Von der „Ermordung von einer Million Juden im Konzentrationslager Auschwitz“, die ich angeblich geleugnet haben soll, steht nichts im Strafgesetzbuch. Denn in § 130 StGB ist weder eine Zahl der Opfer, noch ein Tatort, noch ein Tatwerkzeug genannt. Da nicht der Angeklagte seine Unschuld, sondern die Justiz die Straftat beweisen muß, hätte die Justiz nicht nur Hitlers Völkermord als solchen nachweisen müssen, sondern auch die Details, daß die Gaskammern in Auschwitz der Tatort waren und daß die Zahl der Opfer an diesem Tatort eine Million beträgt. Doch weder wurden in einem meiner Urteile derartige Aussagen bewiesen, noch wurde gesagt, wo dieser Beweis erbracht worden ist. In einem rechtstaatlichen Verfahren reicht ein „Allgemeinwissen“, daß der Angeklagte ein Straftäter sei, für eine Verurteilung nicht aus, sondern die Straftat muß trotzdem nachgewiesen werden. Das bedeutet in meinem Fall den Nachweis, daß die angebliche Leugnung der einen Million Gaskammermorde in Auschwitz unter die Formulierung im StGB „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ zu subsumieren ist. Diese Vorgehensweise gehört zum juristischen Handwerk, wie es die Studienanfänger im ersten Semester lernen. Und die Mißachtung elementarster Bestandteile eines Strafprozesses hätte das OLG rügen müssen.
Das OLG-Urteil zeigt auch, wie fremd den OLG-Richtern selbst elementarstes wissenschaftliches Denken ist. Denn Wissenschaft ist nicht ein Datensatz, sondern ein Erkenntnisweg. Wissenschaftliches Denken ist, Rechenschaft über die Herkunft seines Wissens zu geben. Dagegen kann ein Computer, weil er ein toter Gegenstand ist und deshalb nicht denken kann, lediglich irgendwelche Aussagen, z. B. die des verfahrensgegenständlichen Flugblattes, mit einem vorgegebenem Datensatz abgleichen. Ein Computer und die Richter am OLG, die anstatt eines Gehirns lediglich eine Computerfestplatte im Kopf haben, können den vorgegebenen Datensatz weder kritisch hinterfragen, noch können sie es nachvollziehen, wenn andere es tun. Dagegen thematisiert das verfahrensgegenständliche Flugblatt die Herkunft unseres Wissens. Daß wir unsere Kenntnis über die schlimme Vergangenheit aus einem Lügenmilieu haben, ist eine Tatsache. Diese Tatsache widerlegt zwar nicht, daß in Auschwitz eine Million Menschen vergast worden seien, sie widerlegt aber die Offenkundigkeit dieser Botschaft. Und das Bestreiten der Offenkundigkeit selbst wesentlicher Details des nationalsozialistischen Völkermordes wird vom Maulkorbparagraphen nicht erfaßt. Und in einem Rechtsstaat, wie er uns vorgegaukelt wird, muß dem Angeklagten die Straftat nachgewiesen werden. Eine lückenlose Beweiskette liegt dann nicht vor, wenn irgendwelche Lücken in der Beweisführung durch den Hinweis auf lediglich behauptete Offenkundigkeit überbrückt werden. Das gilt besonders, wenn die für offenkundig gehaltenen Informationen aus einem Lügenmilieu stammen.
Wissenschaftliches Denken geht induktiv vor. Es registriert sämtliche Fakten, die relevant sein könnten, und zieht in einer nachvollziehbaren Beweiskette Schlußfolgerungen. Dagegen gehen politische Agitatoren von einer Behauptung aus, z. B. von Hitlers Völkermord, wenn sie nach Gesichtspunkten der beabsichtigten Meinungsmache Tatsachen auswählen, erfinden, zurechtbiegen oder verschweigen. Wie fremd den OLG-Richtern die induktive ergebnisoffene wissenschaftliche Denkweise ist, sieht man daran, daß sie mir die Nennung solcher Tatsachen vorwerfen, die sie weder widerlegen noch entkräften können. Da wäre die „kriminelle Fälschung eines Sachbeweises“. Wenn man eine Rekonstruktion als „Originalgaskammer“ ausgibt, dann ist das deshalb kriminell, weil dadurch eine Beweiskraft herbeigelogen wird, die eine Rekonstruktion nun einmal nicht hat. Daß in den KZs viele Kriminelle waren, ist unumstritten. Und daß Kriminelle auch lügen, sollte Allgemeinwissen sein. Doch ein Agitator, dem wissenschaftliches Denken in nachvollziehbaren Beweisketten fremd ist, ignoriert derartige Binsenweisheiten, der hinterfragt nicht einmal die Beweiskraft der durch Folter bewirkten Tätergeständnisse.
