtliche Gehör zu gewähren. So konnte ich nicht nur nicht alles sagen, was zur Sache zu sagen gewesen wäre; sondern auf das, was ich sagte, ging die Urteilsbegründung entgegen der Strafprozeßordnung auch nicht ein. Ich entfaltete den Unterschied zwischen einer Computerfestplatte und dem menschlichen Gehirn. Eine Computerfestplatte kann als toter Gegenstand nicht denken, sondern lediglich die Aussagen des verfahrensgegenständlichen Flugblattes mit einem vorgegebenen Datensatz abgleichen. Das menschliche Gehirn kann dagegen die Quelle seines Wissens kritisch hinterfragen. Und so sagt der gesunde Menschenverstand im Unterschied zur Computerfestplatte: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Daraus folgt, daß die Abweichung von einem Datensatz, der aus einem Lügenmilieu stammt, keine Holocaustleugnung beweisen kann. Das hat zur Konsequenz, daß in einem Rechtsstaat, wie er uns vorgegaukelt wird, niemand wegen Holocaustleugnung verurteilt werden darf. Denn bei dem Wust aus Tatsachen, Halbwahrheiten und vorsätzlichen Lügen kann niemand mit Sicherheit sagen, welche Aussage in welche Kategorie gehört. Sogar Beweise, z. B. die Gaskammern in Dachau, in Mauthausen und in Sachsenhausen, wurden gefälscht. Und durch Folter bewirkte Tätergeständnisse, z. B. das des Auschwitzer Lagerkommandanten Höss, beweisen ohnehin nichts. Und falsche Zeugen wurden nicht bestraft, obwohl Meineid als Verbrechen gilt. Das beweist, daß falsche Zeugenaussagen erwünscht waren. Der Richter müßte sich also an einem Lügenwust orientieren. Da unter diesen Umständen kein Richter sicher zwischen Wahrheit und Lüge unterscheiden kann, verbietet die Rechtsnorm „im Zweifel für den Angeklagten“ jede Verurteilung wegen Holocaustleugnung. Und das Ignorieren des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ wertet die Rechtsliteratur als Rechtsbeugung.

Außerdem hatte ich in dem verfahrensgegenständlichen Flugblatt daran erinnert, daß Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden war, weil er die Gaskammermorde in Dachau geleugnet hatte. Man sollte meinen, daß ein halbwegs intelligenter Mensch fähig ist, aus den aus heutiger Sicht unbestreitbaren Fehlern von Fiedlers Richter zu lernen. Fiedlers Richter hatte sein Strafurteil auf die damalige Lügenpropaganda gegründet. Trotz meines Hinweises auf die Verurteilung Fiedlers gründen die Staatsanwaltschaft und Richter Schuberth meine Verurteilung auf die heutige Lügenpropaganda, deren Inhalt außerdem unbestimmt ist. Das ist entweder Dummheit oder vorsätzliche Rechtsbeugung.

