1. Obrigkeit von Gott verfolgt Übeltäter
Schaut man genau hin, dann werden in Röm. 13 nicht etwa nur die Aufgaben beschrieben, die Gott der Obrigkeit gegeben hat, sondern es wird deren Zustand geschildert. Der Apostel Paulus beschreibt somit, wie es tatsächlich ist: „Denn vor denen, die Gewalt haben, muß man sich nicht fürchten wegen guter, sondern wegen böser Werke. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes; so wirst du Lob von ihr erhalten“ (Röm. 13,3). Jesus tat nur Gutes, trotzdem wurde er von einem Hoheitsträger der damaligen römischen Obrigkeit zum Tode verurteilt. Selbst wenn man bedenkt, daß der Justizmord in Wirklichkeit von den „Juden“ ausgegangen war und daß Pilatus lediglich zur Rechtsbeugung erpreßt wurde, so gab es mit Sicherheit damals auch andere Fälle von Machtmißbrauch. Solch ein Fall ist im Lukasevangelium (13,1) angedeutet. Man berichtete Jesus, daß Pilatus das Blut von Galiläern mit deren Opfern vermischt hatte. Zu beachten ist, daß Röm. 13 nicht nur für das damalige Römerreich gilt, sondern auch für unsere Zeit, ja sogar für die Hitlerzeit. Der Reichskanzler Adolf Hitler war Obrigkeit von Gott. Und weil auch er Obrigkeit von Gott war, war es nicht nur seine Aufgabe, dem Bösen zu wehren, sondern man brauchte den damaligen Reichskanzler, diesen Diener Gottes, nicht wegen guter, sondern wegen böser Werke zu fürchten. Genau das steht in Röm. 13. Wenn der heutige deutsche Staatsanwalt diese Äußerung über Hitler liest, erwägt er, Anklage zu erheben. Denn wer den nationalsozialistischen Völkermord leugnet oder auch nur verharmlost, wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Demzufolge wird heutzutage niemand bestreiten, daß Hitler ein großer Verbrecher gewesen ist. Denn wer das bestreitet, ist entweder im Gefängnis oder aber will nicht hineinkommen. Daß Hitler ein großer Verbrecher war, soll auch hier nicht bestritten werden. Aber aus Röm. 13 geht nun einmal hervor, daß der damalige Reichskanzler „Obrigkeit von Gott“ war und als „Obrigkeit“ lediglich die Übeltäter verfolgt hat.
2. „freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat“
Das Beispiel von Adolf Hitler zeigt, daß „Obrigkeit von Gott“ und Verbrecherbande einander keineswegs ausschließen. Wenn während der Hitlerzeit die „Obrigkeit von Gott“ eine Verbrecherbande sein konnte, warum sollte es dann völlig ausgeschlossen sein, daß auch unsere heutige Obrigkeit eine Verbrecherbande sein könnte? Wir hören immer wieder, wir würden in einem „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ leben, dessen Regierung demokratisch legitimiert sei. Doch diese neuzeitlichen Kriterien werden weder in Röm. 13 noch sonst wo in der Bibel positiv gewertet. Ganz im Gegenteil: Christus predigt vom Breiten Weg. Und er sagt, daß es viele sind, die auf dem Breiten Weg in die Verdammnis gehen. Doch nur wenige finden den Schmalen Weg zum Leben (Matth. 7,13f). Demokratie, falls es sie geben sollte, würde somit lediglich sicherstellen, daß die Gesellschaft den Breiten Weg geht, vor dem Christus uns warnt. Es gibt viele Beispiele in der Bibel, daß die Mehrheit des Volkes den falschen Weg ging. Als Aaron zur Zeit der Wüstenwanderung ein goldenes Kalb anfertigte, hatte er gemäß seiner demokratischen Gesinnung lediglich den Willen des Volkes ausgeführt.
Adolf Hitler wurde demokratisch gewählt. Und das, obwohl sein Gedankengut vor seiner Wahl bekannt war. Zu einer Zeit, als es jedem noch unrealistisch erscheinen mußte, daß Hitler jemals Reichskanzler werden könnte, legte dieser kleine Hilfsarbeiter sein verbrecherisches Gedankengut in Mein Kampf dar. Seine Denkweise war damals gang und gäbe. Leider ist sie auch heute bei Politikern gang und gäbe. Zum politischen Handwerk gehört aber auch Lug, Trug und Heuchelei. Deshalb bekennen sich Politiker nicht öffentlich zu dieser Verbrecherideologie, handeln aber ständig in deren Weise. Später als Reichskanzler hatte sich Hitler allerdings die Verlogenheit angeeignet, wie sie nun einmal zum Politikerberuf gehört, so daß er den Leuten weismachte, daß die Kriege ihm aufgezwungen worden seien. Doch in Mein Kampf bekannte er sich zur Konsequenz aus Darwins Lehre. Diese Konsequenz ist das „Recht des Stärkeren“. So geht der Fuchs mit den Gänsen um.1 Und das will Hitler auch in der Politik tun. Hitler bekannte sich also ganz offen zu dem, was andere vor und nach ihm taten und tun. Im Unterschied zu anderen Politikern, die Friedensliebe heucheln, aber Kriege anzetteln, propagierte und predigte Hitler den Krieg. Daß er trotzdem gewählt worden war zeigt, daß er in weitaus stärkerem Maße demokratisch legitimiert war als seine Gegner, die für ihre Kriegspolitik keine demokratische Legitimation hatten bzw. haben. Das Beispiel Hitler verdeutlicht, daß in der Demokratie nicht das Heil liegt. Demokratie ist vielmehr nur ein Götze, vergleichbar mit einer „Heiligen Kuh“, wie sie in Indien verehrt wird. Wenn dieser „Heiligen Kuh“ auch ständig gehuldigt wird, so ist auch das häufig reine Heuchelei. Wie wenig selbst unser Bundestag von Demokratie hält, zeigt folgende Gesetzeslage: Wenn man einem Bundestagsabgeordneten einen Brief mit volksverhetzendem Inhalt schreibt, so ist das nicht strafbar. Strafbar macht sich der Briefschreiber erst, wenn er seinen Brief veröffentlicht. Angeblich sind wir alle die Chefs der gewählten „Volksvertreter“ und könnten dieselben bei der nächsten Wahl entlassen. Die „Volksvertreter“ sind nicht verhetzungsfähig, wohl aber deren angebliche Chefs. Hier stimmt doch etwas nicht. Die fehlende Logik zeigt, daß sich unsere „Volksvertreter“ nicht wirklich als Vertreter des Volkes verstehen, daß sie das Volk keineswegs für ihren Chef halten, sondern lediglich für Stimmvieh, das nur auf Bildzeitungsniveau denken könne und deshalb im Unterschied zu den Abgeordneten verhetzungsfähig ist. Und weil es als verhetzungsfähig eingestuft wird, wird das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eingeschränkt und die Bestrafung von Meinungsäußerungen mitunter auf das nennen unumstritten wahrer Tatsachen ausgedehnt, um den angeblich mündigen Wähler vor einem „falschen“ Abstimmungsverhalten zu bewahren.
Ich habe das selbst erlebt: Wegen angeblicher Volksverhetzung wurde ich zu einem Jahr Gefängnis2ohne Bewährung verurteilt. Angeblich hätte ich Hitlers Völkermord geleugnet. Doch weder Ankläger noch Richter konnte auch nur eine einzige Leugnung zitieren. Ich hatte an die unter Historikern unumstrittene Tatsache erinnert, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen worden sind. Derartige heute unumstrittene Lügen sind z. B.: Seife aus Menschenknochen, Lampenschirme aus Menschenhaut sowie die Fälschungen der Gaskammern in Dachau und in Auschwitz. Befürchtet wird, der angeblich mündige Bürger könnte aus den bereits entlarvten Lügen schlußfolgern, daß Hitlers Völkermord nicht stattgefunden hätte. Das hätte zur Folge, daß er verschiedene politische Entscheidungen nicht mittragen und die „falschen“ Parteien wählen könnte. Um einem unerwünschten politischen Handeln vorzubeugen, darf also der Wähler nicht erfahren, daß die Sieger des Zweiten Weltkrieges und deren Vasallen uns über die Hitlerverbrechen belogen haben.
