“Die Wissenschaft hat erwiesen, daß …”

a.) “Die Wissenschaft hat erwiesen, daß in Auschwitz vier Millionen Menschen vergast wurden”

In den 60er Jahren lernte ich in der DDR in der Schule, daß die Nazis Seife aus Menschenknochen und im KZ Buchenwald Lampenschirme aus Menschenhaut gefertigt hätten. Heute wird der Eindruck erweckt, daß es sich bei diesen Behauptungen um Irrtümer gehandelt habe. Irgend jemand konnte leider nicht Papier von Menschenhaut unterscheiden. Kein Irrtum war aber die Gaskammer im KZ Dachau. Denn sie wurde nach dem Krieg von deutschen Kriegsgefangenen gebaut. Nachdem auch manch weiterer Betrug an die Öffentlichkeit gekommen war, wurde der Blick auf die Gaskammern in Auschwitz gelenkt. Vier Millionen Menschen seien dort vergast worden. Eine angebliche Originalgaskammer, deren Tür nach innen zu öffnen ist, wurde den Touristen gezeigt. Von 1963-1965 wurde in Frankfurt (Main) medienwirksam ein Auschwitz-Prozeß mit KZ-Überlebenden als Zeugen durchgeführt. Gerichtlich sollte festgestellt werden, was in Auschwitz geschehen war. Das Gerichtsurteil diente später den Historikern als Quelle für ihre Geschichtsschreibung. Für alle Zeit sollten jegliche Zweifel an der in der Welt einmaligen Methode des fabrikmäßigen Völkermordes ausgeräumt werden. Der vermeintliche Ablauf der Vergasungen und die Lage der Gaskammern wurden vom Gericht „rekonstruiert“. Angeblich wurden die mit der Eisenbahn herangebrachten Häftlinge an der Rampe sortiert. Die Arbeitsfähigen seien zur Sklavenarbeit im KZ behalten und die anderen gleich in die Gaskammern geschickt worden.

Nun lernen die Richter in ihrer Ausbildung, daß auch Zeugen lügen können und daß deshalb sämtliche Aussagen und Behauptungen auf Widersprüche hin zu untersuchen sind. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Aussagen mit feststehenden Ereignissen und mit den Naturgesetzen vereinbar sind. Daher hat der pensionierte Finanzrichter Wilhelm Stäglich in zehnjähriger Arbeit mit seinem juristischen Handwerkszeug das Urteil untersucht. Mit viel Sarkasmus stellte er fest, daß die Naturgesetze damals in Auschwitz außer Kraft gewesen sein mußten, wenn die Vorgänge so abgelaufen sein sollen, wie im Urteil beschrieben. Sein Werk Der Auschwitz-Mythos wurde verboten. Sein Doktortitel wurde ihm aberkannt. In der Folgezeit brach ein Amerikaner heimlich Gestein aus der angeblichen Originalgaskammer heraus. Untersuchungen ergaben, daß es keine erhöhten Werte an Eisenzyanid enthält. Daraufhin wurde die vormalige angebliche Originalgaskammer stillschweigend zur „Rekonstruktion“ herabgestuft. Doch das deutsche Wort für eine „Rekonstruktion“, die als Original ausgegeben wird, ist „Fälschung“. Somit wurden wir nicht nur über Dachau, sondern auch über Auschwitz vorsätzlich belogen. Wie bei der Gaskammer in Dachau kann man auch die angebliche Originalgaskammer in Auschwitz im Unterschied zu der Seife aus Menschenknochen und den Lampenschirmen aus Menschenhaut deshalb nicht als Irrtum entschuldigen, weil das Beweismittel vorsätzlich gefälscht worden war. Auf den inzwischen unumstrittenen vorsätzlichen Betrug kann nicht nachdrücklich genug hingewiesen werden. Jedem sollte bewußt sein, daß unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu stammt.

Da Lügen nun einmal kurze Beine haben, wurde eine weitere „Frontbegradigung“ notwendig. Doch ein Rückzug muß wie im Krieg vorbereitet werden. Als eine solche Vorbereitung ist es zu verstehen, wenn der Spiegelredakteur Fritjof Meyer in der Zeitschrift ost europa (Mai 2002, S. 631ff.) über „Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde“ schreibt. Wie der Spiegel kein Naziblatt ist, so ist der Präsident der Herausgeberschaft  der Zeitschrift ost europa, die ehemalige Ministerin und Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth, kein Neonazi. Daß die „neue(n) Erkenntnisse“ von Garanten der political correctness behutsam vorgestellt werden, zeigt, daß in der Tat eine weitere „Frontbegradigung“ eingeleitet werden soll. Alte Lügen werden in der Hoffnung nicht wiederholt, daß sie in Vergessenheit geraten. Und die zurückgesetzte Frontlinie wird als Forschungsergebnis dargestellt. Und Forschungsergebnis sei, daß es in Auschwitz selbst keine Gaskammern gegeben hätte, sondern in zwei inzwischen abgerissenen Bauernhäusern ohne Gleisanschluß. Außerdem sei lediglich eine halbe Million Menschen umgekommen, davon ca. 300 000 durch Gas. Die gewaltige Reduzierung von vier Millionen auf eine halbe Million, also auf ein Achtel, geschah nicht plötzlich, sondern war das Ergebnis mehrerer „Frontbegradigungen“. Die gewaltige Übertreibung vom Achtfachen der „neuen Erkenntnisse“ kann doch unmöglich irrtümlich geschehen sein. 3½ Millionen, die nach „neue(n) Erkenntnisse(n)“ weniger ermordet wurden, das ist doch die Einwohnerzahl von Berlin. Die polnischen „Augenzeugen“ müssen doch im Frankfurter Auschwitzprozeß das Blaue vom Himmel gelogen haben. Und die Richter haben die Lügen für bare Münze genommen, obwohl jedem, der die Kommunisten kennt, von vornherein klar gewesen sein mußte, daß es völlig undenkbar ist, daß der polnische oder sowjetische Geheimdienst die polnischen Zeugen nicht genauestens instruiert haben könnte. Als „Beweis“ für die millionenfachen Vergasungen in Auschwitz galten auch die schriftlichen Geständnisse des Lagerkommandanten Höss. Höss war längst hingerichtet und konnte daher nichts widerrufen. Aus der Tatsache, daß die Geständnisse durch Folter erpreßt worden waren, zogen die Richter im Frankfurter Auschwitzprozeß keine Schlußfolgerungen. Auch wurden sie nicht stutzig, daß der Text eines gebildeten Mannes solche grammatikalischen Fehler enthält, wie sie für Polen und Russen charakteristisch sind, wenn sie die deutsche Sprache benutzen. Die Fehler und Rechtsbeugungen des Auschwitz-Urteils sind gewaltig, und entsprechend umfangreich ist das bereits erwähnte und meines Wissens immer noch verbotene Buch Der Auschwitz-Mythos.

Im Verbotsurteil wurden Argumente des Buches ausführlich zitiert. Obwohl die zitierten Argumente überzeugend das damalige Geschichtsbild als fehlerhaft erweisen, enthält die Urteilsbegründung keinen Versuch, die überzeugenden Argumente zu entkräften. Dafür wird auf das „wissenschaftlich gesicherte, historisch erwiesene und deshalb offenkundige Geschichtsbild über die Verfolgung, Vertreibung und systematische Tötung der Juden im Dritten Reich“ verwiesen.1 Diese Argumentation verblüfft. Denn von Akademikern sollte man erwarten, daß sie in Beweisketten denken. Von Akademikern sollte man erwarten, daß sie aus der Geschichte gelernt haben, daß auch die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung und der Wissenschaftler irren kann. Es sei nur an die Auffassung erinnert, daß sich die Sonne um die Erde bewege, und daß die Justiz solche „Ketzer“ verfolgte, die die vermeintlich offenkundige Bewegung der Himmelskörper geleugnet hatten. Die Begründung des Buchverbotes mit dem „wissenschaftlich gesicherte(n), historisch erwiesene(m) und deshalb offenkundige(n) Geschichtsbild“ erinnert an das Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Ein Weber und ein Schneider hatten dem Kaiser weisgemacht, es seien Kleider von überragender Schönheit, die sie ihm verkaufen. Allerdings seien diese für geistig Minderbemittelte unsichtbar. Der Hofstaat bewunderte die überragende Schönheit, ebenso der Kaiser. Daraufhin bewunderte auch die Bevölkerung die angeblich nur für Dummköpfe unsichtbare Kleidung, in der sich der Kaiser in der Öffentlichkeit zeigte. Natürlich sah niemand die Textilien, die angeblich den Körper des Kaisers bedeckten. Doch niemand traute seinen eigenen Augen. Denn die überragende Schönheit der Kleider galt als offenkundig und wurde von allen bestätigt, auch von den Experten am Kaiserhof für Schönheitsfragen und vom Kaiser persönlich.