Wir haben alle in der Schule gelernt, daß es früher umstritten war, ob sich die Sonne tatsächlich um die Erde bewege, oder ob dies uns lediglich so erscheint. Die einen Schüler, die das lernen, speichern diese Information wie auf einer Computerfestplatte ab, und das hat für sie denselben Bildungswert, wie wenn sie Telefonbücher auswendig lernen würden. Doch wir sollten aus den Denkfehlern der damaligen Menschen lernen. Die Kopernikaner waren für die Denkmöglichkeit offen, daß sie sich mit der Erdoberfläche bewegen, so daß diese als feststehend erscheint, und die Sonne sich nur scheinbar um die Erde bewege. Die anderen hielten es für offenkundig, daß sich die Sonne um die feststehende Erde bewege. Sollte sich die Erde tatsächlich drehen, dann müßte sie es mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten tun, abhängig von der Entfernung zur Erdachse. Eine Turmspitze müßte sich schneller bewegen als die tiefste Stelle eines Bergwerkes. Und derartige Geschwindigkeitsunterschiede kann man tatsächlich nachweisen. Eine Computerfestplatte kann lediglich abspeichern, daß sich die Menschen früher über die Bewegung der Himmelskörper geirrt hatten. Doch ein denkender Mensch fragt: Was waren deren Denkfehler? Wie kann ich es vermeiden, deren Fehler zu wiederholen? Ein denkender Mensch wird die rein gedankliche Möglichkeit nicht von vornherein ausschließen, daß der Holocaust ihm deshalb als offenkundige Tatsache erscheint, weil alle von den gleichen Gedanken bewegt werden, wie alle von der Erdrotation bewegt werden. Den Unterschied der Bewegungsgeschwindigkeit konnte man zur Zeit des Kopernikus noch nicht zwingend nachweisen. Die Unterschiede in der Holocaust-Geschichtsschreibung fallen dagegen schon bei geringer Sachkenntnis auf, wie die von Wikipedia übernommenen Aussagen des angefochtenen Urteils zeigen. Richter Schuberth will mich für ein halbes Jahr einkerkern, weil eine beiläufige Äußerung der Wikipedia widerspricht. Doch Wikipedia ist mit dem Lügenmilieu ebenso verbunden, wie wir mit der Erdoberfläche verbunden sind. Das wird durch einen Hinweis bestätigt, den jeder erhält, der sich dort zum Holocaust äußern will. Darin heißt es: „Die Leugnung des Holocaust … ist … strafbar … IP-Adressen von Benutzern, die Holocaustleugnung betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!“ Durch die Drohung mit der Justiz werden die Kopernikaner bei Wikipedia abgewehrt. Und Wikipedias Holocaust-Geschichtsschreibung aus geozentrischer Sicht dient Richter Schuberth als Kriterium, um mir kopernikanische Ketzerei zu unterstellen. Mich deshalb einzukerkern, weil aus Wikipedia hervorgehen würde, ich sei ein Holocaustleugner, ist damit vergleichbar, wie jemanden deshalb zu verurteilen, weil in der Zeitung steht, daß er der Täter sei.

Hätte ich zur Zeit des Kopernikus gelebt, dann hätte ich diesen Astronom wahrscheinlich ebenfalls für einen Narren gehalten, wie damals allgemein üblich. Doch dann kam Newton, und seine Argumente machen es mir unmöglich zu meinen, die Sonne würde sich um die Erde bewegen. Ich bin nicht deshalb ein astronomischer Kopernikaner, weil dessen Lehre im Schulbuch steht; denn in Schulbüchern steht auch viel Unsinn. Sondern Newtons Argumente sind zwingend. Auch auf Computerfestplatten ist die Information abgespeichert, daß sich die Sonne nicht um die Erde bewege. Diese Meinung wird auch von solchen Menschen geteilt, die anstatt eines Gehirns eine Computerfestplatte im Kopf haben und deshalb lediglich den „allgemeinen Kenntnisstand“ abspeichern, aber weder willig noch fähig sind, die Argumente für oder gegen Kopernikus zu bewerten. Solange sie lediglich zutreffende Daten abspeichern, bleibt deren geistige Beschränktheit verborgen. Doch wenn sie einen inhaltlich fehlerhaften Datensatz übernehmen wie z. B. die Aussage des angefochtenen Urteils, in Mauthausen, Sachsenhausen, Ravensbrück, Sutthof und Neuengamme hätte es Gaskammern gegeben, dann wird der Mangel an geistigen Fähigkeiten erkennbar. Und solche Deppen, deren geistige Fähigkeiten sich weitgehend darauf beschränken, Datensätze einander abgleichen zu können, entscheiden, wer ins Gefängnis kommt.

3. Holocaustglaube durch Rechtsbeugung geschützt

Doch ich befürchte schlimmeres, nämlich vorsätzliche Rechtsbeugung, die das StGB als Verbrechen wertet. Doch Rechtsbeugung kann ich nur behaupten, da ich nicht beweisen kann, daß Richter Schuberth nicht so dumm ist, wie er den Eindruck erweckt. Allerdings wurde er zu dem Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung erpreßt. Die Unabhängigkeit der Richter ist eine faustdicke Propagandalüge. Das zeigt mit aller Deutlichkeit der Rücktritt des Richters, der den angeblichen „Holocaustleugner“ Günter Deckert mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ. Andere Richter fällen Fehlurteile und bleiben im Amt. Somit zeigt der Rücktritt von Günter Deckerts Richter, daß es irgendwelche Mechanismen geben muß, die behauptete richterliche Unabhängigkeit auszuhöhlen.

