Strafanzeige gegen die OLG-Richter

Johannes Lerle
bis 22. Dez. 2017:
Justizvollzugsanatalt
Marliring 41
23566 Lübeck
ab 23. Dez. 2017:
Wulfsdorfer Weg 72
23560 Lübeck

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Fürther Str. 112
90429 Nürnberg
Lübeck, der 17.8.2017

Lübeck, der 17.8.2017

 

STRAFANZEIGE

 

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Richter des Oberlandesgerichtes Nürnberg Dr. Wankel, Dr. Hoefler und Schaffer wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung in ihrem Beschluss vom 4.04.2017 mit dem Az. 1 OLG 2 Ss 24/17.

 

Begründung:

Anstatt zu rügen, daß das angefochtene Urteil keine einzige Holocaustleugnung zitieren konnte und somit keine Straftat nachgewiesen hat, vermeiden die OLG-Richter dadurch die Konsequenz eines Freispruchs, daß sie Äußerungen auflisten, die strafbar sein sollen. Derartige Auflistungen haben allenfalls ihren Platz in einer Anklageschrift. Dadurch erhält der Angeklagte die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Doch das vom Grundgesetz vorgesehene rechtliche Gehör wird dadurch ignoriert, daß Anschuldigungen erstmals im letztinstanzlichen Urteil gemacht werden, so daß der Angeklagte dazu keine Stellung nehmen kann. Wie hätte ich zeigen können, daß ich nicht dadurch den Holocaust leugne, daß ich erwähne, daß irgendwer den Wahrheitsgehalt der durch Folter bewirkten Tätergeständnisse anzweifelt, wenn diese Erwähnung des Zweifels mir erstmals im letztinstanzlichen Urteil vorgeworfen wird? Rechtsstaatlich wäre es gewesen, das Strafurteil des Landgerichts wegen nicht erwiesener Holocaustleugnung aufzuheben. Und dann hätten die OLG -Richter als Ghostwriter für eine neue Anklageschrift tätig werden können. Auf rechtsstaatlichem Wege könnte auch durch ein erneutes

Verfahren keine Straftat nachgewiesen werden, da das verfahrensgegenständliche Flugblatt nun einmal keine Holocaustleugnung enthält und folglich auch keine zitiert werden kann.

Das OLG-Urteil wirft mir vor, daß die „nach wie vor zum Konzentrationslager Auschwitz verbreiteten Lügen“ im Zentrum des Flugblattes stünden. Doch das bisherige Geschichtsbild ist keineswegs offenkundig, wie ein Zeitschriftenartikel von Fritjof Meyer zeigt, den ich im verfahrensgegenstänlichen Flugblatt leider nicht erwähnt hatte. In einer Zeit, als die inzwischen zur „Rekonstruktion“ zurückgestufte Gaskammer in Auschwitz noch als „Originalgaskammer“ galt, veröffentlichte dieser Redakteur des „Spiegel“ in der Zeitschrift „osteurtopa“ vom Mai 2002 (ab S. 631) folgenden Artikel: „Die Zahl der Opfer von .Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“. Diese Zeitschrift befindet sich übrigens in der Bibliothek des OLG Nürnberg. In einer Zeit, als jeder die vermeintliche „Originalgaskammer“ besichtigen konnte, behauptete Meyer, daß auf dem KZ-Gelände niemand vergast worden sei, sondern lediglich 300 000 Menschen in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern ohne Gleisanschluß. Insgesamt seien 500 000 Menschen „gestorben“ Trotz einer Strafanzeige wurde gegen Meyer nicht einmal ermittelt. Und das, obwohl ihm selbstverständlich das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß bekannt war, mit dem Gerichte die „Offenkundigkeit“ der Gaskammer-Morde in Auschwitz begründen. Es liegt auf der Hand, daß entweder Meyer maßlos gelogen hat, oder aber, daß die damals zu besichtigende „Originalgaskammer“ eine Fälschung war. Meyers Artikel weckt im Unterschied zu meinem Flugblatt dadurch den Anschein von Seriosität, daß er in einer Zeitschrift mit prominenten Herausgebern (z. B. Prof. Rita Süssmuth MdB) erschien. Während mir die Verbreitung von nur ca. 50 Flugblättern zur Last gelegt wurde, wurde Meyers Artikel viel häufiger gedruckt. Außerdem hat sein Text eine bibliographische Position und ist in Bibliotheken einzusehen und wird von „Holocaustleugnern“ sehr beachtet, während meine wenigen Flugblätter nach kurzer Zeit zum Altpapier kamen. In den Folgejahren nach Meyers Artikel wurden die Gaskammern mehr und mehr verschwiegen. Deshalb schickte ich beiliegendes Schreiben an das Dokumentationszentrum in Nürnberg und erhielt keinerlei Antwort. Daraus schlußfolgerte ich, daß eine Änderung in der Geschichtsschreibung angebahnt wird, wie es schon viele gegeben hat. Doch die anscheinend behutsam vorbereitete Änderung wurde dann doch nicht vorgenommen. Denn jetzt hört man wieder ständig von den Gaskammern in Auschwitz.