Wie die überragende Schönheit der kaiserlichen Bekleidung galten lange Zeit die Gaskammermorde in Auschwitz als offenkundig. Wer diese leugnete und nicht kriminell war, galt als unzurechnungsfähig. Z. B. der inzwischen verstorbene Dr. theol. Robert  Dollinger aus Bubenreuth bei Erlangen.2 Dollinger wies in der Öffentlichkeit darauf hin, daß sein Bruder während des Krieges in Auschwitz gelebt hatte und nichts von Massenvergasungen mitbekam. Da sein Bruder ein gläubiger Christ war, sei es ausgeschlossen, daß er gelogen haben könnte. Dollinger wurde von Ärzten als unzurechnungsfähig eingestuft. Die Parallele zum Märchen von des Kaisers neuen Kleidern liegt auf der Hand. Wie im Märchen nur derjenige als kompetent in Schönheitsfragen galt, der das Outfit des Monarchen bewunderte, so wurde lange Zeit nur derjenige als Wissenschaftler anerkannt, der die Offenkundigkeit der Gaskammern in Auschwitz nicht in Frage stellt. Der Verfasser des Ketzerbuches Der Auschwitz-Mythos hatte bereits einen Dr.-Titel. Da er diesen angeblich mißbraucht hätte, um den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu erwecken, wurde dieser ihm aberkannt. Ironischerweise geschah das aufgrund eines Gesetzes, das von Adolf Hitler persönlich unterschrieben worden war. Wenn man schon nicht davor zurückschreckt, einen Dr.-Titel abzuerkennen, wieviel einfacher ist es da, geistig selbständige Denker gar nicht erst zu promovieren. So wurde Stäglich seinen Dr.-Titel los; doch die Trottel, die auf die primitive Fälschung der Gaskammer in Auschwitz hereingefallen waren, dürfen ihr Dr.-Titel behalten. In anderen Schriften auf dieser Website (z. B. Verdummtes Staatseigentum) wird gezeigt, was für Dummköpfe alles einen Dr.-Titel führen. Somit ist eine deutsche Promotion allein keineswegs ein Nachweis wissenschaftlicher Kompetenz. Wie nur die Bewunderung der überragenden Schönheit der kaiserlichen Bekleidung die Kompetenz in Schönheitsfragen begründen kann, so kann nur derjenige als Wissenschaftler gelten, der dem „wissenschaftlich gesicherte(n), historisch erwiesene(n) und deshalb offenkundige(m) Geschichtsbild“ zustimmt. Also: Nur der gilt als Wissenschaftler, der einer vorgegebenen Auffassung zustimmt. Das erklärt, warum alle „Wissenschaftler“ die Gaskammern in Auschwitz predigten. Natürlich zeigt auch das Fernsehen nichts anderes. Denn nur derjenige hat in einem Sender etwas zu entscheiden, der die allgemeine Bewunderung der kaiserlichen Bekleidung nicht stört. Daß auch im Fernsehen selbständige Denker nicht geduldet werden, zeigt der Rauswurf von Eva Herman.3 Daß das auch bei der Presse nicht anders ist, zeigt die Tatsache, daß der bereits erwähnte sogenannte „Leuchter-Report“, in dem das Ergebnis der chemischen Untersuchung des Gesteins der angeblichen Originalgaskammer in Auschwitz dokumentiert ist, totgeschwiegen wurde, obwohl ihn sämtliche Zeitungsredaktionen erhielten. Deshalb sollte jeder Zeitungsabonnent bei der Redaktion seines Blattes nachfragen, wann über den „Leuchter-Report“ berichtet wurde. Sollte er keine befriedigende Antwort erhalten, dann sollte er gewiß sein, daß auch seine Zeitung nicht der Information, sondern lediglich der Meinungsmache dient; und er sollte das Medium der Volksverdummung abbestellen.

Natürlich weiß dieser und jener, daß irgend etwas mit den Gaskammern in Auschwitz nicht stimmt. Um zu verhindern, daß solch ein Wissen Allgemeingut wird, gibt es den § 130 Strafgesetzbuch. Er bedroht das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermordes mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Allerdings wird nur das Leugnen von Tatsachen unter Strafe gestellt. Doch weil die Gaskammern als ebenso offenkundig galten wie die überragende Schönheit der kaiserlichen Bekleidung, hielten Gerichte es nicht für erforderlich, irgendwelche Hitlerverbrechen nachzuweisen, um Leugner derselben einzusperren. Die Folge war, daß niemand die Gaskammermorde leugnete. Denn wer sie leugnete, war entweder im Gefängnis oder wollte nicht hineinkommen.

Wenn der millionenfache fabrikmäßige Völkermord ein weltweit einmaliger Vorgang gewesen sein soll, dann stellt sich die Frage, warum bisher noch keine Doktorarbeit über Auschwitz geschrieben worden ist. Für eine Dissertation reicht es nicht aus, das, was allgemein bekannt ist und deshalb als offenkundig gilt, zusammenzutragen. Sondern sie muß neue Erkenntnisse hervorbringen. Und Erkenntnisse dürfen nicht nur behauptet werden, sondern sie müssen aus einer nachvollziehbaren Beweisführung hervorgehen. Darüber hinaus muß eine Doktorarbeit auf den gegenwärtigen Stand der Forschung eingehen. Daß über Auschwitz noch keine Doktorarbeit geschrieben wurde, zeigt, daß die Professoren wissen, daß es sich bei diesem Thema um ein Minenfeld handelt, von dem die Studenten ferngehalten werden müssen. Mir sagte einmal jemand, der Geschichte studiert hat: „Die Amerikaner haben nicht gefoltert“. Die Hauptschuld an diesem Irrtum trägt ein feiges charakterloses Professorenpack, das die Studenten mit viel Datenmüll zumüllt und auf diese Weise von wirklich wichtigen Fakten fernhält. Denn nur derjenige wird Hochschullehrer oder Lehrer in der Schule oder hat in einem Fernsehsender oder in einer Zeitungsredaktion etwas zu entscheiden, der die überragende Schönheit der kaiserlichen Bekleidung rühmt. Denn nur charakterlose Lumpen können auf Dauer sicherstellen, daß die überragende Schönheit der neuen Kleider des Kaisers bzw. die Gaskammern in Auschwitz selbst dann als „wissenschaftlich gesicherte(s) und deshalb offenkundige(s) Geschichtsbild“ erhalten bleiben, wenn ein Betrug im Detail entlarvt wird. Das bedeutet: Nur derjenige wird Professor, der sich nicht der Wahrheit gegenüber verpflichtet betrachtet, sondern der dazu beiträgt, irgendwelchem Lug und Trug den Anschein eines „wissenschaftlich gesicherte(n) … Geschichtsbild(es)“ zu geben.

Diese moralische Verkommenheit wird bei den Bundsverfassungsrichtern deutlich, die das gerichtliche Verbot von Stäglichs Der Auschwitz-Mythos auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz „überprüft“ haben. Es macht stutzig, daß die Bundesverfassungsrichter4 im Unterschied zu den Instanzgerichten nicht behaupten, daß Stäglichs Buch mit dem wissenschaftlich gesicherten Geschichtsbild unvereinbar sei. Außerdem vermeiden sie die Vokabel „offenkundig“. Die Richter zeigen keinerlei Interesse an der Wahrheitsfrage. Dafür wägen sie Stäglichs Grundrecht der freien Meinungsäußerung gegen die Menschenwürde ab. Gegen wessen Menschenwürde? Wer diese Zeilen liest, wurde nicht vergast, da er noch lebt. Diese Feststellung ist keine Verletzung der Menschenwürde irgendeines Lesers. Somit ist es nicht gegen die Menschenwürde, wenn von irgendwelchen Juden behauptet wird, sie seien nicht vergast worden. Somit richtet sich Stäglichs Der Auschwitz-Mythos nicht gegen die Menschenwürde der Juden. Allenfalls könnte sich dieses Buch eventuell gegen die Menschenwürde von Lügnern und Betrügern richten. Da das Grundgesetz kein Recht auf Wahrheit kennt, deshalb spielt die Wahrheitsfrage bei der Abwägung der Grundrechte keine Rolle. Die Bundesverfassungsrichter nahmen somit in Kauf, daß sie der Menschenwürde von Kriminellen den Vorrang vor dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung einräumen.

Da Deutschland allgemein als Rechtsstaat gilt, halten viele es für absurd und für völlig ausgeschlossen, daß sogar Bundesverfassungsrichter als Interessenvertreter von Kriminellen vorsätzlich das Recht gebeugt haben könnten. Derjenige, für den so etwas völlig undenkbar ist, der kann das bisher Gesagte und das Folgende nicht nachvollziehen. Deshalb soll in einem Exkurs durch ein Beispiel aus einem anderen Gebiet dem Leser zwingend nachgewiesen werden, daß es Rechtsbeugung sogar beim Bundesverfassungsgericht gibt.

 

Exkurs: Das Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung bei Richtern des Bundesverfassungsgerichtes

In ihrem Urteil vom 27.10.19985 hatten sieben Bundesverfassungsrichter entschieden, daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte. Da sie ein früheres Urteil6 des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist. Doch in dem nun zu fällenden Urteil geht es nicht um das Lebensrecht der Opfer, sondern um das Grundrecht der Täter auf freie Berufswahl. In dem Denken der Bundesverfassungsrichter ist die Tätigkeit der Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legal, illegal, sch…egal. Genau das ist die Denkweise von Kriminellen. Dann haben eben irgendwelche Berufskiller ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen. So etwas hatte es nicht einmal bei Hitler gegeben.

Ich selbst bin Augen- und Ohrenzeuge, daß ein Juraprofessor den Studienanfängern erklärt hat: Ein und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein, denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Daraufhin fragte ich den Professor: Wie kann dann jemand ein Grundrecht haben, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen? Seine Antwort: „Kein Kommentar“. Wie hätte er denn auch antworten können? Hätte er die juristische Binsenweisheit, die er soeben den Studienanfängern vermittelt hatte, daß ein- und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, widerrufen sollen? Diese juristische Binsenweisheit zu verwerfen, hätte den Verzicht auf jegliche Rationalität in der Rechtsprechung bedeutet. Das wäre das Ende aller Rechtswissenschaft. Oder hätte er einräumen sollen, daß die Bundesverfassungsrichter das Recht gebeugt hatten? Rechtsbeugung ist nach der Definition des Strafgesetzbuches ein Verbrechen. Die höchsten „Verfassungshüter“ gemeingefährliche Verbrecher?! Soll er etwa der ständig wiederholten Propagandalüge widersprechen, daß die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat sei? Das oberste Gericht und den Staat derart verächtlichzumachen, gehört sich für einen Staatsdiener nicht.

Das vermeintliche Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, bedeutet: Nun herrscht reine Willkür. Der Rechtsstaat, falls es ihn vorher gegeben haben sollte, ist nun endgültig abgeschafft. In jedem Beruf gibt es Kriminelle. Doch es hat sich nicht nur ein „Schwarzes Schaf“ in das Bundesverfassungsgericht eingeschlichen, sondern das Recht wurdegemeinschaftlich gebeugt. Das ist organisierte Kriminalität, vergleichbar mit dem Chicago der 20er Jahre. Wie kriminelle Banden damals die Stadt regiert hatten, so regiert heute eine Verbrecherbande, die irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht einräumt, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen, die gesamte Justiz. Auf diese Ungeheuerlichkeit kann nicht nachdrücklich genug hingewiesen werden, damit jeder begreift: Mit dem „Rechtsstaat“ verhält es sich wie mit den neuen Kleidern des Kaisers. Es wird etwas allgemein bewundert, was es in Wirklichkeit nicht gibt.