Und es ist ein offenes Geheimnis, daß irgendwelche vorwiegend jüdische Seilschaften hinter den Kulissen die wirkliche Macht ausüben und sowohl die Gesetzgebung als auch die Politik als auch die Justiz steuern. Das zeigt die Strafbarkeit der Holocaustleugnung. Denn jeder andere Völkermord darf straffrei geleugnet werden. Die Millionen durch Stalin und durch Mao umgebrachten Personen, die deutschen und sowjetischen Kriegsgefangenen, die Armenier in der Türkei, die Millionen Opfer der amerikanischen Kriegspolitik und viele andere haben doch auch eine Menschenwürde. Warum wird nur die Menschenwürde der von Hitler ermordeten Juden geschützt, während andere dadurch straffrei verhöhnt werden dürfen, daß der Völkermord an ihnen geleugnet werden darf? Das Sondergesetz gegen die Holocaustleugnung zeigt, wer in Deutschland die Richtlinien der Politik vorgibt. Der strafrechtliche Schutz der Gewißheit der Gaskammern dient der Absicherung der politischen Mehrheiten für die Ablaßzahlungen an den Staat Israel für die Sünden unserer Großväter, für die Veruntreuung deutscher Steuergelder zur Subventionierung israelischer U-Boote und für andere schlechte Sachen. Gegen dieses Sondergesetz der Holocaustleugnung habe ich nicht verstoßen. Denn der Maulkorbparagraph erfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen. Und daß wir über die Gaskammern vorsätzlich belogen worden waren, ist eine wahre Tatsache, die allerdings kein Allgemeinwissen werden soll. Der Hinweis, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, wirkt stärker als eine strafrechtlich relevante Holocaustleugnung. Denn der gesunde Menschenverstand sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er die Wahrheit spricht“. Und so kann in der Tat nicht ausgeschlossen werden, daß mancher durch die von mir registrierten Lügen zu einer strafbaren Holocaustleugnung verführt werden könnte. Doch ich habe den Holocaust nicht geleugnet. Im Gegenteil: Ich habe im verfahrensgegenständlichen Flugblatt dadurch vor dieser Straftat gewarnt, daß ich die potentiellen „Holocaustleugner“ darauf hingewiesen habe, daß sie bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen.

Nach dem Grundgesetz darf es ohne Gesetz keine Strafe geben. Gemeint sind die geschriebenen Gesetze des Strafgesetzbuches, nicht aber ungeschriebene Gesetze. Und die ungeschriebenen Gesetze derer, die hinter den Kulissen die Macht ausüben, schützen den Holocaustglauben auch vor Angriffen durch unumstritten wahre Tatsachen. Ich spreche hier bewußt von „Glauben“. Denn die Überzeugung des sechsmillionenfachen Völkermordes besteht fort, obwohl manche Zeugenaussage als Meineid und mancher Beweis als Fälschung entlarvt worden sind. Während die Tätergeständnisse aus der Zeit des Hexenwahns über den Mißbrauch eines Besens als Fluggerät heute allgemein als Humbug abgetan werden, berufen sich die Holocaustprediger bis in unsere Gegenwart auf die durch Folter bewirkten Tätergeständnisse z. B. des Lagerkommandanten Höss von Auschwitz. Durch die Vokabeln „Glauben“ und „Prediger“ soll der Holocaust nicht geleugnet werden. Denn ich spreche in anderen Zusammenhängen vom christlichen Glauben, obwohl die christliche Botschaft die reine Wahrheit ist. Unter den vielen Glaubensüberzeugungen gibt es auch den Holocaustglauben. Und dieser Glaube wird durch ungeschriebene Gesetze vor Angriffen durch wahre Tatsachen geschützt.

In Palermo herrscht das ungeschriebene Gesetz, daß niemand einen Namen im Zusammenhang mit der Mafia nennen darf. Wer gegen dieses ungeschriebene Gesetz verstößt, wird hingerichtet, obwohl dieses „Fehlverhalten“ mit keinem Paragraphen des italienischen Strafgesetzbuches zu greifen ist. In Deutschland ist eine mit der Mafia vergleichbare Seilschaft derart in die staatlichen Strukturen eingedrungen, daß Gerichte die Durchsetzung der ungeschriebenen Gesetze übernehmen. Aufgabe der Richter ist es, das Recht im Sinne der ungeschriebnen Gesetze derer zu beugen, die hinter den Kulissen die eigentliche Macht ausüben. Verweigern sie die von ihnen erwartete Rechtsbeugung, dann werden sie nicht befördert. Es muß auch irgendwelche weiteren Druckmittel geben, wie der bereits erwähnte Fall des Richters zeigt, der den angeblichen „Holocaustleugner“ Günter Deckert mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ließ.

