1. “Hinführung zur Sexualität”
In der dritten Grundschulklasse befaßten sich im Schuljahr 1998/99 die Kinder der Bessunger Schule in Darmstadt (Hessen) mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“ Warum müssen schon die Grundschulkinder das alles wissen? Bei den 68ern, die durch ihren „Marsch durch die Institutionen“ die Macht im Staat ergaunert haben, gab es erhebliche Bestrebungen, „einvernehmliche“ Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern zu legalisieren. Doch wie soll es zu „einvernehmlichen“ Kontakten kommen, wenn den Kindern das Tun der Erwachsenen noch völlig unbekannt ist? Wollen Erwachsene trotzdem ihren „Spaß“ haben, dann müssen sie die Kinder an die Sexualität heranführen. Genau das ist die Aufgabe der schulischen Sexualerziehung. In einem Lexikonartikel1 ist dieses Schulfach treffend beschrieben als „Hinführung zur Sexualität“. Die staatliche Schule als Dienstleister für den pädophilen Teil der Bevölkerung? Doch so funktioniert Politik in jeder Bananenrepublik: Vom Allgemeinwohl schwafeln, irgendwelche hehren Ziele vorschieben, aber die politischen Entscheidungen im eigenen Interesse beeinflussen. Für Demokratie und Menschenrechte z. B. im Irak einen Krieg anzetteln und als Kollateralnutzen am Öl und an Rüstungsgütern verdienen. Den Kindern „Wissen“ und „Werte“ vermitteln, und als Kollateral„nutzen“ sich „einvernehmlicher“ Sexualkontakte „erfreuen“. Die legitimen Anliegen sind lediglich vorgeschoben: Kinder müßten in sexuellen Dingen Bescheid wissen, um Gefahren durch Erwachsene erkennen zu können. Doch weshalb müssen schon die Drittklkässler auch wissen, welches Gefühl mit dem Zusammentreffen der Geschlechtsorgane verbunden sei?
Daß „Hinführung zur Sexualität“ keineswegs eine mißglückte Formulierung ist, sondern daß diese tatsächlich beabsichtigt ist, zeigt auch eine Broschüre, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) unter der Verantwortung des Familienministeriums herausgegeben hat. Der millionenfach kostenlos im ganzen Land verteilte Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr (Bestellnummer 13660100) ist eine detaillierte Anweisung zur Sexualisierung von Kleinkindern. Mütter und Väter zögern nämlich noch, „von sich aus das Kind anzuregen, und äußern die Sorge, es könne ‚verdorben’ oder zu früh ‚aufgeklärt’ werden … Nach allem, was an Untersuchungen vorliegt, kann diese Sorge als überflüssig zurückgewiesen werden“. „Das Notwendige [soll] mit dem Angenehmen verbunden [werden]“, „indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküßt wird“ (S. 16). „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) und erschweren es damit für Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln“ (S. 27). Kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können „manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen“ (S. 27). „Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt“ (S. 25). Wenn Mädchen (1 – 3 Jahre!) dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern“ (25). Der Ratgeber fände es „erfreulich, wenn auch Väter, Großmütter, Onkel oder Kinderfrauen einen Blick in diese Informationsschrift werfen würden und sich anregen ließen – fühlen Sie sich bitte alle angesprochen!“ (S. 13). Im Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualentwicklung vom 4. – 6. Lebensjahr (Bestell-Nr. 13660200) werden die Eltern darüber aufgeklärt, dass „Genitalspiele in diesem Alter Zeichen einer gut verlaufenden psychosexuellen Entwicklung sind“, daß Selbstbefriedigung unterstützt werden soll (S. 21) und alle anderen Formen von sexuellen Spielen, etwa „die Imitation des Geschlechtsaktes“ und „der Wunsch nach Rückzug in Heimlichkeit“. Weiter geht’s im (Pflicht?)Kindergarten. Hier ein paar Kostproben aus dem Lieder- und Notenheft Nase, Bauch und Po (Bestell-Nr. 13702000): „Wenn ich meinen Körper anschau und berühr, entdeck ich immer mal, was alles an mir eigen ist …wir haben eine Scheide, denn wir sind Mädchen. Sie ist hier unterm Bauch, zwischen meinen Beinen. Sie ist nicht nur zum Pullern da, und wenn ich sie berühr, ja ja, dann kribbelt es ganz fein. „Nein“ kannst du sagen, „Ja“ kannst du sagen, „Halt“ kannst du sagen, Oder „Noch mal genau so“, „Das mag ich nicht“, „Das gefällt mir gut.“ “Oho, mach weiter so“.In dieser Anleitung zum Mißbrauch, durch die Kinder sexuell aktiv gemacht werden sollen, was manchen Erwachsenen „zugute“ kommen kann, heißt es: „Nach allem, was an Untersuchungen vorliegt …“. Da stellt sich die Frage: Wer hat was in wessen Auftrag untersucht? Daß „Untersuchungsergebnisse“ interessengeleitet sind, ist doch keineswegs ungewöhnlich. Wenn der Kernkraftwerkshersteller Siemens ein „Gutachten“ über die Risiken der Kernkraft anfertigt, dann ist dessen Inhalt selbst für denjenigen vorhersehbar, der von den technischen Problemen nichts versteht. „Was an Untersuchungen vorliegt“ – „Untersuchungen“ liegen z. B. vom Pädagogikprofessor Helmut Kentler (1928-2008) vor, der in Hannover Lehrer ausgebildet und der auch für Gerichte Gutachten angefertigt hatte. Dieser bekennende Homosexuelle setzte sich für die Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern ein. Denn er war der Meinung, „dass sich päderastische Verhältnisse sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswirken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist“.2 Die Ziele der Sexualpädagogik formulierte der spätere Professor Helmut Kentler bereits 1970 in seinem Buch Sexualerziehung3.
1. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein »gesundes Kleinkind« ein Bedürfnis nach Onanie hat;
2. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;
3. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koituserfahrung zu erleichtern;
4. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;
5. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.
2. Pädokriminalität und Schule
Der vom Pädagogikprofessor Kentler befürwortete sexuelle Umgang Erwachsener mit Kindern ist strafbar. Doch die 68er sind Ausdruck eines Wertewandels in der Gesellschaft. Es entsteht eine neue gesellschaftliche Realität. Die Gesetze, die auf einem anderen Wertefundament beruhen, werden zunächst einfach ignoriert und später irgendwann der neuen „gesellschaftlichen Wirklichkeit“ angepaßt. Ein Beispiel: In dem zur Zeit noch geltenden Strafgesetzbuch heißt es (§ 176, Abs. 5): „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen“. Somit ist der bereits zitierte und noch zu zitierende schulische Pornodreck strafbar. Doch das wird in den Grundschulen einfach ignoriert, und kein Pornokrat kommt dafür ins Gefängnis. Denn der Pornounterricht, der natürlich nicht so genannt wird, dient der „Hinführung zur Sexualität“, damit Erwachsenen ihren „Spaß“ mit Kindern haben können. Bei diesem eindeutigen politischen Willen ist es nicht entscheidend, was in irgendwelchen Gesetzesparagraphen steht. Die Pädokriminellen hatten somit genug Ursache, davon auszugehen, daß die Strafandrohung für den Umgang mit Kindern ebenfalls ein Relikt aus der Vergangenheit sei, deren Anwendung nicht zu befürchten wäre. Denn das pädokriminelle Milieu ist bis in Justiz und Politik hinein untereinander vernetzt, z. B. in der Humanistischen Union. Dieser Organisation gehörten bzw. gehören der bereits erwähnte Pädagogikprofessor Helmut Kentler4 und die Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger5an. Durch Doppelmitgliedschaften ist die Humanistische Union mit anderen pädokriminalitätsfördernden Organisationen verbunden. So gehörte z. B. Helmut Kentler auch dem Kuratorium der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität an.6 Diese Organisation forderte die Legalisierung von „einvernehmlichem“ Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Kindern.7 Ausgerechnet der Präsident des Kinderschutzbundes, Prof. Walter Bärsch, trat 1989 dem Kuratorium der Pädophilen-Lobby Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität bei.8Auch Akteure von pro familia haben bei der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität „das Sagen“ gehabt.9 Und pro familia übernimmt die Sexualerziehung an den Schulen, wenn den Lehrern der Pornodreck zu schmutzig ist. Das bedeutet, Schulen führen die Kinder dem pädokriminellen Milieu zu.
Leute aus diesem Milieu gestalten die schulischen Lehrpläne. So arbeitete der Haupttäter beim sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule, Gerold Becker, am Hessischen Institut für Bildungsplanung.10 Wenn homosexuelle pädophile Verbrecher wie Gerold Becker die Lehrpläne mitgestalten, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Schulen für Homosexualität werben. Wie mir ein ehemaliger Schüler der Odenwaldschule sagte, war der dortige sexuelle Mißbrauch ein offenes Geheimnis. Auch ihm war dieser vom Anfang seiner Schulzeit an bekannt. Nachdem die Taten bereits verjährt waren, berichtete die Frankfurter Rundschau am 17. Nov. 1999 darüber. Doch weder die Lügenpresse, noch das Lügenfernsehen griffen damals das Thema auf. Auch die Frankfurter Rundschau verfolgte es nicht weiter. Wie ist es möglich, daß alle Schüler Bescheid wußten, aber kein einziger Staatsanwalt vor Ablauf der Verjährungsfrist etwas mitbekam? Wieviel jemand weiß, hängt entscheidend davon ab, wie genau er hinschaut.
Jemand vom Hamburger Verein Löwenmütter e. V. gegen sexuelle Gewalt an Kindern erzählte mir von einem Lehrer, der sich an Kindern vergangen hatte. Anstatt ihn hinter Gittern zu bringen, wurde er an eine Grundschule versetzt. Das mußte er wie eine Verlegung in den Garten Eden empfunden haben. Wieder hat er sich an einem Kind vergangen. Doch die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Im Verein Löwenmütter e. V. sind mehrere Mütter von Mißbrauchsopfern organisiert. Deren Erfahrung ist: Die Fälle werden vertuscht, die Mütter werden mit Verleumdungsklagen überzogen. Eine „Löwenmutter“ sagte mir, daß die ganze Stadt Hamburg durch Vertuscher durchseucht ist.
