79. Mahnwache: Ketzerrichter denken nicht in Wahrheitskategorien

Auf der 78. Mahnwache sprach ich, daß Politiker sich ebenso wie Pippi Langstrumpf eine Welt bauen, wie sie ihnen gefällt, und daß sie ebenso wie Pippi Langstrumpf ihre Wahnvorstellungen mit der Wirklichkeit gleichsetzen. Auch Staatsanwälte und Richter denken nicht in Wahrheitskategorien, sondern scheren sich einen Dreck um wahre Tatsachen, wenn sie das Recht beugen, um irgendwelchen politischen Zielen zu dienen. Das habe ich in vielen Prozessen immer wieder erlebt, und deswegen war ich fast zwei Jahre meines Lebens in verschiedenen Gefängnissen. Meine Gefängnisaufenthalte habe ich der bayrischen CSU zu verdanken.

Am 29. Juni 1995 stimmte die Mehrheit der bayrischen CSU-Abgeordneten im Bundestag für ein Gesetz, das die Bundesländer verpflichtet, Kapazitäten für vorsätzliche Menschentötungen „sicher“zustellen. Doch um Wählerstimmen von Kindermordgegnern zu erhalten, erweckte diese kriminelle Vereinigung den Anschein, das menschliche Leben schützen zu wollen. Deshalb verabschiedete der Bayrische Landtag ein Gesetz, daß Mediziner nur 25% ihrer Einnahmen durch Menschentötungen erzielen dürfen. Gegen diese Regelung legten zwei Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder, die fast ausschließlich von den sehr einträglichen Menschentötungen lebten, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Grundrecht der freien Berufswahl sei unzulässig eingeschränkt worden. Das Grundrecht der freien Berufswahl auch für Berufskiller? Da war mir der Kragen geplatzt. Ich verteilte vor der Nürnberger Hinrichtungsstätte Flugblätter mit folgendem Titel: „Kindermord im Klinikum Nord. Dr. Freudemann tötet Kinder“. Darin beschrieb ich den Todeskampf des Kindes, wie dessen Herzschlag von 140 auf 200 Schläge pro Minute ansteigt, daß der Ultraschall zeigt, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es um sein kleines Leben ringt und versucht, den Mordinstrumenten des Folterknechtes auszuweichen. Doch sein Überlebenskampf ist Todeskampf ohne auch nur die geringste Chance, das Martyrium zu überleben. Der Ablauf des Tötungsvorgangs steigert sich zur Horrorvision des Grauens, wenn schließlich die einzelnen zerfetzten Körperteilchen nebeneinander gelegt werden, um die vollständige „Entfernung“ des Kindes aus der Gebärmutter in Endkontrolle zu überprüfen, ehe der grausige Akt mit der abschließenden Entsorgung der Leichenteile beendet ist.

Daraufhin zeigte die CSU ihr wahres Gesicht. Die damals CSU-regierte Stadt Nürnberg, die Trägerin des Klinikums war, und Dr. Freudemann gingen zivilrechtlich gegen verschiedene Aussagen des Flugblattes vor, von denen niemand behauptet hatte, daß sie unwahr seien. Die Staatsanwaltschaft, die an die Weisungen des CSU-geführten bayrischen Justizministeriums gebunden ist, klagte mich an. Ich wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, die ich nicht bezahlte und deshalb 58 Tage im Gefängnis war. Meine Verurteilung war eindeutig Rechtsbeugung. Denn nach der Rechtsliteratur schließt der Wahrheitsbeweis die Strafbarkeit wegen Beleidigung aus. Doch niemals wurde die Frage thematisiert, ob irgendeine Aussage des Flugblattes unwahr ist. Bewußt hatte ich auch das Wort „Mörder“ für Dr. Freudemann vermieden, und war auf „Berufskiller“ ausgewichen. Denn ein Mörder ist ein Straftäter. Ich wollte mich aber nicht zur Strafbarkeit seiner vorsätzlichen Menschentötungen äußern.