4. Schöffen

Auf die gängige Praxis der Rechtsbeugung weise ich wegen der Schöffen hin. Rechtsbeugung hat es schon immer gegeben. Um dem entgegenzuwirken sind dem Berufsrichter, der lediglich auf dem Papier unabhängig ist, zwei Personen aus dem Volk beigeordnet und mit einem Stimmengewicht von zwei Dritteln ausgestattet. Sie sollen  ihren gesunden Menschenverstand, der nicht durch ein Jurastudium verdorben ist, in die Urteilsfindung einbringen. Sie erhalten keine Akteneinsicht und fühlen sich daher oftmals als „Richter Ahnungslos“. Deshalb müssen sie darauf achten, daß sie nicht vom Berufsrichter überrumpelt und zu Statisten degradiert werden. So war es den Schöffen in der Strafsache Gustl Mollath ergangen. Gustl Mollath hatte dadurch mächtige Feinde, daß er auf Schwarzgeldgeschäfte hochgestellter Persönlichkeiten bei der HypoVereinsbank hinwies. Um diesen Störenfried aus dem Verkehr zu ziehen, wurde er anderer Straftaten beschuldigt. Damit er für immer weggesperrt bleibt, kam er nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Seine detaillierte Auflistung der Schwarzgeldgeschäfte, die sich später als zustraffend erwiesen hat, wurde als Wahnvorstellung gewertet, die seine psychische Krankheit beweisen würde. Das „rechtliche Gehör“, das nach dem Grundgesetz jedem Angeklagten zusteht, hatte Richter Otto Brixner dadurch ignoriert, daß er lediglich behauptet hatte, Mollath sei „verrückt“. Das war eindeutig Rechtsbeugung, die das Strafgesetzbuch als Verbrechen wertet. Doch Otto Brixner läuft immer noch frei herum. Denn ein Richter kann nur durch andere Richter verurteilt werden. Und bekanntlich hackt eine Krähe einer anderen kein Auge aus. Und so ist eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung die absolute Ausnahme. Der ehemalige Steuerfahnder Wilhelm Schlötterer schrieb in seinem Buch Macht und Mißbrauch, daß es im Fall Mollath nicht um ein Justizirrtum, sondern um ein Verbrechen handelt. Bayern sei – so Schlötterer – kein Rechtsstaat, sobald es um Sachverhalte mit politischem Bezug geht. Sind die Interessen der Mächtigen berührt, dann ist das Verbrechen der Rechtsbeugung gang und gäbe. Deshalb ist es wichtig, daß die Schöffen mit ihrer Zweidrittelmehrheit diese verhindern, wenn sie zu offensichtlich ist. Im Fall Mollath wurden die Schöffen überrumpelt. Einer der Überrumpelten hatte das später erkannt und sich für eine Wiederaufnahme engagiert. Eine Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens gelingt nur selten. Deshalb ist es wichtig, daß die Schöffen als „Richter Ahnungslos“, eben weil sie weder Akteneinsicht bekommen noch im Vorfeld den Angeklagten kontaktieren dürfen, sich nur von solchen Tatsachen leiten lassen, die in der Verhandlung zur Sprache kamen und zu denen mein Rechtsanwalt und ich Stellung nehmen konnten.

5. geschriebene Gesetze

Nicht das ist die Frage, wie verwerflich mein Verhalten ist, sondern die Frage ist: Welche Formulierung des verfahrensgegenständlichen Flugblattes verstößt gegen welches geschriebene – und ich betone: geschriebene – Gesetz? Und der Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen verstößt gegen kein geschriebenes Gesetz. Und solch eine Tatsache ist, daß wir belogen worden waren. Und dieses Wissen hat Konsequenzen. Zwar nicht für denjenigen, der anstatt eines Gehirns eine Computerfestplatte im Kopf hat, wohl aber für denjenigen, der denken kann. Denn ein denkender Mensch schlußfolgert, daß wir Tatsachen nicht mit der Sicherheit von Lügen unterscheiden können, die notwendig wäre, um Holocaustleugner einzukerkern.

