Denken macht frei

Die Welt ist in Bewegung. Die Finanzkrise erschüttert das allzu blinde Vertrauen in das herrschende wirtschaftliche und politische System. Das Gute an dieser Krise: sie regt das Denken an. Viele ahnen, dass die Lösungen, die uns von der Politik angeboten werden, keine Lösungen sind, sondern nur Maßnahmen, um das jetzige System am Leben zu erhalten. Der Verdacht breitet sich aus, dass die ganze Krise in Wirklichkeit eine gigantische Umverteilungsaktion ist, um Geld und Macht noch mehr als bisher in den Händen weniger zu zentralisieren. Es ist hohe Zeit, die Fraglosigkeit durch Nachdenken abzulösen.

Das gegenwärtige Gesellschaftssystem ruht nämlich – wie alle Systeme – auf gewissen Axiomen, auf Säulen, an denen nicht gerüttelt werden darf, ohne dass das Ganze einsturzgefährdet ist. Solche Säulen sind deswegen immer auch Tabu-Zonen. Wer in unserer Gesellschaft vorankommen oder auch nur geduldet werden will, tut gut daran, gewisse Glaubenssätze nachzusprechen oder wenigstens nicht offen zu bestreiten: Dazu gehört das Bekenntnis zur Freien Marktwirtschaft samt Zinswirtschaft und Unabhängigkeit der Banken, zum Parlamentarismus samt zugehörigem Links-Rechts-Parteiensystem, das Bekenntnis zu Philosemitismus und Antirassismus, Homosexualität und Abtreibung samt wohllautendem Bekenntnis zu den Menschenrechten, in deren Besitz man sich wähnt. Es ist zwar gestattet, jeder beliebigen Religion oder Weltanschauung anzuhängen –  aber unter der stillschweigenden Voraussetzung, dass man es nicht wirklich ernst meint. Andernfalls gerät man sehr schnell in den Geruch des Fundamentalismus. Unter Fundamentalisten versteht die Politik- und Medienlandschaft von heute einen Menschen, der seine katholische oder evangelische oder islamische oder nationale – oder welche Anschauung auch immer – gegebenenfalls höher stellt als die oben aufgeführten Höchstwerte. Deswegen können Fundamentalisten in der globalistischen Neuen Weltordnung, die das Hauptthema der amerikanischen Politik ist, nicht geduldet werden. Es ist übrigens nur ein sehr kleiner Schritt, der den Fundamentalisten von der Verleumdung trennt, ein Terrorist zu sein. Und welche Behandlung auf Terroristen wartet, muss hier nicht näher ausgeführt werden. Dafür ist durch den 11. September vorgesorgt.

Der nachdenkliche Europäer stellt verwundert fest, dass die Tabu-Zonen, durch die Political Correctness festgestellt und durch Justiz und Medien bewacht, immer größer werden. Durch allerhand Maulkorbgesetze wird der Bürger zum Schweigen verurteilt und durch den drohenden grotesken EU-Haftbefehl eingeschüchtert, weil er nicht mehr weiß, was wo warum strafbar ist. Letzthin wurde bekanntgegeben, im Jahre 2008 seien in der BRD annähernd 14‘000 „rechte Straftaten“ – was auch immer das sein soll – begangen worden, davon gut 700 Gewalttaten. Nach Abzug dieser letzten Gruppe bleiben also rund 13‘000 politisch motivierte gewaltfreie „Straftaten“. Das ist bemerkenswert. Besonders vor dem Hintergrund, dass bundesrepublikanische Politiker immer wieder in China und anderswo mit großer Selbstgerechtigkeit die „Einhaltung der Menschenrechte anmahnen“. Offenbar gelten die beschworenen Menschenrechte der freien Meinungsäußerung, der Wissenschaftsfreiheit, der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses usw. nur dann, wenn sie den darüber thronenden Gesetzestafeln der „Westlichen Wertegemeinschaft“ nicht widersprechen. Hier wird mit zwei Ellen gemessen. Das ist tief unwahrhaftig, um nicht zu sagen verlogen: ein recht durchsichtiges machiavellistisches Manöver zugunsten westlicher Machstrukturen.