Wer in Wahrheitskategorien denkt, der kann gegebenenfalls auch dem Dr. Goebbels und den Neonazis zustimmen. Doch wer wie die OLG-Richter nicht an der Wahrheitsfindung interessiert sind, sondern sich wie Anwälte der Volksverdummer verhalten, der wertet meine Aussage „Aber wo sie Recht haben, haben sie Recht“ als Holocaustbestreitung. Dabei hatte ich weder dem Goebbels noch den Neonazis in allen ihren Aussagen zugestimmt. Den Goebbels hatte ich sogar ausdrücklich als „Erzlügner“ bezeichnet. Lediglich darin, wo sie Recht haben, haben sie Recht. So hatte der Erzlügner Goebbels darin Recht, daß er die Morde in Katyn den Sowjets anlastete, wie die von mir kritisierten Neonazis darin Recht haben, daß wir über Dachau vorsätzlich belogen worden waren. Durch den Hinweis auf aufgedeckte Lügen entsteht der Eindruck, daß der Judenmord geleugnet werden würde. Doch nicht ich habe gelogen; ich habe lediglich Lügen über Dachau und auch über Auschwitz bekanntgemacht. Somit gehöre nicht ich ins Gefängnis, sondern die Lügner, deren Lügen ich in die Öffentlichkeit getragen habe. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage; denn Meineid gilt als Verbrechen. Auf entlarvte Lügen hinzuweisen, wie ich es getan habe und auch in Zukunft tun will, ist aber nicht strafbar. Mein Anliegen ist es, die Lügen der Volksverdummer zu entlarven. Dagegen verhalten sich die Richter wie Anwälte der Volksverdummer. Wie fremd diesen Anwälten der Volksverdummer das wissenschaftliche Denken ist, wird daran deutlich, daß sie mir meinen Hinweis auf einen Erklärungsbedarf zum Vorwurf machen. Denn ein Einwohner von Auschwitz hatte nichts von den täglich über tausend Vergasungen und der Herbeischaffung der hundert Tonnen Kohle mitbekommen, die an jedem Tag für die Verbrennung der Leichen benötigt worden wären. Einen Erklärungsbedarf festzustellen und unbeantwortete Fragen zu registrieren, ist zentral für wissenschaftliches Denken. Daß Richter mir das zum Vorwurf machen, beweist ein sehr niedriges Bildungsniveau bei deutschen Akademikern. Wer den Hinweis auf einen derartigen Erklärungsbedarf als Holocaustleugnung wertet, der gibt damit zu erkennen, daß er weitere Lügen in der Geschichtsschreibung vermutet, von denen er nicht will, daß sie durch irgendwelche Fragen aufgedeckt werden könnten. Dadurch bestätigen sie die Aussage meines Flugblattes, daß sie keineswegs irgendwelche Lügen strafrechtlich verfolgen, sondern daß sie den Holocaust als Glaubenslehre betrachten und daß sie wie Religionswächter diesen Glauben vor „Ketzerei“ schützen. Dagegen entspricht es wissenschaftlichem Denken, sämtliche Tatsachen, die relevant sein könnten, zusammenzutragen und über die Methode der Erkenntnisgewinnung Rechenschaft abzulegen. Solche Tatsachen sind, daß wir sowohl über Dachau vorsätzlich belogen worden waren, als auch, daß in Auschwitz auf kriminelle Weise eine Gaskammer als angeblicher Sachbeweis gefälscht worden war. Dieses Wissen hat Konsequenzen für die Methode der Erkenntnisgewinnung. Wenn wir uns in einem Lügenmilieu bewegen, dann können wir nicht einfach irgendwelche Aussagen ungeprüft zusammentragen, dann müssen wir bei allem Schlimmen, das wir über die Nazis hören, die Möglichkeit im Blickfeld behalten, daß wir vorsätzlich belogen worden sein könnten. Denn der gesunde Menschenverstand sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“. Doch der Menschenverstand fehlt den Richtern am OLG, wenn sie die Aussage, daß in den Gaskammern in Auschwitz eine Million Menschen vergast worden seien, von der sie nicht bestreiten können, daß sie aus einem Lügenmilieu stammt, für derart offenkundig halten, daß es keines Beweises bedürfe, um angebliche Bestreiter dieser Botschaft einzukerkern.