Wenn Gerichtsurteile, politische Entscheidungen oder wie im nachfolgenden Abschnitt der schulische Pornounterricht kritisiert werden, dann lenkt das von dem wirklichen Mißstand ab. Nicht irgendwelche Fehler, wie sie jedem unterlaufen, sind das eigentliche Problem, sondern kriminelle Energie. Das ist vergleichbar mit Hitler, der ebenfalls viele Fehler gemacht hatte. Denn die Tätigkeit als Reichskanzler hatte den Anstreicher und Postkartenmaler überfordert. Doch der Hinweis auf die mangelnde Qualifikation lenkt von der kriminellen Energie ab. Und an krimineller Energie stehen unsere Politiker und Richter dem vielgeschmähten „Führer“ nicht nach. Die über zehn Millionen Menschen, die nach dem Krieg allein in Deutschland im Mutterleib ermordet worden waren, übertreffen Hitlers Völkermord bei weitem. Und im Unterschied zu dem damaligen Völkermord, dessen Kenntnis wir von Lügnern, Betrügern und Rechtsbeugern haben, ist der heutige Völkermord im Gesetzblatt dokumentiert. Und im Zusammenhang damit sind die Namen Kohl, Waigel, Merkel, Schäuble und andere in den Plenarprotokollen des Bundestages genannt. Wie die Nazis den Rechtsbeuger Freisler zum Richter am Volksgerichtshof ernannt hatten, so werden auch heute Rechtsbeuger an das Bundesverfassungsgericht berufen. Und diese Rechtsbeuger räumen irgendwelchen Berufskillern ein Grundrecht ein, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen.

Nochmals: Den Bundesverfassungsrichtern sind nicht nur Rechtsfehler unterlaufen, sondern sie haben vorsätzlich das Recht gebeugt und sich dadurch als gemeingefährliche Verbrecher erwiesen. Wer dem widerspricht, der möge doch bitte die Kommentarfunktion nutzen, um zu zeigen, wie es ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten geben kann. Wenn kein Jurist in der Lage sein sollte, diese Frage zu beantworten, dann bleibt die Feststellung unwiderlegt, daß die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig gemeingefährliche Verbrecher sind.

Das vermeintliche Grundrecht, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, ist zwar eine besonders dreiste und offensichtliche Rechtsbeugung, aber keineswegs die einzige Rechtsbeugung der Karlsruher Verbrecherbande. Der Ausdruck „Verbrecherbande“ wurde hier bewußt gewählt, um nochmals zu betonen, daß nicht nur fehlbare Menschen Fehlentscheidungen treffen, sondern daß Kriminelle vorsätzlich das Recht beugen. Dieser hochangesehene Karlsruher Abschaum ist nicht ehrenwerter als die Mafia, die ebenfalls für eine ehrenwerte Gesellschaft gehalten werden will.

Und die wenigen Kinder, die trotz des erlogenen Grundrechtes der Berufskiller, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen, den gefährlichsten Ort, und zwar den Mutterschoß, überlebt haben, werden von den Karlsruher Rechtsbeugern auch noch ihrer Freiheitsrechte beraubt. Wie der nachfolgende Abschnitt noch zeigen wird, werden sie zum Staatseigentum degradiert und dürfen es deshalb nicht ablehnen, sich von der Schule zur Sexualität hinführen zu lassen, damit pädokriminelle Erwachsene ihren „Spaß“ mit ihnen haben können.

b.) „Die Wissenschaft hat erwiesen, daß die Werbung in der Grundschule für sexuelle Kontakte und für Homosexualität die Kinder vor sexuellem Mißbrauch schützt”

Vor dem Exkurs wurde gezeigt, wie in Deutschland handfeste Lügen zu wissenschaftlich gesicherten Tatsachen erhoben wurden. Wer diesen Lügen öffentlich widerspricht, ist selbst heute noch im Gefängnis oder will nicht hineinkommen. So war Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er die Gaskammer in Dachau geleugnet hatte. Besonders bei der Gaskammerfälschung in Dachau gab es jede Menge  Mitwisser. Denn die Gaskammer wurde von deutschen Kriegsgefangenen errichtet. Und die Kriegsgefangenen haben dann später überall in Deutschland andere von diesem Betrug informiert. Doch ausgerechnet in Dachau will ein Richter am dortigen Amtsgericht nichts von dem Betrug erfahren haben. Dieser Hornochse verurteilte Martin Fiedler zu sieben Monaten Gefängnis. Die Gaskammer in Dachau ist eines von vielen Beispielen, das zeigt, daß man jeden Schwindel zu einer wissenschaftlich gesicherten Tatsache erheben kann, so daß „eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen ‚Offenkundigkeit’ als überflüssig erachtet“8  wird, um Holocaustleugner zu verurteilen. Denn ein charakterloses Professorenpack definiert auch heute wie zur Nazizeit und wie in der DDR, was als „Wissenschaft“ zu gelten habe. Wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern hat demgegenüber das, was man mit eigenen Augen sieht oder nicht sieht, kein Gewicht. Wer dem öffentlich widerspricht, was dieses charakterlose Professorenpack als wissenschaftlich gesicherte Tatsache ausgibt, gilt entweder als kriminell wie Martin Fiedler oder als unzurechnungsfähig wie Dollinger, der die Gaskammern in Auschwitz geleugnet hatte.

Die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz sind nur ein Beispiel. Auch Pädokriminelle, die hinter Kindern her sind, und deren Sachwalter tragen die „Wissenschaft“ wie eine Monstranz vor sich her, wenn sie sich als Anwälte des Kindeswohles aufspielen. Solch ein Lump ist z. B. Helmut Kentler (1928-2008). Dieser bekennende Homosexuelle war von 1976 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1996 Professor an der Universität Hannover und bildete dort Lehrer aus. Der Professor war ein gesuchter Experte und Gutachter in Gerichtsprozessen. Zusammen mit den Grünen und der Humanistischen Union setzte sich Helmut Kentler für die Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern (Pädosex) ein,9 denn er war der Meinung, „dass sich päderastische Verhältnisse sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswirken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist“.10Die Ziele der Sexualpädagogik formulierte der spätere Professor Helmut Kentler bereits 1970 in seinem Buch Sexualerziehung11:
1. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein »gesundes Kleinkind« ein Bedürfnis nach Onanie hat;
2. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;
3. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koituserfahrung zu erleichtern;
4. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;
5. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.
Jeder mit gesundem Menschenverstand, der nicht ganz so verkommen ist wie Prof. Kentler, lehnt dessen Ziele der Sexualpädagogik ab. Doch Kentler war Professor und konnte dadurch seine Verkommenheit in ein wissenschaftliches Mäntelchen hüllen. Wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern ist auch dieses Gewand für geistig Zurückgebliebene unsichtbar. Doch darauf kommt es nicht an. Entscheidend ist vielmehr die politische Macht. Wer die politische Macht hat, der kann jede Lüge und jeden Betrug zur Wissenschaft erheben, wie das Beispiel der Gaskammern in Dachau und in Auschwitz zeigt. Und diejenige, die das Tabu von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern aufheben wollen, sind miteinander vernetzt, z. B. in der Humanistischen Union. Zum Beirat der Humanistischen Union gehörten neben Prof. Helmut Kentler auch Renate Künast, Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger und Prof. Hartmut von Henting.12 Prof. Hartmut von Henting war homosexueller Lebenspartner von Gerold Becker. Und Gerold Becker arbeitete am Hessischen Institut für Bildungsplanung.13 Gerold Becker war auch Haupttäter beim sexuellen Mißbrauch an der Odenwaldschule. Am 17. Nov. 1999 berichtete die Frankfurter Rundschau über die dortigen sexuellen Übergriffe. Doch seinerzeit griffen weder andere Zeitungen noch das Fernsehen dieses Thema auf. Es gab auch keine Talkshows. Auch die Frankfurter Rundschau verfolgte das Thema nicht weiter. Ins öffentliche Bewußtsein kam der Skandal erst zehn Jahre später im Jahre 2010, als das Fehlverhalten einiger katholischer Priester mißbraucht wurde, um eine Pogromstimmung gegen die Katholische Kirche zu inszenieren. Die Opfer sollten sich melden. Da meldeten sich auch ehemalige Schüler der Odenwaldschule. Daraufhin verschwand das Thema des sexuellen Mißbrauchs wieder aus den Medien. Das zeigt, wie sehr die Pädokriminellen außerhalb der Katholischen Kirche untereinander vernetzt sind.

Der Haupttäter an der Odenwaldschule war Schützling von Hellmut Becker (nicht mit Gerold Becker verwandt). Und Hellmut Becker ging bei der sogenannten „Frankfurter Schule“ ein und aus. Die „Frankfurter Schule“ ist ein in den 20er Jahren gegründeter Kreis vorwiegend „jüdischer“ „Kulturwissenschaftler“, die auf dem Gedankengut von Karl Marx (1818-1883, „jüdischer“ Abstammung) und Sigmund Freud (1856-1939, „jüdischer“ Abstammung) eine neue Pädagogik entwickelten, durch die ein neuer Mensch geformt werden soll. Während der Hitlerzeit emigrierten die Glieder dieses Arbeitskreises vorwiegend in die USA und kamen nach dem Krieg mit der amerikanischen Besatzung nach Frankfurt zurück. Durch die Besatzer gelangten sie in Schlüsselpositionen.

Daß es sich vorwiegend um „jüdische“ „Kulturwissenschaftler“ handelt, ist deshalb erwähnenswert, weil das Unheil, das von der „Frankfurter Schule“ ausging, auf das geistige Erbe des Talmud hindeutet. Der Talmud ist ein Lehrdokument des fälschlicherweise als „jüdisch“ bezeichneten Glaubens. Mit Jesus Christus kam es zur Spaltung im Judentum. Die geistigen Nachkommen der Feinde Jesu, der Pharisäer, haben in späteren Jahrhunderten ihr Gedankengut im Talmud niedergeschrieben. Und im Talmud steht, daß eine Nichtjüdin ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag zum Beischlaf geeignet sei.14 Und die gutvernetzten pädokriminellen Seilschaften prägen das deutsche „Bildungs“wesen. Die Ergebnisse sind eine Pisakatastrophe nach der anderen. Wesentlich höhere Priorität als lesen, schreiben, rechnen und sich zu benehmen hat die „Hinführung zur Sexualität“ (Formulierung eines Lexikonartikels). So befaßten sich Drittkläßler in der Bessunger Schule in Darmstadt (Hessen) im Schuljahr 1998/9915 mit folgenden Fragen: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“ Wozu müssen sich schon Drittkläßler in diesen Dingen auskennen? Ein pädokriminelles Gesindel von der „Frankfurter Schule“, vom „Hessischen Institut für Bildungsplanung“, wo der Haupttäter an der Odenwaldschule, Gerold Becker, arbeitete, wird schon seine Gründe haben, weshalb es bereits Grundschulkindern derartige Kenntnisse vermittelt.

Wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern kann aber derjenige, der geistig minderbemittelt ist, es nicht begreifen, daß es wissenschaftlich erwiesen sein könnte, daß schon Kinder an die Sexualität herangeführt werden müßten. Deshalb „müssen“ Gerichte Bußgelder und Gefängnisstrafen gegen solche Eltern verhängen, die in ihrer „Uneinsichtigkeit“ das „Kindeswohl“ dadurch gefährden, daß sie ihre Kinder von manchen schulischen „Bildungs“inhalten fernhalten. Solche „uneinsichtigen“ Eltern konnten in einem Urteil der Richterin Gertrud Brühl vom Landgericht Gießen lesen: „Soweit die Angeklagten darüber hinaus anprangerten, dass die Schule ein insgesamt sexualisierender Lebensraum sei und die sexuelle Freizügigkeit als selbstverständlich zugrunde gelegt werde, konnte auch darin eine unzulässige Grenzüberschreitung in der schulischen Erziehung nicht gesehen werden. Freilich ließen sich die Vorstellungen der Angeklagten, dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lektüre genannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“.16 Auch im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern gab es „einen breiten Konsensus in der Gesellschaft“ darüber, daß kaiserliche Outfit von überragender Schönheit sei. Daß es keine „festgelegte untere Altersgrenze für sexuelle Kontakte gäbe, ist das Wunschdenken von Frau Richterin Gertrud Brühl. Doch viele Richter, Erziehungs„wissenschaftler“ und Politiker betrachten Kinder als sexuelle Wesen und tun alles, um sie ab dem Kindergartenalter an die Sexualität heranzuführen. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Pädokriminalität. Denn unter dessen Verantwortung gab die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) den Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr(Bestellnummer 13660100) heraus, der eine detaillierte Anweisung zur Sexualisierung von Kleinkindern ist. Mütter und Väter zögern nämlich noch, „von sich aus das Kind anzuregen, und äußern die Sorge, es könne ‚verdorben’ oder zu früh ‚aufgeklärt’ werden … Nach allem, was an Untersuchungen vorliegt, kann diese Sorge als überflüssig zurückgewiesen werden“. „Das Notwendige [soll] mit dem Angenehmen verbunden [werden]“, „indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküßt wird“ (S. 16). „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) und erschweren es damit für Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln“ (S. 27). Kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können „manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen“ (S. 27). „Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt“ (S. 25). Wenn Mädchen (1 – 3 Jahre!) dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern“ (25). Der Ratgeber fände es „erfreulich, wenn auch Väter, Großmütter, Onkel oder Kinderfrauen einen Blick in diese Informationsschrift werfen würden und sich anregen ließen – fühlen Sie sich bitte alle angesprochen!“ (S. 13). Im Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualentwicklung vom 4. – 6. Lebensjahr (Bestell-Nr. 13660200) werden die Eltern darüber aufgeklärt, dass „Genitalspiele in diesem Alter Zeichen einer gut verlaufenden psychosexuellen Entwicklung sind“, daß Selbstbefriedigung unterstützt werden soll (S. 21) und alle anderen Formen von sexuellen Spielen, etwa „die Imitation des Geschlechtsaktes“ und „der Wunsch nach Rückzug in Heimlichkeit“. Weiter geht’s im (Pflicht?)Kindergarten. Hier ein paar Kostproben aus dem Lieder- und Notenheft Nase, Bauch und Po (Bestell-Nr. 13702000): Wenn ich meinen Körper anschau und berühr, entdeck ich immer mal, was alles an mir eigen ist …wir haben eine Scheide, denn wir sind Mädchen. Sie ist hier unterm Bauch, zwischen meinen Beinen. Sie ist nicht nur zum Pullern da, und wenn ich sie berühr, ja ja, dann kribbelt es ganz fein. „Nein“ kannst du sagen, „Ja“ kannst du sagen, „Halt“ kannst du sagen, Oder „Noch mal genau so“, „Das mag ich nicht“, „Das gefällt mir gut.“ “Oho, mach weiter so“.

Die „Hinführung zur Sexualität“ geht, wie schon angedeutet, in der Schule weiter. „Uneinsichtige“ Eltern, die von Gerichten verurteilt wurden, gingen bis zum Bundesverfassungsgericht. Im Exkurs „Das Verbrechen der vorsätzlichen Rechtsbeugung bei Richtern des Bundesverfassungsgerichtes“ wurde bereits gezeigt, daß Kriminelle im Bundesverfassungsgericht die Oberhand haben. Denn nur Rechtsbeuger, die nach der Definition des Strafgesetzbuches Verbrecher sind, können behaupten, daß irgendwer ein Grundrecht haben könnte, irgendwelche Menschen rechtswidrig töten zu dürfen. Rein formal nahm das Karlsruher Verbrecherpack die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Diese Nichtannahme wurde aber ausführlich begründet. Passagen aus der Begründung wurden wortwörtlich in vielen Gerichtsurteilen übernommen, wenn auch ohne Quellenangabe. Somit behandeln Gerichte den formalen Nichtannahmebeschluß wie eine Ablehnung und machen ihn faktisch zur Grundlage für ihre Entscheidungen. Die in vielen Gerichtsurteilen ständig wiederkehrende Formulierung ist folgende: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“.17 Durch die schulische „Hinführung zur Sexualität“ soll die „religiös oder weltanschaulich motivierte ‚Parallelgesellschaft’“ derer, die in ihrem ganzen Leben nur mit einem einzigen Ehepartner zu tun hat, in die Gemeinschaft der Unzüchtigen, der Ehebrecher und der Homosexuellen „integriert“ werden. Die Erfahrung zeigt, daß die „Hinführung zur Sexualität“ auf Kosten der Hinführung zu den Kulturtechniken wie lesen, schreiben und rechnen geht. In einer Fernsehsendung mit Maybrit Illner18 wurde geäußert, daß es in Deutschland sechs Millionen Analphabeten gibt. Wenn man bedenkt, daß die Analphabetenstatistik nur Personen ab dem 15. Lebensjahr erfaßt, dann dürfte Deutschland über 8 % Analphabeten haben, also mindestens jeder dreizehnte. Das zeigt, wie wenig die Schulen leisten. Das ist auch kein Wunder, wenn die Lehrerausbildung durch die „Frankfurter Schule“ gestaltet wird, wenn marxistische Ideologen oder Pädokriminelle und deren Interessenvertreter wie die bereits genannten Prof. Helmut Kentler, Gerold Becker, Hellmut Becker und andere das „Bildungs“wesen gestalten. Es wurde bereits erwähnt, daß sich im hessischen Darmstadt Drittkläßler mit folgenden Fragen befaßten: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“. Damals war Hans Eichel in Hessen Ministerpräsident und somit für diesen Pornodreck politisch verantwortlich. Später (1999-2005) wurde er Finanzminister der Bundesrepublik und wirkte an der Entscheidung mit, Griechenland in die Eurozone aufzunehmen. Am 12. März 2012 als Griechenland schon Zahlungsschwierigkeiten hatte, sagte er im Handelsblatt: „Ich kaufe zum ersten Mal in meinem Leben Staatsanleihen – und zwar griechische“. Durch diese seine Empfehlung für den Anleger offenbarte er nicht nur seine Inkompetenz in Wirtschaftsfragen, sondern zeigte auch, daß er nicht einmal den mathematischen Schulstoff der Hauptschule beherrscht. Die Gefahren der Expotentialfunktion waren ihm nicht voll bewußt. Hätte zur Zeit Jesu jemand einen Kredit von nur einem Cent aufgenommen, dann hätten sich die Schulden durch Zins und Zinseszins alle zwanzig Jahre verdoppelt, dann wäre das heute ein Schuldenberg von unvorstellbarer Größe. In dem gleichen Zeitraum von zwanzig Jahren, in denen sich die Schulden von ein auf zwei Cent verdoppeln, verdoppeln sie sich von 10 Billionen Euro auf 20 Billionen Euro. Die Sprengkraft liegt in folgender mathematischen Reihe: 2; 4; 8; 16; 32; 64; 128; 256; 512; 1024; 2048; … . Wenn jemand Staatsanleihen kauft, erhält er sein Geld aus den Anleihekäufen anderer „Anleger“ zurück. Diese kaufen die Anleihen in der Hoffnung, daß sich bei Fälligkeit wieder andere „Anleger“ finden. Doch die Anleger wissen, daß das Schneeballsystem irgendwann einmal zusammenbrechen muß. „Den Letzten beißen die Hunde“. Kommt ein Schuldenstaat in Zahlungsschwierigkeiten, dann ist der Zeitpunkt zum Ausstieg aus dem Schneeballsystem bereits verpaßt. Und an einem solchen Zeitpunkt empfahl Hans Eichel den Kauf griechischer Anleihen. Das ist mehr als nur wirtschaftswissenschaftlicher Unverstand. Hans Eichel mag den Unterrichtsstoff der dritten Grundschulklasse beherrschen und folgende Fragen biologisch korrekt beantworten können: „Warum wird bei einer Frau die Vagina feucht? Warum wird bei einem Mann, wenn er eine Frau sieht, die ihm gefällt, der Penis steif und lang? Was für ein Gefühl ist es, wenn Vagina und Penis sich treffen?“. Aber den mathematischen Schulstoff der höheren Klassen der Hauptschule, z. B. die Gefährlichkeit der Expotentialfunktion, beherrscht er nicht. Und solche Deppen wie Ministerpräsident Hans Eichel, die nicht einmal den mathematischen Durchblick haben, wie man ihn von Hauptschulabsolventen erwarten sollte, haben die Richtlinienkompetenz im „Bildungs“wesen ihrer Bundesländer. Die Folge ist eine Schwerpunktverlagerung weg von Kulturtechniken wie lesen, schreiben und rechnen, hin zu Pornokenntnissen. Natürlich wird behauptet, daß diese Schwerpunktverlagerung als Folge „bildungs“wissenschaftlichen Fortschritts geschähe. Doch es fällt schwer, die Argumentation aus dem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern nachzuvollziehen, daß solche Deppen wie Hans Eichel, die nicht einmal den mathematischen Stoff der Hauptschule beherrschen, die Weisheit mit Löffeln gefressen haben könnten und diejenigen geistig minderbemittelt sein sollten, die die Notwendigkeit pornographischer Unterrichtsinhalte nicht sehen können.