Die größte Merkwürdigkeit unter den westlichen Tabuzonen ist aber historischer Natur. Wenn es nämlich um den Nationalsozialismus und das sogenannte Dritte Reich geht, dann setzt das Denken der Zeitgenossen vollständig aus. Das Gehirn wird seiner Funktion enthoben, und es kommen fast religiös anmutende Reflexe in Gang. Jegliche Differenzierung hört auf, jedes Hinterfragen der gängigen Bausch-und-Bogen-Verurteilung gilt als ungehörig, ja bösartig. Hier gibt es nur eine einzige erlaubte Meinung: Die Nazis – sprich die Deutschen – sind Täter, und zwar ausschließlich, und die Juden sind Opfer, und zwar grundsätzlich und zeitenübergreifend. Siehe die Wirbel um Erika Steinbach und Eva Herrmann, um Martin Hohmann und General Reinhard Günzel. Wer an diesem allerobersten Glaubenssatz zweifelt, ist kein Gesprächspartner mehr, sondern ein Ketzer und Aussätziger zugleich, der blitzartig dem Inquisitionsrichter, der gesellschaftlichen Ächtung und wirtschaftlichen Vernichtung anheimfällt. Und jeder, der mit ihm zu tun hat, muss sich umgehend „distanzieren“.

Das gilt vor allem für die Fragen rund um den Holocaust, die Kernzone jenes verminten Geländes. Der unendliche Medienrummel um den Bischof Richard Williamsson hat uns das Tabu einmal mehr vorgeführt. Frau Merkel sieht sich veranlasst, den Papst zu belehren; der Papst sieht sich veranlasst, den Bischof zum Widerruf aufzufordern; die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt, und die bundesrepublikanische Justiz erwägt die Ausstellung eines Internationalen Haftbefehls gegen den Kirchenmann – warum? Weil er ein historisches Faktum anders einschätzt als gewohnt und erlaubt. Darin besteht seine Ketzerei. Das heißt aber nichts anderes, als dass jene geschichtliche Begebenheit der Sphäre der Wissenschaft und damit der kontroversen Diskussion entzogen und in die Sphäre der Religion erhoben wird, und zwar einer Art Weltreligion, die in der Bundesrepublik unverkennbar die Züge einer halb offiziellen Staatsreligion angenommen hat.

Während die Medienkampagne gegen Williamsson auf Hochtouren lief, wurde der Revisionist und Rechtsanwalt Horst Mahler in München zu sechs Jahren und gleich darauf in Potsdam zu nochmals vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er den Holocaust bestritten hatte. Schon 2007 war Mahlers Mitarbeiterin, die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, zu 3 ½  Jahren Haft verurteilt und gleich aus dem Gerichtssaal abgeführt worden. Der Grund: sie hatte den deutschkanadischen Publizisten Ernst Zündel in Mannheim vor Gericht verteidigt und zu beweisen versucht, dass der Angeklagte recht habe. Zündel selbst erhielt fünf Jahre. Zwei Jahre Untersuchungshaft unter unwürdigsten Verhältnissen in Kanada wurden nicht angerechnet. Zündel sitzt also sieben Jahre, weil er über seine Internet-Seite Argumente verbreitet hat, die nach seiner Meinung gegen eine Massenvergasung von Juden sprechen. Kurz nach Zündel erhielt der Diplomchemiker und mehrfache Buchautor Germar Rudolf, ursprünglich Wissenschaftler am Max Planck-Institut in Stuttgart, eine Haftstrafe von 2 ½ Jahren, weil er auf Grund eigener Forschungen in Auschwitz zu den gleichen Ergebnissen gekommen zu sein glaubte wie schon andere revisionistische Forscher vor ihm, zum Beispiel der Franzose Robert Faurisson, Universitätsprofessor für Dokumentenforschung und Textkritik in Lyon und an der Sorbonne in Paris. Faurisson ist in Frankreich mehrfach zu astronomisch hohen Geldstrafen verurteilt worden und musste Körperverletzungen durch unbekannte Schlägerbanden hinnehmen. Einer der bekanntesten revisionistischen Forscher und Schriftsteller ist der Schweizer Romanist und Skandinavist Jürgen Graf, von einem Schweizer Gericht wegen Bestreitens des Holocaust zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er konnte sich einer Verhaftung nur durch Flucht ins Exil entziehen. Auf der Flucht ist auch der Belgier Vincent Reynouard, ein siebenfacher Familienvater. In Österreich sitzt der Gerichtssachverständige Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich nun schon zum zweiten Mal im Gefängnis, weil er nicht an die offizielle Darstellung des Holocaust glaubt. Wo bleibt hier Amnesty International? Wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? Wo der Aufschrei der Medien? Wo der Studentenprotest? Wo die Kirche?