3. Ritualmorde
Doch die Grenze von „einvernehmlichen“ Sexualkontakten und die Werbung für dieselben über Vergewaltigung bis hin zu Ritualmorden in der Satanistenszene ist durchaus fließend. Im Jahre 1996 ging durch die Medien, wie in Belgien der Kriminelle Dutroux Kinder gefangen hatte, um sie einem Kinderschänderring zuzuführen, der bis in die höchsten Kreise der Gesellschaft hineinreichte. Für die Vernetzung mit einflußreichsten Kreisen spricht auch die Tatsache, daß 27! Zeugen auf mysteriöse Weise durch Mord, Selbstmord oder Unfall starben, bevor sie ihre Aussagen machen konnten. Auch wurden die Ermittlungen von höchster Stelle behindert. Spuren führten auch nach Deutschland. Doch denen wurde nicht nachgegangen. Da es von vornherein unwahrscheinlich ist, daß für die Satanistenszene die politischen Grenzen innerhalb der EU ein Hindernis sein könnten, wird folglich auch in Deutschland vertuscht.
Die Politische Hintergrundinformationen vom 26.9.2003 berichten auf S. 277 von einem Hamburger Fall, in dem Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte eine Untersuchung verschleppten. Inzwischen erwachsene Kinder (Paul Krohn und seine Schwester Trancy) berichteten von sexuellem Mißbrauch von einem größeren Kreis von prominenten Personen, bei dem auch Kinder ermordet sein sollen (Lustmorde). Die Straftaten hätten zwischen 1985 und 1990 stattgefunden. Die Geschwister nannten und erkannten auf Bilder folgende Personen wieder: Justus Frantz (Dirigent und Leiter der Philharmonie), Rüdiger Bagger (SPD, Oberstaatsanwalt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft), Eugen Wagner (SPD, bis 2001 Bausenator), Christian Lochte (Chef des Verfassungsschutzes, inzwischen verstorben), Ralf Bornhöft (SPD, Leiter des Einwohnermeldeamtes), Henning Voscherau (SPD, Bürgermeister), Karlheinz Ehlers (innenpolitischer Sprecher der CDU, Abgeordneter), Dr. Gerd Weiland (SPD, Abgeordneter), Egbert Kossak (SPD, früher Oberbaudirektor), Norbert Grimm (ein Beamter des Jugendamtes Mitte) und Johann Hinrich Koch (ein Geschäftsmann). Weitere Personen, von denen ständig gesprochen worden sei, die offensichtlich dazugehörten, aber bei den Kindesmißhandlungen und Morden nicht anwesend waren, sollen sein Hartmut Perschau (CDU, später Innensenator von Bremen), Dr. Kersten Rosenau (SPD, Abgeordneter), Klaus von Dohnany (ehemaliger Bürgermeister von Hamburg), Bruno Egge (Bürgermeister von Halstenbek). Jean Mineur (belgischer Konsul), Carl Vogel (Präsident der Hochschule für bildende Künste), Prof. Klaus Püschel (Leiter der Rechtsmedizin an der Universität Hamburg), sowie ein Gerhard Stippenkogel oder Stippenkugel und ein Horst Schubach oder Schuback. Die Geschwister wurden gelegentlich auch an andere Gruppen oder „Familien“ gegen Geld verliehen, um dort mißbraucht zu werden. Eines der Geschwister behauptet sich zu erinnern, daß es einmal an die Familie des zeitweiligen Bausenators Eugen Wagner verliehen worden sei.
Es ist äußerst merkwürdig, daß weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft, noch die Sensationspresse das geringste Interesse zeigte, den Fall zu untersuchen. Wenn auch der Kindesmißbrauch verjährt ist, so wären doch die geschilderten Morde an anderen Kindern nicht verjährt. Für den Wahrheitsgehalt spricht, daß die mißbrauchten Geschwister Personen benennen, die verschiedenen politischen Parteien angehören und zwischen denen auch sonst ein Außenstehender keinen Zusammenhang vermuten würde. Es kann sich hier nicht um eine politische Aktion gegen irgendeine Partei oder Gruppe handeln. Es könnte überprüft werden, ob es sich hier um die blühende Phantasie von Kindern handelt, die ihren Vater, den sie ebenfalls belasten, hassen; denn es bestünde die Möglichkeit, die Häuser und Wohnungen zu besichtigen, in denen die Kinder behaupten mißbraucht worden zu sein. Es wäre den Kindern nicht möglich, Wohnungen und Räumlichkeiten richtig zu beschreiben, wenn sie sich niemals dort befunden hätten und ihre Angaben nur Phantasieprodukte wären. Es bestünde auch die Möglichkeit, die Akten von verschwundenen Kindern aus diesen Jahren nochmals durchzusehen. Doch anstatt den Aussagen der Kinder nachzugehen, gab es Hausdurchsuchungen bei denen, die verdächtigt wurden, die Namen an die Presse weitergegeben zu haben. Das ist wie bei der Mafia, die es auch nicht duldet, daß irgendwelche Namen im Zusammenhang mit ihrer ehrenwerten Gesellschaft genannt werden. Die Namen sind insofern interessant, weil darunter auch solche sind, die die Richtlinienkompetenz für das Bildungswesen haben. Denn Stadtstaaten wie Hamburg haben einen „Regierenden Bürgermeister“, der die Kompetenz des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes hat.
