Leseunkundige Oberstaatsanwälte?

In einem Zivilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 17 O 8640/97), in dem mir wahre Tatsachenfeststellungen über (allerdings „gesetzestreue“) Menschentötungen untersagt wurden, schreiben die Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein und Heinemann zur Begründung: “Auch der Satz >Dr. Freudemann tötet Kinder< stellt eine Herabsetzung dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck erweckt wird, wie wenn der Verfügungskläger lebende Kinder abtöten würde und nicht durch einen medizinischen Eingriff Embryonen.”

In einem Strafurteil von Richter Kuda (Az. 8 Ns 404 Js 43127/97) wegen angeblicher Beleidigung Dr. Freudemanns, durch das ich für 58 Tage ins Gefängnis kam, heißt es zur Begründung: „Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft“.

In einem Strafurteil von Richter Kriegel (Az. 4 Na 404 Js 41595/1998), durch das ich für 40 Tage ins Gefängnis kam, weil ich in einer Wahlkampfaktion den Bundestagsabgeordneten Dr. Theo Waigel wegen seines kindermordfördernden Abstimmungsverhaltens im Bundestag mit Adolf Hitler verglichen hatte, heißt es: „Nach den Erkenntnissen der Wissenschaft ist zwischen Mensch und Embryo, d. h. dem ungeborenen menschlichen Leben, zu unterscheiden“. 

Weil all diese Richter ihre Urteile mit der offenkundigen Lüge, daß die mit dem Fremdwort Embryo bezeichneten Kinder im Mutterleib keine Menschen seien, begründet hatten, stellte ich Strafanzeige wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung. Doch Oberstaatsanwalt Wenny von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (Az. N108 Js 864/02) und Oberstaatsanwalt Dr. Heßler von der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Nürnberg (Gz. Zs 873/02) lehnten es ab, wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung zu ermitteln. Das begründete Oberstaatsanwalt Wenny mit der Behauptung, in meinen Zitaten aus den Urteilen hätten die beschuldigten Richter den Kindern im Mutterleib nicht das Menschsein abgesprochen. Und Oberstaatsanwalt Dr. Heßler hat nach „durchgeführte(r) Prüfung der Akte“ bestätigt, „daß die Staatsanwaltschaft zu Recht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen hat”.

Sind Oberstaatsanwalt Wenny und Oberstaatsanwalt Dr. Heßler etwa Analphabeten, daß sie meine eindeutigen Zitate aus den Urteilen nicht lesen könnten? Da dies absurd ist, können die beiden Oberstaatsanwälte nur Rechtsbeuger sein, die die Verbrechen ihrer Juristenkollegen decken.

Das erinnert sehr an die organisierte Kriminalität, wo die Glieder ein und derselben Mafiabande ebenfalls füreinander einstehen, wenn sie gemeinschaftlich irgendwelche Verbrechen begehen. Und so wie Mafiosi verhalten sich diese Verbrecher auch. Was kümmert die Justizmafia Recht und Gerechtigkeit? Deren “Rechts“verständnis beschreibt der biblische Prophet Jesaja mit folgenden Worten: „Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen!“ (Jes. 5,20). Diese Rechtsbeugeverbrecher erkennen nicht diagnostisch, sondern legen kraft ihrer Amtsherrlichkeit fest, was gut und was böse, was Finsternis und was Licht, was süß und was sauer, wer ein Mensch und wer kein Mensch ist, was in irgendwelchen Texten steht und was nicht darin steht.

Doch wie ein Mafiosi durch die kriminellen Möglichkeiten, die er hat, nicht zum anständigen Menschen wird, so bleiben die Oberstaatsanwälte Wenny und Dr. Heßler sowie die Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein, Heinemann, Kuda und Kriegel auch dann gemeingefährliche Verbrecher, wenn sie diejenigen ins Gefängnis werfen sollten, die deren Rechtsbeugungen in die Öffentlichkeit tragen.

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