Einvernehmlicher Sex mit Kindern

1. Wem nutzt der schulische Pornodreck?

Die sexuelle Minderheit, die sich zu Kindern hingezogen fühlt, will nicht ins Gefängnis, son­dern verfolgt seine Interessen auf zwei Ebenen. Die eine Ebene ist, daß sie bei den Erwachsenen um gesellschaftliche Akzep­tanz wirbt. Die andere Ebene ist, daß sie Kinder zur Sexualität hinführen und ihnen Sexualkontakte als äußerst lustvoll anpreisen will. Ein Kollateral„nutzen“ wäre, daß dadurch einvernehmliche Sexualkontakte mit Kindern überhaupt erst möglich werden.

Politik funktioniert in der Weise, daß hehre Ziele vorgeschoben werden. Es wird das Für und Wider einer Entscheidung abgewogen. Häufig wird aber dabei der entscheidendste Gesichtspunkt bewußt verborgen. Die­ser können die Wünsche irgendwelcher Parteispender sein. Banken spenden für politische Parteien. Um Ar­beitsplätze zu bewahren, werden sie vom Steuerzahler gerettet, wenn sie sich verzockt haben. Natürlich wird von den Beteiligten bestritten, daß es irgendeinen Zusammenhang mit den Parteispenden geben könnte. Ameri­ka führte zwei Kriege im Irak (1991 und 2003) für Menschenrechte, für Demokratie und für Glaubensfreiheit. Kollateral„nutzen“ waren die Sicherheit Israels, Gewinne der Rüstungsindustrie und Öl. Daß von den hehren Zielen so wenig erreicht worden war, könnte auch daran liegen, daß sie lediglich vorgeschoben waren, daß es in Wirklichkeit aber um andere Dinge ging. Findet irgendwo ein Verbrechen statt, dann fragen die Ermittler: Wem nutzt es?

Um den schulischen Pornodreck zu rechtfertigen, werden viele Gründe vorgeschoben. Doch dient es wirklich dem Kindeswohl, wenn Kinder mit nur einem Elternteil auskommen müssen, weil die Eltern deshalb abwechselnd im Gefängnis sind, weil sie den Pornodreck ablehnen? Um das Handeln unserer Obrigkeit zu ver­stehen, sollten wir fragen: Wem nutzt der schulische Pornodreck? Natürlich ist das die oben genannte sexuelle Minderheit. Wie in der Politik die Akteure sich untereinander vernetzen und gegenseitig fördern, so bilden auch die Pädokriminellen Seilschaften, die in Justiz, Kultusbehörden und Politik hineinreichen. Dadurch wehren sie Strafverfolgung ab. Dadurch hieven sie sich gegenseitig in Schlüsselpositionen. Das gibt ihnen die Möglichkeit, die gesellschaftliche Akzeptanz des Umgangs mit Kindern zu steigern, als auch das „Bildungs“wesen einzuset­zen, um die Kinder an die Sexualität heranzuführen, wodurch einvernehmlicher Sex mit ihnen überhaupt erst möglich wird.

2. Lehrerausbildung

Eine Schlüsselfunktion  sind Professorenstellen in der Lehrerausbildung. Prof. Helmut Kentler (1928-2008), der in Hannover Lehrer ausgebildet hatte, setzte sich für die Legalisierung von Sex zwischen Erwachse­nen und Kindern ein. Denn er war der Meinung, „dass sich pädera­stische Ver­hältnisse sehr po­sitiv auf die Per­sönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswir­ken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist“.1 Die Ziele der Sexual­pädagogik formulierte der spätere Professor Helmut Kent­ler be­reits 1970 in sei­nem Buch Sexualerziehung2:

1. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein „gesundes Kleinkind“ ein Bedürfnis nach Onanie hat;

2. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;

3. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koi­tus­erfahrung zu erleichtern;

4. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;

5. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.

Kentler war Homosexuell. Bekanntlich sind Homosexuelle verstärkt an Kindern interessiert. Durch seine Position als Professor und durch seine Gelehrsamkeit konnte er seine „Zuneigung“ zu Kindern mit einem wis­senschaftlichem Mäntelchen umhüllen. Diese Tarnung ist vergleichbar mit den bereits erwähnten Irakkriegen. Gewiß war Saddam Husseins Terrorherrschaft zu verabscheuen. Trotzdem war die Befreiung der Iraker von ih­rem Diktator lediglich vorgeschoben und nicht der wirkliche Kriegsgrund.