4. schulischer Okkultismus
Der Satanismus, in dessen Rahmen Angehörige der „Elite“ den sexuellen Mißbrauch praktizieren, erklärt auch den Okkultismus, an den die Grundschulen die Kinder ebenfalls heranführen. Erziehungswissenschaftler wissen, daß Kinder den Hexen- und Zaubergestalten um so mehr Realität beimessen, je öfter sie sich mit ihnen befassen. Wenn man trotz dieser pädagogischen Binsenweisheit Kinder nach Buchstaben suchen läßt, die eine Hexe weggezaubert habe, dann zeigt das, daß man sie bewußt an die Hexerei heranführen will. Verschiedene Techniken, um mit Geistern Kontakt aufzunehmen, können von Erwachsenen nur schwer erlernt werden. Deshalb bringt man sie schon den Kindern bei. Atemübungen, Entspannungs- und Stilleübungen, Visualisierungen und Phantasiereisen, bei denen Dämonen nach und nach die Führung übernehmen, sind keineswegs harmloser Firlefanz; sondern ein Vergleich mit der Hexenliteratur zeigt eine erschreckende Übereinstimmung.11 Wer unsere Gesellschaft als für den Okkultismus zu aufgeklärt hält, der sei darauf hingewiesen, daß es eine Sache ist, den Atheismus zu predigen, eine andere Sache aber, wirklich zu glauben, daß es weder einen Gott noch einen Teufel gäbe. Indizien deuten darauf hin, daß sogar der angebliche Erzatheist Karl Marx ein Satanist war.12 Auch der deutsche Personalausweis enthält Satanssymbole. Nachdem das in der Öffentlichkeit gerügt worden war, wurden diese lediglich durch weniger bekannte Satanssymbole ausgetauscht, die auch in den neuen Reisepaß gekommen sind. Satanismus und sexuelle Ausschweifungen bis hin zum Ritualmord und dem Verzehr von Menschenfleisch gehören zusammen. Sogar der Kannibalismus gehört zu den schlechten Sachen, an die die Schulkinder herangeführt werden. So trugen Ende 2003 Absolventen der Nürnberger „Thusnelda Grund- und Hauptschule“ ein „Weihnachtsgedicht“ vor, in dem eine Förstersfrau ihren Mann erschießt, zerstückelt und dessen Fleisch dann in Geschenkpapier einwickelt, um es Knecht Ruprecht zu übergeben, damit dieser armen Menschen eine Freude machen könne.13
5. schulische Gehirnwäsche
Diktatoren wollen vor allem das Denken ihrer Untertanen bestimmen, besonders das Denken der Kinder, die die Zukunft sind. So sagte Hitler: „Heute beanspruchen die Volksführung wir, d. h. wir allein sind befugt, das Volk als solches – den einzelnen Mann, die einzelne Frau – zu führen. Die Lebensbeziehungen der Geschlechter regeln wir. Das Kind bilden wir !“14 In klarer Abgrenzung gegen die Allmachtsphantasien der Nazis legt das Grundgesetz fest: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 GG). Diese Freiheitsrechte des Grundgesetzes bedeuten, daß die Eltern die schulische Gehirnwäsche durch Pädokriminelle und Satanisten ablehnen dürfen. Zwar hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran, daß alle Kinder lesen, schreiben und rechnen lernen, damit sie später fähig sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, und nicht dem Sozialstaat zur Last fallen müssen. Aber was geht es die Schule an, ob sich die Kinder in allen sexuellen Perversionen auskennen? Diese naheliegende Frage braucht niemand zu beantworten. Denn Kinder gelten als Staatseigentum; und nur der Staat weiß, was dem Kindeswohl diene. Außerdem gibt es jede Menge „wissenschaftlicher“ „Gutachten“ von Prof. Kentler, von Gerold Becker und von anderen, die hinter Kindern her sind, durch die „wissenschaftlich nachgewiesen“ werde, daß die „Hinführung zur Sexualität“ für eine gesunde kindliche Entwicklung notwendig sei. Die Schulen wollen „Homophobie“ bekämpfen und den Kindern weismachen, sie könnten ihr soziales Geschlecht selbst wählen. Doch das bedeutet, der Staat wird wie bei den Nazis als Glaubensgemeinschaft betrachtet, und die Schulen dienen als Missionierungsanstalten für die Staatsreligion. Nicht das soll hier die Frage sein, wie diese Geistesströmungen zu bewerten sind, sondern es geht um die Rechte der Andersdenkenden. Dürfen solch Ketzer, die Homosexualität verabscheuen und die die heutige Genderideologie ablehnen, sich den staatlichen Missionierungsbemühungen entziehen? Bei den Nazis war die Antwort im Blick auf die damalige Staatsreligion ein eindeutiges NEIN. Doch das Grundgesetz beantwortet diese Frage im bewußten Gegensatz zu den Nazis mit einem eindeutigen JA. Trotzdem kommen solche Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder vor den Pädokriminellen und Satanisten schützen wollen.