Tatsache ist: Kinder, die nicht zur Schule gehen, sondern zu Hause unterrichtet werden, lernen wesentlich mehr als in den Staatsschulen. Keineswegs bleibt jeder dreizehnte Hausschüler ein Analphabet. Und wenn Hausschüler externe Abschlußprüfungen machen, dann tun sie das mit den besten Ergebnissen. Aber – so wird argumentiert – nur in der Schule könne soziale Kompetenz vermittelt werden. Wie sehr die Staatsschulen auch auf diesem Gebiet versagen, zeigten vor Jahren die Medienberichte über die Berliner Rütli-Schule und über die Nürnberger Herschelschule, wo es zu Kampfhandlungen zwischen Schülern und der Polizei gekommen war. Hausschüler fallen nicht nur nicht durch Straftaten auf, sondern sie rauchen auch nicht, trinken keinen Alkohol, und Drogen konsumieren sie schon gar nicht. Während Ausbildungsbetriebe klagen, sie fänden keine ausbildungsreifen Schulabgänger, werden Hausschüler gerne genommen und erzielen dann auch die besten Leistungen in der Ausbildung. Dadurch können sie später als Steuerzahler die Mittel erwirtschaften, die Sozialhilfe und Gefängniskosten für die kriminellen Analphabeten erfordern. Anstatt die besten Steuerzahler, die außerdem durch Hausunterricht und durch fehlende Straftaten die öffentlichen Kassen entlasten, im Land zu halten, werden sie aus Deutschland vertrieben. So schrieb der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer (ein Urenkel des Hausschülers und ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer): „Fundamentalisten haben bei uns nichts zu suchen“.19 Früher hatten Juden „bei uns nichts zu suchen“. Die tüchtigsten Deutschen verlassen das Land, weil sie aus Glaubensgründen den schulischen Pornodreck und den schulischen Okkultismus ablehnen und deswegen verfolgt und eingekerkert werden. Dafür strömen kriminelle Araber nach Deutschland. Dieser Bevölkerungsaustausch beschleunigt den Staatsbankrott.

Das Versagen des deutschen „Bildungs“wesens ist mit dem Versagen der Ostblockstaaten in der Wirtschaft vergleichbar. Keinem von beiden mangelt es am Eigenlob. Mit viel bla bla können beide ihre angebliche Überlegenheit darlegen und irgendwelche Mängel als vorübergehende Unzulänglichkeiten verniedlichen. Doch die Armut in allen kommunistischen Ostblockstaaten war nun einmal eine Tatsache. In den 60er Jahren hatten die Sowjetbürger nicht einmal genug Brot. Deshalb stellten sie sich schon um 2 Uhr nachts in die Schlange, um Brot zu bekommen, bevor es ausverkauft ist. Und es mußte sich nicht nur ein Familienmitglied in der Nacht anstellen. Sondern die Kinder mußten auch mit anstehen, damit der Verkäufer sieht, daß es mehrere Personen sind, so daß er mehr Brot herausgibt. So wie die Kommunisten in der Wirtschaft erfolglos sind, so sind es die 68er marxistischen Pädagogen im „Bildungs“wesen. Wer dem marxistischen Elend davonlaufen wollte, kam ins Gefängnis, sofern er den Fluchtversuch überlebte. Ebenso kommen die Eltern ins Gefängnis, die aus dem von den 68er Marxisten beherrschten Schulsystem fliehen. Alle Marxisten haben gemeinsam: Viel Geschwafel von Überlegenheit, Fortschritt und „Wissenschaft“. Natürlich sei das alles wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern nur für geistig Minderbemittelte unsichtbar. Aber jedes Mal scheitern die marxistischen Wahnvorstellungen an der Wirklichkeit.

c.) „Die Wissenschaft hat erwiesen, daß wir vom Affen abstammen“

Diese Auffassung ist heute ebenso Allgemeingut, wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern alle Menschen von der überragenden Schönheit vermeintlicher kaiserlicher Textilien überzeugt waren. Der Märchenerzähler hat richtig erkannt, daß es durchaus möglich ist, die Leute dazu zu bringen, etwas zu bewundern, was es in Wirklichkeit nicht gibt. Während der Nazizeit gab es weder in Dachau noch in Auschwitz Gaskammern. Trotzdem war es nach dem Krieg allgemeine Auffassung, daß an eben diesen Orten viele Menschen vergast worden seien. Wer das bestritt, galt entweder als Neonazi oder als kriminell wie Martin Fiedler oder als unzurechnungsfähig wie Dr. theol. Robert Dollinger. In Dachau wußten viele Kriegsgefangene, die die Gaskammer gebaut hatten, von dem Betrug. Und der Bruder von Dollinger war doch nicht der einzige Einwohner von Auschwitz. Auch die anderen Bewohner müssen doch gemerkt haben, daß nicht durchschnittlich über 3000 Personen am Tag vergast und verbrannt worden sein konnten. Wenn man so dreist lügen und Beweise fälschen konnte, obwohl viele mitbekommen haben mußten, daß etwas nicht stimmen kann, wieviel leichter ist es da, über eine Vergangenheit zu lügen, aus der keine Augenzeugen mehr leben! Diese ferne Vergangenheit ist die Sintflut. Aus dieser Zeit stammen Kohle und die Fossilien. Unter normalen Bedingungen, wie wir sie heute haben, entsteht weder das eine noch das andere. Abgestorbene Bäume verrotten; aber es entsteht keine Kohle. Tote Tiere werden entweder gefressen oder verfaulen; aber es entstehen keine Fossilien. Trotzdem haben wir Massengräber von Fossilien. In Israel gibt es keine Fossilien von Löwen, obwohl wir aus der Bibel (z. B. 1. Könige 13,24) wissen, daß es dort Löwen gab. Kohle und Fossilien entstehen nämlich nur unter außergewöhnlichen Bedingungen, wie sie bei der Sintflut vorlagen. Wassermengen hatten die Bäume übereinandergetürmt und mit Erde bedeckt. Das erklärt auch, warum der amerikanische Bergmann vor einer Kohlewand von vier Meter Höhe steht, während die Höhe des Waldes nur einem wesentlich niedrigeren Kohleflöz entsprechen würde. Und zur Verkohlung sind keine Millionen von Jahren nötig, sondern im Labor reichen schon Stunden aus. Was das Alter der Fossilien betrifft, so wird es aus der Zeit geschlußfolgert, die für die Ablagerungen über den Fossilien nötig sei. Eine Sintflut, bei der sich Sedimente wesentlich schneller ablagerten, wird von den Ideologen von vornherein ausgeschlossen.

Oftmals kann man ein- und dieselben Tatsachen unterschiedlich deuten: Kesselwagen mit Zyklon B fuhren nach Auschwitz. Für den Betrieb der Gaskammern, sagten die einen. Andere sagten, für die Produktion des kriegswichtigen synthetischen Kautschuk. Die ganze Gegend roch nach verbranntem Schwefel. Das komme durch die Verbrennung der vielen Gaskammer-Toten, sagten die einen. Das sei die Umweltverschmutzung durch die Kautschukproduktion, sagten die anderen. Dann gibt es Tatsachen, die die Seite krampfhaft geheimhalten will, die sie nicht in ihrem vorgegebenen Sinne deuten kann. Das wäre z. B. die nicht ausreichende Kapazität der Krematorien in Auschwitz. Deshalb wurden – so hieß es – Leichen in offenen Gruben verbrannt. Die das behauptet hatten, schwiegen über den Grundwasserstand auf dem KZ-Gelände, der eindeutig zu hoch war, um in Gruben Leichen verbrennen zu können. Das ist nur eine von vielen Ungereimtheiten, die sich deshalb nicht vermeiden lassen, weil Lügen kurze Beine haben.

Diejenige, die uns weismachen wollen, daß die Erde schon Milliarden von Jahren alt sei, schweigen über einen Baumstamm, der durch etliche Erschichten ragt, die sich im Abstand von Millionen von Jahren rund um den Baumstamm abgelagert haben müßten.20 Es ist schwer vorstellbar, daß der Baumstamm Millionen von Jahren aufrecht stehen bleiben könnte ohne zu verfaulen. Es gibt jede Menge solcher Ungereimtheiten. Die Erdrotation wird immer langsamer. Daraus ist zu schlußfolgern, daß die Erde vor Milliarden von Jahren sich derart schnell gedreht haben müßte, daß sie als Folge der Fliehkräfte eine Scheibe gewesen sein müßte. Die Liste derartiger Argumente gegen die Evolutionslehre ließe sich beliebig fortsetzen. Obwohl die Bücher, die solche Argumente zusammentragen, ganze Bibliotheken füllen, besteht die Evolutionstheorie fort. Denn die Entscheidung fällt nicht in der Wissenschaft. Wissenschaft ist lediglich das Mäntelchen, von dem behauptet wird, es sei für geistig Minderbemittelte unsichtbar. Die Lehre von den Gaskammern in Dachau und in Auschwitz war doch auch nicht das Ergebnis irgendeiner wissenschaftlichen Forschung. Sondern zuerst stand die Behauptung. Erst danach wurden die Fakten entsprechend zurechtgebogen und in diesen Fällen sogar Beweise gefälscht. Bei den Gaskammern in Dachau und in Auschwitz ist ein Motiv für den Betrug erkennbar. Die zahlreichen Kriegs- und Nachkriegsverbrechen der Sieger mußten relativiert werden. Außerdem machte der Blick nach Auschwitz die Welt sprachlos im Blick auf die israelische Aggression gegen die Palästinenser, die mit den Hitler-Verbrechen im fernen Europa nichts zu tun hatten. Die Gaskammern erhöhten das Erpressungspotential bei der Wiedergutmachung. Bis heute subventioniert der deutsche Steuerzahler atomwaffentaugliche U-Boote für Israel. Doch Geldgier und politische Macht ist nicht das einzige Motiv für wissenschaftliche Unredlichkeit.

Sind der Mensch und die Vielfalt des Lebens nicht das Ergebnis eines Evolutionsprozesses, dann können wir nur von Gott geschaffen worden sein. Und wenn es einen Schöpfer gibt, dann könnte es neben einem Himmel auch eine Hölle geben. Dann könnte es sein, daß wir uns für alle unsere Sünden, für jeden Ehebruch, im Jüngsten Gericht vor Gott verantworten müssen. Deshalb dürfe es keinen Gott geben. Da aber jeder sieht, daß es eine Schöpfung gibt, deshalb muß eine Evolution ohne Gott behauptet werden. Und die Prediger des Atheismus lügen in ihrem Missionseifer das Blaue vom Himmel und schrecken dabei nicht einmal vor handfestem Betrug zurück. So schrieb der Propagandist des Atheismus Ernst Haeckel in seiner Natürliche(n) Schöpfungsgeschichte von 1868 auf S. 547 über bestimmte zu seiner Zeit lebende Menschengruppen: „Sie leben in Heerden beisammen, wie die Affen, größtentheils auf Bäumen kletternd und von Früchten lebend; sie kennen das Feuer noch nicht, und gebrauchen als Waffen nur Steine und Knüppel, wie es auch die höheren Affen thun. Alle Versuche, diese und viele andere Stämme der niederen Menschenrassen der Kultur zugänglich zu machen, sind bisher gescheitert; es ist unmöglich, da menschliche Bildung pflanzen zu wollen, wo der nöthige Boden dazu, die menschliche Gehirnvervollkommnung, noch fehlt. Noch keiner von jenen Stämmen ist durch die Kultur veredelt worden; sie gehen nur rascher dadurch zu Grunde. Sie haben sich kaum über jene tiefste Stufe des Übergangs vom Menschenaffen zum Affenmenschen erhoben, welche die Stammeltern der höheren Menschenarten schon seit Jahrhunderten überschritten haben“.