Ein Kabarettist hat einmal treffend formuliert: „Demokratie ist eine gute Sache. Dadurch kamen wir an die Macht. Doch jetzt haben wir die Macht. Jetzt brauchen wir die Demokratie nicht mehr“. Daß Politiker in der Tat in diesem Sinne handeln, habe ich am Handeln des Herrn Dr. Theo Waigel erlebt. Von ihm erhielt ich eine Postkarte mit der Bitte, bei der bevorstehenden Bundestagswahl die CSU zu wählen. Da Dr. Waigel durch sein Abstimmungsverhalten im Bundestag den Kindermord im Mutterleib gefördert hatte, empfand ich seine Bitte als Zumutung. Ich beteiligte mich mit einem Flugblatt am Bundestagswahlkampf, das ich im Umfeld einer Wahlveranstaltung Dr. Waigels verbreitet habe. Es enthielt folgende Formulierung: „Indem auch Dr. Theo Waigel andere beauftragt hat, Tötungskapazitäten bereitzustellen, wandelt er in den Fußtapfen des demokratisch gewählten Reichskanzlers Adolf Hitler, der ebenfalls andere beauftragte, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Wie der nationalsozialistische Staat den ‚Achtungsanspruch’ seiner Schergen schützte, so schützen auch heute Richter den Ruf von solchen Kriminellen, die die Rückendeckung z. B. Dr. Waigels genießen“.3 Daraufhin wurde ich aufgrund eines Strafantrages Dr. Waigels wegen „Beleidigung“ verurteilt. Dadurch verlängerte sich mein Gefängnisaufenthalt aufgrund einer anderen angeblichen „Straftat“ um weitere 15 Tage.
Meine Verurteilung verdeutlicht beispielhaft die Verlogenheit unserer Demokratie. Selbstverständlich hat nicht jeder Bürger die notwendige Sachkenntnis, um einzelne politische Entscheidungen sachgerecht zu bewerten. Deshalb haben wir die repräsentative Demokratie. Das heißt: Wir wählen „Volksvertreter“, die sich sachkundig machen, um in unserem Sinne entscheiden zu können. Da wir die einzelnen Entscheidungen unmöglich selbst bewerten können, ist es wichtig, daß wir nicht irgendwelchen Scharlatanen wie z. B. Hitler unsere Stimmen geben, sondern integren Persönlichkeiten. Auf den Charakter der Personen, die wir wählen, kommt es in erster Linie an. Denn Sachkenntnis kann man sich immer noch beschaffen wie auch Fähigkeiten erwerben. Betrügt aber ein „Volksvertreter“ z. B. seine Frau, dann ist nicht auszuschließen, daß er auch den Bürger betrügen könnte. Deshalb ist es notwendig, den Bürger auf charakterliche Mängel der Kandidaten hinzuweisen. Das Unheil, das Hitler über die Welt gebracht hat, hat nur zum Teil seine Ursache im niedrigen Bildungsniveau und in der Unfähigkeit seiner Person. Doch als Reichskanzler ungeeignet war er vor allem wegen seiner Verbrechergesinnung. Wenn heutzutage jemand durch sein Abstimmungsverhalten im Bundestag zu einem Völkermord beigetragen hat, der sogar Hitlers Bluttaten zahlenmäßig noch in den Schatten stellt, dann hat er die gleiche Verbrechergesinnung wie der vielgeschmähte einst demokratisch legitimierte Diktator und ist auch wie dieser für ein Mandat ungeeignet. In einer Demokratie sollte man den angeblichen Souverän, den angeblich mündigen Bürger, auf die Bedeutung und die Folgen seines Abstimmungsverhaltens hinweisen dürfen. Sprichwörtlich bellen getroffene Hunde. Sie fühlen sich persönlich angegriffen und beleidigt und hetzen den Staatsanwalt auf ihren politischen Gegner. Denn wie der bereits zitierte Kabarettist zutreffend feststellte, benötigt man die Demokratie dann nicht mehr, wenn man bereits an der Macht ist.
Nochmals: Nicht Jesus Christus, sondern irgendwelche sündigen Menschen haben die Demokratie in die Welt gebracht. Auch unsere Politiker halten also offensichtlich nichts und auch gar nichts von ihr. Durch Demokratie kam Hitler an die Macht, in anderen Ländern andere Verbrecher sowie in islamischen Ländern die Islamisten. Demokratie ändert somit nichts daran, daß Obrigkeit von Gott und Verbrecherbande keineswegs einander ausschließen.
3. zweierlei Maß
Wenn man gegenüber Gläubigen die kriminelle Energie von Politikern thematisiert, wird ständig entgegengehalten, daß sie ja Obrigkeit von Gott sind. Die gleichen Gläubigen haben aber kein Problem damit, Hitler als Verbrecher zu betrachten, obwohl auch er nicht weniger als unsere heutigen Machthaber Obrigkeit von Gott war. Hitlers Völkermord wird durch den heutigen Kindermord im Mutterleib zahlenmäßig bei weitem übertroffen. Wie Hitlers Wehrmacht wird auch die Bundeswehr für Mordtaten in fremden Ländern mißbraucht, z. B. in Afghanistan. Von dort aus sei angeblich unser Bündnispartner USA angegriffen worden. Doch der Einsturz der Türme in New York am 11. Sept. 2001 wurde nicht von Afghanistan aus bewirkt.4 Der Einsturz war vielmehr eine Folge von Explosionen, also von Sprengungen, und geschah nicht durch das brennende Flugbenzin. Denn bei einem Feuer wie z. B. in Dresden am 13. Febr. 1945 führt der Luftstrom zum brennenden Gebäude hin und nicht, wie in New York, vom Gebäude weg.
Es wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen, wenn Hitler, der Obrigkeit von Gott war, als Verbrecher gesehen wird, während unsere Politiker, die ebenso wie Hitler Obrigkeit von Gott sind, angeblich deshalb keine Verbrecher sein könnten. Da Hitler auch bei den Gläubigen allgemein als Verbrecher gilt, ist seine Person besonders geeignet, um aufzuzeigen, wie beides zusammenpaßt. Auch von Hitler heißt es: „Denn vor denen, die Gewalt haben, muß man sich nicht fürchten wegen guter, sondern wegen böser Werke“ (Röm. 13,3). Was die Bekämpfung böser Werke betrifft, tat Hitler wesentlich mehr als unsere heutige Obrigkeit. Heute terrorisieren Gewohnheitsverbrecher die Allgemeinheit durch immer neue Straftaten. Hitler war seinerzeit mit solchen Kriminellen fertig geworden. Das war seine Aufgabe von Gott, die von denen vernachlässigt wird, die mit großer Scheinheiligkeit auf ihn schimpfen. Kriminalität wurde tatsächlich bestraft und dadurch eingedämmt. Straßen, Schulen, S-Bahnen und U-Bahnen waren sicher. Was ist schlecht an dieser Sicherheit, zu der sich unsere alten Mitbürger zurücksehnen? Was soll das heutige Geschwafel von den Menschenrechten? Die Menschenrechte sind doch nur so viel wert, wie die Obrigkeit entschlossen ist, deren Beachtung von den Kriminellen zu erzwingen. Indem Hitler die Kriminellen entschiedener bekämpft hatte als seine heutigen Gegner, tat er mehr für die Verwirklichung der Menschenrechte als seine scheinheiligen Kritiker.