Die Staatsanwältin hatte im erstinstanzlichen Verfahren zutreffend festgestellt, daß ich die Weisheit mit Löffeln gefressen hatte. So wußte ich z. B., daß die Nazis aus Leichen Seife, Lampenschirme und Schrumpfköpfe gefertigt hätten. Doch als ich erfuhr, daß ich belogen worden war, habe ich die mit Löffeln gefressene Weisheit ausgekotzt. Was sind Tatsachen, was sind Lügen? Das kann ich nicht unterscheiden. Deshalb habe ich nicht nur Lügen und Irrtümer, sondern meine gesamte mit Löffeln gefressene Weisheit ausgekotzt. Dadurch wurde ich unwissend. Doch Unwissenheit ist keine Holocaustleugnung. Ich leugne den Holocaust auch dann nicht, wenn ich andere über meine Unwissenheit informiere, selbst dann nicht, wenn ich die Ursache für meine Unwissenheit nenne. Und wenn das bei anderen zum Zweifel am Holocaustglauben führt, so daß auch sie ihre mit Löffeln gefressene Weisheit ebenfalls auskotzen, dann ist das keine Rechtfertigung um mich einzusperren. Denn nach dem Grundgesetz darf ich nur aufgrund geschriebener Gesetze, nicht aber aufgrund ungeschriebener Gesetze, verurteilt werden. Allerdings wird auch für diese Berufungsverhandlung vom Richter erwartet, die Paragraphen so hinzubiegen, damit ich ins Gefängnis komme. Doch wenn die Schöffen sich nicht zu Statisten degradieren lassen und den Berufsrichter überstimmen, dann kann ihm niemand den Freispruch zum Vorwurf machen.

An dieser Stelle möchte ich die Staatsanwältin bitten, wenigstens eine einzige Holocaustleugnung des verfahrensgegenständlichen Flugblattes zu zitieren. Falls im Flugblatt keine Holocaustleugnung zu finden ist, dann möchte ich sie daran erinnern, daß es nach dem Grundgesetz ohne geschriebenes Gesetz keine Strafe geben darf. Und die Verpflichtung der Staatsanwälte, das Grundgesetz zu beachten, erfordert, daß die Vertretung der Staatsanwaltschaft Freispruch fordert.

6. Meine Motive

Meine Äußerungen sind mit den geschriebenen Gesetzen nicht zu greifen. Die ungeschriebenen Gesetze, die meine Verurteilung erfordern, sind mir ebenso bekannt, wie in Palermo die ungeschriebenen Gesetze der Mafia bekannt sind. Wenn ich mich zu meinen Motiven äußere, weswegen ich ganz bewußt und in aller Öffentlichkeit gegen die mir bekannten ungeschriebenen Gesetze verstoße, dann soll eines von vornherein klar sein: Es geht um meine Motive für strafrechtlich nicht relevante Äußerungen. Somit bin ich auch dann freizusprechen, wenn jemand meint, meine Motive nicht nachvollziehen zu können. Das angefochtene Urteil gibt mein Anliegen als Vermeidung des beabsichtigten „Mordes am Gottesvolk“ wieder. Ich sprach aber vom „Völkermord am Gottesvolk“, um die Formulierung des „Gesetz(es) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ vom 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254) aufzunehmen. § 6 dieses Gesetzes hat folgenden Wortlaut: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, … 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“.

