Schulische Gehirnwäsche durch Pädokriminelle und Satanisten

1. “Hinführung zur Sexualität”

In der dritten Grundschulklasse befaßten sich im Schuljahr 1998/99 die Kinder der Bessunger Schule in Darmstadt (Hessen) mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Va­gina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“ Warum müssen schon die Grundschul­kinder das alles wissen? Bei den 68ern, die durch ihren „Marsch durch die Institutio­nen“ die Macht im Staat ergaunert haben, gab es erhebliche Bestrebungen, „einvernehmliche“ Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern zu legalisieren. Doch wie soll es zu „einver­nehmlichen“ Kontakten kommen, wenn den Kindern das Tun der Erwachsenen noch völlig unbe­kannt ist? Wollen Erwach­sene trotzdem ihren „Spaß“ haben, dann müssen sie die Kinder an die Sexualität heranführen. Ge­nau das ist die Aufgabe der schulischen Sexualerzie­hung. In einem Lexikonartikel1 ist dieses Schul­fach treffend beschrieben als „Hinführung zur Sexua­lität“. Die staatliche Schule als Dienstleister für den pädophilen Teil der Bevölkerung? Doch so funktioniert Politik in jeder Bananenrepublik: Vom Allgemeinwohl schwafeln, irgendwelche heh­ren Ziele vor­schieben, aber die politischen Entscheidun­gen im eigenen Interesse beeinflussen. Für Demokra­tie und Menschenrechte z. B. im Irak einen Krieg anzetteln und als Kollateralnutzen am Öl und an Rüstungsgütern verdienen. Den Kindern „Wissen“ und „Werte“ vermitteln, und als Kollate­ral„nutzen“ sich „einvernehmlicher“ Sexualkontakte „erfreuen“. Die legitimen Anliegen sind ledig­lich vorgeschoben: Kinder müßten in sexuellen Dingen Bescheid wissen, um Gefahren durch Er­wachsene erkennen zu können. Doch weshalb müssen schon die Drittklkässler auch wissen, welches Gefühl mit dem Zusammentreffen der Geschlechtsor­gane verbunden sei?

Daß „Hinführung zur Sexualität“ keineswegs eine mißglückte Formulierung ist, sondern daß diese tatsächlich beabsichtigt ist, zeigt auch eine Broschüre, die die Bundeszen­trale für gesund­heitliche Aufklärung (BzgA) unter der Verantwortung des Familienministeriums herausgegeben hat. Der millionenfach kostenlos im ganzen Land verteilte Ratgeber für Eltern zur kindlichen Se­xualer­ziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr (Bestellnummer 13660100) ist eine detaillierte An­weisung zur Sexualisierung von Kleinkindern. Mütter und Väter zögern nämlich noch, „von sich aus das Kind an­zuregen, und äu­ßern die Sorge, es könne ‚verdorben’ oder zu früh ‚auf­geklärt’ werden … Nach allem, was an Untersuchungen vorliegt, kann diese Sorge als überflüssig zu­rückgewiesen wer­den“. „Das Not­wendige [soll] mit dem Angenehmen verbunden [werden]“, „indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, ge­streichelt, liebkost, an den ver­schie­densten Stellen geküßt wird“ (S. 16). „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Be­nennung und zärtliche Berührung (we­der sei­tens des Vaters noch der Mutter) und er­schwe­ren es damit für Mädchen, Stolz auf seine Geschlecht­lichkeit zu entwickeln“ (S. 27). Kindli­che Erkundun­gen der Genitalien Er­wachse­ner können „manch­mal Erregungsgefühle bei den Erwachse­nen auslösen“ (S. 27). „Es ist ein Zei­chen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Mög­lichkeit, sich selbst Lust und Befriedi­gung zu verschaffen, ausgiebig nutzt“ (S. 25). Wenn Mädchen (1 – 3 Jahre!) dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Ma­sturbation zu verhindern“ (25). Der Rat­geber fände es „erfreulich, wenn auch Väter, Großmüt­ter, Onkel oder Kinderfrauen einen Blick in diese Informa­tionsschrift werfen wür­den und sich an­regen ließen – fühlen Sie sich bitte alle ange­sprochen!“ (S. 13). Im Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexu­alentwicklung vom 4. – 6. Le­bensjahr (Bestell-Nr. 13660200) werden die El­tern darüber aufgeklärt, dass „Genitalspiele in diesem Alter Zeichen einer gut verlaufen­den psychosexuellen Entwicklung sind“, daß Selbst­befriedigung unter­stützt werden soll (S. 21) und alle ande­ren Formen von sexuellen Spielen, etwa „die Imitation des Ge­schlechtsaktes“ und „der Wunsch nach Rückzug in Heimlichkeit“. Weiter geht’s im (Pflicht?)Kindergarten. Hier ein paar Kostproben aus dem Lieder- und Notenheft Nase, Bauch und Po (Bestell-Nr. 13702000): „Wenn ich meinen Körper anschau und berühr, entdeck ich im­mer mal, was alles an mir eigen ist …wir haben eine Scheide, denn wir sind Mäd­chen. Sie ist hier unterm Bauch, zwischen mei­nen Beinen. Sie ist nicht nur zum Pullern da, und wenn ich sie be­rühr, ja ja, dann kribbelt es ganz fein. „Nein“ kannst du sagen, „Ja“ kannst du sa­gen, „Halt“ kannst du sagen, Oder „Noch mal genau so“, „Das mag ich nicht“, „Das gefällt mir gut.“ “Oho, mach weiter so“.In dieser Anleitung zum Mißbrauch, durch die Kinder sexuell aktiv gemacht werden sollen, was manchen Erwachsenen „zugute“ kommen kann, heißt es: „Nach allem, was an Untersuchun­gen vorliegt …“. Da stellt sich die Frage: Wer hat was in wessen Auftrag untersucht? Daß „Unter­su­chungsergebnisse“ interessengeleitet sind, ist doch keineswegs ungewöhnlich. Wenn der Kern­kraft­werkshersteller Siemens ein „Gutachten“ über die Risiken der Kernkraft anfertigt, dann ist dessen Inhalt selbst für denjenigen vorhersehbar, der von den technischen Problemen nichts ver­steht. „Was an Untersuchungen vorliegt“ – „Untersuchungen“ liegen z. B. vom Pädagogik­profes­sor Helmut Kentler (1928-2008) vor, der in Hannover Lehrer ausgebildet und der auch für Gerichte Gutachten angefertigt hatte. Dieser bekennende Homosexuelle setzte sich für die Lega­lisierung von Sex zwi­schen Erwachsenen und Kindern ein. Denn er war der Meinung, „dass sich pädera­stische Ver­hält­nisse sehr po­sitiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswir­ken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist“.2 Die Ziele der Sexual­pädagogik formulierte der spätere Professor Helmut Kent­ler bereits 1970 in sei­nem Buch Sexualerziehung3.

1. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein »gesundes Kleinkind« ein Bedürfnis nach Onanie hat;

2. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;

3. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koi­tus­erfahrung zu erleichtern;

4. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;

5. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.

2. Pädokriminalität und Schule

Der vom Pädagogikprofessor Kentler befürwortete sexuelle Umgang Erwachsener mit Kin­dern ist strafbar. Doch die 68er sind Ausdruck eines Wertewandels in der Gesellschaft. Es ent­steht eine neue gesellschaftliche Realität. Die Gesetze, die auf einem anderen Wertefundament beruhen, wer­den zunächst einfach ignoriert und später irgendwann der neuen „gesellschaftlichen Wirklichkeit“ angepaßt. Ein Beispiel: In dem zur Zeit noch geltenden Strafgesetzbuch heißt es (§ 176, Abs. 5): „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern por­nographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen an­deren hierdurch sexuell zu erregen“. Somit ist der bereits zitierte und noch zu zitierende schulische Pornodreck strafbar. Doch das wird in den Grundschulen einfach ignoriert, und kein Pornokrat kommt dafür ins Gefängnis. Denn der Pornounterricht, der natürlich nicht so genannt wird, dient der „Hinführung zur Sexualität“, damit Erwachsenen ihren „Spaß“ mit Kindern haben können. Bei diesem eindeutigen politischen Willen ist es nicht entscheidend, was in ir­gendwelchen Gesetzesparagraphen steht. Die Pädokriminellen hatten somit genug Ursache, da­von auszugehen, daß die Strafandrohung für den Umgang mit Kindern ebenfalls ein Relikt aus der Vergangenheit sei, deren Anwendung nicht zu befürchten wäre. Denn das pädokriminelle Milieu ist bis in Justiz und Politik hinein untereinander vernetzt, z. B. in der Humanistischen Union. Dieser Organisation gehörten bzw. gehören der bereits erwähnte Pädagogikprofessor Helmut Kentler4 und die Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger5an. Durch Doppelmitglied­schaften ist die Humanistische Union mit anderen pädokriminalitätsfördern­den Organisationen verbunden. So ge­hörte z. B. Helmut Kentler auch dem Kuratorium der Arbeits­gemeinschaft Hu­mane Sexualität an.6 Diese Organisation forderte die Legalisierung von „einvernehmli­chem“ Ge­schlechtsverkehr zwi­schen Erwachsenen und Kindern.7 Ausgerechnet der Prä­sident des Kinder­schutzbundes, Prof. Walter Bärsch, trat 1989 dem Kuratorium der Pädophilen-Lobby Arbeitsge­meinschaft Humane Sexualität bei.8Auch Akteure von pro familia haben bei der Arbeitsgemein­schaft Humane Sexuali­tät „das Sagen“ gehabt.9 Und pro familia übernimmt die Sexualer­ziehung an den Schulen, wenn den Lehrern der Pornodreck zu schmutzig ist. Das bedeutet, Schulen füh­ren die Kinder dem pä­dokriminellen Milieu zu.

Leute aus diesem Milieu gestalten die schulischen Lehrpläne. So arbeitete der Haupttäter beim sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule, Gerold Becker, am Hessischen Institut für Bil­dungs­planung.10 Wenn homosexuelle pädophile Verbrecher wie Gerold Becker die Lehrpläne mitge­stalten, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Schulen für Homosexualität werben. Wie mir ein ehe­maliger Schüler der Odenwaldschule sagte, war der dortige sexuelle Mißbrauch ein offenes Geheim­nis. Auch ihm war dieser vom Anfang seiner Schulzeit an bekannt. Nachdem die Taten bereits ver­jährt waren, berichtete die Frankfurter Rundschau am 17. Nov. 1999 dar­über. Doch weder die Lü­genpresse, noch das Lügenfernsehen griffen damals das Thema auf. Auch die Frankfurter Rund­schau verfolgte es nicht weiter. Wie ist es möglich, daß alle Schüler Bescheid wußten, aber kein ein­ziger Staatsanwalt vor Ablauf der Verjährungsfrist etwas mitbe­kam? Wieviel jemand weiß, hängt entscheidend davon ab, wie genau er hinschaut.