4. Apostel des Teufels
Doch die gleichen Personen, die in ihrer Funktion als Diener Gottes der öffentlichen Sicherheit dienten, waren ebenso als Apostel des Teufels tätig. So ist Mein Kampf keineswegs nur ein politisches Machwerk, sondern vor allem ein Predigtbuch des Teufels. Die gleiche Person, die damals als Diener Gottes das Überleben auch der Gläubigen dadurch ermöglichte, daß sie die Kriminellen bekämpfte, bezeichnete sich in ihrem Größenwahn selbst als „Führer“. „Führer“ ist jedoch traditionell eine Bezeichnung für Jesus Christus wie auch: Retter, Heiland, Seligmacher und Erlöser. Indem ein sündiger Mensch sich anmaßt, diesen Titel zu führen, gibt er zu erkennen, daß er nicht nur eine politische Leitungsfunktion beansprucht, sondern sich selbstherrlich an die Stelle Jesu setzt. Durch diesen seinen Anspruch ist Hitler vergleichbar mit dem römischen Kaiser zur Zeit Jesu, der als oberster Priester ebenfalls geistliche Führerschaft beansprucht hatte. Mit ihrem Anspruch standen sowohl damals der oberste Priester wie auch nach Jahrhunderten Hitler im Gegensatz zu dem wirklichen König Jesus Christus.
Jesu Königreich ist ein geistliches Reich. „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“, sagte Christus dem Pilatus (Joh. 18,36). Darauf Pilatus verwundert: „So bist du dennoch ein König? Jesus antwortete: Du sagst es, ich bin ein König. Ich bin dazu geboren und in die Welt gekommen, daß ich die Wahrheit bezeugen soll. Wer aus der Wahrheit ist, der hört meine Stimme“ (Joh. 18,37). Darauf Pilatus: „Was ist schon Wahrheit!“. Er hatte begriffen, daß von diesem König keine Gefahr für das Römische Weltreich ausging und war bereit, Jesus freizusprechen, wurde aber von den Obersten der jüdischen Volkes zur Rechtsbeugung erpreßt. Daß das Reich Gottes ein geistliches Reich ist, war den Feinden Jesu unter den Juden ein abwegiger Gedanke. Das zeigt die Begebenheit vom Zinsgroschen.
5. Zweireichelehre
Es war gängiges theologisches Gedankengut, daß derjenige, der an die verhaßte römische Besatzungsmacht Steuern zahlt, diese anerkennt und dadurch die Königsherrschaft Gottes leugnet. Andererseits tolerierten die Römer keine Steuerverweigerung. Da hatten die Pharisäer die Idee, Jesus durch die Staatsmacht festnehmen zu lassen, ohne sich selbst die Hände schmutzig zu machen. Sie schickten ihre Schüler zusammen mit den Herodianern, dem damaligen Verfassungsschutz, zu ihm mit der Frage: „Ist’s recht, daß man dem Kaiser Steuern zahlt oder nicht?“. Die aus ihrer Sicht einzig richtige Antwort hätte nur sein können: Man darf dem Kaiser keine Steuern zahlen. Doch Jesus unterscheidet das Reich Gottes vom Römerreich, indem er entgegen der Erwartung seiner Gegner antwortete: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ (Matth. 22,21). Diese Antwort Jesu ist Ausdruck seiner klaren Unterscheidung zweier völlig verschiedener Reiche. Gemäß der Lehre Jesu sind wir Bürger des Reiches Gottes, dessen König Jesus Christus ist. Außerdem leben wir in der Welt, zwar nicht als Bürger der Welt, wohl aber als Fremdlinge in dieser Welt. „So laßt uns nun hinausgehen aus dem Lager und seine Schmach tragen. Denn wir haben hier keine bleibende Stadt“ (Hebr. 13,13f). Und Jesus sendet seine Nachfolger wie Schafe mitten unter die Wölfe (Matth. 10,16). Die Welt ist somit nach Jesu Worten eine Wolfsgesellschaft, und wir tun gut daran, Jesu Worten auch zu glauben. Denn mancher übersieht das, weil die Wölfe durchaus einen Schafspelz (Matth. 7,15) tragen können, so daß wir auch in einer Schafspelzträgergesellschaft leben. Wenn Christus den Teufel auch als „Fürst dieser Welt“ (Joh. 12,31; 14,30; 16,10) bezeichnet, so sagt er doch: „Mir (also nicht dem Teufel) ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden“ (Matth. 28,18). Christus regiert die Welt, indem er die Obrigkeit, die das „Schwert“ führt und führen muß, gebraucht, um in unserer Wolfsgesellschaft die öffentliche Ordnung einigermaßen aufrechtzuerhalten. Zu dieser Obrigkeit gehörte zum Beispiel Pilatus, dem Christus bezeugt hat: „Du hättest keine Macht über mich, wenn es dir nicht von oben her gegeben wäre“ (Joh. 19,11). Pilatus war ein Vertreter des Kaisers, von dem Christus sagt: „So gebt nun dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ (Matth. 22,21). Es stellt sich die Frage: Wer bestimmt, was des „Kaisers“ ist und was Gottes ist? Wer zieht die Grenze, der „Kaiser“ oder Gott? Da die Obrigkeit lediglich Gottes Dienerin ist, kann daher nur das Gotteswort definieren, was des „Kaisers“ und was Gottes ist. Doch wer den Schmalen Weg der Jesusnachfolge verbreitert, der handelt so, als ob Jesus gesagt hätte: So gebt dem Kaiser das, von dem der Kaiser behauptet, es sei sein. Der Kaiser ist zwar Gottes Diener, doch der gleiche Mensch ist häufig auch als Apostel des Teufels tätig. Und als Apostel des Teufels belehrt er uns, was des „Kaisers“ sei und was Gottes sei.
6. Christenverfolgung
In der Urchristenheit gebot der Kaiser, den heidnischen Göttern einige Körner Weihrauch zu opfern. Das bedeutete Teilnahme am damaligen Götzendienst. Viele Christen starben den Märtyrertod, weil sie dies ablehnten. War es damals wirklich gottwohlgefällig, den Märtyrertod zu sterben? Die Christen durften doch glauben, was sie wollten; sie hatten doch Glaubensfreiheit im Sinne von Art. 4 des heutigen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sogar Christus selbst hatte uns ja aufgefordert, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist. Daß einige Körner Weihrauch des Kaisers seien, war damals eindeutig gesetzlich geregelt.
Nicht weniger eindeutig war die Rechtslage zur Zeit Nebukadnezars. Nebukadnezar wird in der Bibel ausdrücklich als „Knecht Gottes“ (Jer. 25,9) bezeichnet. Er ließ ein großes goldenes Bild anfertigen. Zu dessen Einweihung rief er die Führungsschicht des Landes zusammen. Beim Schall der Posaunen, Trompeten, Harfen, Zithern, Flöten, Lauten und aller anderen Instrumente sollten die Vasallen niederfallen und das goldene Bild anbeten. Doch Schadrach, Meschach und Abed-Nego beteten trotz eindeutiger Rechtslage das goldene Bild nicht an und wurden nach wiederholter Weigerung in den glühenden Ofen geworfen (Dan. 3).