Gegen Meyer wurde nicht ermittelt, denn er „rückt die Dimension des Zivilisationsbruchs endlich in den Bereich des Vorstellbaren“ (S. 631 seines Artikels). Dagegen heißt es in meinem Flugblatt: „Nicht die schlimme Vergangenheit soll der Inhalt dieses Flugblattes sein, sondern die Geschichtsschreibung über die schlimme Vergangenheit.“ Und in der Geschichtsschreibung gab es nicht nur Irrtümer, sondern auch vorsätzliche Lügen. Diese habe ich thematisiert. Das wirkt stärker als eine strafrechtlich relevante Holocaustleugnung, ist aber mit dem Maulkorbparagraphen nicht zu greifen, da er nur das Leugnen von Tatsachen erfaßt, nicht aber den Hinweis auf unumstritten wahre Tatsachen.

Bei den Nazis war es nicht entscheidend, ob ein Fehlverhalten mit irgendwelchen Gesetzesparagraphen zu greifen ist. Da konnte der Staatsanwalt ins KZ schicken, ohne die Gerichte bemühen zu müssen. Da hat z. B. jemand seinen Schweinestall mit der NaziFahne beflaggt — KZ. Ein Kabarettist behauptete: „Lügen haben ein kurzes Bein“ (Goebbels hatte ein kurzes Bein) — KZ. Pastor Paul Schneider hatte in seiner Verkündigung die Unterschiede zwischen der Lehre Jesu und der Naziideologie thematisiert. Dabei hatte er gegen kein damaliges Nazi-Gesetz verstoßen, war auch niemals gerichtlich angeklagt worden. Trotzdem kam er wiederholt in Schutzhaft und 1937 ins KZ Buchenwald, wo sein „Herzversagen“ mit Todesfolge im Juli 1939 durch fünf Strontiumampullen herbeigeführt wurde.

Auch meine Marktschreierei, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, verstößt gegen kein Gesetz. Meineid ist strafbar. Doch meines Wissens wurde bisher noch kein Lügner über die Nazigreuel wegen Meineides bestraft. Nicht die Lügner sind im Gefängnis, sondern ich als Überbringer der Lügen. Die vielen Gerichtsprozesse in meinem bisherigen Leben habe ich nie anders erlebt als Theaterveranstaltungen, in denen dem unkundigen Publikum eine Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt werden sollte, die es in Wirklichkeit in Deutschland zumindest bei politischen Prozessen nicht gibt. Staatsanwalt und Richter sind die Schauspieler. Der Gerichtsschreiber entspricht dem Bühnenarbeiter. Die Schöffen dienen als Statisten. Und meine Rolle als Angeklagter entsprach der des Hanswursts in einer mittelalterlichen Komödie. Der Hanswurst erheiterte zwar dadurch die Theaterbesucher, daß er die Vorstellung durcheinanderwirbelte, aber die vorgesehene Handlung konnte er nicht ändern. Um den Hanswurst zu zügeln, hat er einen „Strafverteidiger“ an seiner Seite. Dieser soll für einen Assistenten des Hanswursts gehalten werden, gehört aber andererseits zur Schauspielertruppe. Das wurde deutlich, als Rechtsanwalt Stefan Böhmer im Strafprozeß gegen Gerhard Ittner einen Beweisantrag stellte, was in der juristisch unkundigen Bevölkerung als die Pflicht des Verteidigers gilt. Doch Anwalt Böhmer wurde wegen „Holocaustleugnung“ bestraft, weil er, anstatt den Hanswurst zu mäßigen, irgendwelche angebliche „Offenkundigkeiten“ bewiesen haben wollte und dadurch seinen Unglauben in das angeblich „offenkundige“ Geschichtsbild zu erkennen gegeben hätte.