Dieses Haeckelzitat ist ein typisches Beispiel für eine frei erfundene Tatsachenbehauptung, die den fließenden Übergang vom Affen zum Menschen „beweisen“ soll. Damals – im Jahre 1868 – waren Teile Afrikas noch weiße Flecken auf der Landkarte, zu denen keine Straßen, geschweige denn Eisenbahnen, führten, und wo noch nie ein Europäer gewesen war. Über die dort lebenden Menschen konnte Haeckel jeden Unfug und jede Lüge verbreiten, ohne daß ihn jemand hätte widerlegen können.

Nachdem infolge der technischen Entwicklung selbst die entlegendsten Gebiete erreichbar sind und derartige Lügen nicht mehr aufrechterhalten werden können, weicht man in die Vergangenheit aus. Da niemand in die Vergangenheit reisen kann, kann man über frühere Menschen wie z. B. die Neandertaler behaupten, was man will, und ihnen ein Alter andichten, wie man es benötigt, um den Leuten deren Abstammung vom Affen weiszumachen.

Daß auf diesem Gebiet vorsätzlicher Betrug gang und gäbe ist, zeigt die angebliche stammesgeschichtliche Entwicklung des menschlichen Embryo, wonach dieser tierische Merkmale wie z. B. Kiemenbögen hätte. Ernst Haeckel hatte in seiner bereits erwähnten Natürliche(n) Schöpfungsgeschichte von 1868 handfeste Fälschungen begangen, um dies den Menschen weiszumachen. Seine Fälschungen wurden entlarvt und waren im 19. Jahrhundert als solche allgemein bekannt. Trotzdem stand Haeckels Betrug vor noch nicht allzu langer Zeit in den Schulbüchern der Bundesrepublik Deutschland. Daß ein längst entlarvter Betrug noch in unserer Zeit den Schülern als angeblich wissenschaftlich gesicherte Tatsache vermittelt wurde, beweist zwingend, daß es nicht um Wissenschaft geht. Sondern ein Betrügerpack in den Kultusministerien der Bundesländer verpackt seinen atheistischen Glauben in ein wissenschaftliches Gewand. Um diejenige, die sich davon nicht täuschen lassen, verächtlich zu machen, wird ähnlich wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern behauptet, daß nur geistig Zurückgebliebene „unwissenschaftlich“ seien. Daß eine derartige Diffamierung so erfolgreich ist, liegt an dem niedrigen Bildungsniveau selbst bei solchen Personen, die sich selbst für Akademiker halten. Die Wirkung des Zauberwortes „Wissenschaft“ hat jemand im 19. Jahrhundert sehr treffend beschrieben: „Wenn man sieht, was heutzutage in der populären besonders naturwissenschaftlichen Literatur dem Publicum dargeboten, und wie es von diesem ohne alle Prüfung als baare Münze, ‚als Resultate der exakten Forschung’ hingenommen und geglaubt wird, so möchte man fast zweifeln, ob ein großer Theil der Menschheit noch ein Organ für die Wahrheit hat, und nicht im Begriff ist, die Wissenschaft als die letzte Veste der Wahrheit thatsächlich aufzugeben, – ein pessimistischer Gedanke, welcher am allerwenigsten dadurch beseitigt wird, dass man heutzutage mehr als je die Wissenschaft in abstracto zum Gegenstand der Abgötterei macht, und dass der große Haufe, welcher gerade am wenigsten Lust zu ernster wissenschaftlicher Arbeit hat, die ‚Wissenschaft’ auf seine Fahne schreibt. Denn bekanntlich pflegt man dort am meisten Lärm zu machen, wo die Sache selbst abhanden gekommen ist“.21

In Wirklichkeit ist Wissenschaft aber ein Erkenntnisweg. Doch wer nur eingeschränkt denken kann, der kann einen Erkenntnisweg nicht nachvollziehen. Dem bleibt nicht viel anderes übrig, als einen vorgegebenen Datensatz für Wissenschaft zu halten. Diesen Datensatz kann er aus Mangel an eigenen geistigen Fähigkeiten nicht kritisch hinterfragen, sondern er kann ihn nur übernehmen. Solch ein Datensatz unbekannter Herkunft ist die vermeintliche Offenkundigkeit von der überragenden Schönheit der neuen Kleider des Kaisers. Ein weiterer Datensatz ist das „wissenschaftlich gesicherte“ und damit „offenkundige Geschichtsbild“ von den Gaskammern in Auschwitz, mit dem das Verbot von Stäglichs Der Auschwitz-Mythos begründet worden war. Die Richter Luippold, Vögele und Wychodil waren zu dumm, um diesen Datensatz kritisch zu hinterfragen. Und in ihrer Dummheit hinderten sie auch andere daran, den vorgegebenen Datensatz kritisch zu hinterfragen, indem sie durch ein Buchverbot die dazu nötigen Informationen unzugänglich machten. Wer in der Lage wäre, solche Informationen zu verbreiten, ist entweder im Gefängnis oder will nicht hineinkommen. Folglich gibt es ein politisch unkorrektes Geschichtsbild nur im verborgenen.

Die richterliche Dummheit, die es unmöglich macht, irgendwelche Datensätze kritisch zu hinterfragen, wirkt sich auch bei der Evolutionslehre aus. So schreibt Frau Richterin Gertrud Brühl in ihrem bereits erwähnten Urteil, in dem sie zur Freude der Pädokriminellen eine „festgelegte, untere Altersgrenze“ für Sexualität verneint, im Kontext der Evolutionslehre: „Aus der Glaubensfreiheit kann jedenfalls kein Anspruch hergeleitet werden, wissenschaftliche Erkenntnisse nicht lernen zu müssen, die mit der eigenen Glaubensüberzeugung in Widerspruch stehen“.22 „Wissenschaftliche Erkenntnisse“ lernen – damit ist gemeint: einen Datensatz mit dem Dateinamen „wissenschaftliche Erkenntnisse“ im Gehirn wie auf einer Computerfestplatte abspeichern. Doch ein derartiger Abspeicherungsvorgang ist etwas völlig anderes als Wissenschaft. Das ist die bereits zitierte „Wissenschaft in abstracto“, die zum „Gegenstand der Abgötterei“ gemacht wird. Wirkliche Wissenschaft ist dagegen ein kritisch hinterfragbarer Erkenntnisweg, nicht aber ein Datensatz. Um diese Denkweise zu vermitteln, beweist der Mathematiklehrer seinen Schülern z. B. den Satz des Pythagoras. Anstatt das fertige Ergebnis in ihren Gehirnen abzuspeichern, sollen die Schüler den Erkenntnisweg lernen, auf dem die Mathematiker vor ihnen zum Satz des Pythagoras gelangt waren. Doch anscheinend gehörte Frau Richterin Brühl zu der Sorte von Schülern, die eigene Denkarbeit dadurch vermeiden, daß sie ungeprüft die Meinung z. B. des Mathematiklehrers übernehmen. So kam sie durch Schulzeit und Studium, ohne die Fähigkeit des selbständigen Denkens zu erwerben.

Wenn irgendwelche Lügen verbreitet werden sollen, dann kann man bestenfalls die „Wissenschaft in abstracto“ zum „Gegenstand der Abgötterei“ machen. Aber die Lügner wünschen nicht, daß jemand den Erkenntnisweg thematisiert und diesen gar noch kritisch hinterfragt. Im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern konnten deshalb alle deren Schönheit rühmen, weil niemand die Frage nach der Quelle dieses „Wissens“ gestellt hatte. Das Verbot des Buches Der Auschwitz-Mythos konnte nur deshalb mit dem „wissenschaftlich gesicherten Geschichtsbild“, das außerdem noch „offenkundig“ sei, begründet werden, weil die Richter die „Wissenschaft“ mit einer Stimme vom Himmel verwechselt hatten. Auch bei der Evolutionslehre ist eine Ideologie vorgegeben, durch die Tatsachen verfälscht wahrgenommen werden. Das zeigt mit dankenswerter Offenheit die DDR-Veröffentlichung Weltall-Erde-Mensch, die die 14jährigen zur atheistischen Jugendweihe (eine Nachäffung der kirchlichen Konfirmation) erhielten. Darin heißt es: „So müssen denn die Resultate der Naturwissenschaften durch die Erkenntnisse der Philosophie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Menschen zu gelangen“.23 Wenn die „Resultate der Naturwissenschaften“ nach irgendwelchen ideologischen Gesichtspunkten zurechtzubiegen seien, dann kann es unmöglich erwünscht sein, daß der Erkenntnisweg kritisch hinterfragt wird. Deshalb werden die bereits fertig zurechtgebogenen „Resultate der Naturwissenschaften“ als vermeintliche Tatsachen den Schülern vorgesetzt, so daß sie diese nur noch in ihren Gehirnen abspeichern bräuchten. So steht im Geschichtsschulbuch, was vor wieviel Millionen Jahren geschehen sei. Und Abbildungen im Biologiebuch erwecken den Eindruck, Fotografien aus jener Zeit zu sein. Doch anders als im Mathematikbuch wird keinerlei Erkenntnisweg angedeutet, den die Schüler kritisch hinterfragen könnten. Es wird nichts nachgewiesen, sondern es wird lediglich der Glaube vermittelt, daß es wissenschaftlich erwiesen sei, daß wir das Resultat eines über Jahrmillionen andauernden Entwicklungsprozesses seien. Ebenso war es mit der überragenden Schönheit der kaiserlichen Bekleidung und mit den Gaskammern in Dachau und in Auschwitz. Doch wer irgendwelche Zweifel hatte, der traute seinen eigenen Augen nicht, sondern verließ sich auf das „offenkundige“ und „wissenschaftlich gesicherte Geschichtsbild“. Eine alte und immer wieder erfolgreiche Methode der Volksverdummer ist, etwas zu behaupten und anstelle eines Beweises diese Behauptung ständig und überall und bei jeder Gelegenheit zu wiederholen. Das Ergebnis ist, daß sogar handfeste Lügen wie die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz als offenkundige Tatsachen galten.

