Kinder als Staatseigentum

1. Pornodreck in der Grundschule

David, zehn Jahre alt, Schüler der 4. Klasse der Liborius-Grundschule in Salzkotten in Nordrhein-Westfalen kam nach dem Sexualkundeunterricht verstört nach Hause. Unterrichtsmaterial war das mit dem Deutschen Jugendbuchpreis ausgezeichnete Bilderbuch Peter, Ida und Minimum, angeblich geeignet für Kinder ab 6 Jahren. Es enthält unter anderem auch Grafiken splitternackter Menschen. Anhand dieser Abbildungen wird den Kindern der für die Fortpflanzung relevante anatomische Unterschied zwischen Mann und Frau und zwischen Kindern und Erwachsenen erklärt. Im Text sagt Ida zu ihren Eltern: „Ihr wollt uns doch erzählen, wie man Kinder macht“. Darauf Peter, der noch in den Kindergarten geht: „Ich weiß, man bumst“. Im weiteren Gesprächsverlauf sagt der Vater: Wenn Mama und ich uns umarmen, kriegen wir manchmal Lust, miteinander zu schlafen. Dann wird mein Glied groß und steif“. Die Mutter ergänzt: „Wenn wir so liegen, will ich, daß Papas Glied in meine Scheide kommt“. Ida fragt: „Will er das denn auch?“. Die Mutter antwortet: „Ja, wir beide wollen das, und es geht leicht, denn meine Scheide ist dann weich und feucht“. Der Vater erklärt anhand einer Skizze: „Hier liegen wir so nah beieinander, wie wir können. Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide. Das ist eine Art Zusammensein. Man nennt es Beischlaf. Beim Beischlaf kann ein Kind entstehen. So haben wir auch das neue Kind gemacht. Wenn es am allerschönsten ist, kommen die Samenzellen in Mamas Scheide“. Bei anderer Gelegenheit fragt Ida die Mutter: „Wie viele Male habt ihr miteinander geschlafen?“. Ihre Antwort: „Viele Male“. Darauf der Vater: „Aber daraus entsteht nicht jedes Mal ein Kind. Da hätten wir ja massenhaft Kinder. Ein Kind wird es nur, wenn Eizelle und Samen miteinander verschmelzen und wenn die neue Zelle in der Gebärmutter bleibt und anfängt zu wachsen. Aber das kann man verhindern, indem man Verhütungsmittel benutzt. Es gibt mehrere Arten“. Und die Mutter ergänzt: „Wenn Papa oder ich ein Verhütungsmittel nehmen, können wir miteinander schlafen, ohne dass ein Kind entsteht“. Zwar sind Vater und Mutter miteinander verheiratet, doch das ist rein zufällig. Nirgendwo wird in diesem Bilderbuch auch nur angedeutet, daß die Ehe die Voraussetzung sein könnte, um solche Handlungen vorzunehmen, die den Kindern als lustvoll angepriesen werden. Es sei nochmals darauf hingewiesen, daß das Buch, dem die Zitate entnommen worden sind, nicht etwa eine Veröffentlichung des Beate-Uhse-Verlages ist, sondern es handelt sich um Literatur für Kinder ab 6 Jahren, die man in öffentlichen Büchereien für Kinder ausleihen kann und die in Grundschulen den Kindern aufgezwungen wird.

2. Moderne Sklaverei

Ein Erwachsener kann es ablehnen, sich mit diesem Pornodreck zu befassen, denn im Grundgesetz steht: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig“ (Art. 12 GG). Und da ebenfalls nach dem Grundgesetz (Art. 3) alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, sollte man meinen, daß das Verbot von Zwangsarbeit auch dem Schutz der Kinder dient. Wenn der Gesetzgeber die Kinder verpflichtet, sich mit dem schulischen Pornodreck zu befassen, dann ist das Zwangsarbeit. Sollte das Verbot von Zwangsarbeit durch irgendein Schulgesetz eingeschränkt werden, dann muß das einschränkende Gesetz das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen (Art. 19, Abs. 1 GG). Die Schulgesetze der Länder müssen somit den Art. 12 des Grundgesetzes, durch den Zwangsarbeit verboten wird, zitieren. Da das meines Wissens aber nirgendwo geschieht, ist die Rechtslage eindeutig: Zwangsarbeit für David, sich mit dem schulischen Pornodreck zu befassen, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Aber gelten die Grundrechte auch für Kinder? Bei den Nazis gab es den Begriff des „Untermenschen“. Dieser kommt in der heutigen Rechtsliteratur zwar nicht vor, prägt aber offensichtlich nach wie vor das Denken von Juristen. Die Gleichheit aller vor dem Gesetz (Art. 3 GG) wird auf solche Personen, die unausgesprochen als „Untermenschen“ gelten, einfach nicht angewendet. Das sind vor allem Kinder. Daß man Kinder wie „Untermenschen“ behandelt, zeigt sich an deren Tötung vor der Geburt und an deren Unterdrückung nach der Geburt. Nach der Zeugung werden Kinder mittels „Spirale“ an ihrer Einnistung in die Gebärmutter gehindert. Dieser eindeutige Mord wird vielfach als „Verhütung“ verharmlost.1a Befindet sich das Kind bereits in der Gebärmutter, dann darf es nur noch in „Ausnahmefällen“ getötet werden. Jedoch sind diese „Ausnahmefälle“ bis zu einem Alter von zwölf Wochen so umfassend, daß faktisch jedes Kind getötet werden darf. Ist diese völlig willkürlich gesetzte Frist verstrichen, dann dürfen nur noch wenige Kinder getötet werden, und erst nach dem Verlassen des Mutterleibes gilt ein absolutes Tötungsverbot.

Aber nach der Entbindung spielen sich die gleichen politischen Kräfte, die zuvor den Kindermord auf unterschiedliche Weise gefördert hatten, als Anwälte des Kindeswohles auf. Das alles erinnert an Orwells Buch 1984, das erstmals 1949 erschienen war. Orwell sah in dieser seiner Zukunftsvision für das Jahr 1984 einen Staat voraus, in dem es ein „Ministerium für Wahrheit“ gibt, das zuständig für Propaganda und Desinformation ist. Zuständig für Folterungen ist das “Ministerium für Liebe“. Entspricht es nicht auch dem Geist der Zukunftsvision Orwells, wenn heute selbsternannte Anwälte des Kindeswohls Kinder als Staatseigentum betrachten und sie dann auch entsprechend behandeln? Den Besitz von Menschen durch andere Menschen oder durch Staaten nannte man früher “Sklaverei“. Hätte es damals schon die von Orwell beschriebene Scheinheiligkeit und Heuchelei im heutigen Ausmaß gegeben, dann wären Sklavenhalter verpflichtet gewesen, dem Sklavenwohl zu dienen, wie heute sämtliche Behörden verpflichtet sind, dem Kindeswohl zu dienen. Doch entscheidend ist, wer definiert, was unter Sklavenwohl bzw. unter Kindeswohl zu verstehen ist. Wenn weder der Sklave selbst noch ein Angehöriger des Sklaven noch ein vom Sklaven bevollmächtigter Rechtsanwalt, sondern einzig und allein der Sklavenhalter und seine Beauftragten definieren dürfen, worin das Sklavenwohl bestehe, dann wird die Verpflichtung des Sklavenhalters, dem Sklavenwohl zu dienen, zur Farce. Dem Sklavenhalter wäre es auch ein leichtes, jede Menge angeblich hochwissenschaftlicher „Gutachten“ herbeizuschaffen, die sein Verständnis von Sklavenwohl bestätigen.

Heute haben die Kinder unabhängig von ihren Eltern eigene Rechte. Doch sie dürfen diese weder selbst wahrnehmen, noch sich bei der Wahrnehmung derselben durch ihre Eltern oder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sondern einzig und allein durch das Jugendamt, durch die Schulbehörde oder durch eine vom „Familiengericht“ eingesetzte Verfahrenspflegerin, die dann irreführend als „Anwältin des Kindes“ ausgegeben wird, auch wenn diese Verfahrenspflegerin offensichtlich dem Wunsch und dem Willen des Kindes zuwiderhandelt. Diese sogenannten „Familiengerichte“ folgen in über 95 % der Fälle den Anträgen des Jugendamtes, da ihnen ja keine eigene Fachkompetenz zuerkannt wird. Und alle diese Entscheidungsträger sind angeblich dem Kindeswohl verpflichtet, das von denen definiert wird, die die Macht über das Kind ausüben. Ob sich das Kind dabei wohlfühlt, ist diesen staatlichen „Kindeswohlfunktionären“ völlig gleichgültig. Da die 68er Neomarxisten auf ihrem „Marsch durch die Institutionen“ den Staat einschließlich Kultusbehörden und Gerichte zur Beute genommen haben, können sie festlegen, was dem Kindeswohl diene. Und so diene es angeblich dem Kindeswohl, wenn sich die Grundschulkinder mit dem oben zitierten Pornodreck befassen. Die 68er wollen die Kinder angeblich von sexueller Unterdrückung befreien. Wieso werden die Kinder gezwungen, sich mit sexuellen Themen zu befassen, wenn es sie noch gar nicht interessiert zu wissen, was Erwachsene so treiben. Vielmehr verstört, verwirrt oder ekelt es Kinder an. Eben, weil es die Grundschulkinder noch nicht interessiert, deshalb werden sie neugierig gemacht, deshalb bekommen sie im oben zitierten „Aufklärungsbuch“ zu lesen: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide …“.

3. Hinführung zur Sexualität

In einem Lexikon ist das Schulfach Sexualkunde folgendermaßen beschrieben: „über die sexuelle Aufklärung hinaus eine der jeweiligen Entwicklungsstufe des Kindes und Jugendlichen angemessene Hinführung zur Sexualität“.1b Wie bereits beschrieben, wird ein Sklave dorthin geführt, wo der Sklavenhalter ihn haben will. Die Kinder werden also als Staatseigentum betrachtet und entsprechend wird über sie ohne Berücksichtigung ihrer Neigungen und Wünsche verfügt. Und die 68er, die sich als Eigentümer der Kinder verstehen und sich entsprechend verhalten, wollen deren „Hinführung zur Sexualität“. Weshalb? Marxistische Kräfte wollen die Familie, den Staat und die Moral zerstören. Sigmund Freud, der ein Lehrmeister der 68er Neomarxisten ist, hatte richtig erkannt: „Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig“ (1905. Ges. Werke VII, S. 149), und daß es ohne Zügelung des Geschlechtstriebes keine Kultur, keine zwischenmenschlichen Beziehungen, keine wirtschaftliche Leistung, keinen Fortschritt gebe (s. hierzu Freuds Schrift „Das Unbehagen in der Kultur“ und Herbert Marcuse in: „Triebstruktur und Gesellschaft“ 1955/1965, S. 82 und S. 9). Somit ist die sexuelle Stimulierung der Kinder auch eine der wesentlichen Ursachen für den sich schon jetzt abzeichnenden Staatsbankrott. Schulabgänger bleiben ohne Lehrstelle. Betriebe finden oftmals keine „geeigneten“ Lehrlinge, da viele Bewerber nur sehr mangelhaft lesen, schreiben, rechnen und sich benehmen können. Die Sozialleistungen für die arbeitsunfähigen Schulabgänger überfordern den Sozialstaat. Die Bildungsmisere hat auch Abiturienten und Akademiker erfaßt und wirkt sich somit auch auf die Justiz aus. Daß selbst volkstümlich dargelegte einfachste Gedankenketten Richter intellektuell zu überfordern scheinen, ist auf dieser Homepage wiederholt nachgewiesen worden.

