Weshalb ich den Holocaust thematisiere

1. Der Staat als Beute krimineller Untermenschen

Kriminelle Elemente haben sich den Staat zur Beute genommen. Ein Pack verabscheuungswürdiger Untermenschen in der Politik verkauft politische Entscheidungen für Geld. Die Korruption wird dadurch offensichtlich, daß Konzerne nicht etwa nur an eine Partei „spenden“, sondern an alle im Bundestag vertretene Parteien, obwohl die Parteien sich mit den „Spenden“geldern gegenseitig bekämpfen. Dieser Irrsinn wäre Veruntreuung von Aktionärsvermögen, wenn dadurch nicht politische Entscheidungen bewirkt würden, deren Wert die eingesetzten „Spenden“ bei weitem übersteigt. Die Banken „spenden“ an Parteien, dafür werden sie vom Steuerzahler gerettet. Durch die Griechenlandrettung kann dieser Pleitestaat seine Schulden zurückzahlen . Doch „den Letzten beißen die Hunde“ – und das ist der deutsche Steuerzahler. Deutsche Steuergelder werden auch zur Subventionierung israelischer atomwaffentauglicher U-Boote veruntreut. Aber unsere schlimme Vergangenheit … Die Geschichtsschreibung wirkt sich somit auf die Höhe der Ablaßzahlungen für die Sünden unserer Großväter an diesen Schurken- und Folterstaat aus. Um das Fließen der Ablaßgelder sicherzustellen, wird die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, während jeder andere Völkermord straffrei geleugnet werden darf. Diese Beispiele seien genannt um deutlichzumachen, daß nicht irgendwelches Unvermögen die entscheidende Ursache für politische Fehlentscheidungen ist, sondern kriminelle Energie.

2. Die Justiz dient den Pädokriminellen

Ein kriminelles Politikerpack leitet nicht nur öffentliche Gelder auf private Konten um, sondern ist auch den Pädokriminellen behilflich, an Kinder heranzukommen. Es gibt nicht nur Vergewaltigung von Kindern, sondern auch Verführung. Und bei der Verführung unterstützen die Schulen die Pädokriminellen, indem sie die Grundschulkinder belehren, daß Sexualkontakte lustvoll seien. Die Frage, wozu Kinder das schon wissen müssen, wird nicht einmal von den Richtern beantwortet, die solche Eltern ins Gefängnis schicken, die ihre Kinder von der schulischen Gehirnwäsche fernhalten wollen. Gedankliche Voraussetzung für diese Verfolgung Unschuldiger ist, daß Kinder als Staatseigentum betrachtet werden. Dieser Justizterror im Interesse der Pädokriminellen ist mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, von denen man meinen sollte, daß sie auch für Kinder gelten, natürlich unvereinbar. Mein Anliegen ist, die Justiz als Verbrecherpack krimineller Rechtsbeuger verächtlichzumachen. Zu diesem Zweck weise ich bei jeder Gelegenheit darauf hin, daß Bundesverfassungsrichter manchen Berufskillern das Grundrecht zuerkannt haben, manche Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen. Das geschah durch deren Entscheidung vom 27.10.19981, wonach das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte. Da sie ein früheres Urteil2 des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist. Somit hätten die beschwerdeführenden Berufskiller ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen. Es ist eine absolut denknotwendige juristische Binsenweisheit, die bereits den Studienanfängern vermittelt wird, daß ein- und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Da es völlig undenkbar ist, daß diese den Studienanfängern vermittelte absolut denknotwendige Binsenweisheit den hochgelehrten Bundesverfassungsrichtern unbekannt sein könnte, haben die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig somit vorsätzlich das Recht gebeugt. Und Rechtsbeugung ist nach der Definition des Strafgesetzbuches ein Verbrechen. Das bedeutet, daß nicht nur Regierungen und Parlamente von einem korrupten Untermenschenpack dominiert werden, sondern Verbrecherbanden beherrschen auch die Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Bei jeder Gelegenheit weise ich auf diese Tatsache hin, um eine Anklage zu provozieren. Denn von einem Strafprozeß erhoffe ich mir die Möglichkeit, die Frage in den Raum zu stellen, wie jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Taten haben kann. Da man mir diese Gelegenheit aber nicht gibt, suchte ich nach einer anderen Möglichkeit, der Justiz, einschließlich der Karlsruher Verbrecherbande, die Gläubige einkerkert, an die Gurgel zu springen. Dabei machte ich mir den pawlowschen Reflex zunutze, mit dem die Justiz auf die Vokabel „Auschwitz“ reagiert. Tatsache ist: Hitler war nicht der einzige Verbrecher, und Goebbels war nicht der einzige Lügner. Eine Entsprechung in der Nazizeit für den heutigen schulischen Pornodreck suche ich bis heute vergebens. Die von den Karlsruher Rechtsbeugern geförderten über zehn Millionen Kindermorde übertreffen das Ausmaß der Hitler-Verbrechen bei weitem. Die Einmaligkeit von Hitlers Völkermord ist somit eine pseudoreligiöse Glaubenslehre, die durch Tatsachen nicht bestätigt werden kann. Um die eigenen Verbrechen zu relativieren, wurden Details hinzugelogen. Auf die entsprechenden Lügen lautstark hinzuweisen, ist strafrechtlich nicht relevant, selbst wenn dies im Umfeld von Nazi-Gedenkstätten geschieht. Zwar denken viele: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“ und kommen zu strafrechtlich relevanten Schlußfolgerungen, aber der Maulkorbparagraph erfaßt nur das Leugnen von Tatsachen, nicht aber den Hinweis auf unwiderlegbar wahre Tatsachen. Zwar zersetzt der Hinweis auf Lug und Trug den Glauben an den einmaligen Holocaust, der durch den Maulkorbparagraphen vor Ketzerei geschützt werden soll; doch in einem Rechtsstaat gibt es ohne Gesetz keine Strafe. Aber Deutschland ist kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat, in dem manchen Berufskillern ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen eingeräumt wird, was es nicht einmal bei Hitler gegeben hatte. Da ich aber kein einziges Hitler-Verbrechen geleugnet hatte, wurde ich zu Unrecht verurteilt. Für mich ist dieser Fall erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe. Die Fehlurteile halte ich für Rechtsbeugung. Doch die Rechtsbeugung kann ich deshalb nicht nachweisen, weil ich nicht beweisen kann, daß die haarsträubenden Rechtsfehler nicht durch richterliche Dummheit entschuldigt werden können.