Daß der Hanswurst die für den Angeklagten vorgesehene Rolle in dem Gerichtstheater ist, habe auch ich in früheren Prozessen erlebt, als die Anklage meine Formulierung „vermeintliches Unrecht von Auschwitz“ als Holocaustleugnung wertete. In der Gerichtsverhandlung wies ich darauf hin, daß „vermeintliches Unrecht“ das Juristendeutsch von Bundesverfassungsrichtern für vorsätzliche Menschentötungen ist, so gebraucht im Zusammenhang mit dem Kindermord im Mutterleib. Doch die Worte des Hanswursts konnten das vorher feststehende Urteil nicht mehr ändern. Und das zur Holocaustleugnung uminterpretierte Juristendeutsch von Bundesverfassungsrichtern haftet mir für den Rest meines Lebens an und dient nach wie vor als Vorverständnis, um auch in andere Texte Holocaustleugnung hineinzuinterpretieren.

Meine Strafprozesse, einschließlich der letzte, waren somit nur Alibiveranstaltungen, um Rechtsstaatlichkeit vorzutäuschen. Denn in einem Rechtsstaat gibt es keine Strafe ohne Gesetz. Gemeint sind geschriebene Gesetze. Der einzig rechtsstaatliche Weg, um mich zu bestrafen, wäre, den Bundestag zu veranlassen, ein Gesetz zu verabschieden, das das Nennen solcher unwiderlegbarer wahrer Tatsachen unter Strafe stellt, die geeignet sind, andere zur Holocaustleugnung zu verführen. Indem die OLG-Richter mich verurteilt haben, obwohl es solch ein Gesetz noch nicht gibt, wollen sie die Beachtung ungeschriebener Gesetze erzwingen, wie es bei den Nazis gang und gäbe war.

Die Rechtsbeugung ist in diesem Strafverfahren offensichtlicher als in meinem letzten. Denn damals hatte ich auch unser Bewegtsein durch Lügenpropaganda mit unserem Bewegtsein durch die Erdrotation verglichen. Außerdem hatte ich behauptet, daß ein Irrtum und eine Lüge durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden. Diese Aussage habe ich jetzt unterlassen. Außerdem habe ich jegliche Äußerung zur Bewegung der Himmelskörper vermieden. Nur die Aussage ist übriggeblieben, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Ist es unklar, weshalb ich das vorige Mal verurteilt worden war, so kann es diesmal einzig und allein die Tatsachenfeststellung sein, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Somit ist das Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung noch offensichtlicher als bei meiner vorherigen Verurteilung. Meine Gründe, weshalb ich gegen die mir bekannten ungeschriebenen Gesetze bewußt verstoßen hatte, habe ich sowohl vor dem Amtsgericht als auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht ausführlich dargelegt. Meine Ausführungen sind dokumentiert auf www.johannes-lerle.net Rubrik „Erneuter Strafprozeß“. Ich möchte sie hier nicht im einzelnen wiederholen, um diese Strafanzeige nicht zu überfrachten. Denn es handelt sich um Motive für strafrechtlich nicht relevante Äußerungen.

Strafrechtlich relevant oder nicht — das spielte bei den Nazis keine Rolle. Und mit dem juristischen Personal der Nazizeit ging auch der Vorrang des „Rechtes des Stärkeren“ vor der Stärke des Rechts in die Bundesrepublik über. Mein Anliegen ist, daß die Verachtung, die der Nazi-Justiz gebührt, auch auf die BRD-Justiz übergeht. Selbst wenn dieses mein Anliegen verwerflich sein sollte, 80 ist es strafrechtlich nicht relevant, da es formal kein Gesinnungsstrafrecht gibt. Die Verächtlichmachung der Bundesrepublik und ihrer Justiz ist auch keine Holocaustleugnung. Denn dieser Straftatbestand kann nur durch Leugnen von Tatsachen erfüllt werden, nicht aber durch das Nennen von unbestreitbar wahren Tatsachen. Weder ist der Hinweis auf unbestreitbare Lügen Holocaustleugnung, noch ist es der Hinweis auf heutige Bluttaten, die die Hitler-Verbrechen bei weitem übersteigen. Vor Jahren errechneten Kindermordgegner, daß nach dem Krieg in Deutschland mehr als zehn Millionen Kinder im Mutterleib ermordet wurden, und die Zahl steigt und steigt. Der Massenmord wird nicht nur staatlich geduldet, was schlimm genug wäre, sondern Kohl, Merkel, Waigel, Schäuble und andere haben den Kindermord dadurch zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben, daß sie durch ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag die Bundesländer verpflichtet hatten, Kapazitäten für vorsätzliche Menschentötungen „sicher“zustellen. Damit wandeln sie in den Fußtapfen des mit großer Scheinheiligkeit geschmähten Adolf Hitler, der ebenfalls andere beauftragt hatte, Kapazitäten für vorsätzliche Menschentötungen sicherzustellen.

