Die Holocaust-Heuchelei

„Die Holocaustmahner wissen genau, daß die rassenhygienische Tätigkeit des Auschwitzer Lagerkommandanten nicht lebende Menschen, sondern Juden betraf“.1 „Auch der Satz: `Der Auschwitzer Lagerkommandant H. tötet Menschen` stellt eine Herabsetzung dar, da er im Zusammenhang mit Mord geäußert wird und der Eindruck erweckt wird, wie wenn H. lebende Menschen abtöten würde und nicht durch eine chemische Behandlung Juden“.2 „Nach den Erkenntnissen der Wissenschaft ist zwischen Mensch und Jude, d. h. dem jüdischen menschlichen Leben, zu unterscheiden“.3

Die soeben zitierten volksverhetzenden Formulierungen stammen nicht etwa aus der Hitlerzeit, sondern sind Urteilen des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus den Jahren 1997 und 1998 entnommen. Allerdings ist im Original anstatt von „Juden“ von „Embryonen“ die Rede, und anstatt vom Lagerkommandanten H. von Dr. Freudemann, einem Nürnberger Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder. Dessen angebliche „Ehre“ wird von der Nürnberger Justiz geschützt. So war der Verfasser dieses Flugblattes im Unterschied zu Dr. Helmut Kohl und anderen Ganoven zweimal insgesamt 8 ½ Monate im Gefängnis, weil er diesen Tötungsspezialisten als „Berufskiller“ und dessen „gesetzestreue“ Menschentötungen als „Verbrechen“ bezeichnet hatte.

Wie in der Hitlerzeit von den Volksverhetzern verneint wurde, daß Juden Menschen sind, so wird heute in Gerichtsurteilen den Kindern im Mutterleib das Menschsein abgesprochen. Deren Tötung wird dann auch folgerichtig nicht etwa wahrheitsgemäß als Mord bezeichnet, sondern als „Schwangerschaftsabbruch“ verharmlost.

Beim sogenannten Schwangerschaftsabbruch durchleidet das Kind schreckliche Qualen. Im Mutterleib kämpft es seinen Todeskampf. Die moderne Wissenschaft macht es möglich, die einzelnen Phasen des Todeskampfes zu registrieren. Der Herzschlag steigt von 140 auf 200 Schläge pro Minute. Ultraschall läßt erkennen, wie die Bewegungen des Kindes immer heftiger werden, wie es zappelt, wie es um sein kleines Leben ringt und versucht, den Mordinstrumenten auszuweichen. Doch sein Überlebenskampf ist ein Todeskampf ohne auch nur die geringste Chance, das Martyrium zu überleben. Der Ablauf des Tötungsvorgangs steigert sich zu einer Horrorvision des Grauens, wenn schließlich die einzelnen zerfetzten Körperteilchen nebeneinander gelegt werden, um die vollständige „Entfernung“ des Kindes aus der Gebärmutter in Endkontrolle zu überprüfen, ehe der grausige Akt mit der abschließenden Entsorgung der Leichenteile zum Klinikmüll oder als menschliches Recyclingmaterial für die Kosmetikindustrie beendet ist.

Mit großer Scheinheiligkeit wird durch Mahnmale und Dokumentationszentren ständig an das vermeintliche4 NS-Unrecht erinnert. Doch an den heutigen Stätten des Grauens befindet sich nirgendwo ein Hinweis auf den Babycaust, der seit dem Zweiten Weltkrieg allein in Deutschland mehr als 10 Millionen Kindern das Leben gekostet hat. Dadurch übertrifft er das Ausmaß der dem Hitler angelasteten Judenmorde bei weitem.

Das heuchlerische Betroffenheitsgetue wird beim Staat Israel besonders deutlich. Denn dort werden Jahr für Jahr Zigtausende kleiner wehrloser Juden in den Leibern ihrer Mütter grausam umgebracht. Wer die massenhafte Tötung von Juden fortsetzt, dem steht es schlecht an, an Hitlers Judenmorde zu erinnern. Zu offensichtlich ist es nämlich, daß das ständig wiederkehrende Entrüstungsritual vor allem dem Ziele dient, möglichst viele Ablaßgelder für die Sünden unserer Großväter zu erpressen.

Dieser Welt der Heuchelei und des Verbrechens hat Jesus Christus die Liebe zum Nächsten entgegengesetzt und sie auch selbst vorgelebt. Am Beispiel vom barmherzigen Samariter (Luk. 10), der einem unter Räuber gefallenen Opfer zu Hilfe kam, hat er gezeigt, daß uns die Unrecht und Not leidenden Mitmenschen nicht gleichgültig sein dürfen, sondern daß wir verpflichtet sind, ihnen beizustehen. Deshalb können Jesusnachfolger unmöglich solche Politiker und Parteien wählen, die den Babycaust tolerieren oder gar unterstützen, wie die SPD, FDP, Grüne, PDS und leider auch CDU und CSU.

Christus hat auch vom höllischen Feuer gepredigt. Dort ist die Zukunft derer, die irgendwie am Kindermord beteiligt sind. Diejenigen aber, die ihre Sünden bereuen und hassen, bekennen und lassen, und an Jesus Christus als Sohn Gottes glauben und Seine Worte befolgen, dürfen Hoffnung schöpfen, selbst dann, wenn sie unschuldige Kinder im Mutterleib umgebracht haben. Denn durch seinen stellvertretenden Sühnetod am Kreuz von Golgatha hat Christus allen reumütigen und gläubigen Menschen die Vergebung ihrer Sünden erwirkt und ihnen ein neues, für die Ewigkeit bestimmtes, glückliches Leben ermöglicht, ein Leben aus Gnade und Glauben, in Gottesfurcht und Liebe nach seinen Geboten.

Johannes Lerle

1Richter Kuda auf S. 11 seines Strafurteils vom 24.11.1998 mit dem Az. 8 Ns 404 Js 43127/97.

 2Die Richter Dr. Schmidt, Reitzenstein und Heinemann auf S. 7 ihres Zivilurteils mit dem Az. 17 O 8640/97.

3 Richter Kriegel auf S.8 seines Strafurteils vom 22.5.2000 mit dem Az. 4 Ns 404 Js 41595/1998.

 4Als „vermeintliches Unrecht“ bezeichneten die Bundesverfassungsrichter Papier, Grimm und Hömig vorsätzliche Menschentötungen (so ein Beschluß vom 6. Sept. 1999 mit dem Az. 1 BvR 1204/99).

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