In jener Zeit scheiterten zwei Greise, die in ihrer Jugend in Übereinstimmung mit den damaligen Gesetzen Geiseln erschossen hatten, vor der Nürnberger Justiz, als sie jemandem die Bezeichnung „Mörder“ untersagen lassen wollten. Denn das Grundrecht der freien Meinungsäußerung sei dazu ein zu hohes Rechtsgut. Der Vergleich mit meinem Fall bedeutet: Es gilt nicht gleiches Recht für alle. In welchem Ausmaß man vorsätzliche Menschentötungen kritisieren darf, hängt entscheidend davon ab, ob deren Hintermänner zur Zeit noch an der Macht sind, oder ob sie diese schon verloren haben. Somit verteidigt unsere Justiz das „Recht des Stärkeren“. Das wird in meinem Fall auch dadurch deutlich, daß lediglich mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung gegen Dr. Freudemanns Achtungsanspruch abgewogen worden war. Aber das angeblich durch das Grundgesetz „garantierte“ Lebensrecht unserer allerschwächsten Mitbürger, die sich noch in den Leibern ihrer Mütter befinden, spielte bei der Rechtsgüterabwägung keine Rolle. Das ist das „Recht des Stärkeren“ als Rechtsnorm. Wie dabei das Recht zurechtgebogen wird, zeigt folgendes Zitat aus der Urteilsbegründung, das in ein Witzbuch aufgenommen werden sollte; „Der Angeklagte muß auch daran denken, daß im Mittelalter mancher Scheiterhaufen nur deswegen gebrannt hat, weil darauf eine der ‚weisen Frauen’ stand, die über geheimes Wissen zur Abtreibung verfügt haben. Der Schritt von der verbalen Kriegsführung mit allen nur möglichen Mitteln und Schlägen unter die Gürtellinie bis zu einem echten Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen ist leider nur allzu schnell getan“.1 Jetzt wißt Ihr also, warum in Nürnberg keine Scheiterhaufen brannten. Das hat die wachsame Justiz dadurch verhindert, daß sie mich eingesperrt hat, bevor es zu brennenden Scheiterhaufen gekommen wäre.

Nach Ausschöpfung des Rechtsweges legte ich in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde „nicht zur Entscheidung angenommen“. In diesem Beschluß heißt es: „Auch der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht zuzufügen“.2 Daraus lernte ich, daß vorsätzliche Menschentötungen im Karlsruher Juristendeutsch „vermeintliches Unrecht“ heißen. Nachdem mein juristischer Wortschatz durch die Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig erweitert worden war, schrieb ich in anderem Zusammenhang in der Broschüre Wieder Christenverfolgung in Deutschland vom „vermeintliche(n) Unrecht von Auschwitz“, um auf die dortigen Menschentötungen Bezug zu nehmen. Doch das sei Holocaustleugnung, und ich wurde wegen Volksverhetzung angeklagt. Die Prozeßunterlagen sind veröffentlicht auf www.johannes-lerle.net, Rubrik Strafprozeß. Natürlich sagte ich in der Gerichtsverhandlung, woher die Formulierung stammt. Trotzdem wurde ich verurteilt, da das Urteil schon vorher feststand. Entgegen der Strafprozeßordnung ging die Urteilsbegründung auch nicht auf den von mir genannten Ursprung dieser Formulierung ein. Die angebliche Holocaustleugnung wurde auch in weitere Formulierungen derselben Broschüre und in den Text War Jesus Christus ein Volksverhetzer, in dem das Karlsruher Juristendeutsch nicht vorkommt, hineininterpretiert. In diesem anderen Text zeigte ich, daß der vom alttestamentlichen Propheten Jesaja beschriebene Gottesknecht Jesus Christus ist, und nicht das jüdische Volk. Und der Gottesknecht starb auf dem Hügel Golgatha, und nicht in den Gaskammern von Auschwitz. Das Wort „Holocaust“ stammt aus der lateinischen Bibelübersetzung und bedeutet „Brandopfer“. Jesus Christus ist das Opferlamm, das in den vielen Tieropfern in alttestamentlicher Zeit vorabgebildet war. Somit ereignete sich der wahre Holocaust auf dem Hügel Golgatha. In diesem Holocaust liegt das Heil der Welt. Dagegen hat das Geschehen in Auschwitz keinerlei heilsgeschichtliche Bedeutung. Juden aber, die Christus nicht kennen, empfinden eine derartige Abwertung von Auschwitz als Blasphemie. Und weil Juden nun einmal in Deutschland die Macht haben, verfolgen sie die tatsächlichen oder angeblichen Holocaustleugner wegen Ketzerei.