Alle diese Männer und Frauen und viele weitere wie Ursula Haverbeck, Dipl. Pol. Udo Walendy, Gerd Honsik, Dr. Max Wahl, Siegfried Verbeke, Gaston Amaudruzhaben nichts anderes verbrochen, als dass sie bei ihren Forschungen und Überlegungen zu Schlüssen gelangten, die von der offiziellen Darstellung abweichen – und dass sie dann zuweilen allerdings bohrende Fragen nach denen stellten, die jene vermeintlichen Falschmeldungen in die Welt gesetzt haben.

Es ist der Stolz der abendländischen Wissenschaft, seit der Renaissance und insbesondere seit der Aufklärung, keine Tabus zu kennen und als Kriterium nur absolute Unvoreingenommenheit anzuerkennen. Revision – also Sichtung, Überprüfung, Infragestellung – ist ein wissenschaftliches Grundprinzip. Alles andere ist Dogmatismus. Die Wissenschaft kann weder religiöse noch politische oder sonstige gesellschaftliche Voraussetzungen akzeptieren. Es gibt im naturwissenschaftlichen Sinne weder christliche noch unchristliche, weder moralische noch unmoralische Wahrheiten. Der Wissenschaftler hat ein Recht auf Irrtum, weil niemand die absolute Wahrheit besitzt. Die Naturwissenschaft hat das mittelalterliche Zeitalter der Bekenntnisse durch ein Zeitalter der Erkenntnisse abgelöst. Auf die Holocaust-Forschung angewendet bedeutet das: Sie darf weder durch philosemitische noch durch antisemitische Reflexe getrübt werden, ebenso wenig wie durch philogermanische oder antigermanische. Ob jemand die Juden oder die Deutschen mag oder nicht mag, ist kein Kriterium für die Forschung und darf diese weder bestimmen noch behindern.

Frau Merkel sagte in ihrer Botschaft an Papst Benedikt XVI.: „Es kann keine Leugnung des Holocaust geben.“ Was heißt hier: es kann nicht? Bedeutet es, dass hier eben doch – entgegen aller Wissenschaftlichkeit – weltweite politische Vorgaben wirksam sind, an denen sich sowohl die bundesrepublikanische Chefbeamtin als auch der Oberhirte der Christenheit zu orientieren haben? Es gibt Aussagen, die diese Vermutung zumindest nahelegen. Schon am 21. Mai 1979 schrieb Professor William Rubinstein von der Universität Melbourne, Australien, in der Nation Review: Wenn man beweisen könnte, dass der Holocaust ein Betrug ist, so würde die Waffe Nr. 1 aus dem israelischen Propaganda-Arsenal verschwinden.

Und nachdem der deutsche Studienrat und Revisionist Günther Deckert zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, schrieb die FAZ am 15. August 1994: Wenn Deckerts Auffassung zum Holocaust richtig wäre, so wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.

Aber es scheint sogar noch höhere Gesichtspunkte zu geben: Die Holocaust-Erinnerung ist zentral für den Aufbau der Neuen Weltordnung. So schreibt der kanadische B’nai B’rith-Direktor Ian J. Kagedan im Toronto-Star vom 26.11.91.