4. Pädophilie

Mehr und mehr wird erkennbar, daß die „Hinführung“ der Grundschulkinder „zur Sexualität“ auch ein Herzensanliegen von Menschen mit pädophilen Neigungen ist. Die Pädophilen wenden sich sehr scheinheilig gegen die sexuelle Unterdrückung der Kinder. Doch was sollen die Kindergarten- und Grundschulkinder mit einer sexuellen Freiheit anfangen, wenn sie auf diesem Gebiet noch völlig unwissend sind? Es ist ähnlich wie mit Zigaretten und Alkohol. Solange Kinder noch nicht wissen, was man mit diesen schlechten Sachen anstellen kann, sind diese Gegenstände für sie ungefährlich. Wie Kinder von Erwachsenen das Rauchen und Trinken lernen, so lernen Grundschulkinder: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide …“. Nach § 176 des Strafgesetzbuches wird „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer … 3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen“. Somit ist der Pornounterricht, in dem die Kinder mit dem oben zitierten Dreck überschüttet werden, strafbar. Strafbarkeit hin, Strafbarkeit her – in einem Unrechtsstaat wie Deutschland spielt das offensichtlich keine Rolle. In einem Unrechtsstaat wie Deutschland ist der politische Wille entscheidend und nicht, was in irgendwelchen Gesetzesparagraphen steht. Und die 68er Neomarxisten, die als Folge ihres „Marsches durch die Institutionen“ den Staat zur Beute genommen haben, vertreten nun einmal die Interessen der Pädophilen. Deshalb müssen die Kinder als vermeintliches Staatseigentum zur Sexualität hingeführt werden, damit sich die Pädophilen als selbsternannte Anwälte des Kindeswohles aufspielen können, die – ach so selbstlos!, ach so edel! – für die sexuelle Befreiung der Kinder kämpfen. Zielgerichtet arbeiten sie auf die Streichung des Paragraphen hin, der ihr verwerfliches Tun unter Strafe stellt. Im Jahre 1969 pries das spätere Mitglied der Rote Armee Fraktion Jan-Carl Raspe (gest. 1977) in der linksextremen Zeitschrift Kursbuch völlig unangefochten die Kommune 2, wo Erwachsene Kinder gegen deren Widerstand zu sexuellen Kontakten zwangen.2 Und im Jahre 1970 erklärte der angesehene Sexualwissenschaftler  Eberhard Schorsch (gest. 1991) unwidersprochen bei einer Anhörung im Bundestag: „Ein gesundes Kind in einer intakten Umgebung verarbeitet nichtgewalttätige sexuelle Erlebnisse ohne negative Dauerfolgen“.3 Im Jahre 1975 veröffentlichte der damalige militante Achtundsechziger, Wortführer der antiautoritären Studentenbewegung in Frankreich und Deutschland und heutige prominente Grünen-Abgeordnete im Europa-Parlament, Cohn-Bendit seinen heute inzwischen vergessenen Memoiren-Band Der große Basar. Darin beschreibt Cohn-Bendit, der zwei Jahre in einem Kindergarten gearbeitet hatte, seine sexuellen Erlebnisse mit fünfjährigen Kindern. Was er niedergeschrieben hat, läßt jedem auch nur mit einer Spur moralischem Anstand und sittlichem Empfinden ausgestatteten Leser den Atem stocken.4 Alice Schwarzer erinnert daran, daß „Sex mit Kindern“ in der dekadenten Nach-68er Hippie-Ära als „ganz besonders frei“ galt und daß ihre Zeitschrift Emma im Jahre 1980 als einzige öffentliche Stimme die von der SPD im Namen des Fortschritts geplante Streichung des Pädophilie-Paragraphen verhindert habe.5 Der „Sozialpädagoge“ Helmut Kentler (1928-2008) forderte in den 80er Jahren, daß eine „sexualfreundliche Pädagogik“ in der frühen Kindheit beginnen müsse. Ein „gesundes Kleinkind“ habe ein Bedürfnis nach Onanie. Dieses werde lediglich durch eine „repressive Sexualerziehung“ unterdrückt. Kentler sieht in intimen Beziehungen zu einem erwachsenen Menschen für besonders schwer geschädigte Kinder und Jugendliche sogar „eine Möglichkeit der Therapie“.6 Der Spiegel Nr. 30 vom 21.7.1980 (S. 148 ff)7berichtet über die Agitation für die Streichung des Pädophilieparagraphen derart verständnisvoll, daß es von manchen schon als Werbung empfunden wird. „Kinder sollen lieben dürfen, wen sie wollen“, zitiert Der Spiegel. Der Spiegel informiert, daß die Allgemeine Homosexuelle Arbeitsgemeinschaft „die Abschaffung der Bestrafung von Sexualität überhaupt“  fordert. „Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern“ müsse künftig straffrei bleiben. Im Spiegelartikel erfahren wir, daß die TAZ und das SzeneblattZitty Vorredner waren im Kampf für „handgreifliche Sympathie zwischen einem jüngeren und älteren Menschen, die auch vor der magischen Gürtellinie nicht haltmacht“. Es sei, „pervers … den Kindern ihre Sexualität zu stehlen“, klagte ein Sozialarbeiter, der Vorstandsmitglied der Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie e. V. ist. Pervers sei es auch, „Kinder bei der Entfaltung und Kultivierung ihrer Sexualität allein zu lassen“. Der Spiegel vom 21. Juli 1980 berichtet, daß der Kampf „für sexuelle Selbstbestimmung von Kindheit an“ „vor einigen Jahren“ unter „progressiven Pädagogen“ begonnen hatte. Damals las sich die Schlüsselfrage noch recht akademisch: „Schadet es Kindern, wenn über Sexualität zwischen Erziehern und Erzogenen nicht nur gesprochen wird?“.

Doch damit die Kinder ihre Sexualität im Sinne des von den Pädophilen definierten Kindeswohles ausleben können, muß mit ihnen erst einmal darüber gesprochen werden. Das geschieht heute z. B. anhand des Kinderbuches Peter, Ida und Minimum. In diesem Zusammenhang sei nochmals an den oben zitierten Artikel eines Lexikons erinnert, daß Sexualkunde „eine der jeweiligen Entwicklungsstufe des Kindes und Jugendlichen angemessene Hinführung zur Sexualität“ zum Ziel habe. Kindergarten- und Grundschulkinder zur Sexualität hinführen, das ist Interessenvertretung für Pädophile. Angeblich wollen diese nur gewaltfreie Sexualität mit Kindern. Doch wie verlogen das Geschwafel von Gewaltfreiheit ist, zeigt die Tatsache, daß der Vater und die Mutter von David jeweils acht Tage im Gefängnis waren, weil sie für ihr Kind das ablehnen, was nach dem bereits zitierten und immer noch gültigen § 176 strafbar ist.

5. Pädophilie staatlich gefördert

Pädophile werden selbst unter den Strafgefangenen allgemein verabscheut. In der Justizvollzugsanstalt Bayreuth, wo ich Häftling war, waren die Pädophilen von den anderen Gefangenen abgetrennt und in einem gesonderten Gebäudekomplex untergebracht, weil auf andere Weise deren Sicherheit nicht gewährleistet werden konnte. Doch außerhalb der Gefängnismauern können die Förderer der Pädophilie im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in den Kultusministerien der Länder, in den Schulbuchverlagen und in der Justiz, einschließlich dem Bundesverfassungsgericht, ihr Unwesen treiben. Unter der Verantwortung des Familienministeriums gab die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) den Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr(Bestellnummer 13660100) heraus, der eine detaillierte Anweisung zur Sexualisierung von Kleinkindern ist. Mütter und Väter zögern nämlich noch „von sich aus das Kind anzuregen, und äußern die Sorge, es könne ‚verdorben’ oder zu früh ‚aufgeklärt’ werden … Nach allem, was an Untersuchungen vorliegt, kann diese Sorge als überflüssig zurückgewiesen werden“. „Das Notwendige [soll] mit dem Angenehmen verbunden [werden]“, „indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküßt wird“ (S. 16). „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) und erschweren es damit für Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln“ (S. 27). Kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können „manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen“ (S. 27). „Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt“ (S. 25). Wenn Mädchen (1 – 3 Jahre!) dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern“ (25). Der Ratgeber fände es „erfreulich, wenn auch Väter, Großmütter, Onkel oder Kinderfrauen einen Blick in diese Informationsschrift werfen würden und sich anregen ließen – fühlen Sie sich bitte alle angesprochen!“ (S. 13). Im Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualentwicklung vom 4. – 6. Lebensjahr (Bestell-Nr. 13660200) werden die Eltern darüber aufgeklärt, dass „Genitalspiele in diesem Alter Zeichen einer gut verlaufenden psychosexuellen Entwicklung sind“, daß Selbstbefriedigung unterstützt werden soll (S. 21) und alle anderen Formen von sexuellen Spielen, etwa „die Imitation des Geschlechtsaktes“ und „der Wunsch nach Rückzug in Heimlichkeit“. Weiter geht’s im (Pflicht?)Kindergarten. Hier ein paar Kostproben aus dem Lieder- und Notenheft Nase, Bauch und Po (Bestell-Nr. 13702000): Wenn ich meinen Körper anschau und berühr, entdeck ich immer mal, was alles an mir eigen ist …wir haben eine Scheide, denn wir sind Mädchen. Sie ist hier unterm Bauch, zwischen meinen Beinen. Sie ist nicht nur zum Pullern da, und wenn ich sie berühr, ja ja, dann kribbelt es ganz fein. „Nein“ kannst du sagen, „Ja“ kannst du sagen, „Halt“ kannst du sagen, Oder „Noch mal genau so“, „Das mag ich nicht“, „Das gefällt mir gut.“ “Oho, mach weiter so“. Auch Schulbuchverlage unterstützen die Sache der Pädophilen und selbstverständlich auch die Kultusministerien, die entsprechende Machwerke als Schulbücher zulassen. So lesen wir in einem in Bayern zugelassenen Biologiebuch für die 10. Klasse: „Es gibt keine allgemein anerkannte Regel dafür, in welchem Alter Geschlechtsverkehr sinnvoll ist“8