Weshalb müssen die Schüler überhaupt wissen, was die Nazis getan hatten oder was vor Millionen von Jahren geschehen sei? An der Vergangenheit können sie doch nichts ändern. Die Antwort enthält ein Indizierungsbeschluß (wiedergegeben auf der nachfolgend genannten Internetseite) für die Internetseite www.johannes-lerle.net, durch die eine Zensurbehörde die Kinder und Jugendlichen angeblich „schütze“. Darin heißt es: „Wie Menschen Gegenwart und Zukunft gestalten, ist davon abhängig, wie sie Vergangenheit beurteilen“. Durch diese Worte wird eingeräumt, daß es in der Geschichtsschreibung nicht wirklich um die Vergangenheit geht, sondern deren Ziel ist es vielmehr, das Handeln der Menschen für die Gegenwart und für die Zukunft zu manipulieren. Das zeigen auch folgende Worte der Zensurbehörde: „Die benannten Äußerungen stehen im krassen Widerspruch zu den im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden, in der Gesellschaft herrschenden Erziehungszeilen“. Mit „Erziehung“ ist gemeint, daß Kinder und Jugendliche wie ein Hund abgerichtet werden sollen. Es wird eingeräumt, daß es wegen der Fülle des Wissens unmöglich ist, den Kindern und Jugendlichen einen vollständigen Überblick über die Geschichte aufzubauen. „Erziehungsziel ist daher im Bereich der politischen Bildung, das von Geschichtswissenschaftlern aufgearbeitete und festgestellte Wissen von der Vergangenheit im Hinblick auf Fragen, Situationen und Entwicklungen zu untersuchen, die für uns in Gegenwart und absehbarer Zukunft von besonderer Bedeutung sind. Erziehungsziel ist die Entwicklung eines historischen Bewußtseins, ebenso wie die Fähigkeit zu historisch angemessenen differenziertem Urteilsvermögen“. Wer gilt als Geschichts„wissenschaftler“? Wer stellt das „Wissen“ bereit? Das heißt: Wer wählt die Fakten nach welchen Gesichtpunkten aus? Das ist die entscheidende Frage. Daß das unsere Obrigkeit tut, zeigt die bereits erwähnte Aberkennung des Dr.-Titels des Verfassers von Der Auschwitz-Mythos. Im Widerspruch zum obigen Zitat, wonach „die Fähigkeit zu historisch angemessenen differenziertem Urteilsvermögen“ Erziehungsziel sei, steht folgende Aussage der Zensurbehörde: „Insbesondere vor dem Hintergrund, daß sich Kinder und Jugendliche noch in einem Entwicklungsprozeß befinden und daher noch leicht zu beeinflussen sind, schadet die Konfrontation mit den verfahrensgegenständlichen Inhalten eher, als daß sie zu einer gefestigten Meinungsbildung beiträgt“ „Zu einer gefestigten Meinungsbildung beiträgt“ – damit kann nur eine politisch korrekte Meinung gemeint sein. Und mit „Meinungsbildung“ ist in Wirklichkeit unreflektierte Meinungsübernahme gemeint. Und die übernommene Meinung soll möglichst gefestigt sein. Dadurch kann sie nicht so leicht durch unumstritten wahre Tatsachen erschüttert werden. Denn bei den „verfahrensgegenständlichen Inhalte(n)“, die den Kindern angeblich schaden würden, handelt es sich um die inzwischen unumstrittene Tatsache, daß wir über die Gaskammern in Dachau und in Auschwitz belogen worden waren. Die Zensoren sind selbst ein Beispiel dafür, daß eine übernommene und im Gehirn abgespeicherte Meinung selbst gegen unumstrittene Tatsachen immunisiert. Denn den Datensatz über Dachau und über Auschwitz, den sie während ihrer Schulzeit im Gehirn abgespeichert hatten, dient ihnen als Kriterium dafür, welche unumstrittenen Informationen von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten seien.

Das ist die Methode aller Ideologen, die nicht in Wahrheitskategorien denken, sondern die Tatsachen nach ihrer vorgegebenen Ideologie zurechtbiegen. Es wurde bereits das Jugendweihebuch Weltall-Erde-Mensch zitiert, worin es heißt: „So müssen denn die Resultate der Naturwissenschaften durch die Erkenntnisse der Philosophie des Marxismus-Leninismus überprüft und ergänzt werden, um zu einem richtigen Bilde vom Menschen zu gelangen“.24 Die Tatsachen wurden nach der marxistischen Ideologie zurechtgebogen oder nach der Holocaustreligion. Ebenso werden die Tatsachen nach der Evolutionslehre zurechtgebogen. „Vor dem Hintergrund, daß sich Kinder und Jugendliche noch in einem Entwicklungsprozeß befinden und daher noch leicht zu beeinflussen sind“ (Formulierung der Zensurbehörde), wird ihnen eingetrichtert, daß sie höherentwickelte Affen seien, die sich wie die anderen Affen nicht für ihre Sünden vor Gott verantworten müßten. Die entsprechenden Lügen werden immer wieder und bei jeder Gelegenheit ständig wiederholt, damit sie für die Wahrheit gehalten werden. Deshalb hören wir auch ständig z. B. im Fernsehen, was die Evolution alles für Lebensformen hervorgebracht hätte. Auch wer den Schwindel durchschaut, der muß trotzdem durch seinen „Rundfunkbeitrag“ die Volksverdummung finanzieren, hat aber keinerlei Möglichkeit, den Fernsehzuschauern den Betrug aufzuzeigen. Er wird auch weder Professor noch Lehrer. Doch wie es bei den Gaskammern in Auschwitz Tatsachen gab, die man nicht widerlegen kann, so daß man das Buch Der Auschwitz-Mythos verbieten „mußte“, so wird die Evolutionslehre ebenfalls durch Tatsachen widerlegt. Doch die Gegenstrategie ist, den Evolutionsglauben durch ständiges Wiederholen zu festigen und Andersdenkende als wissenschaftsfeindliche Fundamentalisten verächtlichzumachen. Wer es nicht gelernt hat, Beweisketten nachzuvollziehen und kritisch zu hinterfragen, der läßt sich von der Häufigkeit beeinflussen, mit denen die Lügen wiederholt werden. Doch von folgenden Tatsachen und Naturgesetzen müssen die Evolutionsprediger ablenken, da sie diese nicht widerlegen können:

1. Der Zweite Hauptsatz der Wärmelehre (Thermodynamik):

Der Ofen heizt das Zimmer. Es ist unmöglich, einen Apparat zu bauen, der den Ofen dadurch erwärmt, daß er das Zimmer abkühlt. Denn die Energieunterschiede werden kleiner und niemals größer. Und wenn sie doch größer werden wie z. B. beim Kühlschrank, dann ist das nur dann möglich, wenn sich die Energie im Gesamtsystem (einschließlich Stromverbrauch) ausgleichen kann. Wäre das kein ehernes physikalisches Gesetz, dann hätte schon längst jemand alle Energieprobleme dadurch gelöst, daß er einen Apparat entwickelt hätte, der die Energieunterschiede vergrößert. Denn selbst bei extremer Kälte enthalten Luft und Meerwasser Unmengen an Energie. Doch diese kann nicht genutzt werden, weil nur Energieunterschiede genutzt werden können.

Überall auf der Welt und im Weltall gleichen sich Energieunterschiede aus. Die Uhr tickt. Irgendwann hört sie auf zu ticken. Wenn es ein Ende gibt, dann muß es auch einen Anfang gegeben haben. Folglich beweist der Zweite Hauptsatz der Wärmelehre, der sogar im Schulbuch steht, zwingend, daß es einen Schöpfer geben muß.

2. Woher kommt die erste lebende Zelle? 

Aus einem Virus kann sie sich jedenfalls nicht entwickelt haben, da ein Virus eine lebende Zelle braucht, um sich fortpflanzen zu können. Eine fortpflanzungsfähige Zelle ist ein hochkomplexes Kunstwerk, vergleichbar mit den Noten einer Symphonie Beethovens. Es ist nicht vorstellbar, daß eine Symphonie dadurch zufällig entstanden sein könnte, daß Beethoven Tinte über Papier verspritzt hätte.

3. Woher kommen die vielen Tier- und Pflanzenarten?

Angeblich durch zufällige kleine Veränderungen (Mutationen). Erweisen sich diese als Vorteil, dann erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit des Überlebens. Dadurch sollen angeblich die vielen Arten des Lebens entstanden sein. Legt man eine Symphonie Beethovens auf den Kopierapparat, dann kann durch einen Qualitätsmangel des Kopiergerätes eine Note nicht kopiert werden oder ein schwarzer Fleck auftauchen, der für eine Note gehalten wird. In der Regel bedeutet das einen Qualitätsmangel, der dazu führen kann, daß die Kopie weggeworfen wird. In Ausnahmefällen mag das aber als Verbesserung der Symphonie Beethovens empfunden werden, so daß dieses verbesserte Exemplar weiterkopiert wird. Beim Kopieren kann ein Blatt vergessen und ein anderes doppelt kopiert werden. Dem entsprechen sechs Finger beim Menschen (1. Chronik 20,6) oder ein fünftes Bein bei einer Kuh. Ein fünftes Bein, aber kein Flügel wie bei einem Vogel. Außerdem können die Noten vergrößert oder verkleinert werden. Die Veränderungen durch das Kopieren mögen vielfältig sein, doch es bleibt ein Werk Beethovens und es wird nicht zu einer Symphonie von Mozart.

Lange vor Darwin haben Pflanzen- und Tierzüchter die kleinen Veränderungen ausgenutzt. Die Nachkommenschaft der Kuh mit der höchsten Milchleistung oder des Huhnes, das die meisten Eier legt, wurde für die Weiterzucht genutzt. Wohlgemerkt: Nur eine Kuh, die bereits Milch gibt, kann man höherzüchten. Man kann aber weder eine eierlegende Kuh noch ein milchgebendes Huhn züchten. Was kein Züchter kann, das kann die unvernünftige Natur schon gar nicht.