Dieses Gesetz soll nicht nur einen erneuten Völkermord an den Juden unterbinden, sondern es dient auch dem Schutz anderer Völker, somit auch dem Schutz des Gottesvolkes, das sowohl eine nationale als auch religiöse Gruppe im Sinne dieses Gesetzes ist. Dessen ethnische Besonderheit ist, daß jeder von ihnen in seinem ganzen Leben nur mit einer einzigen Person des anderen Geschlechts zu tun hat. Diese Gruppe soll gewaltsam in die Gruppe der Ehebrecher und der Homosexuellen überführt werden. Für diesen Völkermord wird die allgemeine Schulpflicht mißbraucht. So befaßten sich Drittkläßler z. B. mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“3 Dieser schulische Pornodreck habe gemäß eines Gerichtsurteils seine Richtigkeit. In Salzkotten in NRW kamen Eltern ins Gefängnis, weil sie ihre Grundschulkinder von der schulischen sogenannten Sexualerziehung ferngehalten hatten. In dem dort benutzten „Unterrichtsmaterial“ erklärt ein Vater seinen Kindern: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.4 Genau die gleichen Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier hatten auch einen anderen Nichtannahmebeschluß5 gefaßt. Dieser hat Verfassungsbeschwerden gegen ein Bußgeld zum Gegenstand, das solchen Eltern auferlegt worden war, die ihre Kinder von einer angeblichen Präventionsveranstaltung gegen sexuellen Mißbrauch ferngehalten hatten. In dem Leitsong dieser Veranstaltung heißt es: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Dieser Aussage können Ehebrecher nur zustimmen. Für Kinder ist diese Aussage solange ungefährlich, solange sie noch nicht wissen, welches Gefühl mit bestimmten Handlungen verbunden ist. Dieser befürchteten kindlichen Unwissenheit wurde durch die schulische „Wissensvermittlung“, gegen die sich die andere soeben erwähnte Verfassungsbeschwerde richtet, entgegengewirkt. Diese schulische „Wissensvermittlung“ über sexuelle Lust in Verbindung mit der „Wertevermittlung“, daß „mein Gefühl“ „immer Recht“ habe, dient den Interessen der Pädokriminellen. Die Karlsruher Rechtsbeuger mögen über jeden einzelnen ihrer beiden Nichtannahmebeschlüsse lügen, er würde nicht den sexuellen Mißbrauch von Kindern begünstigen. Denn im ersten Fall ginge es nur um schulische „Wissensvermittlung“, und bei der „Präventionsveranstaltung“ ginge es um Abwehr sexueller Belästigungen. Doch dadurch, daß beide Nichtannahmebeschlüsse von ein und denselben Rechtsbeugern gefaßt worden waren, haben sie das Grundschulwissen über sexuelle Lust zum Handlungskriterium für Grundschulkinder erhoben anstatt das Gotteswort.

Daß der Völkermord am Gottesvolk tatsächlich beabsichtigt ist, zeigt auch folgende Formulierung, die sich wortwörtlich immer wieder in Nichtannahmebeschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes und in anderen Gerichtsurteilen findet: “Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“.6 Wenn „integrieren“ dasselbe ist wie „überführen“ in der bereits zitierten Definition von Völkermord, dann begehen die Rechtsbeuger im Bundesverfassungsgericht bewußt das Verbrechen des Völkermordes. Mein Anliegen sind Kampfhandlungen gegen dieses Verbrecherpack in Justiz und Politik.

Natürlich versuche ich wie im Krieg, mir einen Überblick über die strategische Lage zu verschaffen. Und die wirklichen Machthaber demonstrieren ihr Macht ganz offen: Im Jahre 1988 hielt Bundestagspräsident Jenninger im Bundestag eine Rede, die der anwesende Oberjude Bubis falsch verstanden hatte. Aus Protest verließ er den Plenarsaal. Wie Zirkustiere auf ein Zeichen ihres Dompteurs reagieren, verließen fast alle Abgeordneten nach und nach ebenfalls den Plenarsaal, bis Jenninger seine Rede vor fast leeren Bänken abbrach. Andere Politiker machen auch Fehler. Z. B. Frau Merkel, die als Oppositionsführerin im Jahre 2003 für die deutsche Beteiligung am Irakkrieg gehetzt hatte. Dieser Krieg sollte der Sicherheit Israels dienen. Folglich spielt Frau Merkel in der Politik heute noch eine Rolle, während Jenningers Laufbahn beendet ist. Das zeigt, wer in Deutschland wirklich regiert und wessen Marionetten die „Volksvertreter“ sind.

7. Der Talmud

Wenn wir diesen offensichtlichen Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, dann wird die Tatsache relevant, daß im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet sei.7 Diese pädokriminelle Scheußlichkeit ist keineswegs überwunden. Denn auf den Einfluß der sogenannten „Frankfurter Schule“, die man wegen der jüdischen Dominanz als Judenschule bezeichnen kann, geht es zurück, wenn schon Kindergarten- und Grundschulkinder an das Verhalten von Erwachsenen herangeführt werden. Und die große Macht der mit der Mafia vergleichbaren Seilschaften beruht zum Teil auf dem Holocaust. Im Krieg wird der Gegner an dessen schwächsten Stelle angegriffen. Und die Schwachstelle derer, die die Macht im Staat ergaunert haben, ist, daß Lügen kurze Beine haben.