3. Odenwaldschule

Prof. Kentler ist keineswegs das einzige Beispiel. Ab 2010 erfuhr die breite Öffentlichkeit vom sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule. Die Bedeutung dieses Mißbrauchs liegt in der Tatsache, daß es sich keines­wegs um das Fehlverhalten eines Einzelnen handelt. Zeitweise konnten sechs pädosexuelle Lehrer Jungen im Alter von elf bis fünfzehn Jahren mißbrauchen.3 Auch Verhältnisse zu Schülerinnen waren an der Tages-ordnung. Ein Mädchen ließ ein von einem Lehrer gezeugtes Kind umbringen.4 Der Haupttäter Gerold Becker, der von 1972 bis 1985 Schulleiter war, hat 86 Jungen sexuell mißbraucht, manche vergewaltigt.5 Doch der Mißbrauch begann schon, bevor Gerold Becker zur Odenwaldschule kam, z. B. Durch den Musiklehrer Wolfgang Held.6 Dessen Mißbrauch wurde von Gerold Becker gedeckt.7 Die Verbindungen derer, die Bescheid wissen konnten, reichen bis in die höchsten Kreise von Pädagogik und Politik. 1985 mußte Becker die Schule verlassen. Offenbar hatte jemand lange vor Aufdeckung des Mißbrauchs gemerkt, was an der Schule abgelaufen war. Becker wurde zum Chef des Dachverbandes der Landerziehungsheime berufen. Später heuerte ihn das hessische Kultusministerium als Koordinator der hessischen Reformschulen an.8 Gerold Becker arbeitete auch am Hessischen Institut für Bildungsplanung.9 Er war auch Schützling von Hellmut Becker (nicht miteinander verwandt). Und Hellmut Becker ging bei der sogenannten „Frankfurter Schule“ ein und aus. Die „Frankfurter Schule“ ist ein in den 20er Jahren gegründeter Kreis vorwiegend „jü­discher“ „Kulturwis­senschaftler“, die auf dem Gedanken­gut von Karl Marx (1818-1883, „jüdi­scher“ Abstam­mung) und Sig­mund Freud (1856-1939, „jüdi­scher“ Abstammung) eine neue Pädagogik entwickel­ten, durch die ein neuer Mensch geformt wer­den soll. Während der Hitler­zeit emigrier­ten die Glieder dieses Ar­beitskreises vorwiegend in die USA und ka­men nach dem Krieg mit der amerikanischen Be­satzung nach Frankfurt zurück. Durch die Besatzer gelang­ten sie in Schlüs­selpositionen. Daß es sich vorwiegend um „jüdische“ „Kulturwissenschaftler“ han­delt, ist deshalb erwäh­nenswert, weil das Unheil, das von der „Frankfurter Schule“ ausging, auf das geisti­ge Erbe des Tal­mud hindeutet. Der Talmud ist ein Lehrdokument des fälschlicherweise als „jüdisch“ be­zeich­ne­ten Glaubens. Mit Jesus Christus kam es zur Spaltung im Juden­tum. Die geisti­gen Nachkom­men der Feinde Jesu, der Pharisäer, haben in späteren Jahr­hunderten ihr Ge­danken­gut im Tal­mud nie­dergeschrieben. Und im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und ei­nem Tag zum Beischlaf ge­eig­net sei.10 Auch Gerold Becker konnte seinen gierigen Griff nach Kindern durch hehre Ideale überhöhen. Es ist der von Plato gepriesene „pädagogische Eros“ und die Knabenliebe bei den Alten Griechen. Auch Sokrates hatte es mit Knaben getrieben. Und die traditionelle deutsche Hochachtung vor der vermeintlichen „Hochkultur“ der griechischen Antike diente Becker dazu, sein verabscheuungswürdiges Laster mit einer Aura gelehrter Erhaben­heit zu umgeben.11 Wie sehr der Griff nach den Kindern von den entscheidenden „Eliten“ allgemein akzeptiert wird, zeigt eine Begebenheit, von der Christian Füller berichtet: Mitten in der Aufklärung des Mißbrauchs an der Odenwaldschule wohnte er einer Veranstaltung bei, die den „pädagogischen Eros“ trotzig als unverzichtba­res Element der Erziehung feierte. Es war kein Päderastenclub, sondern die Deutsche Gesellschaft für Erzie­hungswissenschaft, jene Zunft also, welche die gut 800 000 deutschen Lehrer auf den Unterricht mit den Schü­lern des beginnenden 21. Jahrhunderts vorbereitet.12

4. niemand etwas gewußt?

Daß allein Gerold Becker von 1972 bis 1985 sechsundachtzig Jungen mißbraucht haben konnte, daß vor seiner Zeit und während seiner Zeit auch andere Lehrer sich an Schülern und Schülerinnen vergreifen konnten, ohne daß diese „ehrenwerte Gesellschaft“ ins Gefängnis gekommen wäre, kann doch nur an der breiten Akzep­tanz dieses Fehlverhaltens bei den Entscheidungsträgern liegen. Angeblich hätte vor Ablauf der Verjährungsfrist von zehn Jahren niemand etwas gewußt. Ein ehemaliger Schüler der Odenwaldschule sagte mir, daß Gerold Beckers Vorliebe für kleine Jungs allgemein bekannt war und auch er persönlich von Anfang an davon gewußt hatte. Warum hat dann kein einziger Staatsanwalt etwas mitbekommen?

Hätten die Lehrer anstatt sich an Kindern zu vergreifen Hitlers Holocaust geleugnet, sie wären ins Ge­fängnis gekommen. Denn Holocaustleugnung gefährdet die Macht einer kriminellen Clique, die aus den Ver­brechen Hitlers die Berechtigung ableitet, im Nahen Osten durch Mord und Terror die dort ansässige Bevölke­rung, die nichts mit den Hitlerverbrechen zu tun hatte, zu vertreiben und sich deren Grund und Boden allein mit dem in Mein Kampf gepriesenem „Recht des Stärkeren“ zu rauben. Der Holocaust dient diesem Folterstaat bis heute als Druckmittel, um aus Deutschland Gelder für die Subventionierung der atomwaffentauglichen U-Boote herauszupressen. Daß diese kriminelle Clique auch in Deutschland hinter den Kulissen die Strippen zieht, erkennt man daran, daß jeder Völkermord straffrei geleugnet werden darf, nur der Völkermord nicht, mit dem eine Verbrecherclique ihre Weltmacht absichert. Wäre dieser Völkermord an der Odenwaldschule geleugnet worden, irgendwelche „wachsamen Mitbürger“ hätten die Wächter des „offenkundigen“ und „wissenschaftlich gesicherten“ Geschichtsbildes informiert, und eine „verantwortungsbewußte“ Justiz hätte die Holocaustleugner zum „Schutz der Allgemeinheit“ hinter Schloß und Riegel gebracht. Doch an der Odenwaldschule wurden „nur“ Kinder mißbraucht.

5. „sexuelle Befreiung“

„Befreiung“ ist ein schönklingendes Wort. Doch „sexuelle Befreiung“ ist Tarnung für sexuellen Übergriff. „Sexuelle Befreiung“ wurde propagiert als notwendig zur Schaffung des neuen Menschen. Die Ursache für die Entstehung des autoritären Charakters wurde in der Unterdrückung der kindlichen Sexualität und aller damit zusammenhängenden Bedürfnisse gesehen. Und als Patentrezept galt die größtmögliche Triebbefriedigung. Auf diese Weise wurde Triebbefriedigung zur antifaschistischen Tat. Um die Akteure besser verstehen zu können, sollten wir folgende Fragen im Hinterkopf behalten: „Wem nutzt es?“ „Wer hat einen Kollateralnutzen?“ Der pädokriminelle Becker meinte, das Lernziel einer modernen Schule müsse heißen, „die eigene Sexualität zu be­jahen und genießen“.13 Früher waren Lesen, Schreiben und Rechnen schulische Lernziele. Die Erweiterung um sexuelle Inhalte ergibt ganz nebenbei einen Kollateralnutzen für Gerold Becker und andere, die hinter Kindern her sind. Daß viele „Kinderfreunde“ bei ihrem „Marsch durch die Institutionen“ einflußreiche Positionen errun­gen haben, erkennt man an den Reaktionen auf Cohn-Bendits Buch Der Große Basar aus dem Jahre 1975. In diesem Buch beschreibt der ehemalige Mitarbeiter in einem Kinderladen, daß Kinder ihm die Hose aufknöpften und er sie gewähren ließ. In den Rezensionen zum Basar, allesamt großflächig in den wichtigsten Zeitungen, hatte niemand diese Passagen moniert.14