6. Auch die Justiz fördert Pädophilie

Auch die Justiz unterstützt im Interesse der Pädophilen die Werbung für den Geschlechtsverkehr unter den Grundschulkindern. In einem Strafurteil gegen Eltern einer Drittkläßlerin, die ihre Tochter aus der Schule genommen haben, schreibt Frau Richterin Gertrud Brühl vom Landgericht Gießen (Hessen): „Soweit die Angeklagten darüber hinaus anprangerten, dass die Schule ein insgesamt sexualisierender Lebensraum sei und die sexuelle Freizügigkeit als selbstverständlich zugrunde gelegt werde, konnte auch darin eine unzulässige Grenzüberschreitung in der schulischen Erziehung nicht gesehen werden. Freilich ließen sich die Vorstellungen der Angeklagten, dass Sexualität ausschließlich in die Ehe gehöre, in keiner Weise vereinbaren mit dem, was an Beispielen für den Umgang mit Sexualität in der Schule oder auch in der von der Schule empfohlenen Lektüre genannt wurde. Insoweit war aber aus schulischer Sicht entgegen zu halten, dass es einen breiten Konsens in der Gesellschaft darüber gibt, dass jedermann und jede Frau über die eigene Sexualität frei und autonom bestimmen dürfe, und dass es dabei keine festgelegte, untere Altersgrenze gibt“9 . „Keine festgelegte untere Altersgrenze“ für Sexualität – genau diese Auffassung von Frau Richterin Gertrud Brühl ist auch die Auffassung der vielen Kinderschänder, über die sich die Medien Anfang 2010 so scheinheilig entrüstet hatten. Ein “breite(r) Konsens in der Gesellschaft“ für Kinderschänderei ist zwar lediglich das Wunschdenken von Frau Richterin Gertrud Brühl, doch ihre Gesinnungsgenossen im Bundesfamilienministerium, in den Kultusministerien und in der Justiz arbeiten darauf hin, daß ihre Utopie Wirklichkeit wird.

7. Sogar das Bundesverfassungsgericht fördert Pädophilie

Auch das Bundesverfassungsgericht entscheidet wie ein Sachwalter der Kinderschänder. In seinem Urteil vom 21.12.197710 nahm es zu den Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 3. Okt. 1968 Stellung. Das war nach etlichen der oben zitierten pädophilenfreundlichen Äußerungen, die bis auf das Jahr 1969 und 1970 zurückgehen. Das war ca. 2½ Jahre vor dem oben zitierten Spiegelartikel vom Juli 1980, in dem die Agitation der Pädophilen wiedergegeben wurde. Manche der dortigen Zitate dürften schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorgelegen haben, zumal der Kampf „für sexuelle Selbstbestimmung von Kindheit an“ von 1980 aus gesehen „vor einigen Jahren“ begonnen hatte. Als die  Bundesverfassungsrichter Ende 1977 ihre Entscheidung verkündeten, hätten sie erkennen können, wohin der Hase läuft, sie hätten erkennen können, in welchem Sinne die Pädophilen die schulische Sexualerziehung beeinflussen werden. Wenn man sich bewußtmacht, daß vor allem Kinder die Schule besuchen, dann lassen folgende Zitate im Urteil, die aus den Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen stammen, erschrecken: „Sexualität als eine der Quellen von Lust und Lebensfreude muß heute auch in der Erziehung junger Menschen ausdrückliche Anerkennung finden. Eine Sexualerziehung, die sich vorwiegend nur negative Ziele setzt, indem sie abschirmt oder unterdrückt, kann den Anforderungen unserer Zeit nicht genügen“. „Nicht sexuelle Libertinage ist das Leitbild, aber auch nicht Prüderie und sexuelle Unterdrückung“. „Es ist wichtig, daß ein kritisches Verständnis für geltende Normen entwickelt wird“. Eine „geltende Norm“, die aufgeweicht werden soll, ist z. B. das Tabu des sexuellen Umganges von Kindern und Erwachsenen miteinander. Zwar fordert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, den „Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen zu unterlassen“,11 aber bekanntlich bleibt jedes Verbot wirkungslos, wenn auf Gesetzesverstöße keine Sanktionen folgen. Das sehen wir überall in der Politik. Da es keinen entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch gab, konnte Helmut Kohl das Verbot anonymer Großspenden an Parteien einfach ignorieren, um dadurch den Nachweis seiner Käuflichkeit zu erschweren, ohne ins Gefängnis zu müssen. Ebenso wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, den „Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen zu unterlassen“, ständig ignoriert, z. B. durch die Verwendung des Buches Peter, Ida und Minimum in der Grundschule, die David besuchte. Und bestraft wurden nicht etwa die Pornokraten, die die scheinheiligen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert hatten, sondern Davids Eltern mußten ins Gefängnis. Das Gefährliche an der Entwicklung der Sexualkunde hin zum Pornounterricht ist, daß sie schleichend geschah. Wenn man einen Frosch in heißes Wasser tut, dann springt er heraus. Tut man ihn aber in kaltes Wasser und erhitzt es nur allmählich, dann springt er nicht heraus, sondern stirbt. Die Verwendung des Buches Peter, Ida und Minimum im Unterricht der Grundschule wäre 1968 noch nicht machbar gewesen. Das wurde erst nach 40jähriger allmählicher Gewöhnung an den Pornodreck möglich. Als das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Sexualerziehung fällte, war deren Entwicklung zum Pornounterricht bereits vorhersehbar gewesen. Neben manchen der später im Spiegel zitierten Stimmen von Pädophilen war den Bundesverfassungsrichtern sicherlich folgender Slogan der 68er bekannt: „Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment“.

Wenn man einen Webefachmann einer Brauerei beauftragt, in Schulen Präventionsveranstaltungen gegen Alkoholmißbrauch durchzuführen, dann wird er das Ziel der Umsatzsteigerung verfolgen und der anfänglichen Präventionsveranstaltung nach und nach den Charakter einer Werbeveranstaltung für Brauereiprodukte geben. Waren die Bundesverfassungsrichter12 wirklich so naiv, daß sie die von vornherein absehbare Entwicklung nicht vorhergesehen hatten? In ihrem Urteil entschieden die Bundesverfassungsrichter, daß der Staat „in der Schule grundsätzlich unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen“ dürfe (S. 71f). Dieses Zugeständnis entlarvt, daß auch die obersten „Rechtshüter“ den Kindern deren Freiheitsrechte absprechen, indem sie sie als Staatseigentum betrachten, also als Sklaven des Staates. Doch wer ist der „Staat“, der sein angebliches Eigentum nach eigenem Belieben formen dürfe?

8. Wer ist der Staat?

Staatliches Handeln entspricht keineswegs immer dem Willen der Bevölkerungsmehrheit. Die Bevölkerungsmehrheit war weder für die Einführung des Euro, noch für Deutschlands Zahlmeisterrolle für alles in Europa und in der Welt, noch für die ständigen zum Teil verdeckten Ablaßzahlungen an den Staat Israel für die Sünden unserer Großväter, noch für den Kosovokrieg, noch für den Irakkrieg, noch für den Afghanistankrieg. Die Bevölkerungsmehrheit will auch nicht, daß ihre Kinder in der Grundschule lernen: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide …“. Doch was kümmert „unsere Volksvertreter“ der Volkswille? In der Politik hat sich nämlich ein verabscheuungswürdiges Gesindel breitgemacht, das politische Entscheidungen für Geld verkauft. Denn sonst würden keine „Parteispenden“ fließen, da die „spendenden“ Kapitalisten den Rachen nie voll genug bekommen können und schon allein deshalb nichts ohne Gegenleistungen verschenken. Diese Korruption ist mit einer Transformatorenstation vergleichbar. Es gibt einen Stromkreis vom Kraftwerk zum Transformator und wieder zurück. Dann gibt es einen anderen Stromkreis. Darin fließt der Strom vom selben Transformator zu den Haushalten und wieder zurück zum Transformator. Nur ein Depp läßt sich weismachen, daß die beiden Stromkreise nichts miteinander zu tun hätten, daß die „Parteispenden“ nicht die politischen Entscheidungen beeinflussen würden. Wie der Strom in der häuslichen Steckdose beweist, daß es einen Stromfluß zwischen Kraftwerk und Transformator gibt, so beweisen die Finanzströme zu den politischen Parteien deren Käuflichkeit. Der „Staat“, der „in der Schule grundsätzlich unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele verfolgen“ dürfe, ist somit ein verabscheuungswürdiges Pack käuflicher Politiker. Der „Staat“ sind z. B. Personen mit erheblicher Unwissenheit. So wußte z. B. Roland Koch, der als Ministerpräsident für den Pornodreck in Hessens Schulen politisch verantwortlich ist, nichts von den Schwarzen Kassen seiner CDU. Der „Staat“ sind z. B. Schwule wie Ole von Beust in Hamburg oder Klaus Wowereit in Berlin – von den Berlinern auch Pobereit genannt. Der „Staat“ sind z. B. Ehebrecher wie Bayerns Ministerpräsident Seehofer und viele andere, die deshalb nicht namentlich genannt werden können, weil sie sich beim Ehebruch nicht haben erwischen lassen. Daß die Kultusministerien von Ehebrechern dominiert werden, erkennt man an den „Werten“ des Ehebruchs, die offensichtlich das „Erziehungsziel“ sind, das als so wichtig angesehen wird, daß man die Eltern von David einzig und allein deshalb einsperrt, weil sie den Pornounterricht für ihr Kind ablehnen. Der „Staat“ sind auch Kriegshetzer für den Irakkrieg des Jahres 2003 wie Stoiber und Beckstein,13 die als bayrische Ministerpräsidenten für den schulischen Pornodreck politisch verantwortlich waren.

Der „Staat“, das sind auch die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, unter ihnen Dr. Angela Merkel, die den Kindermord im Mutterleib nicht nur dulden, was schlimm genug wäre, sondern darüber hinaus ihn auch dadurch aktiv gefördert haben, daß sie die Bundesländer verpflichtet haben, ein „ausreichendes Angebot“ von Einrichtungen zur Vornahme von vorsätzlichen Menschentötungen „sicher“zustellen.13bWas hatte denn Hitler anderes getan? Er hatte persönlich doch niemanden getötet, sondern lediglich vom Schreibtisch aus andere beauftragt, „ein ausreichendes Angebot“ an Einrichtungen zur Vornahme von Menschentötungen sicherzustellen. Darüber hinaus schickte er seine Mörderbanden ins Ausland. Heute mißbraucht Dr. Angela Merkel die Bundeswehr als Mörderbande, die sie nach Afghanistan schickt, weil dieses Land angeblich etwas mit den Ereignissen des 11. Sept. 2001 zu tun hätte. Dabei weiß sie, daß der Einsturz der Zwillingstürme durch Sprengungen geschah, und nicht durch die Flugzeuge. Im Internetwird gezeigt, daß die offizielle Darstellung der Kriegspropagandisten mit den Naturgesetzen unvereinbar ist. Für sie als promovierte Physikerin sollte es ein leichtes sein, die Argumentation mit den Gesetzen der Physik nachzuvollziehen. Außerdem hatte sie die amerikanische Lüge während des Golfkrieges von 1991 bewußt miterlebt, derzufolge irakische Truppen in Kuweit Frühgeburten aus ihren Brutkästen entfernt hätten. Weil die amerikanischen Lügenbarone behauptet hatten, die Anschläge in New York seien von Afghanistan aus gesteuert worden, deshalb mißbraucht sie die Bundeswehr als Mörderbande in Afghanistan. Wenn Hitler ein Mörder war, obwohl er persönlich niemanden getötet hatte, dann ist auch Frau Dr. Merkel eine Mörderin. Eine Bundestagsmehrheit, die den Kindermord „sicher“stellt und die in Afghanistan die Erwachsenen ermorden läßt, ernennt zusammen mit dem Bundesrat die obersten Richter. Und der Bundesrat wird, wie schon gezeigt, von einem verabscheuungswürdigem Gesindel von Kriegshetzern, von Schwulen, von Ehebrechern und von Pornokraten, die im Interesse der Pädophilen bereits den Grundschulkindern den Geschlechtsakt als lustvoll anpreisen, dominiert. Und diese Lumpen werden nur ihresgleichen zu höchsten Richtern und zu Bundesverfassungsrichtern ernennen.