Nicht einmal die Evolutionisten behaupten, daß plötzlich neue Organe auftreten. Angeblich seien sie durch kleine Veränderungen (Mutationen) und Auslese entstanden. Ich kenne jemanden, der größere Häute zwischen den Fingern hat, weshalb er keinen Trauring tragen kann. Das sind Ansätze einer Flughautbildung wie bei der Fledermaus. Da dieser Mann aber nicht fliegen kann, hat er keine höheren Überlebenschancen als andere Menschen. Eine Mutation in Richtung eines neuen Organs bedeutet erst dann einen Vorteil im Kampf ums Dasein, wenn das neue Organ funktioniert, der Vogel, das Säugetier oder das Insekt fliegen kann. Die Fähigkeit zum Fliegen müßte somit mindestens dreimal entstanden sein. Es gibt auch lebendgebärdende Fische und Fische, die zusätzlich zu den Kiemen auch noch Lungen haben. Unser Auge ist anders konstruiert als das Auge der Fische. Der Fisch schiebt die Linse vor und zurück wie der Fotoapparat. Wir verändern dagegen deren Wölbung. Fische haben andere Kiemen als Kaulquappen. Das alles zeigt, daß verschiedene Organe mehrmals entstanden sein müßten. Ständig sterben Arten aus. Aber die Menschheit hat noch nie beobachtet, daß neue Arten entstehen. Als Ausrede dienen den Evolutionisten die Millionen von Jahren. Aber es ist kein Mechanismus bekannt, durch den die Entstehung neuer Arten möglich wäre. Die Fossilien zeigen viele ausgestorbene Tiere. Die Evolutionisten können uns viel erzählen, welches Tier von welchem abstammen soll. Doch warum findet man keine Zwischenglieder, obwohl mehr und mehr Fossilien gefunden werden? Seit ca. hundert Jahren forscht man mit der Taufliege Drosophila melanogaster, deren Generationsfolge nur 9-14 Tage beträgt. Trotz der sehr vielen Generationswechsel in inzwischen mehr als hundert Jahren haben wir nur verschiedene Variationen der Taufliege, aber keine neue Art.

Die Verführungskraft des Evolutionismus liegt auch darin, daß Darwin durchaus Richtiges erkannt hat. Das, was der Züchter tut, das geschieht auch in der Natur. Würde dort ein Rind zu wenig Milch geben, dessen Junge würden verhungern, und das Erbgut würde nicht weitergegeben werden. Doch das wäre das Szenarium bei einem Rind, nicht aber bei einem Huhn, das durch keinen Prozeß natürlicher Auslese zum Milchgeben gebracht werden könnte.

Wie bei Darwin, so ist auch bei den Holocaustpredigern nicht alles falsch, was sie sagen. Hitler war in der Tat ein höchstkrimineller Raubmörder, der viele unschuldige Menschen ermorden ließ. Bei solch einer Bestie wie Hitler schöpft man normalerweise keinen Verdacht, wenn zu den vielen Bluttaten noch Gaskammermorde in Dachau und in Auschwitz hinzugelogen werden. Totzdem starb nach heutiger geänderter Geschichtsschreibung niemand an den genannten Orten durch Gas. Darwin hat richtig erkannt, daß sich Arten durch Mutation und natürliche Auslese an Umweltveränderungen anpassen können. Aber auf diese Weise entstehen keine neuen Organe.

4. Intelligent Design

Menschen, die weder der Bibel noch dem Koran glauben, die beide eine Schöpfung durch Gott bzw. durch Allah lehren, erkennen, daß irgendwer die vielen Tiere und Pflanzen gestaltet haben muß. Wenn schon ein Computervirus nicht von selbst entsteht, sondern von jemandem geschrieben sein muß, wieviel weniger können dann erst die vielen äußerst zweckmäßig gestalteten Tiere und Pflanzen von selbst entstanden sein, die in ihren Zellkernen wesentlich mehr Informationen enthalten als ein vergleichsweise primitives Computerprogramm! Von einer Schweizer Uhr höchster Qualität mag man bestreiten, daß sie wirklich aus der Schweiz kommt. Ob die Uhrenfabrik in der Schweiz oder aber in China steht – jedenfalls kann man nicht bestreiten, daß die Uhr in einer Fabrik gefertigt worden sein muß und daß sie keineswegs von selbst entstanden sein kann. Ebenso muß irgendeine höchste Intelligenz die Schöpfung gestaltet haben.

5. Den eigenen Augen trauen

Es gibt viele Leute, die dem Hokuspokus mit den Millionen und Milliarden von Jahren skeptisch gegenüberstehen. So erleben es die Bewohner der Alpen ständig, daß Geröll von den Bergen niedergeht. Wären die Alpen wirklich Millionen von Jahren alt, dann würden sie heute schon eine Hügellandschaft sein. Doch was man mit eigenen Augen sieht und welche Schlußfolgerungen sich aus zwingenden Beweisketten ergeben, ist das eine; die „Informationen“ von „kompetenter“ Seite das andere. Die einen sind von der Schönheit der kaiserlichen Bekleidung und von den Gaskammern in Dachau und in Auschwitz überzeugt. Denn sie verlassen sich auf das Urteil der kaiserlichen Schönheitsexperten, und sie trauen dem „wissenschaftlich gesicherten“ und „offenkundigem“ Geschichtsbild. Außerdem vertreten sie Darwins Evolutionslehre, weil sie schon in der Schule „wissenschaftliche Erkenntnisse“ in ihren Gehirnen abgespeichert hatten. Die anderen verlassen sich dagegen auf das, was sie mit eigenen Augen sehen oder nicht sehen, und sie maßen sich an, ihren eigenen Verstand zu gebrauchen und das kritisch zu hinterfragen, was andere als „Wissenschaft“ bezeichnen. Die einen glauben dem, was sie ständig hören. Den anderen ist dagegen bewußt, daß Lügen und Irrtümer durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit werden.

Wer die politische Macht hat, der bestimmt, was wir ständig hören. Wer die politische Macht hat, der bestimmt, was in Schulbüchern steht und was im Fernsehen gesendet wird. Nur derjenige wird Professor oder Lehrer, der „wissenschaftliche“ Anforderungen  erfüllt. Und unter „Wissenschaft“ wird nicht ein Erkenntnisweg verstanden, sondern ein von der Obrigkeit freigegebener Datensatz. Darüber hinaus sind Bücher verboten. Andersdenkende sind im Gefängnis oder wollen nicht hineinkommen. Auf diese Weise bemüht sich unsere Obrigkeit darum, daß wir Untertanen nur das „Richtige“ hören.

 

1 Die Richter Luippold, Vögele und Wychodil in der Urteilsbegründung des Landgerichts Stuttgart (Geschäftsnummer XVI KLs 115/80) vom 1. Juli 1982 (Wigbert Grabert, Geschichtsbetrachtung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen 1984, S. 229).

2 The Christian News, 18. Mai 1987, S. 15 (Adresse: Lutheran News, Inc. 684 Luther Lane, New Haven, MO 63068 USA, Tel. 001-573-237-3110); Der Eidgenoss 6/83, S. 3 (CH-8401 Winterthur).

3 „Eva Herman, beliebte Moderatorin und langjährige Nachrichtensprecherin der Tagesschau, vertritt öffentlich eine politisch unkorrekte Familienpolitik. Ihre Betrachtungsweise stimmt mit dem klassischen Feminismus nicht überein. Im Gegenteil: An vielen Stellen übt sie scharfe und fundierte Kritik an der feministischen Ideologie. Damit bricht sie ein Tabu und bringt die linksfeministische Szene gegen sich auf. Eva Herman soll aus der Tagesschau entfernt werden. Chef-Feministin Alice Schwarzer startet eine Denunziationskampagne gegen sie, die in den politisch korrekten Medien und bei Eva Hermans Arbeitgeber, dem NDR, ihre Wirkung nicht verfehlt. Es kommt zum Aufstand der Gutmenschen und zu einer regelrechten öffentlichen Hexenjagd gegen Eva Herman, bei der sie mit ungerechtfertigten Nazi-Vorwürfen konfrontiert wird. Eva Herman verliert daraufhin ihren Job als Nachrichtensprecherin der Tagesschau“. (Eine Inhaltsbeschreibung ihres Buches Die Wahrheit und ihr Preis. Meinung, Macht und Medien).

4 Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts zweier Verfassungsbeschwerden  1 BvR 408/83 und 1 BvR 409/83, veröffentlicht in Wigbert Grabert, Geschichtsbetrachtung als Wagnis. Eine Dokumentation, Tübingen 1984, S. 288f.

5 BVerfGE 98, 265, I. Die Namen der Richter sind: Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig.

6 Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1.

7 In der Bundestagsdebatte vom 28. September 1960 sagte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Carstens, daß der Elektriker Martin Fiedler vom Amtsgericht Dachau wegen Leugnung der Gaskammermorde im KZ Dachau zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt worden ist (Stenographische Berichte des Deutschen Bundestags, 3. Wahlperiode 1957, Band 47, S. 7171).

8 Formulierung von Staatsanwältin Schmiedel von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der Anklageschrift vom 11.01.2007 gegen Johannes Lerle (Az. 404 Js 45504/06), dokumentiert unter www.johannes-lerle.net, Rubrik Strafprozeß.

9 Zum Beirat der Humanistischen Union gehören Prof. Hartmut von Hentig, Lebenspartner des pädokriminellen Leiters der Odenwaldschule, Renate Künast, Prof. Rüdiger Lautmann, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und viele andere illustre Namen der deutschen politischen Klasse. http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/.

10 Lorenz Jäger, Unter Humanisten, FAZ.NET, 20.03.2010, zitiert in Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 312f.

11 Helmut Kentler, Sexualerziehung, Rowolt-Taschenbuch 1970, wiedergegeben in: Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313.

12 Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution. Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2012, S. 313. Frau Kuby verweist auf http://www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/

13 Der Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268   S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

14 Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

15 Der Name der Lehrerin war Glockenbring, der der Direktorin Mangelsdorf. Der damals politisch verantwortliche Kultusminister hieß Hartmut Holzapfel (SPD) und sein Ministerpräsident war der spätere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD).

16 Strafurteil des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01 S. 17.

17 Vom 29. April 2003, Aktenzeichen 1 BvR 436 und ist unter www.johannes-lerle.net zu lesen.

18 Ausgestrahlt auf Phönix am 11.1.2013 17 Uhr.

19 Hubertus Hartmann im Westfalen Blatt vom 14.4.05.

20 Dr. W. J. Ouweneel, Schöpfung oder Evolution, Neustadt / Weinstr. 1993, S. 46. Diese Broschüre zeigt in leichtverständlicher Weise den Schülern die Fehler und die ideologischen Hintergründe der Evolutionslehre auf. Solch ein Baumstamm ist auch in folgendem Buch beschrieben: Sehen lernen, wo der Erdboden aufgedeckt ist. Vor uns die Sintflut (unverkäuflich, nicht im Buchhandel erhältlich; v. Scheven, Joachim, Postfach 40, 65711 Hofheim a. Taunus „Kuratorieum Lebendige Vorwelt“), S. 175.

21 Albert Wigand, Der Darwinismus und die Naturforschung Newtons und Cuviers I, Braunschweig 1874, Vorwort IX.

22 S. 14 des bereits zitierten Urteils des Landgerichts Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01.

23 S. 217 rechte Spalte in allen Auflagen ab 1967.

24 S. 217 rechte Spalte in allen Auflagen ab 1967.

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