Die schlimmsten Zahlen, die wir über die Hitler-Verbrechen hören, müssen da klein erscheinen gegenüber den Bluttaten derer, die sich mit großer Scheinheiligkeit über die Nazis entrüsten. Erscheinen die Hitler-Verbrechen im Vergleich mit den heutigen Bluttaten klein, dann verliert die Unterstellung im OLG-Beschluss, ich hätte „die Vergasung von einer Million Juden im Konzentrationslager Auschwitz“ geleugnet, an Relevanz. Zu dieser Unterstellung konnte ich mich deshalb nicht äußern, weil mir das „rechtliche Gehör“ dadurch versagt blieb, daß dieser Vorwurf zum ersten Mal im letztinstanzlichen OLG-Beschluss erhoben wurde. Weder konnte ich mir die entsprechende mir unbekannte Stelle in meinem Flugblatt zeigen lassen, noch konnte ich darauf hinweisen, daß im Gesetzestext des Maulkorbparagraphen weder die Vokabel „Auschwitz“ noch die Vokabel „Gaskammer“ vorkommt. Ich konnte auch keinen Beweisantrag über die Gaskammermorde in Auschwitz stellen. Doch diese bedürfen eines Beweises, da sie keineswegs „offenkundig“ sind. Der bereits erwähnte Spiegelredakteur Fritjof Meyer hatte diese bestritten, ohne daß gegen ihn ermittelt worden war. Ich hatte seine Aussage nicht übernommen, da mir Sachkenntnis fehlt und ich mich deshalb auf unumstrittene Aussagen beschränken wollte. Und es kann nicht bestritten werden, daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Und diese unwiderlegbare Tatsachenfeststellung wirkt stärker als eine strafrechtlich relevante Holocaustleugnung, ist aber mit dem Maulkorbparagraphen nicht zu greifen. Indem die Richter mich trotzdem verurteilt hatten, haben sie sich über den rechtsstaatlichen Grundsatz „Ohne Gesetz keine Strafe“ hinweggesetzt. Das ist wie bei den Nazis, die ebenfalls mißliebige Personen nicht deshalb davonkommen ließen, nur weil sie deren unerwünschtes Verhalten mit keinem Gesetzesparagraphen greifen konnten.

Wie unsere Obrigkeit die Bluttaten der Nazis in gesteigertem Ausmaß fortsetzt, so übertreffen auch die Rechtsbeugungen der heutigen Justiz die Rechtsbeugungen der damaligen Zeit. Heute haben manche Berufskiller ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen (BVerfGE 98, 218, I, S. 297) [ich hätte schreiben sollen: BVerfGE 98, 265, I, S. 297]. So etwas hatte es nicht einmal bei Hitler gegeben. Auf ganzer Linie fördert unsere heutige Justiz Bluttaten. Ich war wiederholt im Gefängnis für mein Flugblatt „Kindermord im Klinikum Nord“. Hätte ich geschrieben „Judenmord in Auschwitz“, hätte die Justiz nicht reagiert. In der Nazizeit hatten Volksverhetzer gegen besseres Wissen bestritten, daß Juden Menschen sind. Und ich war im Gefängnis, weil ich „feststehende Begriffe“ wie „Mensch“ und „Embryo“ „verdreht“ hätte. Derartige Gerichtsurteile sind Volksverhetzung und nicht mein Hinweis auf unbestreitbare Lügen in der Geschichtsschreibung. Während mir die Bezeichnung „Berufskiller“ für Dr. Freudemann zivilrechtlich untersagt wurde, mußten etwa zur gleichen Zeit zwei Greise es hinnehmen, als „Mörder“ bezeichnet zu werden, obwohl sie in Übereinstimmung mit den damaligen Gesetzen handelten, als sie in ihrer Jugend Geiseln erschossen hatten. Dieses Messen mit zweierlei Maß ist wie bei den Nazis. Mit großer Scheinheiligkeit entrüsteten sich diese über die Verbrechen Stalins, standen dem sowjetischen Diktator in ihrem Machtbereich aber nicht wesentlich nach. Natürlich hätte Hitler seine geistige Verwandtschaft mit Stalin bestritten, so wie unsere „Demokraten“ ihre geistige Verwandtschaft mit Hitler bestreiten. Doch die entscheidende Gemeinsamkeit, die die Unterschiede zum Kleinkram verblassen läßt, ist die Feindschaft gegen Christus. Diese Feindschaft hatten die Nazis unter Hinweis auf § 24 des Programms der NSDAP, wo etwas von „positvem Christentum“ stand, bestritten. Und heute führen kriminelle Vereinigungen ein „C“ in ihren Parteinamen. Es gibt viele Bilder, die Hitler gemeinsam mit Kirchenführern zeigen. Entsprechende Bilder gibt es auch von Kohl und Merkel, und „christliche“ Medien geben deren scheinfrommes Geschwafel ohne notwendige entlarvende Anmerkungen wieder.

