Am 29. Juni 1995 stimmte im Bundestag eine deutliche Mehrheit auch der CDU/CSU-Abgeordneten (204 bei 75 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen), einschließlich Angela Merkel, Wolfgang Schäuble, Volker Rühe, Horst Seehofer und Helmut Kohl, für das sogenannte Schwangerschaftskonfliktgesetz, das in seinem §13 die Bundesländer verpflichtet, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ „sicher“zustellen.1
Was bedeutet das?
Bei diesen sog. „Schwangerschaftsabbrüchen“ werden die unerwünschten Kinder tatsächlich zu Tode gefoltert und lebendig in Stücke gerissen: Die Folterkammer ist – und das ist das Schreckliche – der Leib der eigenen Mutter: Hier kämpft ein Kind seinen Todeskampf! Hier durchleidet es schreckliche Qualen! Die moderne Wissenschaft macht es möglich, die einzelnen Phasen des Todeskampfes zu registrieren: Der Herzschlag steigt von 140 auf 200 Schläge pro Minute. Ultraschall läßt erkennen, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es zappelt, wie es um sein kleines Leben ringt und versucht, den Mordinstrumenten auszuweichen. Doch sein Überlebenskampf ist ein Todeskampf ohne auch nur die geringste Chance, das Martyrium zu überleben. Der Ablauf des Tötungsvorgangs steigert sich zu einer Horrorvision des Grauens, wenn schließlich die einzelnen zerfetzten Körperteilchen nebeneinander gelegt werden, um die vollständige „Entfernung“ des Kindes aus der Gebärmutter in Endkontrolle zu überprüfen, ehe der grausige Akt mit der abschließenden Entsorgung der Leichenteile zum Klinikmüll oder als menschliches Recyclingmaterial für die Kosmetikindustrie beendet ist.
Daß die große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten diese grausamen und massenhaften Tötungen unterstützt, erinnert an die Hitlerzeit, in der ebenfalls wie heute unerwünschte Menschen liquidiert worden waren. Daß sogar die Mehrheit der „christlichen“ Parteien für die Förderung des Kindermordes gestimmt hat, ist ungeheuerlich.
Aus der Sicht der Opfer macht es dabei keinen Unterschied, ob das staatlich geförderte Morden in einer vielgeschmähten Diktatur oder aber in einem „freiheitlich demokratischen Rechtsstaat“ geschieht. Daß auch mit CDU/CSU-Stimmen vorsätzliche Menschentötungen zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben worden sind, wird damit begründet, daß man durch diesen „Kompromiß“ eine von SPD und FDP angestrebte schlimmere Regelung verhindern wollte. Doch wenn sich die „christlichen“ Parteien wirklich für das Überleben der Kinder im Mutterleib einsetzen, warum hatte dann der damalige Nürnberger CSU-Oberbürgermeister Ludwig Scholz die Gerichte bemüht, um Flugblattverfassern unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500 000 DM die Tatsachenmitteilung „Kindermord im Klinikum Nord“ verbieten zu lassen? Wenn der CDU/CSU die ungeborenen Kinder wirklich am Herzen liegen, warum hatten dann Bayerns CSU-Ministerpräsident Stoiber und Baden-Württembergs damaliger CDU-Ministerpräsident Erwin Teufel es nicht durch ihre Justizminister verhindert, daß Kindermordgegner für deren Anprangerungen der grundgesetzwidrigen Menschentötungen angeklagt wurden? Denn Staatsanwälte sind Weisungsempfänger des Landesjustizministers, der wiederum an die Weisungen seines Ministerpräsidenten gebunden ist. Daß Staatsanwälte tatsächlich zurückgepfiffen werden können, zeigt die Tatsache, daß Altbundeskanzler Kohl im Unterschied zu verschiedenen Kindermordgegnern bis heute nicht vorbestraft ist.
Die Parteinahme für die Sache der Kindermörder ist bei CDU/CSU deshalb verwerflicher als bei den anderen Kindermörderparteien, weil sie ein „C“ im Namen führen und weil ihre Politiker immer wieder von christlichen Werten reden. Dabei hat Christus doch sehr deutlich gesagt: „Es werden nicht alle, die zu mir sagen: Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel“ (Matth. 7,21). Weder der Kindermord ist der Wille Gottes, noch der Erwachsenenmord z. B. im Irak, den Frau Merkel von Bundeskanzler Schröder gefordert hatte. Auch ist Korruption nicht der Wille Gottes (2. Mose 23,8). Daß Kapitalisten trotz ihrer unersättlichen Geldgier für Parteien „spenden“, beweist, daß sie politische Entscheidungen für käuflich halten, Deutschland somit als Bananenrepublik betrachten.
„Aber zu dem Gottlosen spricht Gott: ‚Was hast du von meinen Geboten zu reden und nimmst meinen Bund in deinen Mund, da du doch Zucht hassest und wirfst meine Worte hinter dich?’“ (Ps. 50,16f). Das Gotteswort hinter sich werfen, das ist CDU/CSU-Politik. Doch wenn die Mißachter des Gotteswortes von den Geboten Gottes reden, so ist das Rattenfängerei.
Im Unterschied zu CDU und CSU, die durch ihren christlichen Namen Jesus Christus verhöhnen, hatte Christus nicht zur Tötung unschuldiger Menschen beigetragen. Sondern er hat jeglichem Verbrechertum die Liebe zum Nächsten entgegengesetzt und sie auch selbst vorgelebt. Am Beispiel vom barmherzigen Samariter, der einem Opfer habgieriger Räuber geholfen hatte (Luk. 10), hat Jesus Christus gezeigt, daß uns die unrecht- und notleidenden Mitmenschen nicht gleichgültig sein dürfen, sondern daß wir verpflichtet sind, ihnen beizustehen.
Daraus ergibt sich: Wer nach dem Willen Gottes leben will, der kann unmöglich solche Politiker und Parteien wählen, die den Kindermord im Mutterleib unterstützen. Das sind nicht nur SPD, FDP, Grüne und PDS; sondern im Widerspruch zu verschiedenen Wahlkampflügen vertreten auch CDU und CSU die Sache der Kindermörder.
V. i. S. d. P. Johannes Lerle, ehemaliger CSU-Wähler
Die Namen der Abgeordneten sind in den Plenarprotokollen des Deutschen Bundestages 13. Wahlperiode, S. 3795-3798 nachzulesen.