Im Zuge der 68er Bewegung waren die deutschen „Eliten“ von einem pädokriminellen Geist befallen. So konnte im Jahre 1970 der angesehene Sexualwissenschaftler Eberhard Schorch (gest. 1991) unwidersprochen bei einer Anhörung im Bundestag erklären: „Ein gesundes Kind in einer intakten Umgebung verarbeitet nichtge­walttätige sexuelle Erlebnisse ohne negative Dauerfolgen“.15 Der Spiegel Nr. 30 vom 21.7.1980 (S. 148 ff)16 be­richtet über die Agitation für die Streichung des Pädophilie­paragra­phen derart verständnisvoll, daß es von man­chen schon als Werbung emp­funden wird. „Kinder sollen lieben dürfen, wen sie wollen“, zitiert Der Spiegel. Der Spiegel informiert, daß die Allgemeine Homo­sexu­elle Arbeitsgemein­schaft „die Abschaffung der Bestra­fung von Se­xualität überhaupt“ fordert. „Sexualität zwischen Erwach­senen und Kindern“ müsse künftig straf­frei bleiben. Im Spiegel­artikel erfahren wir, daß die TAZ und das Szeneblatt Zitty Vor­redner waren im Kampf für „handgreifliche Sympathie zwischen einem jüngeren und älteren Menschen, die auch vor der magi­schen Gürtel­linie nicht haltmacht“. Es sei, „pervers … den Kin­dern ihre Sexualität zu stehlen“, klagte ein Sozialarbeiter, der Vorstandsmitglied der Deutschen Studien- und Arbeitsgemein­schaft Pädophilie e. V. ist. Pervers sei es auch, „Kinder bei der Entfaltung und Kultivierung ihrer Sexualität allein zu lassen“. Gerold Becker von der Oden­waldschule ließ die „Kinder bei der Entfaltung und Kultivierung ihrer Sexualität“ nicht allein. Auch Cohn Ben­dit ließ die Kinder nicht allen. Seinen Unterschied zur propädophilen FDP beschrieb er dadurch, daß die Libera­len die Existenz der Sexualität allenfalls anerkannten, er aber versucht hat, sie zu entwickeln.17 Die Sexualisie­rung sogar schon von Kleinkindern wird unter der Verantwortung des Familienministeriums von der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) gefördert. Der Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerzie­hung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr (Bestellnummer 13660100) ist eine de­taillierte Anweisung zur Sexualisie­rung von Klein­kindern. Hier sei nochmals an die Frage erinnert: Wem nutzt das alles? Wer könnte seinen Kolla­teralnutzen im Blick haben?

5. Justiz und Pädokriminalität

Der pädokriminelle Zeitgeist der 68er Bewegung hat auch die Justiz erfaßt, einschließlich das Bundesver­fassungsgericht. Zustimmend zitiert das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung18zum schulischen Pornodreck: „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Le­bensfreude muß heute auch in der Erziehung junger Menschen ausdrückliche Anerkennung finden. Eine Sexualerziehung, die sich vorwiegend nur negative Ziele setzt, indem sie abschirmt oder unter­drückt, kann den Anforderungen unserer Zeit nicht genügen“. „Nicht sexuelle Libertinage ist das Leit­bild, aber auch nicht Prüderie und sexuelle Unterdrückung“. Da bekanntermaßen die Schüler mit nur sehr wenigen Ausnahmen unverheiratet sind, wird folglich die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ unverheirateten Menschen angepriesen. Wem nutzt das? Das nutzt Personen wie Gerold Becker und anderen, die hinter Kindern oder jungen Erwachsenen her sind. Das nutzt alten Knackern, die einmal zur Seite springen wollen. Indem auch die Bundesverfassungsrichter Dr. Benda, Dr. Haager, Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse, Dr. Katzenstein und Dr. Niemeyer unver-heirateten Menschen die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ anpreisen, offenbaren sie ihre sittliche Verkommenheit, wie sie zum Wesen der 68er Chaoten gehört. Deren Slogan war: „Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment“. Dagegen heißt es im Grundgesetz: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ (Art. 6, Abs. 1 GG). Mit „Ehe“ ist selbst-verständlich die lebenslange Bindung eines Mannes an eine einzige Frau gemeint. Wenn man Jugendliche verleitet herumzuspringen, dann wird der Partner emotional austauschbar. Nach deren Eheschließung wird die Monogamie als Monotonie empfunden, und es kommt zum Seitensprung. Ehen zerbrechen. Leidtragende sind die Kinder. Eine Frau, die ihre Ehe nicht für stabil hält, wird nicht viele Kinder gebären wollen. Das Geburtendefizit muß dann durch den Zuzug krimineller Araber ausgeglichen werden. Deutschlands Niedergang wird beschleunigt. Indem Bundesverfassungsrichter die Verwahrlosung der Jugend fördern, entlarven sich die angeblichen Verfassungshüter als Verfassungsfeinde.