Die römischen Kaiser und Nebukadnezar waren zwar Obrigkeit von Gott; gleichzeitig waren sie aber Apostel des Teufels. Als Diener Gottes hatten sie die öffentliche Ordnung einigermaßen aufrechterhalten. In ihrer Funktion als Apostel des Teufels hatten sie aber Götzendienst getrieben. Wir sollen und wir müssen der Obrigkeit von Gott untertan sein, nicht aber den Aposteln des Teufels. Die Apostel des Teufels mißbrauchen häufig ihre ihnen von Gott zugewiesene Rolle, Obrigkeit von Gott zu sein, um den Götzendienst voranzutreiben wie einst Nebukadnezar und die römischen Kaiser. Durch die Verbindung des Heidentums mit dem Staat ist es auch leicht, Jesu Nachfolger als Staatsfeinde zu diffamieren. So wurden in Thessalonich Jesusjünger beschuldigt: „Diese alle handeln gegen des Kaisers Gebote und sagen, ein anderer sei König, nämlich Jesus“ (Apg. 17,7). Auch wurden Paulus und Silas in Philippi beschuldigt: „Sie sind Juden und verkünden Ordnungen, die wir weder annehmen noch einhalten dürfen, weil wir Römer sind“ (Apg. 16,21). Das heutige Heidentum kommt vielleicht noch stärker als damals in einem politischen Gewand einher. Das Gotteswort unterscheidet das Reich Gottes von den einzelnen politischen Reichen. Durch scheinbar nur geringfügige Ungenauigkeiten bei der Erfassung dieser biblischen Zweireichelehre wird der Schmale Weg der Jesusnachfolge ganz erheblich verbreitert. Die einzelnen antichristlichen Heilslehren wie Nationalismus, Sozialismus, Nationalsozialismus, Demokratie … werden unter dem Deckmantel der Zweireichelehre dem Bereich der Politik zugeordnet, der von der christlichen Verkündigung nicht thematisiert werden dürfe.
Christus sagte voraus: „Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen“ (Joh. 15,20). Doch zur Hitlerzeit und heute waren und sind die Kirchen geöffnet. Sowohl Hitler5 als auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sicherten bzw. sichern Glaubensfreiheit zu. Hatte sich Christus etwa geirrt? Wie ist es möglich, daß viele „Gläubige“ weder in der Hitlerzeit noch heute von der Verfolgung betroffen waren bzw. betroffen sind, wie dies Christus seinen Nachfolgern vorhergesagt hat? Angeblich war Glaubensfreiheit sogar bei Stalin gewährleistet. Und in der Tat: In viele innertheologische Streitigkeiten hatte sich Stalin nicht eingemischt. So gibt es in der Orthodoxie unterschiedliche Auffassungen darüber, ob man sich wegen der beiden Naturen Christi mit zwei Fingern bekreuzigen soll, oder aber mit drei Fingern, weil Gott dreieinig ist. In dieser theologischen Frage der Orthodoxie gewährte der ehemalige Theologiestudent Stalin Glaubensfreiheit. Andererseits brachte er Millionen von Christen um. Auch bei Hitler und jetzt in der Bundesrepublik bestand und besteht die „Glaubensfreiheit“, sich über Glaubensfragen zu streiten. Voraussetzung war und ist jedoch, daß die Grenze beachtet wird, die damals Hitler bzw. heutzutage das Bundesverfassungsgericht gezogen haben, durch die festgelegt worden ist, was „des Kaisers“ und was Gottes sei. So wurden und werden an den staatlichen Universitäten Tausende von Theologen ausgebildet. Dort haben die zukünftigen Pfarrer ihre Beschäftigungstherapie. Sie lernen Latein und machen anderen Unfug. Z. B. lernen sie, was irgendwelche ungläubige „Theologen“ zusammenspintisiert haben. An den Universitäten wird den zukünftigen Pfarrern und Religionslehrern weisgemacht, daß die Bibel kein unveränderlicher Maßstab für die Verkündigung und für das christliche Leben sei. Bei wem dieser Abfall vom Gotteswort gefruchtet hat, der ist dem jeweiligen Zeitgeist verfallen, sei es dem Nationalsozialismus, sei es dem heutigen Antichristentum. Die Folge ist, daß er nicht Gott gibt, was Gottes ist; sondern daß er dem „Kaiser“ gibt, was Gottes ist. Er gibt Gott nur das, worauf der „Kaiser“ bereit ist zu verzichten. Das beschränkt sich weitgehend auf religiöse Folklore. Weil es sowohl in der Hitlerzeit als auch heute lediglich „christliche“ Schafspelzträger, aber kaum wirkliche Schafe Christi gab bzw. gibt, die auf dem Schmalen Weg ihrem Heiland nachfolgen, deshalb wurden bzw. werden nur wenige verfolgt.
7. kriminelle Energie der Gottlosen
Dadurch, daß jemand ein politisches Amt hat, wird er doch kein anderer Mensch. Und die Bibel belehrt uns über die kriminelle Energie der Gottlosen. Folgende Bibelstellen heute sind weitgehend unbekannt: „Du verwirfst alle, die von deinen Geboten abirren; denn ihr Tun ist Lug und Trug“ (Ps. 119,118). „Die Seele des Gottlosen gelüstet nach Bösem und erbarmt sich nicht seines Nächsten“ (Spr. 21,10). „Ein Gottloser, der über ein armes Volk regiert, ist wie ein brüllender Löwe und ein gieriger Bär“ (Spr. 28,15).„Die Gedanken der Gerechten sind redlich; aber was die Gottlosen planen, ist lauter Trug. Der Gottlosen Reden richten Blutvergießen an; aber die Frommen errettet ihr Mund“ (Spr. 12,5f). „Wenn die Gerechten Oberhand haben, so ist herrliche Zeit; wenn aber die Gottlosen hochkommen, verbergen sich die Leute“ (Spr. 28,12). „Denn wenn deine Gerichte über die Erde gehen, so lernen die Bewohner des Erdkreises Gerechtigkeit. Aber wenn dem Gottlosen Gnade widerfährt, so lernt er doch nicht Gerechtigkeit, sondern tut nur übel im Lande, wo das Recht gilt, und sieht des HERRN Herrlichkeit nicht“ (Jes. 26,9b-10). „Ein ungerechter Mensch ist dem Gerechten ein Greuel; und wer recht wandelt, ist dem Gottlosen ein Greuel“ (Spr. 29,27). In Psalm 10 ist die Mentalität des Gottlosen folgendermaßen beschrieben: „Weil der Gottlose Übermut treibt, müssen die Elenden leiden; sie werden gefangen in den Ränken, die er ersann. Denn der Gottlose rühmt sich seines Mutwillens, und der Habgierige sagt dem HERRN ab und lästert ihn. Der Gottlose meint in seinem Stolz, Gott frage nicht danach. ‚Es ist kein Gott’ sind alle seine Gedanken. Er fährt fort in seinem Tun immerdar. Deine Gerichte sind ferne von ihm, er handelt gewaltsam an allen seinen Feinden. Er spricht in seinem Herzen: ‚Ich werde nimmermehr wanken, es wird für und für kein Not haben.’ Sein Mund ist voll Fluchens, voll Lug und Trug; seine Zunge richtet Mühsal und Unheil an. Er sitzt und lauert in den Höfen, er mordet die Unschuldigen heimlich, seine Augen spähen nach den Armen. Er lauert im Verborgenen wie ein Löwe im Dickicht, er lauert, daß er den Elenden fange; er fängt ihn und zieht ihn in sein Netz. Er duckt sich, kauert nieder, und durch seine Gewalt fallen die Unglücklichen. Er spricht in seinem Herzen: ‚Gott hat’s vergessen, er hat sein Antlitz verborgen, er wird’s nimmermehr sehen.’„
Die soeben zitierte Bibellehre von der kriminellen Energie der Gottlosen ist spätestens durch den Schwindel vom „christlichen Staat“, der mit dem römischen Kaiser Konstantin (gest. 337) aufkam, aus dem Blickfeld verschwunden. Die ganze Gesellschaft galt als christlich, und innerhalb derselben erblickte man niemanden, auf den die biblische Beschreibung der Gottlosigkeit zutreffen könnte. So ist es die Jahrhunderte hindurch geblieben, und sogar Hitler war ein vorbildlicher Kirchensteuerzahler. Der Zusammenhang von Gottlosigkeit und Kriminalität ist ein Tabu. So gibt es keine Statistik, aus der hervorgeht, ob die Gläubigen (die regelmäßigen Kirchgänger, die Angehörigen einer Glaubensgemeinschaft …) unter den Kriminellen über- oder unterrepräsentiert sind. Allerdings gibt es in der Tat in den Gemeinden schafspelztragende Wölfe. Das erklärt die Blutspur im Verlauf der Kirchengeschichte. Wenn das in fast 2000 Jahren vergossene Blut auch bei weitem nicht an die Mengen heranreicht, die allein die Sowjetkommunisten in nur 60 Jahren als Folge ihrer antichristlichen Ideologie vergossen haben, so reicht die Blutspur dennoch bis in unsere Gegenwart. So gibt es in Deutschland politische Parteien, die ein „C“ im Namen führen und im Widerspruch zu dieser ihrer Selbstbezeichnung den Kindermord im Mutterleib zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben haben. Der amerikanische Präsident Bush der Jüngere hatte ständig den Namen Gottes für seine Bluttaten mißbraucht. Trotzdem wurde er von vielen „Gläubigen“ für einen Bruder in Christus gehalten. Nach biblischer Lehre sind jedoch die Gottlosen mit einem Raubtier vergleichbar, ob sie nun einen Schafspelz tragen oder nicht. Durch diesen Hinweis auf die Bibellehre soll niemand geschmäht werden. Doch wie ein Zoologe die Tatsache feststellt, daß ein brüllender Löwe (Spr. 28,15) nicht anders kann als zu morden, so tun auch wir gut daran, diese Verhaltensweise zur Kenntnis zu nehmen, um uns darauf einzustellen.