Nach biblischer Lehre ist der Mensch durch Adams Sündenfall total verdorben; und wo die verändernde Kraft Gottes den Menschen nicht umgestaltet, da entfaltet sich die kriminelle Energie, die nach biblischer Lehre in jedem Menschen steckt. Und diese Feindschaft gegen Christus ist die Gemeinsamkeit der Nazis mit unseren heutigen Politikern. Sie ist auch die Gemeinsamkeit von Roland Freissler vom Volksgerichtshof mit unseren Bundesverfassungsrichtern und den Richtern Dr. Wankel, Dr. Hoeffler und Schaffer vom OLG. Ohne das Bewußtsein der Verantwortung vor Gott ist keine Rechtsstaatlichkeit möglich. Die Bibellehre von der kriminellen Energie der Gottlosen wurde und wird in den Kirchen verschwiegen. Denn schon früh in der Kirchengeschichte haben die Judase unter den Pfaffen die Lehre Jesu verraten und mit kriminellen Politikern gemeinsame Sache gemacht. Zu diesem Zweck haben sie das Gotteswort entsprechend zurechtgebogen, wie es bis heute gang und gäbe ist.

Meine Glaubensbrüder fragen mich, was ich den Richtern eigentlich vorwerfe, wenn sie doch nicht anders können als sündigen und das Recht beugen. Auch die Nordafrikanischen Intensivtäter hatten in der Kölner Silvesternacht 2015/16 gezeigt, welche kriminelle Energie im Menschen steckt. Doch in Mekka, wo den Dieben eine Hand abgehackt wird, hätten sie sich nicht so benommen. Da auch die OLG-Richter Dr. Wankel, Dr. Hoefler und Schaffer ebenso wie die Nordafrikanischen Intensivtäter meinten, ungestraft davonzukommen, deshalb haben sie das Recht gebeugt. Von vorsätzlicher Rechtsbeugung muß man hier sprechen, da die scheinbaren „Rechtsfehler“ derart offensichtlich sind, daß sie durch menschliche Dummheit nicht entschuldigt werden können. Und die „Rechtsfehler“ elementarster Art sind die Verweigerung von rechtlichem Gehör und die Ignorierung des Grundsatzes: Ohne geschriebenes Gesetz keine Strafe.

Wenn ich Strafanzeige gegen OLG-Richter erstatte, so scheint das vergleichbar zu sein mit der Beschwerde über einen Mafiosi bei einem anderen Mafiosi von derselben kriminellen Vereinigung. Denn wie die Mafia in Italien ungeschriebene Gesetze durchsetzt und diejenige hinrichtet, die einen Namen im Zusammenhang mit ihrer „ehrenwerten Gesellschaft“ nennen, so verfolgt unsere Justiz, die ebenfalls für eine ehrenwerte Gesellschaft gehalten werden will, diejenige, die unbestreitbare Lügen in marktschreierischer Weise der Allgemeinheit bekannt machen. Im verfahrensgegenständlichen Flugblatt wies ich darauf hin, daß Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden war, weil er die Gaskammermorde in Dachau geleugnet hatte. Damit wollte ich die Justiz als Bande von Deppen oder kriminellen Rechtsbeugern verächtlichmachen. Ein halbwegs intelligenter Mensch ist in der Lage, aus den Fehlern anderer zu lernen. Indem auch die OLG-Richter Dr. WankeI, Dr. Hoefler und Schaffer die heutige politische Propaganda, die ebenfalls mit Lügen durchsetzt ist, als Maßstab für die strafrechtliche Bewertung meiner Äußerungen mißbrauchen, täuschen sie Dummheit vor, um ihrer vorsätzlichen Rechtsbeugung den Anschein von Rechtsfehlern zu geben.