9. Rechtsbeuger im Bundesverfassungsgericht

Und die charakterliche Verkommenheit von Bundesverfassungsrichtern wirkt sich auf deren „Recht“sprechung aus. Ihnen unterlaufen dann nicht nur irgendwelche Rechtfehler, sondern sie beugen vorsätzlich das Recht, was nach der Definition des Strafgesetzbuches ein Verbrechen ist. So haben sieben Bundesverfassungsrichter in ihrem Urteil vom 27.10.199814 entschieden, daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte. Da sie ein früheres Urteil des anderen Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist. Doch in dem nun zu fällenden Urteil geht es nicht um das Lebensrecht der Opfer, sondern um das Grundrecht der Täter auf freie Berufswahl. In dem Denken der Bundesverfassungsrichter ist die Tätigkeit der Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legal, illegal, sch…egal. Genau das ist die Denkweise von Kriminellen. Dann haben eben irgendwelche Berufskiller ein Grundrecht für rechtswidrige Menschentötungen. So etwas hatte es nicht einmal bei Hitler gegeben. Die Anfänger im Jurastudium lernen die Binsenweisheit, daß ein und dieselbe Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann. Denn das wäre ein Selbstwiderspruch. Indem die Bundesverfassungsrichter irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht einräumen, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen, verabschieden sie sich somit von jeglicher Rationalität und von aller Rechtsstaatlichkeit in der „Recht“sprechung. Nun herrscht reine Willkür. Der Rechtsstaat, falls es ihn vorher gegeben haben sollte, ist nun endgültig abgeschafft. In jedem Beruf gibt es Kriminelle. Doch es hat sich nicht nur ein „Schwarzes Schaf“ in das Bundesverfassungsgericht eingeschlichen, sondern das Recht wurde gemeinschaftlich gebeugt. Das ist organisierte Kriminalität, vergleichbar mit dem Chicago der 30er Jahre. Wie kriminelle Banden damals die Stadt regiert hatten, so regiert heute eine Verbrecherbande, die irgendwelchen Berufskillern das Grundrecht einräumt, ihre Mitmenschen rechtswidrig töten zu dürfen, die gesamte Justiz. Als Folge der organisierten Kriminalität geschieht es ständig, daß irgend etwas mit dem Wahrheitsgehalt der Aussage 2×2=5 behauptet wird, um mit der handfesten Lüge ein Urteil zu begründen, und daß solch eine Rechtsbeugung auch rechtskräftig wird. Ein von mehreren Beispielen aus meinem persönlichen Erleben: In der Begründung eines Strafurteils gegen mich wegen angeblicher Beleidigung eines „gesetzestreuen“ Berufskillers heißt es: „Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft“15. Ich erstattete Strafanzeige gegen den Richter wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft leitete kein Ermittlungsverfahren ein, da den Embryonen das Menschsein nicht abgesprochen worden sei.16 Jeder der lesen kann, kann sich vom Gegenteil überzeugen.

10. Kinder lernen für die Schule

Mit dem gleichen Wahrheitsgehalt wie dem der Aussage, daß 2×2=5 oder daß Embryonen keine Menschen seien, wird behauptet, daß die Schulbesuchspflicht dem Kindeswohl diene. Ein Nachweis, daß die Kinder z. B. in der berüchtigten Berliner Rütlischule mehr lernen als zu Hause, ist nicht erforderlich. Denn ein Sklave hat das zu tun, was sein Sklavenhalter von ihm fordert. In unserem Orwell-Staat braucht der Sklavenhalter lediglich zu behaupten, daß dies dem Sklavenwohl diene, beweisen muß er es aber nicht. Der Schüler lernt für die Schule. Daß er dieses und jenes auch für das Leben lernt, brauchen die Kultusminister nicht nachweisen. In unserem Orwell-Staat brauchen sie den Nutzen lediglich behaupten. Das heißt: Ein Pack käuflicher Politiker, das nichts weiter kann als das Bildungsniveau abzusenken und die Analphabetenrate zu erhöhen, entscheidet über „Bildungs“inhalte. Jeder, der nicht ganz so verkommen ist wie die deutschen Kultusminister, weiß, daß die „Wissensvermittlung“ über das Lustvolle des Geschlechtsaktes in Verbindung mit der unausgesprochenen Botschaft, daß alles, was lustvoll ist, auch erlaubt sei, nicht dem Wohl der Grundschulkinder dient. Daß Davids Eltern ins Gefängnis mußten, ist vergleichbar mit der Bestrafung eines Sklaven, der die Arbeit verweigert. Die Zuweisung der Arbeit geschieht nach den Interessen des Sklavenhalters, nicht aber nach dem Gesichtspunkt des Sklavenwohls. Und das Interesse derer, die sich für die Eigentümer von David halten, ist, daß er an die Sexualität herangeführt wird (s. den bereits mehrfach zitierten Lexikonartikel), damit die Pädophilen ihm „handgreifliche Sympathie“ entgegenbringen können, „die auch vor der magischen Gürtellinie nicht haltmacht“.

11. Rechtsbeugungen haben System

Die ständigen Rechtsbeugungen haben System. Das sieht man auch daran, daß die Justiz offenbar für den Fall Vorkehrungen trifft, daß unser Unrechtsstaat zusammenbricht. Und daß er zusammenbricht, ist nur eine Frage der Zeit. Was ist, wenn sämtliche Möglichkeiten des Schuldenmachens ausgeschöpft sind? Woher soll dann die Sozialhilfe für die vielen arbeitsunfähigen Analphabeten kommen, die durch die schulische Frühsexualisierung am Lernen gehindert worden waren? Wenn das gegenwärtige BRD-Regime (vielleicht als Folge des bereits laufenden und nicht zu gewinnenden Dritten Weltkrieges gegen die islamische Welt) ebenso zusammenbricht wie einst Hitlers Herrschaft, dann könnten die heutigen Rechtsbeuger ebenso angeklagt werden wie seinerzeit manche Nazirechtsbeuger. Doch wie will man dann die Rechtsbeugungen nachweisen? Der Verurteilte bekommt nur eine Ausfertigung des Urteils in die Hand, auf der eine Justizangestellte die Unterschrift des Richters im Original beurkundet. Man braucht nur das Original verschwinden zu lassen, und der Rechtsbeuger kann behaupten, die Justizangestellte hätte auf der Ausfertigung für den Verurteilten seinen Namen fehlerhaft beurkundet. Daß die Ausfertigungen für die Verurteilten nicht mehr vom Richter persönlich unterschrieben werden, zeigt somit, daß von den Richtern erwartet wird, notfalls das Recht zu beugen. Deshalb müssen sie vor strafrechtlichen Folgen geschützt werden.

12. gegen Christus

Ohne Rechtsbeugung wäre es auch nicht möglich gewesen, die Eltern von David allein deshalb ins Gefängnis zu werfen, weil sie nicht wollen, daß ihr Kind in der Schule lernt: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide …“. Die Schulbesuchspflicht, die es sonst nirgendwo in Europa gibt, stammt aus dem Jahre 1938. Den damit verfolgten Zweck hatten die Nazis folgendermaßen formuliert: „Sie [die allgemeine Schulpflicht] sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus“.17 Die Nazis betrachteten den Menschen eben als Staatseigentum. Diese Denkweise in den Köpfen läßt sich nicht so einfach durch die schönen Worte des Grundgesetzes aus der Welt schaffen. Wie das Recht gebeugt wird, um trotz der im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte die aus der Nazizeit stammende Schulbesuchspflicht aufrechtzuerhalten, ist in dem Flugblatt Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande gezeigt. Dieser Hinweis anstatt einer Wiedergabe der dort beschriebenen Rechtsbeugungen. Dabei waren Davids Eltern nicht einmal deshalb im Gefängnis, weil David nicht die Schule besucht hätte, sondern nur deshalb, weil er nicht weiterhin am Pornounterricht teilnehmen wollte. Somit dient die Vermittlung der Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen lediglich als Vorwand, um alle Kinder in die Schule zu zwingen. Das wirkliche Ziel der Schulbesuchspflicht ist vielmehr, durch Werbung für das Zusammentreffen der Geschlechtsorgane, durch Werbung für Homosexualität und durch Heranführung an den Okkultismus die Kinder von Jesus Christus zu trennen. Denn es ist allgemein bekannt, daß es im Gotteswort heißt: „Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, Ehebrecher, Homosexuelle … werden das Reich Gottes ererben“ (1. Kor. 6,9f). Da auch Götzendienst die Kinder von Christus trennt, wäre an dieser Stelle die schulische Hinführung zum Okkultismus zu thematisieren. Doch anstelle notwendiger Ausführungen sei auf meine Broschüren „Die Sünde ist der Leute Verderben“ (Spr. 14, 34). Warum Deutschland pleite geht und Wieder Christenverfolgung in Deutschland und vor allem auf die Internetseite des Pädagogikprofessors Reinhard Franzke (www.bildungsreport.de) hingewiesen.

Die antichristliche Indoktrination in der Schule richtet sich weder gegen die Kirchen, noch gegen religiöses Brauchtum, sondern nur gegen die Nachfolge Christi. Man hat nichts dagegen, wenn Gläubige Jesus Christus als ihren König bezeichnen. Auch England hat einen König. Er nimmt repräsentative Aufgaben war. Doch regieren darf er nicht. Solange Jesus Christus nur eine repräsentative Funktion im „Leben“ der „Gläubigen“ einnimmt, solange können sie sich der „Glaubensfreiheit“ erfreuen, die durch das Grundgesetz (Art. 4) „garantiert“ sei. Diese unsere heutige „Rechts“lage hat Adolf Hitler folgendermaßen beschrieben: “Über den deutschen Menschen im Jenseits mögen die Kirchen verfügen, über den deutschen Menschen im Diesseits verfügt die deutsche Nation durch ihre Führer“18. Das bedeutet, über David verfügt die deutsche Nation durch den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers, der für den Pornodreck, mit dem David in der Schule überschüttet wurde, politisch verantwortlich war. Dessen sollte sich jeder bewußt sein, der erwägt die CDU zu wählen.