8. Kultusminister als Raubtiere
Ein brüllender Löwe, also ein gottloser Mensch, bleibt auch dann eine gefährliche Bestie, wenn Gott ihn als Obrigkeit eingesetzt hat, um von den anderen gefährlichen Bestien ein gesellschaftstaugliches Verhalten zu erzwingen. Seine Aufgabe ist es, als Diener Gottes das „Schwert“ zu führen, um das Böse zu bestrafen. Gott hat ihm aber nicht die Aufgabe gegeben, irgendwelche Werte zu vermitteln oder auch nur den Untertanen Lesen und Schreiben beizubringen. Daß jeder Mensch diese Kulturtechniken beherrschen sollte, ist zwar unumstritten, ist aber keine Bibellehre. Wenn die Obrigkeit diese Kulturtechniken vermittelt, so ist das nicht ihre Aufgabe von Gott, sondern sie hat sich diese selbst an sich gezogen. Die Kultusminister der Bundesländer geben ganz offen zu, daß die Schulen nicht nur Wissen, sondern auch „Werte“ vermitteln sollen. Welche Werte können gefährliche antichristliche Raubtiere schon vermitteln? Können Götzendiener etwa Gottesfurcht vermitteln, die der Anfang der Erkenntnis (Spr. 1,7) ist? Können Homosexuelle wie Ole von Beust und Klaus Wowereit und Ehebrecher wie Horst Seehofer und viele andere Keuschheit lehren? So wird schon neunjährigen Grundschulkindern nicht nur Wissen über die Vorgeschichte einer Schwangerschaft vermittelt, sondern sie lernen auch, wie lustvoll diese sei und daß im Bereich der Sexualität ihr Gefühl immer Recht habe. Wozu müssen das die Grundschulkinder überhaupt schon wissen? Diese Frage können die Pädophilen beantworten, deren schändlichen Neigungen die schulische Wissens- und „Werte“vermittlung sehr entgegenkommt. Und dieser „Werte“vermittlung wird eine wesentlich höhere Priorität eingeräumt als Lesen, Schreiben und Rechnen. Die 68er haben es fertiggebracht, daß immer mehr Analphabeten die Schulen verlassen. Wenn diese dekadenten Kräfte den Kindern beigebracht haben, daß Arbeit ekelhaft, Leistung verabscheuungswürdig und Ordnung sowie Pünktlichkeit zu verachten sind, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn diese Saat aufgeht und die Pisakatastrophe zur Folge hat. Andererseits lernen Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, wesentlich mehr als in den heruntergekommenen Staatsschulen und können sich auch besser benehmen. Trotzdem werden die Schulverweigerer verfolgt. Das beweist, daß die Vermittlung der Kulturtechniken keine Priorität hat. Priorität haben aber die antichristlichen dekadenten „Werte“; und die Schulen werden als Kindermissionsanstalten zur Vermittlung derselben mißbraucht.
„Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ (Matth. 22,21). Doch Kinder sind nicht des „Kaisers“, sie sind kein Staatseigentum, sondern Jesu Eigentum. Von seinem Eigentum sagt Jesus: „Wer aber einen dieser Kleinen, die an mich glauben, zum Abfall verführt, für den wäre es besser, daß ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er ersäuft würde im Meer, wo es am tiefsten ist“ (Matth. 18,6). Die Kultusminister der Länder vergreifen sich somit an fremdem Eigentum. Jesus nennt solche Übeltäter „Diebe“ und „Räuber“ (Joh. 10,1). Und die Diebe und Räuber wie Hitler und die heutigen Kultusminister der Bundesländer gewähren zwar angeblich Glaubensfreiheit, sind gewöhnlich sogar mit einem Schafspelz bekleidet, setzen aber auch willkürlich die Grenzen der Glaubensfreiheit fest. Sie tolerieren religiöses Brauchtum, verwerfen aber die Königsherrschaft Jesu. Christus hat Keuschheit gelehrt, im Unterschied zu den Homosexuellen und Ehebrechern in den Kultusministerien. Die Kultusminister verwerfen nicht nur für sich persönlich Jesu Herrschaftsanspruch. Sie verfolgen darüber hinaus diejenigen, die sich ihrem widergöttlichen Führungsanspruch widersetzen, weil diese in Jesus Christus ihren einzigen Führer erkennen, der gesagt hat: „Meine Schafe hören meine Stimme“ (Joh. 10,27).
9. Rechtsbeugung
Doch Christenverfolgung ist mit Art. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar. Das Grundgesetz besteht aber lediglich aus Papier mit Druckerschwärze. Das ist schon manchem ernüchternd bewußtgeworden, der sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet hatte. Wenn Obrigkeit von Gott und Verbrecherbande keineswegs einander ausschließen, dann hat das wesentliche Auswirkungen auf die gesamte Justiz. Die obersten Richter werden nämlich von Politikern ernannt. Diese wählen natürlich solche Personen aus, die ihnen geistig nahestehen. Wem der Gedanke absurd erscheint, daß Bundesverfassungsrichter das Grundgesetz beugen könnten, der sei an folgende Entscheidung unserer Bundesverfassungsrichter erinnert: Diese besagt, daß das Grundrecht der freien Berufswahl auch für Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gilt.6 Doch im selben Urteil (S. 297) wird eingeräumt, daß die sogenannten „Schwangerschaftsabbrüche“ „rechtswidrig“ sind. Somit haben die beschwerdeführenden Berufskiller das Grundrecht, Menschen rechtswidrig töten zu dürfen. Bereits die Anfänger im Jurastudium lernen die Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Somit kann niemand ein Grundrecht haben, irgendwelche rechtswidrige Taten ausführen zu dürfen. Es ist völlig undenkbar, daß diese den Studienanfängern vermittelte Binsenweisheit den Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte. Folglich haben die beteiligten Richter7 das Recht gebeugt. Vorsätzliche Rechtsbeugung ist nach der Definition des Strafgesetzbuches (§ 339 und § 12) ein Verbrechen. Somit wird zumindest der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts von Verbrechern dominiert. Wer mir darin widerspricht, der möge mir bitte in einer E-Mail (info@johannes-lerle.net) mitteilen, wie jemand ein Grundrecht haben kann, irgendwelche rechtswidrigen Taten ausführen zu dürfen. Diese Antwort soll auf dieser Homepage veröffentlicht werden. Doch solange das niemand logisch begründen kann, ist nicht widerlegt, daß zumindest der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts von Verbrechern dominiert ist. Und diese Verbrecher haben das Grundrecht der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) faktisch abgeschafft. Anstatt die Auslegungsakrobatik der Bundesverfassungsrichter wiederzugeben, sei auf folgendes auch im Internet (www.johannes-lerle.net) veröffentlichte Flugblatt hingewiesen: Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande.