Nicht weniger sittlich verkommen als Bundesverfassungsrichter sind andere Richter, z. B. Richterin Gertraud Brühl vom Landgericht Gießen. In ihrem Strafurteil gegen Schulverweigerer heißt es: „Soweit die Angeklagten darüber hinaus anprangerten, dass die Schule ein insgesamt sexualisierender Lebensraum sei und die sexuelle Frei­zügigkeit als selbstverständlich zu­grunde gelegt werde, konnte auch darin eine unzulässige Grenzüber­schreitung in der schulischen Erziehung nicht gesehen werden. Freilich ließen sich die Vor­stellungen der Angeklagten, dass Se­xualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lek­türe ge­nannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen brei­ten Kon­sens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jeder­mann und jede Frau über die eigene Sexuali­tät frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festge­legte, untere Altersgrenze gibt“.19 Daß ein „breiter Konsens in der Gesellschaft“ aber auch zu einem falschen Weg verführen kann, zeigen der Hexenwahn, die Hitlerzeit und der islamische Fanatismus überdeutlich. Und der behaup­tete „breite Konsens in der Gesellschaft“ in Bezug auf ein verlottertes Sexualleben soll auch auf Kinder ausgedehnt werden.

6. Kollateralnutzen

Es wurde schon erwähnt, daß der Haupttäter an der Odenwaldschule, der auch am Hessischen Institut für Bildungsplanung arbeitete und dadurch die schulischen Lehrpläne mitgestaltete, das Lernziel sah, „die eigene Sexualität zu bejahen und zu genießen“.20 Das „Genießen“ der eigenen Sexualität war der Kollateralnutzen des Bildungsgestalters Becker. „Hinführung zur Sexualität“ ist die treffende Beschreibung eines Lexikonartikels21 für das Schulfach „Sexualkunde“. Um das zu bewerkstelligen, werden die Schulen als Kindermissionierungsan­stalten mißbraucht. Daß Kinder nicht etwa geschützt, sondern an die Sexualität herangeführt werden sollen, beinhalten die Worte „keine festgelegte untere Altersgrenze“ in dem Strafurteil von Richterin Brühl gegen sol­che Eltern, die ihre Kinder vor sexuellem Mißbrauch schützen wollen. „Über die eigene Sexualität frei und au­tonom bestimmen“, wie Frau Richterin Gertraud Brühl formuliert, oder die „eigene Sexualität zu bejahen und genießen“, wie sich Mißbrauchstäter Gerold Becker ausdrückt, muß in den Ohren der Mißbrauchsopfer wie Hohn klingen. „Sexuelle Befreiung“ ist in Wirklichkeit Tarnung für sexuellen Übergriff. Christian Füller formu­liert: „Sexualisierte Gewalt ist fast nie ein rein gewalttätiger Akt, sondern oft mit etwas scheinbar Schönem ver­knüpft. Der Täter manipuliert das Opfer, er überhöht es … Jeder Mißbrauchstäter tut das, und es ist hilfreich, Nabukovs Ur-Lolita zu studieren, um die Überhöhung eines Kindes zu verstehen, die zu ihrer Viktimisierung nötig ist“.22

Der Haupttäter an der Odenwaldschule, der auch Lehrpläne mitgestaltete, war um schöne Worte nie verle­gen. Doch „die eigene Sexualität bejahen und genießen“ war nicht die Erfahrung seiner Mißbrauchsopfer. Denn um die Kinder geht es nicht, sondern um die Wünsche von Erwachsenen. Sie wollen die Kinder verführen. „Se­xuelle Selbstbestimmung von Kindheit an“23 ist lediglich ein Vorwand und gilt nur dann, wenn die Kinder da­von in der gewünschten Weise Gebrauch machen. Es gibt aber keine „sexuelle Selbstbestimmung“, wenn sie in der Schule nicht mit sexuellen Dingen belästigt werden wollen. In diesem Fall dürfen sie – anders als das Straf­urteil von Richterin Gertraud Brühl – auch nicht „über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen“. Man beruft sich auf hehre Ideale und Ziele, wenn man es braucht; und man ignoriert sie, wenn sie den Griff nach den Kindern behindern – wie man es braucht.

7. „Mein Gefühl hat immer Recht“

In dem Leitsong eines Theaterprojekts für Grundschüler, das angeblich der Prävention gegen sexuellen Mißbrauch diene, heißt es: „mein Gefühl hat immer Recht“.24 Das ist die Auffassung von Ehebrechern. Das meinen auch diejenigen, die hinter Kindern her sind. Natürlich meinen sie das von ihrem eigenen Gefühl und nicht von dem Gefühl der Kinder. „Mein Gefühl hat immer Recht“ soll angeblich die Kinder motivieren, sexu­elle Annäherungen abzuwehren. Doch das Gefühl als Maßstab für das kindliche Sexualverhalten wird bewußt manipuliert, damit die Kinder in einer Weise „über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen (Formu­lierung von Richterin Brühl), die den Wünschen der Pädokriminellen entgegenkommt. In deren Interesse ist es Lernziel, „die eigene Sexualität zu bejahen und genießen“ (Formulierung von Mißbrauchstäter Gerold Becker). Deshalb wird ihnen die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ (von Bundesverfassungs­richtern übernommene Formulierung) angepriesen. Das geschah z. B. in der 4. Klasse der von David besuchten Liborius-Grundschule in Salzkotten durch das dort benutzte und mit dem Deutschen Jugendbuchpreis ausge­zeichneten Bilderbuch Peter, Ida und Minimum. Darin erklärt ein Vater seinen Kindern im Kindergartenalter: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. In der Folgezeit besuchte David den Por­nounterricht nicht mehr. Da seine Eltern das verhängte Bußgeld nicht bezahlt hatten, kamen sie ins Gefängnis. Denn deren Verfassungsbeschwerde wurde durch einen Beschluß der Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier „nicht zur Entscheidung angenommen“.25Im Unterschied zu anderen Nichtannahmebeschlüs­sen enthält er keinerlei Begründung und ist auch nicht im Internet abrufbar.

