Offenkundigkeit

In der freiesten Gesellschaft,
die’s seit je in Deutschland gibt.
darf ich – heißt es – alles sagen,
was zu sagen mir beliebt.

Freie Meinung, Forschung. Lehre
sind vom Grundgesetz verbürgt.
Niemals werden sie – so heißt es
hier im Rechtsstaat abgewürgt.

So viel Freiheit will verdient sein,
darum ist es auch suspekt,
das zu meinen, forschen, lehren,
Was politisch nicht korrekt.

Denn seit mehr als fünfzig Jahren
sagt man uns zu jeder Frist,
was wir blind zu glauben haben,
weil das „offenkundig“ ist.

Einen, der da Zweifel äußert,
und das auch beweisen will,
macht der Rechtsstaat unverzüglich
durch den Richter stumm und still.

Die Beweise mal zu prüfen
ist der Richter nicht bereit,
denn das hat er gar nicht nötig,
wegen „Offenkundigkeit“.

Wer nicht glaubt, was vorgeschrieben.
Ist kein guter Demokrat,
jedenfalls ganz offenkundig
nicht in unserem Musterstaat.

Mir erscheint es offenkundig
und das drückt mich ziemlich schwer:
Mit dem Rechtsstaat und der Freiheit
ist s bei uns nicht mehr weit her.

(Sedinus)

 

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