Der Holocaust ist eine Glaubenslehre, die auf einem Fundament von Tatsachen und von vermeintlichen Tatsachen errichtet worden war. Und dieser Glaube besteht auch fort, wenn mehr und mehr vermeintliche Tatsachen als Lügen offenbar werden. Durch den Maulkorbparagraphen soll der Glaubenszersetzung durch Ketzerei entgegengewirkt werden. Doch der Maulkorbparagraph erfaßt lediglich das Leugnen von Tatsachen. Wenn Staatsanwälte und Richter den Hinweis auf unbestreitbar wahre Tatsachen für Holocaustleugnung halten, dann sind sie es, die den Holocaust leugnen. Denn sie gehen davon aus, daß die Bestreitung der schlimmen Vergangenheit eine Konsequenz der von mir genannten unbestreitbaren Tatsachen sei. Somit sind sie es, die den Holocaust für eine Lüge halten. Den Maulkorbparagraphen betrachten sie dann als Schutzparagraphen für eine Lüge. Selbst wenn zu den bisher entlarvten Lügen noch weitere geschichtliche Details hinzukommen sollten, so ändert das nichts an dem verbrecherischen Wesen der Nazi-Ideologie und an den daraus resultierenden kriminellen Handlungen. Mir geht es doch nicht um die Vergangenheit, an der wir ohnehin nichts ändern können, sondern mir geht es um die Gegenwart. Wie in der Nazizeit werden auch in unserer Gegenwart meine Glaubensbrüder und Glaubensschwestern unschuldig eingekerkert. Auch heute wird bewußt ein Völkermord im Sinne von § 6 des „Gesetz(es) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ (vom 26. Juni 2002, BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254) am Volk Gottes begangen. In jedem Krieg ist es üblich, den Kriegsgegner an dessen schwächsten Stelle anzugreifen. Und die Schwachstelle derer, die das Gottesvolk vernichten wollen, ist, daß Lügen kurze Beine haben. Deshalb schreie ich die entlarvten Lügen in die Welt hinaus. Solange der Maulkorbparagraph nicht um das Nennen unbestreitbar wahrer Tatsachen über Lug und Trug erweitert worden ist, muß ich in einem Rechtsstaat wegen des Grundsatzes „ohne geschriebenes Gesetz keine Strafe“ straffrei bleiben. Weil die OLG-Richter Dr. WankeI, Dr. Hoefler und Schaffer sich über diesen Grundsatz hinweggesetzt haben, gehören sie wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung ins Gefängnis. Bleiben sie aber straffrei, dann entfalten sie eine kriminelle Energie, die vergleichbar ist mit der kriminellen Energie, die Nordafrikanische Intensivtäter in Köln entfaltet haben, in Mekka aber nicht entfaltet hätten.

Richter können nur durch andere Richter verurteilt werden. Und da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, wird Rechtsbeugung kaum strafrechtlich verfolgt und ist daher gang und gäbe. Deshalb komme ich mir beim Formulieren dieser Strafanzeige vor wie Hanswurst in einer mittelalterlichen Komödie. Weil ich in der Bundesrepublik keine Rechtsstaatlichkeit voraussetzen kann, deshalb habe ich diese Strafanzeige im Blick auf eine erhoffte Veröffentlichung möglichst volkstümlich formuliert. Wenn die Rechtsbeuger Dr. Wankel, Dr. Hoefler und Schaffer mit ihrem Verbrechen straffrei davonkommen sollten, würde das meine bei jeder Gelegenheit wiederholte Aussage erneut bestätigen, daß die Bundesrepublik kein Rechtsstaat ist, sondern ein mit Nazi-Deutschland vergleichbarer Unrechtsstaat, in dem von den Richtern erwartet wird, daß sie in politischen Prozessen das Recht beugen.

Johannes Lerle

Anlage:

Der unbeantwortet gebliebene Brief an das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände vom 24.5.2007

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