13. Rattengift

Was soll die Aufregung mit dem Pornodreck? Der Pornounterricht nimmt doch nur einen beschränkten Anteil der Unterrichtszeit in Anspruch. Wesentlich mehr Zeit wird für nützliche Lerninhalte eingesetzt wie z. B. Lesen, Schreiben und Rechnen. Dieses Gemisch von Notwendigem und Verabscheuungswürdigem ist mit Rattengift vergleichbar. Rattengift besteht zum größten Teil aus Getreide und anderen Nährmitteln, die die Ratten in der Tat für eine gesunde Ernährung benötigen. Die tödlichen Zusätze nehmen prozentual lediglich einen verschwindend geringen Anteil ein. Doch für die Rattenmörder sind diese ebenso wichtig wie für unsere „Bildungs“politiker der schulische Pornodreck. Wie die Hersteller von Rattengift den Tod der Ratten beabsichtigen, so wollen die deutschen Kultusminister den geistlichen Tod der Kinder. Diesem Ziel dient der Pornounterricht. Christus soll nicht das Sexualverhalten der Schüler bestimmen, sondern bestenfalls nur eine repräsentative Funktion im Leben der Kinder einnehmen.

14. Christenverfolgung

Doch mit einer repräsentativen Rolle, wie sie Hitler und seine Nachfolger ihm zugestanden bzw. zugestehen, gibt sich Christus nicht zufrieden. Sondern er hat gepredigt: „Es werden nicht alle, die zu mir sagen Herr, Herr!, ins Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel“ (Matth. 7,21). Den Willen Gottes tun, das dürfen wir, aber nur innerhalb der Grenzen, die unser angeblicher Eigentümer uns zugesteht. Doch wenn wir in der Nachfolge Christi die von Menschen gesetzten Grenzen überschreiten und nach dem Willen Gottes handeln und deshalb nicht alles tun, was unsere Sklavenhalter von uns und besonders von unseren Kindern fordern, dann werden wir verfolgt. So erging es Schadrach, Meschach und Abed-Nego, von denen wir im Danielbuch lesen. Der König Nebukadnezar ließ ein großes goldenes Bild anfertigen und ließ alle Mächtigen des babylonischen Weltreiches versammeln und befahl: Wenn ihr hören werdet den Schall der Posaunen, Trompeten, Harfen, Zithern, Flöten, Lauten und aller anderen Instrumente, dann sollt ihr niederfallen und das goldene Bild anbeten, das der König Nebukadnezar hat aufrichten lassen. Wer aber dann nicht niederfällt und anbetet, der soll sofort in den glühenden Ofen geworfen werden“ (Dan. 3,5f). Doch Schadrach, Meschach und Abed-Nego beteten das goldene Bild nicht an und wurden daraufhin in den glühenden Ofen geworfen. Die „Glaubensfreiheit“ im Sinne von Art. 4 des deutschen Grundgesetzes war auch damals gewährt. Die Menschen durften glauben, was sie wollen. Aber sie hatten auch das goldene Bild anzubeten, so wie sich David mit dem schulischen Pornodreck zu befassen hat.

Die Verfolgung von Schadrach, Meschach und Abed-Nego war kein Einzelfall. Viele alttestamentliche Propheten wurden gesteinigt (Matth. 23,37). Auch Jesus Christus trachtete man nach dem Leben. Und er sagte seinen Jüngern: „Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen“ (Joh. 15,20). Später starben fast alle Jünger eines gewaltsamen Todes. Es gab immer wieder blutige Christenverfolgungen. Die ersten Christen wurden im römischen Zirkus den wilden Tieren vorgeworfen. Doch was hatte die Verfolgung gebracht? Die Gemeinde Gottes bestand nicht nur fort, sondern sie wuchs auch. Zur Wende kam es, als der Heerführer und spätere Kaiser Konstantin im Jahre 312 vor einer Schlacht in den Wolken ein leuchtendes Kreuz mit der griechischen Überschrift toutoo nika sah. Zu deutsch: Auf diese Weise siege. So wie Christus durch seinen Kreuzestod von Golgatha den Teufel besiegt hat, auf diese Weise soll auch Konstantin siegen. Christus hatte seinerzeit gepredigt: „Will mir jemand nachfolgen, der verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich und folge mir. Denn wer sein Leben erhalten will, der wird’s verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen, der wird’s finden. Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme doch Schaden an seiner Seele? Oder was kann der Mensch geben, womit er seine Seele auslöse?“ (Matth. 16,24-26). Doch Konstantin und viele andere nach ihm haben die griechische Inschrift nicht richtig verstanden. Die bis heute gängige lateinische Übersetzung ist: in hoc signo, also: in diesem Zeichen. In der Abkürzung IHS befindet sich diese lateinische Übersetzung in vielen Kirchen. Konstantin hat seine Siege nicht in der Weise Christi angestrebt, sondern dadurch, daß er die heidnischen Symbole durch das Kreuzeszeichen ausgetauscht hat. Die heidnische Gesinnung blieb aber weitgehend erhalten.

Es ist eine alte Weisheit, die immer wieder bestätigt wird, daß Fett oben schwimmt. Viele Nazis machten in der Bundesrepublik Karriere, aus SED-Bürgermeistern wurden nach der Wende CDU-Bürgermeister und die inzwischen mehrfach umbenannte Mauermörderpartei SED spielt sich heute im Bundestag als Stimme des Friedens und als Anwalt der Kleinen Leute auf. Auch zur Zeit Konstantins schulten viele Wendehälse auf „Christentum“ um. Doch deren Heidentum bestand weitgehend unter christlicher Fassade – unter dem Zeichen des Kreuzes – fort. Wurden früher die Christen blutig verfolgt, so mußten schon bald Ketzer sterben. Die Obrigkeit förderte das „Christentum“. Dafür bogen die Bischöfe den Inhalt der Verkündigung nach den politischen Erfordernissen zurecht. Diese Symbiose – andere nennen es: Hurerei mit den jeweils Mächtigen und mit dem jeweiligen Zeitgeist – besteht bis in unsere Gegenwart fort. Christus sagte seinen Nachfolgern voraus, verfolgt zu werden. Jahrhunderte hindurch bis in unsere Gegenwart merkten und merken viele nichts von der Verfolgung. Hatte sich Jesus etwa geirrt, oder bleiben wir vielmehr deshalb von der vorhergesagten Verfolgung verschont, weil wir Jesus Christus überhaupt nicht mehr nachfolgen? Die Feindschaft der Welt richtet nicht gegen die Kirche, sondern gegen Jesus Christus und gegen diejenigen, die ihm angehören.

15. Judasdienst

Doch die Kirche hat Einfluß auf die Gläubigen. Deshalb wird sie von Jesu Feinden benötigt, um die Gläubigen von Christus hinwegzuführen. Solch einen Verrat gab es schon zur Zeit Jesu. Nachdem die Entscheidung gefallen war, Christus zu ermorden, wußte man nicht, wie man das anstellen könnte. Jesus lebte in Galiläa, also weit weg von seinen Gegnern. Und wenn er schon einmal anläßlich des Passahfestes in Jerusalem ist, war er ständig von vielen Sympathisanten aus Galiläa umgeben, so daß man ihn nicht so einfach gefangennehmen konnte. Und nachts schlief er wie viele andere Pilger auch auf dem Ölberg. In der Dunkelheit konnte man ihn unmöglich finden. In dieser ausweglosen Lage bot Judas seine „Dienste“ an. Er führte Jesu Feinde zu dem Gesuchten. Judas bekam Geld – ganz im Unterschied zu Johannes dem Täufer, der einen Kopf kürzer gemacht wurde, weil er gegen den Ehebruch gepredigt hatte.

Heute wollen sich Jesu Feinde zwar nicht mehr zu Christus hinführen lassen; dafür wollen sie aber, daß Jesu Nachfolger – und ganz besonders die Kinder unter ihnen – von ihm weggeführt werden. Für den heutigen Judasdienst setzt man erhebliche Steuergelder ein. Das Christentum dadurch ausrotten, daß man alle Gläubigen umbringt, das hat weder in der Urchristenheit noch in Stalins Sowjetunion geklappt. Denn man kann nur Menschen töten, nicht aber das Gotteswort, durch das Gott den Glauben in immer anderen Menschen wirkt, die diese Botschaft dann weitertragen. Deshalb werden ähnlich wie bei der biologischen Kriegsführung die Krankheitserreger des Unglaubens in die „christliche“ Verkündigung eingebracht. Damit die Gläubigen davon möglichst wenig mitbekommen, werden derartige Verfälschungen des Glaubens von Volltheologen vorgenommen, die an den staatlichen Universitäten jahrelang Lug, Trug und Heuchelei gelernt haben. Durch ihr scheinfrommes Geschwafel wird deren tatsächliche Feindschaft zu Jesus Christus verdeckt. Es ist so, wie es Christus mit seinem Bild von den Wölfen im Schafspelz ausdrückt (Matth. 7,15). Und an den Universitäten, die Brutstätten des Unglaubens sind, werden die Religionslehrer für die staatlichen Schulen ausgebildet. Daß die Kinder im Glauben an Christus wachsen, ihre Sünden erkennen und zum Sünderheiland umkehren, kann doch unmöglich das wirkliche Ziel des schulischen Religionsunterrichtes sein. Denn sonst würde man die Kinder nicht ebenfalls in der Schule zur Sexualität und zum Okkultismus verführen. Die christliche Botschaft kann man nicht aus der Welt schaffen. Deshalb zerstört man das Vertrauen in das Gotteswort, indem man den Kindern weismacht, daß die vielen biblischen Berichte über die Schöpfung, über die Jungfrauengeburt, über Jesu Wunder und seine Auferstehung und die Deutung seines Todes als Bezahlung für unsere Sünden von Menschen entwickelt worden und von daher von den historischen Tatsachen zu unterscheiden seien. Scheinbar bleiben die christlichen Verkündigungsinhalte erhalten. Aber die Dimension der vollen Tatsächlichkeit wird den Kindern geraubt. Man will ihnen weismachen, daß die biblischen Berichte ebensolche Mythen seien wie die griechischen Göttermythen von Zeus, von Jupiter u. s. w., von denen sie ebenfalls in der Schule lernen. Für diese Glaubenszersetzung und für den Pornounterricht ist trotz angeblich leerer Kassen ebenso Geld vorhanden wie seinerzeit für die Bezahlung des Judas.