3. Das niedrige Bildungsniveau deutscher Akademiker am Beispiel von Richter Schubarth

Solch ein „Rechtsfehler“ ist dem Richter Schubarth vom Amtsgericht Nürnberg unterlaufen. In seinem Strafurteil macht er mir meine Aussage zum Vorwurf, daß es „im Gebiet des Deutschen Reiches“ keine Gaskammer gegeben hat. Zu diesem Vorwurf konnte ich mich deshalb nicht äußern, weil er erstmals in der mündlichen Urteilsbegründung erhoben worden war. In der mündlichen Urteilsbegründung berief er sich auf Wikipedia. Das ist damit vergleichbar, daß ein Angeklagter deshalb verurteilt wird, weil in der Zeitung steht, daß er der Täter sei. Dadurch, daß ich mich nicht zu Wikipedia äußern konnte, wurde mir in Mißachtung des Grundgesetzes das „rechtliche Gehör“ verweigert. Im verfahrensgegenständlichen Flugblatt hatte ich darauf hingewiesen, daß Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden war, weil er die Gaskammermorde in Dachau „geleugnet“ hatte. Der Betrug mit Dachau zeigt, daß die Geschichtsschreibung ein Sammelsurium aus Tatsachen, Halbwahrheiten und vorsätzlichen Lügen ist. Da Lügen aber kurze Beine haben, mußten immer wieder einzelne Lügenbastionen geräumt werden. Die Lügen wurden aber nicht widerrufen, sondern lediglich nicht wiederholt. Wem die Verlogenheit in der Holocaust-Geschichtsschreibung nicht bewußt ist, der kommt nicht auf den Gedanken, daß historische Aussagen veralten könnten. Dadurch kommen längst entlarvte Lügen ins Internet. Zwar kann jeder die Artikel in Wikipedia korrigieren; das gilt aber nicht für die Holocaust-Problematik. Mich zu verurteilen, weil in meinem Flugblatt etwas anderes steht als in Wikipedia, läßt Rückschlüsse auf das Bildungsniveau von deutschen Akademikern zu. Was hat Richter Schubarth auf seinem Weg zum Abitur und während seines Studiums überhaupt gelernt? Hat er überhaupt gelernt, in nachvollziehbaren Gedankenketten zu denken? Oder hat er lediglich Wissen im Gehirn abgespeichert, vergleichbar mit dem Auswendiglernen von Telefonbüchern? Wissenschaftliches Denken, wie es Schule und Universität vermitteln sollten, verläuft induktiv. Es werden Tatsachen festgestellt. Es wird Rechenschaft darüber abgelegt, warum wir was für Tatsachen halten. In nachvollziehbaren Gedankenketten werden Schlußfolgerungen gezogen. Ideologen gehen dagegen den umgekehrten deduktiven Weg. Sie haben eine Botschaft, z. B., daß Hitler als Inkarnation Satans mit seinem Völkermord jeden anderen Bluthund übertroffen hätte. Und dann wird festgelegt, in welchem KZ wieviele Menschen vergast worden seien. So seien z. B. in Dachau 40 000 Menschen vergast worden. Um die Greueltaten zu illustrieren, wurden nachträglich Gaskammern in deutsche KZs eingebaut, z. B. in Dachau. Doch Tatsachen interessieren einen Ideologen nicht, sondern die Aussagen werden nach ihrem Wert für die beabsichtigte Volksverdummung beurteilt. In meinem Flugblatt steht, daß es in keinem KZ auf dem Gebiet des Deutschen Reiches Gaskammermorde gegeben hat. In Wikipedia steht aber etwas anderes. In einem Rechtsstaat, wie er uns vorgegaukelt wird, reicht eine Abweichung von Wikipedia für eine Verurteilung nicht aus, sondern die Justiz muß nachweisen, daß in den in Wikipedia genannten KZs tatsächlich Menschen vergast worden seien. Ein Nachweis wird nicht dadurch überflüssig, daß wir früher ständig von Gaskammern in Dachau, in Sachsenhausen und in anderen KZs im Reichsgebiet gehört hatten. Denn der gesunde Menschenverstand sagt , daß Irrtum und Lüge durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden. Doch derart hochgelehrte Gedankengänge scheinen Richter Schubarth intellektuell zu überfordern. Aufgrund seiner beschränkten Denkfähigkeit gründet er sein Urteil auf den allgemeinen Konsens, von dem er meint, daß er in Wikipedia dokumentiert sei. Und so schickte er mich ins Gefängnis, nur weil ich der ständig wiederholten politisch korrekten Botschaft aus einem Lügenmilieu widerspreche.