Wenn die Richter am OLG meine Konjunktive („… verbrannt worden sein müßten …“ und „…Kohle … erfordert hätte.“) als strafbare Holocaustleugnung werten, dann geben sie damit zu erkennen, daß sie nichts aus den Kontroversen um Kopernikus (1473-1543) gelernt haben. Denn ein halbwegs gebildeter Mensch kann in unterschiedlichen Gedankensystemen denken. In der Astronomie wirkt sich diese Fähigkeit, zu der auch der Gebrauch von Konjunktiven gehört, folgendermaßen aus: Wenn die Erde sich um die eigene Achse drehen würde, dann würden wir uns mit der Erdoberfläche bewegen, dann würde die Erde uns als feststehend erscheinen, dann hätte es den Anschein, daß sich die Sonne um die Erde bewege. Durch diese Gedanken leugne ich keineswegs die für offenkundige gehaltene Bewegung der Sonne um die Erde, sondern ich habe mit den Konjunktiven lediglich die kopernikanische Denkmöglichkeit beschrieben. Hundert Jahre nach Kopernikus hatte Galileo Galilei (1564-1642) den Papst geärgert. Daraufhin schlug der Papst mit der damaligen Allzweckwaffe zurück, und zwar mit der Ketzerei-Keule. Die heutige Allzweckwaffe ist die Auschwitz-Keule. Auch ich habe die Justiz geärgert, und zwar dadurch, daß ich bei jeder Gelegenheit die Justiz – besonders die Richter am Bundesverfassungsgericht – als Bande krimineller Rechtsbeuger oder aber als Primitivlinge verächtlichmache. Da die von mir aufgezeigten „Rechtsfehler“, die Richter als Deppen oder als ein verabscheuungswürdiges Pack krimineller Rechtsbeuger entlarven, zu offensichtlich sind, deshalb schlägt man mit der heutigen Allzweck-Waffe, und zwar mit der Auschwitz-Keule, zurück. Das OLG hat meine Konjunktive als Holocaustleugnung gewertet, wie der Papst die Konjunktive des Kopernikus, nachdem sie von Galilei übernommen worden waren, als Ketzerei gewertet hatte. Dadurch bewirken unsere Richter, daß sie ihren Zeitgenossen und besonders der Nachwelt als geistige Zwerge in Erinnerung bleiben, die ihre intellektuellen oder moralischen Defizite dadurch kompensieren, daß sie solche Personen einkerkern, die ihnen geistig und moralisch überlegen sind.
Wie gelangten solche Deppen oder Verbrecher überhaupt in solch eine Position, in der sie entscheiden können, wer ins Gefängnis kommt? Natürlich sind die höchsten Richter nicht vom Himmel zu uns hinabgestiegen, sondern sie wurden von Politikern ernannt. Natürlich werden Politiker solche Personen ernennen, die ihnen geistig nahestehen. Wenn wir betrachten, was für ein Pack uns regiert, dann brauchen wir uns über nichts mehr zu wundern. Der gesunde Menschenverstand, der sagt: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, der fehlt auch Politikern wie Dr. Merkel, Dr. Beckstein, Kanzlerkandidat Dr. Stoiber und anderen. Diese Führungskräfte hatten doch im Jahre 1991 die amerikanische Lüge von den aus kuwaitischen Brutkästen entfernten Frühgeburten bewußt miterlebt. Trotzdem forderten sie im Jahre 2003 von Bundeskanzler Schröder, daß sich Deutschland wegen Saddams Massenvernichtungswaffen an Amerikas Irakkrieg beteiligt. Der Irakkrieg sollte der Sicherheit Israels dienen. Vielleicht haben die deutschen Kriegshetzer Dummheit auch nur vorgetäuscht, als ob sie nicht hätten wissen können, daß man einem überführten Lügner nicht glauben kann. In einem solchen Fall wären sie bereit gewesen, deutsche Soldaten für die Interessen Israels in den Tod zu schicken.
Bundesverfassungsrichter, die von einem solchen Pack von Lumpen oder Deppen ernannt worden waren, haben den Maulkorbparagraphen für grundgesetzkonform erklärt, obwohl das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden darf, nicht aber durch Sondergesetze. Doch mit dem grundgesetzwidrigen Maulkorbparagraphen ist der Hinweis auf Lügen in der Holocaust-Geschichtsschreibung nicht zu greifen. Doch der Maulkorbparagraph dient ohnehin nicht dem Schutz der historischen Wahrheit, sondern der Absicherung der Judenherrschaft. Und der Hinweis auf unbestreitbare Lügen schadet dieser Herrschaft mehr als die Äußerung einer Meinung, die auch falsch sein könnte. Folglich müsse ich eingesperrt werden. Und ein Verbrecherpack von Staatsanwälten und Richtern vom Amtsgericht bis zum OLG beugt das Recht, um zu verhindern, daß es allgemein bekannt wird, daß wir belogen worden waren. Diese Tatsache, daß wir vorsätzlich belogen worden waren, darf deshalb nicht in die Welt hinausgerufen werden, weil sie niemand widerlegen kann. Das ist der politische Wille, den die Justiz exekutiert, ganz gleich, welchen Wortlaut irgendwelche Gesetze haben. Wo sich der politische Wille mit krimineller Energie unter vorgetäuschter Dummheit verbindet, da wird das geschriebene Recht gebeugt, um die ungeschriebenen Gesetze derer durchzusetzen, die hinter den Kulissen die wirkliche Macht ausüben.
Johannes Lerle