6. Staats-und Richterkriminalität
Diese Staatskriminalität und Richterkriminalität müssen wir in einem größeren Zusammenhang mit anderem kriminellen obrigkeitlichen Handeln sehen. Am 29. Juni 1995 hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, unter ihnen Kohl, Waigel, Schäuble und Merkel, die Bundesländer verpflichtet, „ein ausreichendes Angebot“ für vorgeburtliche Menschentötungen „sicher“zustellen. Mancher, der für die Folgen seines Tuns nicht zwanzig Jahre lang Zahlmeister sein will, mag dies begrüßen. Doch wenn erst einmal der Henker als Sozialarbeiter tätig wird, kann niemand mehr seines Lebens sicher sein. Für Kriege und die Tötung Erwachsener kann man eine Rechtfertigung herbeilügen. Doch bei solchen Menschen, die noch nicht die Leiber ihrer Mütter verlassen haben, ist es besonders offensichtlich, daß sie kein todeswürdiges Verbrechen begangen haben konnten. Man kann sie nur dann töten, wenn man davon ausgeht, daß es keine Moral und keine Ethik gäbe. Und genau das ist die Auffassung der Kriminellen. Niemand sollte meinen, daß sich vorsätzliche Menschentötungen auf bestimmte Personengruppen beschränken ließen. Manch einer, der Hitlers Judenpolitik begrüßt hatte, wurde später selbst Opfer irgendwelcher anderen Hitlerverbrechen. Auch Frau Merkel ist Kriegspolitikerin. Im Jahre 2003 verlangte sie vom damaligen Bundeskanzler Schröder, die Bundeswehr in den Irak zu schicken, obwohl sie hatte wissen müssen, daß die Amerikaner schon immer Kriegsgründe herbeigelogen haben. Wer mordet, der lügt und betrügt auch. So hatten die Auftraggeber des Kindermordes Kohl, Waigel, Schäuble und Merkel uns versprochen, daß die Eurozone keine Transfergemeinschaft werde. Dabei haben sie von Anfang an gewußt, daß irgendwann die „Solidarität“ mit den Pleitestaaten „erforderlich“ sein wird.
Zwar werden wir von Kriminellen regiert, aber deren Macht sei zumindest durch das Grundgesetz begrenzt – so sollte man meinen. Doch da das Grundgesetz lediglich aus Papier und Druckerschwärze besteht, ist es keine wirkliche Barriere gegen Staatskriminalität. Zwar sind alle Regierungsmitglieder auf das Grundgesetz vereidigt; doch wer lügt, betrügt und mordet, der ist auch meineidig.
7. Die Karlsruher Verbrecherbande fördert Pädokriminalität
Dann gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Doch dessen Richter werden zum Teil vom Bundestag und zum Teil vom Bundesrat ernannt. Und diese Mandatsträger werden natürlich solche Personen ernennen, die ihnen geistig nahestehen, also ebensolche Lumpen, wie sie selbst welche sind. Kein Wunder, daß Bundesverfassungsrichter den Kindermord durch Rechtsbeugung fördern. Gelegenheit dazu hatten sie, als zwei Berufskiller dadurch ihr Grundrecht der freien Berufswahl unzulässig beeinträchtigt sahen, daß sie aufgrund eines bayrischen Gesetzes nur 25% ihrer Einnahmen durch Menschentötungen erzielen dürfen. In diesem Punkt hatten die Beschwerdeführer Erfolg15 Da die Verfassungsrichter eine frühere Entscheidung16 des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht ignorieren konnten, haben sie eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der beschwerdeführenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist. Das bedeutet: Das Grundrecht der freien Berufswahl gelte somit auch für rechtswidrige Menschentötungen. Doch es ist eine absolut denknotwendige juristische Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Somit kann niemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben. Da es völlig undenkbar ist, daß diese juristische Binsenweisheit den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte, haben die Richter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig vorsätzlich das Recht gebeugt und sind somit nach der Definition des Strafgesetzbuches (§ 339) gemeingefährliche Verbrecher.