Jemand vom Hamburger Verein Löwenmütter e. V. gegen sexuelle Gewalt an Kindern er­zählte mir von einem Lehrer, der sich an Kindern vergangen hatte. Anstatt ihn hinter Gittern zu bringen, wurde er an eine Grundschule versetzt. Das mußte er wie eine Verlegung in den Garten Eden emp­funden haben. Wieder hat er sich an einem Kind vergangen. Doch die Staatsanwalt­schaft stellte die Ermittlungen ein. Im Verein Löwenmütter e. V. sind mehrere Mütter von Miß­brauchsopfern organi­siert. Deren Erfahrung ist: Die Fälle werden vertuscht, die Mütter werden mit Verleumdungsklagen überzogen. Eine „Löwenmutter“ sagte mir, daß die ganze Stadt Hamburg durch Vertuscher durch­seucht ist.

3. Ritualmorde

Doch die Grenze von „einvernehmlichen“ Sexualkontakten und die Werbung für dieselben über Vergewaltigung bis hin zu Ritualmorden in der Satanistenszene ist durchaus fließend. Im Jahre 1996 ging durch die Medien, wie in Belgien der Kriminelle Dutroux Kinder gefan­gen hatte, um sie einem Kinderschän­derring zuzuführen, der bis in die höchsten Kreise der Gesellschaft hineinreichte. Für die Vernetzung mit ein­flußreichsten Kreisen spricht auch die Tatsache, daß 27! Zeugen auf mysteriöse Weise durch Mord, Selbstmord oder Unfall starben, bevor sie ihre Aus­sagen machen konnten. Auch wur­den die Ermittlungen von höchster Stelle behindert. Spuren führten auch nach Deutschland. Doch denen wurde nicht nachgegangen. Da es von vornherein unwahrscheinlich ist, daß für die Sa­tani­stenszene die politischen Grenzen innerhalb der EU ein Hindernis sein könnten, wird folglich auch in Deutschland vertuscht.

Die Politische Hintergrundinformationen vom 26.9.2003 berichten auf S. 277 von einem Ham­burger Fall, in dem Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte eine Untersuchung verschlepp­ten. In­zwischen erwachsene Kinder (Paul Krohn und seine Schwester Trancy) berichteten von sexuellem Mißbrauch von einem größeren Kreis von prominenten Personen, bei dem auch Kinder ermordet sein sollen (Lustmorde). Die Straftaten hätten zwischen 1985 und 1990 stattgefunden. Die Geschwister nannten und erkann­ten auf Bilder folgende Personen wieder: Justus Frantz (Dirigent und Leiter der Philharmonie), Rüdi­ger Bagger (SPD, Ober­staatsanwalt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft), Eugen Wag­ner (SPD, bis 2001 Bausenator), Christian Lochte (Chef des Verfassungsschutzes, inzwischen ver­storben), Ralf Bornhöft (SPD, Leiter des Einwohnermeldeamtes), Henning Voscherau (SPD, Bür­germeister), Karlheinz Ehlers (innenpoli­tischer Sprecher der CDU, Abgeordneter), Dr. Gerd Wei­land (SPD, Abgeordneter), Egbert Kossak (SPD, früher Oberbaudirektor), Norbert Grimm (ein Be­amter des Jugendamtes Mitte) und Johann Hinrich Koch (ein Geschäftsmann). Weitere Personen, von denen ständig gesprochen worden sei, die offensichtlich dazugehörten, aber bei den Kindes­mißhandlungen und Morden nicht anwesend waren, sollen sein Hartmut Perschau (CDU, später Innensenator von Bremen), Dr. Kersten Rosenau (SPD, Abgeordneter), Klaus von Dohnany (ehe­maliger Bürgermeister von Hamburg), Bruno Egge (Bürgermeister von Halsten­bek). Jean Mineur (belgischer Konsul), Carl Vogel (Präsident der Hoch­schule für bildende Kün­ste), Prof. Klaus Pü­schel (Leiter der Rechtsmedizin an der Universität Ham­burg), sowie ein Ger­hard Stippenkogel oder Stippenkugel und ein Horst Schubach oder Schuback. Die Geschwister wurden gelegentlich auch an andere Gruppen oder „Familien“ gegen Geld verlie­hen, um dort mißbraucht zu werden. Eines der Geschwister behauptet sich zu erinnern, daß es ein­mal an die Familie des zeitweiligen Bausenators Eugen Wagner verliehen worden sei.

