Der Körper ist noch warm, noch schlägt das Herz, aber der Mensch sei tot. Werden wirklich einem Toten die Organe entnommen, oder lediglich einem Sterbenden? Um die Organe entnehmen zu können, definiert man den Hirntod als Tod des Menschen. Und der Hirntod liege vor, wenn keine Hirnströme festgestellt werden. Wird da nicht der Tod so definiert, wie man es für die Organentnahme braucht? Daß es nicht absurd ist, daß Mediziner, Richter und Politiker in großer Einmütigkeit die Grenzen des Lebens so festlegen, wie sie es brauchen, zeigen die entsprechenden Regelungen für dessen Anfang. Nach dem deutschen Grundgesetz hat jeder ein Recht auf Leben. Deshalb wird (zumindest scheinbar) die Schwangerschaft geschützt. Wohlgemerkt, die Schwangerschaft wird vom Gesetzgeber scheinbar geschützt, nicht aber jeder Mensch, der sich im Körper einer Frau befindet. Und die Schwangerschaft beginne mit der Einnistung des im Eileiter gezeugten Kindes in der Gebärmutter. Durch diesen juristischen Trick wird eine ganze Bevölkerungsgruppe dadurch zur Tötung freigegeben, daß man sie durch „Spirale“ und „Pille“ (die nicht jeden Eisprung verhindert, sondern auch nidationshemmend wirkt) daran gehindert, sich in der Gebärmutter einzunisten. Wer ist ein Mensch? Die Frage wurde und wird so beantwortet, wie man es braucht – wie man es braucht, um die Tötung des im Eileiter gezeugten Menschen als Verhütung zu deklarieren.
Später braucht man die Organe. Will man nicht zugeben, daß man durch deren Entnahme einen Menschen tötet, dann muß man folgerichtig bestreiten, daß der Organspender noch lebt. Wenn man sich schon nicht scheut, ohne jegliche medizinische Notwendigkeit solche Menschen vor der Entbindung zu töten, die noch achtzig Jahre leben könnten, warum dann nicht irgendwelchen ohnehin Todgeweihten die Organe entnehmen, um dadurch anderen das Leben zu retten? Daß allein in Deutschland jedes Jahr ca. 300 000 Kinder im Mutterleib bei vollem Schmerzempfinden lebendig zerstückelt werden, liegt nicht daran, daß man nicht wüßte, daß Menschen getötet werden. Das zeigt der Fall des kleinen Tim. Als Tim noch im Mutterleib war, wurde eine Behinderung festgestellt. Daraufhin wurde ein „Abort“ eingeleitet. Doch Tim überlebte die sogenannte „Spätabtreibung“. Obwohl er zunächst liegengelassen wurde, starb er nicht. Später wurde er versorgt, und er blieb am Leben, und er lebt heute noch. Obwohl Tim noch heute lebt, wurde das Gesetz nicht geändert, sondern sogenannte „Spätabtreibungen“ dürfen bei mutmaßlich behinderten Kindern nach wie vor bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen vorgenommen werden. Das zeigt, was für ein Verbrecherpack im Deutschen Bundestag die Mehrheit hat. Und wenn solch ein Verbrecherpack die Organentnahme legitimiert, dann beweist das keineswegs, daß alle Organspender wirklich tot sind. Wenn sich in der Ärzteschaft genug Killer finden, um jedes Jahr 300 000 Kinder im Mutterleib ohne jegliche medizinische Notwendigkeit zu ermorden, dann kann man nicht ausschließen, daß sich Mediziner finden, die Sterbende ausschlachten. In einem Berufsstand, in dem es jede Menge Mörder und Abrechnungsbetrüger gibt, dürften sich genug Geschäftemacher finden, die im Interesse der Profitmaximierung sich gegenseitig bescheinigen, daß alles mit rechten Dingen zugehe.