Jeder Völkermord darf in Deutschland straffrei geleugnet werden, nur der Völkermord an den Juden nicht. Denn das wird so empfunden, wie wenn jemand das Leiden und Sterben Christi, das zu unserem Heil geschah, leugnen würde. Wer aber in Christus sein Heil erblickt und nicht im jüdischen Volk, der betrachtet das Auschwitzgeschehen in der gleichen Weise wie viele andere Völkermorde, denen zum Teil wesentlich mehr Menschen zum Opfer fielen. Stalin hatte mehr Menschen ermordet als Hitler, allerdings nur gewöhnliche Menschen und nicht jüdische Übermenschen. Und nach der Hitlerbarbarei wurden allein in Deutschland mehr Menschen umgebracht als unter Hitler, allerdings vorwiegend solche Personen, die sich noch im Mutterleib befinden und deshalb als „Untermenschen“ angesehen werden. Die Anwältin von Dr. Freudemann schrieb in ihrem Schriftsatz: „Es findet kein Kindermord im Klinikum Nord statt“.3Doch diese eindeutige Leugnung des Babycausts interessierte keinen Staatsanwalt. Doch ich wurde aufgrund beider Texte zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, weil Holocaustleugnung in diese hineininterpretiert worden war. Das ist das „Recht des Stärkeren“. Die jüdischen Übermenschen sind eben stärker als die Untermenschen im Mutterleib.

Zu dem einen Jahr Gefängnis kam noch ein Bewährungswiderruf hinzu. Denn zu drei Monaten auf Bewährung war ich verurteilt worden, weil ich jemanden, denen ich die Gesinnung der Nazi-Verbrecher vorgeworfen hatte, zusätzlich auch noch als „Nazi-Verbrecher“ bezeichnet haben soll. Daß da etwas nicht zusammenpaßt, störte die Justiz nicht. Denn nach Meinung der Holocaustleugner schließen sich „Nazi“ und „Verbrecher“ gegenseitig aus. So mußte ich 15 Monate ins Gefängnis. Eine vorzeitige Entlassung konnte „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden“. Somit bin ich anscheinend gefährlicher als mancher Pädokriminelle, dessen Kontakt mit der Allgemeinheit sehr wohl verantwortet werden kann. Gefährlicher für wen? Zumindest sind die Pädokriminellen nicht gefährlich für die jüdischen Herrenmenschen.

Wenn der damalige Völkermord keine religiöse Bedeutung hat, dann ist es legitim, ihn in gleicher Weise zu betrachten wie andere geschichtliche Vorgänge. Und wer das wissenschaftliche Denken verinnerlicht hat, der gibt Rechenschaft über die Quelle seines Wissens und über die Methode der Erkenntnisgewinnung. Und von den sechs Millionen Gaskammermorden wissen wir von den Siegern, sowohl von den Amerikanern als auch von den Sowjets. Wissenschaftliches Denken ist, Tatsachen, die irgendwie relevant sein könnten, zu registrieren. Mein Vater, der Frontsoldat war, sagte mir, daß er Feindsender abgehört hat. Als die militärische Lage schlecht war und es keinen Urlaub mehr gab, sagten Feindsender den deutschen Soldaten, daß in der Heimat dafür gesorgt werde, daß die Soldatenfrauen auch weiterhin Kinder gebären können. Jeder Straße werde ein SS-Mann als Geburtshelfer zugeteilt.