Es ist äußerst merkwürdig, daß weder die Poli­zei, noch die Staatsanwaltschaft, noch die Sen­sationspresse das geringste Interesse zeigte, den Fall zu untersuchen. Wenn auch der Kin­desmiß­brauch verjährt ist, so wären doch die geschilder­ten Morde an anderen Kindern nicht verjährt. Für den Wahrheitsgehalt spricht, daß die miß­brauchten Geschwister Personen benen­nen, die verschie­denen politischen Parteien angehören und zwischen denen auch sonst ein Au­ßenstehender keinen Zusammenhang vermuten würde. Es kann sich hier nicht um eine politi­sche Aktion gegen irgendeine Partei oder Gruppe handeln. Es könnte überprüft werden, ob es sich hier um die blühende Phantasie von Kindern handelt, die ih­ren Vater, den sie ebenfalls bela­sten, hassen; denn es bestünde die Möglichkeit, die Häuser und Wohnungen zu besichtigen, in denen die Kinder behaupten mißbraucht worden zu sein. Es wäre den Kindern nicht möglich, Wohnungen und Räumlichkeiten richtig zu be­schreiben, wenn sie sich niemals dort befunden hätten und ihre Angaben nur Phantasieprodukte wären. Es bestünde auch die Möglichkeit, die Akten von verschwundenen Kindern aus diesen Jah­ren nochmals durchzuse­hen. Doch anstatt den Aussagen der Kinder nachzugehen, gab es Haus­durchsuchungen bei de­nen, die verdächtigt wurden, die Namen an die Presse weitergegeben zu haben. Das ist wie bei der Mafia, die es auch nicht duldet, daß irgendwelche Namen im Zusammen­hang mit ihrer ehren­werten Gesell­schaft genannt werden. Die Namen sind insofern interessant, weil darunter auch solche sind, die die Richtlinienkompetenz für das Bildungswesen haben. Denn Stadt­staaten wie Hamburg haben einen „Regierenden Bürgermeister“, der die Kompetenz des Minister­präsidenten eines Bundes­landes hat.

4. schulischer Okkultismus

Der Satanismus, in dessen Rahmen Angehörige der „Elite“ den sexuellen Mißbrauch prakti­zie­ren, erklärt auch den Okkultismus, an den die Grundschulen die Kinder ebenfalls heranführen. Er­ziehungswissenschaftler wissen, daß Kinder den Hexen- und Zaubergestalten um so mehr Rea­lität beimessen, je öfter sie sich mit ihnen befassen. Wenn man trotz dieser pädagogischen Bin­senweis­heit Kinder nach Buchstaben suchen läßt, die eine Hexe weggezaubert habe, dann zeigt das, daß man sie bewußt an die Hexerei heranführen will. Verschiedene Techniken, um mit Gei­stern Kontakt aufzunehmen, können von Erwachsenen nur schwer erlernt werden. Deshalb bringt man sie schon den Kindern bei. Atemübungen, Entspannungs- und Stilleübungen, Visuali­sierun­gen und Phanta­siereisen, bei denen Dämonen nach und nach die Führung übernehmen, sind kei­neswegs harmloser Firlefanz; sondern ein Vergleich mit der Hexenliteratur zeigt eine er­schreckende Übereinstimmung.11 Wer unsere Gesellschaft als für den Okkultismus zu aufgeklärt hält, der sei darauf hingewiesen, daß es eine Sache ist, den Atheismus zu predigen, eine andere Sache aber, wirklich zu glauben, daß es weder einen Gott noch einen Teufel gäbe. Indizien deu­ten darauf hin, daß sogar der angebliche Erzatheist Karl Marx ein Satanist war.12 Auch der deut­sche Personalausweis enthält Satanssymbole. Nachdem das in der Öffentlichkeit gerügt worden war, wurden diese lediglich durch weniger be­kannte Satanssymbole ausgetauscht, die auch in den neuen Reisepaß gekommen sind. Satanismus und sexuelle Ausschweifungen bis hin zum Ritual­mord und dem Verzehr von Menschenfleisch gehö­ren zusammen. Sogar der Kannibalis­mus ge­hört zu den schlechten Sachen, an die die Schulkinder herangeführt werden. So trugen Ende 2003 Absol­venten der Nürnberger „Thusnelda Grund- und Haupt­schule“ ein „Weihnachts­gedicht“ vor, in dem eine Förstersfrau ihren Mann erschießt, zerstückelt und dessen Fleisch dann in Geschenk­papier ein­wickelt, um es Knecht Ruprecht zu übergeben, damit dieser armen Men­schen eine Freude machen könne.13

5. schulische Gehirnwäsche

Diktatoren wollen vor allem das Denken ihrer Untertanen bestimmen, besonders das Den­ken der Kinder, die die Zukunft sind. So sagte Hitler: „Heute beanspruchen die Volksführung wir, d. h. wir allein sind befugt, das Volk als solches – den einzelnen Mann, die einzelne Frau – zu füh­ren. Die Lebensbe­ziehungen der Geschlechter regeln wir. Das Kind bilden wir !“14 In klarer Ab­gren­zung gegen die Allmachtsphantasien der Nazis legt das Grundgesetz fest: „Pflege und Erziehung der Kin­der sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 GG). Diese Freiheitsrechte des Grundgesetzes bedeuten, daß die Eltern die schulische Gehirnwä­sche durch Pädokriminelle und Satanisten ablehnen dürfen. Zwar hat die All­gemeinheit ein berech­tigtes Interesse daran, daß alle Kinder lesen, schreiben und rechnen lernen, damit sie später fähig sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, und nicht dem Sozial­staat zur Last fallen müs­sen. Aber was geht es die Schule an, ob sich die Kinder in allen sexuellen Perversionen auskennen? Diese naheliegende Frage braucht niemand zu beantwor­ten. Denn Kin­der gelten als Staatseigen­tum; und nur der Staat weiß, was dem Kindeswohl diene. Außerdem gibt es jede Menge „wissen­schaftlicher“ „Gutachten“ von Prof. Kentler, von Gerold Becker und von anderen, die hinter Kindern her sind, durch die „wissenschaftlich nachgewiesen“ werde, daß die „Hinführung zur Sexualität“ für eine gesunde kindliche Entwicklung notwendig sei. Die Schulen wollen „Homophobie“ bekämpfen und den Kindern weismachen, sie könnten ihr so­ziales Ge­schlecht selbst wählen. Doch das bedeu­tet, der Staat wird wie bei den Nazis als Glau­bensgemein­schaft betrachtet, und die Schulen dienen als Missionierungsanstalten für die Staats­religion. Nicht das soll hier die Frage sein, wie diese Gei­stesströmungen zu bewerten sind, son­dern es geht um die Rechte der Andersdenkenden. Dürfen solch Ketzer, die Homosexualität ver­abscheuen und die die heutige Genderideologie ablehnen, sich den staatlichen Missionierungs­bemühungen entzie­hen? Bei den Nazis war die Antwort im Blick auf die damalige Staatsreligion ein eindeutiges NEIN. Doch das Grundgesetz beantwortet diese Frage im bewußten Gegensatz zu den Nazis mit einem eindeutigen JA. Trotzdem kommen solche Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder vor den Pädokri­minellen und Satanisten schützen wollen.