10. Völkermord am Gottesvolk
Tatsache ist: Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist zwar das Grundrecht der Glaubensfreiheit „garantiert“, doch die Rechtsbeuger des Bundesverfassungsgerichts beschränken dieses Grundrecht auf religiöse Folklore. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes laufen darauf hinaus, daß die Forderungen des „Kaisers“ auch dann den Vorrang hätten, wenn der „Kaiser“ für sich beansprucht, was in Wirklichkeit Gottes ist. Wiederholt haben die Bundesverfassungsrichter die Verfolgung der Gläubigen bestätigt. Dadurch haben sie unseren sogenannten „Rechtsstaat“ und das Grundrecht der Glaubensfreiheit als Schwindel entlarvt und bestätigt, daß Jesu Worte auch für die Bundesrepublik Deutschland gelten: „Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen“ (Joh. 15,18-20). Und der Apostel Paulus schreibt: „Alle, die fromm leben wollen in Christus Jesus, müssen Verfolgung leiden“ (2. Tim. 3,12). Andererseits schreibt der gleiche Apostel: „Es ist keine Obrigkeit außer von Gott“ und „Sie ist Gottes Dienerin“ (Röm. 1,1-4). Als Diener Gottes hält die Obrigkeit die öffentliche Ordnung einigermaßen aufrecht. Doch wenn die gleichen Personen die Gläubigen verfolgen, so tun sie es nicht in ihrer Funktion als Diener Gottes, sondern in ihrer Eigenschaft als Knechte des Teufels. Im Auftrag Satans fallen sie als „Diebe“ und „Räuber“ über Jesu Schafe her, um zu stehlen, zu schlachten und umzubringen (Joh. 10,1-10). Die deutschen Kultusminister wissen ebenso wie der Teufel, dessen Weisungen sie ausführen, daß es im Gotteswort heißt: „Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Homosexuelle, noch … werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9f). Einzig und allein deshalb werden die Kinder spielerisch in die Welt des Okkultismus eingeführt. Das ist neben der Interessenvertretung der Pädophilen8 auch der Grund, weshalb sie lernen, wie lustvoll9 die Vorgeschichte einer Schwangerschaft sei. Worin diese Vorgeschichte besteht, führen ihnen Zeichentrickfiguren in dem Pornofilm „So kriegt man also Kinder“ vor, den bayrische Kreismedienstellen für die dritten bis sechsten Klassen zur Verfügung stellen. Das sind die „Werte“ der Gottlosen, die sie mit missionarischem Eifer allen Kindern vermitteln wollen. Da das aber die „Werte“ des Teufels sind, deshalb mangelt es nicht an krimineller Energie, um diese gewaltsam allen Kindern aufzuzwingen.
11. Salamimethode
Nochmals: Kinder sind nicht des „Kaisers“, sie sind kein Staatseigentum, sondern das Eigentum Jesu. Und Christus hat dieses sein Eigentum nicht dem Staat anvertraut, schon gar nicht irgendwelchen Aposteln des Teufels. Vom Teufel lesen wir in der Heiligen Schrift, daß er sich zum „Engel des Lichts“ verstellt und daß seine Diener sich zu „Dienern der Gerechtigkeit“ (2. Kor. 11,14f) verstellen. Und dieser scheinbare „Engel des Lichts“ spielt sich zum Anwalt des Kindeswohles auf. Worin das Kindeswohl bestehe, wird ebenfalls von den Aposteln des Teufels definiert. Unumstritten gehört zum Kindeswohl der Schutz vor Pädophilen. Und so können die falschen Anwälte des Kindeswohls behaupten, die Kinder müßten über Sexualität Bescheid wissen, um Gefahren erkennen zu können. Und dann wird den Kindern die Lust angepriesen, mit der sexuelle Praktiken verbunden seien. Es liegt doch auf der Hand, daß dieser Inhalt der „Wissensvermittlung“ nicht dem Schutz vor Kinderschändern dient, sondern im Gegenteil: Kinder werden dazu motiviert, die „Zuneigung“ derselben anzustreben. Ganz offensichtlich wird hier der Bock zum Gärtner gemacht.
Und das ist auch kein Wunder, wenn man bedenkt, welch perverse Elemente die Bildungspolitik gestalten. So arbeitete Gerold Becker am Hessischen Institut für Bildungsplanung.10 Gerold Becker war der Haupttäter des sexuellen Mißbrauchs an der Odenwaldschule. Darüber berichtete die Frankfurter Rundschau11 am 17. Nov. 1999. Weder andere Zeitungen noch das Fernsehen griffen damals das Thema auf. Es gab damals auch keine Talkshows. Auch die Frankfurter Rundschau verfolgte damals das Thema nicht weiter. Da der Mißbrauch damals schon verjährt war, ermittelte auch die Staatsanwaltschaft nicht. Im Herbst 2009 schredderte diese ihre Akten.12 Jeder Zeitungsabonnent sollte deshalb bei der Redaktion seines Blattes nachfragen, wann über den Mißbrauch an der Odenwaldschule berichtet wurde. Sollte es sich bestätigen, daß es nicht im Jahre 1999 oder kurz danach geschehen war, dann dient auch seine Zeitung nicht der Information, sondern der Meinungsmache, also der Volksverdummung. Er sollte sie daher abbestellen. Gerold Becker war homosexueller Lebensgefährte von Hartmut von Henting, der eine linksliberale Integrationsfigur war. Beide hatten Freunde in den Zeitungsredaktionen.13 Gerold Becker war Schützling von Hellmut Becker (nicht miteinander verwandt). Und Hellmut Becker ging bei der „Frankfurter Schule“ ein und aus und hat die Geschichte der Bildung in der Bundesrepublik durch seine kluge und geschickte Vernetzungspolitik maßgeblich mitbestimmt und mitverfaßt.14 Die perversen 68er Wüstlinge von der Frankfurter Schule haben den Staat zur Beute genommen. Dadurch können sie definieren, worin das „Kindeswohl“ bestehe, für das der Staat zu sorgen habe. Weil diese 68er Wüstlinge ihre Gesinnungsgenossen auch in Politik und Justiz haben, konnten sie schon manche Eltern ins Gefängnis werfen, die unter „Kindeswohl“ etwas anderes verstehen als die Kinderschänder.