4. Das niedrige Bildungsniveau deutscher Akademiker am Beispiel von Richter Bayerlein

Auch das Berufungsurteil des Richters Bayerlein vom Landgericht Nürnberg offenbart ein entsetzlich niedriges Bildungsniveau von deutschen Akademikern. Das zeigt der primitive Gebrauch des Zauberwortes „Wissenschaft“, als ob es sich um eine Stimme vom Himmel handeln würde. Wissenschaftliches Denken, wie es Schule und Universität vermitteln sollte, ist aber ein Denken in nachvollziehbaren Beweisketten. Dagegen plappert ein Papagei lediglich das nach, was er irgendwo gehört hat. Zum wissenschaftlichen Denken gehört der Zweifel an den hergebrachten Auffassungen. Hätte niemand jemals daran gezweifelt, daß sich die Sonne um die Erde bewege, dann wären keine Sachargumente zu dieser Problematik ausgetauscht worden, und wir hätten noch heute das geozentrische Weltbild. Das niedrige Bildungsniveau von deutschen Akademikern wird darin deutlich, daß Richter Bayerlein während seiner Schulzeit lediglich Informationen über Kopernikus in seinem Gehirn abgespeichert hat, aber zu dumm zu sein scheint, um aus der Kontroverse um Kopernikus Lehren für heutige Kontroversen zu ziehen. Wie wir uns mit der rotierenden Erdoberfläche bewegen, so werden wir auch von den Auffassungen unserer Umgebung bewegt. Deshalb wurde seinerzeit Kopernikus als „Narr“ verächtlichgemacht. Deshalb gilt auch heute die Ermordung von sechs Millionen Juden in Gaskammern als offenkundige Tatsache, die keines Beweises bedürfe, um „Holocaustleugner“ bis zu fünf Jahre einzukerkern. Wenn es Bücher gibt, die wir nicht lesen dürfen, weil sie verboten sind, wenn wir mit Andersdenkenden nicht sprechen können, weil sie im Gefängnis sind oder nicht hineinkommen wollen, dann ist ein Kopernikaner für die Denkmöglichkeit offen, daß er ebenso von den durch die Justiz verteidigten Auffassungen bewegt sein könnte, wie er durch die Erdrotation bewegt wird. Wer das wissenschaftliche Denken, wie es Schule und Universität vermitteln sollte, verinnerlicht hat, der gibt Rechenschaft über die Quelle seines Wissens, und er registriert Tatsachen. Die Quelle unseres Wissens ist ein Lügenmilieu; und Tatsache ist, daß sich die Geschichtsschreibung gewandelt hat und daß nicht jede Änderung in der Geschichtsschreibung als Korrektur von Irrtümern erklärt werden kann. Wir wurden somit vorsätzlich belogen . Eine derartige Gedankenkette entspricht dem induktiven wissenschaftlichen Denken in Wahrheitskategorien, das die Richter, die mich verurteilt haben, nicht verinnerlicht hatten. Sie „denken“ dagegen deduktiv wie ein Ideologe. Nach Gesichtspunkten der beabsichtigten Volksverdummung werden Aussagen ausgewählt und unwiderlegbare Tatsachen vorsätzlich verschwiegen. Das Verschweigen von Tatsachen ist den Meinungsmachern deshalb besonders wichtig, weil es Tatsachen gibt, die niemand widerlegen kann, z. B., daß wir vorsätzlich belogen worden waren. Auf entlarvte Lügen lautstark hinzuweisen, ist nicht strafbar, auch dann nicht, wenn dies im Umfeld von Nazi-Gedenkstätten geschieht. Sollten die Fehlurteile nicht durch richterliche Dummheit entschuldigt werden können, dann hätten die Richter das Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung begangen.