6. Staats-und Richterkriminalität

Diese Staatskriminalität und Richterkriminalität müssen wir in einem größeren Zusammen­hang mit anderem kriminellen obrigkeitlichen Handeln sehen. Am 29. Juni 1995 hat die Mehrheit der Bun­destagsabgeordneten, unter ihnen Kohl, Waigel, Schäuble und Merkel, die Bundesländer verpflich­tet, „ein ausreichendes Angebot“ für vorgeburtliche Menschentötungen „sicher“zustellen. Mancher, der für die Folgen seines Tuns nicht zwanzig Jahre lang Zahlmeister sein will, mag dies begrüßen. Doch wenn erst einmal der Henker als Sozialarbeiter tätig wird, kann niemand mehr seines Lebens sicher sein. Für Kriege und die Tötung Erwachsener kann man eine Rechtferti­gung herbeilügen. Doch bei solchen Menschen, die noch nicht die Leiber ihrer Mütter verlassen haben, ist es beson­ders offensichtlich, daß sie kein todeswürdiges Verbrechen begangen haben konnten. Man kann sie nur dann töten, wenn man davon ausgeht, daß es keine Moral und keine Ethik gäbe. Und genau das ist die Auffassung der Kriminellen. Niemand sollte meinen, daß sich vorsätzliche Menschentötungen auf bestimmte Personengruppen beschränken ließen. Manch einer, der Hitlers Judenpolitik begrüßt hatte, wurde später selbst Opfer irgendwelcher anderen Hitlerverbrechen. Auch Frau Merkel ist Kriegspolitikerin. Im Jahre 2003 verlangte sie vom dama­ligen Bundeskanzler Schröder, die Bundes­wehr in den Irak zu schicken, obwohl sie hatte wissen müssen, daß die Amerikaner schon immer Kriegsgründe herbeigelogen haben. Wer mordet, der lügt und betrügt auch. So hatten die Auftrag­geber des Kindermordes Kohl, Waigel, Schäuble und Merkel uns ver­sprochen, daß die Eurozone keine Transfergemeinschaft werde. Dabei haben sie von Anfang an gewußt, daß irgendwann die „Solidarität“ mit den Pleitestaaten „erforderlich“ sein wird.

Zwar werden wir von Kriminellen regiert, aber deren Macht sei zumindest durch das Grund­ge­setz begrenzt – so sollte man meinen. Doch da das Grundgesetz lediglich aus Papier und Drucker­schwärze besteht, ist es keine wirkliche Barriere gegen Staatskriminalität. Zwar sind alle Regie­rungsmitglieder auf das Grundgesetz vereidigt; doch wer lügt, betrügt und mordet, der ist auch mein­eidig.

7. Die Karlsruher Verbrecherbande fördert Pädokriminalität

Dann gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Doch dessen Richter werden zum Teil vom Bundestag und zum Teil vom Bundesrat ernannt. Und diese Mandatsträger werden natürlich solche Personen ernennen, die ihnen geistig nahestehen, also ebensolche Lumpen, wie sie selbst welche sind. Kein Wunder, daß Bundesverfassungsrichter den Kindermord durch Rechts­beugung fördern. Gelegenheit dazu hatten sie, als zwei Berufskiller dadurch ihr Grundrecht der freien Berufswahl un­zulässig beeinträchtigt sahen, daß sie aufgrund eines bayrischen Geset­zes nur 25% ihrer Einnah­men durch Menschentötungen erzielen dürfen. In diesem Punkt hatten die Beschwerdeführer Er­folg15 Da die Verfassungsrichter eine frühere Entscheidung16 des ande­ren Se­nats des Bundesverfas­sungsgerichtes nicht ignorieren konnten, haben sie eingeräumt (S. 297), daß die Tätig­keit der beschwerdeführenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist. Das bedeutet: Das Grundrecht der freien Berufswahl gelte somit auch für rechtswidrige Menschentötungen. Doch es ist eine absolut denknotwendige juristische Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Somit kann niemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben. Da es völlig undenkbar ist, daß diese juristische Bin­senweisheit den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte, haben die Richter Graßhof, Papier, Grimm, Küh­ling, Jaeger, Haas und Hömig vorsätzlich das Recht ge­beugt und sind somit nach der Definition des Strafgesetzbuches (§ 339) gemeingefährliche Ver­brecher.