Doch der Judasdienst im großen Stil findet an den Fakultäten für Evangelische und für Katholische Theologie statt.19 In den biblischen Fächern erlernen die zukünftigen Pfarrer und Religionslehrer den Hokuspokus, mit dem sie Widersprüche in die Bibel hineininterpretieren, um das gesamte Gotteswort in eine Märchenlandschaft zu verlegen. Im Fach Systematische Theologie befassen sie sich anstatt mit dem Gotteswort mit irgendwelchen philosophischen Gedanken, die irgendwelche „Theologen“ zusammenspintisiert haben. Solch ein theologischer Guru, mit dessen Beschäftigung den Studenten besonders viel Zeit gestohlen wird, ist Karl Barth. In einer Rede im Jahren 1949 sagte er: „Und dann kann man vom Kommunismus eben nicht das sagen, was man vom Nationalsozialismus vor zehn Jahren sagen mußte: daß es sich bei dem, was er meint und beabsichtigt, um helle Unvernunft, um eine Ausgeburt des Wahnsinns und Verbrechens handelt. Es entbehrte nun wirklich alles Sinnes, wenn man den Marxismus mit dem ‚Gedankengut’ des Dritten Reiches, wenn man einen Mann von dem Format von Joseph Stalin mit solchen Scharlatanen wie Hitler, Göring, Heß, Goebbels, Himmler, Ribbentrop, Rosenberg, Streicher usw. es gewesen sind, auch nur einen Augenblick im gleichen Augenblick im gleichen Atem nennen wollte. Was in Sowjetrußland – es sei denn: mit sehr schmutzigen und blutigen Händen, in einer uns mit Recht empörenden Weise – angefaßt worden ist, das ist immerhin eine konstruktive Idee, immerhin die Lösung einer Frage, die auch für uns eine ernsthafte und brennende Frage ist und die wir mit unseren sauberen Händen nun doch noch lange nicht energisch genug angefaßt haben: der sozialen Frage“.20 Der durch und durch antichristliche Kommunismus „eine konstruktive Idee“. Und daß der Mann „von dem Format von Joseph Stalin“ Millionen von Menschen wegen ihres Glaubens erschießen oder mit nur 200g Brot am Tag bei sibirischer Kälte Schwerstarbeit verrichten ließ, was ebenfalls einem Todesurteil gleichkommt, scheint die Verwirklichung dieser “konstruktive(n) Idee“ zu sein. „Wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit“, schreibt der Apostel Paulus (1. Kor. 12,26). Doch Universitätstheologen wie Karl Barth sind keine Glieder am Leibe Christi. Deshalb leiden sie auch nicht mit den Verfolgten mit, sondern verhalten sich wie Komplizen Stalins und anderer Feinde Jesu.

Die Feinde Jesu an den Theologischen Fakultäten schwafeln viel von „Wissenschaft“. Damit meinen sie einen methodischen Atheismus. Das heißt, sie „erklären“ die Bibel so, als ob es Gott nicht gäbe. Das ist damit vergleichbar, wie wenn ein Chemiker irgendwelche Vorgänge so erklären würde, als ob es keine stofflichen Veränderungen gäbe. So wie der Gegenstand der Chemie die stofflichen Veränderungen sind, so ist es das Handeln Gottes in der Theologie. Und diese gottlosen Theologen sorgen dafür, daß sie möglichst unter sich bleiben, indem sie die Gläubigen auf dem langen Weg durch Studium über die Promotion bis hin zu einer Professur hinausfiltern. Gläubige, sofern sie sich nicht von allein von dieser gottlosen Gesellschaft fernhalten, werden auch auf ihrem Weg ins Pfarramt behindert und erst recht von kirchenleitenden Funktionen ferngehalten.

Christlicher Glaube bedeutet, seinen Lebenswandel immer wieder neu am Gotteswort auszurichten. Doch es gibt auch einen Teufel. Dessen Lüge ist, daß es ihn nicht gäbe. Diese Lüge wird von den Theologischen Fakultäten aus verbreitet und von vielen Pfarrern und Religionslehrern ins Volk getragen. Dabei wäre es Aufgabe der Prediger, vor dieser Lüge und vor den anderen Verführungen des Teufels zu warnen. Doch es ist heute vielfach so wie in Israel zur Zeit des Propheten Jesaja: „Alle ihre Wächter sind blind, sie wissen alle nichts. Stumme Hunde sind sie, die nicht bellen können, sie liegen und jappen und schlafen gerne“ (Jes. 56,10). Durch den Pornounterricht werden schon die Grundschulkinder von Christus hinweggeführt. Doch die Vielzahl der Theologieprofessoren an den vielen Theologischen Fakultäten und die vielen hauptamtlichen kirchlichen Mitarbeiter und die Bischöfe stört das nicht besonders, da sie ohnehin nicht für Jesus eifern. Deshalb verhalten sie sich nicht nur wie stumme Hunde, die nicht bellen, was schlimm genug wäre, sondern wie Judas verraten sie Jesus Christus, dem sie eigentlich dienen sollten. Die beiden Großkirchen haben der schulischen sogenannten Sexualerziehung zugestimmt, obwohl deren Entwicklung hin zum Pornounterricht und das besondere Interesse der Kinderschänder an derselben von Anfang an absehbar war. Und in der Folgezeit bis heute äußern sie sich ständig zu vielen politischen Fragen, wofür sie weder eine Vollmacht vom Gotteswort her haben, noch den dafür notwendigen Sachverstand. Den Pornounterricht greifen sie jedoch nicht an. Ein Wegweiser zeigt gewöhnlich den richtigen Weg, wenn er ihn auch selbst nicht geht. Doch die kirchlichen Eminenzen zeigen nicht einmal den richtigen Schmalen Weg der Jesusnachfolge. Wie sehr sie selbst auf dem Breiten Weg in die Verdammnis integriert sind, zeigen die vielen Fälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, über die sich die Massenmedien so scheinheilig entrüsten.

16. Scheinheiliges Entsetzen über sexuellen Mißbrauch

Heuchlerisch ist diese Berichterstattung deshalb, weil es kaum Empörung gab, als andere Gruppen die Straffreiheit von Sex mit Kindern forderten. So berichtete Der Spiegel am 25. März 1985 von einem Papier der Grünen Nordrhein-Westfalens, das als Teil des Wahlprogramms zur Beschlußfassung vorlag. Darin wurde die Straflosigkeit von gewaltfreier Sexualität unter Minderjährigen sowie zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert. Zwar setzte nach dem Parteitag der Landeshauptausschuß diesen Beschluß aus, aufgehoben wurde er allerdings nicht.21 Und 1987 brachten die Grünen in Ihrem Bundesparteiprogramm deutlich zum Ausdruck: „Abschaffung des Schutzes minderjähriger Knaben vor sexuellen Handlungen“. In Ihrer Bundesdrucksache vom 04. Februar 1995 heißt es: „Die Strafandrohung belastet das sexuelle Erleben“. Weiter steht in Ihrem Bundesprogramm 1987 geschrieben: „Gewaltfreie Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen darf niemals Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein“. Die Grünen aus Baden-Württemberg legen noch einen Zahn zu: „Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern müssen straffrei sein. … Kinder gehören sich selber“. Und Pro Familia, eine Organisation, die trotz angeblich leerer Kassen Millionen an Steuergeldern erhält und die in den Schulen die Sexualerziehung übernimmt, wenn den Lehrern der zu vermittelnde Pornodreck zu schmutzig ist, hatte jahrzehntelang folgenden „Aufklärungstext“22 im Programm, nahm ihn allerdings aufgrund massiver Beschwerden heraus: „Die Folgen sexueller Beziehungen im Kindesalter lassen sich allenfalls abschätzen aus Untersuchungen, die in Holland durchgeführt wurden. So befragte F. Bernhard 30 holländische Erwachsene, die als Kinder sexuelle Beziehungen zu Erwachsenen hatten, um zu erfahren, wie sie im Rückblick diese Beziehungen einschätzen. Eine charakterologische Untersuchung schloß sich an. Die Probanden beurteilten ihre sexuellen Beziehungen fast stets positiv. „Die Häufigkeit psycho- und funktionell-neurotischer Beschwerden und das soziale Verhalten weichen nicht vom Durchschnitt der niederländischen Bevölkerung ab. Hingegen zeigt der Test, daß die ‚Opfer’ sich nicht so oft bedroht fühlen und weniger verkrampft sind als der ‚durchschnittliche Niederländer’ … ‚Es scheint so, als ob sie sich besser kennen, selbstkritischer und weniger defensiv sind’ … Zu ähnlichen Ergebnissen kommt E. Brongersma aufgrund einer Analyse des vorliegenden Materials zum Problem der Pädophilie. Werden solche Beziehungen von der Umwelt nicht diskriminiert, dann sind um so eher positive Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung zu erwarten, je mehr sich der Ältere für den Jüngeren verantwortlich fühlt“. Und im Pro-Familia Magazin Nr. 3/97 heißt es:  „Helmut Kentler hat einmal knapp formuliert: Kinder haben ein Recht auf Sexualität mit Erwachsenen, aber Erwachsene haben kein Recht auf Sexualität mit Kindern. Aus entwicklungspsychologischer Sicht, mit Blick auf psychoanalytische Erkenntnisse der Psychosexuellen Entwicklung und als Vater zweier Töchter kann ich nur sagen: Der Mann hat recht“. Im August 2009 empfahl eine UNO-Stellungnahme, bereits fünfjährigen Kindern die Masturbation beizubringen. Und die internationale Planned Parenthood, deren deutscher Ableger Pro Familia ist, fordert, daß Kinder im Alter von zehn Jahren eine ausführliche „Sex-Erziehung“ erhalten und auf „sexuelle Freuden“ aufmerksam gemacht werden sollen. Zehnjährige Kinder seien als „sexuelle Wesen zu betrachten.22a

Hätten in Deutschland nicht Pädophile, Schwule und Ehebrecher die politische Macht, sondern die Rauschgiftmafia, dann würden die Schulen den Kindern die „Freuden“ des Drogenkonsums vermitteln, dann würden Kinder als Drogenkonsumenten gelten, wie sie heute als „sexuelle Wesen“ betrachtet werden. Die Rauschgiftmafia würde auch ihre Gesinnungsgenossen als oberste Richter und als Bundesverfassungsrichter ernennen. Diese würden dann der Schule bescheinigen, daß sie unabhängig von den Eltern das Erziehungsziel eines verantwortungsvollen Umganges mit Drogen verfolgen dürfe. Was darunter zu verstehen sei, würde selbstverständlich von der Rauschgiftmafia definiert werden. Vielleicht würden die von der Drogenmafia ernannten Bundesverfassungsrichter den Schulen auch auferlegen, „eine Indoktrinierung“ zu einem bestimmten Umgang mit Drogen zu unterlassen. Doch davon bliebe die „reine Wissensvermittlung“ über die „Freuden“ des Drogengebrauchs unberührt. Selbst in dem schulischen Lerninhalt, daß das Gefühl der Kinder beim Drogenkonsum immer recht habe, würde keine unzulässige Indoktrinierung erkannt werden. Eltern, die diese „Wissensvermittlung“ für ihre Kinder ablehnen, würden dann ebenso eingesperrt werden, wie heute diejenigen ins Gefängnis kommen, die nicht wollen, daß ihre Kinder in der Grundschule lernen: „Das ist ein sehr schönes Gefühl. Mein Glied in Mamas Scheide …“.