Die entlarvten Lügen zu registrieren, wird vom geschriebenen Maulkorbparagraphen nicht erfaßt . Wenn im Krieg der Gegner flieht, dann wird ihm hinterhergeschossen. Dem Gegner schieße ich dadurch hinterher, daß ich die Änderungen im Verlauf der Holocaustfront registriere. Ich registriere vor allem solche Änderungen, die man nicht als Korrektur früherer Irrtümer darstellen kann. Bei einer Gaskammer wie der in Dachau, die nach dem Krieg gebaut wurde, kann es kein Irrtum sein, daß dort Menschen vergast worden seien. Weil ich dadurch den Holocaust nicht leugne, ist mein vermeintliches Fehlverhalten mit keinem Paragraphen des Strafgesetzbuches zu greifen, und folglich bin ich freizusprechen. Aufgrund ungeschriebener Gesetze, die die jüdische Herrschaft auch vor Angriffen durch unumstritten wahre Tatsachen schützen, müßte ich ins Gefängnis. Und es ist Aufgabe der Justiz, das geschriebene Recht entsprechend zu beugen. Durch Rechtsbeugung kommen ständig meine Glaubensbrüder und Glaubensschwestern ins Gefängnis, worauf im Zusammenhang mit dem bereits zitierten schulischen Pornodreck hingewiesen wurde. Mein Anliegen ist es, die Justiz im allgemeinen und das Bundesverfassungsgericht im besonderen als Bande krimineller Rechtsbeuger verächtlichzumachen.

Sollte meine Verurteilung in diesem Strafverfahren rechtskräftig werden, dann würde der Tatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung noch offensichtlicher werden als bei meiner letzten Verurteilung. Schon einmal hatte ich entlarvte Lügen der Holocaustgeschichtsschreibung registriert. Damals hatte ich außerdem die Binsenweisheit entfaltet, daß ein Irrtum und eine Lüge durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden. Darüber hinaus hatte ich unser Bewegtsein durch Lügenpropaganda mit unserem Bewegtsein durch die Erdrotation verglichen. In der Urteilsbegründung wurde zwar aus den beiden verfahrensgegenständlichen Broschüren zitiert, es wurde aber verschwiegen, worin die Holocaustleugnung bestehen soll. Aus meinen Fehlern habe ich gelernt und in dem jetzt verfahrensgegenständlichen Flugblatt weder die Binsenweisheit entfaltet, daß Irrtum und Lüge durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden, noch habe ich mich zur Bewegung der Himmelskörper geäußert. Sollte ich dennoch verurteilt werden, dann kann nur das der Grund sein, daß ich auf die unwiderlegbare Tatsache hingewiesen habe, daß wir belogen worden waren. Dadurch wäre der Tatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung noch offensichtlicher als beim letzten Mal.

Und das ist mein Anliegen: Die Justiz, die meine Brüder und Schwestern in Christus einkerkert, in möglichst großer Öffentlichkeit als Bande krimineller Rechtsbeuger verächtlichzumachen.

Schlußwort

Weder die Anklageschrift noch das angefochtene Urteil konnte auch nur eine Holocaustleugnung zitieren. Ich habe den Holocaust nicht geleugnet, sondern lediglich auf die unumstritten wahre Tatsache, die allerdings kein Allgemeinwissen werden soll, hingewiesen, daß wir belogen worden waren. Selbst wenn das verwerflich sein sollte, so ist das vermeintliche Fehlverhalten mit keinem Paragraphen des geschriebenen – und ich betone: geschriebenen – Strafgesetzbuches zu greifen. Da es aber ohne geschriebenes Gesetz keine Strafe geben darf, deshalb bin ich freizusprechen.

 

1 Zitiert in: Jürgen Graf, Der Holocaust auf dem Prüfstand, 2. korrigierte Auflage, Basel 1993, S. 61.

2 Ebenda, S. 62.

3 Diese Fragen enthielt ein Schriftstück, das ein erzürnter Vater im Schuljahr 1998/99 von der Pinnwand eines Klassenzimmers der Bessunger Schule in Darmstadt (Hessen) entfernte. Der Name der Lehrerin war Glockenbring, der der Direktorin Mangelsdorf. Der damals politisch verantwortliche Kultusminister hieß Hartmut Holzapfel (SPD) und sein Ministerpräsident war der spätere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD).

4 Aktenzeichen: 1 BvR 2724/08.

5 Vom 21.7.2009, Az.: 1 BvR 1358/09, veröffentlicht unter: www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html.

6 z. B. der Nichtannahmebeschluß mit dem Az.: 1 BvR 436/03 und der Nichtannahmebeschluß mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1693/04.

7 Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

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