5. Justiz deckt Rechtsbeuger

Ist jemand gehbehindert, dann wird er nicht als Briefträger eingesetzt. Ist aber jemand denkbehindert wie die Richter Schubarth, Bayerlein und viele andere, oder täuscht er Denkbehinderung vor, um das Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung zu verdecken, dann entscheidet er trotzdem, wer ins Gefängnis kommt.

Gegen das Berufungsurteil legte mein Rechtsanwalt das Rechtsmittel der Revision ein. Diese wurde als unbegründet verworfen. Wegen offensichtlicher Rechtsbeugung hatte ich am 17. August 2017 die oben wiedergegebene Strafanzeige gegen die beteiligten OLG-Richter erstattet. Da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, lehnte es die Staatsanwaltschaft in ihrem oben wiedergegebenem Schreiben ab, ein Ermittlungsverfahren gegen die OLG-Richter einzuleiten. Auf meine ebenfalls oben wiedergegebene Beschwerde erfolgte ein ablehnender Bescheid.

 

6. Das deutsche „Bildungs“wesen

Es gibt die Redewendung: „dumm geboren und nichts dazugelernt“. Damit die dumm geborenen Untertanen keine Analphabeten bleiben, wurde die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Diese schien erforderlich, weil es Eltern gab, denen mehr an der Ausbeutung der Arbeitskraft ihrer Kinder lag als an deren Bildung. Doch heute wird die Schulpflicht von denen abgelehnt, die wollen, daß ihre dummgeborenen Kinder mehr dazulernen als in den staatlichen Schulen. Der Deutschlandfunk3informierte, daß 14,5 % der Erwachsenen ohne Migrationshintergrund funktionale Analphabeten sind. Obwohl es arbeitslose Jugendliche gibt, finden Betriebe zu wenig „geeignete“ Lehrstellenbewerber, also solche Bewerber, die lesen, schreiben, rechnen und sich benehmen können. Akademiker können zwar lesen und schreiben, sind aber wie die Richter Schubarth und Bayerlein anscheinend zu dumm, um ein vermeintliches Allgemeinwissen zu hinterfragen. Kinder werden in der Schule und außerhalb der Schule verdummt. Von Pippi Langstrumpf lernen sie: „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Das ist Hegel für Kinder, der schrieb: „sein [des Selbstbewußtseins] Denken ist unmittelbar selbst die Wirklichkeit“.4 Die eigenen Wahnvorstellungen – fälschlicherweise als „Denken“ bezeichnet – werden somit mit der Wirklichkeit gleichgesetzt. Geistige Söhne Hegels waren Hitler und Karl Marx. Der „größte Feldherr aller Zeiten“ (Keitel) hatte als Folge des hegelschen Schwachsinns seine Wahnvorstellungen mit den militärischen Kräfteverhältnissen gleichgesetzt und als Folge davon den Krieg verloren. Und die Marxisten sind weltweit in der Wirtschaft erfolglos, weil sie die Wirtschaft nach ihren Wahnideen steuern und dabei den Charakter der Menschen und die ökonomischen Realitäten ignorieren. Im marxistischen „Denken“ gibt es keine objektive unwandelbare absolute Wahrheit. So legte das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei der Sowjetunion fest, was richtig und was falsch sei. Solange Stalin lebte, wurden in der Sowjetunion und somit auch in der DDR in der Biologie erworbene Eigenschaften vererbt. Das ist nachzulesen in den ersten Auflagen des Jugendweihebuches Weltall-Erde-Mensch. Denn Stalin hatte richtig erkannt, daß die anderen Mechanismen der Veränderung des Erbgutes nicht ausreichen, um die Vielfalt des Lebens zu erklären, so daß dann nur eine Schöpfung durch Gott als einzige Erklärung übrigbleibt.