Und die Karlsruher Verbrecherbande vertritt auch die Interessen der Pädokriminellen. Doch das wurde erst nach und nach offensichtlich. Die Bevölkerung mußte erst allmählich an das heu­tige Ausmaß des schulischen Pornodrecks gewöhnt werden. Tut man einen Frosch in heißes Wasser, dann springt er heraus. Tut man ihn aber in kaltes Wasser und erhitzt es nur langsam, dann springt er nicht heraus, sondern stirbt. Schon im Jahre 197717 befaßte sich das Bundesverfas­sungsgericht mit den „Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen“ der Stän­digen Konferenz der Kultusmi­nister vom 3. Okt. 1968. Aus den „Empfehlungen“ zitiert das Bun­desverfassungsgericht zustimmend: „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Le­bens­freude muß heute auch in der Erziehung junger Menschen ausdrückliche Anerkennung finden. Eine Se­xualerziehung, die sich vorwiegend nur nega­tive Ziele setzt, indem sie abschirmt oder unter­drückt, kann den Anforderungen unserer Zeit nicht genügen“. „Nicht sexuelle Libertinage ist das Leit­bild, aber auch nicht Prüderie und sexuelle Unter­drückung“. Jungen Menschen die „Se­xualität als eine der Quellen von Lust und Le­bensfreude“ anzupreisen, ist im Interesse von alten Knackern, die an „Frischfleisch“ interessiert sind. Und die Grenze von einem „jungen Menschen“ zu einem Kind ist durchaus fließend. Und entsprechend dem Frosch im zunächst kalten Wasser wird inzwischen schon den Grundschulkindern die „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Le­bensfreude“ angepriesen. Zwar sind Sexualkontakte mit Kindern (noch) strafbar, doch dieses Verbot wird ebenso ignoriert wie das Verbot, sie mit Pornodreck zu überschütten. Die erhoffte Freigabe wird in einem Strafurteil von Richterin Gertraud Brühl vom Land­gericht Gießen vorweg­genommen, in dem es heißt: „Soweit die Angeklagten darüber hinaus anpran­gerten, dass die Schule ein insgesamt sexualisierender Lebensraum sei und die sexuelle Freizügig­keit als selbst­verständlich zu­grunde gelegt werde, konnte auch darin eine unzulässige Grenzüber­schreitung in der schulischen Erzie­hung nicht gesehen werden. Freilich ließen sich die Vor­stellungen der Angeklagten, dass Se­xualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lek­türe ge­nannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen brei­ten Kon­sens in der Gesellschaft darüber gibt, daß jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine fest­gelegte, untere Al­tersgrenze gibt“.18 Im Klartext: Kinder sind Freiwild. Wenn auch „jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe“, so gilt das nicht für Kinder. Denn Kinder dürfen es nicht ablehnen, sich mit dem schulischen Pornodreck zu befassen. Das ist „sexuelle Unterdrückung“ der Kinder, die gemäß dem Zitat in der Bundes­verfassungsgerichtsent­scheidung angeblich nicht das Leitbild sei. Anstatt der Homosexuellen wird nun eine andere sexuelle Minder­heit unterdrückt. Unterdrückt wird die sexuelle Minderheit derer, die in ihrem ganzen Leben nur mit einem einzigen Ehepartner des anderen Geschlechts zu tun haben. Dieser sexuellen Min­derheit wird vom Kindergartenalter an nicht erlaubt, frei von sexueller Belästigung zu leben.

Mit Pornodreck wurde auch der zehnjährige David in der vierten Grundschulklasse über­schüt­tet. In dem in der Schule benutztem Bilderbuch Peter, Ida und Minimum sagt ein Vater: „Wenn Mama und ich uns umarmen, kriegen wir manchmal Lust, miteinander zu schlafen. Dann wird mein Glied groß und steif“. Die Mutter er­gänzt: „Wenn wir so lie­gen, will ich, daß Papas Glied in meine Scheide kommt“. Ida fragt: „Will er das denn auch?“. Die Mutter antwortet: „Ja, wir beide wollen das, und es geht leicht, denn meine Scheide ist dann weich und feucht“. Der Vater erklärt anhand einer Skizze: „Hier liegen wir so nah beiein­ander, wie wir können. Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Ma­mas Scheide“. Wozu muß der zehnjäh­rige David das alles schon wissen? David nahm in der Folgezeit nicht am Pornounterricht teil. Da Davids Eltern das ihnen auferlegte Bußgeld nicht be­zahlt hatten, kamen sie ins Gefängnis. Nicht ins Gefängnis kommen aber diejeni­gen, die die Schul­kinder mit Pornodreck überschütten. Auch Gerold Becker war nicht eingesperrt, der an der Odenwaldschule Kinder mißbrauchte und der am Hessischen Institut für Bildungsplanung die Lehrpläne gestaltete.