Zwar hören wir nichts davon, daß irgendwo noch Lebende ausgeschlachtet wurden. Doch das kann auch daran liegen, daß Informationen erfolgreich unterdrückt werden. Vor Unterdrückung von Informationen schützt kein Grundgesetz mit seinem Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Denn das Grundgesetz „garantiert“ auch jedem das „Recht auf Leben“. Trotzdem gibt es „von Rechts wegen“ Killer und deren Opfer. Dadurch ist der Rechtsstaat in seinen Grundfesten beseitigt. Ein weiteres Beispiel für die Beseitigung des Rechtesstaates ist, daß die Justiz durch vorsätzliche Rechtsbeugung die Verbreitung wahrer Tatsachen unterdrückt. Das soll an drei Beispielen illustriert werden:
1 Beispiel: Wiederholt hatte ich auf Flugblättern den Nürnberger Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder Dr. Freudemann als „Berufskiller“ bezeichnet und dessen „gesetzestreue“ Menschentötungen sehr anschaulich beschrieben. Ohne daß mir auch nur eine einzige unwahre Tatsachenbehauptung vorgeworfen worden war, wurde mir die Äußerung etlicher wahrer Tatsachenfeststellungen zivilrechtlich untersagt. Auch wurde ich wegen „Beleidigung“ strafrechtlich verurteilt. Nach der Rechtsliteratur schließt der Wahrheitsbeweis die Strafbarkeit aus. Doch ob meine Aussagen wahr oder unwahr sind, interessierte keinen Richter.
2. Beispiel: Die Tierärztin Dr. Margrit Herbst stellte ab 1990 Verhaltensauffälligkeiten von Schlachtrindern, die auf BSE hindeuteten, fest. Nachdem sie den Eindruck hatte, daß manches vertuscht wird, ging sie an die Öffentlichkeit. Daraufhin wurde ihr gekündigt. Sie klagte gegen ihre Kündigung, jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht der Richter habe sie durch ihre „unbedachten Äußerungen“ die Ängste in der Bevölkerung geschürt, was sich negativ „auf den Umsatz des Schlachthofes“ auswirke. Die Verhaltensauffälligkeit von Schlachtrindern war eine Tatsache. Aus großer richterlicher Dummheit oder aufgrund vorsätzlicher Rechtsbeugung mußte das Grundrecht der freien Meinungsäußerung von Frau Dr. Herbst, das auch Tatsachenfeststellungen umfaßt, hinter die wirtschaftlichen Interessen dar Fleischindustrie zurücktreten.
3. Beispiel: Das Leugnen und Verharmlosen des nationalsozialistischen Völkermordes wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Dieser § 13O des Strafgesetzbuches umfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber das Erinnern an unumstritten wahre Tatsachen. Und eine unter Historikern unumstrittene Tatsache, die allerdings vor der breiten Bevölkerung verborgen bleiben soll, ist, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen worden waren. So erinnerte ich an die Lügen von Seife aus Menschenknochen und von Lampenschirmen aus Menschenhaut. Ich erinnerte daran, daß die Gaskammer in Dachau nach dem Krieg von deutschen Kriegsgefangenen gebaut worden war und daß nach neuester Geschichtsschreibung nicht einmal in Auschwitz Menschen vergast worden waren. Doch meine Hinweise auf inzwischen entlarvten Lug und Trug wurden als „Holocaustleugnung“ gewertet. Ich wurde zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und verbüßte diese Strafe in der JVA Lübeck.
Nicht allumfassende Information ist das wirkliche Anliegen von Zeitungen und Fernsehen, sondern Meinungsmache. Nach diesem Gesichtspunkt werden Informationen ausgewählt, zurechtgebogen oder unterdrückt, wie man es braucht. Ein offensichtliches Beispiel ist die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau vom 17. Nov. 1999 über sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule. Diese Schule hatte nichts mit der Katholischen Kirche zu tun. Und so griffen weder Fernsehen noch andere Zeitungen das Thema auf. Auch die Frankfurter Rundschau verfolgte es nicht weiter. Erst zehn Jahre später im Zuge der scheinheiligen Entrüstung über das Fehlverhalten katholischer Priester wurden Erinnerungen an die Odenwaldschule wach. Wohl deshalb verschwand das Thema des sexuellen Mißbrauchs wieder aus den Medien.