Wenn Richter Bayerlein die Vokabel „Wissenschaft“ so gebraucht, als ob es eine Stimme vom Himmel wäre, dann tauscht er lediglich das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei der Sowjetunion durch andere Entscheidungsträger aus. Wissenschaft gilt dann als das, was ein „Wissenschaftler“ von einem anderen „Wissenschaftler“ abschreibt. Es kommt zu einer kollektiven Meinungsbildung. Diese wird von Politikern dadurch beeinflußt, daß sie bestimmen, wer Professor wird und dadurch die Möglichkeit erhält zu definieren, was als Wissenschaft zu gelten habe. Die von Politikern eingesetzten Professoren verleihen z. B. die Doktorwürde, die bei einfachen Gemütern das Odium von Unfehlbarkeit bewirkt. Wer aus der Reihe tanzt, wird kein Droktor, wie der im Flugblatt erwähnte David Irving, der die Existenz der Gaskammern verneint. Der Verfasser von Der Auschwitz-Mythos, Wilhelm Stäglich, war bereits Doktor. Ihm wurde der Doktorgrad aberkannt, und zwar ironischerweise aufgrund eines Gesetzes, das von Adolf Hitler unterschrieben worden war. Und dann gibt es noch die Justiz, die die schlimmsten Abweichler von dem, was als „Wissenschaft“ zu gelten hat, in Gefängnis wirft.

Im Strafgesetzbuch kommt weder die Vokabel „Gaskammer“ noch die Vokabel „Auschwitz“ vor. Diese Unbestimmtheit des Maulkorbparagraphen wird durch das konkretisiert, was als „Wissenschaft“ gilt. Wenn Abweichungen von der „Wissenschaft“ mit Gefängnis bestraft werden, dann wird die Frage wichtig, wer definiert, was Wissenschaft sei. Und daß Richter wie z. B. Richter Bayerlein vom Landgericht Nürnberg Wissenschaft nicht für einen Erkenntnisweg halten, über den man Argumente austauschen könnte, sondern für einen Datensatz, den irgendwer deklaratorisch festgelegt hat, wurde bereits dargelegt.

7. „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“

„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, ist von einfachen Menschen zu hören, die zwar keine akademische Studienabschlüsse haben, dafür aber über gesunden Menschenverstand verfügen. Hätten alle Richter einen derartigen gesunden Menschenverstand, dann würde es keine Verurteilungen wegen „Holocaustleugnung“ geben. Denn unsere Kenntnis über den nationalsozialistischen Völkermord haben wir nun einmal von amerikanischen und sowjetischen und auch von jüdischen Lügenbaronen wie z. B. dem jüdischen Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel (1928-2016).

Ohne gesunden Menschenverstand kann man in Deutschland sogar promovieren, wie die Beispiele des ehemaligen Kanzlerkandidaten Dr. Stoiber und Dr. Merkel zeigen, die für die deutsche Beteiligung an Amerikas Irakkrieg des Jahres 2003 hetzten, obwohl sie wußten, daß die Amerikaner schon immer Kriegsgründe herbeigelogen hatten.