Und die Karlsruher Verbrecherbande vertritt auch die Interessen der Pädokriminellen. Doch das wurde erst nach und nach offensichtlich. Die Bevölkerung mußte erst allmählich an das heutige Ausmaß des schulischen Pornodrecks gewöhnt werden. Tut man einen Frosch in heißes Wasser, dann springt er heraus. Tut man ihn aber in kaltes Wasser und erhitzt es nur langsam, dann springt er nicht heraus, sondern stirbt. Schon im Jahre 197717 befaßte sich das Bundesverfassungsgericht mit den „Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen“ der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 3. Okt. 1968. Aus den „Empfehlungen“ zitiert das Bundesverfassungsgericht zustimmend: „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude muß heute auch in der Erziehung junger Menschen ausdrückliche Anerkennung finden. Eine Sexualerziehung, die sich vorwiegend nur negative Ziele setzt, indem sie abschirmt oder unterdrückt, kann den Anforderungen unserer Zeit nicht genügen“. „Nicht sexuelle Libertinage ist das Leitbild, aber auch nicht Prüderie und sexuelle Unterdrückung“. Jungen Menschen die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ anzupreisen, ist im Interesse von alten Knackern, die an „Frischfleisch“ interessiert sind. Und die Grenze von einem „jungen Menschen“ zu einem Kind ist durchaus fließend. Und entsprechend dem Frosch im zunächst kalten Wasser wird inzwischen schon den Grundschulkindern die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude“ angepriesen. Zwar sind Sexualkontakte mit Kindern (noch) strafbar, doch dieses Verbot wird ebenso ignoriert wie das Verbot, sie mit Pornodreck zu überschütten. Die erhoffte Freigabe wird in einem Strafurteil von Richterin Gertraud Brühl vom Landgericht Gießen vorweggenommen, in dem es heißt: „Soweit die Angeklagten darüber hinaus anprangerten, dass die Schule ein insgesamt sexualisierender Lebensraum sei und die sexuelle Freizügigkeit als selbstverständlich zugrunde gelegt werde, konnte auch darin eine unzulässige Grenzüberschreitung in der schulischen Erziehung nicht gesehen werden. Freilich ließen sich die Vorstellungen der Angeklagten, dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lektüre genannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, daß jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“.18 Im Klartext: Kinder sind Freiwild. Wenn auch „jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe“, so gilt das nicht für Kinder. Denn Kinder dürfen es nicht ablehnen, sich mit dem schulischen Pornodreck zu befassen. Das ist „sexuelle Unterdrückung“ der Kinder, die gemäß dem Zitat in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung angeblich nicht das Leitbild sei. Anstatt der Homosexuellen wird nun eine andere sexuelle Minderheit unterdrückt. Unterdrückt wird die sexuelle Minderheit derer, die in ihrem ganzen Leben nur mit einem einzigen Ehepartner des anderen Geschlechts zu tun haben. Dieser sexuellen Minderheit wird vom Kindergartenalter an nicht erlaubt, frei von sexueller Belästigung zu leben.
Mit Pornodreck wurde auch der zehnjährige David in der vierten Grundschulklasse überschüttet. In dem in der Schule benutztem Bilderbuch Peter, Ida und Minimum sagt ein Vater: „Wenn Mama und ich uns umarmen, kriegen wir manchmal Lust, miteinander zu schlafen. Dann wird mein Glied groß und steif“. Die Mutter ergänzt: „Wenn wir so liegen, will ich, daß Papas Glied in meine Scheide kommt“. Ida fragt: „Will er das denn auch?“. Die Mutter antwortet: „Ja, wir beide wollen das, und es geht leicht, denn meine Scheide ist dann weich und feucht“. Der Vater erklärt anhand einer Skizze: „Hier liegen wir so nah beieinander, wie wir können. Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide“. Wozu muß der zehnjährige David das alles schon wissen? David nahm in der Folgezeit nicht am Pornounterricht teil. Da Davids Eltern das ihnen auferlegte Bußgeld nicht bezahlt hatten, kamen sie ins Gefängnis. Nicht ins Gefängnis kommen aber diejenigen, die die Schulkinder mit Pornodreck überschütten. Auch Gerold Becker war nicht eingesperrt, der an der Odenwaldschule Kinder mißbrauchte und der am Hessischen Institut für Bildungsplanung die Lehrpläne gestaltete.