Ein weiteres Beispiel für die Meinungsmache ist die fehlende Berichterstattung über Auschwitz. Ein amerikanischer Bösewicht hatte nämlich heimlich Gestein aus der dortigen Gaskammer, die damals noch als „Originalgaskammer“ galt, herausgebrochen. Es wurde festgestellt, daß dieses keine erhöhten Werte an Eisenzyanid enthält. Das Untersuchungsergebnis wurde im sogenannten Leuchter-Report dokumentiert und an alle Zeitungen verschickt. Doch diese informierten ihre Leser nicht. Deshalb sollte jeder Zeitungsabonnent der Redaktion seines Blattes folgende Fragen stellen: Wann hat Ihre Zeitung das erste Mal über sexuellen Mißbrauch berichtet? Wann hat sie über den Leuchter-Report berichtet? Sollte eine befriedigende Antwort ausbleiben, dann sollte dies die Gewißheit geben, daß auch diese Zeitung nicht der Information, sondern der Meinungsmache dient, und dieses Medium der Volksverdummung sollte abbestellt werden.
Daß ich im Jahre 1990 nichts von BSE in Deutschland wußte, bedeutet nicht, daß es damals diese Tierseuche in Deutschland nicht gegeben hätte. Daß ich lange Zelt nicht wußte, daß wir über die Hitlerverbrechen belogen worden waren, bedeutet nicht, daß alle Aussagen über die schlimme Vergangenheit die reine Wahrheit wären. Daß ich 1999 nichts vom sexuellen Mißbrauch wußte, beweist nicht, daß es damals dieses Verbrechen nicht gegeben hätte. Wenn Medien und Justiz Nachrichten unterdrücken, dann beweist unser Nichtwissen keineswegs, daß es die uns unbekannten schlechten Sachen nicht geben würde. Es kommt hinzu, daß eindeutige Lügen als Tatsachen ausgegeben werden. So hatten Richter mir vorgeworfen, ich würde gegen besseres Wissen feststehende Begriffe wie „Mensch“ und „Embryo“ „verdrehen“.
Dieses Beispiel zeigt, wie handfest sogar Richter lügen können, wenn sie irgendwelche Interessen vertreten. Und Richter ergreifen Partei für die Sache der Kindermörder. Denn es geht um viel, um sehr viel. Denn wer gegen den Kindermord ist, der muß folgerichtig auch gegen Unzucht und gegen Ehebruch sein, da es außer Enthaltsamkeit kein absolut sicheres Verhütungsmittel gibt.
Angenommen, es würde jemand herausfinden, daß Lebenden die Organe entnommen werden. Wer eine derartige Information an die Öffentlichkeit bringen würde, der müßte befürchten, entweder ins Gefängnis zu kommen wie ich oder seinen Job zu verlieren wie die Tierärztin Dr. Margrit Herbst. Somit ist sichergestellt, daß wir derartiges nie erfahren würden. Solange Informationen unterdrückt werden, müssen wir zwischen unserem Wissen bzw. Nichtwissen und der Wirklichkeit unterscheiden. Wir sollten nicht unseren Wissensstand mit der Wirklichkeit gleichsetzen, sondern sollten uns als Bestandteil einer Volksmasse betrachten, die im Interesse irgendwelcher Ideologen oder Interessenvertreter durch Lügen, durch Halbwahrheiten und durch das Unterdrücken von Tatsachen manipuliert wird. Was wir über Organspende erfahren, ist somit interessengeleitet.