Dieses Beispiel zeigt, daß Goebbels keineswegs der einzige Lügner war. Beim Vietnamkrieg haben uns die Amerikaner belogen und bei den beiden Irakkriegen. Woher dann die Gewißheit, daß diese Lügenbarone ausgerechnet im Zweiten Weltkrieg nur die reine Wahrheit gesprochen hätten? Die Kriegspropagandisten und die in Amerika gleichgeschaltete Lügenpresse mußten der Bevölkerung vermitteln, warum ihre Jugend im damals verkehrstechnisch fernen Europa sterben muß. Jede Schreckensnachricht über Hitler war da hochwillkommen. Der Wahrheitsgehalt der Schreckensmeldungen war ebenso unwichtig wie später der Wahrheitsgehalt der Aussage, Husseins Truppen hätten in Kuwait Frühgeburten aus ihren Brutkästen entfernt. Natürlich erfuhr der amerikanische Zeitungsleser nichts von den Verbrechen der sowjetischen Waffenbrüder, weder vom Terror in der Sowjetunion, noch davon, daß sie sich in Deutschland so verhalten haben, wie es Hitlers Propaganda vom Bolschewistischen Untermenschen entsprach. Im Gegenteil: Am 8. Mai 1945 telegraphierte Präsident Truman an Stalin: „You have demonstrated in all your campaigns what it is possible to accomplish when a free people under superlative leadership and with unfailing courage rise against the forces of barbarism”.4 Die Sowjetmenschen ein “freies Volk” und Stalin ein unübertrefflicher Führer? Wer soetwas behauptet, dem ist auch jede andere Lüge zuzutrauen.

Den amerikanischen Soldaten wollte man zeigen, daß ihre Kameraden nicht umsonst gefallen waren. Da es aber auf deutschem Boden keine Gaskammern gab, ließ man in Dachau eine von deutschen kriegsgefangenen bauen. Die amerikanischen Soldaten haben dann überall in Amerika erzählt, was sie mit eigenen Augen gesehen hatten.

Schon allein wegen der vielen deutschen Mitwisser konnte der Betrug nicht geheim bleiben. Deshalb mußte der Schwindel durch die Justiz geschützt werden. So wurde der Elektriker Martin Fiedler vom Amtsgericht Dachau wegen Leugnung der Gaskammermorde im dortigen KZ zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt.5 Andere Falschmeldungen wie Seife aus Menschenknochen und Lampenschirme im KZ Buchenwald aus Menschenhaut könnten eventuell Irrtümer sein. Aber eine Gaskammer, die nach dem Krieg gebaut worden war, kann nicht als Irrtum entschuldigt werden, sondern sie ist ein vorsätzlicher Betrug.

Wer den Geist Christi hat und gemäß der Lehre Christi in Wahrheitskategorien denkt, der hat das wissenschaftliche Denken in Beweisketten verinnerlicht. Deshalb registriert er, daß wir unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit von Lügnern und Betrügern haben. Dagegen interessieren einen Agitator oder Kriegshetzer derartige Fakten überhaupt nicht. Dafür fragt er: Wem nutzt eine Aussage und wem schadet sie? Gleiches gilt für Ideologen, die überhaupt nicht an der Wahrheit interessiert sind, sondern Tatsachen danach auswählen, erfinden, zurechtbiegen oder unterdrücken, wie sie es brauchen. Auch Richter befinden sich in derartigen Niederungen des menschlichen Geistes. So berichtet die TAZ vom 9. Februar 2007 auf Seite 6 über den Strafprozeß gegen den zu fünf Jahren verurteilten besonders schlimmen Ketzer Ernst Zündel: „Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, daß es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht“. Ich erinnere: Nach jüdischer Auffassung sei das jüdische Volk der Gottesknecht, von dem der Prophet Jesaja schreibt, der viel gelitten hat, ganz besonders in Auschwitz.