Davids Eltern gingen durch die Instanzen. Deren Verfassungsbeschwerde wurde „nicht zur Entscheidung angenommen“,19 und zwar im Unterschied zu anderen Nichtannahmebeschlüssen ohne jegliche Begründung. Denn wie will man schon begründen, daß zehnjährige Kinder wissen müssen, daß das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane lustvoll sei? Sinn macht diese „Wissensvermittlung“ aber aus Sicht der Pädokriminellen. Deren Sache betreiben die Schulen unter dem Deckmantel der Prävention vor sexuellem Mißbrauch. Im Klartext: Der Bock wird als Gärtner tätig. So hieß es im Leitsong eines Theaterprojekts, das angeblich der Prävention vor sexuellem Mißbrauch dienen soll: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Dieser Aussage können Ehebrecher nur zustimmen. Für Kinder wird diese Botschaft gefährlich durch das „Schulwissen“, daß das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane lustvoll sei. Eltern, die ihre Kinder von dem Theaterprojekt ferngehalten hatten, wurden ebenfalls von der Justiz verfolgt und wendeten sich an das Bundesverfassungsgericht. Auch deren Verfassungsbeschwerde wurde „nicht zur Entscheidung angenommen“, und zwar von genau den gleichen Richtern Papier, Bryde und Schluckebier, die schon den anderen Nichtannahmebeschluß gefaßt hatten. Von jedem einzelnen Nichtannahmebeschluß mag man lügen, er würde nicht dem Kindesmißbrauch dienen; doch von der Kombination der „Wissensvermittlung“, daß Sexualkontakte ein „sehr schönes Gefühl“ seien, mit der „Wertevermittlung“, daß „mein Gefühl“ „immer Recht“ habe, kann man das nicht mehr bestreiten. Daß Bundesverfassungsrichter Papier ein Verbrecher ist, hatte er bereits durch seine Rechtsbeugung, daß es ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen geben könne, bewiesen. Durch die beiden Nichtannahmebeschlüsse haben sich auch seine Kollegen Bryde und Schluckebier als Rechtsbeuger entlarvt. Den zweiten Nichtannahmebeschluß20 haben sie dadurch begründet, daß sie einen „Erziehungsauftrag“ des Staates in das Grundgesetz hineingelogen haben. Dieser ergäbe sich aus Art. 7, Abs. 1 GG, wo es heißt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Doch das ist noch kein Erziehungsauftrag. Daß die Gastronomie unter staatlicher Aufsicht steht, bedeutet doch auch nicht, daß die Gaststätten einen staatlichen Speisungsauftrag hätten, so daß es strafbar wäre, den Verzehr einzelner Speisen abzulehnen. Der „staatliche Erziehungsauftrag“ wird deshalb so beharrlich in das Grundgesetz hineingelogen, weil man ihn braucht, um ein tatsächliches Grundrecht zu begrenzen, und zwar das Grundrecht, daß Pflege und Erziehung der Kinder „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ ist (Art. 6 GG). Doch in der „Recht“sprechung wird aus „zuvörderst“ gleichgeordnet, und im Konfliktfall faktisch nachgeordnet; und auf diese Weise wird ein tatsächliches Grundrecht durch ein erlogenes Grundrecht beiseite geschoben.
In dem Nichtannahmebeschluß wird behauptet, daß „der Staat unabhängig von den Eltern eigene Erziehungszeile verfolgen“ dürfe. Genau das ist es, was die Pädokriminellen wollen. Scheinheilig wird behauptet, daß die angebliche „Präventionsveranstaltung“ „die Kinder nicht dahin beeinflußt hat, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen“. Aber im Sinne der Pädokriminellen wurde den Kindern eine Grundlage für ihre Entscheidung vermittelt. Diese Grundlage sei ihr Gefühl, das „immer Recht“ habe, und von dem sie in der Schule lernen, daß es bei Sexualkontakten lustvoll sei. Hat auch das Gefühl der Pädokriminellen „immer Recht“, die sich zu Kindern hingezogen fühlen? Der von den Karlsruher Rechtsbeugern Papier, Bryde und Schluckebier herbeigelogene staatliche Erziehungsauftrag, aufgrund dessen „der Staat unabhängig von den Eltern eigene Erziehungszeile verfolgen“ dürfe, dient dazu, die Grundschulkinder von einem „Gefühl“ zu informieren, das mit dem „Gefühl“ der Pädokriminellen zusammenpaßt und das für sexuelle Entscheidungen wegweisend sein soll. Dadurch werden „einvernehmliche“ Sexualkontakte erst möglich. „Mein Gefühl hat immer Recht“ gilt aber dann nicht, wenn die Kinder das Gefühl haben, daß sie sich mit dem schulischen Pornodreck nicht befassen sollten. Zwar sollen Kinder, wie es in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 21.12.1977 heißt, „ein kritisches Verständnis für geltende Normen“ entwickeln. Doch das gilt nicht für die von den 68ern zur Geltung gebrachten Normen, die die Schulen vermitteln; das gilt nicht für die Lustmaximierung als Norm für das sexuelle Handeln. Es wird also alles so hingebogen, wie man es braucht. Die eigenen schönen Worte werden plötzlich völlig ignoriert, wenn sie dem Anliegen der Pädokriminellen nicht nutzen, sondern schaden könnten.