Ob es mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes vereinbar ist, die Grundrechte einzuschränken, damit jeder lesen, schreiben und rechnen lernt, soll hier nicht thematisiert werden. Doch welche Rechtfertigung gibt es, Davids vom Grundgesetz „garantierte“ Freiheitsrechte einzuschränken, wenn er das Gefühl hat, sich mit dem schulischen Pornodreck besser nicht zu befassen? „Mein Gefühl hat immer Recht“ gilt deshalb nicht für David, weil er das „falsche“ Gefühl hat. Welches das „richtige“ und welches das „falsche“ Gefühl ist, wird na­türlich von Erziehungs„wissenschaftlern“ definiert wie z. B. Prof. Helmut Kentler, Gerold Becker und anderen, von Richtern wie z. B. Frau Gertraud Brühl vom Landgericht Gießen, von Bundesverfassungsrichtern und von anderen Angehörigen der „Elite“. Was geht es die Obrigkeit an, ob die Untertanen schon im Alter von zehn Jah­ren wissen, daß das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane lustvoll sei? Weshalb müssen diejenigen eingeker­kert werden, die diese „Wissensvermittlung“ ablehnen? Wem nutzt der schulische Pornodreck? Es liegt doch auf der Hand, daß er denen nutzt, die hinter Kindern her sind wie z. B. Prof. Helmut Kentler und Gerold Becker. Und die Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier entscheiden im Interesse der Pädo­kriminellen.

Rechtsbeugungen in Schulangelegenheiten verstecken Bundesverfassungsrichter gewöhnlich in Nichtan­nahmebeschlüssen. Formal sind sie keine Entscheidung. Aber von anderen Gerichten und von der staatlichen Verwaltung werden sie wie eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung behandelt, und Formulierungen aus der oftmals umfangreichen Begründung finden sich wortwörtlich in anderen Gerichtsentscheidungen. Gewöhn­lich werden hohe Ziele vorgeschoben, wenn es sich in Wirklichkeit um übelste Rechtsbeugung handelt. Doch in Davids Fall war den Richtern nichts eingefallen um zu begründen, daß der Zehnjährige wissen müsse, daß das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane lustvoll sei. Deshalb blieb der Nichtannahmebeschluß ohne jegliche Begründung. Später26 hatten dieselben drei Bundesverfassungsrichter Papier, Bryde und Schluckebier auch einen anderen Nichtannahmebeschluß gefaßt. Darin ging es um eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Buß­geld, das Eltern deshalb auferlegt worden war, weil sie ihre Kinder von dem bereits erwähnten Theaterprojekt ferngehalten hatten, in dessen Leitsong es heißt: „mein Gefühl hat immer Recht“. Die Richter wußten somit, welches Gefühl den Grundschulkindern in den Schulen angepriesen wird. Wären beide Nichtannahmebeschlüsse von verschiedenen Richtern gefaßt worden, dann könnte man sie für rechtsfehlerhaft halten. Da aber genau dieselben Bundesverfassungsrichter beide Nichtannahmebeschlüsse gefaßt hatten, wußen sie, daß in der Wahrnehmung der Kinder das Gefühl, das immer recht habe, sich auf das „sehr schöne Gefühl“ beziehen kann, von dem in den Grundschulen gelehrt wird, daß es mit dem Zusammentreffen der Geschlechtsorgane verbunden sei. Sie wußten somit, daß die Schule die Kinder zu sexuellen Handlungen animiert bis hin zur Pädophilie, auch wenn dies im Nichtannahmebeschluß dreist bestritten wird. Dreist behaupten die Bundesverfassungsrichter, eine Indoktrination der Schüler auf dem Gebiet der Sexualerziehung würde unterbleiben. Aber ein Gefühl, von dem die Kinder lernen, daß es lustvoll sei, als Wegweisung für das eigene sexuelle Handeln anpreisen, das ist übelste Indoktrination, auf die die Pädolriminellen aufbauen können, wenn sie Kinder zu einvernehmlichen Sex verführen. Da beide Nichtannahmebeschlüsse von ein- und denselben Bundesverfassungsrichtern gefaßt worden sind, müssen wir sie als Einheit betrachten. Daher handelt es sich nicht nur um Rechtsfehler, sondern um das Verbrechen der Rechtsbeugung.

8. „staatlicher Erziehungsauftrag“

Und die Rechtsbeuger lügen einen „staatlichen Erziehungsauftrag“ in das Grundgesetz hinein. Dieser er­gäbe sich aus Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz, wo es heißt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Doch daraus ergibt sich in Wirklichkeit aber ebensowenig ein Erziehungsauftrag, wie sich aus der staatlichen Aufsicht über das Gaststättenwesen ein staatlicher Speisungsauftrag ergäbe, der bedeuten würde, daß es strafbar wäre, das Gaststättenessen abzulehnen und statt dessen selbst zu kochen. Der behauptete staatli­che Erziehungsauftrag ist eine weitere Rechtsbeugung im Interesse der pädokriminellen und anderer 68er Seil­schaften, die durch ihren „Marsch durch die Institutionen“ sich den Staat zur Beute genommen haben. In ihrem Nichtannahmebeschluß gehen die Karlsruher Rechtsbeuger Papier, Bryde und Schluckebier noch weiter und be­haupten sogar, daß „der Staat auch unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen“ dürfe. Und „der Staat“ ist zum Interessenvertreter der Pädokriminellen verkommen, die das „Erziehungsziel“ verfolgen, die Kinder in dem Sinne zu indoktrinieren, damit einvernehmliche Sexualkontakte mit ihnen möglich werden.

Wie in der Wirtschaft Interessengruppen die politischen Entscheidungen beeinflussen, um Geldströme auf die eigenen Konten zu leiten, so gestalteten Pädokriminelle den 68er Zeitgeist, der auch unsere Gegenwart prägt. „Wem nutzt es?“ – das ist die entscheidende Frage sowohl in der Wirtschaft als auch bei der Verbre­chensaufklärung als auch beim schulischen Pornodreck. Das vorgeschobene Anliegen und die wirkliche Trieb­kraft sind zweierlei. Diese Beobachtung auf dem Gebiet staatlicher Wirtschaftsförderung wird von Kritikern folgendermaßen beschrieben: „Man muß die Pferde füttern, damit die Spatzen sich von den Pferdeäpfeln ernäh­ren können“. Die „Spatzen“ mögen in der Tat Nutznießer sein, aber das wirkliche Motiv, „Pferde“ zu füttern, ist ein anderes. Selbst wenn irgendetwas an der als Pornounterricht praktizierten Sexualerziehung berechtigt sein sollte, die wirkliche Triebkraft ist der Drang nach Sexualkontakten mit Kindern. Damit ist nicht gesagt, daß das allen Lehrern und allen Richtern, die Gegner des Pornounterrichtes ins Gefängnis werfen, voll bewußt wäre. Viele Beteiligte haben lediglich den von Pädokriminellen mitgestalteten Geist der Zeit verinnerlicht, ohne in der Lage zu sein, diesen kritisch zu hinterfragen. Da sie kein feststehendes Koordinatensystem haben, orientie­ren sie sich – wie es Richterin Gertraud Brühl in dem bereits zitierten Strafurteil formuliert – am „breiten Kon­sens in der Gesellschaft“. Wie Frau Richterin Brühl hatten sich auch zur Nazizeit die Richter an dem damaligen „breiten Konsens in der Gesellschaft“ orientiert.