Davids Eltern gingen durch die Instanzen. Deren Verfassungsbeschwerde wurde „nicht zur Ent­scheidung angenommen“,19 und zwar im Unter­schied zu anderen Nichtannahmebeschlüssen ohne jegliche Begründung. Denn wie will man schon begründen, daß zehnjährige Kinder wissen müssen, daß das Zusammentreffen der Ge­schlechtsorgane lustvoll sei? Sinn macht diese „Wis­sensvermitt­lung“ aber aus Sicht der Pädokri­minellen. Deren Sache betreiben die Schulen unter dem Deckmantel der Prävention vor sexuellem Mißbrauch. Im Klartext: Der Bock wird als Gärtner tätig. So hieß es im Leitsong eines Theaterpro­jekts, das angeblich der Prävention vor sexuellem Mißbrauch dienen soll: „Mein Gefühl hat immer Recht“. Dieser Aussage können Ehebrecher nur zustimmen. Für Kinder wird diese Botschaft ge­fährlich durch das „Schulwissen“, daß das Zu­sammentreffen der Geschlechtsor­gane lustvoll sei. Eltern, die ihre Kinder von dem Theaterpro­jekt ferngehalten hatten, wurden eben­falls von der Ju­stiz verfolgt und wendeten sich an das Bun­desverfassungsgericht. Auch deren Ver­fassungsbe­schwerde wurde „nicht zur Entscheidung angenommen“, und zwar von genau den glei­chen Rich­tern Papier, Bryde und Schluckebier, die schon den anderen Nichtannahmebeschluß ge­faßt hat­ten. Von jedem einzelnen Nichtannahme­beschluß mag man lügen, er würde nicht dem Kindes­mißbrauch dienen; doch von der Kombina­tion der „Wissensvermittlung“, daß Sexualkontakte ein „sehr schönes Gefühl“ seien, mit der „Wertevermittlung“, daß „mein Gefühl“ „immer Recht“ habe, kann man das nicht mehr bestreiten. Daß Bundesverfassungsrichter Papier ein Verbrecher ist, hatte er bereits durch seine Rechts­beugung, daß es ein Grundrecht für rechtswidrige Menschen­tötungen geben könne, bewiesen. Durch die beiden Nichtannahmebeschlüsse haben sich auch seine Kolle­gen Bryde und Schluckebier als Rechtsbeuger entlarvt. Den zweiten Nichtannahmebe­schluß20 ha­ben sie da­durch begründet, daß sie einen „Erziehungsauftrag“ des Staates in das Grund­gesetz hineingelo­gen haben. Dieser ergäbe sich aus Art. 7, Abs. 1 GG, wo es heißt: „Das gesamte Schul­wesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Doch das ist noch kein Erziehungs­auftrag. Daß die Ga­stronomie unter staatlicher Aufsicht steht, bedeutet doch auch nicht, daß die Gaststätten einen staatlichen Speisungsauftrag hätten, so daß es strafbar wäre, den Verzehr ein­zelner Speisen abzu­lehnen. Der „staatliche Erziehungsauftrag“ wird deshalb so beharrlich in das Grundgesetz hineinge­logen, weil man ihn braucht, um ein tatsächliches Grundrecht zu begrenzen, und zwar das Grund­recht, daß Pflege und Erziehung der Kinder „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ih­nen obliegende Pflicht“ ist (Art. 6 GG). Doch in der „Recht“sprechung wird aus „zu­vör­derst“ gleichge­ordnet, und im Konfliktfall faktisch nachgeordnet; und auf diese Weise wird ein tat­sächliches Grund­recht durch ein erlogenes Grundrecht beiseite geschoben.

In dem Nichtannah­mebeschluß wird behauptet, daß „der Staat unabhängig von den Eltern ei­gene Erziehungszeile verfolgen“ dürfe. Genau das ist es, was die Pädokriminellen wollen. Scheinhei­lig wird behauptet, daß die angebliche „Präventionsveranstaltung“ „die Kinder nicht da­hin beeinflußt hat, ein be­stimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen“. Aber im Sinne der Pädokri­minellen wurde den Kindern eine Grundlage für ihre Entscheidung vermittelt. Diese Grundlage sei ihr Ge­fühl, das „immer Recht“ habe, und von dem sie in der Schule lernen, daß es bei Sexualkontakten lustvoll sei. Hat auch das Gefühl der Pädokriminellen „immer Recht“, die sich zu Kindern hingezo­gen fühlen? Der von den Karlsruher Rechtsbeugern Papier, Bryde und Schluckebier herbeigelo­gene staatliche Erziehungsauftrag, aufgrund dessen „der Staat un­abhängig von den Eltern eigene Erzie­hungszeile verfolgen“ dürfe, dient dazu, die Grundschulkin­der von einem „Gefühl“ zu infor­mieren, das mit dem „Gefühl“ der Pädokriminellen zusammenpaßt und das für sexuelle Entschei­dungen wegweisend sein soll. Dadurch werden „einvernehmliche“ Sexualkontakte erst möglich. „Mein Gefühl hat immer Recht“ gilt aber dann nicht, wenn die Kin­der das Gefühl haben, daß sie sich mit dem schulischen Pornodreck nicht befassen sollten. Zwar sollen Kinder, wie es in der Bundesverfas­sungsgerichtsentscheidung vom 21.12.1977 heißt, „ein kritisches Verständnis für geltende Normen“ entwickeln. Doch das gilt nicht für die von den 68ern zur Geltung gebrachten Normen, die die Schu­len vermitteln; das gilt nicht für die Lustmaximie­rung als Norm für das sexu­elle Handeln. Es wird also alles so hingebogen, wie man es braucht. Die eigenen schönen Worte werden plötzlich völlig igno­riert, wenn sie dem Anliegen der Pädo­kriminellen nicht nutzen, sondern schaden könnten.