In Auschwitz konnte man eine angebliche Originalgaskammer, deren Tür nach innen zu öffnen ist, besichtigen. Doch dann hat ein Amerikaner heimlich Gestein aus der Gaskammer herausgebrochen, das keine erhöhten Werte an Eisenzyanid enthält. Die als „Leuchter-Report“ bekannten Untersuchungsergebnisse wurden an alle Zeitungsredaktionen verschickt. Doch die Presse schwieg sich aus. Deshalb sollte jeder Zeitungsabonnent bei der Redaktion seines Blattes fragen, wann seine Zeitung über den Leuchter-Report berichtet hat. Sollte er keine befriedigende Antwort erhalten, dann sollte er die Zeitung abbestellen. Denn sie dient nicht der umfassenden Information, sondern lediglich der Meinungsmache, also der Volksverdummung. Die ehemalige Originalgaskammer wurde zur „Rekonstruktion“ zurückgestuft. Mir geht es hier nicht um die Vorgänge im Dritten Reich, sondern um die Vorgänge danach. Die Rückstufung der ehemaligen Originalgaskammer zur Rekonstruktion beweist zwingend, daß wir auch übe Auschwitz belogen worden waren. Wissenschaftliches Denken in Wahrheitskategorien, wie es auf christlichem Boden erwachsen ist, bedeutet, daß man Tatsachen feststellt, und zwar ohne Rücksicht darauf, wem sie nutzen oder wem sie schaden. Und solch eine Tatsache ist, daß wir nicht nur über Dachau, sondern auch über Auschwitz belogen worden waren. Diese Tatsachenfeststellung ist ebensowenig eine Holocaustleugnung, wie die Feststellung, daß wir über die Brutkästen in Kuwait belogen worden waren, eine Leugnung von Verbrechen des Saddam Hussein ist. Obwohl niemand bei mir eine Holocaustleugnung zitieren kann, war ich ein Jahr im Gefängnis zuzüglich des Bewährungswiderrufes von drei Monaten. Obwohl ich in keinem meiner vielen Prozesse jemals beschuldigt worden war gelogen zu haben, war ich fast zwei Jahre meines Lebens in Gefängnissen. Doch die Betrüger, die die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz gefälscht hatten, die auch andere Lügen über die Nazis verbreitet hatten, die Rechtsanwältin des Berufskillers Dr. Freudemann, die dreist gelogen hatte: „Es findet kein Kindermord im Klinikum Nord statt“6 und andere Betrüger leben von der Justiz unbehelligt.

 

1 Richter Volker Ackermann, Amtsgericht Nürnberg, Az.: 45 Cs 404 Js 43127/97, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 28, auch auf www.kindermordgegner.de

2 6. September 1999, Aktenzeichen 1 BvR 1204/99, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 28, auch auf www.kindermordgegner.de

3 Schriftsatz der Rechtsanwältin Christine Roth vom 13. März 1998 an die 17. Zivilkammer es Landgerichts Nürnberg-Fürth, S. 8. Zeichen der Anwaltskanzlei: RC/PE-98-00192.

4 Public Papers of the Presidents of the United States, Harry S. Truman, 1945, Washington 1961, S. 51.

5 Stenographische Berichte des Deutschen Bundestags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171.

6 Schriftsatz der Rechtsanwältin Christine Roth vom 13. März 1998 an die 17. Zivilkammer es Landgerichts Nürnberg-Fürth, S. 8. Zeichen der Anwaltskanzlei: RC/PE-98-00192.

 

 

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