9. Grundgesetz gegen Naziideologie

Unser Grundgesetz ist so gestaltet, damit die Verbrechen der Nazizeit sich niemals mehr wiederholen können. Es beginnt in seiner Präambel mit der „Verantwortung vor Gott“. Denn die Nazi-Verbrechen wurden erst dadurch möglich, daß diese Verantwortung mißachtet worden war. Darüber hinaus „garantiert“ es Grund­rechte mit Ewigkeitscharakter. „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet wer­den“ (Art. 19, Abs. 2 GG). Das bedeutet, das Grundgesetz selbst schränkt die Demokratie ein. Denn keine auch noch so überwältigende Mehrheit und kein auch noch so „breiter Konsens in der Gesellschaft“ darf ein Grund­recht in seinem Wesensgehalt antasten. Zu den Grundrechten gehört das „Recht auf Leben“ (Art. 2, Abs. 2 GG) und, daß „Pflege und Erziehung der Kinder … das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen oblie­gende Pflicht“ sind (Art. 6, Abs. 2 GG). Das richtet sich gegen die Wiederholung des Völkermordes und des Griffs nach den Kindern durch die Nazis. Und diese Grundrechte „binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“(Art. 4, Abs. 3 GG). Die Grundrechte „binden“ – das heißt: Sie dürfen nicht beliebig vom jeweiligen Zeitgeist umhergeworfen werden. Doch die soeben dargelegten juristischen Binsenweisheiten werden ständig ignoriert. Die ständige Erfahrung ist, daß sich die Rechtspre­chung (einschließlich die des Bundesverfassungsgerichtes) auch dann ändert, wenn weder das Grundgesetz noch ein anderes Gesetz geändert wurde. Das bedeutet, daß der jeweilige Zeitgeist, der in unserer Zeit auch von Pädokriminellen gestaltet wird, auch die Rechtsprechung prägt. Das geht so weit, daß der Text des Grundgeset­zes bis zur Bedeutungslosigkeit zurücktritt.

Anhand des sexuellen Mißbrauchs z. B. in der Odenwaldschule wurde gezeigt, daß Kriminelle zwar ihr Fehlverhalten mit schönen Worten dekorieren, daß die hohlen Phrasen aber keinerlei motivierende Kraft haben und dann ignoriert werden, wenn sie den eigenen kriminellen Aktivitäten, z. B. dem Griff nach Kindern, entge­genstehen. Das Grundgesetz, das in der Tat viele schöne Worte enthält, wird in den höchsten Tönen gepriesen. Doch die eifrigsten Lobpreiser sind die schlimmsten Verfassungsfeinde. In der Präambel des Grundgesetzes steht von der „Verantwortung vor Gott“. Und es ist allgemein bekannt, daß in dieser Verantwortung Sexualität nur innerhalb der Ehe mit einer Person des anderen Geschlechts praktiziert werden kann. Indem die Bundesver­fassungsrichter Dr. Benda, Dr. Haager, Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse. Dr. Katzenstein und Dr. Niemeyer den selbstverständlich noch unverheirateten Jugendlichen die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ anpreisen, ignorieren sie die ihnen vom Grundgesetz auferlegte „Verantwortung vor Gott“ und entlarven sich dadurch als Verfassungsfeinde.

10. Kriminelle Politiker

Viele Bürger haben sich im Zusammenhang mit dem schulischen Pornodreck an die verantwortlichen Politiker gewandt. Doch deren Eingaben werden anscheinend lediglich in den Ordnern für „Narrenpost“ abge­heftet, ohne daß sich etwas bessert. Das ist damit vergleichbar, wie wenn jemand dem Adolf Hitler eine Nach­richt hätte zukommen lassen, daß irgendwelchen Juden Unrecht geschieht. Damals wie heute sind nicht irgend­welche Fehler und Unvermögen die entscheidende Ursache für die schlimmsten Mißstände, sondern kriminelle Energie und Verbrechergesinnung. An Verbrechergesinnung stehen unsere „Volksvertreter“ dem vielgeschmäh­ten Diktator nicht nach. Die mehr als zehn Millionen nach der Hitler-Barbarei im Mutterleib ermordeten Mit­bürger stellen den damaligen Völkermord in den Schatten. Spätestens seit dem Fall des „Oldenburger Babys“ kann niemand mehr behaupteten, irgendwer wüßte nicht, daß es Menschen sind, die getötet werden. Als Tim noch im Mutterleib war, wurde eine Behinderung festgestellt. Daraufhin sollte er getötet werden. Doch er über­lebte die sogenannte „Spätabtreibung“, und er lebt noch heute. Obwohl alle Bundestagsabgeordnete wissen, daß schwangere Frauen Menschen in ihren Körpern tragen, wurden die Gesetze nicht geändert. Das beweist zwin­gend, daß ein Verbrecherpack im Bundestag die Mehrheit hat, das dem Hitler an krimineller Energie nicht nach­steht, der ebenfalls wußte, daß Juden Menschen sind, auch wenn das damals von Volksverhetzern bestritten worden war.

Zu den Abgeordneten mit Verbrechergesinnung gehören auch Kohl, Merkel, Waigel und Schäuble. Denn sie haben den Kindermord nicht nur durch Unterlassung gefördert, was schlimm genug wäre, sondern durch ihr Abstimmungsverhalten die Bundesländer verpflichtet, Kapazitäten für vorsätzliche Menschentötungen „sicher“zustellen.27 Auch Hitler hatte andere beauftragt, Kapazitäten für Menschentötungen „sicher“zustellen. Angeblich ist das heutige Mörderpack demokratisch gewählt. Doch das war auch Hitler. Nach dem Frankreich­feldzug im Jahre 1940 erzielte er sogar Popularitätswerte wie kein deutscher Politiker nach ihm.