Zwar werden Homosexuelle nicht mehr und Pädokriminelle nur noch halbherzig verfolgt; dafür trifft die Verfolgung aber die sexuelle Minderheit, der auch David und seine Eltern angehören. Für diese sexuelle Minderheit ist nicht entscheidend, welches Verhalten der Lustmaximierung dient, sondern, welches Verhalten gottwohlgefällig ist. Es ist auch nicht ihr „Gefühl“, das „immer Recht“ habe, sondern für sie hat das Gotteswort „immer Recht“. Zwar herrscht nach Art. 4 Grundgesetz Glaubensfreiheit. Doch die Rechtsbeuger Papier, Bryde und Schluckebier reduzieren die Glaubensfreiheit darauf, daß jeder denken darf, was er will, solange sich der persönliche Glaube nicht im Leben auswirkt. Doch wer wie David und seine Eltern davon überzeugt ist, daß das Gotteswort „immer Recht“ hat, und entsprechend handelt, der kommt ins Gefängnis. So war es auch in Stalins Sowjetunion, aus der Davids Eltern kommen. Viele ihrer Glaubensbrüder waren dort in Stalins Archipel Gulag umgekommen. Indem die Rechtsbeuger Papier, Bryde und Schluckebier Davids Eltern einen Gefängnisaufenthalt ermöglicht haben, haben sie bei ihnen Heimatgefühle geweckt.
Wie Stalin die Sowjetbürger als Staatseigentum betrachtete, so werden in Deutschland Kinder wie Staatseigentum behandelt. Die Karlsruher Verbrecherbande verweigert ihnen ihre Freiheitsrechte. Sie dürfen sich der sexuellen Belästigung durch den schulischen Pornodreck nicht entziehen. Denn diesen halten die Pädokriminellen zur „Hinführung zur Sexualität“ für erforderlich, was die Voraussetzung für „einvernehmliche“ Sexualkontakte ist. In den 80er Jahren haben sich besonders die Grünen um die Wählerstimmen der Pädokriminellen bemüht, um die 5%-Hürde zu überspringen. Inzwischen haben sie lediglich „Kreide gefressen“, verfolgen aber weiterhin ihre Ziele. Volker Beck wird nach wie vor immer wieder für den Bundestag nominiert, obwohl er 1988 Straffreiheit für einvernehmliche Kontakte mit Kindern gefordert hatte.21 Nachdem Baden-Württemberg als erstes Bundesland einen grünen Ministerpräsidenten bekommen hatte, verschärfte sich dort der pädokriminelle Griff nach den Kindern. Denn Kinder gelten als Staatseigentum. Das bedeutet, sie gelten als Eigentum eines verabscheuungswürdigen Gesindels, das wie Kohl, Merkel, Schäuble und Waigel den Kindermord aktiv gefördert hat, das die Bundeswehr als Mörderbande für den Kosovo und für Afghanistan mißbraucht hat, das wie Merkel, Stoiber und Beckstein22 für die deutsche Beteiligung am Irakkrieg gehetzt hat, das freundschaftliche Beziehungen zu Folterstaaten (z. B. USA und Israel) unterhält, das politische Entscheidungen für Geld verkauft, das deutsches Eigentum für die Konkursverschleppung korrupter Euroländer veruntreut und das seine Ehefrauen betrügt. Zu diesem Lumpenpack, das uns regiert, gehören auch Pädokriminelle, die ihre perversen Wünsche in Personalentscheidungen und in politische Entscheidungen einbringen. Daher ist es kein Wunder, daß Schulen das vermeintliche Staatseigentum an die Sexualität heranführen, damit Erwachsene ihren „Spaß“ mit Kindern haben können.
2 Lorenz Jäger, Unter Humanisten, FAZ.NET, 20.03.2010, zitiert in Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 312f.
3 Helmut Kentler, Sexualerziehung, Rowolt-Taschenbuch 1970, wiedergegeben in: Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313.
4 Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313. Frau Kuby verweist auf http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/
5 Pater Franz Schmidberger: „Das Maß ist voll“, Internetzeitschrift www.kreuz.net, 16. März 2010 18:27.
6 Wikipedia nennt als Quelle: Sexueller Mißbrauch: Falsche Kinderfreunde. In: EMMA, September/Oktober 1993 (http://www.emma.de/index.php?id=1257).
7 Das geht aus der Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hervor (http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0407-441.htm).
8 http://www.stern.de/panorama/edathy-prozess-der-kinderschutzbund-und-die-paedophilen-lobby-2177632.html
9 http://netzwerkb.org/2013/10/09/padophile-fanden-bei-pro-familia-eine-plattform/
10 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268 S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf
11 S. die Broschüre „Die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14, 34). Warum Deutschland pleite geht, veröffentlicht auf www.staatseigentum .net und auf www.johannes-lerle.net
12 Richard Wurmbrand, Der unbekannt Karl Marx, früherer Titel: Karl Marx und Satan, Uhldingen ab 1976.
13 Wort zur Zeit Nr. 3, Mai/Juni 2004, S. 2.
14 Max Domarus [Hrsg.], Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band I, Würzburg 1962, S. 762.
15 Entscheidung vom 27.10.1998, BVerfGE 98, 265, I.
16 vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1.
17 BVerfGE 47, 1978, S. 46-85.
18 Strafurteils des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, Seite 17.
19 Aktenzeichen 1 BvR 2724/08, im Unterschied zu anderen Nichtannahmebeschlüssen nicht im Internet veröffentlicht.
20 Vom 21.7.2009, Az.: 1 BvR 1358/09, veröffentlicht unter: www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html.
21 Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.
22 Nationalzeitung Nr. 16 vom 11. April 2003, S. 14.