8. marxistische Abkehr von Wahrheitskategorien

Der Doktorgrad sollte etwas mit Wissenschaft zu tun haben. Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Doch im marxistischen „Denken“ gibt es keine objektive Wahrheit, sondern nur subjektive Meinungen. Das wird in de Schule durch Lessings Ringparabel vermittelt. Ein Vater hatte einen glückbringenden Ring, aber drei Söhne. Die Söhne stehen für die Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam. Der Vater fertigte zwei Kopien des Ringes an und vererbte jedem Sohn einen Ring. Nach dem Tod des Vaters stritten die Söhne, wer von ihnen das Original habe. Lessings Lösung ist die: Entscheidend sei nicht, welcher Ring das Original ist, sondern entscheidend sei lediglich die subjektive Gewißheit, das Original zu besitzen. Doch was ist, wenn die Schüler das, was sie in der Schule gelernt haben, später im Leben umsetzen? Was ist, wenn sie Kopien von Geldscheinen anfertigen? Denn entscheidend sei ja nicht, ob sie einen von der Zentralbank herausgegebenen Originalschein weitergeben, sondern entscheidend sei lediglich, daß die Empfänger felsenfest davon überzeugt sind, einen Originalschein zu erhalten.

Es sind auch Original-Geldscheine im Umlauf, und einer von Lessings drei Ringen ist ebenfalls ein Original. Ebenso haben die Nazis in der Tat Verbrechen begangen. Aber wie der Hinweis auf Falschgeld das Vertrauen in bedrucktes Papier untergräbt, so untergräbt der Hinweis auf Geschichtslügen das Vertrauen in die politische Propaganda. Wie Geldfälscher wollen, daß der Umlauf von Falschgeld geheim bleibt, so warfen mich die Richter Schubarth und Bayerlein aus Dummheit oder aus krimineller Komplizenschaft ohne gesetzliche Grundlage wegen meines Hinweises auf Geschichtslügen ins Gefängnis.

Wahr oder unwahr? – diese Denkweise in Wahrheitskategorien ist marxistischem „Denken“ völlig fremd. Im Sinne von Hegel und von Pippi Langstrumpf werden Aussagen nach irgendwelchen Nützlichkeitskriterien bewertet. So hat Frau Dr. Merkel den Martin Hohmann aus der CDU ausgeschlossen, weil er in einer Rede5 am 3. Okt. 2003 darauf hingewiesen hatte, daß atheistische Juden unter den Tätern des bolschewistischen Terrors in der Sowjetunion erheblich überrepräsentiert waren. Auch beteiligte sich Frau Dr. Merkel an den Beschimpfungen von Thilo Sarrazin, der in seinem vielgeschmähten Buch Deutschland schafft sich ab wenig schmeichelhaftes über den Islam geäußert hatte. Was sind die Irrtümer von beiden, was sind deren Lügen? Das ist nirgendwo zu erfahren. Jedenfalls seien deren Aussagen politisch „unerträglich“. Weil auch die Wahrheit als „unerträglich“ empfunden werden kann, deshalb war ich über zwei Jahre meines Lebens in Gefängnissen, ohne daß ich beschuldigt worden war gelogen zu haben.

9. Armut und „Bildungs“misere als Folge marxistischen „Denkens“

Wissenschaft ist Wahrheitsforschung. Deshalb führt der Schwachsinn von Hegel und von Pippi Langstrumpf, daß es keine objektive unwandelbare Wahrheit gäbe, zum Niedergang von jeglicher Wissenschaft. Eine Auswirkung ist die Armut in den sozialistischen Staatswirtschaften. Da in der Bundesrepublik das „Bildungs“wesen ebenso unter staatlicher Kontrolle ist wie in der DDR die Wirtschaft, sind die Mißerfolge entsprechend: Das Bildungsniveau der Schulabgänger sinkt und sinkt, sowie deren Ausbildungsfähigkeit. Wie ist das möglich? Wozu haben wir an den Universitäten hochbezahlte Erziehungswissenschaftler, die auf ihrem Gebiet die Forschung vorantreiben, so daß die Lehrer immer besser ausgebildet sein sollten, so daß sie ihren Schülern immer mehr beibringen können? An Eigenlob mangelt es der Kaste der Erziehungswissenschaftler  und der „Bildungs“politiker in der Tat nicht, so wie in der DDR die Überlegenheit der sozialistischen Wirtschaft ständig gepriesen worden war. Es gab aber auch andersdenkende DDR-Bürger, die meinten, in Westdeutschland würde sich das Arbeiten mehr lohnen als in der DDR. An einer Übersiedelung wurden sie aber durch den „antifaschistischen Schutzwall“ gehindert, natürlich zu ihrem eigenen Wohl. Daß der Todesstreifen dem Wohle der DDR-Bürger diene, wurde lediglich behauptet, brauchte aber von niemandem bewiesen zu werden, da die DDR-Bürger als Staatseigentum galten. Nicht das ist die Frage, in welchem Teil Deutschlands sich das Arbeiten mehr lohnt, sondern die Frage ist, ob der Bürger selbst über seinen Wohnort entscheiden darf, oder ob dies seine Obrigkeit für ihn verbindlich entscheidet, da sie dem Untertanen an Weisheit überlegen sei. Also: Wer definiert das Bürgerwohl? Der Bürger selbst oder seine Obrigkeit?