Kann ein Verbrechen durch Demokratie auch nicht legitimiert werden, so kommt hinzu, daß die Demo­kratie in Deutschland eingeschränkt ist. Das hatte ich persönlich bei der Bundestagswahl des Jahres 1998 erlebt. Von dem Wahlkäpfer Theo Waigel erhielt ich eine Postkarte mit der Bitte, die CSU zu wählen. Doch das emp­fand ich wegen seiner Unterstützung des Kindermordes als Zumutung. Deshalb beteiligte ich mich mit einem eigenen Flugblatt am Bundestagswahlkampf. Daraufhin erstattete er Strafantrag gegen seinen Wahlkampfgeg­ner, und ich wurde verurteilt. Anklageschrift und Strafurteil zitierten nachfolgende Passage aus meinem Wahl­kampfflugblatt: „Indem auch Dr. Waigel andere beauftragt hat, Tötungskapazitäten bereitzustellen, wandelt er in den Fußtapfen des demokratisch gewählten Reichskanzlers Adolf Hitler, der ebenfalls andere beauftragte, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Wie der nationalsozialistische Staat den ‘Achtungsanspruch’ seiner Scher­gen schützte, so schützen auch heute Richter den Ruf von solchen Kriminellen, die die Rückendeckung z. B. Dr. Waigels genießen“.

Was sind „demokratische“ Wahlen wert, wenn man beim politischen Gegner jeden Kleinkram kritisieren darf, nicht aber das, worauf es in erster Linie ankommt? Hitler war als Reichskanzler vor allem wegen seiner Verbrechergesinnung ungeeignet und erst in zweiter Linie wegen fehlender Qualifikation. Für die Tötung Er­wachsener kann man irgendeine Rechtfertigung herbeilügen. Aber bei solchen Menschen, die noch nicht die Leiber ihrer Mütter verlassen haben, ist es besonders offensichtlich, daß sie kein todeswürdiges Verbrechen begangen haben. Man kann sie nur dann töten, wenn man gedanklich davon ausgeht, daß es keine Moral und keine Ethik gibt. Genau das ist die Auffassung, die Waigel mit Hitler, mit Stalin, mit der Mafia und mit den anderen Kriminellen verbindet. Dessen sollte sich jeder bewußt sein, der erwägt, Waigel und seine CSU zu wählen. Dadurch, daß Staatsanwälte und Richter mich wegen meines Wahlkampfflugblattes eingesperrt hatten, geben sie zu erkennen, was sie von der Demokratie halten, die ständig in Sonntagsreden mit den schönsten Worten und in den höchsten Tönen gepriesen wird.

Keine strafrechtliche Folgen hätte es gehabt, wenn ich in der damaligen Kontroverse um die Einführung des Euro Stellung bezogen hätte. Doch die Demokratie, die wir angeblich haben, ist eine repräsentative Demo­kratie. Das heißt, wir wählen Personen unseres Vertrauens. Diese machen sich sachkundig und entscheiden dann in unserem Sinne. Wählen wir irgendwelche Lumpen, dann werden sie viel Unheil stiften, ganz gleich, welche schönen Worte in irgendwelchen politischen Programmen stehen. Bei einem Bluthund wie Waigel, der andere beauftragt, Kapazitäten für vorsätzliche Menschentötungen „sicher“zustellen, dürfen wir uns nicht wun­dern, wenn er nicht nur seine Frau betrügt, sondern auch sein Volk. Und das deutsche Volk wurde durch den Euro vorsätzlich betrogen. Das mußte den Beteiligten wie Kohl, Merkel, Schäuble und Waigel von vornherein klar gewesen sein. Doch wer solche Bluthunde wählt, die die Ermordung offenkundig unschuldiger Mitbürger im Mutterleib fördern, der darf sich nicht wundern, wenn diese Lumpen ihn auch um seine Ersparnisse bringen. Denn schon die Schulkinder lernen von den Gefahren der Expotentialfunktion, durch die sich ein Schuldenberg durch Zins und Zinseszins alle zwanzig Jahre verdoppelt. Hätte zur Zeit Jesu jemand einen Kredit von nur ei­nem Cent aufgenommen, dann wäre das heute ein Schuldenberg von unvorstellbarer Größe. Im gleichen Zeit­raum von zwanzig Jahren, in dem sich Schulden von einem Cent auf zwei Cent verdoppeln, verdoppeln sie sich von zehn Billionen Euro auf zwanzig Billionen Euro. Deutschland war auch ohne Euro auf dem Weg in den Staatsbankrott. Bei der Euroeinführung war von vornherein klar, daß irgendwann die „Solidarität“ mit den Plei­testaaten „erforderlich“ sein wird, die auf dem Weg in den Staatsbankrott weiter vorangeschritten sind als Deutschland. Das soeben Gesagte ist keine hohe Gelehrsamkeit, sondern es handelt sich um Binsenweisheiten aus dem Mathematikunterricht der Hauptschule. Da diese mathematische Binsenweisheiten bei der Einführung des Euro den Akteuren mit Sicherheit bekannt waren, deshalb war es vorsätzlicher Betrug, als sie uns verspro­chen hatten, daß der Euro keine Transfergemeinschaft werde. Doch bei Bluthunden wie Kohl, Merkel, Schäuble und Waigel dürfen wir uns nicht wundern, wenn sie uns auch um unser Eigentum bringen.

Durch Wahlbetrug gewann Kohl die Bundestagswahl 1990. Er versprach: „Keine Steuererhöhung für die deutsche Einheit“. Dann kam der Solidaritätszuschlag. Daß dieser nötig sein wird, hatte er natürlich vor seinem unrealistischen Versprechen gewußt. 17 Milliarden DM veruntreute Kohl für den Irakkrieg des Jahres 1991, der mit der Lüge begann, daß irakische Truppen in Kuwait Frühgeburten aus den Brutkästen entfernt hätten.