Das Gefährliche an der Überführung der Kinder in Staatseigentum, also an deren Versklavung, ist die Salamimethode. Bis heute geben die Täter nicht zu, daß Kinder versklavt werden oder daß auch nur deren Versklavung beabsichtigt ist. Der Staat kümmere sich lediglich im Interesse des „Kindeswohls“ um „Bildung“ und Chancengleichheit. Und diese seien nur durch die staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen gewährleistet. Das bedeutet: Die 68er Chaoten, die den Staat zur Beute genommen haben, beanspruchen die Definitionshoheit über das Kindeswohl, das vom Staat – also von den 68er Chaoten – zu gewährleisten sei. Dadurch rechtfertigen sie, daß sie die von den Nazis ererbte Erziehungsdiktatur beibehalten. Das volle Ausmaß dieses Unheils wird erst nach und nach sichtbar. Niemand war dagegen, daß die Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Ihnen wurden auch tatsächliche Werte vermittelt und das Gotteswort nahegebracht. Auch wurde das Denken geschult. Die Übel stellten sich erst nach und nach ein. Wie eine Salami scheinbar nicht kleiner wird, wenn man nur eine Scheibe abschneidet, so änderte sich das Bildungswesen nur langsam. Die Geschwindigkeit, in der es bergab ging, war und ist unterschiedlich und richtet sich nach der allgemeinen Akzeptanz. Das setzt ein Verständnis von „Demokratie“ als Diktatur der Mehrheit über die Minderheit voraus. Solch eine „Demokratie“ gab es auch bei den Nazis, da sie die große Masse des Pöbels repräsentierten. In der DDR wurde „Demokratie“ ganz offen als „Diktatur des Proletariats“ definiert. Erklärt wurde das als Diktatur der überwältigenden Mehrheit über die Minderheit. Entsprechend der SED-Diktatur gibt es heute eine Diktatur über die Kinder. Die 68er Chaoten mögen hier und da Zugeständnisse machen, die sie als „Gnadenakte“ gewertet sehen wollen. Doch dadurch, daß sich „Diebe“ und „Räuber“ (Joh. 10,8) an fremdem Eigentum vergreifen, werden Kinder nicht ihr Eigentum, sondern hören nicht auf, Jesu Eigentum zu bleiben.
Der Anspruch der „Diebe“ und „Räuber“ ist auch mit dem Grundgesetz unvereinbar, in dem es ausdrücklich heißt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Artikel 6, Abs. 2) [Hervorhebungen hinzugefügt]. Die deutsche Schulbesuchspflicht ist somit mit dem Grundgesetz eindeutig unvereinbar. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in einem ausführlich begründeten und von vielen Gerichten als Entscheidungsgrundlage benutzten Nichtannahmebeschluß einer Verfassungsbeschwerde gegen die Schulbesuchspflicht anders entschieden. Doch das ist ein weiteres Beispiel für Rechtsbeugung. Anstatt weiterer notwendiger Ausführungen sei auf folgenden Artikel hingewiesen: Grünes Licht für den Völkermord. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung der Bundesverfassungsrichter Jaeger, Hömig und Bryde.15
12. Bileam
Überall, wo Marxisten etwas zu entscheiden haben, herrscht Mißwirtschaft. Deshalb war in der DDR der Lebensstandard deutlich niedriger als in der Bundesrepublik. Nur Mauer und Todesstreifen konnten verhindern, daß die Bevölkerung vor der dortigen Armut davonlief. Das 68er Gedankengut in der Bundesrepublik ist eine andere Spielart des Marxismus. Die Armut, die der Marxismus zwangsläufig zur Folge hat, wird seit der Kanzlerschaft von Willy Brandt (SPD), dessen Finanzminister Helmut Schmidt war, durch die Errichtung eines gewaltigen Schuldenturms abgemildert. Doch der Schuldenturm stürzt demnächst ein und begräbt die Bundesrepublik unter sich. Der sich abzeichnende Staatsbankrot ist lediglich eine Auswirkung des kulturellen Niedergangs infolge der 68er marxistischen Kulturrevolution. Der geistige Niedergang senkt auch das intellektuelle Niveau ab. Marxisten behaupten, es gäbe keine absolute unveränderliche Wahrheit, die völlig unabhängig von der Meinung der Menschen ist. Doch anstatt diesen Unsinn weiter zu vertiefen, sei auf folgende auch unter www.johannes-lerle.netveröffentlichte Broschüre hingewiesen: Die große Dummheit der Gottlosen. Der Schwachsinn, es gäbe keine unveränderliche absolute Wahrheit, macht wissenschaftliches Denken unmöglich. Anstatt wirklicher Wissenschaft, die ja Wahrheitsforschung ist, haben wir Ideologie, die fälschlicherweise als „Wissenschaft“ bezeichnet wird. Wer – wie die Marxisten – selbst nicht denken kann, kann logisches Denken auch nicht den Schülern beibringen. Die Folge ist das niedrige intellektuelle Niveau auch bei Akademikern. Bei meinen vielen Prozessen habe ich es ständig erlebt, daß sogar Richter intellektuell überfordert zu sein scheinen, auch einfache volkstümlich vorgetragene Gedankenketten nachzuvollziehen.16 Sowohl gläubige als auch ungläubige Eltern wollen, daß ihre Kinder etwas lernen. Deshalb versuchen manche von ihnen, die Staatsschulen zu meiden und erwägen Hausunterricht. Anscheinend befürchten die Kultusminister, die die Kinder als Staatseigentum betrachten, eine Massenflucht aus dem öffentlichen Schulwesen und sind entschlossen, den Anfängen zu wehren. Denn überall, wo Marxisten regieren, laufen die Menschen davon. Damit sie bleiben, gab es in der DDR Mauer und Todesstreifen. Und in der Bundesrepublik werden Schulverweigerer aus genau dem gleichen Grund eingesperrt. Schon manche Familie mußte Deutschland verlassen, um den heutigen marxistischem Herrschern zu entkommen.
Können Schulkinder nur mangelhaft lesen, schreiben und rechnen, können die 68er Dummköpfe ihnen auch nicht das Denken beibringen, so vermitteln sie ihnen wenigstens die antichristlichen “Werte“. Die Gläubigen dürfen antichristliche Werte zwar ablehnen, werden aber dennoch genötigt, die Missionierungsversuche des Teufels über sich ergehen zu lassen. Diese ihre Situation erinnert an Bileam zur Zeit der Wüstenwanderung Israels. Damals fürchteten sich die Moabiter sehr vor dem Volk Israel (4. Mose 22,3). Ihr König schickte Boten zu Bileam. Der sollte kommen und das Volk Israel verfluchen. Doch Gott sprach zu Bileam: “Geh nicht mit ihnen, verfluche das Volk auch nicht; denn es ist gesegnet“ (4. Mose 22,12). Bileam gehorchte und ging nicht mit den Boten. Dann schickte der König der Moabiter noch mächtigere Fürsten zu Bileam und bot ihm noch größere Ehrungen an. Da gestattete Gott ihm mitzuziehen, aber unter der Auflage, nur das zu tun, was Gott ihm sagt. Daraufhin zog Bileam mit. Doch jetzt versperrte der Engel des HERRN den Weg. Bileam sah den Engel nicht, lediglich seine Eselin sah ihn. Dann begann die Eselin zu sprechen, und auch Bileam sah den Engel. Der Engel ermahnte Bileam nochmals, nichts anderes zu reden, als was der Gottesbote ihm sagen wird (4. Mose 22,35). Beim moabitischen König angekommen, wurde Bileam zu verschiedenen Orten geführt, von denen aus man das Volk Israel sehen und verfluchen konnte. Doch zum Entsetzen des Moabiterkönigs verfluchte Bileam nicht. Er tat das Gegenteil. An jedem der unterschiedlichen Orte segnete Bileam das Volk Israel (4. Mose 23).
In Psalm 1 (V.1) heißt es: „Glückselig der Mann, der nicht wandelt im Rate der Gottlosen, und nicht steht auf dem Wege der Sünder, und nicht sitzt auf dem Sitze der Spötter“. Aber Bileam stand auf dem Weg der Sünder. Trotzdem redete er nur das, was Gott ihm geboten hatte. Der einzige Sinn und Zweck, weshalb man ihn geholt hatte war, das Volk Israel zu verfluchen. Das tat er aber nicht. Weshalb ging er dann überhaupt mit?