Zum derzeitigen Entsetzen der Medien über die Pädophilie bemerkt Pater Franz Schmidberger treffend: „Heute schreien jene am lautesten, die noch gestern die Straffreiheit für sexuellen Umgang mit Kindern gefordert haben. Dazu gehört auch die Humanistische Union, die Frau Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu ihren Mitgliedern zählt“.23 Auch die Herausgeberin von Emma, die Feministin Alice Schwarzer, die keineswegs einer besonderen Nähe zur Katholischen Kirche verdächtig ist, schreibt auf ihrer Homepage: „Nein, der sexuelle Mißbrauch von Kindern ist keine Erfindung katholischer Patres. Und er hat auch nichts mit dem Zölibat zu tun“.24 Wo sie recht hat, hat sie recht. Ständig hatten die Linken die Pädophilie verharmlost und Straffreiheit für Kinderschänder gefordert, ohne daß es einen Aufschrei des Entsetzens gegeben hätte.

17. Die Odenwaldschule

Am 17. Nov. 1999, also ca. zehn Jahre vor der scheinheiligen Entrüstung der Medien über katholische Einrichtungen, berichtete die Frankfurter Rundschau24b über die sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule. Doch seinerzeit griffen weder andere Zeitungen noch das Fernsehen dieses Thema auf. Es gab auch keine Talkshows. Auch die Frankfurter Rundschau verfolgte das Thema nicht weiter. Da der Mißbrauch damals schon verjährt war, ermittelte auch die Staatsanwaltschaft nicht. Im Herbst 2009 schredderte die Staatsanwaltschaft ihre Akten über die Odenwaldschule.24c Doch Anfang 2010 kochte das Thema des sexuellen Mißbrauchs in den Massenmedien hoch. Denn die Verfehlungen, die nun bekannt wurden, geschahen in katholischen Einrichtungen. Die Opfer wurden aufgefordert, sich zu melden. Da meldeten sich auch ehemalige Schüler der Odenwaldschule. Doch dann klang das Medieninteresse wieder ab. Denn die Odenwaldschule ist keine katholische Einrichtung, sondern es gibt Verbindungen zum Frankfurter Institut für Sozialforschung, auch „Frankfurter Schule“ genannt. Es handelt sich dabei um einen Kreis vorwiegend „jüdischer“ „Kulturwissenschaftler“, die vor den Nazis nach Amerika geflohen waren und nach ihrer Rückkehr durch die Besatzer in Schlüsselpositionen gelangten, so daß sie das gesamte „Bildungs“wesen mit ihrem Pornodreck überschütten konnten. Der Haupttäter an der Odenwaldschule, und zwar Gerold Becker, war Schützling von Hellmut Becker. Und Hellmut Becker ging bei der Frankfurter Judenschule ein und aus und hat die Geschichte der Bildung in der Bundesrepublik durch seine kluge und geschickte Vernetzungspolitik maßgeblich mitbestimmt und mitverfaßt.24d Gerold Becker war homosexueller Lebensgefährte von Hartmut von Henting, der eine linksliberale Integrationsfigur war. Becker und Henting hatten Freunde in den Zeitungsredaktionen.24e So konnten sie im Unterschied zu den katholischen Patres den sexuellen Mißbrauch unter den Teppich kehren. Und die große Masse der Journalisten verhält sich wie Herdentiere. Mal verschweigen sie den sexuellen Mißbrauch von linken „Weltverbesserern“, mal initiieren sie eine Pogromstimmung gegen die Katholische Kirche, je nachdem, wie es irgendwelche Strippenzieher hinter den Kulissen entscheiden.

Verkommene Elemente trachten im allgemeinen danach, ihre eigene Dekadenz der Jugend zu vermitteln. So wurde an der Odenwaldschule der exzessive Konsum von Alkohol und Drogen unterstützt. Es ist doch allgemein bekannt, daß Homosexuelle verstärkt an „Frischfleisch“ interessiert sind. Der Haupttäter, der homosexuelle und pädophile „Theologe“ und Schulleiter der Odenwaldschule (1972-85) Gerold Becker arbeitete auch am Hessischen Institut für Bildungsplanung.24f Wenn solch ein Verbrecherpack an derartigen Instituten geduldet wird, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Hinführung zu homosexuellen und anderen Sexualkontakten als schulischer „Bildungs“inhalt betrachtet wird. Wenn solch ein pädophiles Verbrecherpack ausreichend vernetzt ist, dann dürfen wir uns auch nicht wundern, daß diejenigen eingesperrt werden, die das für ihre Kinder ablehnen, was Pädophile unter „Bildung“ verstehen. Würden Schnapsbrenner im Hessischen Institut für Bildungsplanung tätig sein, dann gäbe es das Schulfach „Alkoholkunde“, dessen Inhalt die „Hinführung“ zum Alkoholkonsum wäre.

18. Der Talmud

Wie der Mißbrauch an der Odenwaldschule seinerzeit unter den Teppich gekehrt worden war, so wird bis heute auch weitgehend ignoriert, daß im Talmud behauptet wird, eine Nichtjüdin sei ab dem Alter von drei Jahren und einem Tag für den Beischlaf geeignet.25 Vielleicht liegt es daran, daß der Talmud kein Lehrdokument der Katholischen Kirche ist, sondern ein Dokument des fälschlicherweise als „jüdisch“ bezeichneten Glaubens. Die geistigen Nachkommen der Pharisäer aus der Zeit Jesu haben in späteren Jahrhunderten ihrer Bosheit in diesem Machwerk Ausdruck verliehen. Es enthält übelste Schmähungen Jesu und Volksverhetzung, die so schlimm ist, daß in Deutschland derjenige wegen Volksverhetzung verurteilt wird, der die entsprechenden Stellen aus dem Talmud zitiert.26 Es ist sicherlich kein Zufall, daß die geistigen Väter der 68er Bewegung (Marx, Freud, Marcuse, Adorno und andere) ein fälschlicherweise als „jüdisch“ bezeichnetes Erbe haben. Die oben zitierte Anleitung der Bundeszentralstelle für gesundheitliche Aufklärung zum sexuellen Mißbrauch der Ein- bis Dreijährigen und den schulischen Pornounterricht müssen wir auf diesem Hintergrund betrachten.

19. Bundesverfassungsgericht fördert immer noch die Pädophilie

Die zitierten pädophilen Scheußlichkeiten sind keineswegs nur Vergangenheit, sondern bis in unsere Gegenwart hinein wird die Pädophilie gefördert, und das sogar durch das Bundesverfassungsgericht. Das wird in dem bereits erwähnten Flugblatt Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande  nachgewiesen. In der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird ein Bußgeld als mit dem Grundgesetz vereinbar betrachtet, das Eltern auferlegt wurde, weil sie ihre Grundschulkinder nicht an einem Theaterprojekt teilnehmen ließen. Durch dieses Theaterprojekt sollte den Kindern die Botschaft der Pädophilen vermittelt werden, daß bei ihren sexuellen Entscheidungen ihr Gefühl immer Recht habe. Bei soviel Förderung der Pädophilie durch die schulische Sexualkunde, durch eine im Bundestag vertretene Partei, durch eine mit Steuergeldern subventionierte angeblich gemeinnützige Organisation, durch einen Verein, dem die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angehört, und durch das Bundesverfassungsgericht muß die Entrüstung über den Kindesmißbrauch in kirchlichen Einrichtungen schon sehr verwundern. Zumindest die beiden Großkirchen haben mit dem Teufel paktiert. Und der Teufel dankt es ihnen mit geballter Medienhetze.

20. Schafspelz für Feinde Christi

Die wahrhaft Gläubigen wurden zu allen Zeiten verfolgt. Insofern ist es nichts außergewöhnliches, wenn auch Davids Eltern im Gefängnis waren. Übrigens kommen sie aus der ehemaligen Sowjetunion. In den dortigen Gemeinden gibt es viele, deren Eltern oder Verwandte ermordet wurden oder in einem Arbeitslager gestorben sind. Insofern erinnern einige Tage Gefängnis Davids Eltern an das Land Stalins, aus dem sie kamen. Von den Gottlosen können wir nichts anderes erwarten, verhalten sie sich doch so, wie sie sich immer verhalten haben und wie es Jesus Christus uns vorhergesagt hat. Aber wesentlich gefährlicher als diese offensichtlichen Wölfe sind die Wölfe im Schafspelz. Unter den politischen Parteien sind CDU und CSU am schlimmsten. Denn sie fördern nicht nur den Kindermord, sie vergiften nicht nur im Interesse der Pädophilen die Seelen der Kinder mit Pornodreck, sie werfen nicht nur Gläubige ins Gefängnis; sondern durch ihren Namen und durch das „christliche“ Geschwafel ihrer Führungspersönlichkeiten verunglimpfen sie den Namen Jesu Christi, der im Unterschied zu den CDU-Kultusministern die Keuschheit gepredigt hatte. Wenn der damalige bayrische Ministerpräsident Stoiber die Schüler mit Pornodreck überschütten läßt, wenn er Angehörige der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme27 ins Gefängnis werfen läßt, nur weil sie den von ihm zu verantwortenden schulischen Pornodreck ablehnen, wenn der damalige bayrische Innenminister und oberster Polizist Günther Beckstein die Polizei auf diese Jesusnachfolger hetzt, dann kann man von diesen Gottlosen nichts anderes erwarten. Doch die Judasse, die diesen Feinden Christi helfen, sich einen „christlichen“ Schafspelz umzuhängen, sind am gefährlichsten. So sah ich im Fernsehen, wie Stoiber an einer Fronleichnamsprozession teilnahm. Ich sah im Fernsehen, wie Papst Benedikt XVI. Stoiber auf dem Münchener Flughafen begrüßte, als ob er ein Bruder in Christus wäre. Daß man solch einen Pornokraten nicht davonjagt, zeigt, daß man in der Römisch-Katholischen Kirche das eigene Geschwafel von Keuschheit selbst nicht ernst nimmt. Wenn das Gotteswort für das eigene Handeln ohnehin nicht als entscheidend gilt, dann gibt es auf dem Weg in den Abgrund keinen Halt mehr. Das zeigen die Medienberichte über sexuellen Mißbrauch. Wozu braucht man solche „geistliche“ Herren, wenn sie wie ein Wegweiser den Weg selbst nicht gehen, den sie anderen zeigen sollten? Man will uns weismachen, sie hätten eine besondere Weihe, durch die sie sich von anderen Sündern unterscheiden würden, wodurch sie z. B. gewöhnliches Wasser in Weihwasser verwandeln könnten. Man müsse unterscheiden zwischen deren Amt und dem konkreten Mörder oder Hurer, der dieses Amt innehat. Die Kirche mache selig. Und die Kirche sei die Organisation, die vom Papst angeführt werde, selbst wenn – wie in der Geschichte gewesen – der Papst ein Mörder und Hurer ist, selbst wenn er wie Johannes Paul II. in Assisi andere zum Götzendienst anstiftet und Darwins Evolutionslehre anerkennt, selbst wenn er wie Benedikt XVI. den Pornokraten behilflich ist, sich einen christlichen Schafspelz umzuhängen. Jesus sagt: „Einer ist euer Meister“ (Matth. 23,8), womit er sich selbst meint, und nicht den Papst. Außerdem sagt er: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ (Matth. 18,20). Dort ist also Gemeinde. Wir benötigen somit keine Organisation, die angeblich auf die Apostel zurückgehe, die aber von Christus und von seiner Lehre abgefallen ist. Wer Christus nachfolgen will, der muß sich von solchen Feinden Christi trennen.