Diese unscheinbaren Zeitungsmeldungen ermöglichen uns das Verständnis dafür, warum Frau Merkel nicht eine internationale Holocaust-Konferenz nach Berlin einberuft und die Behauptungen der Revisionisten einer öffentlichen Diskussion und Kritik aussetzt. Damit wäre das leidige Thema doch ein für allemal vom Tisch, und die „pseudowissenschaftlichen Machwerke“ der Holocaust-Leugner würden vor den Augen des Publikums in der Luft zerrissen – und zwar von Wissenschaftlern, nicht von Journalisten… Aber dazu müssten natürlich Argumente und Gegenargumente auf den Tisch gelegt werden. Warum darf das nicht sein? Geht die Angst um, es könnten bei dieser Diskussion andere als die politisch erwünschten Ergebnisse herauskommen? Sitzen die Revisionisten deswegen im Gefängnis? Sind ihre Bücher deswegen indiziert? Soll sich die Öffentlichkeit deswegen kein Bild über den Stand der revisionistischen Argumentation machen dürfen?

Der Grund für diese merkwürdige wissenschaftliche Zurückhaltung scheint derselbe zu sein wie für die juristische Zurückhaltung im Gerichtssaal. Auch hier ist die ständige Praxis – was der Öffentlichkeit schamhaft verschwiegen wird – dass es nie eine Untersuchung darüber gibt, ob der Angeklagte mit seiner Argumentation recht hat. Beweisanträge werden nicht angenommen, und versucht der Angeklagte seinen Standpunkt zu erklären, macht er sich von neuem strafbar, ebenso sein Anwalt! Eine juristische Ungeheuerlichkeit. Die Tatsache des millionenfachen Völkermordes in Gaskammern wird einfach als „offenkundig“ vorausgesetzt, und das Gericht hat nur die Frage zu beantworten, ob der Angeklagte wirklich ein Leugner dieser Offenkundigkeit sei und dann das Strafmaß festzusetzen. Ein historisches Vorkommnis wird also schlicht in den Rang eines allgemein bekannten und nachprüfbaren Naturgesetzes erhoben, gleichzeitig aber die Nachprüfung faktisch verboten! Fürchtet sich hier jemand vor der Wahrheit?

Die Stimmen mehren sich, die endlich das Schweigen gebrochen sehen wollen: 2007 sprach Prof. Karl Albert Schachtschneider, Lehrer für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen, in Salzburg über die EU-Verfassung. Auf die Frage aus dem Publikum: Gibt es bei uns Redefreiheit? antwortete er: Ein Land ist kein freies Land, in dem die freie Rede durch drastische Strafen unterbunden ist. Der große Kant sagte über die Redefreiheit, man müsse über alles sprechen können, ob wahr oder unwahr. Mit dem Holocaust mag gewesen sein, was will; ich war nicht dabei. Aber ich rede auch nicht darüber, weil es verboten ist. Man darf das nicht diskutieren, auch nicht wissenschaftlich. Der Tatbestand „Volksverhetzung“ verhindert es. Das ist kein freies Land . (www.youTube.com Verweis auf Prof. Dr. Schachtschneider)

Falls die „Neue Weltordnung“, die der kanadische Herr vom B’nai B’rith-Orden erwähnt hat, etwa identisch sein sollte mit jenem Finanzsystem, das die Welt gegenwärtig in eine noch nie dagewesene Krise zu stürzen im Begriffe ist, dann wäre es auf jeden Fall lohnend, ihre zentralen historischen und weltanschaulichen Grundlagen etwas genauer zu betrachten: „Wo alle verurteilen, muss man prüfen. Wo alle loben, auch.“ Und damit hätte sich der Kreis unserer Betrachtungen geschlossen: Denken macht frei – wenn ihm Taten folgen!

März 2009

 

Der Publizist und Redner Bernhard Schaub, Verfasser dieses Informationsblattes, ist Schweizer.  Er war Lehrer für Deutsch und Geschichte an Waldorfschulen in der Schweiz, bevor er 1993 wegen Publikation eines Buches, in dem er zur neutralen Erforschung des Holocaust aufgerufen hatte, entlassen wurde. Auch eine spätere Anstellung als Pädagogischer Leiter einer Erwachsenenbildungsschule wurde ihm aus ähnlichen Gründen gekündigt. Im Dezember 2006 nahm er als Redner an der von Präsident Achmadineschad einberufenen Holocaust-Konferenz in Theheran teil. Im Herbst 2007 wurde er von einem Schweizer Gericht wegen eines erneuten Aufrufs zur Erforschung dieses Themas zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

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