Der wirkliche Sinn und Zweck, weshalb alle Kinder in die Schulen geholt werden, ist nicht, daß sie die Kulturtechniken erlernen. Denn Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, haben sowohl in Amerika als auch in Deutschland ein höheres Bildungsniveau als ihre Altersgenossen an den staatlichen Schulen. Den wirklichen Sinn und Zweck verrät folgende Formulierung aus dem bereits erwähnten Nichtannahmebeschluß einer Verfassungsbeschwerde gegen die Schulbesuchspflicht, die sich in vielen Gerichtsentscheidungen wortwörtlich wiederfindet: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interessedaran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“17 [Hervorhebungen hinzugefügt]. Also, die Gläubigen sollen keine „Parallelgesellschaft“ bilden, sondern auf dem Wege der Sünder und auf dem Sitz der Spötter „integriert“ werden. Deshalb wird es als so wichtig erachtet, daß auch die Gläubigen die Schule besuchen. Alle anderen Gründe sind nur vorgeschoben. Angeblich dürfen die Gläubigen dieses Ziel ablehnen. Trotzdem sollen die Kinder in die Schule gehen, wie Bileam zum moabitischen König kommen sollte. Zwar verfluchte Bileam Israel nicht, wurde aber dennoch im Sinne seines Auftraggebers tätig. Er gab ihnen einen Rat. Aufgrund des Rates Bileams (4. Mose 31,16) haben die Moabiter und Midianiter mit den Israeliten Hurerei getrieben und sie zu den Opfern ihrer Götter eingeladen (4. Mose 25). Doch diese Sünden trennen von Gott. Weil die Trennung von Gott beabsichtigt ist, deshalb werden die Kinder in den Grundschulen spielerisch in die Welt des Okkultismus eingeführt. Deshalb lernen bereits Grundschulkinder, wie lustvoll sexuelle Kontakte seien.
13. An Christus scheiden sich die Geister
An Christus scheiden sich die Geister. Dagegen sind die Unterschiede zwischen den verschiednen Gegnern Christi Kleinkram. Pilatus und Herodes waren einander Feind, wurden aber durch ihre gemeinsame Ablehnung Jesu Freunde (Luk. 23,12). In der Politik erleben wir es ständig, daß jeder Feind Christi mit jedem anderen Feind Christi paktieren kann. Hitler und Stalin waren Waffenbrüder im gemeinsamen Krieg gegen Polen. Die US-Armee kämpfte gemeinsam mit Stalins Verbrecherhorden für Menschenrechte, für Demokratie und für Glaubensfreiheit. Und die Bundesrepublik, die von vielen alten Nazis mitgestaltet worden war, war Amerikas Verbündeter im Kalten Krieg gegen das „Reich des Bösen“, die Sowjetunion. Die Handschrift der Altnazis erkennt man auch daran, daß noch lange nach dem Krieg die Witwen der Kriegsdienstverweigerer und die Witwen der Deserteure von der Versorgung ausgeschlossen blieben, die die Soldatenwitwen erhielten. Diese Ungerechtigkeit zeigt, daß die Wertung der Nazis in der Bundesrepublik fortbestand.
Die geistige Verwandtschaft der Bundesrepublik mit Nazideutschland besteht vor allem in der Feindschaft gegen Christus. Beide begnügten bzw. begnügen sich nicht mit dem, was des „Kaisers“ ist, sondern sie fordern auch, was Gottes ist. Die Nazis betrachteten das deutsche Volk als Glaubensgemeinschaft und verfolgten Andersdenkende als Ketzer. In der Bundesrepublik ist es nicht prinzipiell anders. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es im Artikel 1: „Das deutsche Volk bekennt sich … zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. Glaubensgemeinschaften haben ihre Bekenntnisse; in Verfassungen von Staaten gehören sie aber nicht hinein. Wer sich zu Christus bekennt, der verabscheut alle heidnischen Bekenntnisse. Weder kann er das goldene Bild anbeten, das Nebukadnezar gemacht hatte, noch kann er irgendwelchen „Göttern“ einige Weihrauchkörner opfern. Die Hitlerreligion verabscheut er ebenso wie die „Werte“ des Götzendienstes, der Homosexualität und des Ehebruchs, die den Kindern in den Schulen vermittelt werden. Da der Teufel hinter dieser „Werte“vermittlung steht, scheuen sich dessen Diener nicht, in übelster Nazitradition diejenigen ins Gefängnis zu werfen, die dem „Kaiser“ das verweigern, was in Wirklichkeit Gottes ist. Wie der nationalsozialistische Volksgerichtshof ständig sogar das damalige Nazirecht gebeugt hatte, so ist auch das Bundesverfassungsgericht von kriminellen Rechtsbeugern beherrscht. Wer mir hierin widerspricht, den fordere ich hiermit nochmals auf, mir in einer E-Mail (info@johannes-lerle.net) mitzuteilen, wie jemand ein Grundrecht haben kann, rechtswidrige Menschentötungen vornehmen zu dürfen.
1 S. 312 in der 167.-169. Auflage von 1935
2 Die Gerichtsunterlagen sind veröffentlicht unter www.johannes-lerle.net
3 Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 54f, S.61 und S. 71f, auch veröffentlicht im Internet unter www.kindermordgegner.de).
4 Links zu entsprechenden Berichten im Internet befinden sich auf der Homepage www.johannes-lerle.net
5 Hitler sagte am 23. Nov. 1937: “Wir geben euch unbedingte Freiheit in eurer Lehre oder in eurer Auffassung der Gottesvorstellung“ (Max Domarus [Hrsg.]: Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band I, Würzburg 1962, S. 762).
6 BVerfGE 98, 218, I vom 27. 10. 98, S. 266.
7 Die Namen der rechtsbeugenden Bundesverfassungsrichter sind: Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig.
8 Daß die beabsichtigte „Hinführung zur Sexualität“ (Lexikonartikel) im Interesse der Kinderschänder ist, ist in der auf www.johannes-lerle.net veröffentlichten Broschüre Kinder als Staatseigentum durch viele Zitate nachgewiesen.
9 Dr. Hans-Dieter Göldner, Georg Hahn, Dr. Werner Schrom: Lehrplan für die Grundschule in Bayern. Texte/Kommentare/Handreichungen, München 2000, Abschnitt 71.45, S. 9. Auf wörtliche Wiedergabe wird hier verzichtet, da zum Zitieren zu schmutzig.
10 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268 S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf
11 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268 S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf
12 ZEIT DOSSIER Das Schweigen der Männer, DOSSIER 25. März 2010 DIE ZEIT Nr. 13 Seite 17, abrufbar unter: http://grundschulverband.de/fileadmin/Mitglieder/Presseportal/12.KW.10._ZEIT_DOSSIER_Das_Schweigen_der_M_nner.pdf
13 ZEIT DOSSIER Das Schweigen der Männer, DOSSIER 25. März 2010 DIE ZEIT Nr. 13 Seite 17, abrufbar unter: http://grundschulverband.de/fileadmin/Mitglieder/Presseportal/12.KW.10._ZEIT_DOSSIER_Das_Schweigen_der_M_nner.pdf
14 Knabenliebe zum pädagogischen Prinzip erhoben, abrufbar unter: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32212/1.html
15 Er befindet sich innerhalb der auf www.johannes-lerle.net veröffentlichten Serie: Rechtsbeugung sogar beim Verfassungsgericht. So dumm können Richter nicht sein.
16 Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, auch veröffentlicht im Internet unter www.kindermordgegner.de . Außerdem habe ich es bei meinem Strafprozeß wegen angeblicher „Volksverhetzung“ erlebt. Dieser Strafprozeß ist im Internet dokumentiert unter www.johannes-lerle.netRubrik: Strafprozeß
17 Das Schreiben hat das Aktenzeichen 1 BvR 436/03 und ist unter www.johannes-lerle.net zu lesen (Rubrik: Justiz/Beschluß des Verfassungsgerichts).