Die dummgeborenen Kinder verbringen viel Zeit ihres Lebens in der Schule. Dort lernen sie nur wenig hinzu, viele bleiben sogar Analphabeten. Weil die Schule so wenig leistet, unterrichten manche Eltern ihre Kinder selbst. Das ist in der westlichen Welt erlaubt, nicht aber in Nordkorea. Auch in Deutschland war es erlaubt. So hatte der spätere Bundeskanzler Adenauer als Kind keine Schule besucht. Hitler hatte dann den Hausunterricht verboten, und so ist es bis heute geblieben. Auch die Eheleute Thomas und Marit Schaum unterrichteten bzw. unterrichten ihre neun Kinder (Jahrgang 1988 – 2011) selbst und werden deshalb von der Justiz verfolgt. Alle ihre Kinder können lesen und schreiben. Bei einer Analphabetenquote von 14,5 % der Erwachsenen ohne Migrationshintergrund könnte man aber erwarten, daß wenigstens eins ihrer neun Kinder diese Kulturtechniken nicht beherrscht. Der Schulbesuch sei auch nötig, um soziale Kompetenz zu vermitteln. Indem keines ihrer Kinder raucht, Alkohol trinkt oder Drogen konsumiert, haben sie eine erhöhte soziale Kompetenz. Außerdem begehen sie keine Straftaten im Unterschied zu Schülern der Berliner Rütlischule und der Nürnberger Herschelschule, über deren Kampfhandlungen mit der Polizei die Presse berichtet hatte. Die älteren Kinder erhielten inzwischen beste externe Schulabschlüsse und erlernten Berufe. Ein Sohn wurde im Alter von nur einundzwanzig Jahren KFZ-Meister, und eine Tochter besuchte die zehnte Klasse einer staatlichen Schule, nachdem sie neun Jahre zu Hause unterrichtet worden war, und schloß im Jahr 2017 mit einem Notendurchschnitt von 1,1 als Jahrgangsbeste ihrer Schule ab. Obwohl die Eheleute Schaum bewiesen haben, daß sie mehr leisten als die Schulen, werden sie wegen der noch schulpflichtigen Kinder von der Justiz verfolgt.

Auch wenn sie mehr können als die hochstudierten Pädagogen, fehlen ihnen doch die entsprechenden Lehrbefähigungsnachweise, z. B. von Prof. Helmut Kentler (1928-2008). Dieser Pädagogikprofessor, der in Hannover die Lehrer ausgebildet hatte, beschrieb in seinem 1970 erschienenem Buch Sexualerziehung6 die Ziele der Sexualpädagogik:

1. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein »gesundes Kleinkind« ein Bedürfnis nach Onanie hat;

2. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;

3. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koituserfahrung zu erleichtern;

4. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;

5. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.

Den Eheleuten Schaum fehlt nicht nur ein Befähigungsnachweis von Prof. Helmut Kentler, sondern auch ein Befähigungsnachweis von Gerold Becker, der am Hessischen Institut für Bildungsplanung arbeitete und der der Haupttäter des sexuellen Mißbrauchs an der Odenwaldschule war. Den Kindern der Familie Schaum mögen eventuell Pornokenntnisse fehlen, die als wichtiger erachtet werden als lesen, schreiben und rechnen; aber man möge bedenken, daß die Geschlechtsorgane schon in einer Zeit zueinander gefunden hatten, in der es noch keine Schulen gab. Daß die Justiz die Eheleute Schaum aus Sorge um das Wohl ihrer Kinder verfolgt, ist ebenso absurd wie die Behauptung, daß die vom Westfernsehen verführten DDR-Flüchtlinge zu ihrem eigenen Wohl erschossen worden seien.