Wie Hitlers Bluttaten nicht auf Juden beschränkt blieben, so beschränken sich Merkels Bluttaten nicht auf die Förderung des Kindermordes. Von Bundeskanzler Schröder (SPD) forderte sie die Beteiligung der Bundes­wehr am Irakkrieg des Jahres 2003. Dabei hatte sie gewußt, daß die Amerikaner schon immer Kriegsgründe herbeigelogen hatten. Schröders Beteiligung am Afghanistankrieg hat sie mitgetragen und in ihrer Kanzlerschaft fortgesetzt, weil irgendwelche notorischen Lügner behaupten, dieses Land hätte etwas mit dem 11. September 2001 zu tun. Die Folterpraxis in Amerika und Israel macht die Freundschaft mit diesen Schurkenstaaten nicht unmöglich.

Durch das umfangreiche wenn auch unvollständige Sündenregister soll gezeigt werden: Wir werden von einem höchstkriminellen Verbrecherpack regiert. Nicht Fehler, wie sie jedem unterlaufen, sind das eigentliche Problem, sondern kriminelle Energie. Und in diesem Verbrechermilieu bringen Pädokriminelle ihre Interessen ein. Das erklärt, warum es mit dem schulischen Pornodreck immer schlimmer wird, obwohl das Problem schon seit den 60er Jahren besteht und in der Öffentlichkeit und gegenüber Entscheidungsträgern immer wieder the­matisiert wurde. Alle Politiker wissen Bescheid, wie seinerzeit alle Nazis wußten, daß den Juden Unrecht ge­schieht.

In welchem Ausmaß Pädokriminelle staatliches Handeln prägen, zeigen Erfahrungen des Hamburger Ver­eins Löwenmütter e. V. gegen sexuelle Gewalt an Kindern. Eine „Löwenmutter“ er­zählte mir von einem Lehrer, der sich an Kindern vergangen hatte. Anstatt ihn hinter Gitter zu bringen, wurde er an eine Grundschule ver­setzt. Das mußte er wie eine Verlegung in den Garten Eden emp­funden haben. Wieder hat er sich an einem Kind vergangen. Doch die Staatsanwalt­schaft stellte die Ermittlungen ein. Im Verein Löwenmütter e. V. sind mehrere Mütter von Miß­brauchsopfern organi­siert. Deren Erfahrung ist: Die Fälle werden vertuscht, die Mütter werden mit Verleumdungsklage überzogen. Eine „Löwenmutter“ sagte mir, daß die ganze Stadt Hamburg durch Vertu­scher durch­seucht ist.

Jetzt formiert sich Widerstand, z. B. bei den Demonstrationen „Demo für alle“. Doch da mischt auch die CDU mit, also die kriminelle Vereinigung, die den Pornounterricht mitträgt und dessen Gegner ins Gefängnis wirft. Sie mißbraucht Widerstandsbewegungen, um Wählerstimmen der Grünen abzufischen. CDU und CSU haben in der Vergangenheit viel an den Grünen kritisiert, die Pädophilie in deren Reihen aber nicht thematisiert. Denn auch die CDU ist eine Pädophilen-Partei. Zwar hat die Union andere Stammwähler als Grüne und SPD; und da jede Wählergruppe das zu hören bekommt, was sie hören will, schwafeln CDU-Wahlkämpfer anders als die anderer Parteien. Aber die Taten zeigen: Auch CDU und CSU sind kriminelle Vereinigungen, die die Schul­pflicht mißbrauchen, um Kinder zu indoktrinieren, daß Sexualkontakte äußerst lustvoll seien. Auf diese schuli­sche Indoktrination können Pädokriminelle in ihrem Streben nach einvernehmlichen Sex mit Kindern aufbauen.

1 Lorenz Jäger, Unter Humanisten, FAZ.NET, 20.03.2010, zitiert in Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 312f.

2 Helmut Kentler, Sexualerziehung, Rowolt-Taschenbuch 1970, wiedergegeben in: Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313.

3 Christian Füller, Die Revolution missbraucht ihre Kinder. Sexuelle Gewalt in deutschen Protestbewegungen, München 2015, S. 27.

4 Ebenda S. 27f.

5 Ebenda, S. 28.

6 Ebenda, S. 29.

7 Ebenda, S. 30.

8 Ebenda, S. 31f.

9 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268 S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

10 Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

11 Christian Füller, Die Revolution missbraucht ihre Kinder. Sexuelle Gewalt in deutschen Protestbewegungen, München 2015, S. 27-33.

12 Ebenda, S. 240.

13 Ebenda, S. 93.

14 Ebenda, S. 174.

15 Nicht die Kirche, sondern die Linken hätscheln die Pä­dophilen, Internetzeitschrift www.kreuz.netvom 17. Febr. 2010 10:33.

16 Im Internet abrufbar unter www.spiegel.de/spiegel/print/d-14316199.html

17 Christian Füller, Die Revolution missbraucht ihre Kinder. Sexuelle Gewalt in deutschen Protestbewegungen, München 2015, S. 176.

18 Urteil vom 21. 12. 1977, in: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 47, 1978, S. 46-85. Darin zitiert das Bundesver­fassungsgericht zustimmend die Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen vom 3. Okt. 1968 der Ständigen Konferenz der Kultusminister.

19 Strafurteil des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, S. 17.

20 Christian Füller, Die Revolution missbraucht ihre Kinder. Sexuelle Gewalt in deutschen Protestbewegungen, München 2015, S. 93.

21 Universallexikon 2004.

22 Christian Füller, Die Revolution missbraucht ihre Kinder. Sexuelle Gewalt in deutschen Protestbewegungen, München 2015, S. 250.

23 Formulierung im Spiegel vom 21.7.1980, S. 148ff.

24 Am 7.2.2007, am 14.2.2007 und am 15.2.2007 in der Liboriusgrundschule in Salzkotten.

25 Beschluß vom 10. Nov. 2008, Az.: 1 BvR 2724/08.

26 21. Juli 2009, Az.: 1 BvR 1358/09.

27 §13 des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgsgesetzes vom 21. 8. 1995 (BGBl. I, 1995, S. 1052). Das Abstimmungsverhal­ten ist dokumentiert in den Plenarprotokollen des Deutschen Bundestages, 13. Wahlperiode, S. 3795-3798.

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