Auch bei den Protestanten gibt es Judasse, die Kriminellen helfen, sich in einen christlichen Schafspelz zu hüllen. Kriminelle im Bundestag (unter ihnen Helmut Kohl und Angela Merkel) haben durch ihr bereits erwähntes Abstimmungsverhalten28 vorsätzliche Menschentötungen zur gesellschaftlichen Aufgabe erhoben. Helmut Kohl und Angela Merkel, die außerdem als Oppositionsführerin im Jahre 2003 für eine deutsche Beteiligung am Irakkrieg gehetzt und Schröders (SPD) Afghanistankrieg zugestimmt hat, können fromm reden. Und die Judasse in den Redaktionen christlicher Blätter streuen deren frommes Geschwafel ohne notwendige entlarvende Anmerkungen unter die christlichen Wähler.29 Ohne notwendige entlarvende Anmerkungen wird auch das fromme Geschwafel von Günther Beckstein wiedergegeben.30 Die kurze Zeit, als er in Bayern Ministerpräsident war, war er für den dortigen schulischen Pornodreck politisch verantwortlich. Außerdem hatte er 2003 für den Irakkrieg gehetzt.31Für den Pornodreck, mit dem David in der Schule überschüttet wurde, war der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) politisch verantwortlich. Und die „christliche“ Nachrichtenagentur ideaSpektrum schreibt über diesen Pornokraten, er würde die Bibel schätzen.31b So dumm können die Redakteure doch unmöglich sein. Vielmehr verraten sie Jesus Christus ebenso wie seinerzeit Judas Iskariot.  Judasse gibt es auch in den kleineren Glaubensgemeinschaften. So äußerte sich die Generalsekretärin des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten- und Brüdergemeinden) Regina Claas zu der bereits erwähnten Bestätigung eines Bußgeldes durch das Bundesverfassungsgericht: „Es ist gut, dass es die Schulpflicht gibt, die demokratisch legitimiert ist und zu einer guten Bildungsgrundlage geführt hat“.32 In dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ging es aber nicht um die Schulpflicht als solche, sondern ausschließlich um die verpflichtende Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung und an einem Theaterprojekt, bei dem im Sinne der Pädophilen den Grundschulkindern vermittelt wird, sich bei ihrem Sexualverhalten einzig und allein von ihrem Gefühl leiten zu lassen. Jesusjünger lassen sich aber vom Gotteswort leiten. Denn Christus sagt: „Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie, und sie folgen mir“ (Joh. 10,27). Andererseits spricht Christus auch von Dieben und Räubern (Joh. 10,1.8), die kommen um zu stehlen, zu schlachten und umzubringen (Joh. 10,10). Aber die schafspelztragenden Judasse, die innerhalb der Schafherde Jesu für die Diebe und Räuber arbeiten, sind am gefährlichsten. Diese gilt es zu entlarven. Das sind z. B. Frau Regina Class, das sind die Schmierfinken, die in „christlichen“ Blättern die Feinde Christi wie Kohl, Merkel, Beckstein und andere als Brüder in Christus aufwerten. Jede Menge schafspelztragende Judasse gibt es in den Großkirchen, die mit den Pornokraten paktieren. Mit diesen haben Jesu Schafe keine Gemeinschaft im Glauben. Denn es steht geschrieben: „Einem Fremden aber folgen sie nicht nach, sondern fliehen von ihm; denn sie kennen die Stimme des Fremden nicht“ (Joh. 10,5).

Johannes Lerle, April 2010

 

1aSo z. B. in den Sexualkundematerialien einer hessischen Grundschule, die mir in digitaler Form vorliegen und die ich auf Verlangen gerne als E-Mail-Anhang zuschicke. Gegenüber den Grundschulkindern, die noch zu unreif sind, um Behauptungen kritisch zu hinterfragen, wird der Eindruck erweckt, die Spirale wirke durch die Abtötung der Spermien. In Wahrheit ist aber die Hauptwirkungsweise eine Entzündung der Gebärmutterschleimwand, die zur Folge hat, daß der im Eileiter gezeugte Mensch dadurch stirbt, daß er sich nicht in die Gebärmutter einnisten kann.

1bUniversallexikon 2004.

2Nicht die Kirche, sondern die Linken hätscheln die Pädophilen, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 17. Febr. 2010 10:33.

3a. a. O.

4Kinderschänder, die von den deutschen Medien gedeckt werden, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 23. Febr. 2010 11:08.

5Kirchenhasser freuen sich über Kindsmißbräuche, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 16. Okt. 2009 16:02.

6Die Kinderschänderei ist eine Therapie, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 26. Febr. 2010 09:23.

7Im Internet abrufbar unter www.spiegel.de/spiegel/print/d-14316199.html

8Biologie 10. Reihe Realschule Bayern. Cornelsen Redaktionsgemeinschaft, Berlin 2000, S. 10.

9Strafurteil des Landgerichtes Gießen vom 30.10.2003 und 05.11.2003 mit dem Aktenzeichen 3 Ns 102 Js 20927/01 S. 17.

10Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 47, 1978, S. 46-85, im folgenden abgekürzt: BVerfGE 47.

11BVerfGE 47, S. 47.

12Dr. Benda, Dr. Haager, Dr. Böhmer, Dr. Simon, Dr. Faller, Dr. Hesse, Dr. Katzenstein, Dr. Niemeyer.

13Über Becksteins Kriegshetze berichtete die Nationalzeitung Nr. 16 vom 11. April  2003, S. 14.

13b § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten ist in den Plenarprotokollen des Deutschen Bundestages 13. Wahlperiode, S. 3795-3798 dokumentiert.

14 BVerfGE 98, 265, I Die Namen der Richter sind: Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und Hömig.

15Richter Kuda vom Landgericht Nürnberg-Fürth, in einem Strafurteil vom 24.11.1998 mit der Geschäftsnummer 8 Ns 404 Js 43127/97, veröffentlicht in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 34, auch im Internet abrufbar unter www.kindermordgegner.de

16a. a. O., S. 133f.

17Reichsschulpflichtgesetz vom 6.7.1938, zitiert in: Thomas Schirrmacher, Bildungspflicht statt Schulzwang! Staatsrecht und Elternrecht angesichts der Diskussion um den Hausunterricht, Bonn 2005, S. 77f.

18 Max Domarus [Hrsg.], Hitler. Reden und Proklamationen 1932-1945, Band I, Würzburg 1962, S. 762.

19 S. auch die Broschüre: Marxistische Einflüsse in der Theologie Deutschlands und die Auswirkungen der marxistisch beeinflußten Theologie auf Rußland.

20Vortrag, gehalten am 6. Februar 1949. Veröffentlicht in der Zeitschrift: Unterwegs, Berlin-Reinickendorf-Ost 1949, Heft 2, S. 25.

21 ‚Grüne’ wollen „Sex mit Kindern“, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 27. Febr. 2010 10:59.

22ZEIG MAL!, Peter Hammer-Verlag.

22a Zehnjährige Kinder sind „sexuelle Wesen“, Internetzeitschrift www.kreuz.net vom 29. März 2010 11:07.

23Pater Franz Schmidberger: „Das Maß ist voll“, Internetzeitschrift www.kreuz.net, 16. März 2010 18:27.

24www.aliceschwarzer.de/index.php?id=5154 ; zitiert in: Ein Volltreffer! Die linksliberale Schweigemauer bebt, IInternetzeitschrift www.kreuz.net, 18. März 2010 10:46.

24bDer Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268   S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

24cZEIT DOSSIER Das Schweigen der Männer, DOSSIER 25. März 2010 DIE ZEIT Nr. 13 Seite 17, abrufbar unter: http://grundschulverband.de/fileadmin/Mitglieder/Presseportal/12.KW.10._ZEIT_DOSSIER_Das_Schweigen_der_M_nner.pdf

24dKnabenliebe zum pädagogischen Prinzip erhoben, abrufbar unter: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32212/1.html

24eZEIT DOSSIER Das Schweigen der Männer, DOSSIER 25. März 2010 DIE ZEIT Nr. 13 Seite 17, abrufbar unter: http://grundschulverband.de/fileadmin/Mitglieder/Presseportal/12.KW.10._ZEIT_DOSSIER_Das_Schweigen_der_M_nner.pdf

24fDer Lack ist ab, Frankfurter Rundschau, Mittwoch, 17. Nov. 1999, Nr. 268   S/R/D, abrufbar unter: http://zfi-archiv.beepworld.de/files/internatesexuellermissbrauchdrogen.pdf

25Aboda zara 37a. In: Lazarus Goldschmidt, Der babylonische Talmud, Berlin Jüdischer Verlag 1933, Bd. 9, S. 546 oben.

26So wurde am 19.7.1995 Norbert Homuth, der derartige nicht zitierfähige Talmudstellen in den von ihm herausgegebenen „Glaubensnachrichten“ vom Sept. 1994 zitiert hatte, wegen „Volksverhetzung“ zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung verurteilt (Urteil des Richters Förtsch vom Amtsgericht Fürth mit der Geschäftsnummer 6 Ds 402 Js 30978/95).

27Deren Internetseite: www.zwoelf-staemme.de

29Das christliche Geschwafel von Helmut Kohl gibt ideaSpektrum in folgenden Ausgaben wieder: 44/1996 S. 7; 34/1997 S. 6; 45/1997 S. 6; 15/1998 S. 6; 25/1998 S. 6. Christliches Geschwafel von Frau Merkel finden wir in folgenden Ausgaben von ideaSpektrum: 26/2008 S. 6; 25/2009 S. 6; 34/2009 S. 14.

30 IdeaSpektrum 31/32/2008, S. 6; 40/2008 S. 6.

31Nationalzeitung Nr. 16 vom 11. April 2003, S. 14.

31b IdeaSpektrum 14/2010, S. 32.

32 IdeaSpektrum 33/2009 S. 34. Näheres zum Sachverhalt in dem Flugblatt: Völkermord am Gottesvolk, unterstützt durch die Karlsruher Verbrecherbande

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