Zwar werden Homosexuelle nicht mehr und Pädokriminelle nur noch halbherzig verfolgt; dafür trifft die Verfolgung aber die sexuelle Minderheit, der auch David und seine Eltern angehö­ren. Für diese sexuelle Minderheit ist nicht entscheidend, welches Verhalten der Lustma­ximie­rung dient, sondern, welches Verhalten gottwohlgefällig ist. Es ist auch nicht ihr „Gefühl“, das „immer Recht“ habe, sondern für sie hat das Gotteswort „immer Recht“. Zwar herrscht nach Art. 4 Grundgesetz Glaubensfreiheit. Doch die Rechtsbeuger Papier, Bryde und Schluckebier redu­zieren die Glaubens­freiheit darauf, daß jeder denken darf, was er will, solange sich der persönli­che Glaube nicht im Le­ben auswirkt. Doch wer wie David und seine Eltern davon überzeugt ist, daß das Gotteswort „immer Recht“ hat, und entsprechend handelt, der kommt ins Gefängnis. So war es auch in Stalins Sowjet­union, aus der Davids Eltern kommen. Viele ihrer Glaubensbrüder waren dort in Stalins Archipel Gulag umgekommen. Indem die Rechtsbeuger Papier, Bryde und Schluckebier Davids Eltern einen Gefängnisaufenthalt ermöglicht haben, haben sie bei ihnen Heimatgefühle geweckt.

Wie Stalin die Sowjetbürger als Staatseigentum betrachtete, so werden in Deutschland Kin­der wie Staatseigentum behandelt. Die Karlsruher Verbrecherbande verweigert ihnen ihre Frei­heits­rechte. Sie dürfen sich der sexuellen Belästigung durch den schulischen Pornodreck nicht entziehen. Denn diesen halten die Pädokriminellen zur „Hinführung zur Sexualität“ für erforder­lich, was die Voraussetzung für „einvernehmliche“ Sexualkontakte ist. In den 80er Jahren haben sich besonders die Grünen um die Wählerstimmen der Pädokriminellen bemüht, um die 5%-Hürde zu überspringen. Inzwischen haben sie lediglich „Kreide gefressen“, verfolgen aber wei­terhin ihre Ziele. Volker Beck wird nach wie vor immer wieder für den Bundestag nominiert, ob­wohl er 1988 Straffreiheit für einver­nehmliche Kontakte mit Kindern gefordert hatte.21 Nachdem Baden-Württem­berg als erstes Bundes­land einen grünen Ministerpräsidenten bekommen hatte, ver­schärfte sich dort der pädokriminelle Griff nach den Kindern. Denn Kinder gelten als Staatsei­gen­tum. Das bedeutet, sie gelten als Eigen­tum eines verabscheuungswürdigen Gesindels, das wie Kohl, Merkel, Schäuble und Waigel den Kindermord aktiv gefördert hat, das die Bundeswehr als Mörderbande für den Kosovo und für Afgha­nistan mißbraucht hat, das wie Merkel, Stoiber und Beckstein22 für die deutsche Beteiligung am Irak­krieg gehetzt hat, das freundschaftliche Bezie­hun­gen zu Folterstaaten (z. B. USA und Israel) unter­hält, das politische Entscheidungen für Geld ver­kauft, das deutsches Eigentum für die Konkursver­schleppung korrupter Euroländer ver­untreut und das seine Ehefrauen betrügt. Zu diesem Lumpen­pack, das uns regiert, gehören auch Pädokrimi­nelle, die ihre perversen Wünsche in Personalent­scheidungen und in politische Ent­scheidungen einbringen. Daher ist es kein Wunder, daß Schulen das vermeintliche Staatseigen­tum an die Se­xualität heranführen, damit Erwachsene ihren „Spaß“ mit Kindern haben können.

1 Universallexikon 2004.

2 Lorenz Jäger, Unter Humanisten, FAZ.NET, 20.03.2010, zitiert in Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 312f.

3 Helmut Kentler, Sexualerziehung, Rowolt-Taschenbuch 1970, wiedergegeben in: Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313.

4 Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313. Frau Kuby verweist auf http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/

5 Pater Franz Schmidberger: „Das Maß ist voll“, Internet­zeitschrift www.kreuz.net, 16. März 2010 18:27.

6 Wikipedia nennt als Quelle: Sexueller Mißbrauch: Falsche Kinderfreunde. In: EMMA, September/Oktober 1993 (http://www.emma.de/index.php?id=1257).

7 Das geht aus der Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hervor (http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0407-441.htm).

8 http://www.stern.de/panorama/edathy-prozess-der-kinderschutzbund-und-die-paedophilen-lobby-2177632.html

9 http://netzwerkb.org/2013/10/09/padophile-fanden-bei-pro-familia-eine-plattform/

10 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268 S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

11 S. die Broschüre „Die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14, 34). Warum Deutschland pleite geht, veröffentlicht auf www.staatseigentum .net und auf www.johannes-lerle.net

12 Richard Wurmbrand, Der unbekannt Karl Marx, früherer Titel: Karl Marx und Satan, Uhldingen ab 1976.

13 Wort zur Zeit Nr. 3, Mai/Juni 2004, S. 2.

14 Max Domarus [Hrsg.], Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band I, Würzburg 1962, S. 762.

15 Entscheidung vom 27.10.1998, BVerfGE 98, 265, I.

16 vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1.

17 BVerfGE 47, 1978, S. 46-85.

18 Strafurteils des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01, Seite 17.

19 Aktenzeichen 1 BvR 2724/08, im Unterschied zu anderen Nichtannahmebeschlüssen nicht im Internet veröffentlicht.

20 Vom 21.7.2009, Az.: 1 BvR 1358/09, veröffentlicht unter: www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html.

21 Volker Beck, Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik. In: Angelo Leopardi [Hrsg.], Der Pädosexuelle Komplex. Handbuch für Betroffene und ihre Gegner, Berlin/Frankfurt 1988, S.266.

22 Nationalzeitung Nr. 16 vom 11. April 2003, S. 14.

 

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