10. Unrecht im Interesse von Ganoven

Sowohl das eine als auch das andere Unrecht geschah bzw. geschieht im fremden Interesse, im Interesse der Ganoven, die in der DDR bzw. in der BRD die Macht im Staat ergaunert hatten bzw. ergaunert haben. In der Politik ist es gang und gäbe, daß das vermeintliche Allgemeinwohl lediglich vorgeschoben wird, die Entscheidungen aber von persönlichen Interessen und von Gruppeninteressen geleitet werden. Und Pädokriminelle gestalten nicht nur bei den GRÜNEN die Politik mit. Pädokriminelle wie Prof. Helmut Kentler und Gerold Becker prägten das „Bildungs“wesen. Wenn in einem Lexikon das Schulfach „Sexualkunde“ beschrieben wird als „Hinführung zur Sexualität“7, dann fragt man sich: Wem nutzt dieser Lerninhalt? Jedenfalls nutzt er nicht den Grundschulkindern, die noch nicht interessiert, was Erwachsene treiben, sondern er „nutzt“ solchen Erwachsenen, die hinter Kindern her sind.

Sind die Kinder in einem Alter, in dem sie für die Pädokriminellen nicht mehr interessant sind, dann kommt ein anderes Motiv zum Tragen. Bei einer Demonstration skandierten Gegendemonstranten: „Eure Kinder werden genau so wie wir“. Politiker und Richter, die nicht zwischen der eigenen Frau und anderen Frauen unterscheiden, wollen, daß die nachwachsende Generation ebenso verkommen ist wie sie selbst. Da diese Ehebrecher aber nicht zwanzig Jahre als Zahlmeister tätig sein wollen, haben sie den Berufskillern ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen eingeräumt. Dieses Verbrecherpack in der Justiz will das Gottesvolk dadurch ausrotten, daß es deren Angehörige in die Gemeinschaft der Ehebrecher und der Homosexuellen „integriert“. Es ist Krieg. Und im Krieg ist es üblich, den Gegner an dessen schwächsten Stelle anzugreifen. Die Schwachstelle derer, die das Gottesvolk ausrotten wollen, ist, daß Lügen kurze Beine haben. Deshalb schreie ich die Lügen über den Holocaust in die Welt hinaus. Dabei geht es mir nicht um die Vergangenheit, an der wir nichts ändern können, sondern um die Gegenwart. Wie der Stier auf das rote Tuch reagiert, so hat sich die Justiz durch die Vokabel „Auschwitz“ zu offensichtlicher Rechtsbeugung hinreißen lassen. Für mich ist die Angelegenheit erst dann abgeschlossen, wenn ich rehabilitiert bin und Haftentschädigung erhalten habe. Der Krieg gegen das Gottesvolk wird vor allem gegen Kinder geführt. Da ich (Jahrgang 1952) in meinem bisherigen Leben kaum etwas anderes getan habe als das Kriegshandwerk zu erlernen, will ich die Kindersoldaten nicht allein im Kugelhagel lassen. Und meine Kampfhandlung ist, die Justiz, die das Gottesvolk ausrotten will, als Verbrecherbande krimineller Rechtsbeuger verächtlichzumachen. Die Rechtsbeugung ist in meinem Fall besonders offensichtlich. Denn nach dem Grundgesetz darf es ohne geschriebenes Gesetz keine Strafe geben. Trotzdem war ich im Gefängnis, obwohl mein Hinweis auf Lügen in der Geschichtsschreibung gegen kein geschriebenes Gesetz verstößt. Auch weiterhin will ich auf Lügen in der Geschichtsschreibung hinweisen, damit die Justiz als Verbrecherbande krimineller Rechtsbeuger offenbar werde. Beim Stierkampf tötet der Torero den Stier. Auch ich will die Rechtsbeuger erlegen, die bei ihrem Völkermord am Gottesvolk sowohl das Grundgesetz als auch andere Gesetze ignorieren.

 

1 BVerfGE 98, 265, I. Die Namen der Richter sind: Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig.

2 Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1.

3 am 18.8.2014 in der Sendung ab 18.40 Uhr.

4 Phänomenologie des Geistes. In: Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Sämtliche Werke. Hg. von Glockner, Bd. II, Stuttgart 1927 , S. 183.

5Hohmanns vollständige Rede ist im Internet unter folgender Adresse dokumentiert: www.tagesschau.de/inland/meldung229950.html

6 Helmut Kentler, Sexualerziehung, Rowolt-Taschenbuch 1970, wiedergegeben in: Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313.

7 Universallexikon 2004.

 

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